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Burgblatt-2019-11

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O<br />

RATGEBER STEUERN<br />

Alles digital…<br />

Achtung Registrierkasse<br />

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Registrierkassen<br />

laut dem sogenannten Kassengesetz<br />

durch zertifizierte Sicherheitseinrichtungen<br />

geschützt sein. Das dürfte<br />

bereits allgemein bekannt sein. Nachdem<br />

es aber bei dem Zertifizierungsverfahren<br />

zu Verzögerungen gekommen ist, wurde<br />

diese Frist nun mittels einer sogenannten<br />

Nichtbeanstandungsvereinbarung auf den<br />

30.09.2020 verlängert. Schließlich müssen<br />

auch viele der rund 2,1 Mio. Registrierkassen<br />

in dieser Frist nachgerüstet werden.<br />

Alle Betreiber von Registrierkassen sollten<br />

sich beim Hersteller ihrer Registrierkasse<br />

nach der Aktualität ihres Systems erkundigen.<br />

Schließlich müssen auch Meldepflichten<br />

beachtet werden. Wenn noch nicht<br />

geschehen, werden wohl einige ältere<br />

Kassensysteme kurzfristig auszutau-schen<br />

sein.<br />

Unternehmen<br />

in der Digitalisierung<br />

Haben Sie schon einmal über die Digitalisierung<br />

Ihres Unternehmens nachgedacht<br />

oder diese vielleicht schon angepackt?<br />

Komplett oder in Teilbereichen?<br />

Unsere Kanzlei ist auf den digitalen Belegaustausch<br />

vorbereitet. In einer digitalen<br />

Welt benötigt das Unternehmen eine Software<br />

zur Digitalisierung von beleghaften<br />

Unterlagen. Dieser Scannvorgang könnte<br />

alternativ von einem externen Dienstleister<br />

erledigt werden - je nach Größe<br />

des Belegauommens. Im Unternehmen<br />

werden die so erzeugten Dateien in ein<br />

Dokumentenmanagementsystem oder<br />

ein ERP-System überführt. Durch diesen<br />

Schritt erst wird es möglich Dokumente<br />

an all die Stellen im Betrieb zu verteilen,<br />

die betroffen sind. Natürlich muss das Unternehmen<br />

mittels sicherer Archivierung<br />

auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen<br />

sicherstellen. Denn es ist das erklärte<br />

Ziel letzte vorhandene Papierbelege nach<br />

dem einscannen zu vernichten.<br />

Erst jetzt kommt unsere Steuerkanzlei ins<br />

Spiel, mit unserer Datevsoftware können<br />

wir digitale Belege aus allen Quellen für<br />

uns lesbar machen. Auch digitale Belege<br />

aus kleineren Unternehmen die z. B. mit<br />

Lexware oder Candis arbeiten können gut<br />

in unsere Kanzleisoftware übernommen<br />

werden.<br />

Eine zentrale Drehscheibe ist dabei das<br />

Programm UnternehmenOnline. Wenn<br />

diese Software eingesetzt wird können<br />

wir nicht nur Daten zu uns hereinnehmen,<br />

wir können dann auch unsere Arbeitsergebnisse<br />

zum Unternehmen zurücksenden.<br />

Das bedeutet der Unternehmer kann<br />

jeder Zeit in die bebuchten Konten der<br />

Buchhaltung einsehen und jeder Zeit Auswertungen<br />

wie die betriebswirtschaftlich<br />

Auswertung (BWA) z.B. für ein Gespräch<br />

mit dem finanzierenden Kreditinstitut nutzen.<br />

Selbstverständlich empfiehlt sich hier<br />

ein häufigerer Zyklus als nur einmal im<br />

Monat die Buchhaltung zu aktualisieren.<br />

In der Kanzlei können die digitalen Daten<br />

wie bisher, im papierhaften System, verbucht<br />

werden, wobei Lerndateien nach<br />

einer Weile helfen sollen wiederkehrende<br />

Buchungen automatisch zu erkennen.<br />

Konkret werden die digitalen Belege via<br />

Buchhaltungsprogramm an jeden einzelnen<br />

Buchungssatz untrennbar angeheftet<br />

und liegen somit auch für unsere Jahresabschlussarbeiten<br />

vor. Es müssen also keine<br />

Belege ein zweites Mal herausgesucht<br />

werden.<br />

Übrigens: Die Belege sind während unserer<br />

Bearbeitung nicht für den Unternehmer<br />

unerreichbar, denn sie verbleiben im<br />

Unternehmen, konkret im Dokumentenmanagementsystem.<br />

Somit hat jeder Berechtigte<br />

zu jeder Zeit Zugriff auf Belege.<br />

Früher oder später wird der beschriebene<br />

Prozess ein ganz normaler Workflow sein.<br />

Heute befinden wir uns zunächst in einer<br />

Übergangsphase. Möglicherweise kommt<br />

es bei uns wie in Italien, dass jede Rechnung<br />

digital gestellt werden muss und<br />

über ein Portal des Fiskus an den Empfänger<br />

weitergeleitet wird.<br />

Falls Sie Ihr Unternehmen veräußern oder<br />

übergeben möchten: Glauben Sie junge<br />

Gründer wollen die ersten Schritte mit<br />

der Nachholung der Digitalisierung vertrödeln?<br />

Wahrscheinlich wird in diesem<br />

Fall ein anderes Unternehmen für den<br />

Gründer eher in Frage kommen. Sie verlieren<br />

also einen Teil des hart erarbeiteten<br />

Unternehmenswertes, wenn Sie nicht mit<br />

der Zeit gehen.<br />

Bedenken Sie: Der Weg dahin bis die ganze<br />

Organisation auf die digitale Welt umgestellt<br />

ist, ist ein steiniger. Daher sollte man<br />

die Dinge zeitnah und proaktiv angehen.<br />

Gerhard Güllich<br />

Hilpoltstein<br />

Dip l. - K fm.<br />

Gerhard Güllich Gmb H<br />

S teuerberatungsgesellschaft<br />

hmstraß e 9 • 9 1 1 6 1 Hilp oltstein<br />

T el. 0 9 1 7 4 / 4 7 9 6 - 0 • Fax 0 9 1 7 4 / 4 7 9 6 - 5 0<br />

Dip l. - K fm.<br />

Gerhard Güllich<br />

S teuerberater<br />

Fachberater fü r Internationales S teuerrecht<br />

www.g uellich.info<br />

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