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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit dem Energiekonzept erstmals ein energiepolitisches<br />

Gesamtkonzept vorgelegt wurde, aus dem die Stoßrichtungen der zukünftigen Energiepolitik<br />

abgelesen werden können. Für die Netze ergibt sich --wie oben bereits skizziert-- zunächst<br />

einmal eine Reihe zusätzlicher Anforderungen, die die Netzbetreiber ceteris paribus wirtschaftlich<br />

belasten werden. Positiv ist, dass das Konzept etwa im Bereich intelligenter Zähler und<br />

Netze eine Konkretisierung der Anforderungen sowie die Definition von Mindeststandards und<br />

Schnittstellen vorsieht. Auch die Modernisierung des Regulierungsrahmens für den Netzausbau<br />

durch Novellierung der ARegV und der StromNEV ist eine Maßnahme, durch die heutige Probleme<br />

der Netzbetreiber im Hinblick auf den Netzausbau und die Schaffung intelligenter Strukturen<br />

hoffentlich beseitigt werden.<br />

Insgesamt ist es zum jetzigen Zeitpunkt für eine abschließende Bewertung des Konzepts aus<br />

Sicht der <strong>NRM</strong> noch zu früh. Die <strong>NRM</strong> wird die weitere Entwicklung gemeinsam mit ihren<br />

Gesellschaftern aufmerksam beobachten. Die Ziele des neuen Energiekonzepts schreiben das<br />

„Integrierte Energie- und Klimaprogramm - IEKP“ der alten Bundesregierung fort. Für das<br />

Netzgeschäft bedeutet dies vor allem im Bereich Gas mittel- und langfristig weiter sinkende<br />

Durchleitungsmengen, was den wirtschaftlichen Druck --über die ohnehin anstehenden Entgeltkürzungen<br />

im Rahmen der Anreizregulierung hinaus-- weiter erhöhen wird. Dazu kommen notwendige<br />

Investitionen, etwa in intelligente Zähler (s. o.) bzw. Netze, deren Amortisation im<br />

Rahmen der Anreizregulierung mit Fragezeichen versehen ist. Hier bleibt abzuwarten, welche<br />

Effekte die avisierte Modernisierung des Regulierungsrahmens letztlich bringt. Gleichzeitig<br />

könnten etwa durch eine optimierte Lastverteilung in intelligenten Netzen ansonsten notwendige<br />

Erweiterungsinvestitionen unterbleiben, was zur Kostenvermeidung beiträgt. Auf Grund der<br />

bereits bestehenden gesetzlichen Begünstigung erneuerbarer Energien im Wärmebereich findet<br />

in den Netzgebieten der <strong>NRM</strong> insgesamt eine Intensivierung des Wärmegeschäfts statt, an dem<br />

die <strong>NRM</strong> mit dem Neubau und dem Betrieb von Wärmenetzen beteiligt ist.<br />

Wasserkartellverfahren gegen die <strong>Main</strong>ova<br />

Am 2. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Wasserpreisverfahren um<br />

den Wetzlarer Energieversorger enwag energie- und wassergesellschaft mbh (enwag) gefällt.<br />

Die enwag hatte, wie die <strong>Main</strong>ova, von der Landeskartellbehörde eine Preissenkungsverfügung<br />

erhalten und sich ebenfalls vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am <strong>Main</strong> dagegen gewehrt.<br />

Mit dem Beschluss des BGH sieht die <strong>Main</strong>ova ihre Möglichkeiten eingeschränkt, sich<br />

gegen den Vorwurf des Preismissbrauchs zu wehren. <strong>Main</strong>ova hat daher für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen<br />

im Rahmen des <strong>Jahresabschluss</strong>es 2009 entsprechende Rückstellungen<br />

gebildet und außerdem in 2010 Maßnahmen für eine langfristige Sicherung des Wassergeschäfts<br />

eingeleitet.<br />

Da eine Preissenkungsverfügung auch Auswirkungen auf die Betriebsführungsentgelte im Bereich<br />

Wasser haben dürfte, hat <strong>NRM</strong> ein entsprechendes Risiko für das Netzgebiet Frankfurt im

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