Schmidt Paschen
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Der Ausgangsfall – BGH IX ZR 110/17 vom 24. Januar 2019<br />
‣ Getränkegroßhändler mit 64 Filialen gerät in Insolvenz<br />
‣ Verschiedene Lieferanten haben im Streckengeschäft unter Eigentumsvorbehalt<br />
mit allen Erweiterungsformen geliefert<br />
‣ Hausbank hatte Globalzession und Raumsicherungsvertrag<br />
‣ Der vorläufige (schwache) Insolvenzverwalter zieht alle Forderungen ein,<br />
verwertet den Lagerbestand und zeigt dann Masseunzulänglichkeit an !<br />
‣ Die Bank macht in eigenem Namen und aus abgetretenem Recht der<br />
Eigentumsvorbehaltslieferanten Ansprüche in Höhe von über 4 Millionen Euro<br />
gegen den Verwalter geltend<br />
Hat die Klage Erfolg?