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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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(davon an verbundene Unternehmen) (54) (69)<br />

3.860 692<br />

Die Zinserträge enthalten mit TEUR 3.981 (i. Vj. TEUR 609) Erträge aus der Abzinsung<br />

langfristiger Rückstellungen.<br />

Die übrigen Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren vor allem aus der Verzinsung<br />

der Bankkonten der <strong>NRM</strong>. Die <strong>NRM</strong> nimmt an dem Cash Pooling-Verfahren der<br />

SWF teil. Mit der <strong>Main</strong>ova, MSD und MED besteht eine Vereinbarung zur Konzernverrechnung<br />

und Saldenverzinsung. Mit der SWH wurde eine analoge Vereinbarung über<br />

die Verzinsung hingegebener Liquidität abgeschlossen.<br />

Zinserträge in Höhe von TEUR 257 sowie Zinsaufwendungen von TEUR 47 sind periodenfremd.<br />

Steuern (i. Vj. Ertrag ) vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen mit TEUR 153 auf Körperschaftsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag und mit TEUR 540 auf Gewerbesteuer. Im Vorjahr<br />

ergab sich ein Ertrag aus Gewerbesteuerrückzahlung für 2008 von TEUR 811.<br />

7. Latente Steuern<br />

Die <strong>NRM</strong> macht von dem Wahlrecht zur Bildung eines Abgrenzungspostens für aktive<br />

latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung keinen Gebrauch. Insgesamt<br />

ergeben sich zum 31. Dezember 2010 aktive latente Steuern von TEUR 4.307<br />

(i. Vj. TEUR 5.545) und passive latente Steuern von TEUR 75 (i. Vj. TEUR 0), davon<br />

entfallen TEUR 4.140 (i. Vj. TEUR 5.403) auf Verlustvorträge und TEUR 91 (i. Vj.<br />

TEUR 142) auf einen steuerlichen Ausgleichsposten, der die sonstigen Rückstellungen<br />

und das Anlagevermögen betrifft. Der Bewertung liegt ein Steuersatz von unverändert<br />

31,93 % zu Grunde.<br />

8. Aktivitätenabschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 EnWG<br />

Auf Grund des am 7. Juli 2005 veröffentlichten Gesetzes über die Elektrizitäts- und<br />

Gasversorgung hat die <strong>NRM</strong> gemäß § 10 Abs. 3 EnWG getrennte Bilanzen und Gewinn-<br />

und Verlustrechnungen für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung zu<br />

erstellen.<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 EnWG wurden in der internen Rechnungslegung getrennte Konten<br />

für die Tätigkeiten Stromverteilung, Strom sonstiges, Gasverteilung, Gas sonstiges und<br />

Sonstiges geführt bzw. es wurde eine Kontenzuordnung durch Schlüsselung vorgenommen.<br />

Es wurden entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

aufgestellt. In der internen Rechnungslegung erfolgte eine ordnungsgemäße Dokumentation<br />

bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Kontenzuordnung<br />

bzw. -schlüsselung.

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