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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00<br />

netto wurden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. GWG mit Anschaffungskosten<br />

zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 netto werden im Anlagevermögen<br />

einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre abgeschrieben. <strong>NRM</strong> wendet<br />

diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-<br />

Hardware an.<br />

Unter den Finanzanlagen werden die sonstigen Ausleihungen zu Nennwerten bilanziert.<br />

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung<br />

angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.<br />

Werthaltigkeitsrisiken in den Vorräten werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

durch Bewertungsabschläge berücksichtigt.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.<br />

Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Im Zusammenhang mit dem Erlass der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)<br />

und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) wurden in 2006 Zahlungen aus der<br />

gemäß Pachtvertrag mit der <strong>Main</strong>ova vereinbarten Weiterleitung von Baukostenzuschüssen<br />

als Pachtvorauszahlungen unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

bilanziert. Die Auflösung des Postens erfolgt über die Laufzeit des Pachtvertrags<br />

von fünf Jahren. Ab dem Jahr 2007 wurde der Pachtvertrag insoweit angepasst und die<br />

Weiterleitung entsprechend gestrichen.<br />

Gemäß § 9 der NAV für Stromversorgung und § 9 der NDAV für die Gasversorgung ist<br />

der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich<br />

effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten, u. a. für die Herstellung bzw. Änderung<br />

des Netzanschlusses, und gemäß § 10 NAV bzw. § 11 NDAV einen angemessenen<br />

Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage<br />

zu verlangen. Diese wurden bis zum 31. Dezember 2009 bei <strong>NRM</strong> als empfangene<br />

Ertragszuschüsse passiviert. Ab dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten<br />

Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarungen<br />

bei <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS ausgewiesen.<br />

Für die von der <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS gepachteten Netzgebiete werden Netzanschlussbeiträge<br />

sowie Baukostenzuschüsse für Strom und Gas als empfangene Ertragszuschüsse<br />

bis zum 31. Dezember 2009 passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung<br />

des Sonderpostens erfolgt ratierlich über die Laufzeit von 20 Jahren.<br />

Die Ansprüche auf Zahlung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten wurden<br />

auf der Grundlage von Abtretungsvereinbarungen mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

2009 erstmalig an <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS abgetreten.<br />

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und<br />

Kostensteigerungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen<br />

und Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit<br />

dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen<br />

sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der<br />

Deutschen Bundesbank ermittelt.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

5. Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens<br />

und ihre Entwicklung sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagen-

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