ZAP-2019-20

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Anwaltsmagazin ZAP hatte. VAN DER WOUDE war zuvor Vizepräsident des EuG. Diese Position übernimmt nun SAVVAS PAPA- SAVVAS. PAPASAVVAS war früher Rechtslehrer an der Universität von Zypern und ist seit 2004 Richter am EuG. Am Bundesgerichtshof (BGH) gibt es seit Anfang Oktober drei neue Richter. Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht SIMONE WIEGAND, Direktor des Amtsgerichts BERND ODÖRFER und Richter am Oberlandesgericht Dr. HARTMUT RENSEN zur Richterin bzw. zu Richtern am BGH ernannt. Frau WIEGAND kommt vom OLG Karlsruhe, Herr ODÖRFER vom AG Stuttgart-Bad Cannstatt; Herr Dr. RENSEN war zuvor jeweils mit halber Arbeitskraft beim OLG Köln und beim VGH NRW tätig. Frau WIEGAND ist nun dem für das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. BGH-Zivilsenat, Herrn ODÖRFER dem vornehmlich mit Streitigkeiten aus dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht befassten I. Zivilsenat und Herr Dr. RENSEN dem für Patentsachen zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen. Neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist der bisherige Richter am OVG NRW DAMIAN-MARKUS PREISNER. Herr PREISNER begann seine richterliche Laufbahn im Jahr 1998 am VG Gelsenkirchen; von 2002 bis 2007 war er an das Bundesjustizministerium, von 2009 bis 2012 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Er wurde jetzt dem 5. Revisionssenat des BVerwG zugewiesen. In den Ruhestand getreten ist Ende September Richter am BGH JOCHEM GRÖNING. Herr GRÖNING kam 2006 an den BGH und war zunächst dem I. Zivilsenat, später dem X. Zivilsenat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit von April 2009 bis Ende Dezember 2010 und erneut in den Jahren 2013 bis 2015 war. Während seiner Amtszeit war er mehrfach als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied in dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Ebenfalls Ende September ist der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht JÜRGEN VORMEIER nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Herr VORMEIER wurde im September 1999 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt, wo er zunächst dem 10. Revisionssenat angehörte. Zugleich wurde er Mitglied des für das Beamtendisziplinarrecht zuständigen 1. Disziplinarsenats, später auch des 2. Disziplinarsenats. Im September 2001 wechselte er in den 6. Revisionssenat. Im November 2011 übernahm Herr VORMEIER den Vorsitz des 5. Revisionssenats. Neben seinen richterlichen Aufgaben nahm er auch fast vier Jahre die Aufgaben des Präsidialrichters des BVerwG wahr. Zudem wurde er mehrfach in den Bundeswahlausschuss berufen. Der Fachöffentlichkeit ist Herr VORMEIER insbesondere als Mitherausgeber und Autor von Kommentaren zum Asylgesetz, Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht bekannt. [Quellen: EuGH/BGH/BVerwG] 1050 ZAP Nr. 20 23.10.2019

Eilnachrichten 2019 Fach 1, Seite 151 Eilnachrichten Volltext-Service: Die Entscheidungsvolltexte zu den ZAP Eilnachrichten können Sie online kostenlos bei unserem Kooperationspartner juris abrufen, Anmeldung unter www.juris.de. Einzelheiten zum Anmeldevorgang finden Sie auf unserer Homepage www.zap-verlag.de/service. Sie sind Neu-Abonnent? Dann schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Neu-Abonnement“ an freischaltcode-zap@zap-verlag.de und erhalten so Ihre Zugangsdaten. Allgemeines Zivilrecht Buchung eines Flugs: Gesondertes Firmenportal (AG Frankfurt/M., Urt. v. 4.4.2019 – 32 C 1964/18 [86]) Bei Buchung eines Flugs über ein gesondertes Firmenportal, welches nur den jeweiligen Mitarbeitern zugänglich ist und ihnen gesonderte Firmentarife einräumt, entfällt im Falle der Verspätung oder Annullierung ein Ausgleichsanspruch nach der sog. FluggastrechteVO (EG VO 261/2004). Hinweis: Grundsätzlich gewährt die EG VO 261/2004 Ansprüche im Falle der Annullierung oder Verspätung (von über drei Stunden) eines Flugs. Ausgeschlossen sind nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 EG VO 261/2004 Ansprüche von Passagieren, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Da andere Personen als die Mitarbeiter solch einen Tarif nicht in Anspruch nehmen können, steht er der Öffentlichkeit folglich nicht zur Verfügung. Auf den Zweck der Buchung kommt es nicht an, so dass auch bei Privatreisen, welche von den Mitarbeitern über solch ein Firmenportal unter Nutzung der dort hinterlegten Konditionen gebucht werden, einem Anspruch nach der FluggastrechteVO entgegenstehen. Der Flug wurde über das Portal der Bundeswehr gebucht, welches nur deren Mitarbeiter nutzen konnten. ZAP EN-Nr. 579/2019 Kaufvertragsrecht Diesel-Skandal: Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen (OLG Frankfurt, Urt. v. 4.9.2019 – 13 U 136/18) • Das Wissen der VW AG kann der Importeurin von Neufahrzeugen der Marke Skoda, die mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet sind, nicht ohne Weiteres zugerechnet werden. ZAP EN-Nr. 580/2019 Dieselskandal: Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs nach Modellwechsel (OLG Koblenz, Urt. v. 19.8.2019 – 12 U 773/18) • Macht der Käufer – nach erfolgtem Modellwechsel – einen Anspruch auf Ersatzlieferung eines typgleichen Neufahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion geltend, genügt sein Klageantrag den vorgeschriebenen verfahrensrechtlichen Erfordernissen, wenn die technischen Merkmale des übereignet verlangten Fahrzeugs – verbunden mit dem Adverb „zumindest“–im Einzelnen bezeichnet sind. Eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktionsserie ist (ausnahmsweise) nicht geschuldet, wenn bereits zwei Monate vor Abschluss des Kaufvertrags der bevorstehende Modellwechsel öffentlich angekündigt worden war, bei Abschluss des Kaufvertrags das Nachfolgemodell bestellbar war und dem Käufer bekannt ZAP Nr. 20 23.10.2019 1051

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

hatte. VAN DER WOUDE war zuvor Vizepräsident des<br />

EuG. Diese Position übernimmt nun SAVVAS PAPA-<br />

SAVVAS. PAPASAVVAS war früher Rechtslehrer an der<br />

Universität von Zypern und ist seit <strong>20</strong>04 Richter<br />

am EuG.<br />

Am Bundesgerichtshof (BGH) gibt es seit Anfang<br />

Oktober drei neue Richter. Der Bundespräsident<br />

hat Richterin am Oberlandesgericht<br />

SIMONE WIEGAND, Direktor des Amtsgerichts BERND<br />

ODÖRFER und Richter am Oberlandesgericht Dr.<br />

HARTMUT RENSEN zur Richterin bzw. zu Richtern<br />

am BGH ernannt. Frau WIEGAND kommt vom OLG<br />

Karlsruhe, Herr ODÖRFER vom AG Stuttgart-Bad<br />

Cannstatt; Herr Dr. RENSEN war zuvor jeweils mit<br />

halber Arbeitskraft beim OLG Köln und beim<br />

VGH NRW tätig. Frau WIEGAND ist nun dem für<br />

das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht<br />

zuständigen VIII. BGH-Zivilsenat, Herrn ODÖRFER<br />

dem vornehmlich mit Streitigkeiten aus dem<br />

gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht<br />

befassten I. Zivilsenat und Herr Dr. RENSEN<br />

dem für Patentsachen zuständigen X. Zivilsenat<br />

zugewiesen.<br />

Neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) ist der bisherige Richter am OVG<br />

NRW DAMIAN-MARKUS PREISNER. Herr PREISNER begann<br />

seine richterliche Laufbahn im Jahr 1998 am<br />

VG Gelsenkirchen; von <strong>20</strong>02 bis <strong>20</strong>07 war er an<br />

das Bundesjustizministerium, von <strong>20</strong>09 bis <strong>20</strong>12<br />

als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht<br />

abgeordnet. Er wurde jetzt<br />

dem 5. Revisionssenat des BVerwG zugewiesen.<br />

In den Ruhestand getreten ist Ende September<br />

Richter am BGH JOCHEM GRÖNING. Herr GRÖNING<br />

kam <strong>20</strong>06 an den BGH und war zunächst dem<br />

I. Zivilsenat, später dem X. Zivilsenat zugewiesen,<br />

dessen stellvertretender Vorsitzender er in der<br />

Zeit von April <strong>20</strong>09 bis Ende Dezember <strong>20</strong>10 und<br />

erneut in den Jahren <strong>20</strong>13 bis <strong>20</strong>15 war. Während<br />

seiner Amtszeit war er mehrfach als ordentliches<br />

oder stellvertretendes Mitglied in dem Gemeinsamen<br />

Senat der obersten Gerichtshöfe des<br />

Bundes entsandt.<br />

Ebenfalls Ende September ist der Vorsitzende<br />

Richter am Bundesverwaltungsgericht JÜRGEN<br />

VORMEIER nach mehr als <strong>20</strong>-jähriger Tätigkeit<br />

am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand<br />

getreten. Herr VORMEIER wurde im September<br />

1999 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />

ernannt, wo er zunächst dem 10. Revisionssenat<br />

angehörte. Zugleich wurde er Mitglied des für<br />

das Beamtendisziplinarrecht zuständigen 1. Disziplinarsenats,<br />

später auch des 2. Disziplinarsenats.<br />

Im September <strong>20</strong>01 wechselte er in den<br />

6. Revisionssenat. Im November <strong>20</strong>11 übernahm<br />

Herr VORMEIER den Vorsitz des 5. Revisionssenats.<br />

Neben seinen richterlichen Aufgaben nahm er<br />

auch fast vier Jahre die Aufgaben des Präsidialrichters<br />

des BVerwG wahr. Zudem wurde er<br />

mehrfach in den Bundeswahlausschuss berufen.<br />

Der Fachöffentlichkeit ist Herr VORMEIER insbesondere<br />

als Mitherausgeber und Autor von<br />

Kommentaren zum Asylgesetz, Ausländerrecht<br />

und Staatsangehörigkeitsrecht bekannt.<br />

[Quellen: EuGH/BGH/BVerwG]<br />

1050 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 23.10.<strong><strong>20</strong>19</strong>

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