Mit den Prüfern durch die Praxis – was bei einer ... - DER ZAHNMANN
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12 <strong>Praxis</strong> aktuell<br />
Wenn der Beamte vom Gewerbeamt für <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong>begehung klingelt <strong>–</strong><br />
Fit für <strong>Praxis</strong>hygiene und MPG-Kontrollen (10):<br />
<strong>Mit</strong> <strong>den</strong> <strong>Prüfern</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>was</strong> <strong>bei</strong> <strong>einer</strong> Begehung passiert<br />
In <strong>den</strong> <strong>bei</strong><strong>den</strong> vorangegangenen Teilen unserer Serie<br />
zur Aufbereitung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)<br />
haben wir darüber berichtet, <strong>was</strong> vor <strong>einer</strong> Prüfung der Bezirksregierung<br />
stattfindet, welche Unterlagen angefordert<br />
wer<strong>den</strong>. Heute, im vorerst letzten Teil, stellen wir Ihnen<br />
das Protokoll <strong>einer</strong> Begehung vor, wie sie tatsächlich stattgefun<strong>den</strong>en<br />
hat (zum Schutz des Betroffenen haben wir<br />
einige Fakten verändert). Urteilen Sie selbst, ob Ihre <strong>Praxis</strong><br />
im Fall <strong>einer</strong> Begehung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Bezirksregierung<br />
ebenso gute Karten gehabt hätte, <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> des „Begangenen“<br />
verfügt immerhin über ein Qualitätsmanagement.<br />
Bei der Prüfung handelte es sich<br />
um <strong>den</strong> Typ Medizinprodukteprüfung<br />
mit Aufbereitung. Die Grundlagen<br />
der Prüfung waren das Medizinproduktegesetz<br />
in s<strong>einer</strong><br />
gültigen Fassung und <strong>die</strong> Medizinproduktebetreiberverordnung<br />
(MPBetreibV). Man richtete sich<br />
nach <strong>den</strong> Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts<br />
(RKI) und des<br />
Bundesinstituts für Arzneimittel<br />
und Medizinprodukte (BfArM) zu<br />
<strong>den</strong> von <strong>die</strong>sen Institutionen erstellten<br />
Anforderungen an <strong>die</strong> Hygiene<br />
<strong>bei</strong> der Aufbereitung von<br />
Medizinprodukten.<br />
Bestandsverzeichnis<br />
Der Prüfteil „Allgemeine Betreiberprüfung“<br />
stellte fest, dass<br />
im Laufe der vergangenen Jahre<br />
keine Meldung über besondere<br />
Vorkommnisse erfolgt waren.<br />
Das Formblatt für <strong>die</strong> Meldung<br />
solcher Vorkommnisse lag aber<br />
neben <strong>einer</strong> Ar<strong>bei</strong>tsanweisung,<br />
wie der Meldevorgang zu erfolgen<br />
hat, auch vor.<br />
Geprüft wurde auch das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />
eines Bestandsverzeichnisses.<br />
Seine Form ließ <strong>die</strong><br />
in der MPBetreibV geforderten<br />
Eintragungen der Medizinprodukte<br />
(MP) zu. Allerdings wurde be-<br />
mängelt, dass <strong>bei</strong> einigen MP, <strong>die</strong><br />
eine CE-Kennzeichnung führten,<br />
<strong>die</strong>ses nicht im Bestandsverzeichnis<br />
eingetragen war. Für einige<br />
MP, für <strong>die</strong> sicherheitstechnische<br />
Kontrollen vorgesehen sind, waren<br />
<strong>die</strong> jeweiligen Fristen für <strong>den</strong><br />
Zeitraum, in <strong>den</strong>en <strong>die</strong>se Kontrollen<br />
turnusmäßig <strong>durch</strong>zuführen<br />
sind, nicht im Bestandsverzeichnis<br />
eingetragen.<br />
Positiv vermerkt wurde <strong>die</strong> Tatsache,<br />
dass das Medizinproduktebuch<br />
während der Ar<strong>bei</strong>tszeit<br />
zugänglich aufbewahrt wurde und<br />
dass alle Gebrauchsanweisungen<br />
vorlagen.<br />
Eine Produktprüfung wurde für<br />
ein Elektrochirurgiegerät <strong>durch</strong>geführt.<br />
Gemäß Paragraf 5 Absatz<br />
3 MPBetreibV darf der Betreiber<br />
(Zahnarzt) ein solches Gerät<br />
nur verwen<strong>den</strong>, wenn unter<br />
anderem eine Funktionsprüfung<br />
am Betreiberort stattgefun<strong>den</strong> hat.<br />
Eine solche Prüfung konnte nicht<br />
nachgewiesen wer<strong>den</strong>, <strong>die</strong>s wurde<br />
als Mangel festgestellt. Auch wurde<br />
festgestellt, dass der Betreiber<br />
keine vom Hersteller im Sinne des<br />
Paragrafen 5 Absatz 1 MPBetreibV<br />
befugte Person war. Eine entsprechende<br />
Einweisung habe entweder<br />
nicht stattgefun<strong>den</strong>, oder aber<br />
sie sei nicht dokumentiert wor<strong>den</strong>.<br />
Ein weiterer Mangel wurde darin<br />
gesehen, dass eine vollständige<br />
Einweisung des Personals an einigen<br />
Geräten (Medizinprodukten)<br />
nicht nachgewiesen wer<strong>den</strong> konnte.<br />
Dies wurde als Ordnungswidrigkeit<br />
gewertet, weil vorsätzlich<br />
oder fahrlässig ein Medizinprodukt<br />
entgegen Paragraf 5 Absatz 2 MP-<br />
BetreibV betrieben beziehungsweise<br />
angewendet wurde.<br />
Qualifikation des<br />
Instandhaltungstechnikers<br />
prüfen<br />
Bei der Instandhaltung muss vom<br />
<strong>Praxis</strong>inhaber (Betreiber) <strong>die</strong> jeweilige<br />
Qualifikation des Technikers,<br />
der <strong>die</strong> Instandhaltung <strong>durch</strong>führt,<br />
geprüft wer<strong>den</strong>. Diese Qualifikation<br />
ist seitens des Technikers<br />
schriftlich nachzuweisen und<br />
vom Zahnarzt in Kopie zu archivieren.<br />
In unserem Fall lag <strong>die</strong>se<br />
Dokumentation nicht vor, es wurde<br />
eine Empfehlung dahin gehend<br />
ausgesprochen, externe Dienstleister<br />
zu überprüfen und <strong>die</strong>s zu<br />
dokumentieren.<br />
Sicherheitstechnische Kontrollen<br />
(STK) nach Paragraf 6 Absatz 1<br />
MPBetreibV müssen gemäß Herstellerangaben,<br />
mindestens jedoch<br />
alle zwei Jahre <strong>durch</strong>geführt wer<strong>den</strong>.<br />
Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wurde<br />
bemängelt, dass in <strong>den</strong> Jahren 1999<br />
und 2003 (<strong>die</strong> Begehung fand im<br />
Jahr 2005 statt) keine STK <strong>durch</strong>geführt<br />
(und nachgewiesen) wur<strong>den</strong>.<br />
Auch <strong>die</strong> anderen STK wur<strong>den</strong><br />
bemängelt, da von <strong>den</strong> Herstellerangaben<br />
für <strong>die</strong> Durchführung<br />
solcher STK abgewichen wurde<br />
und ein entsprechender Nachweis,<br />
dass <strong>die</strong> tatsächlich angewandten<br />
Verfahren genau so valide<br />
wie <strong>die</strong> Herstellerforderungen<br />
waren, nicht geführt wer<strong>den</strong><br />
konnte. Auch für <strong>die</strong> STK wurde<br />
bemängelt, dass ein Nachweis<br />
über <strong>die</strong> Qualifikation des damit<br />
befassten externen Technikers<br />
nicht vorgelegt beziehungsweise<br />
dokumentiert wurde.<br />
Fehlendes<br />
Inbetriebnahmeprotokoll<br />
bemängelt<br />
Im Medizinproduktebuch fehlte<br />
<strong>die</strong> Funktionsprüfung der MP<br />
am Betriebsort (Inbetriebnahmeprotokoll).<br />
Außerdem war der Name<br />
der eingewiesenen Person<br />
nebst Zeitpunkt der Einweisung<br />
sowie Fristen und Datum der<br />
Durchführung sowie Ergebnis<br />
der STK und der Medizinisch-Technischen<br />
Kontrolle (MTK) nicht vermerkt.<br />
Die obigen Punkte bezogen sich<br />
sämtlich auf <strong>die</strong> Sicherheits- und<br />
Dokumentationspflichten in <strong>einer</strong><br />
<strong>Praxis</strong>. Die eigentliche Aufbereitung<br />
wurde natürlich auch überprüft.<br />
Es stan<strong>den</strong> ein S-Klasse- sowie<br />
ein B-Klasse-Autoklav zur Verfügung.<br />
Die MP wer<strong>den</strong> in einem ge-<br />
sonderten Raum (Aufbereitungsraum)<br />
aufbereitet. Es steht ein Reinigungs-<br />
und Desinfektionsgerät<br />
(RDG, Thermodesinfektor) zur<br />
Verfügung.<br />
Bemängelt wurde, dass eine<br />
klare bauliche beziehungsweise<br />
räumliche Trennung des „reinen“<br />
und des „unreinen“ Bereiches<br />
nicht vorlag. Auch das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />
eines Kühlschranks im Aufbereitungsraum,<br />
in dem Abdruckmaterialien<br />
und Medikamente aufbewahrt<br />
wur<strong>den</strong>, wurde bemängelt.<br />
Korrektes<br />
Organigramm<br />
gefordert<br />
„In <strong>den</strong> Räumen <strong>–</strong> oder dem<br />
Raum <strong>–</strong>, in <strong>den</strong>en Medizinprodukte<br />
hygienisch aufbereitet wer<strong>den</strong>,<br />
sind andere Nutzungen oder Ar<strong>bei</strong>ten,<br />
auch wenn <strong>die</strong>se tageszeitlich<br />
und organisatorisch getrennt<br />
von der Aufbereitung <strong>durch</strong>geführt<br />
wer<strong>den</strong>, grundsätzlich<br />
nicht zulässig.“ So lautete <strong>die</strong><br />
Kritik der Behörde. Derzeit wer<strong>den</strong><br />
aber Diskussionen darüber<br />
geführt, dass zum Beispiel in <strong>einer</strong><br />
räumlich nicht mehr zu verändern<strong>den</strong><br />
„Altpraxis“ eine solche<br />
räumliche Einheit <strong>den</strong>kbar ist,<br />
wenn organisatorische und zeitliche<br />
Trennungen vorgenommen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Anschmutzungen mit unbekanntem<br />
Infektionsrisiko fan<strong>den</strong> <strong>die</strong><br />
Prüfer an <strong>den</strong> Innenseiten von<br />
Abwurfbehältern für kontaminierte<br />
Instrumente (MP). Die <strong>bei</strong> <strong>die</strong>sen<br />
Abwurfbehältnissen <strong>durch</strong>geführteScheuer-/Wischdesinfektion<br />
reichte nicht aus, da sie<br />
<strong>die</strong> oben erwähnten Anschmutzungen<br />
(Verkrustungen) hinterließ.<br />
Für <strong>die</strong> Aufbereitung ist <strong>–</strong> etwa<br />
in einem Organigramm <strong>–</strong> festzulegen,<br />
wer für welche Aufgaben<br />
verantwortlich ist (siehe dazu <strong>den</strong><br />
entsprechen<strong>den</strong> Teil <strong>die</strong>ser Serie,<br />
auch als pdf-File unter www.<br />
fit-fuer-aufbereitung.de). Im hier<br />
vorliegen<strong>den</strong> Fall wurde bemängelt,<br />
dass <strong>die</strong> namentlichen Zuständigkeiten<br />
für <strong>die</strong> einzelnen<br />
Schritte der Aufbereitung nicht<br />
in einem entsprechen<strong>den</strong> Formular<br />
festgehalten wur<strong>den</strong>. Auch der<br />
gegebenenfalls unterschiedliche<br />
Ausbildungsstand der <strong>Mit</strong>ar<strong>bei</strong>terinnen<br />
sei <strong>bei</strong> der Delegation der<br />
einzelnen Aufbereitungsschritte<br />
zu berücksichtigen.<br />
Für jedes Medizinprodukt ist<br />
<strong>die</strong> Voraussetzung für seine Aufbereitung<br />
aus <strong>den</strong> Herstellerangaben<br />
zu dokumentieren. Wenn<br />
<strong>die</strong>se fehlen, dann wird <strong>die</strong> so genannte<br />
„Verkehrsfähigkeit“ des<br />
Medizinprodukts/Instruments in<br />
Frage gestellt. Das bedeutet, dass<br />
ein Instrument, für das eine Herstellerangabe<br />
zur Aufbereitung<br />
(Gebrauchsanweisung) nicht vorliegt,<br />
überhaupt nicht mehr verwendet<br />
oder besser gesagt, aufbereitet<br />
wer<strong>den</strong> darf. Es geht sogar<br />
noch weiter: Das Fehlen <strong>einer</strong><br />
solchen Gebrauchsanweisung<br />
könnte, so <strong>die</strong> Bezirksregierung,<br />
als meldepflichtiges Vorkommnis<br />
im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 1<br />
der Medizinproduktesicherheitsverordnung<br />
(MPSV) gewertet wer<strong>den</strong>.<br />
Eine solche Unsachgemäßheit<br />
der Gebrauchsinformation<br />
muss dem Bundesinstitut für Arzneimittel<br />
und Medizinprodukte<br />
(BfArM) auf dem in einem früheren<br />
Teil der Serie ebenfalls vorgestellten<br />
Formular gemeldet wer<strong>den</strong>.<br />
Auch wenn bereits täglich <strong>die</strong><br />
Sichtprüfung, der Dampf<strong>durch</strong>dringungstest<br />
sowie chargenbezogene<br />
Routineprüfungen mit einem<br />
chemischen Temperaturindikator<br />
und einem Prozessbeurteilungssystem<br />
(Drucker), außerdem<br />
noch halbjährlich beziehungsweise<br />
nach jeweils 400 Chargen<br />
Sporentests <strong>durch</strong>geführt wur<strong>den</strong><br />
sowie eine Chargenfreigabe<br />
anhand <strong>einer</strong> Ar<strong>bei</strong>tsanweisung<br />
stattfand, reichte <strong>die</strong>s <strong>den</strong> <strong>Prüfern</strong><br />
nicht aus. Es sollte ein Wartungsvertrag<br />
für <strong>die</strong> Autoklaven<br />
und das RDG abgeschlossen und<br />
monatlich ein Vakuumtest <strong>durch</strong>geführt<br />
wer<strong>den</strong>. Eine Überprüfung,<br />
ob <strong>die</strong> Routinekontrollen nach<br />
<strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Herstellerangaben<br />
<strong>durch</strong>geführt wur<strong>den</strong>, gehörte<br />
ebenfalls zum Forderungskatalog<br />
der Behörde.<br />
Interessant und erstmalig so<br />
gesehen war <strong>die</strong> Anmerkung, dass<br />
der Sporentest und der Thermo-/<br />
Woche 5/06<br />
Druck-Logger entfallen könnten,<br />
wenn der Sterilisator nach <strong>den</strong><br />
allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik vali<strong>die</strong>rt wäre. Zwar<br />
konnte eine Prozessvali<strong>die</strong>rung<br />
der Sterilisation und der Reinigung<br />
beziehungsweise Desinfektion<br />
nachgewiesen wer<strong>den</strong>, es<br />
fehlte aber, und auch das wurde<br />
als Mangel gewertet, <strong>die</strong> Vali<strong>die</strong>rung<br />
der Verfahren der RDS.<br />
Die Reinigung, Desinfektion,<br />
Sterilisation und Trocknung ist<br />
eine heikle Angelegenheit. Selbst<br />
wer nach umfangreichen Ar<strong>bei</strong>tsanweisungen<br />
ar<strong>bei</strong>tet, ist nicht<br />
gegen „Kritik“ gefeit. So auch unser<br />
Kombattant. Als schwerwiegender<br />
Mangel wurde das Vorhan<strong>den</strong>sein<br />
von „partikulären erhabenen<br />
Krustungen“ an Sterilisationskassetten<br />
gewertet, <strong>die</strong>se<br />
wur<strong>den</strong> <strong>durch</strong> eine Scheuer-/<br />
Wisch-Desinfektion gereinigt und<br />
desinfiziert. Auch das Ultraschallbad<br />
beziehungsweise <strong>die</strong> darin<br />
befindliche Lösung war verbesserungsbedürftig,<br />
sie sollte demnächst<br />
täglich erneuert wer<strong>den</strong>.<br />
Reinigung, Desinfektion,<br />
Sterilisation<br />
und Trocknung<br />
Eine regelmäßige Kontrolle des<br />
für <strong>die</strong> Aufbereitung eingesetzten<br />
Wassers auch auf Problemkeime<br />
wird gefordert. Es reichte nicht,<br />
dass das Wasser aus der öffentlichen<br />
Trink<strong>was</strong>serversorgung<br />
(Wasserleitung) kommt, der Betreiber<br />
der <strong>Praxis</strong> muss <strong>durch</strong><br />
<strong>die</strong> oben erwähnten Untersuchungen<br />
<strong>den</strong> Nachweis erbringen, dass<br />
das Trink<strong>was</strong>ser auch Trink<strong>was</strong>serqualität<br />
hat.<br />
Der in <strong>den</strong> Praxen befindliche<br />
Kompressor erzeugt bekanntlich<br />
keine „sterile“ Druckluft. Deswegen<br />
dürfen <strong>die</strong> desinfizierten<br />
Medizinprodukte/Instrumente<br />
nicht mit der daraus erzeugten<br />
Druckluft getrocknet wer<strong>den</strong>, ein<br />
weiterer schwerwiegender Mangel.<br />
Bei der dringend erforderlichen<br />
Sichtprüfung der aufbereitetenMedizinprodukte/Instrumente<br />
(Freigabe) war eine Restverschmutzung<br />
übersehen wor<strong>den</strong>.<br />
Die Verpackung der Instrumente<br />
▲
▲<br />
Woche 5/06 <strong>Praxis</strong> aktuell 13<br />
wurde als zufrie<strong>den</strong>stellend eingestuft.<br />
Bei <strong>den</strong> Sterilisatoren<br />
musste abgeklärt wer<strong>den</strong>, ob sie<br />
der DIN 13060 entsprächen.<br />
Derzeit ist immer noch nicht<br />
klar, welche Anforderungen an <strong>die</strong><br />
„Hygienebeauftragte“ in <strong>einer</strong><br />
<strong>Praxis</strong> gestellt wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong><br />
Falle wurde bemängelt,<br />
dass in der <strong>Praxis</strong> keine ausgebildete<br />
Sterilgutassistentin oder<br />
zumindest eine Person mit nachgewiesener<br />
Sachkunde beschäf-<br />
erzeit herrscht eine gespann-<br />
Dte Erwartung, <strong>was</strong> <strong>die</strong> angekündigten<br />
neuen Richtlinien des RKI<br />
für <strong>die</strong> Aufbereitung in der Zahnarztpraxis<br />
bringen. Diese neuen Richtlinien<br />
wur<strong>den</strong> von <strong>einer</strong> Expertenkommission<br />
erar<strong>bei</strong>tet und sollten<br />
bereits im Herbst 2005 veröffentlicht<br />
wer<strong>den</strong>. Jetzt wurde <strong>die</strong> Veröffentlichung<br />
für das zeitige Frühjahr<br />
2006 angekündigt. Es ist jedoch nicht<br />
zu erwarten, dass bezüglich der Anforderungen<br />
an <strong>die</strong> Hygiene (Aufbereitung)<br />
in der Zahnarztpraxis das<br />
Rad zurückgedreht wer<strong>den</strong> wird<br />
(siehe dazu auch <strong>den</strong> Bericht in der<br />
DZW 51<strong>–</strong>52/05). Erleichterungspotenzial<br />
wird <strong>bei</strong> der „Einzeleinstufung“<br />
der Medizinprodukte (Instrumente)<br />
in <strong>die</strong> Risikogruppen gesehen<br />
und eventuell <strong>bei</strong> der Frage<br />
der Vali<strong>die</strong>rung von Reinigungs- und<br />
Desinfektionsgeräten (RDG, Thermodesinfektoren).<br />
Wenn alles „klappt“ <strong>–</strong> und danach<br />
sah es zu dem Zeitpunkt, als<br />
<strong>die</strong>ser Beitrag verfasst wurde, <strong>bei</strong>-<br />
tigt war. Ein Schulungsplan sei<br />
ebenfalls noch zu erstellen.<br />
In der Bewertung wurde ausgeführt,<br />
dass <strong>die</strong> allgemeinen<br />
Regeln der MPBetreibV zur Dokumentation<br />
nicht eingehalten<br />
wur<strong>den</strong>. Auch <strong>die</strong> Aufbereitung<br />
wurde nicht ordnungsgemäß im<br />
Sinne des Paragrafen 4 MPBetreibV<br />
<strong>durch</strong>geführt.<br />
Der überprüfte Zahnarzt hatte<br />
in s<strong>einer</strong> <strong>Praxis</strong> bereits vor der<br />
Überprüfung <strong>durch</strong> <strong>die</strong> Behörde<br />
Dr. Hans H. Sellmann: „Die <strong>Praxis</strong>hygiene auf <strong>den</strong><br />
neuesten Stand bringen <strong>–</strong> im Interesse der Patienten“<br />
nahe aus <strong>–</strong>, wäre es möglich „<strong>die</strong> Kuh<br />
vom Eis“ zu kriegen, wie manche Kollegen<br />
hofften. Die Verantwortung für<br />
das Einhalten der Vorgaben des RKI<br />
bezüglich der Anforderungen an <strong>die</strong><br />
Hygiene in Zahnarztpraxen <strong>bei</strong> der<br />
Aufbereitung von Medizinprodukten<br />
soll von <strong>den</strong> Bezirksregierungen auf<br />
<strong>die</strong> Zahnärztekammern übergehen.<br />
Angesichts von 60.000 Hepatitis-B-<br />
Erkrankungen unbekannter Ursache<br />
jährlich (Kreuzkontaminationen?) darf<br />
es in Zahnarztpraxen keine Schwachstellen<br />
geben. Es muss alles getan wer<strong>den</strong>,<br />
um Übertragungen von Infektionen<br />
von einem auf <strong>den</strong> anderen Patienten<br />
zu vermei<strong>den</strong>. Die Zahnärztekammern<br />
wollen und dürfen in Zukunft<br />
da nicht falsch „großzügig“ oder<br />
„kollegial“ sein.<br />
Natürlich ist es für <strong>die</strong> Vermeidung<br />
<strong>einer</strong> intraoralen Infektion, zum Beispiel<br />
nach <strong>einer</strong> Extraktion, wie Professor<br />
Becker aus Düsseldorf so treffend<br />
sagt, wichtiger, vorher mit antiseptischen<br />
Lösungen oder <strong>einer</strong> Reinigung eine<br />
relative Keimarmut zu erzielen. Auch<br />
hohe hygienische Standards etabliert.<br />
Dennoch haben <strong>die</strong> <strong>bei</strong><br />
der Begehung festgestellten Mängel<br />
erhebliche Mühen und Kosten<br />
zur Folge. Wenn Sie <strong>bei</strong> <strong>einer</strong><br />
möglichen Begehung nicht „kalt<br />
erwischt“ wer<strong>den</strong> wollen, empfiehlt<br />
es sich, eine Hygienefachkraft<br />
damit zu beauftragen, Ihre<br />
<strong>Praxis</strong> fit zu machen für <strong>die</strong> Aufbereitung.<br />
Dieter Morawitz,<br />
Geseke ■<br />
das postoperative Verhalten ist wichtig.<br />
Aber sterilisierter Dreck an unseren<br />
Instrumenten bleibt Dreck und<br />
ist keimbehaftet.<br />
Die Aufbereitungsroutine muss<br />
wirklich in ihren Prozessen optimiert<br />
und kontrolliert wer<strong>den</strong>. Nach <strong>den</strong><br />
Vorgaben der neuen RKI-Richtlinien.<br />
Die Industrie reibt sich <strong>die</strong> Hände <strong>–</strong><br />
geschätzte 10.000 neue Steris wer<strong>den</strong><br />
nach In-Kraft-Treten der neuen<br />
Richtlinie fällig. Das tut natürlich weh.<br />
Aber ohne Vakuum kann eine Turbine<br />
nicht sterilisiert wer<strong>den</strong>. Und das<br />
muss sie jetzt. Nach jedem Patienten.<br />
Hohe Absätze, wenig Halt und rutschige Sohlen:<br />
„Unfallursache Schuh“<br />
ohe Absätze, wenig Halt, rut-<br />
Hschige Sohlen: Meist geht Mode<br />
vor Sicherheit. Mehr als 11.000<br />
Ar<strong>bei</strong>tsunfälle, <strong>die</strong> der Berufsgenossenschaft<br />
für Gesundheits<strong>die</strong>nst<br />
und Wohlfahrtspflege (BGW)<br />
im Jahr 2004 gemeldet wur<strong>den</strong>, sind<br />
auf Stolpern, Rutschen und Stürzen<br />
zurückzuführen. Neben Eile, glatten<br />
Bo<strong>den</strong>belägen und schlecht<br />
gesicherten Stufen ist eine der<br />
Hauptursachen der falsche Schuh.<br />
Ob Arzthelferinnen Flip-Flops<br />
tragen, Friseurinnen Pumps, Altenpfleger<br />
Clogs oder Krankenpfleger<br />
Gesundheitslatschen, oft<br />
passt das Schuhwerk nicht zum An-<br />
lass. „Es gibt zwar viele Beschäftigte,<br />
<strong>die</strong> darauf achten, ob das gefährlich<br />
ist, <strong>was</strong> sie an <strong>den</strong> Füßen<br />
tragen, aber häufig zählen rein modische<br />
Gesichtspunkte“ , so Lothar<br />
Sperber von der BGW. Da<strong>bei</strong> lösen<br />
Stolper-, Sturz- und Rutschunfälle<br />
oft schwere Verletzungen aus.<br />
Im Gegensatz zu manchen Industrieberufen,<br />
in <strong>den</strong>en der Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />
Sicherheitsschuhe stellen<br />
muss, ist in <strong>den</strong> meisten Berufen<br />
<strong>die</strong> richtige Schuhwahl Ar<strong>bei</strong>tnehmersache.<br />
Ar<strong>bei</strong>tgeber sollten<br />
ihre Beschäftigten aber trotzdem<br />
beraten, unterstützen und<br />
gegebenenfalls überprüfen. Denn<br />
neben dem Unfallrisiko droht weitere<br />
Gesundheitsgefahr. Absätze<br />
über zwei Zentimeter Höhe bewirken,<br />
dass sich das Körpergewicht<br />
auf <strong>den</strong> vorderen Fußteil<br />
verlagert. Die veränderte Beckenstellung<br />
belastet <strong>die</strong> Wirbelsäule<br />
unnötig und führt zu Rückenlei<strong>den</strong>.<br />
Schuhe ohne anatomisches Fußbett<br />
stützen das Fußgewölbe zu<br />
wenig. Fußschmerzen und müde<br />
Beine sind <strong>die</strong> Folge. Enge, spitze<br />
und hohe Schuhe führen zum<br />
schmerzhaften Ballenzeh, einem<br />
<strong>bei</strong> Frauen häufig anzutreffen<strong>den</strong><br />
Lei<strong>den</strong>. Gute Ar<strong>bei</strong>tsschuhe sollten<br />
hinten geschlossen, flach und<br />
bequem sein. Welche zu fin<strong>den</strong><br />
ist übrigens nicht schwer und gar<br />
nicht so teuer. Zahlreiche Sportschuhe<br />
etwa erfüllen <strong>die</strong> Anforderungen<br />
voll und ganz. ■