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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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� Für die Entscheidung hatte die BNetzA eine Frist bis zum 16. Juli 2010 gesetzt.<br />

In Abstimmung mit den Gesellschaftern hat die <strong>NRM</strong> entschieden, die von der BNetzA vorgelegte<br />

FSV (neu) anzunehmen. Wirtschaftlich werden daraus Vorteile im unteren einstelligen<br />

Millionenbereich für das Netzgebiet Frankfurt bzw. im unteren sechsstelligen Bereich für das<br />

Netzgebiet Hanau erwartet. Diese Vorteile beruhen auf dem zukünftig ansetzbaren Referenzpreis,<br />

der deutlich über den bisher genehmigten 44,00 EUR pro MWh liegt. Dagegen steht der<br />

vollständige Verzicht auf eine mögliche Nachholung der tatsächlichen Verlustenergiekosten für<br />

die Jahre 2009 und 2010 im Falle eines Erfolgs der bis dato anhängigen Beschwerde. Aus juristischer<br />

Sicht wurden die Chancen auf einen Erfolg der Beschwerde und damit auf die Nachholung<br />

der Kosten für die Vergangenheit allerdings als gering beurteilt.<br />

Mit Datum vom 10. August 2010 hat die BNetzA die FSV (neu) der <strong>NRM</strong> als wirksame Verfahrensregulierung<br />

anerkannt. Die <strong>NRM</strong> hat daraufhin mit Schreiben vom 8. September 2010 ihre<br />

Beschwerde gegen die Ablehnung der FSV (alt) als Verfahrensregulierung zurückgezogen und<br />

gleichzeitig auf eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. August 2010 verzichtet.<br />

Die Beschwerde gegen den Auflagenvorbehalt zur MEA wurde bereits 2009 im Rahmen des<br />

vereinfachten Verfahrens zurückgezogen: Nachdem die entsprechenden Bescheide zur MEA<br />

mit Datum vom 30. November 2009 (Strom) bzw. 4. Dezember 2009 (Gas) bei der <strong>NRM</strong> eingegangen<br />

sind, hat <strong>NRM</strong> die entsprechenden Beschwerden mit Schreiben vom 17. Dezember 2009<br />

zurückgezogen.<br />

Damit ist nur noch die Beschwerde der <strong>NRM</strong> gegen die Anwendung der neuen Preisindizes<br />

vom November 2007 offen; das Verfahren ruht seitdem, da bereits andere Verfahren in gleicher<br />

Sache anhängig sind. Durch die Verwendung dieser neuen Indizes sinken die Tagesneuwerte<br />

des Anlagevermögens und demzufolge auch die ansetzbaren kalkulatorischen Kapitalkosten.<br />

Der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das<br />

<strong>NRM</strong>-Ergebnis der kommenden Jahre. In der Wirtschaftsplanung wurde wie bisher mit einem<br />

aus Sicht der <strong>NRM</strong> ungünstigen Beschwerdeergebnis geplant, so dass ein günstigerer Ausgang<br />

des Verfahrens das wirtschaftliche Ergebnis gegenüber der Planung verbessern würde.<br />

Anreizregulierung<br />

Ziel der am 1. Januar 2009 begonnenen so genannten „Anreizregulierung“ ist die schrittweise<br />

Senkung der Netzentgelte über eine Dauer von zunächst zwei Regulierungsperioden. Im Rahmen<br />

der Anreizregulierung wird die EOG für jedes Jahr neu ermittelt. Für 2011 erhöhen sich die<br />

EOG für die Netzgebiete Frankfurt und Hanau bei Strom und Gas gegenüber 2010 deutlich, da<br />

in 2010 die vollständige Auskehrung der MEA erfolgte. In Frankfurt liegt die Erhöhung bei<br />

Strom und Gas jeweils im unteren zweistelligen Millionenbereich, in Hanau bei Strom und Gas<br />

im unteren bzw. mittleren sechsstelligen Bereich. Im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart findet nur eine<br />

leichte Erhöhung statt, da hier keine MEA erfolgt ist.

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