Burgblatt-2019-11
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O<br />
RATGEBER STEUERN<br />
Alles digital…<br />
Achtung Registrierkasse<br />
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Registrierkassen<br />
laut dem sogenannten Kassengesetz<br />
durch zertifizierte Sicherheitseinrichtungen<br />
geschützt sein. Das dürfte<br />
bereits allgemein bekannt sein. Nachdem<br />
es aber bei dem Zertifizierungsverfahren<br />
zu Verzögerungen gekommen ist, wurde<br />
diese Frist nun mittels einer sogenannten<br />
Nichtbeanstandungsvereinbarung auf den<br />
30.09.2020 verlängert. Schließlich müssen<br />
auch viele der rund 2,1 Mio. Registrierkassen<br />
in dieser Frist nachgerüstet werden.<br />
Alle Betreiber von Registrierkassen sollten<br />
sich beim Hersteller ihrer Registrierkasse<br />
nach der Aktualität ihres Systems erkundigen.<br />
Schließlich müssen auch Meldepflichten<br />
beachtet werden. Wenn noch nicht<br />
geschehen, werden wohl einige ältere<br />
Kassensysteme kurzfristig auszutau-schen<br />
sein.<br />
Unternehmen<br />
in der Digitalisierung<br />
Haben Sie schon einmal über die Digitalisierung<br />
Ihres Unternehmens nachgedacht<br />
oder diese vielleicht schon angepackt?<br />
Komplett oder in Teilbereichen?<br />
Unsere Kanzlei ist auf den digitalen Belegaustausch<br />
vorbereitet. In einer digitalen<br />
Welt benötigt das Unternehmen eine Software<br />
zur Digitalisierung von beleghaften<br />
Unterlagen. Dieser Scannvorgang könnte<br />
alternativ von einem externen Dienstleister<br />
erledigt werden - je nach Größe<br />
des Belegauommens. Im Unternehmen<br />
werden die so erzeugten Dateien in ein<br />
Dokumentenmanagementsystem oder<br />
ein ERP-System überführt. Durch diesen<br />
Schritt erst wird es möglich Dokumente<br />
an all die Stellen im Betrieb zu verteilen,<br />
die betroffen sind. Natürlich muss das Unternehmen<br />
mittels sicherer Archivierung<br />
auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />
sicherstellen. Denn es ist das erklärte<br />
Ziel letzte vorhandene Papierbelege nach<br />
dem einscannen zu vernichten.<br />
Erst jetzt kommt unsere Steuerkanzlei ins<br />
Spiel, mit unserer Datevsoftware können<br />
wir digitale Belege aus allen Quellen für<br />
uns lesbar machen. Auch digitale Belege<br />
aus kleineren Unternehmen die z. B. mit<br />
Lexware oder Candis arbeiten können gut<br />
in unsere Kanzleisoftware übernommen<br />
werden.<br />
Eine zentrale Drehscheibe ist dabei das<br />
Programm UnternehmenOnline. Wenn<br />
diese Software eingesetzt wird können<br />
wir nicht nur Daten zu uns hereinnehmen,<br />
wir können dann auch unsere Arbeitsergebnisse<br />
zum Unternehmen zurücksenden.<br />
Das bedeutet der Unternehmer kann<br />
jeder Zeit in die bebuchten Konten der<br />
Buchhaltung einsehen und jeder Zeit Auswertungen<br />
wie die betriebswirtschaftlich<br />
Auswertung (BWA) z.B. für ein Gespräch<br />
mit dem finanzierenden Kreditinstitut nutzen.<br />
Selbstverständlich empfiehlt sich hier<br />
ein häufigerer Zyklus als nur einmal im<br />
Monat die Buchhaltung zu aktualisieren.<br />
In der Kanzlei können die digitalen Daten<br />
wie bisher, im papierhaften System, verbucht<br />
werden, wobei Lerndateien nach<br />
einer Weile helfen sollen wiederkehrende<br />
Buchungen automatisch zu erkennen.<br />
Konkret werden die digitalen Belege via<br />
Buchhaltungsprogramm an jeden einzelnen<br />
Buchungssatz untrennbar angeheftet<br />
und liegen somit auch für unsere Jahresabschlussarbeiten<br />
vor. Es müssen also keine<br />
Belege ein zweites Mal herausgesucht<br />
werden.<br />
Übrigens: Die Belege sind während unserer<br />
Bearbeitung nicht für den Unternehmer<br />
unerreichbar, denn sie verbleiben im<br />
Unternehmen, konkret im Dokumentenmanagementsystem.<br />
Somit hat jeder Berechtigte<br />
zu jeder Zeit Zugriff auf Belege.<br />
Früher oder später wird der beschriebene<br />
Prozess ein ganz normaler Workflow sein.<br />
Heute befinden wir uns zunächst in einer<br />
Übergangsphase. Möglicherweise kommt<br />
es bei uns wie in Italien, dass jede Rechnung<br />
digital gestellt werden muss und<br />
über ein Portal des Fiskus an den Empfänger<br />
weitergeleitet wird.<br />
Falls Sie Ihr Unternehmen veräußern oder<br />
übergeben möchten: Glauben Sie junge<br />
Gründer wollen die ersten Schritte mit<br />
der Nachholung der Digitalisierung vertrödeln?<br />
Wahrscheinlich wird in diesem<br />
Fall ein anderes Unternehmen für den<br />
Gründer eher in Frage kommen. Sie verlieren<br />
also einen Teil des hart erarbeiteten<br />
Unternehmenswertes, wenn Sie nicht mit<br />
der Zeit gehen.<br />
Bedenken Sie: Der Weg dahin bis die ganze<br />
Organisation auf die digitale Welt umgestellt<br />
ist, ist ein steiniger. Daher sollte man<br />
die Dinge zeitnah und proaktiv angehen.<br />
Gerhard Güllich<br />
Hilpoltstein<br />
Dip l. - K fm.<br />
Gerhard Güllich Gmb H<br />
S teuerberatungsgesellschaft<br />
hmstraß e 9 • 9 1 1 6 1 Hilp oltstein<br />
T el. 0 9 1 7 4 / 4 7 9 6 - 0 • Fax 0 9 1 7 4 / 4 7 9 6 - 5 0<br />
Dip l. - K fm.<br />
Gerhard Güllich<br />
S teuerberater<br />
Fachberater fü r Internationales S teuerrecht<br />
www.g uellich.info<br />
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