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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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In den Netzgebieten Frankfurt und Hanau lagen die EOG 2010 bei Strom und Gas deutlich unter<br />

denen des Jahres 2009. Der Hauptgrund hierfür ist die Mehrerlösabschöpfung (MEA). Mit Datum<br />

vom 23. Oktober 2009 bzw. 11. November 2009 hat die <strong>NRM</strong> Angebote der BNetzA zum<br />

so genannten „vereinfachten Verfahren“ der MEA für Strom bzw. Gas erhalten. Nach Abwägung<br />

aller Chancen und Risiken hat sich die <strong>NRM</strong> in Abstimmung mit ihren Gesellschaftern zur<br />

Teilnahme am vereinfachten Verfahren und zur vollständigen Ausschüttung der Mehrerlöse im<br />

Geschäftsjahr 2010 entschlossen und dies der BNetzA fristgerecht mitgeteilt. Die BNetzA hat<br />

der <strong>NRM</strong> daraufhin mit Datum vom 30. November 2009 bzw. 4. Dezember 2009 die Bescheide<br />

zur MEA übermittelt. Da das vereinfachte Verfahren einen Rechtsmittelverzicht vorsieht, hat<br />

die <strong>NRM</strong> ihre Beschwerden beim OLG Düsseldorf gegen die Auflagenvorbehalte zur MEA aus<br />

den Bescheiden zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für 2009 mit Datum<br />

vom 17. Dezember 2009 zurückgezogen. Die <strong>NRM</strong> hatte auf Basis der Bescheide zur MEA<br />

zum 31. Dezember 2009 die Verpflichtungen aus der MEA vollständig passiviert, so dass sich<br />

die Kürzungen der EOG in 2010 für die <strong>NRM</strong> ergebnisneutral ausgewirkt haben.<br />

Im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart lag die EOG 2010 vor allem auf Grund des Erweiterungsfaktors<br />

und des Verbraucherpreisindex leicht über der EOG 2009. Eine MEA gab es hier nicht.<br />

Auf Grund der Regulierungspraxis der BNetzA kommt es auch in 2010 erneut zu einem regulierungsbedingten<br />

Nachteil für die <strong>NRM</strong>, diesmal aber im Bereich Gas: So hat der vorgelagerte<br />

Netzbetreiber Gas Union Transport GmbH (GUT) mit Schreiben vom 12. März 2010 der <strong>NRM</strong><br />

mitgeteilt, dass die BNetzA nunmehr erstmalig eine EOG für die GUT festgelegt habe und daraufhin<br />

nun ein neues Preisblatt rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelte. In diesem neuen Preisblatt<br />

sei auch die MEA der GUT in voller Höhe berücksichtigt. Durch das neue Preisblatt sinken<br />

die vorgelagerten Netzkosten 2010 der GUT um einen Betrag im mittleren einstelligen Millionenbereich.<br />

Da die EOG der <strong>NRM</strong> für 2010 nunmehr um diesen Betrag zu hoch ist, muss die<br />

<strong>NRM</strong> eine Rückstellung wegen Minderkosten in gleicher Höhe bilden. Es besteht das Risiko,<br />

dass diese Rückstellung in der Kostenprüfung für die 2. Regulierungsperiode ceteris paribus<br />

eigenkapitalmindernd wirkt und daher die EK-Verzinsung reduziert. Wie hoch der daraus entstehende<br />

Schaden für <strong>NRM</strong> tatsächlich ist, entscheidet sich erst im Rahmen der Kostenprüfung.<br />

Dieser Effekt betrifft auf Grund der Gegebenheiten bei <strong>NRM</strong> nur das Netzgebiet Frankfurt.<br />

Ungeachtet der Regulierungspraxis der BNetzA, hier vor allem betreffend die MEA, haben zwei<br />

Händler die <strong>NRM</strong> auf eine individuelle MEA verklagt. Beide Klagen wurden zwischenzeitlich<br />

abgewiesen. Des Weiteren hat ein Händler die <strong>NRM</strong> gemäß § 315 BGB auf Nachweis der Billigkeit<br />

der Netzentgelte verklagt; auch diese Klage wurde zwischenzeitlich abgewiesen. Da es<br />

sich in beiden Fällen um Musterverfahren handelt, rechnet die <strong>NRM</strong> mit Berufung durch die<br />

Kläger und einer Fortsetzung der Verfahren.<br />

Über die vorgenannten Punkte hinaus gibt es weitere Unsicherheiten in den derzeitigen Rahmenbedingungen<br />

für die Energiewirtschaft. Hierüber wird im Kapitel „Chancen und Risiken der<br />

zukünftigen Entwicklung“ berichtet.

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