Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

18.12.2012 Aufrufe

eiter tätig, davon 870 (i. Vj. 859) in Frankfurt am Main, 134 (i. Vj. 152) in Hanau und 17 (i. Vj. 18) in Sailauf. Geschäft und Rahmenbedingungen Mit der Gründung der NRM und der Übertragung des Netzbetriebs an diese haben Mainova und SWH die rechtliche Entflechtung gemäß EnWG realisiert. Auch die EMS hat die rechtliche Entflechtung durch die Verpachtung des Gasnetzes umgesetzt. Alle wesentlichen Netzfunktionen, d. h. Asset Management, Planung, Bau und Betrieb der Netze, Netzwirtschaft und Netzsteuerung für die Sparten Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme wurden hierzu an die NRM übertragen. Außerdem wurden auf Seiten von Mainova, SWH und EMS sowie bei NRM alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die sonstigen Vorgaben des EnWG zur buchhalterischen, informatorischen und operationellen Entflechtung umzusetzen. Im Geschäftsjahr 2010 hat die NRM die Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze der Mainova und der SWH fortgeführt. Die NRM betreibt die Netzgebiete von Mainova (Netzgebiet „Frankfurt“), SWH (Netzgebiet „Hanau“) und EMS (Netzgebiet „Main-Spessart“) bis auf Weiteres separat. Für jedes Netzgebiet wurden daher wie im Vorjahr jeweils getrennte kalenderjährliche Erlösobergrenzen (EOG) gemäß Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bestimmt. In die EOG Strom eingeflossen sind dabei der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 23. September 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheiden vom 4. Juni 2010 (Hanau) bzw. 22. Juli 2010 (Frankfurt) festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das Jahr 2008. Ebenfalls eingepreist wurde die Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten aus dem Jahr 2009. Hier war es auf Grund der Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu unterjährigen Preiserhöhungen beim vorgelagerten Netzbetreiber E.ON Netz GmbH gekommen, die die NRM nicht mehr rückwirkend in die EOG 2009 einpreisen konnte. Da es sich um ein branchenweites Problem handelte, hat die BNetzA es gestattet, die gestiegenen Kosten einmalig bereits während der Regulierungsperiode in die EOG 2010 einzupreisen („Symmetrische Räumung des Regulierungskontos“). Dabei waren von dieser Ausnahmeregelung nur die vorgelagerten Netzkosten umfasst, nicht jedoch die vermiedenen Netzentgelte, die damit weiterhin erst am Ende der Regulierungsperiode ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Einpreisung war, dass die Kostenerhöhung den Schwellenwert von mindestens 5 % der genehmigten Erlösobergrenze bei Strom erreicht. Für Frankfurt und Hanau wurde dieser Schwellenwert mit den vorgelagerten Netzkosten überschritten. In die EOG Gas eingeflossen sind der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 22. Dezember 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheid vom 12. März 2010 festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das Jahr 2008.

In den Netzgebieten Frankfurt und Hanau lagen die EOG 2010 bei Strom und Gas deutlich unter denen des Jahres 2009. Der Hauptgrund hierfür ist die Mehrerlösabschöpfung (MEA). Mit Datum vom 23. Oktober 2009 bzw. 11. November 2009 hat die NRM Angebote der BNetzA zum so genannten „vereinfachten Verfahren“ der MEA für Strom bzw. Gas erhalten. Nach Abwägung aller Chancen und Risiken hat sich die NRM in Abstimmung mit ihren Gesellschaftern zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren und zur vollständigen Ausschüttung der Mehrerlöse im Geschäftsjahr 2010 entschlossen und dies der BNetzA fristgerecht mitgeteilt. Die BNetzA hat der NRM daraufhin mit Datum vom 30. November 2009 bzw. 4. Dezember 2009 die Bescheide zur MEA übermittelt. Da das vereinfachte Verfahren einen Rechtsmittelverzicht vorsieht, hat die NRM ihre Beschwerden beim OLG Düsseldorf gegen die Auflagenvorbehalte zur MEA aus den Bescheiden zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für 2009 mit Datum vom 17. Dezember 2009 zurückgezogen. Die NRM hatte auf Basis der Bescheide zur MEA zum 31. Dezember 2009 die Verpflichtungen aus der MEA vollständig passiviert, so dass sich die Kürzungen der EOG in 2010 für die NRM ergebnisneutral ausgewirkt haben. Im Netzgebiet Main-Spessart lag die EOG 2010 vor allem auf Grund des Erweiterungsfaktors und des Verbraucherpreisindex leicht über der EOG 2009. Eine MEA gab es hier nicht. Auf Grund der Regulierungspraxis der BNetzA kommt es auch in 2010 erneut zu einem regulierungsbedingten Nachteil für die NRM, diesmal aber im Bereich Gas: So hat der vorgelagerte Netzbetreiber Gas Union Transport GmbH (GUT) mit Schreiben vom 12. März 2010 der NRM mitgeteilt, dass die BNetzA nunmehr erstmalig eine EOG für die GUT festgelegt habe und daraufhin nun ein neues Preisblatt rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelte. In diesem neuen Preisblatt sei auch die MEA der GUT in voller Höhe berücksichtigt. Durch das neue Preisblatt sinken die vorgelagerten Netzkosten 2010 der GUT um einen Betrag im mittleren einstelligen Millionenbereich. Da die EOG der NRM für 2010 nunmehr um diesen Betrag zu hoch ist, muss die NRM eine Rückstellung wegen Minderkosten in gleicher Höhe bilden. Es besteht das Risiko, dass diese Rückstellung in der Kostenprüfung für die 2. Regulierungsperiode ceteris paribus eigenkapitalmindernd wirkt und daher die EK-Verzinsung reduziert. Wie hoch der daraus entstehende Schaden für NRM tatsächlich ist, entscheidet sich erst im Rahmen der Kostenprüfung. Dieser Effekt betrifft auf Grund der Gegebenheiten bei NRM nur das Netzgebiet Frankfurt. Ungeachtet der Regulierungspraxis der BNetzA, hier vor allem betreffend die MEA, haben zwei Händler die NRM auf eine individuelle MEA verklagt. Beide Klagen wurden zwischenzeitlich abgewiesen. Des Weiteren hat ein Händler die NRM gemäß § 315 BGB auf Nachweis der Billigkeit der Netzentgelte verklagt; auch diese Klage wurde zwischenzeitlich abgewiesen. Da es sich in beiden Fällen um Musterverfahren handelt, rechnet die NRM mit Berufung durch die Kläger und einer Fortsetzung der Verfahren. Über die vorgenannten Punkte hinaus gibt es weitere Unsicherheiten in den derzeitigen Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft. Hierüber wird im Kapitel „Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung“ berichtet.

eiter tätig, davon 870 (i. Vj. 859) in Frankfurt am <strong>Main</strong>, 134 (i. Vj. 152) in Hanau und 17<br />

(i. Vj. 18) in Sailauf.<br />

Geschäft und Rahmenbedingungen<br />

Mit der Gründung der <strong>NRM</strong> und der Übertragung des Netzbetriebs an diese haben <strong>Main</strong>ova und<br />

SWH die rechtliche Entflechtung gemäß EnWG realisiert. Auch die EMS hat die rechtliche<br />

Entflechtung durch die Verpachtung des Gasnetzes umgesetzt.<br />

Alle wesentlichen Netzfunktionen, d. h. Asset Management, Planung, Bau und Betrieb der Netze,<br />

Netzwirtschaft und Netzsteuerung für die Sparten Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme<br />

wurden hierzu an die <strong>NRM</strong> übertragen. Außerdem wurden auf Seiten von <strong>Main</strong>ova, SWH und<br />

EMS sowie bei <strong>NRM</strong> alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die sonstigen Vorgaben des<br />

EnWG zur buchhalterischen, informatorischen und operationellen Entflechtung umzusetzen.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 hat die <strong>NRM</strong> die Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze der<br />

<strong>Main</strong>ova und der SWH fortgeführt.<br />

Die <strong>NRM</strong> betreibt die Netzgebiete von <strong>Main</strong>ova (Netzgebiet „Frankfurt“), SWH (Netzgebiet<br />

„Hanau“) und EMS (Netzgebiet „<strong>Main</strong>-Spessart“) bis auf Weiteres separat. Für jedes Netzgebiet<br />

wurden daher wie im Vorjahr jeweils getrennte kalenderjährliche Erlösobergrenzen (EOG) gemäß<br />

Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bestimmt.<br />

In die EOG Strom eingeflossen sind dabei der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom<br />

23. September 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheiden vom 4. Juni 2010<br />

(Hanau) bzw. 22. Juli 2010 (Frankfurt) festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das<br />

Jahr 2008. Ebenfalls eingepreist wurde die Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten aus dem<br />

Jahr 2009. Hier war es auf Grund der Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu<br />

unterjährigen Preiserhöhungen beim vorgelagerten Netzbetreiber E.ON Netz GmbH gekommen,<br />

die die <strong>NRM</strong> nicht mehr rückwirkend in die EOG 2009 einpreisen konnte. Da es sich um ein<br />

branchenweites Problem handelte, hat die BNetzA es gestattet, die gestiegenen Kosten einmalig<br />

bereits während der Regulierungsperiode in die EOG 2010 einzupreisen („Symmetrische Räumung<br />

des Regulierungskontos“). Dabei waren von dieser Ausnahmeregelung nur die vorgelagerten<br />

Netzkosten umfasst, nicht jedoch die vermiedenen Netzentgelte, die damit weiterhin erst<br />

am Ende der Regulierungsperiode ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Einpreisung<br />

war, dass die Kostenerhöhung den Schwellenwert von mindestens 5 % der genehmigten Erlösobergrenze<br />

bei Strom erreicht. Für Frankfurt und Hanau wurde dieser Schwellenwert mit den<br />

vorgelagerten Netzkosten überschritten.<br />

In die EOG Gas eingeflossen sind der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom<br />

22. Dezember 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheid vom 12. März 2010<br />

festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das Jahr 2008.

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