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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen aus den Geschäftsprozessen Ausgleichsleistungen<br />

und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) haben können; entsprechende<br />

Risiken wurden im Rahmen der Risikoinventuren zum 30. Juni 2010 bzw. 31. Dezember 2010<br />

aktualisiert.<br />

Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor „GABi<br />

Gas“ und Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom „MaBiS“<br />

Im Rahmen der Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor<br />

„GABi Gas“ beschäftigt sich <strong>NRM</strong> derzeit intensiv mit der Analyse der Netzkonten und deren<br />

Entwicklung. Die BNetzA hat mit der Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses “GABi<br />

Gas„ vom 28. Mai 2008 (Az.: BK7-08-002; 24. März 2010) festgelegt, dass ein Ampelsystem<br />

ab 1. April 2010 einzuführen ist. Die Mitteilung Nr. 4 der BNetzA war eine Reaktion auf die in<br />

der Vergangenheit herrschenden und zum Teil noch bestehenden Ungleichgewichte am Regel-<br />

und Ausgleichenergiemarkt. So war seit Oktober 2009 ein stark ansteigender Bedarf an positiver<br />

Regelenergie zu verzeichnen (regelmäßige Unterspeisung der Netzkonten), der zu steigenden<br />

Vorfinanzierungskosten und -risiken für die Bilanzkreisnetzbetreiber führt, da die ausgleichende<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung bei den Ausspeisenetzbetreibern erst mit erheblichem<br />

Zeitversatz erfolgt.<br />

Die Eckpunkte des Ampelsystems seit 1. April 2010 stellen sich wie folgt dar:<br />

� Grüne Ampel: Ein Netzkontostand von < 2 % des Schwellenwertes bedeutet keinen Handlungsbedarf<br />

und keine Netzkontoabrechnung.<br />

� Gelbe Ampel: Bei Überschreitung (richtungsunabhängig) eines Schwellenwertes von > 2 %<br />

des abgestimmten Netzkontosaldos zum monatlichen Basiswert soll der Bilanzkreisnetzbetreiber<br />

der BNetzA unverzüglich den Verlauf des Netzkontostands übermitteln. Der monatliche<br />

Basiswert dient bis auf Weiteres „nur“ der weiteren Analyse durch die BNetzA und<br />

ist nicht relevant für die Abrechnung.<br />

� Rote Ampel: Bei einer roten Ampel, Überschreitung eines Schwellenwertes von > 3 % des<br />

kumulierten Netzkontosaldos zum Bezugswert, sollte der Bilanzkreisnetzbetreiber die betreffenden<br />

Ausspeisenetzbetreiber (ANB) unmittelbar auf seiner Internetseite im ungeschützten<br />

Bereich veröffentlichen. Der ANB wird darin so lange geführt, bis die o. g. Schwellenwerte<br />

wieder unterschritten sind. Weiterhin wird das Netzkonto bei der ersten Überschreitung zu<br />

dem im Abrechnungsmonat gültigen Mehr-Mindermengen-Preis vollständig abgerechnet.<br />

Die Kumulation im nächsten Monat beginnt bei Null. Der Bezugswert für die Schwellenwertermittlung<br />

ist die gesamte Ausspeisemenge an Letztverbraucher im Gaswirtschaftsjahr<br />

2008/2009.

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