Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG
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Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen aus den Geschäftsprozessen Ausgleichsleistungen<br />
und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) haben können; entsprechende<br />
Risiken wurden im Rahmen der Risikoinventuren zum 30. Juni 2010 bzw. 31. Dezember 2010<br />
aktualisiert.<br />
Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor „GABi<br />
Gas“ und Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom „MaBiS“<br />
Im Rahmen der Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor<br />
„GABi Gas“ beschäftigt sich <strong>NRM</strong> derzeit intensiv mit der Analyse der Netzkonten und deren<br />
Entwicklung. Die BNetzA hat mit der Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses “GABi<br />
Gas„ vom 28. Mai 2008 (Az.: BK7-08-002; 24. März 2010) festgelegt, dass ein Ampelsystem<br />
ab 1. April 2010 einzuführen ist. Die Mitteilung Nr. 4 der BNetzA war eine Reaktion auf die in<br />
der Vergangenheit herrschenden und zum Teil noch bestehenden Ungleichgewichte am Regel-<br />
und Ausgleichenergiemarkt. So war seit Oktober 2009 ein stark ansteigender Bedarf an positiver<br />
Regelenergie zu verzeichnen (regelmäßige Unterspeisung der Netzkonten), der zu steigenden<br />
Vorfinanzierungskosten und -risiken für die Bilanzkreisnetzbetreiber führt, da die ausgleichende<br />
Mehr-/Mindermengenabrechnung bei den Ausspeisenetzbetreibern erst mit erheblichem<br />
Zeitversatz erfolgt.<br />
Die Eckpunkte des Ampelsystems seit 1. April 2010 stellen sich wie folgt dar:<br />
� Grüne Ampel: Ein Netzkontostand von < 2 % des Schwellenwertes bedeutet keinen Handlungsbedarf<br />
und keine Netzkontoabrechnung.<br />
� Gelbe Ampel: Bei Überschreitung (richtungsunabhängig) eines Schwellenwertes von > 2 %<br />
des abgestimmten Netzkontosaldos zum monatlichen Basiswert soll der Bilanzkreisnetzbetreiber<br />
der BNetzA unverzüglich den Verlauf des Netzkontostands übermitteln. Der monatliche<br />
Basiswert dient bis auf Weiteres „nur“ der weiteren Analyse durch die BNetzA und<br />
ist nicht relevant für die Abrechnung.<br />
� Rote Ampel: Bei einer roten Ampel, Überschreitung eines Schwellenwertes von > 3 % des<br />
kumulierten Netzkontosaldos zum Bezugswert, sollte der Bilanzkreisnetzbetreiber die betreffenden<br />
Ausspeisenetzbetreiber (ANB) unmittelbar auf seiner Internetseite im ungeschützten<br />
Bereich veröffentlichen. Der ANB wird darin so lange geführt, bis die o. g. Schwellenwerte<br />
wieder unterschritten sind. Weiterhin wird das Netzkonto bei der ersten Überschreitung zu<br />
dem im Abrechnungsmonat gültigen Mehr-Mindermengen-Preis vollständig abgerechnet.<br />
Die Kumulation im nächsten Monat beginnt bei Null. Der Bezugswert für die Schwellenwertermittlung<br />
ist die gesamte Ausspeisemenge an Letztverbraucher im Gaswirtschaftsjahr<br />
2008/2009.