ZAP-2019-21

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Fach 1, Seite 164 Eilnachrichten 2019 fahrensfehlers durch den Auftraggeber sind entsprechend auf das Auswahlverfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrags nach §§ 46 f. EnWG zu übertragen. Auch eine Unklarheit der Vergabeunterlagen kann im Einzelfall einen nur unerheblichen Fehler darstellen und die Zurückversetzung nicht rechtfertigen, wenn die Unklarheit für jeden Bieter offensichtlich war und als solche hätte gerügt werden können. ZAP EN-Nr. 633/2019 Arbeitsrecht Eingruppierung eines Arbeitnehmers: Prognose bei mehreren Tätigkeiten (BAG, Beschl. 3.7.2019 – 4 ABR 28/18) • Nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metallund Elektroindustrie (TV ERA Hessen) ist Grundlage der Eingruppierung der Beschäftigten die übertragene und auszuführende Arbeitsaufgabe. Dabei erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung, die alle übertragenen und auszuführenden Tätigkeiten umfasst. Übt ein Beschäftigter dauerhaft mehrere Tätigkeiten aus, die in verschiedenen Entgeltgruppen beschrieben sind, erfolgt eine Eingruppierung in diejenige Gruppe, die der gesamten Tätigkeit des Beschäftigten das Gepräge gibt. Wird der Arbeitnehmer in einem Teilbereich der übertragenen Arbeitsaufgabe zunächst nicht eingesetzt, hat i.R.d. Zustimmungsersetzungsverfahrens ggf. eine Prognose zu erfolgen, in welchem zeitlichen Umfang die einzelnen zugewiesenen Tätigkeiten ausgeübt werden sollen. ZAP EN-Nr. 634/2019 Sozialrecht Prozessunfähigkeit: Darlegungsumfang (BSG, Beschl. v. 19.6.2019 – B 14 AS 104/18 B) • Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, die Vorinstanzen seien zu Unrecht davon ausgegangen, ein Beteiligter sei bei Abschluss eines Vergleichs prozessfähig gewesen, so muss in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig dargetan werden, aufgrund welcher Umstände und Anzeichen die Gerichte ernsthafte Zweifel an der Prozessfähigkeit hätten haben und sich zu entsprechenden Ermittlungen hätten veranlasst sehen müssen. ZAP EN-Nr. 635/2019 Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht Polizeigesetz Brandenburg: Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte (BVerwG, Urt. v. 26.9.2019 – 2 C 32.18) • Seit dem 1.1.2013 schreibt das Polizeigesetz des Landes Brandenburg vor, dass uniformierte Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Wird der Beamte in einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) eingesetzt, wird das Namensschild durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt. Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß. Hinweis: Die Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds greift in das auch Beamten ungeschmälert zustehende Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, weil sie verpflichtet sind, ihren Nachnamen gegenüber Dritten im Rahmen von Amtshandlungen zu offenbaren, ist aber verfassungsgemäß. ZAP EN-Nr. 636/2019 Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: Vereinbarkeit mit Unionsrecht (BVerwG, Beschl. v. 25.9.2019 – 6 C 12.18) • Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Von der Klärung dieser Frage 1114 ZAP Nr. 21 7.11.2019

Eilnachrichten 2019 Fach 1, Seite 165 hängt die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Hinweis: Im Ausgangsfall ging es u.a. um die § 113a i.V.m. § 113b TKG – Pflicht zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ZAP EN-Nr. 637/2019 Steuerrecht Kartellgeldbuße: Abzugsverbot für Geldbußen (BFH, Urt. v. 22.5.2019 – XI R 40/17) • Die bloße Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes zur Ermittlung der Höhe einer am maßgeblichen Bilanzstichtag angedrohten und nachfolgend auch festgesetzten Kartellgeldbuße bewirkt keine Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten wirtschaftlichen Vorteils i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 HalbS. 1 EStG. ZAP EN-Nr. 638/2019 Strafsachen/Ordnungswidrigkeiten Gefährliche Körperverletzung: Tritt mit dem beschuhten Fuß (BGH, Beschl. v. 28.8.2019 – 5 StR 298/18) • Der Einsatz eines beschuhten Fußes kann die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen. Dabei kann sich die Gefährlichkeit schon aus der Beschaffenheit des Schuhs oder aus der konkreten Art seiner Verwendung ergeben. Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Allerdings muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit der Verletzungshandlung gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben. ZAP EN-Nr. 639/2019 Strafverfahren/Strafvollstreckung/Strafvollzug Verständigung: Protokollierung (BGH, Beschl. v. 30.7.2019 – 5 StR 288/19) • Wird in der Hauptverhandlung ein Vermerk über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch verlesen, ist der Protokollierungspflicht des § 273 Abs. 1a S. 2 StPO genügt, wenn der Vermerk durch die Angabe der Aktenfundstelle unverwechselbar bezeichnet wird. ZAP EN-Nr. 640/2019 Pflichtverteidiger: Jugendlicher (LG Potsdam, Beschl. v. 18.9.2019 – 22 Qs 21/19) • Einem Jugendlichen ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass er sich aufgrund seines Standes im Klassenverband subjektiv in der Hauptverhandlung, in der seine Mitschüler als Zeugen zu hören sind, einer Vielzahl von Gegnern gegenüber sieht. ZAP EN-Nr. 641/2019 Beratungshilfe: Erstattung von Fotokopiekosten (AG Schwerin, Beschl. v. 16.9.2019 – 18 UR II 221/18 B) • Ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten berät, um die Reaktion in einem Strafverfahren zu besprechen, benötigt dazu Ablichtungen aus der Ermittlungsakte. Deshalb besteht auch in Beratungshilfesachen Anspruch auf Erstattung der von dem Rechtsanwalt gefertigten Fotokopien aus der Staatskasse ZAP EN-Nr. 642/2019 Anwaltsrecht/Anwaltsbüro Anwaltshaftung: Mithaftung eines Partners (BGH, Urt. v. 12.9.2019 – IX ZR 190/18) • War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschafts- ZAP Nr. 21 7.11.2019 1115

Eilnachrichten <strong>2019</strong> Fach 1, Seite 165<br />

hängt die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung<br />

ab. Hinweis: Im Ausgangsfall ging es u.a. um die § 113a i.V.m. § 113b TKG – Pflicht zur<br />

anlasslosen Vorratsdatenspeicherung <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 637/<strong>2019</strong><br />

Steuerrecht<br />

Kartellgeldbuße: Abzugsverbot für Geldbußen<br />

(BFH, Urt. v. 22.5.<strong>2019</strong> – XI R 40/17) • Die bloße Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes zur<br />

Ermittlung der Höhe einer am maßgeblichen Bilanzstichtag angedrohten und nachfolgend auch<br />

festgesetzten Kartellgeldbuße bewirkt keine Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten wirtschaftlichen<br />

Vorteils i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 HalbS. 1 EStG. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 638/<strong>2019</strong><br />

Strafsachen/Ordnungswidrigkeiten<br />

Gefährliche Körperverletzung: Tritt mit dem beschuhten Fuß<br />

(BGH, Beschl. v. 28.8.<strong>2019</strong> – 5 StR 298/18) • Der Einsatz eines beschuhten Fußes kann die Verwendung<br />

eines gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen. Dabei kann sich die Gefährlichkeit<br />

schon aus der Beschaffenheit des Schuhs oder aus der konkreten Art seiner Verwendung ergeben. Ein<br />

Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn<br />

damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird. Allerdings muss sich die gesteigerte Gefährlichkeit<br />

der Verletzungshandlung gerade aus dem Einsatz des Schuhs ergeben.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 639/<strong>2019</strong><br />

Strafverfahren/Strafvollstreckung/Strafvollzug<br />

Verständigung: Protokollierung<br />

(BGH, Beschl. v. 30.7.<strong>2019</strong> – 5 StR 288/19) • Wird in der Hauptverhandlung ein Vermerk über ein außerhalb<br />

der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch verlesen, ist der Protokollierungspflicht<br />

des § 273 Abs. 1a S. 2 StPO genügt, wenn der Vermerk durch die Angabe der Aktenfundstelle<br />

unverwechselbar bezeichnet wird. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 640/<strong>2019</strong><br />

Pflichtverteidiger: Jugendlicher<br />

(LG Potsdam, Beschl. v. 18.9.<strong>2019</strong> – 22 Qs <strong>21</strong>/19) • Einem Jugendlichen ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen,<br />

wenn zu erwarten ist, dass er sich aufgrund seines Standes im Klassenverband subjektiv in der<br />

Hauptverhandlung, in der seine Mitschüler als Zeugen zu hören sind, einer Vielzahl von Gegnern gegenüber<br />

sieht. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 641/<strong>2019</strong><br />

Beratungshilfe: Erstattung von Fotokopiekosten<br />

(AG Schwerin, Beschl. v. 16.9.<strong>2019</strong> – 18 UR II 2<strong>21</strong>/18 B) • Ein Rechtsanwalt, der seinen Mandanten berät,<br />

um die Reaktion in einem Strafverfahren zu besprechen, benötigt dazu Ablichtungen aus der Ermittlungsakte.<br />

Deshalb besteht auch in Beratungshilfesachen Anspruch auf Erstattung der von dem Rechtsanwalt<br />

gefertigten Fotokopien aus der Staatskasse <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 642/<strong>2019</strong><br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Anwaltshaftung: Mithaftung eines Partners<br />

(BGH, Urt. v. 12.9.<strong>2019</strong> – IX ZR 190/18) • War ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst,<br />

endet seine Mithaftung nicht mit der Abgabe des Mandats innerhalb der Partnerschafts-<br />

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