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Schmidt Paschen

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Praktische Tipps<br />

‣ Einzugsermächtigung und Weiterveräußerungsbefugnis schnellstens<br />

widerrufen<br />

‣ Widerruf gegenüber Insolvenzschuldnerin und<br />

Verwalter erklären<br />

‣ AGB-Regelung: Einzugsermächtigung erlischt,<br />

sobald Insolvenzantrag gestellt wird<br />

‣ gleichlautende Regelung für Veräußerungsund<br />

Verarbeitungsbefugnis<br />

‣ bei Masseunzulänglichkeit: persönliche Haftung<br />

des Verwalters (§§ 60, 61 InsO) prüfen

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