ZAP-2019-21
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<strong>ZAP</strong><br />
Buchreport<br />
Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />
WEINBEER, Die größten Haftungsrisiken des Anwalts, Typische Fälle von A-Z, 1. Aufl. <strong>2019</strong>, Deutscher<br />
Anwaltverlag, 296 S., 44 €<br />
WEINBEER will das anwaltliche Haftungsrecht aus seinem Schattendasein führen. So gibt es nach einer<br />
allgemeinen Einleitung ein Haftungs-ABC, dass sich nach den Schwerpunkten der Haftung richtet und<br />
schließlich – das ist neu – sich in § 3 mit der Risikosteuerung und dem Krisenmanagement vor und im<br />
Schadenfall befasst. In der Einleitung werden die Anspruchsgrundlagen behandelt und das „Gebot des<br />
sichersten Weges“ aufgezeigt. Der Autor kritisiert zu Recht die ausufernde Kasuistik, die seit der<br />
Einführung der Haftpflichtversicherungspflicht von Rechtsanwälten nach seiner Einschätzung unterdessen<br />
schwer zu greifen ist. Er berücksichtigt zudem die Pflichten für eine ordnungsgemäße<br />
Berufsausübung (§ 1 Rn 43), beschreibt die Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung und<br />
schließlich der rechtlichen Prüfung. Wie beispielsweise Beratungspflicht oder Belehrungsbedürftigkeit<br />
umgrenzt werden kann, gibt der BGH insoweit vor, als dem Mandanten eine eigene, eigenverantwortliche,<br />
sachgerechte Entscheidung ermöglicht werden soll. Dass dies spiegelbildlich in der<br />
Aufklärungspflicht des Anwalts verortet ist, zeigt auf, wie (zu) weit die Haftung gehen kann. Dass<br />
hierbei einerseits zwar keine Pflicht zur Erstellung einer schriftlichen Beratungsdokumentation besteht,<br />
andererseits aber von WEINBEER die Empfehlung gegeben wird, sich Aufzeichnungen über die<br />
Hinweise und Beratungen zu machen, zeigt wie schwierig es ist, den Pflichten und diesen im<br />
Regressfall beweisrechtlich sicher nachzukommen (§ 1 Rn 63, 72, 74 ff.). Der Bereich der Fristen ist ein<br />
besonderer Schwerpunkt (§ 2 Rn 340 ff.) des Werks. Der Autor nimmt zudem verschiedene Rechtsgebiete<br />
in ihren Besonderheiten in den Blick, beispielsweise die Mediation (§ 2 Rn 615). Auch in den<br />
eher allg. Rechtsgebieten des Verkehrsrechts wie auch des Strafrechts weist er auf die Schwierigkeiten<br />
eines Vergleichs einerseits hin, andererseits auf die Pflichten des Rechtsanwalts, umfassend zu<br />
beraten und sogar das Gericht auf besonders gravierende beamtenrechtliche Nebenfolgen hinzuweisen<br />
(§ 2 Rn 809). Hervorzuheben ist, dass der Vertreter des Privat- oder Nebenklägers nicht von<br />
dem Verbot der Zurechnung von Anwaltsverschulden im Strafverfahren umfasst ist, mithin sogar<br />
haftet (§ 2 Rn 798). Besonders lesenswert ist der Abschnitt über die Risikosteuerung und das<br />
Krisenmanagement. Darin weist der Autor ausdrücklich darauf hin, dass es geboten ist, den Versicherer<br />
rechtzeitig (Wochenfrist!) miteinzubeziehen und insbesondere nicht etwaige Anerkenntnisse<br />
von Regressansprüchen vorzunehmen (§ 3 Rn 34 ff., 47). Es bleibt daher festzuhalten, dass die<br />
Anschaffung dieses Buchs einen ersten Einstieg in das Haftungsrecht geben kann. Insbesondere bei<br />
Rechtsschutzversicherungsmandaten sind die Ausführungen des Autors für die zukünftige Mandatsgestaltung<br />
hilfreich (§ 2 Rn 854 ff., 870) und lohnen den Anschaffungspreis. Eine eindeutige Kaufempfehlung.<br />
RAin und FAin für Straf- und für Verkehrsrecht, zertifizierte Mediatorin/Coach GESINE REISERT, Berlin<br />
HOHENSEE/GEORGY, Stressmanagement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Emotionale<br />
Kompetenz gewinnen – souverän auftreten, 1. Aufl. <strong>2019</strong>, Deutscher Anwaltverlag, 112 S., 39 €<br />
In dem etwas mehr als 100 Seiten fassenden Buch haben die beiden Autoren HOHENSEE und GEORGY sich<br />
zum Ziel gesetzt, nach Sinn und Gerechtigkeit des Anwaltsberufs zu fragen und vielleicht gerade die sehr<br />
Sensiblen dabei zu ermutigen: Denn Zeit- bzw. Stressmanagement begleiten den physischen und auch<br />
psychischen beruflichen Erfolg von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. So gehen die Autoren<br />
zunächst der Frage nach, wie der Anwaltsberuf ausgestaltet ist und wie das Berufsumfeld, aber auch die<br />
Anwälte und Anwältinnen selbst in dieses Feld eingebunden sind. Mit Humor bieten sie verschiedene<br />
Anwaltstypen an, deren Strategien im Berufsleben auf Dauer nicht wirklich hilfreich sind. Vom<br />
Choleriker zum Ignoranten, vom „Aufschieber“ zum Erfolgstyp und schließlich bis zum „Aufgeber“ (§ 2 D)<br />
werden diese Anwaltstypen beschrieben. Mit Blick auf die innere Achtsamkeit, aber auch auf die<br />
Gelassenheit werden immer wieder kleine Übungen angeboten, die den Lesenden die Möglichkeit<br />
eröffnen, ihre bisherigen Routinen infrage zu stellen und neue Wege zu denken. So wird beispielsweise<br />
die Akzeptanz- und Commitment-Therapie ebenso wie die kognitive Therapie dargestellt (vgl. § 5), um<br />
Stressabbau zu fördern und Zielfokussierung zu erreichen. Schließlich setzen sich HOHENSEE/GEORGY in<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong> 1105