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ZAP-2019-21

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Buchreport<br />

<strong>ZAP</strong><br />

elterliche Sorge und der Umgang, der Unterhalt, der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich<br />

sowie die Themen Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Gewaltschutz. Der Nutzer ist damit<br />

bestens präpariert für das familienrechtliche Alltagsgeschäft. Das gegenüber der Vorauflage deutlich<br />

verjüngte Autorenteam setzt sich zusammen aus Richterinnen und Richtern der ersten und zweiten<br />

Instanz sowie einem Ministerialbeamten, die sämtlich in dem von ihnen bearbeiten Kapitel große<br />

Praxiserfahrung einbringen können. Die Darstellung ist übersichtlich, die Randnummern erleichtern<br />

die Orientierung in dem mit Register insgesamt <strong>21</strong>62 Seiten umfassenden Werk. Praxisrelevante<br />

Schwerpunkte des Buchs bieten die beiden mit vielen Berechnungsbeispielen angereicherten Kapitel<br />

Unterhalt des Ehegatten nach § 1361 bzw. §§ 1569 ff. BGB und der unverheirateten Mutter nach § 1615l<br />

BGB (bearbeitet von BORTH) sowie des Kindesunterhalts (bearbeitet von OBERMANN). Selbst der Elternunterhalt,<br />

der an sich nicht zum Scheidungsrecht gehört, aber erhebliche praktische Bedeutung hat,<br />

fehlt nicht. Dass das Werk auf dem aktuellen Stand ist, zeigt sich z.B. daran, dass die geänderte<br />

Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim objektiven Wohnvorteil<br />

bereits eingearbeitet worden ist. Im verfahrensrechtlichen Teil werden sowohl das Abänderungsverfahren<br />

als auch die einstweilige Anordnung ausführlich beleuchtet; Verfahrenskostenhilfe und<br />

Verfahrenskostenvorschuss werden allerdings nur recht kurz erläutert. Insgesamt ist die Neuauflage<br />

des Buchs ein ausgezeichnetes Hilfsmittel für die Praxis, das man sich zunutze machen sollte.<br />

RiAG a.D. Dr. WOLFRAM VIEFHUES, Gelsenkirchen<br />

WENDL/DOSE, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl. <strong>2019</strong>, C.H.Beck,<br />

2619 S., 149 €<br />

Im Buchreport zur Vorauflage aus dem Jahr 2015 habe ich das Werk schlicht und einfach als das<br />

„Standard-Kochbuch“ zum Unterhaltsrecht bezeichnet, in dem zu fast jeder in der Praxis auftretenden<br />

Problemstellung eine Lösung angeboten wird. An dieser Bewertung hat sich auch zur 10. Auflage<br />

nichts geändert. Selbstverständlich musste das um einige jüngere Bearbeiter erweiterte, aus erfahrenen<br />

Richtern des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte sowie einem Rechtsanwalt und Notar<br />

bestehende Autorenteam zahlreiche Aktualisierungen einbauen. Dabei werden die juristischen Erläuterungen<br />

nicht nur durchweg mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung belegt,<br />

sondern vielfach auch durch verständliche Berechnungsbeispiele veranschaulicht. Für diesen Buchreport<br />

seien nur einige Passagen herausgehoben. Umfassend dargestellt wird die Ermittlung des unterhaltsrechtlich<br />

relevanten Einkommens mit allen erdenklichen Einkünften und Abzügen. Ausführlich<br />

erörtert werden auch die für die familienrechtliche Praxis relevanten Einzelheiten zur Bedarfsbemessung<br />

beim Ehegatten, zur Bedürftigkeit beim Berechtigten und zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.<br />

Die Struktur der nachehelichen Unterhaltstatbestände wird sehr übersichtlich dargestellt.<br />

In angemessenem Umfang werden die praxisrelevanten Probleme bei § 1578b BGB und § 1579<br />

BGB aufgezeigt. Auch Fragen der Durchsetzung des Unterhalts, des Sonderbedarfs, des Vorsorgeunterhalts<br />

und der Rückforderung von zu viel geleistetem Unterhalt kommen nicht zu kurz. Die<br />

Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsverfahren wird behandelt; ein gesamtes Kapitel ist dem<br />

Verfahrensrecht gewidmet. Letztlich fehlt auch nicht der Brückenschlag zum Sozialrecht und zu<br />

Fragen der Auslandsberührung. Ein Abdruck der zentralen Passagen wichtiger unterhaltsrechtlicher<br />

Leitentscheidungen aus den letzten 15 Jahren, auf die in den Fußnoten verwiesen wird, komplettiert<br />

das Werk.<br />

RiAG a.D. Dr. WOLFRAM VIEFHUES, Gelsenkirchen<br />

Nachlass/Erbrecht<br />

DAMRAU, Der Minderjährige im Erbrecht, 3. Aufl. <strong>2019</strong>, zerb Verlag, <strong>21</strong>6 S., 49 €<br />

Der Minderjährige im Erbrecht kann für den Anwalt im erbrechtlichen Mandat eine Herausforderung<br />

darstellen. Gegenüber einem Volljährigen ist der Minderjährige besonders schutzbedürftig, wodurch bei<br />

der Einsetzung als Erbe – in einer Verfügung von Todes wegen – seine Interessen und seine fehlenden<br />

Handlungsmöglichkeiten zwingend berücksichtigt werden müssen. In der Regel sind die Eltern als<br />

gesetzliche Vertreter des Minderjährigen der erste Ansprechpartner für den Anwalt. Der Autor Prof. Dr.<br />

DAMRAU, als langjähriger Spezialist auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts und Herausgeber des Praxis-<br />

1100 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>21</strong> 7.11.<strong>2019</strong>

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