Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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18.12.2012 Aufrufe

� Für die Entscheidung hatte die BNetzA eine Frist bis zum 16. Juli 2010 gesetzt. In Abstimmung mit den Gesellschaftern hat die NRM entschieden, die von der BNetzA vorgelegte FSV (neu) anzunehmen. Wirtschaftlich werden daraus Vorteile im unteren einstelligen Millionenbereich für das Netzgebiet Frankfurt bzw. im unteren sechsstelligen Bereich für das Netzgebiet Hanau erwartet. Diese Vorteile beruhen auf dem zukünftig ansetzbaren Referenzpreis, der deutlich über den bisher genehmigten 44,00 EUR pro MWh liegt. Dagegen steht der vollständige Verzicht auf eine mögliche Nachholung der tatsächlichen Verlustenergiekosten für die Jahre 2009 und 2010 im Falle eines Erfolgs der bis dato anhängigen Beschwerde. Aus juristischer Sicht wurden die Chancen auf einen Erfolg der Beschwerde und damit auf die Nachholung der Kosten für die Vergangenheit allerdings als gering beurteilt. Mit Datum vom 10. August 2010 hat die BNetzA die FSV (neu) der NRM als wirksame Verfahrensregulierung anerkannt. Die NRM hat daraufhin mit Schreiben vom 8. September 2010 ihre Beschwerde gegen die Ablehnung der FSV (alt) als Verfahrensregulierung zurückgezogen und gleichzeitig auf eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. August 2010 verzichtet. Die Beschwerde gegen den Auflagenvorbehalt zur MEA wurde bereits 2009 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zurückgezogen: Nachdem die entsprechenden Bescheide zur MEA mit Datum vom 30. November 2009 (Strom) bzw. 4. Dezember 2009 (Gas) bei der NRM eingegangen sind, hat NRM die entsprechenden Beschwerden mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 zurückgezogen. Damit ist nur noch die Beschwerde der NRM gegen die Anwendung der neuen Preisindizes vom November 2007 offen; das Verfahren ruht seitdem, da bereits andere Verfahren in gleicher Sache anhängig sind. Durch die Verwendung dieser neuen Indizes sinken die Tagesneuwerte des Anlagevermögens und demzufolge auch die ansetzbaren kalkulatorischen Kapitalkosten. Der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das NRM-Ergebnis der kommenden Jahre. In der Wirtschaftsplanung wurde wie bisher mit einem aus Sicht der NRM ungünstigen Beschwerdeergebnis geplant, so dass ein günstigerer Ausgang des Verfahrens das wirtschaftliche Ergebnis gegenüber der Planung verbessern würde. Anreizregulierung Ziel der am 1. Januar 2009 begonnenen so genannten „Anreizregulierung“ ist die schrittweise Senkung der Netzentgelte über eine Dauer von zunächst zwei Regulierungsperioden. Im Rahmen der Anreizregulierung wird die EOG für jedes Jahr neu ermittelt. Für 2011 erhöhen sich die EOG für die Netzgebiete Frankfurt und Hanau bei Strom und Gas gegenüber 2010 deutlich, da in 2010 die vollständige Auskehrung der MEA erfolgte. In Frankfurt liegt die Erhöhung bei Strom und Gas jeweils im unteren zweistelligen Millionenbereich, in Hanau bei Strom und Gas im unteren bzw. mittleren sechsstelligen Bereich. Im Netzgebiet Main-Spessart findet nur eine leichte Erhöhung statt, da hier keine MEA erfolgt ist.

In Abstimmung mit ihren Gesellschaftern hat die NRM für 2011 keinen Erweiterungsfaktor im Bereich Gas beantragt, da kein weiteres Wachstum zu verzeichnen war. Für Strom wurde am 30. Juni 2010 ein Erweiterungsfaktor beantragt. Die BNetzA hat mit Beschluss vom 8. September 2010 diesbezüglich festgelegt, dass den Netzbetreibern im Rahmen des Erweiterungsfaktors ein Aufschlag auf die EOG zugestanden wird, wenn die Anzahl der dezentralen Erzeugungsanlagen angestiegen ist, die in das Netz einspeisen. Diese hat NRM in ihrem Antrag bereits berücksichtigt, so dass sich durch die neue Regelung keine Vorteile für NRM ergeben. Mit Bescheid vom 10. Dezember 2010 hat die BNetzA der NRM für Frankfurt einen Aufschlag auf die EOG im unteren einstelligen Millionenbereich und für Hanau im unteren sechsstelligen Bereich für die laufende Regulierungsperiode genehmigt. Zum 30. Juni 2010 hat die NRM außerdem einen Antrag auf ein Investitionsbudget nach § 23 ARegV für die Umverlegung zahlreicher Hoch- und Mittelspannungskabel im Frankfurter Osten gestellt. Die Umverlegungen werden notwendig auf Grund großflächiger Straßenbau- und ÖPNV-Maßnahmen. Das beantragte Investitionsbudget liegt im oberen einstelligen Millionenbereich. Die Maßnahmen werden erstmals in 2011 und dann für die Dauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen kostenwirksam. Die Jahresabschlüsse 2010 (Gas) und 2011 (Strom) sind entscheidend für die EOG in der zweiten Regulierungsperiode, da die BNetzA auf Basis dieser Jahresabschlüsse die Kosten und die Effizienzwerte für die Festlegung der EOG ab 2013 (Gas) bzw. 2014 (Strom) ermitteln wird. Die BNetzA hat ihren Zeitplan für die Kostenprüfung beim Gas veröffentlicht. Die Netzbetreiber müssen bis zur Mitte des Jahres 2011 die Daten für die Effizienzbewertung und die Kostenprüfung Gas an die BNetzA abgeben. Die BNetzA hat bereits im Oktober 2010 die Konsultation mit den Netzbetreibern dahingehend begonnen, welche Daten in den Effizienzvergleich eingehen sollen. Zur Vorbereitung auf diesen Effizienzvergleich hat sich die NRM 2010 an der Neuauflage des Projektes „Benchmarking Transparenz“ beteiligt, in dem die Netzbetreiber unter Koordination der Verbände Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Europäischer Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) den Effizienzvergleich der BNetzA überprüfen werden. Die NRM hat sich im Rahmen der Wirtschafts- und Maßnahmenplanung 2010 und 2011 bereits auf die Basisjahre vorbereitet. Zur Abbildung der wirtschaftlichen Risiken durch die erneute Kostenprüfung und neue Effizienzwerte wurde in der Mittelfristplanung für Gas ab 2013 und Strom ab 2014 ein Absinken der EOG sowie Effizienzwerte berücksichtigt, die an Stelle der Bestabrechnung nur noch dem Durchschnittswert der vier von der BNetzA ermittelten Effizienzwerte aus dem Benchmarking 2008 entsprechen.

In Abstimmung mit ihren Gesellschaftern hat die <strong>NRM</strong> für 2011 keinen Erweiterungsfaktor im<br />

Bereich Gas beantragt, da kein weiteres Wachstum zu verzeichnen war. Für Strom wurde am<br />

30. Juni 2010 ein Erweiterungsfaktor beantragt. Die BNetzA hat mit Beschluss vom<br />

8. September 2010 diesbezüglich festgelegt, dass den Netzbetreibern im Rahmen des Erweiterungsfaktors<br />

ein Aufschlag auf die EOG zugestanden wird, wenn die Anzahl der dezentralen<br />

Erzeugungsanlagen angestiegen ist, die in das Netz einspeisen. Diese hat <strong>NRM</strong> in ihrem Antrag<br />

bereits berücksichtigt, so dass sich durch die neue Regelung keine Vorteile für <strong>NRM</strong> ergeben.<br />

Mit Bescheid vom 10. Dezember 2010 hat die BNetzA der <strong>NRM</strong> für Frankfurt einen Aufschlag<br />

auf die EOG im unteren einstelligen Millionenbereich und für Hanau im unteren sechsstelligen<br />

Bereich für die laufende Regulierungsperiode genehmigt.<br />

Zum 30. Juni 2010 hat die <strong>NRM</strong> außerdem einen Antrag auf ein Investitionsbudget nach § 23<br />

ARegV für die Umverlegung zahlreicher Hoch- und Mittelspannungskabel im Frankfurter Osten<br />

gestellt. Die Umverlegungen werden notwendig auf Grund großflächiger Straßenbau- und<br />

ÖPNV-Maßnahmen. Das beantragte Investitionsbudget liegt im oberen einstelligen Millionenbereich.<br />

Die Maßnahmen werden erstmals in 2011 und dann für die Dauer der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer der Anlagen kostenwirksam.<br />

Die Jahresabschlüsse 2010 (Gas) und 2011 (Strom) sind entscheidend für die EOG in der zweiten<br />

Regulierungsperiode, da die BNetzA auf Basis dieser Jahresabschlüsse die Kosten und die<br />

Effizienzwerte für die Festlegung der EOG ab 2013 (Gas) bzw. 2014 (Strom) ermitteln wird.<br />

Die BNetzA hat ihren Zeitplan für die Kostenprüfung beim Gas veröffentlicht. Die Netzbetreiber<br />

müssen bis zur Mitte des Jahres 2011 die Daten für die Effizienzbewertung und die Kostenprüfung<br />

Gas an die BNetzA abgeben. Die BNetzA hat bereits im Oktober 2010 die Konsultation<br />

mit den Netzbetreibern dahingehend begonnen, welche Daten in den Effizienzvergleich eingehen<br />

sollen. Zur Vorbereitung auf diesen Effizienzvergleich hat sich die <strong>NRM</strong> 2010 an der Neuauflage<br />

des Projektes „Benchmarking Transparenz“ beteiligt, in dem die Netzbetreiber unter<br />

Koordination der Verbände Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Europäischer<br />

Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE) und Verband<br />

kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) den Effizienzvergleich der BNetzA überprüfen<br />

werden.<br />

Die <strong>NRM</strong> hat sich im Rahmen der Wirtschafts- und Maßnahmenplanung 2010 und 2011 bereits<br />

auf die Basisjahre vorbereitet. Zur Abbildung der wirtschaftlichen Risiken durch die erneute<br />

Kostenprüfung und neue Effizienzwerte wurde in der Mittelfristplanung für Gas ab 2013 und<br />

Strom ab 2014 ein Absinken der EOG sowie Effizienzwerte berücksichtigt, die an Stelle der<br />

Bestabrechnung nur noch dem Durchschnittswert der vier von der BNetzA ermittelten Effizienzwerte<br />

aus dem Benchmarking 2008 entsprechen.

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