Burgblatt-2019-11
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RATGEBER RECHT<br />
Die Rente nach der Scheidung zurückholen – geht das?<br />
Kann man bei der Scheidung und verlorene<br />
Rentenanwartschaften zurückholendie<br />
Scheidung also nach dem Tode des Ex<br />
Partners ein Stück weit „rückgängig“ machen?<br />
Der Unterzeichner kann mitteilen:<br />
prinzipiell geht das, es weiß und nutzt nur<br />
keiner. Im besten Fall bekommen Sie Ihre<br />
komplette Rente zurück. Aber: von alleine<br />
geht nichts, wie so oft in dieser Republik.<br />
Bei der Scheidung werden im Rahmen des<br />
Zwangsverbundes automatisch die Rentenanwartschaften<br />
der beiden Eheleute<br />
durch das Familiengericht ausgeglichen.<br />
Hierbei lautet das Ergebnis insbesondere<br />
bei langjährigen Ehen oftmals: ein großer<br />
Anteil der Anrechte in der eigenen Altersversorgung<br />
ist weg. Wenn man dann<br />
selbst in Rente ist, bedeutet dies oft, dass<br />
im Monat mehrere hundert Euro in der<br />
Haushaltskasse fehlen. Diese missliche<br />
Lage ändert sich auch prinzipiell nicht,<br />
wenn der Ex Partner stirbt. Bildlich gesehen<br />
ist dann der monatliche Rentenfehlbetrag<br />
zugunsten eines Toten vorhanden.<br />
Man selbst bekommt ihn nicht - außer<br />
man unternimmt aktiv selbst etwas. Hierbei<br />
gilt aber zu beachten, dass die Rechtsmaterie<br />
juristisch hoch komplex ist und<br />
auf eigene Faust nichts herauskommt.<br />
Dies gilt für sämtliche Versorgungswerke,<br />
also die Deutsche Rentenversicherung,<br />
sämtliche weiteren gesetzlichen Rentenversicherungen<br />
sowie betriebliche Altersversorgungen,<br />
die Beamtenpensionen,<br />
die berufsständischen Versorgungswerken<br />
der Ärzte, Architekten, Steuerberater und<br />
Anwälte, sowie oft auch bei zusätzlichen<br />
privaten Absicherungen. Im Ergebnis behalten<br />
viele Rentenversicherer und -Versorgungswerke<br />
die Rente dann für sich.<br />
Wichtig ist zunächst, dass derjenige, der<br />
Ansprüche zurückholen möchte, vom Todesfall<br />
des Ex Partners Kenntnis erlangen<br />
muss. Hier wird niemand angeschrieben,<br />
auch das Nachlassgericht kümmert sich<br />
darum nicht. Der nächste Punkt ist, dass<br />
derjenige, der dann nichts unternimmt,<br />
eben auch seine monatlichen Rentenanwartschaften<br />
einfach verschenkt. Wer<br />
am 1. Dezember eines Jahres seine Ansprüche<br />
rückwirkend geltend macht, der<br />
wird feststellen, dass das deutsche Recht<br />
das nicht kennt. Es lohnt sich also sofort,<br />
fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen,<br />
damit hier keinerlei Ansprüche verfallen.<br />
Als langjährig erfahrener Fachanwalt steht<br />
Ihnen der Verfasser des Artikels hier mit<br />
Rat und Tat zur Seite.<br />
Der Weg, der dann zu gehen ist, ist vom<br />
Gesetz vorgeschrieben. Bei bis zu 3 Jahren<br />
Rentenbezug durch den verstorbenen Ex<br />
Partner kann die Angelegenheit oftmals<br />
außergerichtlich geklärt werden. Wenn<br />
durch den Ex Partner mehr als 3 Jahre<br />
Rente bezogen wurde, dann gestaltet<br />
sich die Angelegenheit schwieriger. Hier<br />
ist das Familiengericht zu bemühen - und<br />
zwar schnellstens. Sie verlieren ansonsten<br />
bares Geld. Gibt es nun einen generellen<br />
Weg, die man hier geht? Nein, die<br />
Familiengerichte entscheiden in jedem<br />
Einzelfall. Die Chancen, die Rentenanwartschaften<br />
zurückzuholen sind jedoch<br />
nicht schlecht. Die Materie ist zwar hoch<br />
kompliziert, aber für einen erfahrene Fachanwalt<br />
für Familienrecht durchaus beherrschbar.<br />
Klar ist aber auch, dass sich die<br />
Angelegenheit hinziehen kann. Des Weiteren<br />
sind nicht alle Gerichte bis dato in diesem<br />
Rechtsgebieten hinreichend erfahren<br />
- ganz einfach, weil immer noch zu wenig<br />
Leute von dieser Möglichkeit überhaupt<br />
Kenntnis haben und sie nutzen. Auch<br />
Rentenversicherungsträger, so unsere Erfahrungen,<br />
haben nicht immer korrekte<br />
Auskünfte parat bzw. liefern Berechnungen,<br />
die schlicht nicht richtig sind. Ob man<br />
hier unterstellen kann, dass die jeweilige<br />
Rentenversicherung das Geld behalten<br />
möchte, möchten wir dahinstehen lassen.<br />
Faktisch aber ist es für einen juristischen<br />
Laien unmöglich, diese Materie alleine zu<br />
durchdringen und hier bei Gericht seine<br />
Ansprüche nach entsprechender Antragstellung<br />
durchzusetzen.<br />
Es lohnt sich auf alle Fälle, die Angelegenheit<br />
prüfen zu lassen und unverzüglich loszulegen<br />
- denn rückwirkend gibt es nichts.<br />
Dieses Verfahren kann auch der Weg aus<br />
der Altersarmut sein, nämlich dann, wenn<br />
nach langjähriger Ehe, in welcher nur<br />
ein Ehepartner gearbeitet hat, ein rückwirkender<br />
Ausgleich mit einer Korrektur<br />
möglich ist. Wir helfen in der Praxis weiter.<br />
RA Stephan Baumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
42 <strong>11</strong> | <strong>2019</strong>