Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00<br />
netto wurden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. GWG mit Anschaffungskosten<br />
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 netto werden im Anlagevermögen<br />
einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre abgeschrieben. <strong>NRM</strong> wendet<br />
diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-<br />
Hardware an.<br />
Unter den Finanzanlagen werden die sonstigen Ausleihungen zu Nennwerten bilanziert.<br />
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung<br />
angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.<br />
Werthaltigkeitsrisiken in den Vorräten werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />
durch Bewertungsabschläge berücksichtigt.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.<br />
Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />
Im Zusammenhang mit dem Erlass der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)<br />
und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) wurden in 2006 Zahlungen aus der<br />
gemäß Pachtvertrag mit der <strong>Main</strong>ova vereinbarten Weiterleitung von Baukostenzuschüssen<br />
als Pachtvorauszahlungen unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
bilanziert. Die Auflösung des Postens erfolgt über die Laufzeit des Pachtvertrags<br />
von fünf Jahren. Ab dem Jahr 2007 wurde der Pachtvertrag insoweit angepasst und die<br />
Weiterleitung entsprechend gestrichen.<br />
Gemäß § 9 der NAV für Stromversorgung und § 9 der NDAV für die Gasversorgung ist<br />
der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich<br />
effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten, u. a. für die Herstellung bzw. Änderung<br />
des Netzanschlusses, und gemäß § 10 NAV bzw. § 11 NDAV einen angemessenen<br />
Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage<br />
zu verlangen. Diese wurden bis zum 31. Dezember 2009 bei <strong>NRM</strong> als empfangene<br />
Ertragszuschüsse passiviert. Ab dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten<br />
Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarungen<br />
bei <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS ausgewiesen.<br />
Für die von der <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS gepachteten Netzgebiete werden Netzanschlussbeiträge<br />
sowie Baukostenzuschüsse für Strom und Gas als empfangene Ertragszuschüsse<br />
bis zum 31. Dezember 2009 passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung<br />
des Sonderpostens erfolgt ratierlich über die Laufzeit von 20 Jahren.<br />
Die Ansprüche auf Zahlung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten wurden<br />
auf der Grundlage von Abtretungsvereinbarungen mit Wirkung zum 31. Dezember<br />
2009 erstmalig an <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS abgetreten.<br />
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und<br />
Kostensteigerungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen<br />
und Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit<br />
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen<br />
sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der<br />
Deutschen Bundesbank ermittelt.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
5. Erläuterungen zur Bilanz<br />
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens<br />
und ihre Entwicklung sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagen-