Schmidt Paschen
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Grundsatzentscheidung vom 24. Januar 2019 – IX ZR 110/17<br />
Wann entsteht ein Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO?<br />
Gegenleistung muss noch unterscheidbar in der Masse vorhanden sein<br />
‣ Nicht der Fall bei Bargeld, das in Kasse eingezahlt wurde<br />
‣ In diesem Fall auch kein Miteigentum der Sicherungsgläubiger<br />
‣ Bei Zahlungen auf Konten, nur wenn diese kreditorisch geführt wurden<br />
Achtung: Bodensatztheorie (BGH 11.3.99 - IX ZR 164/98)<br />
‣ Kein alternativer Anspruch nach § 55 Abs. 2 InsO,<br />
weil nicht durch starken Verwalter begründet