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Burgblatt-2019-11

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RATGEBER RECHT<br />

Die Rente nach der Scheidung zurückholen – geht das?<br />

Kann man bei der Scheidung und verlorene<br />

Rentenanwartschaften zurückholendie<br />

Scheidung also nach dem Tode des Ex<br />

Partners ein Stück weit „rückgängig“ machen?<br />

Der Unterzeichner kann mitteilen:<br />

prinzipiell geht das, es weiß und nutzt nur<br />

keiner. Im besten Fall bekommen Sie Ihre<br />

komplette Rente zurück. Aber: von alleine<br />

geht nichts, wie so oft in dieser Republik.<br />

Bei der Scheidung werden im Rahmen des<br />

Zwangsverbundes automatisch die Rentenanwartschaften<br />

der beiden Eheleute<br />

durch das Familiengericht ausgeglichen.<br />

Hierbei lautet das Ergebnis insbesondere<br />

bei langjährigen Ehen oftmals: ein großer<br />

Anteil der Anrechte in der eigenen Altersversorgung<br />

ist weg. Wenn man dann<br />

selbst in Rente ist, bedeutet dies oft, dass<br />

im Monat mehrere hundert Euro in der<br />

Haushaltskasse fehlen. Diese missliche<br />

Lage ändert sich auch prinzipiell nicht,<br />

wenn der Ex Partner stirbt. Bildlich gesehen<br />

ist dann der monatliche Rentenfehlbetrag<br />

zugunsten eines Toten vorhanden.<br />

Man selbst bekommt ihn nicht - außer<br />

man unternimmt aktiv selbst etwas. Hierbei<br />

gilt aber zu beachten, dass die Rechtsmaterie<br />

juristisch hoch komplex ist und<br />

auf eigene Faust nichts herauskommt.<br />

Dies gilt für sämtliche Versorgungswerke,<br />

also die Deutsche Rentenversicherung,<br />

sämtliche weiteren gesetzlichen Rentenversicherungen<br />

sowie betriebliche Altersversorgungen,<br />

die Beamtenpensionen,<br />

die berufsständischen Versorgungswerken<br />

der Ärzte, Architekten, Steuerberater und<br />

Anwälte, sowie oft auch bei zusätzlichen<br />

privaten Absicherungen. Im Ergebnis behalten<br />

viele Rentenversicherer und -Versorgungswerke<br />

die Rente dann für sich.<br />

Wichtig ist zunächst, dass derjenige, der<br />

Ansprüche zurückholen möchte, vom Todesfall<br />

des Ex Partners Kenntnis erlangen<br />

muss. Hier wird niemand angeschrieben,<br />

auch das Nachlassgericht kümmert sich<br />

darum nicht. Der nächste Punkt ist, dass<br />

derjenige, der dann nichts unternimmt,<br />

eben auch seine monatlichen Rentenanwartschaften<br />

einfach verschenkt. Wer<br />

am 1. Dezember eines Jahres seine Ansprüche<br />

rückwirkend geltend macht, der<br />

wird feststellen, dass das deutsche Recht<br />

das nicht kennt. Es lohnt sich also sofort,<br />

fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen,<br />

damit hier keinerlei Ansprüche verfallen.<br />

Als langjährig erfahrener Fachanwalt steht<br />

Ihnen der Verfasser des Artikels hier mit<br />

Rat und Tat zur Seite.<br />

Der Weg, der dann zu gehen ist, ist vom<br />

Gesetz vorgeschrieben. Bei bis zu 3 Jahren<br />

Rentenbezug durch den verstorbenen Ex<br />

Partner kann die Angelegenheit oftmals<br />

außergerichtlich geklärt werden. Wenn<br />

durch den Ex Partner mehr als 3 Jahre<br />

Rente bezogen wurde, dann gestaltet<br />

sich die Angelegenheit schwieriger. Hier<br />

ist das Familiengericht zu bemühen - und<br />

zwar schnellstens. Sie verlieren ansonsten<br />

bares Geld. Gibt es nun einen generellen<br />

Weg, die man hier geht? Nein, die<br />

Familiengerichte entscheiden in jedem<br />

Einzelfall. Die Chancen, die Rentenanwartschaften<br />

zurückzuholen sind jedoch<br />

nicht schlecht. Die Materie ist zwar hoch<br />

kompliziert, aber für einen erfahrene Fachanwalt<br />

für Familienrecht durchaus beherrschbar.<br />

Klar ist aber auch, dass sich die<br />

Angelegenheit hinziehen kann. Des Weiteren<br />

sind nicht alle Gerichte bis dato in diesem<br />

Rechtsgebieten hinreichend erfahren<br />

- ganz einfach, weil immer noch zu wenig<br />

Leute von dieser Möglichkeit überhaupt<br />

Kenntnis haben und sie nutzen. Auch<br />

Rentenversicherungsträger, so unsere Erfahrungen,<br />

haben nicht immer korrekte<br />

Auskünfte parat bzw. liefern Berechnungen,<br />

die schlicht nicht richtig sind. Ob man<br />

hier unterstellen kann, dass die jeweilige<br />

Rentenversicherung das Geld behalten<br />

möchte, möchten wir dahinstehen lassen.<br />

Faktisch aber ist es für einen juristischen<br />

Laien unmöglich, diese Materie alleine zu<br />

durchdringen und hier bei Gericht seine<br />

Ansprüche nach entsprechender Antragstellung<br />

durchzusetzen.<br />

Es lohnt sich auf alle Fälle, die Angelegenheit<br />

prüfen zu lassen und unverzüglich loszulegen<br />

- denn rückwirkend gibt es nichts.<br />

Dieses Verfahren kann auch der Weg aus<br />

der Altersarmut sein, nämlich dann, wenn<br />

nach langjähriger Ehe, in welcher nur<br />

ein Ehepartner gearbeitet hat, ein rückwirkender<br />

Ausgleich mit einer Korrektur<br />

möglich ist. Wir helfen in der Praxis weiter.<br />

RA Stephan Baumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

42 <strong>11</strong> | <strong>2019</strong>

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