ZAP-2019-21
Fach 1, Seite 160 Eilnachrichten 2019 20.10.1992 – VI ZR 361/91 Rn 14). Dies ist der Fall im Verhältnis zu den Käufern bei der Entwicklung und dem Inverkehrbringen eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs, das zur Erlangung einer EG- Typgenehmigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist. ZAP EN-Nr. 615/2019 Miete/Nutzungen Wohnraumkündigung: Wahrheitswidrige Behauptung von Eigenbedarf (LG Berlin, Urt. v. 10.9.2019 – 67 S 149/19) • Im Räumungsprozess kann der Vermieter den Vollbeweis des von ihm behaupteten Eigenbedarfs i.d.R. nicht führen, wenn sich erweist, dass entweder er selbst oder die als Zeuge benannte Bedarfsperson – im Rahmen der Beweiserhebung – im Detail die Unwahrheit bekundet haben. Begründet der Vermieter den Eigenbedarf mit dem – dringenden – Bedürfnis eines Umzugs aus einer anderen Gemeinde an den Ort der Mietsache, spricht es indiziell gegen den von ihm behaupteten Eigenbedarf, wenn die Bedarfsperson nach Ausspruch der Kündigung und zeitlich unabsehbarer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter nicht den Versuch einer alternativen Begründung eines Wohnsitzes am Ort der Mietsache unternimmt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bezug einer zeitweiligen Ersatzunterkunft aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen untunlich ist. ZAP EN-Nr. 616/2019 Bauvertragsrecht Architektenpflichten: Planungsphase (OLG Celle, Urt. v. 18.9.2019 – 14 U 30/19) • Der Architekt schuldet in der Planungsphase eine umfassende Aufklärung und Beratung sowie die Prüfung von Alternativen; etwaige Zustimmungen des Bauherrn zu bestimmten Planungen schließen nur dann einen Mangel aus, wenn der Architekt den Bauherrn vorher aufgeklärt und belehrt hat. Das Überwachen der festgestellten Mängel ist Grundleistung des Architekten i.R.d. Leistungsphase 8, soweit die Mängel bis zur Abnahme aufgetreten sind. ZAP EN-Nr. 617/2019 Immobiliarsachenrecht/WEG-Recht Beschlussmängelklage: Notwendige Streitgenossenschaft (LG Berlin, Urt. v. 20.8.2019 – 55 S 99/18 WEG) • Bei einer Beschlussmängelklage sind die beklagten Wohnungseigentümer notwendige Streitgenossen i.S.v. § 62 ZPO. Daher entfaltet ein prozessuales Anerkenntnis die mit ihm beabsichtigten Wirkungen nur, wenn es durch alle Streitgenossen erklärt wird. Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich des § 21 Abs. 4 und 8 WEG, da die Entscheidung des Gerichts auch insoweit auf eine Rechtsgestaltung abzielt und im Verhältnis der am Rechtsstreit beteiligten Wohnungseigentümer nur einheitlich ergehen kann. Ein auf Zustimmung zu einem Beschlussantrag (oder auf Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu der Durchführung einer bestimmten Maßnahme) gerichteter Klageantrag ist regelmäßig als Antrag auf gerichtliche Beschlussersetzung gem. § 21 Abs. 8 WEG auszulegen. ZAP EN-Nr. 618/2019 Bank- und Kreditwesen Kapitalanlageberatung: Ordnungsgemäße Risikoaufklärung (BGH, Urt. v. 15.8.2019 – III ZR 205/17) • Verlangt der Anleger den Ersatz entgangener Anlagezinsen, so muss er darlegen, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich alternativ entschieden hätte 1110 ZAP Nr. 21 7.11.2019
Eilnachrichten 2019 Fach 1, Seite 161 (Bestätigung von Senat, Urt. v. 16.5.2019 – III ZR 176/18, WM 2019, 1203, 1207 Rn 30 und Anschluss an BGH, Urt. v. 24.4.2012 – XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn 13). Hinweis: Der BGH geht in dieser Entscheidung auch auf die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ein. ZAP EN-Nr. 619/2019 Straßenverkehrsrecht Kollision von Fahrrad und Fußgänger: Für Fahrradfahrer freigebenener Gehweg (OLG Celle, Beschl. v. 19.8.2019 – 14 U 141/19) • Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen. Insbesondere bei einer unklaren Verkehrslage muss ggf. per Blickkontakt eine Verständigung mit dem Fußgänger gesucht werden; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Hinweis: Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ gibt dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg und den Belangen der Fußgänger kommt dann ein besonderes Gewicht zu. ZAP EN-Nr. 620/2019 Fahren über Richtgeschwindigkeit: Bedienen des Navigationssystems (OLG Nürnberg, Urt. v. 2.5.2019 – 13 U 1296/17) • Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlusts der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags. Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht. ZAP EN-Nr. 621/2019 Versicherungsrecht Unfallversicherung: Fehlender Neubemessungsvorbehalt (BGH, Urt. v. 11.9.2019 – IV ZR 20/18) • Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts i.S.v. Ziff. 9.4 S. 3 AUB in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach Ziff. 9.1 S. 1 AUB führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung. Der Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität kann aber der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Versicherer in der vorgenannten Erklärung nach Ziff. 9.1 S. 1 AUB den Eindruck erweckt, die Höhe der vertraglich geschuldeten Leistung endgültig klären zu wollen. ZAP EN-Nr. 622/2019 Familienrecht Vaterschaftsfeststellungsantrag im Ausland: Vaterschaftsanfechtung (OLG Hamburg, Beschl. v. 4.9.2019 – 12 UF 82/17) • Ein (im Ausland eingeleiteter) Vaterschaftsfeststellungsantrag hat nicht denselben Streitgegenstand wie ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem. § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Zwar umfasst ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem. § 182 Abs. 1 FamFG auch die Feststellung der Vaterschaft. Eine Anfechtung der Vaterschaft ohne eine Feststellung der ZAP Nr. 21 7.11.2019 1111
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Eilnachrichten <strong>2019</strong> Fach 1, Seite 161<br />
(Bestätigung von Senat, Urt. v. 16.5.<strong>2019</strong> – III ZR 176/18, WM <strong>2019</strong>, 1203, 1207 Rn 30 und Anschluss<br />
an BGH, Urt. v. 24.4.2012 – XI ZR 360/11, NJW 2012, 2266 Rn 13). Hinweis: Der BGH geht in dieser<br />
Entscheidung auch auf die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten ein.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 619/<strong>2019</strong><br />
Straßenverkehrsrecht<br />
Kollision von Fahrrad und Fußgänger: Für Fahrradfahrer freigebenener Gehweg<br />
(OLG Celle, Beschl. v. 19.8.<strong>2019</strong> – 14 U 141/19) • Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des<br />
Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer<br />
auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger<br />
besonders zu berücksichtigen. Insbesondere bei einer unklaren Verkehrslage muss ggf. per Blickkontakt<br />
eine Verständigung mit dem Fußgänger gesucht werden; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit<br />
gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist. Hinweis: Das Zusatzschild „Radfahrer<br />
frei“ gibt dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg und den Belangen der<br />
Fußgänger kommt dann ein besonderes Gewicht zu. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 620/<strong>2019</strong><br />
Fahren über Richtgeschwindigkeit: Bedienen des Navigationssystems<br />
(OLG Nürnberg, Urt. v. 2.5.<strong>2019</strong> – 13 U 1296/17) • Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der<br />
Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine<br />
volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung<br />
des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten<br />
den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlusts<br />
der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags.<br />
Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden<br />
Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.<br />
<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 6<strong>21</strong>/<strong>2019</strong><br />
Versicherungsrecht<br />
Unfallversicherung: Fehlender Neubemessungsvorbehalt<br />
(BGH, Urt. v. 11.9.<strong>2019</strong> – IV ZR 20/18) • Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts i.S.v. Ziff. 9.4 S. 3 AUB<br />
in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach<br />
Ziff. 9.1 S. 1 AUB führt nicht zu seiner Bindung an diese Erklärung im Verfahren der Erstbemessung. Der<br />
Rückforderung einer Invaliditätsleistung aufgrund geänderter Erstbemessung der Invalidität kann aber<br />
der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Versicherer in der vorgenannten<br />
Erklärung nach Ziff. 9.1 S. 1 AUB den Eindruck erweckt, die Höhe der vertraglich geschuldeten Leistung<br />
endgültig klären zu wollen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 622/<strong>2019</strong><br />
Familienrecht<br />
Vaterschaftsfeststellungsantrag im Ausland: Vaterschaftsanfechtung<br />
(OLG Hamburg, Beschl. v. 4.9.<strong>2019</strong> – 12 UF 82/17) • Ein (im Ausland eingeleiteter) Vaterschaftsfeststellungsantrag<br />
hat nicht denselben Streitgegenstand wie ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem.<br />
§ 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Zwar umfasst ein Vaterschaftsanfechtungsantrag gem. § 182 Abs. 1 FamFG<br />
auch die Feststellung der Vaterschaft. Eine Anfechtung der Vaterschaft ohne eine Feststellung der<br />
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