Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG
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furt am <strong>Main</strong>, abgeschlossen wurde. Außerdem werden Vorgaben für weitergehende Veröffentlichungspflichten<br />
der Netzbetreiber erlassen. Die BNetzA erhält umfangreiche Festlegungsrechte,<br />
um die Veröffentlichungspflichten genauer auszugestalten.<br />
Liberalisierung des Messwesens<br />
Die BNetzA hat am 9. September 2010 eine Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und<br />
Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens erlassen. Darin sind die wesentlichen Geschäftsprozesse,<br />
Datenformate und Vertragsinhalte für den Wechsel des Messstellenbetreibers<br />
oder Messdienstleisters im Rahmen der Liberalisierung des Messwesens vorgegeben. Die <strong>Main</strong>ova<br />
und ihre Tochtergesellschaften haben ein Projekt zur Umsetzung dieser Festlegung begonnen.<br />
Insgesamt ist der Trend zur Übernahme der Messstellenbetreiber-/Messdienstleisterfunktion<br />
durch Dritte in den von <strong>NRM</strong> betriebenen Netzen rückläufig. Ein Grund hierfür dürfte die in<br />
2010 auch in der Öffentlichkeit breit geführte Diskussion über Sinn und Nutzen von Smart Metern<br />
sein. Hier ist allgemein eine deutliche Ernüchterung sowohl bezüglich der ökologischen als<br />
auch der ökonomischen Einsparpotenziale zu verzeichnen, die der zügigen Verbreitung von<br />
Smart Metern insgesamt entgegensteht.<br />
Novellierung des EnWG<br />
Am 3. September 2009 ist das dritte Binnenmarktpaket in Kraft getreten. Seine Umsetzung erfordert<br />
eine Novellierung des EnWG fristgerecht bis Ende März 2011. Das Bundeswirtschaftsministerium<br />
(BMWi) hat hierzu Anfang November 2010 ein Eckpunktepapier vorgelegt, ein<br />
erster Referentenentwurf liegt seit 10. Februar 2011 vor.<br />
Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge)<br />
Das Netzeigentum und damit auch die Verträge zur Sicherung der wegerechtlichen Nutzung<br />
liegen bei den Verpächtern der durch <strong>NRM</strong> betriebenen Netze; dem allgemeinen Sprachgebrauch<br />
folgend sollen diese hier weiterhin als „Konzessionsverträge“ bezeichnet werden.<br />
Immer noch in Verhandlung ist der Gaskonzessionsvertrag mit der Stadt Hattersheim. Abgeschlossen<br />
werden konnten zwischenzeitlich die Gaskonzessionsverträge mit den Gemeinden<br />
Roßbach, Schwalbach und Wehrheim. Mit der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wurde der ausgelaufene<br />
Konzessionsvertrag erneut bis 31. Dezember 2011 verlängert, da die nunmehr von Bad<br />
Homburg v. d. Höhe verfolgte Übernahme des Gasnetzes vorher nicht realisiert werden kann.<br />
Im Netzgebiet Hanau hat die Gemeinde Großkrotzenburg erklärt, die Verlängerung der Gaskonzession<br />
an die SWH überprüfen zu wollen. Die SWH hat dazu inzwischen schriftlich erklärt,<br />
sich nicht mehr für eine Gaskonzession bewerben zu wollen. Das Verfahren hierzu läuft noch.