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Mit den Prüfern durch die Praxis – was bei einer ... - DER ZAHNMANN

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12 <strong>Praxis</strong> aktuell<br />

Wenn der Beamte vom Gewerbeamt für <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong>begehung klingelt <strong>–</strong><br />

Fit für <strong>Praxis</strong>hygiene und MPG-Kontrollen (10):<br />

<strong>Mit</strong> <strong>den</strong> <strong>Prüfern</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>was</strong> <strong>bei</strong> <strong>einer</strong> Begehung passiert<br />

In <strong>den</strong> <strong>bei</strong><strong>den</strong> vorangegangenen Teilen unserer Serie<br />

zur Aufbereitung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)<br />

haben wir darüber berichtet, <strong>was</strong> vor <strong>einer</strong> Prüfung der Bezirksregierung<br />

stattfindet, welche Unterlagen angefordert<br />

wer<strong>den</strong>. Heute, im vorerst letzten Teil, stellen wir Ihnen<br />

das Protokoll <strong>einer</strong> Begehung vor, wie sie tatsächlich stattgefun<strong>den</strong>en<br />

hat (zum Schutz des Betroffenen haben wir<br />

einige Fakten verändert). Urteilen Sie selbst, ob Ihre <strong>Praxis</strong><br />

im Fall <strong>einer</strong> Begehung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Bezirksregierung<br />

ebenso gute Karten gehabt hätte, <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> des „Begangenen“<br />

verfügt immerhin über ein Qualitätsmanagement.<br />

Bei der Prüfung handelte es sich<br />

um <strong>den</strong> Typ Medizinprodukteprüfung<br />

mit Aufbereitung. Die Grundlagen<br />

der Prüfung waren das Medizinproduktegesetz<br />

in s<strong>einer</strong><br />

gültigen Fassung und <strong>die</strong> Medizinproduktebetreiberverordnung<br />

(MPBetreibV). Man richtete sich<br />

nach <strong>den</strong> Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts<br />

(RKI) und des<br />

Bundesinstituts für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte (BfArM) zu<br />

<strong>den</strong> von <strong>die</strong>sen Institutionen erstellten<br />

Anforderungen an <strong>die</strong> Hygiene<br />

<strong>bei</strong> der Aufbereitung von<br />

Medizinprodukten.<br />

Bestandsverzeichnis<br />

Der Prüfteil „Allgemeine Betreiberprüfung“<br />

stellte fest, dass<br />

im Laufe der vergangenen Jahre<br />

keine Meldung über besondere<br />

Vorkommnisse erfolgt waren.<br />

Das Formblatt für <strong>die</strong> Meldung<br />

solcher Vorkommnisse lag aber<br />

neben <strong>einer</strong> Ar<strong>bei</strong>tsanweisung,<br />

wie der Meldevorgang zu erfolgen<br />

hat, auch vor.<br />

Geprüft wurde auch das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />

eines Bestandsverzeichnisses.<br />

Seine Form ließ <strong>die</strong><br />

in der MPBetreibV geforderten<br />

Eintragungen der Medizinprodukte<br />

(MP) zu. Allerdings wurde be-<br />

mängelt, dass <strong>bei</strong> einigen MP, <strong>die</strong><br />

eine CE-Kennzeichnung führten,<br />

<strong>die</strong>ses nicht im Bestandsverzeichnis<br />

eingetragen war. Für einige<br />

MP, für <strong>die</strong> sicherheitstechnische<br />

Kontrollen vorgesehen sind, waren<br />

<strong>die</strong> jeweiligen Fristen für <strong>den</strong><br />

Zeitraum, in <strong>den</strong>en <strong>die</strong>se Kontrollen<br />

turnusmäßig <strong>durch</strong>zuführen<br />

sind, nicht im Bestandsverzeichnis<br />

eingetragen.<br />

Positiv vermerkt wurde <strong>die</strong> Tatsache,<br />

dass das Medizinproduktebuch<br />

während der Ar<strong>bei</strong>tszeit<br />

zugänglich aufbewahrt wurde und<br />

dass alle Gebrauchsanweisungen<br />

vorlagen.<br />

Eine Produktprüfung wurde für<br />

ein Elektrochirurgiegerät <strong>durch</strong>geführt.<br />

Gemäß Paragraf 5 Absatz<br />

3 MPBetreibV darf der Betreiber<br />

(Zahnarzt) ein solches Gerät<br />

nur verwen<strong>den</strong>, wenn unter<br />

anderem eine Funktionsprüfung<br />

am Betreiberort stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />

Eine solche Prüfung konnte nicht<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>, <strong>die</strong>s wurde<br />

als Mangel festgestellt. Auch wurde<br />

festgestellt, dass der Betreiber<br />

keine vom Hersteller im Sinne des<br />

Paragrafen 5 Absatz 1 MPBetreibV<br />

befugte Person war. Eine entsprechende<br />

Einweisung habe entweder<br />

nicht stattgefun<strong>den</strong>, oder aber<br />

sie sei nicht dokumentiert wor<strong>den</strong>.<br />

Ein weiterer Mangel wurde darin<br />

gesehen, dass eine vollständige<br />

Einweisung des Personals an einigen<br />

Geräten (Medizinprodukten)<br />

nicht nachgewiesen wer<strong>den</strong> konnte.<br />

Dies wurde als Ordnungswidrigkeit<br />

gewertet, weil vorsätzlich<br />

oder fahrlässig ein Medizinprodukt<br />

entgegen Paragraf 5 Absatz 2 MP-<br />

BetreibV betrieben beziehungsweise<br />

angewendet wurde.<br />

Qualifikation des<br />

Instandhaltungstechnikers<br />

prüfen<br />

Bei der Instandhaltung muss vom<br />

<strong>Praxis</strong>inhaber (Betreiber) <strong>die</strong> jeweilige<br />

Qualifikation des Technikers,<br />

der <strong>die</strong> Instandhaltung <strong>durch</strong>führt,<br />

geprüft wer<strong>den</strong>. Diese Qualifikation<br />

ist seitens des Technikers<br />

schriftlich nachzuweisen und<br />

vom Zahnarzt in Kopie zu archivieren.<br />

In unserem Fall lag <strong>die</strong>se<br />

Dokumentation nicht vor, es wurde<br />

eine Empfehlung dahin gehend<br />

ausgesprochen, externe Dienstleister<br />

zu überprüfen und <strong>die</strong>s zu<br />

dokumentieren.<br />

Sicherheitstechnische Kontrollen<br />

(STK) nach Paragraf 6 Absatz 1<br />

MPBetreibV müssen gemäß Herstellerangaben,<br />

mindestens jedoch<br />

alle zwei Jahre <strong>durch</strong>geführt wer<strong>den</strong>.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wurde<br />

bemängelt, dass in <strong>den</strong> Jahren 1999<br />

und 2003 (<strong>die</strong> Begehung fand im<br />

Jahr 2005 statt) keine STK <strong>durch</strong>geführt<br />

(und nachgewiesen) wur<strong>den</strong>.<br />

Auch <strong>die</strong> anderen STK wur<strong>den</strong><br />

bemängelt, da von <strong>den</strong> Herstellerangaben<br />

für <strong>die</strong> Durchführung<br />

solcher STK abgewichen wurde<br />

und ein entsprechender Nachweis,<br />

dass <strong>die</strong> tatsächlich angewandten<br />

Verfahren genau so valide<br />

wie <strong>die</strong> Herstellerforderungen<br />

waren, nicht geführt wer<strong>den</strong><br />

konnte. Auch für <strong>die</strong> STK wurde<br />

bemängelt, dass ein Nachweis<br />

über <strong>die</strong> Qualifikation des damit<br />

befassten externen Technikers<br />

nicht vorgelegt beziehungsweise<br />

dokumentiert wurde.<br />

Fehlendes<br />

Inbetriebnahmeprotokoll<br />

bemängelt<br />

Im Medizinproduktebuch fehlte<br />

<strong>die</strong> Funktionsprüfung der MP<br />

am Betriebsort (Inbetriebnahmeprotokoll).<br />

Außerdem war der Name<br />

der eingewiesenen Person<br />

nebst Zeitpunkt der Einweisung<br />

sowie Fristen und Datum der<br />

Durchführung sowie Ergebnis<br />

der STK und der Medizinisch-Technischen<br />

Kontrolle (MTK) nicht vermerkt.<br />

Die obigen Punkte bezogen sich<br />

sämtlich auf <strong>die</strong> Sicherheits- und<br />

Dokumentationspflichten in <strong>einer</strong><br />

<strong>Praxis</strong>. Die eigentliche Aufbereitung<br />

wurde natürlich auch überprüft.<br />

Es stan<strong>den</strong> ein S-Klasse- sowie<br />

ein B-Klasse-Autoklav zur Verfügung.<br />

Die MP wer<strong>den</strong> in einem ge-<br />

sonderten Raum (Aufbereitungsraum)<br />

aufbereitet. Es steht ein Reinigungs-<br />

und Desinfektionsgerät<br />

(RDG, Thermodesinfektor) zur<br />

Verfügung.<br />

Bemängelt wurde, dass eine<br />

klare bauliche beziehungsweise<br />

räumliche Trennung des „reinen“<br />

und des „unreinen“ Bereiches<br />

nicht vorlag. Auch das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />

eines Kühlschranks im Aufbereitungsraum,<br />

in dem Abdruckmaterialien<br />

und Medikamente aufbewahrt<br />

wur<strong>den</strong>, wurde bemängelt.<br />

Korrektes<br />

Organigramm<br />

gefordert<br />

„In <strong>den</strong> Räumen <strong>–</strong> oder dem<br />

Raum <strong>–</strong>, in <strong>den</strong>en Medizinprodukte<br />

hygienisch aufbereitet wer<strong>den</strong>,<br />

sind andere Nutzungen oder Ar<strong>bei</strong>ten,<br />

auch wenn <strong>die</strong>se tageszeitlich<br />

und organisatorisch getrennt<br />

von der Aufbereitung <strong>durch</strong>geführt<br />

wer<strong>den</strong>, grundsätzlich<br />

nicht zulässig.“ So lautete <strong>die</strong><br />

Kritik der Behörde. Derzeit wer<strong>den</strong><br />

aber Diskussionen darüber<br />

geführt, dass zum Beispiel in <strong>einer</strong><br />

räumlich nicht mehr zu verändern<strong>den</strong><br />

„Altpraxis“ eine solche<br />

räumliche Einheit <strong>den</strong>kbar ist,<br />

wenn organisatorische und zeitliche<br />

Trennungen vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Anschmutzungen mit unbekanntem<br />

Infektionsrisiko fan<strong>den</strong> <strong>die</strong><br />

Prüfer an <strong>den</strong> Innenseiten von<br />

Abwurfbehältern für kontaminierte<br />

Instrumente (MP). Die <strong>bei</strong> <strong>die</strong>sen<br />

Abwurfbehältnissen <strong>durch</strong>geführteScheuer-/Wischdesinfektion<br />

reichte nicht aus, da sie<br />

<strong>die</strong> oben erwähnten Anschmutzungen<br />

(Verkrustungen) hinterließ.<br />

Für <strong>die</strong> Aufbereitung ist <strong>–</strong> etwa<br />

in einem Organigramm <strong>–</strong> festzulegen,<br />

wer für welche Aufgaben<br />

verantwortlich ist (siehe dazu <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Teil <strong>die</strong>ser Serie,<br />

auch als pdf-File unter www.<br />

fit-fuer-aufbereitung.de). Im hier<br />

vorliegen<strong>den</strong> Fall wurde bemängelt,<br />

dass <strong>die</strong> namentlichen Zuständigkeiten<br />

für <strong>die</strong> einzelnen<br />

Schritte der Aufbereitung nicht<br />

in einem entsprechen<strong>den</strong> Formular<br />

festgehalten wur<strong>den</strong>. Auch der<br />

gegebenenfalls unterschiedliche<br />

Ausbildungsstand der <strong>Mit</strong>ar<strong>bei</strong>terinnen<br />

sei <strong>bei</strong> der Delegation der<br />

einzelnen Aufbereitungsschritte<br />

zu berücksichtigen.<br />

Für jedes Medizinprodukt ist<br />

<strong>die</strong> Voraussetzung für seine Aufbereitung<br />

aus <strong>den</strong> Herstellerangaben<br />

zu dokumentieren. Wenn<br />

<strong>die</strong>se fehlen, dann wird <strong>die</strong> so genannte<br />

„Verkehrsfähigkeit“ des<br />

Medizinprodukts/Instruments in<br />

Frage gestellt. Das bedeutet, dass<br />

ein Instrument, für das eine Herstellerangabe<br />

zur Aufbereitung<br />

(Gebrauchsanweisung) nicht vorliegt,<br />

überhaupt nicht mehr verwendet<br />

oder besser gesagt, aufbereitet<br />

wer<strong>den</strong> darf. Es geht sogar<br />

noch weiter: Das Fehlen <strong>einer</strong><br />

solchen Gebrauchsanweisung<br />

könnte, so <strong>die</strong> Bezirksregierung,<br />

als meldepflichtiges Vorkommnis<br />

im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 1<br />

der Medizinproduktesicherheitsverordnung<br />

(MPSV) gewertet wer<strong>den</strong>.<br />

Eine solche Unsachgemäßheit<br />

der Gebrauchsinformation<br />

muss dem Bundesinstitut für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte<br />

(BfArM) auf dem in einem früheren<br />

Teil der Serie ebenfalls vorgestellten<br />

Formular gemeldet wer<strong>den</strong>.<br />

Auch wenn bereits täglich <strong>die</strong><br />

Sichtprüfung, der Dampf<strong>durch</strong>dringungstest<br />

sowie chargenbezogene<br />

Routineprüfungen mit einem<br />

chemischen Temperaturindikator<br />

und einem Prozessbeurteilungssystem<br />

(Drucker), außerdem<br />

noch halbjährlich beziehungsweise<br />

nach jeweils 400 Chargen<br />

Sporentests <strong>durch</strong>geführt wur<strong>den</strong><br />

sowie eine Chargenfreigabe<br />

anhand <strong>einer</strong> Ar<strong>bei</strong>tsanweisung<br />

stattfand, reichte <strong>die</strong>s <strong>den</strong> <strong>Prüfern</strong><br />

nicht aus. Es sollte ein Wartungsvertrag<br />

für <strong>die</strong> Autoklaven<br />

und das RDG abgeschlossen und<br />

monatlich ein Vakuumtest <strong>durch</strong>geführt<br />

wer<strong>den</strong>. Eine Überprüfung,<br />

ob <strong>die</strong> Routinekontrollen nach<br />

<strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Herstellerangaben<br />

<strong>durch</strong>geführt wur<strong>den</strong>, gehörte<br />

ebenfalls zum Forderungskatalog<br />

der Behörde.<br />

Interessant und erstmalig so<br />

gesehen war <strong>die</strong> Anmerkung, dass<br />

der Sporentest und der Thermo-/<br />

Woche 5/06<br />

Druck-Logger entfallen könnten,<br />

wenn der Sterilisator nach <strong>den</strong><br />

allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik vali<strong>die</strong>rt wäre. Zwar<br />

konnte eine Prozessvali<strong>die</strong>rung<br />

der Sterilisation und der Reinigung<br />

beziehungsweise Desinfektion<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>, es<br />

fehlte aber, und auch das wurde<br />

als Mangel gewertet, <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />

der Verfahren der RDS.<br />

Die Reinigung, Desinfektion,<br />

Sterilisation und Trocknung ist<br />

eine heikle Angelegenheit. Selbst<br />

wer nach umfangreichen Ar<strong>bei</strong>tsanweisungen<br />

ar<strong>bei</strong>tet, ist nicht<br />

gegen „Kritik“ gefeit. So auch unser<br />

Kombattant. Als schwerwiegender<br />

Mangel wurde das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />

von „partikulären erhabenen<br />

Krustungen“ an Sterilisationskassetten<br />

gewertet, <strong>die</strong>se<br />

wur<strong>den</strong> <strong>durch</strong> eine Scheuer-/<br />

Wisch-Desinfektion gereinigt und<br />

desinfiziert. Auch das Ultraschallbad<br />

beziehungsweise <strong>die</strong> darin<br />

befindliche Lösung war verbesserungsbedürftig,<br />

sie sollte demnächst<br />

täglich erneuert wer<strong>den</strong>.<br />

Reinigung, Desinfektion,<br />

Sterilisation<br />

und Trocknung<br />

Eine regelmäßige Kontrolle des<br />

für <strong>die</strong> Aufbereitung eingesetzten<br />

Wassers auch auf Problemkeime<br />

wird gefordert. Es reichte nicht,<br />

dass das Wasser aus der öffentlichen<br />

Trink<strong>was</strong>serversorgung<br />

(Wasserleitung) kommt, der Betreiber<br />

der <strong>Praxis</strong> muss <strong>durch</strong><br />

<strong>die</strong> oben erwähnten Untersuchungen<br />

<strong>den</strong> Nachweis erbringen, dass<br />

das Trink<strong>was</strong>ser auch Trink<strong>was</strong>serqualität<br />

hat.<br />

Der in <strong>den</strong> Praxen befindliche<br />

Kompressor erzeugt bekanntlich<br />

keine „sterile“ Druckluft. Deswegen<br />

dürfen <strong>die</strong> desinfizierten<br />

Medizinprodukte/Instrumente<br />

nicht mit der daraus erzeugten<br />

Druckluft getrocknet wer<strong>den</strong>, ein<br />

weiterer schwerwiegender Mangel.<br />

Bei der dringend erforderlichen<br />

Sichtprüfung der aufbereitetenMedizinprodukte/Instrumente<br />

(Freigabe) war eine Restverschmutzung<br />

übersehen wor<strong>den</strong>.<br />

Die Verpackung der Instrumente<br />


▲<br />

Woche 5/06 <strong>Praxis</strong> aktuell 13<br />

wurde als zufrie<strong>den</strong>stellend eingestuft.<br />

Bei <strong>den</strong> Sterilisatoren<br />

musste abgeklärt wer<strong>den</strong>, ob sie<br />

der DIN 13060 entsprächen.<br />

Derzeit ist immer noch nicht<br />

klar, welche Anforderungen an <strong>die</strong><br />

„Hygienebeauftragte“ in <strong>einer</strong><br />

<strong>Praxis</strong> gestellt wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong><br />

Falle wurde bemängelt,<br />

dass in der <strong>Praxis</strong> keine ausgebildete<br />

Sterilgutassistentin oder<br />

zumindest eine Person mit nachgewiesener<br />

Sachkunde beschäf-<br />

erzeit herrscht eine gespann-<br />

Dte Erwartung, <strong>was</strong> <strong>die</strong> angekündigten<br />

neuen Richtlinien des RKI<br />

für <strong>die</strong> Aufbereitung in der Zahnarztpraxis<br />

bringen. Diese neuen Richtlinien<br />

wur<strong>den</strong> von <strong>einer</strong> Expertenkommission<br />

erar<strong>bei</strong>tet und sollten<br />

bereits im Herbst 2005 veröffentlicht<br />

wer<strong>den</strong>. Jetzt wurde <strong>die</strong> Veröffentlichung<br />

für das zeitige Frühjahr<br />

2006 angekündigt. Es ist jedoch nicht<br />

zu erwarten, dass bezüglich der Anforderungen<br />

an <strong>die</strong> Hygiene (Aufbereitung)<br />

in der Zahnarztpraxis das<br />

Rad zurückgedreht wer<strong>den</strong> wird<br />

(siehe dazu auch <strong>den</strong> Bericht in der<br />

DZW 51<strong>–</strong>52/05). Erleichterungspotenzial<br />

wird <strong>bei</strong> der „Einzeleinstufung“<br />

der Medizinprodukte (Instrumente)<br />

in <strong>die</strong> Risikogruppen gesehen<br />

und eventuell <strong>bei</strong> der Frage<br />

der Vali<strong>die</strong>rung von Reinigungs- und<br />

Desinfektionsgeräten (RDG, Thermodesinfektoren).<br />

Wenn alles „klappt“ <strong>–</strong> und danach<br />

sah es zu dem Zeitpunkt, als<br />

<strong>die</strong>ser Beitrag verfasst wurde, <strong>bei</strong>-<br />

tigt war. Ein Schulungsplan sei<br />

ebenfalls noch zu erstellen.<br />

In der Bewertung wurde ausgeführt,<br />

dass <strong>die</strong> allgemeinen<br />

Regeln der MPBetreibV zur Dokumentation<br />

nicht eingehalten<br />

wur<strong>den</strong>. Auch <strong>die</strong> Aufbereitung<br />

wurde nicht ordnungsgemäß im<br />

Sinne des Paragrafen 4 MPBetreibV<br />

<strong>durch</strong>geführt.<br />

Der überprüfte Zahnarzt hatte<br />

in s<strong>einer</strong> <strong>Praxis</strong> bereits vor der<br />

Überprüfung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Behörde<br />

Dr. Hans H. Sellmann: „Die <strong>Praxis</strong>hygiene auf <strong>den</strong><br />

neuesten Stand bringen <strong>–</strong> im Interesse der Patienten“<br />

nahe aus <strong>–</strong>, wäre es möglich „<strong>die</strong> Kuh<br />

vom Eis“ zu kriegen, wie manche Kollegen<br />

hofften. Die Verantwortung für<br />

das Einhalten der Vorgaben des RKI<br />

bezüglich der Anforderungen an <strong>die</strong><br />

Hygiene in Zahnarztpraxen <strong>bei</strong> der<br />

Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

soll von <strong>den</strong> Bezirksregierungen auf<br />

<strong>die</strong> Zahnärztekammern übergehen.<br />

Angesichts von 60.000 Hepatitis-B-<br />

Erkrankungen unbekannter Ursache<br />

jährlich (Kreuzkontaminationen?) darf<br />

es in Zahnarztpraxen keine Schwachstellen<br />

geben. Es muss alles getan wer<strong>den</strong>,<br />

um Übertragungen von Infektionen<br />

von einem auf <strong>den</strong> anderen Patienten<br />

zu vermei<strong>den</strong>. Die Zahnärztekammern<br />

wollen und dürfen in Zukunft<br />

da nicht falsch „großzügig“ oder<br />

„kollegial“ sein.<br />

Natürlich ist es für <strong>die</strong> Vermeidung<br />

<strong>einer</strong> intraoralen Infektion, zum Beispiel<br />

nach <strong>einer</strong> Extraktion, wie Professor<br />

Becker aus Düsseldorf so treffend<br />

sagt, wichtiger, vorher mit antiseptischen<br />

Lösungen oder <strong>einer</strong> Reinigung eine<br />

relative Keimarmut zu erzielen. Auch<br />

hohe hygienische Standards etabliert.<br />

Dennoch haben <strong>die</strong> <strong>bei</strong><br />

der Begehung festgestellten Mängel<br />

erhebliche Mühen und Kosten<br />

zur Folge. Wenn Sie <strong>bei</strong> <strong>einer</strong><br />

möglichen Begehung nicht „kalt<br />

erwischt“ wer<strong>den</strong> wollen, empfiehlt<br />

es sich, eine Hygienefachkraft<br />

damit zu beauftragen, Ihre<br />

<strong>Praxis</strong> fit zu machen für <strong>die</strong> Aufbereitung.<br />

Dieter Morawitz,<br />

Geseke ■<br />

das postoperative Verhalten ist wichtig.<br />

Aber sterilisierter Dreck an unseren<br />

Instrumenten bleibt Dreck und<br />

ist keimbehaftet.<br />

Die Aufbereitungsroutine muss<br />

wirklich in ihren Prozessen optimiert<br />

und kontrolliert wer<strong>den</strong>. Nach <strong>den</strong><br />

Vorgaben der neuen RKI-Richtlinien.<br />

Die Industrie reibt sich <strong>die</strong> Hände <strong>–</strong><br />

geschätzte 10.000 neue Steris wer<strong>den</strong><br />

nach In-Kraft-Treten der neuen<br />

Richtlinie fällig. Das tut natürlich weh.<br />

Aber ohne Vakuum kann eine Turbine<br />

nicht sterilisiert wer<strong>den</strong>. Und das<br />

muss sie jetzt. Nach jedem Patienten.<br />

Hohe Absätze, wenig Halt und rutschige Sohlen:<br />

„Unfallursache Schuh“<br />

ohe Absätze, wenig Halt, rut-<br />

Hschige Sohlen: Meist geht Mode<br />

vor Sicherheit. Mehr als 11.000<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfälle, <strong>die</strong> der Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />

und Wohlfahrtspflege (BGW)<br />

im Jahr 2004 gemeldet wur<strong>den</strong>, sind<br />

auf Stolpern, Rutschen und Stürzen<br />

zurückzuführen. Neben Eile, glatten<br />

Bo<strong>den</strong>belägen und schlecht<br />

gesicherten Stufen ist eine der<br />

Hauptursachen der falsche Schuh.<br />

Ob Arzthelferinnen Flip-Flops<br />

tragen, Friseurinnen Pumps, Altenpfleger<br />

Clogs oder Krankenpfleger<br />

Gesundheitslatschen, oft<br />

passt das Schuhwerk nicht zum An-<br />

lass. „Es gibt zwar viele Beschäftigte,<br />

<strong>die</strong> darauf achten, ob das gefährlich<br />

ist, <strong>was</strong> sie an <strong>den</strong> Füßen<br />

tragen, aber häufig zählen rein modische<br />

Gesichtspunkte“ , so Lothar<br />

Sperber von der BGW. Da<strong>bei</strong> lösen<br />

Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle<br />

oft schwere Verletzungen aus.<br />

Im Gegensatz zu manchen Industrieberufen,<br />

in <strong>den</strong>en der Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

Sicherheitsschuhe stellen<br />

muss, ist in <strong>den</strong> meisten Berufen<br />

<strong>die</strong> richtige Schuhwahl Ar<strong>bei</strong>tnehmersache.<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber sollten<br />

ihre Beschäftigten aber trotzdem<br />

beraten, unterstützen und<br />

gegebenenfalls überprüfen. Denn<br />

neben dem Unfallrisiko droht weitere<br />

Gesundheitsgefahr. Absätze<br />

über zwei Zentimeter Höhe bewirken,<br />

dass sich das Körpergewicht<br />

auf <strong>den</strong> vorderen Fußteil<br />

verlagert. Die veränderte Beckenstellung<br />

belastet <strong>die</strong> Wirbelsäule<br />

unnötig und führt zu Rückenlei<strong>den</strong>.<br />

Schuhe ohne anatomisches Fußbett<br />

stützen das Fußgewölbe zu<br />

wenig. Fußschmerzen und müde<br />

Beine sind <strong>die</strong> Folge. Enge, spitze<br />

und hohe Schuhe führen zum<br />

schmerzhaften Ballenzeh, einem<br />

<strong>bei</strong> Frauen häufig anzutreffen<strong>den</strong><br />

Lei<strong>den</strong>. Gute Ar<strong>bei</strong>tsschuhe sollten<br />

hinten geschlossen, flach und<br />

bequem sein. Welche zu fin<strong>den</strong><br />

ist übrigens nicht schwer und gar<br />

nicht so teuer. Zahlreiche Sportschuhe<br />

etwa erfüllen <strong>die</strong> Anforderungen<br />

voll und ganz. ■

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