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Jahresabschluss NRM Netzdienste Rhein-Main ... - Mainova AG

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<strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

Bilanz zum 31. Dezember 2010<br />

A k t i v a P a s s i v a<br />

31.12.2010 31.12.2009<br />

31.12.2010 31.12.2009<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00<br />

Entgeltlich erworbene Software 1.892.183,64 0,00<br />

II. Andere Gewinnrücklagen 5.091.168,00 5.091.168,00<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Technische Anlagen und Maschinen 1.504.883,40 0,00 III. Gewinnvortrag 104.131,87 104.131,87<br />

2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 58.877,41 1.563.760,81 12.331,96 12.331,96<br />

IV. Jahresüberschuss 2.876.002,79 0,00<br />

III. Finanzanlagen 8.571.302,66 5.695.299,87<br />

Sonstige Ausleihungen 29.303,12 0,00<br />

3.485.247,57 12.331,96 B. Empfangene Ertragszuschüsse 35.590.469,13 37.767.935,96<br />

B. Umlaufvermögen C. Rückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 153.050,02 121.440,96<br />

I. Vorräte 2. Sonstige Rückstellungen 44.620.810,57 24.945.552,68<br />

1. Unfertige Leistungen 5.933.218,37 4.502.521,06 44.773.860,59 25.066.993,64<br />

2. Waren 100.810,29 6.034.028,66 152.712,20 4.655.233,26<br />

D. Verbindlichkeiten<br />

II. Forderungen und sonstige 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.366.867,93 22.163.388,60<br />

Vermögensgegenstände 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Unternehmen 78.933,68 124.369,96<br />

Leistungen 20.440.311,99 15.347.849,00 3. Sonstige Verbindlichkeiten 622.088,01 48.697.721,15<br />

2. Forderungen gegen verbundene --davon aus Steuern EUR 43.172,83 (i. Vj. EUR 57.257,33)--<br />

Unternehmen 35.254.624,04 92.218.065,40 --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 347,00<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, (i. Vj. EUR 277,40)--<br />

mit denen ein Beteiligungsver- 8.067.889,62 70.985.479,71<br />

hältnis besteht 27.858.880,08 23.905.226,64<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.196.898,94 86.750.715,05 2.273.554,45 133.744.695,49<br />

III. Kassenbestand, Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und Schecks 718.955,57 14.737,36<br />

93.503.699,28 138.414.666,11<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.575,15 1.088.711,11<br />

97.003.522,00 139.515.709,18 97.003.522,00 139.515.709,18


<strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010<br />

2010<br />

2009<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. Umsatzerlöse 546.979.653,90 491.725.191,38<br />

2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 1.430.697,31 373.773,91<br />

3. Sonstige betriebliche Erträge 9.069.260,34 15.828.394,87<br />

4. Gesamtleistung<br />

5. Materialaufwand<br />

557.479.611,55 507.927.360,16<br />

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

-220.125.547,35 -207.166.799,90<br />

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

6. Personalaufwand<br />

-237.215.570,21 -457.341.117,56 -205.788.321,42 -412.955.121,32<br />

a) Löhne und Gehälter -2.638.728,49 -2.281.323,23<br />

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung<br />

--davon für Altersversorgung EUR 195.639,66 (i. Vj. EUR 139.886,91)--<br />

-477.388,99 -3.116.117,48 -365.619,80 -2.646.943,03<br />

7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />

-367.516,00 -5.204,00<br />

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -96.945.061,33 -94.383.371,24<br />

9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 113,12 0,00<br />

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.010.329,90 761.064,27<br />

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -150.471,18 -68.816,40<br />

12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.569.771,02 -1.371.031,56<br />

13. Aufwand (i. Vj. Ertrag) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -693.768,23 810.606,55<br />

14. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 560.425,01<br />

15. Jahresüberschuss 2.876.002,79 0,00


<strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />

1. Allgemeines<br />

Die <strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong> (kurz: <strong>NRM</strong>), wurde am<br />

21. April 2005 von der <strong>Main</strong>ova Aktiengesellschaft, Frankfurt am <strong>Main</strong> (kurz: <strong>Main</strong>ova),<br />

gegründet und am 24. Mai 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am<br />

<strong>Main</strong> unter HRB 74832 eingetragen.<br />

Mit der Gründung der Gesellschaft wurde dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des<br />

Energiewirtschaftsrechts (EnWG) vom 7. Juli 2005 freiwillig vorab Rechnung getragen.<br />

Gemäß § 7 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen,<br />

dass Netzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbunden<br />

sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der<br />

Energieversorgung sind.<br />

Die <strong>Main</strong>ova hat am 30. Mai 2005 einen Geschäftsanteil von EUR 50.000,00 an die<br />

Stadtwerke Hanau GmbH, Hanau (kurz: SWH), veräußert. Damit erstreckt sich das<br />

Tätigkeitsgebiet der <strong>NRM</strong> nicht nur auf das Versorgungsgebiet der <strong>Main</strong>ova, sondern<br />

auch auf das der Stadtwerke Hanau. Durch den in 2007 abgeschlossenen Betriebsführungs-<br />

bzw. Pachtvertrag mit der Energieversorgung <strong>Main</strong>-Spessart GmbH (kurz: EMS)<br />

erweitert sich das Tätigkeitsgebiet um das Gasversorgungsgebiet der EMS.<br />

Die <strong>NRM</strong> ist Netzbetreiber gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Wasser-<br />

und Wärmeverteilungsnetze von <strong>Main</strong>ova und SWH werden von der <strong>NRM</strong> weiterhin als<br />

Betriebsführer betrieben.<br />

Bis auf Führungspositionen hat die <strong>NRM</strong> weiterhin kein eigenes Personal. Die bisher<br />

im Netzbereich der Gesellschafter tätigen Mitarbeiter werden der Gesellschaft überlassen.<br />

Hierfür wurden zwischen der <strong>NRM</strong> und der <strong>Main</strong>ova, der SWH sowie der EMS<br />

Arbeitnehmerüberlassungsverträge geschlossen.<br />

2. Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />

Die Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es der <strong>NRM</strong> erfolgte erstmals in 2009 nach den<br />

Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

(BilMoG), das am 29. Mai 2009 in Kraft getreten ist.<br />

3. Gliederung des <strong>Jahresabschluss</strong>es<br />

Bei der Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es sind die Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften<br />

sowie die Regelungen des GmbHG über die Gliederung und den Ausweis<br />

der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten<br />

aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

linear abgeschrieben.<br />

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

angesetzt.<br />

Sachanlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 aktiviert wurden, werden linear abgeschrieben.<br />

Abschreibungen auf Sachanlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 aktiviert<br />

wurden, werden grundsätzlich in steuerlich höchstzulässigem Umfang vorgenommen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00<br />

netto wurden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. GWG mit Anschaffungskosten<br />

zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 netto werden im Anlagevermögen<br />

einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre abgeschrieben. <strong>NRM</strong> wendet<br />

diese Regelung für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von IT-<br />

Hardware an.<br />

Unter den Finanzanlagen werden die sonstigen Ausleihungen zu Nennwerten bilanziert.<br />

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung<br />

angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.<br />

Werthaltigkeitsrisiken in den Vorräten werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips<br />

durch Bewertungsabschläge berücksichtigt.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.<br />

Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.<br />

Im Zusammenhang mit dem Erlass der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)<br />

und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) wurden in 2006 Zahlungen aus der<br />

gemäß Pachtvertrag mit der <strong>Main</strong>ova vereinbarten Weiterleitung von Baukostenzuschüssen<br />

als Pachtvorauszahlungen unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

bilanziert. Die Auflösung des Postens erfolgt über die Laufzeit des Pachtvertrags<br />

von fünf Jahren. Ab dem Jahr 2007 wurde der Pachtvertrag insoweit angepasst und die<br />

Weiterleitung entsprechend gestrichen.<br />

Gemäß § 9 der NAV für Stromversorgung und § 9 der NDAV für die Gasversorgung ist<br />

der Netzbetreiber berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich<br />

effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten, u. a. für die Herstellung bzw. Änderung<br />

des Netzanschlusses, und gemäß § 10 NAV bzw. § 11 NDAV einen angemessenen<br />

Baukostenzuschuss für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlage<br />

zu verlangen. Diese wurden bis zum 31. Dezember 2009 bei <strong>NRM</strong> als empfangene<br />

Ertragszuschüsse passiviert. Ab dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten<br />

Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarungen<br />

bei <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS ausgewiesen.<br />

Für die von der <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS gepachteten Netzgebiete werden Netzanschlussbeiträge<br />

sowie Baukostenzuschüsse für Strom und Gas als empfangene Ertragszuschüsse<br />

bis zum 31. Dezember 2009 passiviert. Die erfolgswirksame Auflösung<br />

des Sonderpostens erfolgt ratierlich über die Laufzeit von 20 Jahren.<br />

Die Ansprüche auf Zahlung von Baukostenzuschüssen und Netzanschlusskosten wurden<br />

auf der Grundlage von Abtretungsvereinbarungen mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

2009 erstmalig an <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS abgetreten.<br />

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und<br />

Kostensteigerungen notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen<br />

und Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit<br />

dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen<br />

sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Zinssätze werden von der<br />

Deutschen Bundesbank ermittelt.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

5. Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens<br />

und ihre Entwicklung sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagen-


spiegel dargestellt. Die Erhöhung des Anlagevermögens ist vor allem auf die Aktivierung<br />

des Prozessleitsystems zurückzuführen.<br />

Das Vorratsvermögen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 6.034 (i. Vj. TEUR 4.655)<br />

umfasst im Wesentlichen die Bestände aus unfertigen Aufträgen der Netzgebiete.<br />

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 20.440 (i. Vj.<br />

TEUR 15.348). Davon entfallen auf abgerechnete Bauleistungen und Ausgleichszahlungen<br />

gemäß § 9 Abs. 1 KWKModG für KWK-Strom TEUR 4.457 (i. Vj. TEUR 7.154)<br />

und auf Netzentgelte gegenüber dritten Händlern TEUR 15.983 (i. Vj. TEUR 8.194).<br />

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 35.255 (i. Vj<br />

TEUR 92.218).<br />

Davon bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin <strong>Main</strong>ova von TEUR 31.310<br />

(i. Vj. TEUR 88.780) vor allem aus Netzentgelten und sonstigem Leistungsverkehr.<br />

Darüber hinaus wurden im Vorjahr Forderungen aus Verlustausgleich gegenüber <strong>Main</strong>ova<br />

von TEUR 137 ausgewiesen.<br />

Des Weiteren beinhalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen<br />

Forderungen gegen EMS von TEUR 1.639 (i. Vj. TEUR 2.910) vor allem aus<br />

Netzentgelten, Forderungen gegen BKF (Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH,<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong>) von TEUR 825 (i. Vj. TEUR 239) und Forderungen gegen VGF<br />

(Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am <strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong>) von<br />

TEUR 1.481 (i. Vj. TEUR 274).<br />

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,<br />

in Höhe von TEUR 27.859 (i. Vj. TEUR 23.905) betreffen ausschließlich die<br />

SWH. Die Forderung gegen SWH resultiert mit TEUR 28.305 (i. Vj. TEUR 24.949) aus<br />

Ansprüchen aus der Abrechnung von Netzentgelten und Betriebsführungsentgelten für<br />

die Wartung und Instandhaltung von Wasser- und Wärmeversorgungsnetzen abzüglich<br />

Verbindlichkeiten von TEUR 446 (i. Vj. TEUR 1.044).<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Vorleistungen an<br />

Lieferanten für die Erweiterung des Versorgungsnetzes.<br />

Die <strong>NRM</strong> hat mit der <strong>Main</strong>ova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

(kurz: MSD), der <strong>Main</strong>ova und der Stadtwerke Frankfurt am <strong>Main</strong> Holding GmbH,<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong> (kurz: SWF), einen Vertrag über Cash Pooling und Kontokonzentration<br />

abgeschlossen. Auf Grund dieses Vertrags entfallen zum Bilanzstichtag auf das<br />

von der <strong>Main</strong>ova gepachtete Versorgungsgebiet keine eigenen flüssigen Mittel mehr.<br />

Die vorhandenen flüssigen Mittel betreffen mit TEUR 2 (i. Vj. TEUR 1) den Scheckbestand<br />

und mit TEUR 716 (i. Vj. TEUR 13) Guthaben bei Kreditinstituten des Profit-<br />

Centers SWH.<br />

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betraf in Vorjahren hauptsächlich die im<br />

Jahr 2006 auf Grund des abgeschlossenen Pachtvertrags an <strong>Main</strong>ova abgeführten<br />

Beträge aus in Rechnung gestellten und vereinnahmten Netzkosten- und Hausanschlussbeiträgen<br />

von ursprünglich TEUR 4.342, die als Vorauszahlung auf das zu entrichtende<br />

Pachtentgelt gelten. Die Auflösung des Postens erfolgte über die Laufzeit<br />

des Pachtvertrags von fünf Jahren und ist in 2010 vollständig aufgelöst. Ab dem Jahr<br />

2007 wurde der Pachtvertrag insoweit angepasst und die Weiterleitung entsprechend<br />

gestrichen.<br />

Das Eigenkapital ergibt sich mit TEUR 500 aus dem gezeichneten Kapital, mit<br />

TEUR 5.091 aus anderen Gewinnrücklagen, mit TEUR 104 aus dem Gewinnvortrag<br />

und mit TEUR 2.876 aus dem Jahresüberschuss. Die anderen Gewinnrücklagen resultieren<br />

aus den in 2009 aufgelösten Aufwandsrückstellungen infolge der Anwendung<br />

der Übergangsvorschriften aus Art. 67 EGHGB.


Die <strong>NRM</strong> hat in den Profit-Centern im Netzgebiet <strong>Main</strong>ova einen Gewinn vor Verlustübernahme<br />

EMS von TEUR 2.156 (i. Vj. TEUR 468), in Hanau einen Gewinn von<br />

TEUR 953 (i. Vj. Verlust von TEUR 423) sowie im Netzgebiet EMS einen Verlust von<br />

TEUR 233 (i. Vj. TEUR 605) erwirtschaftet.<br />

Mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 haben die Gesellschafter festgelegt, dass der<br />

Verlust des Netzgebiets <strong>Main</strong>-Spessart dem Profit-Center <strong>Main</strong>ova zugerechnet wird.<br />

Die passivierten empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Netzkosten- und Hausanschlussbeiträge<br />

im Netzgebiet der <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS, die vertraglich zwischen<br />

dem Anschlussnehmer und der <strong>NRM</strong> vereinbart wurden. Sie werden über die<br />

Laufzeit von 20 Jahren aufgelöst und betragen TEUR 35.590 (i. Vj. TEUR 37.768). Ab<br />

dem Jahr 2010 werden die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten<br />

auf der Grundlage der Abtretungsvereinbarungen bei <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS<br />

ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 44.621 (i. Vj. TEUR 24.946) beinhalten<br />

vor allem die periodenübergreifende Saldierung nach § 11 der Stromnetzentgeltverordnung<br />

(StromNEV) und § 10 der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) von<br />

TEUR 8.480 (i. Vj. TEUR 12.636), Abrechnungsverpflichtungen von TEUR 2.339 (i. Vj.<br />

TEUR 2.281) sowie das Regulierungskonto (Gas) von TEUR 20.852 (i. Vj.<br />

TEUR 1.991) und das Regulierungskonto (Strom) von TEUR 6.727 (i. Vj. TEUR 0).<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von<br />

TEUR 78 (i. Vj. TEUR 124) betreffen den laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr<br />

mit der <strong>Main</strong>ova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong> (kurz: MED).<br />

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten mit TEUR 69 hinterlegte Sicherheiten mit<br />

einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Die im Vorjahr ausgewiesene Verbindlichkeit<br />

aus Mehrerlösabschöpfung in Höhe von TEUR 48.435 wurde in 2010 vollständig<br />

verbraucht.<br />

Alle Verbindlichkeiten haben mit Ausnahme der hinterlegten Sicherheiten Restlaufzeiten<br />

von bis zu einem Jahr.


6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Umsatzerlöse<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Netznutzung Strom 188.125 166.277<br />

Netznutzung Gas 144.311 132.602<br />

Stromverkauf 103.880 97.002<br />

Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen, Auftragsabrechnung<br />

und sonstige Leistungen 72.989 60.198<br />

Betriebsführung Netze 35.601 33.845<br />

Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 2.074 1.801<br />

546.980 491.725<br />

Die Umsatzerlöse Netznutzung Strom setzen sich wie folgt zusammen:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Netznutzung <strong>Main</strong>ova und SWH 111.965 137.131<br />

Netznutzung Dritte 35.747 27.317<br />

Mehrerlösabschöpfung 34.369 -13.120<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung 9.520 337<br />

Periodenübergreifende Saldierung 4.132 3.200<br />

Rückerstattung überhöhter Netzentgelte <strong>Main</strong>ova und SWH 0 11.455<br />

Regulierungskonto -7.600 0<br />

Übrige -8 -43<br />

188.125 166.277<br />

Die Umsatzerlöse Netznutzung Gas setzen sich wie folgt zusammen:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Netznutzung <strong>Main</strong>ova 99.817 103.246<br />

Netznutzung SWH 10.814 10.865<br />

Netznutzung Dritte 20.661 14.213<br />

Netznutzung EMS 7.126 7.243<br />

Mehrerlösabschöpfung 14.032 -6.997<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung 13.896 6.632<br />

Regulierungskonto -22.000 -2.600<br />

Übrige -35 0<br />

144.311 132.602<br />

Die Umsatzerlöse aus Stromverkauf resultieren mit TEUR 93.187 (i. Vj. TEUR 88.904)<br />

aus dem Verkauf des von den Kraftwerken der <strong>Main</strong>ova, von der MHKW Müllheizkraftwerk<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong> (MHKW), und Kleineinspeisern erzeugten<br />

und in das Netz der <strong>NRM</strong> eingespeisten KWK-Stroms sowie mit TEUR 10.693<br />

(i. Vj. TEUR 8.097) aus aufgenommenem EEG-Strom.


Die Erlöse aus Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen, Auftragsabrechnung<br />

und sonstigen Leistungen beinhalten hauptsächlich Erlöse aus Investitionsmaßnahmen<br />

für <strong>Main</strong>ova von TEUR 48.746 (i. Vj. TEUR 40.100) und Investitions- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen für SWH von TEUR 11.891 (i. Vj. TEUR 7.605).<br />

Die Erlöse aus Betriebsführung Netze betreffen im Wesentlichen erbrachte Leistungen<br />

für <strong>Main</strong>ova für die Versorgungsnetze Wasser von TEUR 22.930 (i. Vj.<br />

TEUR 21.607) und Wärme von TEUR 8.254 (i. Vj. TEUR 7.614).<br />

Die Umsatzerlöse enthalten folgende periodenfremde Effekte:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Mehr-/Mindermengen 2008 und 2009 6.580 0<br />

Stromverkauf EEG 1.366 0<br />

Stromverkauf KWKG 51 0<br />

Erstattung überhöhter Netzentgelte <strong>Main</strong>ova und SWH 0 11.455<br />

Mehrerlösabschöpfung 0 -20.117<br />

Periodenübergreifende Saldierung 2007 und 2008 -528 0<br />

Regulierungskonto Gas 2009 -1.100 0<br />

Übrige -43 0<br />

6.326 -8.662<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Ausgleichszahlungen des vorgelagerten Netzbetreibers gemäß KWKModG 6.495 3.508<br />

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.388 3.963<br />

Schadensersatz 428 405<br />

Herabsetzung Wertberichtigungen 347 415<br />

Erstattung der <strong>Main</strong>ova und SWH für Mehrerlösabschöpfung Strom 2005 0 7.299<br />

Übrige 411 238<br />

9.069 15.828<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende periodenfremde Effekte:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.388 3.963<br />

Erträge gemäß KWKModG 995 127<br />

Schadensersatz 429 405<br />

Herabsetzung Pauschalwertberichtigungen 347 415<br />

Rückerstattungen Erdgas-, Strom- und Mineralölsteuer 137 0<br />

Erstattung Mehrerlösabschöpfung 2005 0 7.299<br />

Materialaufwand<br />

3.296 12.209<br />

2010 2009


TEUR TEUR<br />

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 220.126 207.167<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen 237.215 205.788<br />

457.341 412.955<br />

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe setzen sich wie folgt zusammen:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Stromeinspeisungen 102.943 98.176<br />

Vorgelagerte Netzkosten 39.893 51.984<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung 23.358 7.067<br />

Material 22.265 16.267<br />

KWK-Zuschläge und KWK-Umlage 10.622 9.724<br />

Vermiedene Netzkosten 9.599 8.305<br />

Netzverlustenergie und Strukturausgleich Differenzbilanzkreis 9.176 12.569<br />

Übrige 2.270 3.075<br />

220.126 207.167<br />

Die Stromeinspeisungen enthalten mit TEUR 403 periodenfremde Gutschriften für Vorjahre,<br />

Mehr-/Mindermengen von TEUR 6.580 sowie vorgelagerte Netzkosten in Höhe<br />

von TEUR 385 sind periodenfremd.


Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Pachtaufwendungen Netze (einschließlich Lichtwellenleiter) 79.382 60.774<br />

Instandhaltungsaufwendungen/Fremdleistungen 68.341 62.045<br />

Arbeitnehmerüberlassung 64.810 62.353<br />

Aufwendungen aus Service Level Agreements 24.651 20.582<br />

Übrige 31 34<br />

237.215 205.788<br />

Die Aufwendungen aus Service Level Agreements (kurz: SLA) enthalten mit<br />

TEUR 1.600 Aufwendungen aus SLA gegenüber SWH für die Jahre 2008 und 2009.<br />

Personalaufwand<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Löhne und Gehälter<br />

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-<br />

2.639 2.281<br />

versorgung und für Unterstützung 477 366<br />

(davon für Altersversorgung) (196) (140)<br />

3.116 2.647<br />

Das Personal der <strong>NRM</strong> besteht ausschließlich aus Führungskräften. Im Durchschnitt<br />

des Geschäftsjahres 2010 beschäftigte die <strong>NRM</strong> 23 (i. Vj. 19) Mitarbeiter. Das übrige<br />

Personal wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung von <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS an<br />

die <strong>NRM</strong> gestellt.<br />

Abschreibungen<br />

Abschreibungen sind in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Konzessionsabgaben 42.575 40.330<br />

Aufwendungen aus Service Level Agreements 41.415 35.984<br />

Managementgebühren 4.085 9.068<br />

Fremdleistungen für EDV 2.595 2.293<br />

Gutachten und Beratungskosten 1.342 2.021<br />

Übrige betriebliche Aufwendungen 4.933 4.687<br />

96.945 94.383<br />

Die Konzessionsabgaben, Aufwendungen aus Service Level Agreements und Managementgebühren<br />

werden mit den Gesellschaftern der <strong>NRM</strong> verrechnet.<br />

Zinsergebnis<br />

2010 2009<br />

TEUR TEUR<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.010 761<br />

(davon aus verbundenen Unternehmen) (20) (125)<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 150 69


(davon an verbundene Unternehmen) (54) (69)<br />

3.860 692<br />

Die Zinserträge enthalten mit TEUR 3.981 (i. Vj. TEUR 609) Erträge aus der Abzinsung<br />

langfristiger Rückstellungen.<br />

Die übrigen Zinserträge und Zinsaufwendungen resultieren vor allem aus der Verzinsung<br />

der Bankkonten der <strong>NRM</strong>. Die <strong>NRM</strong> nimmt an dem Cash Pooling-Verfahren der<br />

SWF teil. Mit der <strong>Main</strong>ova, MSD und MED besteht eine Vereinbarung zur Konzernverrechnung<br />

und Saldenverzinsung. Mit der SWH wurde eine analoge Vereinbarung über<br />

die Verzinsung hingegebener Liquidität abgeschlossen.<br />

Zinserträge in Höhe von TEUR 257 sowie Zinsaufwendungen von TEUR 47 sind periodenfremd.<br />

Steuern (i. Vj. Ertrag ) vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen mit TEUR 153 auf Körperschaftsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag und mit TEUR 540 auf Gewerbesteuer. Im Vorjahr<br />

ergab sich ein Ertrag aus Gewerbesteuerrückzahlung für 2008 von TEUR 811.<br />

7. Latente Steuern<br />

Die <strong>NRM</strong> macht von dem Wahlrecht zur Bildung eines Abgrenzungspostens für aktive<br />

latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung keinen Gebrauch. Insgesamt<br />

ergeben sich zum 31. Dezember 2010 aktive latente Steuern von TEUR 4.307<br />

(i. Vj. TEUR 5.545) und passive latente Steuern von TEUR 75 (i. Vj. TEUR 0), davon<br />

entfallen TEUR 4.140 (i. Vj. TEUR 5.403) auf Verlustvorträge und TEUR 91 (i. Vj.<br />

TEUR 142) auf einen steuerlichen Ausgleichsposten, der die sonstigen Rückstellungen<br />

und das Anlagevermögen betrifft. Der Bewertung liegt ein Steuersatz von unverändert<br />

31,93 % zu Grunde.<br />

8. Aktivitätenabschlüsse gemäß § 10 Abs. 3 EnWG<br />

Auf Grund des am 7. Juli 2005 veröffentlichten Gesetzes über die Elektrizitäts- und<br />

Gasversorgung hat die <strong>NRM</strong> gemäß § 10 Abs. 3 EnWG getrennte Bilanzen und Gewinn-<br />

und Verlustrechnungen für die Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung zu<br />

erstellen.<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 EnWG wurden in der internen Rechnungslegung getrennte Konten<br />

für die Tätigkeiten Stromverteilung, Strom sonstiges, Gasverteilung, Gas sonstiges und<br />

Sonstiges geführt bzw. es wurde eine Kontenzuordnung durch Schlüsselung vorgenommen.<br />

Es wurden entsprechende Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

aufgestellt. In der internen Rechnungslegung erfolgte eine ordnungsgemäße Dokumentation<br />

bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der Kontenzuordnung<br />

bzw. -schlüsselung.


9. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen und<br />

Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 10 Abs. 2 EnWG<br />

Energie- und<br />

Wasserlieferungen<br />

Stadtwerke<br />

Frankfurt am<br />

<strong>Main</strong> Holding<br />

GmbH sowie<br />

deren Toch-<br />

tergesell-<br />

schaften<br />

Stadt Frankfurt<br />

am<br />

<strong>Main</strong> sowie<br />

deren Mehr.<br />

heitsbetei<br />

ligungen<br />

Thüga <strong>AG</strong><br />

und<br />

deren Mehrheitsgesellschafter <br />

Tochterunternehmen<br />

der<br />

<strong>Main</strong>ova<br />

Gemein-<br />

schafts-<br />

unter-<br />

nehmen der<br />

<strong>Main</strong>ova<br />

Assoziierte<br />

Unternehmen<br />

der <strong>Main</strong>ova<br />

2010 2010 2010 2010 2010 2010<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Umsatzerlöse 0 0 0 310.150 18 27.366<br />

Materialaufwand 0 -370 0 -119.358 -11.472 -1.545<br />

Forderungen<br />

davon wertberich-<br />

0 28 0 95.058 2 28.871<br />

tigt 0 0 0 0 0 0<br />

Verbindlichkeiten 0 -3 0 -19.599 0 -439<br />

Sonstiges<br />

Erträge 2.063 609 0 38.524 89 12.473<br />

Aufwendungen -282 -916 0 -243.466 -3 -30.884<br />

Forderungen<br />

davon wertberich-<br />

1.481 793 0 17 0 644<br />

tigt 0 0 0 0 0 0<br />

Verbindlichkeiten 0 -62 0 -41.779 0 -367<br />

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

Finanzielle Verpflichtungen bestehen für die <strong>NRM</strong> vor allem aus den Pachtverträgen<br />

für die Strom- und Gasnetze mit <strong>Main</strong>ova und SWH. Die Verträge wurden mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 2006 mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Die Verträge verlängern<br />

sich um weitere fünf Jahre, wenn sie nicht gekündigt werden.<br />

Die sich daraus ergebenden Pachtaufwendungen für das Jahr 2010 betragen insgesamt<br />

EUR 79,4 Mio.<br />

Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den abgeschlossenen Strombezugsverträgen<br />

für die Beschaffung der Verlustenergie in Höhe von EUR 7,7 Mio sowie<br />

aus dem Bestellobligo von EUR 7,1 Mio.


11. Sonstige Angaben<br />

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr Herr Dipl.-Ing. Dr. Bernhard<br />

Müller, Otzberg, und Herr Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Roß, Liederbach.<br />

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der <strong>Main</strong>ova einbezogen, der auf<br />

Grund der Verpflichtung nach § 315a HGB von der <strong>Main</strong>ova aufgestellt und im elektronischen<br />

Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />

Die Gesellschaft wird darüber hinaus in den Konzernabschluss für den größten Kreis<br />

von Unternehmen gemäß § 285 Nr. 14 HGB, den Konzernabschluss der SWF, einbezogen.<br />

Der Konzernabschluss der SWF wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt<br />

gemacht.<br />

Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 23<br />

(i. Vj. 19).<br />

Die Vergütung der Geschäftsführung wird im Anhang auf Grund der Regelungen in<br />

§ 286 Abs. 4 HGB nicht ausgewiesen.<br />

Einem Geschäftsführer wurde in 2010 ein Darlehen in Höhe von EUR 30.000,00 zu<br />

einem Zinssatz von 1,52 % mit einer Laufzeit von Oktober 2010 bis September 2020<br />

gewährt. Das Darlehen valutiert zum 31. Dezember 2010 mit einem Betrag von<br />

EUR 29.303,12.<br />

Die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB (Abschlussprüferhonorar) erfolgen im Konzernabschluss<br />

der <strong>Main</strong>ova.<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong>, den 15. März 2011<br />

Dr. Andreas Roß Dr. Bernhard Müller


<strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen<br />

Abschreibungen<br />

des<br />

Buchwerte<br />

1.1.2010 Zugänge Abgänge 31.12.2010 1.1.2010 Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Entgeltlich erworbene<br />

Software 0,00 2.083.138,64 0,00 2.083.138,64 0,00 190.955,00 0,00 190.955,00 1.892.183,64 0,00<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Technische Anlagen<br />

und Maschinen 0,00 1.673.979,40 0,00 1.673.979,40 0,00 169.096,00 0,00 169.096,00 1.504.883,40 0,00<br />

2. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

108.607,72 54.010,45 11.144,52 151.473,65 96.275,76 7.465,00 11.144,52 92.596,24 58.877,41 12.331,96<br />

108.607,72 1.727.989,85 11.144,52 1.825.453,05 96.275,76 176.561,00 11.144,52 261.692,24 1.563.760,81 12.331,96<br />

III. Finanzanlagen<br />

Sonstige Ausleihungen 0,00 30.000,00 696,88 29.303,12 0,00 0,00 0,00 0,00 29.303,12 0,00<br />

108.607,72 3.841.128,49 11.841,40 3.937.894,81 96.275,76 367.516,00 11.144,52 452.647,24 3.485.247,57 12.331,96


<strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong><br />

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010<br />

Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />

Allgemeines<br />

Mit dem Jahr 2010 hat die <strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong> (<strong>NRM</strong>),<br />

ihr fünftes volles Geschäftsjahr abgeschlossen.<br />

Gegenstand der <strong>NRM</strong> ist unverändert das Pachten, Verwalten, Betreiben und Instandhalten von<br />

Elektrizitäts-, Gasversorgungs-, Fernwärme-, Wasserversorgungs- und Abwassernetzen nebst<br />

Zubehör und Telekommunikationslinien für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere für<br />

die <strong>Main</strong>ova Aktiengesellschaft, Frankfurt am <strong>Main</strong> (<strong>Main</strong>ova), und die Stadtwerke Hanau<br />

GmbH, Hanau (SWH). Die Gesellschaft stellt Dritten die von ihr betriebenen Netze entsprechend<br />

den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG),<br />

zur Verfügung (Netzzugang) und schließt Dritte --insbesondere Letztverbraucher-- in gleicher<br />

Weise an das von ihr betriebene Netz an (Netzanschluss). Die Gesellschaft ermittelt im Rahmen<br />

der gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen und Entgelte für Netzzugang und<br />

Netzanschluss und stellt die technischen Bedingungen für einen sicheren und zuverlässigen<br />

Transport von Energie und Wasser sicher.<br />

Seit dem 1. Januar 2006 hat die <strong>NRM</strong> die Strom- und Gasnetze ihrer Gesellschafter <strong>Main</strong>ova<br />

und SWH gepachtet und ist damit Netzbetreiber gemäß EnWG. Seit dem 1. Januar 2009 hat die<br />

<strong>NRM</strong> darüber hinaus das Netz der Energieversorgung <strong>Main</strong>-Spessart GmbH (EMS), ein verbundenes<br />

Unternehmen der <strong>Main</strong>ova, gepachtet, welches vorher bereits durch <strong>NRM</strong> betriebsgeführt<br />

wurde. Die <strong>NRM</strong> ist damit auch für dieses Netz Netzbetreiber gemäß EnWG.<br />

Nach der <strong>Main</strong>ova hat nun auch der Gesellschafter SWH die Betreuung der Straßenbeleuchtung<br />

und der Verkehrssignalanlagen in Hanau mit Wirkung zum 1. Juli 2010 aus der <strong>NRM</strong> herausgelöst<br />

und in die SWH reintegriert. Das hierfür an die <strong>NRM</strong> überlassene Personal wurde zum selben<br />

Zeitpunkt an SWH zurückgeführt. Alle Aufträge, betreffend die Straßenbeleuchtung und die<br />

Verkehrssignalanlagen, werden seit dem 1. Juli 2010 nur noch bei SWH geführt. Es ergeben<br />

sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

<strong>NRM</strong>.<br />

Mit Ausnahme der Führungskräfte, die gemäß EnWG Angestellte der <strong>NRM</strong> sein müssen, ist das<br />

Personal der <strong>NRM</strong> im Wege der Arbeitnehmerüberlassung von <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS an die<br />

<strong>NRM</strong> überlassen. Insgesamt waren für <strong>NRM</strong> am 31. Dezember 2010 1.021 (i. Vj. 1.029) Mitar-


eiter tätig, davon 870 (i. Vj. 859) in Frankfurt am <strong>Main</strong>, 134 (i. Vj. 152) in Hanau und 17<br />

(i. Vj. 18) in Sailauf.<br />

Geschäft und Rahmenbedingungen<br />

Mit der Gründung der <strong>NRM</strong> und der Übertragung des Netzbetriebs an diese haben <strong>Main</strong>ova und<br />

SWH die rechtliche Entflechtung gemäß EnWG realisiert. Auch die EMS hat die rechtliche<br />

Entflechtung durch die Verpachtung des Gasnetzes umgesetzt.<br />

Alle wesentlichen Netzfunktionen, d. h. Asset Management, Planung, Bau und Betrieb der Netze,<br />

Netzwirtschaft und Netzsteuerung für die Sparten Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme<br />

wurden hierzu an die <strong>NRM</strong> übertragen. Außerdem wurden auf Seiten von <strong>Main</strong>ova, SWH und<br />

EMS sowie bei <strong>NRM</strong> alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die sonstigen Vorgaben des<br />

EnWG zur buchhalterischen, informatorischen und operationellen Entflechtung umzusetzen.<br />

Im Geschäftsjahr 2010 hat die <strong>NRM</strong> die Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze der<br />

<strong>Main</strong>ova und der SWH fortgeführt.<br />

Die <strong>NRM</strong> betreibt die Netzgebiete von <strong>Main</strong>ova (Netzgebiet „Frankfurt“), SWH (Netzgebiet<br />

„Hanau“) und EMS (Netzgebiet „<strong>Main</strong>-Spessart“) bis auf Weiteres separat. Für jedes Netzgebiet<br />

wurden daher wie im Vorjahr jeweils getrennte kalenderjährliche Erlösobergrenzen (EOG) gemäß<br />

Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bestimmt.<br />

In die EOG Strom eingeflossen sind dabei der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom<br />

23. September 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheiden vom 4. Juni 2010<br />

(Hanau) bzw. 22. Juli 2010 (Frankfurt) festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das<br />

Jahr 2008. Ebenfalls eingepreist wurde die Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten aus dem<br />

Jahr 2009. Hier war es auf Grund der Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu<br />

unterjährigen Preiserhöhungen beim vorgelagerten Netzbetreiber E.ON Netz GmbH gekommen,<br />

die die <strong>NRM</strong> nicht mehr rückwirkend in die EOG 2009 einpreisen konnte. Da es sich um ein<br />

branchenweites Problem handelte, hat die BNetzA es gestattet, die gestiegenen Kosten einmalig<br />

bereits während der Regulierungsperiode in die EOG 2010 einzupreisen („Symmetrische Räumung<br />

des Regulierungskontos“). Dabei waren von dieser Ausnahmeregelung nur die vorgelagerten<br />

Netzkosten umfasst, nicht jedoch die vermiedenen Netzentgelte, die damit weiterhin erst<br />

am Ende der Regulierungsperiode ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Einpreisung<br />

war, dass die Kostenerhöhung den Schwellenwert von mindestens 5 % der genehmigten Erlösobergrenze<br />

bei Strom erreicht. Für Frankfurt und Hanau wurde dieser Schwellenwert mit den<br />

vorgelagerten Netzkosten überschritten.<br />

In die EOG Gas eingeflossen sind der von der Bundesnetzagentur mit Bescheid vom<br />

22. Dezember 2009 genehmigte Erweiterungsfaktor sowie die mit Bescheid vom 12. März 2010<br />

festgelegte periodenübergreifende Saldierung für das Jahr 2008.


In den Netzgebieten Frankfurt und Hanau lagen die EOG 2010 bei Strom und Gas deutlich unter<br />

denen des Jahres 2009. Der Hauptgrund hierfür ist die Mehrerlösabschöpfung (MEA). Mit Datum<br />

vom 23. Oktober 2009 bzw. 11. November 2009 hat die <strong>NRM</strong> Angebote der BNetzA zum<br />

so genannten „vereinfachten Verfahren“ der MEA für Strom bzw. Gas erhalten. Nach Abwägung<br />

aller Chancen und Risiken hat sich die <strong>NRM</strong> in Abstimmung mit ihren Gesellschaftern zur<br />

Teilnahme am vereinfachten Verfahren und zur vollständigen Ausschüttung der Mehrerlöse im<br />

Geschäftsjahr 2010 entschlossen und dies der BNetzA fristgerecht mitgeteilt. Die BNetzA hat<br />

der <strong>NRM</strong> daraufhin mit Datum vom 30. November 2009 bzw. 4. Dezember 2009 die Bescheide<br />

zur MEA übermittelt. Da das vereinfachte Verfahren einen Rechtsmittelverzicht vorsieht, hat<br />

die <strong>NRM</strong> ihre Beschwerden beim OLG Düsseldorf gegen die Auflagenvorbehalte zur MEA aus<br />

den Bescheiden zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für 2009 mit Datum<br />

vom 17. Dezember 2009 zurückgezogen. Die <strong>NRM</strong> hatte auf Basis der Bescheide zur MEA<br />

zum 31. Dezember 2009 die Verpflichtungen aus der MEA vollständig passiviert, so dass sich<br />

die Kürzungen der EOG in 2010 für die <strong>NRM</strong> ergebnisneutral ausgewirkt haben.<br />

Im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart lag die EOG 2010 vor allem auf Grund des Erweiterungsfaktors<br />

und des Verbraucherpreisindex leicht über der EOG 2009. Eine MEA gab es hier nicht.<br />

Auf Grund der Regulierungspraxis der BNetzA kommt es auch in 2010 erneut zu einem regulierungsbedingten<br />

Nachteil für die <strong>NRM</strong>, diesmal aber im Bereich Gas: So hat der vorgelagerte<br />

Netzbetreiber Gas Union Transport GmbH (GUT) mit Schreiben vom 12. März 2010 der <strong>NRM</strong><br />

mitgeteilt, dass die BNetzA nunmehr erstmalig eine EOG für die GUT festgelegt habe und daraufhin<br />

nun ein neues Preisblatt rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelte. In diesem neuen Preisblatt<br />

sei auch die MEA der GUT in voller Höhe berücksichtigt. Durch das neue Preisblatt sinken<br />

die vorgelagerten Netzkosten 2010 der GUT um einen Betrag im mittleren einstelligen Millionenbereich.<br />

Da die EOG der <strong>NRM</strong> für 2010 nunmehr um diesen Betrag zu hoch ist, muss die<br />

<strong>NRM</strong> eine Rückstellung wegen Minderkosten in gleicher Höhe bilden. Es besteht das Risiko,<br />

dass diese Rückstellung in der Kostenprüfung für die 2. Regulierungsperiode ceteris paribus<br />

eigenkapitalmindernd wirkt und daher die EK-Verzinsung reduziert. Wie hoch der daraus entstehende<br />

Schaden für <strong>NRM</strong> tatsächlich ist, entscheidet sich erst im Rahmen der Kostenprüfung.<br />

Dieser Effekt betrifft auf Grund der Gegebenheiten bei <strong>NRM</strong> nur das Netzgebiet Frankfurt.<br />

Ungeachtet der Regulierungspraxis der BNetzA, hier vor allem betreffend die MEA, haben zwei<br />

Händler die <strong>NRM</strong> auf eine individuelle MEA verklagt. Beide Klagen wurden zwischenzeitlich<br />

abgewiesen. Des Weiteren hat ein Händler die <strong>NRM</strong> gemäß § 315 BGB auf Nachweis der Billigkeit<br />

der Netzentgelte verklagt; auch diese Klage wurde zwischenzeitlich abgewiesen. Da es<br />

sich in beiden Fällen um Musterverfahren handelt, rechnet die <strong>NRM</strong> mit Berufung durch die<br />

Kläger und einer Fortsetzung der Verfahren.<br />

Über die vorgenannten Punkte hinaus gibt es weitere Unsicherheiten in den derzeitigen Rahmenbedingungen<br />

für die Energiewirtschaft. Hierüber wird im Kapitel „Chancen und Risiken der<br />

zukünftigen Entwicklung“ berichtet.


Ertragslage<br />

Die Umsatzerlöse der <strong>NRM</strong> sind in 2010 um EUR 55,3 Mio auf EUR 547,0 Mio gestiegen.<br />

Die Erlöse aus Netznutzung Strom erhöhten sich um EUR 21,8 Mio auf EUR 188,1 Mio. Die<br />

Erlöse aus Netznutzung Strom beinhalten die Mehrerlösabschöpfung von EUR 34,4 Mio (i. Vj.<br />

erlösmindernd EUR 13,1 Mio), Erträge aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung von EUR 9,5<br />

Mio (i. Vj. EUR 0,3 Mio) sowie die erstmals erlösmindernd erfasste Zuführung zur Rückstellung<br />

für das Regulierungskonto von EUR 7,6 Mio.<br />

Bereinigt um diese Effekte ergeben sich Erlöse aus Netznutzung Strom von EUR 151,8 Mio<br />

(i. Vj. EUR 179,1 Mio). Die Verringerung ergibt sich vor allem aus der Kürzung der Erlösobergrenze<br />

2010 auf Grund der Teilnahme der <strong>NRM</strong> am vereinfachten Verfahren zur Mehrerlösabschöpfung<br />

und der daraus resultierenden vollständigen Auskehrung der Mehrerlöse im Geschäftsjahr<br />

2010.<br />

Die Erlöse aus Netznutzung Gas erhöhten sich um EUR 11,7 Mio auf EUR 144,3 Mio. Die Erlöse<br />

aus Netznutzung Gas beinhalten die Mehrerlösabschöpfung von EUR 14,0 Mio (i. Vj. erlösmindernd<br />

EUR 7,0 Mio), Erträge aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung von EUR 13,9<br />

Mio (i. Vj. EUR 6,6 Mio) sowie die Zuführung zur Rückstellung für das Regulierungskonto von<br />

EUR 22,0 Mio (i. Vj. EUR 2,6 Mio). Bereinigt um diese Effekte ergeben sich Erlöse von<br />

EUR 138,4 Mio (i. Vj. EUR 135,6 Mio). Die bereinigten Erlöse erhöhten sich durch deutlich<br />

gestiegene Durchleitungsmengen.<br />

Die Erlöse aus Verkäufen eingespeister Strommengen erhöhten sich um EUR 6,9 Mio auf<br />

EUR 103,9 Mio, denen um EUR 4,3 Mio auf EUR 102,9 Mio gestiegene Aufwendungen für<br />

den Strombezug gegenüberstehen. Die Erlöse enthalten periodenfremde Erlöse aus Endabrechnungen<br />

für 2008 und 2009 von insgesamt EUR 1,4 Mio.<br />

Die <strong>NRM</strong> erzielte Erlöse aus Betriebsführungsentgelten für Wasser-, Wärme- und sonstige Netze<br />

von EUR 35,6 Mio (i. Vj. EUR 33,8 Mio).<br />

In 2010 wurden Erträge aus geleisteten Instandhaltungen, Auftragsabrechnungen für Investitionen<br />

und sonstigen Konzernleistungsverrechnungen von EUR 73,0 Mio (i. Vj. EUR 60,2 Mio)<br />

erzielt. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus den gestiegenen Auftragsabrechnungen gegenüber<br />

<strong>Main</strong>ova.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um EUR 6,8 Mio auf EUR 9,1 Mio. Der<br />

Rückgang ergibt sich hauptsächlich durch den Wegfall der im Vorjahr von den Gesellschaftern<br />

vorgenommenen Erstattungen für Mehrerlösabschöpfung in Höhe von EUR 7,3 Mio. Außerdem<br />

verringerten sich die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um EUR 2,6 Mio.


Der Materialaufwand erhöhte sich um EUR 44,4 Mio auf EUR 457,3 Mio u. a. durch die um<br />

EUR 16,3 Mio gestiegenen Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung. Bereinigt<br />

um die Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung, denen in gleicher Höhe Erträge<br />

gegenüberstehen, erhöhte sich der Materialaufwand um EUR 28,1 Mio auf EUR 434,0 Mio.<br />

Ursächlich für diese Entwicklung sind vor allem gestiegene Pachtaufwendungen sowie höhere<br />

Aufwendungen für Material und Fremdleistungen.<br />

Weitere wesentliche Kostenanteile bestehen in den Aufwendungen für Personalgestellung von<br />

EUR 64,8 Mio (i. Vj. EUR 62,4 Mio) sowie in den vorgelagerten Netzkosten für Strom und Gas<br />

von EUR 39,9 Mio (i. Vj. EUR 52,0 Mio).<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um EUR 2,6 Mio auf EUR 96,9 Mio u. a.<br />

durch höhere Konzessionsabgaben gestiegen.<br />

Im Geschäftsjahr ergab sich im Wesentlichen auf Grund der Abzinsung der Rückstellungen für<br />

das Regulierungskonto ein positives Finanzergebnis in Höhe von EUR 3,9 Mio (i. Vj. EUR 0,7<br />

Mio).<br />

Nach Berücksichtigung von Steuern wird für das Berichtsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe<br />

von EUR 2,9 Mio (i. Vj. Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von EUR 0,6 Mio) ausgewiesen.<br />

Die <strong>NRM</strong> hat in den Profit-Centern vor Ergebnisübernahmen in Frankfurt bei Umsatzerlösen<br />

von EUR 493,5 Mio (i. Vj. EUR 445,6 Mio) einen Gewinn vor Verlustübernahme EMS von<br />

EUR 2,1 Mio (i. Vj. EUR 0,4 Mio), in Hanau bei Umsatzerlösen von EUR 45,6 Mio (i. Vj.<br />

EUR 38,6 Mio) einen Gewinn von EUR 1,0 Mio (i. Vj. Verlust von EUR 0,4 Mio) sowie im<br />

Profit-Center <strong>Main</strong>-Spessart bei Umsatzerlösen von EUR 7,9 Mio (i. Vj. EUR 7,6 Mio) einen<br />

Verlust von EUR 0,2 Mio (i. Vj. EUR 0,6 Mio) erwirtschaftet.<br />

Mit Beschluss vom 2. Dezember 2010 haben die Gesellschafter festgelegt, dass der Verlust des<br />

Profit-Centers <strong>Main</strong>-Spessart dem Profit-Center <strong>Main</strong>ova zugerechnet wird.<br />

Finanzlage<br />

Die notwendigen Finanzmittel wurden wie im Vorjahr der <strong>NRM</strong> durch die Gesellschafter über<br />

Verrechnungs- bzw. Bankkonten bereitgestellt, wobei die <strong>Main</strong>ova alle Finanzmittel für den<br />

Netzbetrieb in Frankfurt und die SWH für den Netzbetrieb in Hanau bereitstellt. Soweit erforderlich,<br />

wurden die Mittel für den Netzbetrieb <strong>Main</strong>-Spessart ebenfalls durch <strong>Main</strong>ova bereitgestellt.<br />

Die <strong>NRM</strong> hat darüber hinaus im Berichtsjahr keine eigenen Finanzierungstätigkeiten unternommen.<br />

Die Finanzmittel waren jederzeit ausreichend. Liquiditätsengpässe waren nicht zu<br />

verzeichnen.


Bei Mittelzuflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 3,9 Mio und Finanzierungstätigkeit<br />

in Höhe von EUR 0,6 Mio sowie Mittelabflüssen aus Investitionstätigkeit von<br />

EUR 3,8 Mio ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Finanzmittelfonds von EUR 0,7 Mio. Dieser<br />

umfasst ausschließlich flüssige Mittel.<br />

Vermögenslage<br />

Das Gesamtvermögen der <strong>NRM</strong> von EUR 97,0 Mio (i. Vj. EUR 139,5 Mio) umfasst auf der<br />

Aktivseite im Wesentlichen Umlaufvermögen, vor allem mit EUR 35,3 Mio (i. Vj. EUR 92,2<br />

Mio) Forderungen gegen verbundene Unternehmen, mit EUR 20,4 Mio (i. Vj. EUR 15,3 Mio)<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit EUR 27,9 Mio (i. Vj. EUR 23,9 Mio)<br />

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.<br />

Die <strong>NRM</strong> weist in 2010 auf Grund der Anschaffung eines neuen Prozessleitsystems ein um<br />

EUR 3,5 Mio höheres Anlagevermögen aus.<br />

Der Rückgang der Bilanzsumme auf der Aktivseite ergibt sich hauptsächlich aus den um<br />

EUR 57,5 Mio geringeren Forderungen gegen <strong>Main</strong>ova, insbesondere aus Konzernfinanzierung.<br />

Gegenläufig wirkten sich neben dem Anlagevermögen die höheren Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht, um insgesamt EUR 9,1 Mio aus. Der Anstieg der Forderungen ergibt sich vor allem aus<br />

den abrechnungsbedingten höheren Forderungen aus Netznutzung.<br />

Auf der Passivseite weist die <strong>NRM</strong> im Wesentlichen empfangene Ertragszuschüsse von<br />

EUR 35,6 Mio (i. Vj. EUR 37,8 Mio) sowie sonstige Rückstellungen von EUR 44,6 Mio (i. Vj.<br />

EUR 24,9 Mio) aus.<br />

Das Eigenkapital der <strong>NRM</strong> zum 31. Dezember 2010 erhöhte sich durch den Jahresüberschuss<br />

des Geschäftsjahres und beträgt EUR 8,6 Mio (i. Vj. EUR 5,7 Mio).<br />

Die Verringerung der Bilanzsumme auf der Passivseite ergibt sich vor allem aus dem Rückgang<br />

der sonstigen Verbindlichkeiten auf Grund der Auskehrung der Mehrerlösabschöpfung von<br />

EUR 48,4 Mio. Des Weiteren verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

um EUR 14,8 Mio hauptsächlich auf Grund des Ausgleichs von Lieverantenverbindlichkeiten<br />

kurz vor dem Abschluss-Stichtag. Demgegenüber steht eine Erhöhung der sonstigen<br />

Rückstellungen um EUR 19,7 Mio, insbesondere durch die Bildung der Rückstellung für die<br />

Regulierungskonten Strom und Gas von insgesamt EUR 27,6 Mio.


Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres<br />

Besondere Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.<br />

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

Die zukünftige Entwicklung der <strong>NRM</strong> ist durch zahlreiche Risiken, aber auch Chancen gekennzeichnet,<br />

die sich vor allem aus weiteren Änderungen des Rechtsrahmens sowie aus Aktivitäten<br />

der Regulierungsbehörden ergeben.<br />

Offene Beschwerdeverfahren der <strong>NRM</strong><br />

Die <strong>NRM</strong> hat in den letzten Jahren gegen verschiedene Bescheide der BNetzA Beschwerde<br />

eingelegt, von denen einige zwischenzeitlich zurückgezogen wurden.<br />

So hat die <strong>NRM</strong> im Januar 2009 gegen die Ablehnung der Anerkennung ihrer freiwilligen<br />

Selbstverpflichtung (FSV) zur Beschaffung von Verlustenergie als wirksame Verfahrensregulierung<br />

Beschwerde eingelegt, da sie sich durch diese Entscheidung benachteiligt sah. Die BNetzA<br />

hat der Branche im Juni 2010 nach Konsultationen mit den Branchenverbänden nun ihrerseits<br />

eine FSV vorgelegt mit folgenden Eckpunkten:<br />

� Der im Rahmen der 2. Entgeltgenehmigung durch einen Branchenvergleich ermittelte und<br />

seitdem fixierte Preis von 44,00 EUR/MWh wird durch einen jährlich neu zu ermittelnden<br />

Referenzpreis ersetzt, der Preisschwankungen abbildet. Die FSV gibt dabei die Vorgehensweise<br />

zur Ermittlung dieses Referenzpreises vor. Mengenbasis bleibt unverändert die Verlustenergiemenge<br />

2006, die bereits Grundlage der 2. Entgeltgenehmigung in 2008 war.<br />

� Als Verlustenergiekosten anerkannt wird zukünftig das Produkt aus dem jeweiligen Referenzpreis<br />

multipliziert mit der Verlustenergiemenge 2006. Die so ermittelten Verlustenergiekosten<br />

sind wie bisher beeinflussbare Kosten und unterliegen damit einer Senkungsvorgabe.<br />

Gleichzeitig unterliegen sie aber auch der Inflationierung durch den Verbraucherpreisindex,<br />

was die Senkungsvorgabe entsprechend abmindert. Liegen die tatsächlichen Beschaffungskosten<br />

höher, trägt der Netzbetreiber die Differenz. Kann der Netzbetreiber günstiger beschaffen,<br />

kann er die Differenz behalten. Dadurch sollen Anreize zur Optimierung der Verlustenergiebeschaffung<br />

geschaffen werden.<br />

� Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser FSV ist ein Rechtsmittelverzicht, bei <strong>NRM</strong> also<br />

eine Rücknahme der entsprechenden Beschwerde.<br />

� Die FSV gilt zunächst für die 1. Regulierungsperiode.


� Für die Entscheidung hatte die BNetzA eine Frist bis zum 16. Juli 2010 gesetzt.<br />

In Abstimmung mit den Gesellschaftern hat die <strong>NRM</strong> entschieden, die von der BNetzA vorgelegte<br />

FSV (neu) anzunehmen. Wirtschaftlich werden daraus Vorteile im unteren einstelligen<br />

Millionenbereich für das Netzgebiet Frankfurt bzw. im unteren sechsstelligen Bereich für das<br />

Netzgebiet Hanau erwartet. Diese Vorteile beruhen auf dem zukünftig ansetzbaren Referenzpreis,<br />

der deutlich über den bisher genehmigten 44,00 EUR pro MWh liegt. Dagegen steht der<br />

vollständige Verzicht auf eine mögliche Nachholung der tatsächlichen Verlustenergiekosten für<br />

die Jahre 2009 und 2010 im Falle eines Erfolgs der bis dato anhängigen Beschwerde. Aus juristischer<br />

Sicht wurden die Chancen auf einen Erfolg der Beschwerde und damit auf die Nachholung<br />

der Kosten für die Vergangenheit allerdings als gering beurteilt.<br />

Mit Datum vom 10. August 2010 hat die BNetzA die FSV (neu) der <strong>NRM</strong> als wirksame Verfahrensregulierung<br />

anerkannt. Die <strong>NRM</strong> hat daraufhin mit Schreiben vom 8. September 2010 ihre<br />

Beschwerde gegen die Ablehnung der FSV (alt) als Verfahrensregulierung zurückgezogen und<br />

gleichzeitig auf eine Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. August 2010 verzichtet.<br />

Die Beschwerde gegen den Auflagenvorbehalt zur MEA wurde bereits 2009 im Rahmen des<br />

vereinfachten Verfahrens zurückgezogen: Nachdem die entsprechenden Bescheide zur MEA<br />

mit Datum vom 30. November 2009 (Strom) bzw. 4. Dezember 2009 (Gas) bei der <strong>NRM</strong> eingegangen<br />

sind, hat <strong>NRM</strong> die entsprechenden Beschwerden mit Schreiben vom 17. Dezember 2009<br />

zurückgezogen.<br />

Damit ist nur noch die Beschwerde der <strong>NRM</strong> gegen die Anwendung der neuen Preisindizes<br />

vom November 2007 offen; das Verfahren ruht seitdem, da bereits andere Verfahren in gleicher<br />

Sache anhängig sind. Durch die Verwendung dieser neuen Indizes sinken die Tagesneuwerte<br />

des Anlagevermögens und demzufolge auch die ansetzbaren kalkulatorischen Kapitalkosten.<br />

Der Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das<br />

<strong>NRM</strong>-Ergebnis der kommenden Jahre. In der Wirtschaftsplanung wurde wie bisher mit einem<br />

aus Sicht der <strong>NRM</strong> ungünstigen Beschwerdeergebnis geplant, so dass ein günstigerer Ausgang<br />

des Verfahrens das wirtschaftliche Ergebnis gegenüber der Planung verbessern würde.<br />

Anreizregulierung<br />

Ziel der am 1. Januar 2009 begonnenen so genannten „Anreizregulierung“ ist die schrittweise<br />

Senkung der Netzentgelte über eine Dauer von zunächst zwei Regulierungsperioden. Im Rahmen<br />

der Anreizregulierung wird die EOG für jedes Jahr neu ermittelt. Für 2011 erhöhen sich die<br />

EOG für die Netzgebiete Frankfurt und Hanau bei Strom und Gas gegenüber 2010 deutlich, da<br />

in 2010 die vollständige Auskehrung der MEA erfolgte. In Frankfurt liegt die Erhöhung bei<br />

Strom und Gas jeweils im unteren zweistelligen Millionenbereich, in Hanau bei Strom und Gas<br />

im unteren bzw. mittleren sechsstelligen Bereich. Im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart findet nur eine<br />

leichte Erhöhung statt, da hier keine MEA erfolgt ist.


In Abstimmung mit ihren Gesellschaftern hat die <strong>NRM</strong> für 2011 keinen Erweiterungsfaktor im<br />

Bereich Gas beantragt, da kein weiteres Wachstum zu verzeichnen war. Für Strom wurde am<br />

30. Juni 2010 ein Erweiterungsfaktor beantragt. Die BNetzA hat mit Beschluss vom<br />

8. September 2010 diesbezüglich festgelegt, dass den Netzbetreibern im Rahmen des Erweiterungsfaktors<br />

ein Aufschlag auf die EOG zugestanden wird, wenn die Anzahl der dezentralen<br />

Erzeugungsanlagen angestiegen ist, die in das Netz einspeisen. Diese hat <strong>NRM</strong> in ihrem Antrag<br />

bereits berücksichtigt, so dass sich durch die neue Regelung keine Vorteile für <strong>NRM</strong> ergeben.<br />

Mit Bescheid vom 10. Dezember 2010 hat die BNetzA der <strong>NRM</strong> für Frankfurt einen Aufschlag<br />

auf die EOG im unteren einstelligen Millionenbereich und für Hanau im unteren sechsstelligen<br />

Bereich für die laufende Regulierungsperiode genehmigt.<br />

Zum 30. Juni 2010 hat die <strong>NRM</strong> außerdem einen Antrag auf ein Investitionsbudget nach § 23<br />

ARegV für die Umverlegung zahlreicher Hoch- und Mittelspannungskabel im Frankfurter Osten<br />

gestellt. Die Umverlegungen werden notwendig auf Grund großflächiger Straßenbau- und<br />

ÖPNV-Maßnahmen. Das beantragte Investitionsbudget liegt im oberen einstelligen Millionenbereich.<br />

Die Maßnahmen werden erstmals in 2011 und dann für die Dauer der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer der Anlagen kostenwirksam.<br />

Die Jahresabschlüsse 2010 (Gas) und 2011 (Strom) sind entscheidend für die EOG in der zweiten<br />

Regulierungsperiode, da die BNetzA auf Basis dieser Jahresabschlüsse die Kosten und die<br />

Effizienzwerte für die Festlegung der EOG ab 2013 (Gas) bzw. 2014 (Strom) ermitteln wird.<br />

Die BNetzA hat ihren Zeitplan für die Kostenprüfung beim Gas veröffentlicht. Die Netzbetreiber<br />

müssen bis zur Mitte des Jahres 2011 die Daten für die Effizienzbewertung und die Kostenprüfung<br />

Gas an die BNetzA abgeben. Die BNetzA hat bereits im Oktober 2010 die Konsultation<br />

mit den Netzbetreibern dahingehend begonnen, welche Daten in den Effizienzvergleich eingehen<br />

sollen. Zur Vorbereitung auf diesen Effizienzvergleich hat sich die <strong>NRM</strong> 2010 an der Neuauflage<br />

des Projektes „Benchmarking Transparenz“ beteiligt, in dem die Netzbetreiber unter<br />

Koordination der Verbände Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Europäischer<br />

Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen (GEODE) und Verband<br />

kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) den Effizienzvergleich der BNetzA überprüfen<br />

werden.<br />

Die <strong>NRM</strong> hat sich im Rahmen der Wirtschafts- und Maßnahmenplanung 2010 und 2011 bereits<br />

auf die Basisjahre vorbereitet. Zur Abbildung der wirtschaftlichen Risiken durch die erneute<br />

Kostenprüfung und neue Effizienzwerte wurde in der Mittelfristplanung für Gas ab 2013 und<br />

Strom ab 2014 ein Absinken der EOG sowie Effizienzwerte berücksichtigt, die an Stelle der<br />

Bestabrechnung nur noch dem Durchschnittswert der vier von der BNetzA ermittelten Effizienzwerte<br />

aus dem Benchmarking 2008 entsprechen.


Am 9. September 2010 sind die novellierte ARegV und die novellierten Netzentgeltverordnungen<br />

(StromNEV, GasNEV) in Kraft getreten. Aus diesen beiden Verordnungen ergeben sich<br />

Risiken, aber auch Chancen für die <strong>NRM</strong>. So dürfen etwa die Netzbetreiber ihre EOG nun auch<br />

anpassen, wenn die tatsächlichen Erlöse die zulässigen Erlöse um 5 % unterschreiten. Diese<br />

Regelung war von der BNetzA bereits in 2010 zur Nachholung der vorgelagerten Netzkosten<br />

Strom aus 2009 angewendet worden, wobei dies bisher ausdrücklich als Ausnahme galt. Bisher<br />

gab es nur eine Pflicht zur Räumung des Regulierungskontos für den Fall, dass die tatsächlichen<br />

Erlöse die zulässigen Erlöse um den entsprechenden Prozentwert überschritten haben. Ebenfalls<br />

positiv ist die Klarstellung, dass eine Anpassung der EOG nun doch bereits im 1. Jahr einer<br />

Regulierungsperiode erfolgen kann. Dies hatte die BNetzA etwa im Hinblick auf den Erweiterungsfaktor<br />

2009 bisher verneint.<br />

Bei den Kosten für dezentrale Einspeisungen kann jetzt wie bei den Kosten für die Nutzung des<br />

vorgelagerten Netzes auf die Kosten des Kalenderjahres abgestellt werden, auf das die EOG<br />

Anwendung finden soll. Schließlich hat der Verordnungsgeber mit der Einführung der Kategorie<br />

der so genannten „volatilen“ Kosten die verordnungsrechtliche Grundlage dafür geschaffen,<br />

dass die Veränderung der Kosten für die Beschaffung der Verlustenergie innerhalb der Regulierungsperiode<br />

anerkannt werden kann. Konkret erfolgt dies über die freiwillige Selbstverpflichtung<br />

(FSV), die die BNetzA der Branche im Juni 2010 angeboten hat und die von <strong>NRM</strong> zwischenzeitlich<br />

angenommen wurde (vgl. Kapitel „Offene Beschwerdeverfahren“).<br />

Neben diesen Chancen beinhalten die novellierten Verordnungen aber auch wesentliche neue<br />

Risiken für die Netzbetreiber. Im Rahmen der kommenden Kostenprüfung darf etwa die<br />

BNetzA keine Plankosten der Netzbetreiber mehr anerkennen. Ebenso dürfen keine Kosten<br />

mehr anerkannt werden, die eine Besonderheit im Basisjahr (hier die Jahre 2010 [Gas] bzw.<br />

2011 [Strom]) darstellen. Im Bereich der Kapitalkosten wurden pro-rata-temporis-<br />

Abschreibungen ausgeschlossen, d. h. Anlagenzugänge finden buchhalterisch nur noch jeweils<br />

zum 1. Januar statt. Schließlich ist in den novellierten Netzentgeltverordnungen festgeschrieben,<br />

dass die Kosten für Dienstleistungen, die der Netzbetreiber einkauft, nur in der Höhe genehmigt<br />

werden dürfen, wie sie anfallen würden, wenn der Netzbetreiber die entsprechende Leistung<br />

selbst erbringen würde. Bei <strong>NRM</strong> betrifft diese Regelung vor allem die Dienstleistungsverhältnisse<br />

(Shared Services) mit <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS. Hier ist derzeit noch völlig unklar, wie<br />

ein solcher Nachweis durch die Netzbetreiber erbracht werden soll. Dadurch besteht das Risiko,<br />

dass es hier zu Beginn der 2. Regulierungsperiode zu deutlichen Kürzungen kommen kann, die<br />

dann zwischen <strong>NRM</strong> und den Leistungserbringern zu regeln sind.<br />

Im Hinblick auf die 2. Regulierungsperiode ist außerdem die Aberkennung der so genannten<br />

„Personalzusatzkosten“ als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten weiter in der Diskussion. Die<br />

BNetzA beabsichtigt --so zuletzt gegenüber <strong>Main</strong>ova/<strong>NRM</strong> mit Schreiben vom 23. November<br />

2010 noch einmal bestätigt--, die Personalzusatzkosten von Mitarbeitern, die nicht bei der Netzgesellschaft<br />

angestellt sind, zukünftig nicht mehr als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen.<br />

Bei den Personalzusatzkosten handelt es sich um Kosten aus betrieblichen und


tarifvertraglichen Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und Versorgungsleistungen, soweit diese in<br />

der Zeit vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen worden sind, Kosten der im gesetzlichen<br />

Rahmen ausgeübten Betriebs- und Personalratstätigkeit sowie um Kosten der Berufsausbildung<br />

und Weiterbildung im Unternehmen und von Betriebskindertagesstätten für Kinder der im<br />

Netzbereich beschäftigten Betriebsangehörigen. Die in Rede stehenden Personalzusatzkosten<br />

liegen für die gesamte 2. Regulierungsperiode für Strom und Gas zusammen im Netzgebiet<br />

Frankfurt im unteren bis mittleren zweistelligen Millionenbereich, in Hanau im unteren einstelligen<br />

Millionenbereich und im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart knapp im einstelligen Millionenbereich.<br />

In ihrem Schreiben vom 23. November 2010 hat die BNetzA noch einmal klargestellt,<br />

dass sie auch die an <strong>NRM</strong> überlassenen Mitarbeiter nicht als Mitarbeiter des Netzbetreibers<br />

ansieht und Personalzusatzkosten dieser Mitarbeiter nur anerkennen wird, wenn diese ein Arbeitsverhältnis<br />

mit <strong>NRM</strong> haben. Die <strong>NRM</strong> und ihre Gesellschafter sehen dies auf Grund der<br />

konkreten Ausgestaltung der Arbeitnehmerüberlassung anders und prüfen derzeit rechtliche<br />

Schritte zur Durchsetzung ihrer Position. Unzweifelhaft ist dabei in jedem Fall, dass die Personalzusatzkosten,<br />

die in den Dienstleistungen von <strong>Main</strong>ova, SWH und EMS (Shared Services)<br />

enthalten sind, zukünftig nicht mehr als dauerhaft nicht beeinflussbar angesehen werden. Hier<br />

wird mit den Gesellschaftern zu klären sein, wie mit den entsprechenden Kürzungen --über die<br />

ohnehin zu erwartenden Kürzungen bei den Dienstleistungsentgelten hinaus (s. o.)-- zu verfahren<br />

ist. In der Mittelfristplanung wurde unterstellt, dass die Personalzusatzkosten für die überlassenen<br />

Mitarbeiter von der BNetzA wie bisher anerkannt werden. Dies kann entweder durch<br />

erfolgreiche rechtliche Schritte oder durch eine tatsächliche Personalüberleitung erreicht werden.<br />

Da beide Wege gangbar sind und es daher noch vollkommen offen ist, ob ein entsprechendes<br />

Risiko tatsächlich gegeben ist, hat die <strong>NRM</strong> bisher kein entsprechendes Risiko im Risikomanagementsystem<br />

der <strong>NRM</strong> eingestellt.<br />

Die BNetzA hat zwischenzeitlich bekannt gegeben, dass die sogenannte „Qualitätsregulierung“<br />

für Strom zum 1. Januar 2012 eingeführt wird. Hierbei erhält der Netzbetreiber Zu- bzw. Abschläge<br />

auf seine EOG, wenn er ein fest vorgegebenes Qualitätsniveau unter- bzw. überschreitet.<br />

Nach den Vorstellungen der BNetzA werden Netzbetreiber mit einer hohen Lastdichte wie<br />

die <strong>NRM</strong> eine harte Qualitätsvorgabe bekommen, so dass aus der Qualitätsregulierung für die<br />

<strong>NRM</strong> eher Risiken als Chancen erwachsen. Für Gas wird es wahrscheinlich erst zu Beginn oder<br />

im Laufe der zweiten Regulierungsperiode zu einer Einführung der Qualitätsregulierung kommen.<br />

Umsetzung des Zwei-Mandantenmodells<br />

Am 1. April 2010 wurde im <strong>Main</strong>ova-Verbund die Mandantentrennung im SAP IS-U vollzogen<br />

und die Vorgaben der Festlegung BK6-06-009 (GPKE) bzw. der Festlegung BK7-06-067<br />

(GeLi) der BNetzA vorzeitig erfüllt. Im Zuge der Mandantentrennung wurden verschiedene<br />

Problemfelder (Dateninkonsistenzen etc.) identifiziert, die jetzt in enger Abstimmung zwischen<br />

<strong>NRM</strong>, <strong>Main</strong>ova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am <strong>Main</strong> (MSD), und <strong>Main</strong>ova<br />

bearbeitet werden. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Problemfelder auch


Auswirkungen auf die Erfüllung der Anforderungen aus den Geschäftsprozessen Ausgleichsleistungen<br />

und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas) haben können; entsprechende<br />

Risiken wurden im Rahmen der Risikoinventuren zum 30. Juni 2010 bzw. 31. Dezember 2010<br />

aktualisiert.<br />

Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor „GABi<br />

Gas“ und Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom „MaBiS“<br />

Im Rahmen der Geschäftsprozesse Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor<br />

„GABi Gas“ beschäftigt sich <strong>NRM</strong> derzeit intensiv mit der Analyse der Netzkonten und deren<br />

Entwicklung. Die BNetzA hat mit der Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses “GABi<br />

Gas„ vom 28. Mai 2008 (Az.: BK7-08-002; 24. März 2010) festgelegt, dass ein Ampelsystem<br />

ab 1. April 2010 einzuführen ist. Die Mitteilung Nr. 4 der BNetzA war eine Reaktion auf die in<br />

der Vergangenheit herrschenden und zum Teil noch bestehenden Ungleichgewichte am Regel-<br />

und Ausgleichenergiemarkt. So war seit Oktober 2009 ein stark ansteigender Bedarf an positiver<br />

Regelenergie zu verzeichnen (regelmäßige Unterspeisung der Netzkonten), der zu steigenden<br />

Vorfinanzierungskosten und -risiken für die Bilanzkreisnetzbetreiber führt, da die ausgleichende<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung bei den Ausspeisenetzbetreibern erst mit erheblichem<br />

Zeitversatz erfolgt.<br />

Die Eckpunkte des Ampelsystems seit 1. April 2010 stellen sich wie folgt dar:<br />

� Grüne Ampel: Ein Netzkontostand von < 2 % des Schwellenwertes bedeutet keinen Handlungsbedarf<br />

und keine Netzkontoabrechnung.<br />

� Gelbe Ampel: Bei Überschreitung (richtungsunabhängig) eines Schwellenwertes von > 2 %<br />

des abgestimmten Netzkontosaldos zum monatlichen Basiswert soll der Bilanzkreisnetzbetreiber<br />

der BNetzA unverzüglich den Verlauf des Netzkontostands übermitteln. Der monatliche<br />

Basiswert dient bis auf Weiteres „nur“ der weiteren Analyse durch die BNetzA und<br />

ist nicht relevant für die Abrechnung.<br />

� Rote Ampel: Bei einer roten Ampel, Überschreitung eines Schwellenwertes von > 3 % des<br />

kumulierten Netzkontosaldos zum Bezugswert, sollte der Bilanzkreisnetzbetreiber die betreffenden<br />

Ausspeisenetzbetreiber (ANB) unmittelbar auf seiner Internetseite im ungeschützten<br />

Bereich veröffentlichen. Der ANB wird darin so lange geführt, bis die o. g. Schwellenwerte<br />

wieder unterschritten sind. Weiterhin wird das Netzkonto bei der ersten Überschreitung zu<br />

dem im Abrechnungsmonat gültigen Mehr-Mindermengen-Preis vollständig abgerechnet.<br />

Die Kumulation im nächsten Monat beginnt bei Null. Der Bezugswert für die Schwellenwertermittlung<br />

ist die gesamte Ausspeisemenge an Letztverbraucher im Gaswirtschaftsjahr<br />

2008/2009.


Die generell hohen Anforderungen der GABi Gas an Ausspeisenetzbetreiber, vor allem aber<br />

Probleme im Nachgang der Mandantentrennung haben dazu geführt, dass <strong>NRM</strong> die Schwellenwerte<br />

sowohl für gelbe als auch rote Ampeln überschritten hat. <strong>NRM</strong> erwartet daher eine vorzeitige<br />

Abrechnung der Netzkonten. Hierzu liegen allerdings noch keine Informationen seitens<br />

der Bilanzkreisnetzbetreiber vor. Im Hinblick auf die Netzkonten wurden auch in 2010 noch<br />

zahlreiche Systemerweiterungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgenommen, um für<br />

erhöhte Prozessgüte und -sicherheit zu sorgen. Des Weiteren wurden verschiedene Monitoring-<br />

Tools entwickelt und implementiert, mit denen <strong>NRM</strong> die Entwicklung der Netzkonten zeitnah<br />

verfolgt.<br />

Ansonsten hat die <strong>NRM</strong> auch in 2010 fristgerecht für die vergangenen Zeiträume eine Abrechnung<br />

der Mehr-/Mindermengen vorgenommen und ermittelt diese ansonsten vorläufig für das<br />

laufende Jahr im Rahmen der Quartalsabschlüsse. Die so ermittelten Abrechnungsbeträge wirken<br />

sich ergebnisneutral für <strong>NRM</strong> aus. Besondere Risiken aus der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung sind darüber hinaus derzeit nicht erkennbar.<br />

Zum 10. Juni 2009 hat die BNetzA mit MaBiS (Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung<br />

Strom) die im Bereich Gas bereits definierten Verfahren nun auch für die Sparte<br />

Strom verbindlich festgelegt. Ziele dieser Festlegung sind die vollständige, randscharfe und<br />

konsistente Zuordnung aller Energiemengen eines Netzes, die Erreichung einer qualitativ hochwertigen<br />

Bilanzkreisabrechnung innerhalb von zwei Monaten nach Liefermonat, eine möglichst<br />

gerechte Verteilung des wirtschaftlichen Risikos fehlerhafter Bilanzierungsdaten zwischen den<br />

Beteiligten sowie ein möglichst effizienter Datenaustausch unter den Marktbeteiligten.<br />

Die Umsetzung erfolgt jetzt in mehreren Schritten bis zum 1. April 2011. In 2009 mussten zunächst<br />

die Vorgaben zur Handhabung von Bilanzierungsgebieten umgesetzt werden. <strong>NRM</strong> hatte<br />

diese Forderung in Form einer separaten Bilanzierung der Netzgebiete Frankfurt und Hanau<br />

bereits umgesetzt, so dass hier kein weiterer Handlungsbedarf bestand. Im November 2010<br />

wurde im <strong>Main</strong>ova-Verbund ein Projekt zur weiteren Umsetzung von MaBis gestartet. Die entsprechenden<br />

Kosten für <strong>NRM</strong> wurden in der Wirtschaftsplanung berücksichtigt.<br />

Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung<br />

Die novellierte Gasnetzzugangsverordnung ist am 18. September 2010 in Kraft getreten. Mit<br />

dieser Verordnung werden Änderungen des Marktmodells beim Netzzugang (2-Vertrags-<br />

Modell) und bei der Bilanzierung (GABi Gas) festgeschrieben, die bisher auf der Basis von<br />

Festlegungen der BNetzA praktiziert wurden. Zugleich wurden Vorgaben zum Kapazitätsmanagement<br />

für die Fernleitungsnetzbetreiber eingeführt. Die Verordnung enthält aber auch einige<br />

Neuregelungen, die das Geschäft der Gasnetzbetreiber verschärfen. Beim Neuanschluss von<br />

Biogasanlagen wird die Rechtsposition des Anschlussnehmers gegenüber dem Netzbetreiber<br />

gestärkt. Dieser Punkt ist für <strong>NRM</strong> relevant, da im Oktober 2010 erstmalig ein Vertrag über den<br />

Netzanschluss und die Einspeisung von Bioerdgas mit der Infranova Bioerdgas GmbH, Frank-


furt am <strong>Main</strong>, abgeschlossen wurde. Außerdem werden Vorgaben für weitergehende Veröffentlichungspflichten<br />

der Netzbetreiber erlassen. Die BNetzA erhält umfangreiche Festlegungsrechte,<br />

um die Veröffentlichungspflichten genauer auszugestalten.<br />

Liberalisierung des Messwesens<br />

Die BNetzA hat am 9. September 2010 eine Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und<br />

Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens erlassen. Darin sind die wesentlichen Geschäftsprozesse,<br />

Datenformate und Vertragsinhalte für den Wechsel des Messstellenbetreibers<br />

oder Messdienstleisters im Rahmen der Liberalisierung des Messwesens vorgegeben. Die <strong>Main</strong>ova<br />

und ihre Tochtergesellschaften haben ein Projekt zur Umsetzung dieser Festlegung begonnen.<br />

Insgesamt ist der Trend zur Übernahme der Messstellenbetreiber-/Messdienstleisterfunktion<br />

durch Dritte in den von <strong>NRM</strong> betriebenen Netzen rückläufig. Ein Grund hierfür dürfte die in<br />

2010 auch in der Öffentlichkeit breit geführte Diskussion über Sinn und Nutzen von Smart Metern<br />

sein. Hier ist allgemein eine deutliche Ernüchterung sowohl bezüglich der ökologischen als<br />

auch der ökonomischen Einsparpotenziale zu verzeichnen, die der zügigen Verbreitung von<br />

Smart Metern insgesamt entgegensteht.<br />

Novellierung des EnWG<br />

Am 3. September 2009 ist das dritte Binnenmarktpaket in Kraft getreten. Seine Umsetzung erfordert<br />

eine Novellierung des EnWG fristgerecht bis Ende März 2011. Das Bundeswirtschaftsministerium<br />

(BMWi) hat hierzu Anfang November 2010 ein Eckpunktepapier vorgelegt, ein<br />

erster Referentenentwurf liegt seit 10. Februar 2011 vor.<br />

Konzessionsverträge (Wegenutzungsverträge)<br />

Das Netzeigentum und damit auch die Verträge zur Sicherung der wegerechtlichen Nutzung<br />

liegen bei den Verpächtern der durch <strong>NRM</strong> betriebenen Netze; dem allgemeinen Sprachgebrauch<br />

folgend sollen diese hier weiterhin als „Konzessionsverträge“ bezeichnet werden.<br />

Immer noch in Verhandlung ist der Gaskonzessionsvertrag mit der Stadt Hattersheim. Abgeschlossen<br />

werden konnten zwischenzeitlich die Gaskonzessionsverträge mit den Gemeinden<br />

Roßbach, Schwalbach und Wehrheim. Mit der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wurde der ausgelaufene<br />

Konzessionsvertrag erneut bis 31. Dezember 2011 verlängert, da die nunmehr von Bad<br />

Homburg v. d. Höhe verfolgte Übernahme des Gasnetzes vorher nicht realisiert werden kann.<br />

Im Netzgebiet Hanau hat die Gemeinde Großkrotzenburg erklärt, die Verlängerung der Gaskonzession<br />

an die SWH überprüfen zu wollen. Die SWH hat dazu inzwischen schriftlich erklärt,<br />

sich nicht mehr für eine Gaskonzession bewerben zu wollen. Das Verfahren hierzu läuft noch.


Insgesamt ist auch in 2010 unter dem Schlagwort „Rekommunalisierung“ auf breiter Front die<br />

Tendenz zu beobachten gewesen, dass Städte und Gemeinden auslaufende Konzessionsverträge<br />

zum Anlass nehmen, den Konzessionsnehmer zu wechseln und dabei in vielen Fällen eine<br />

kommunale Beteiligung am Netzeigentum anstreben. Hierfür ist die Gründung kommunaler<br />

Besitzgesellschaften bzw. eigener Stadtwerke erfolgt bzw. geplant. Die Städte und Gemeinden<br />

suchen hierfür geeignete Partner, die sowohl die finanziellen Mittel als auch das notwendige<br />

Know-how zum Erwerb und Betrieb von Netzen mitbringen. Dieser „Konzessionswettbewerb“<br />

bringt Wachstumschancen für die etablierten Netzbetreiber mit sich. Auch <strong>Main</strong>ova hat sich<br />

bereits um Konzessionen in Kommunen außerhalb der heutigen Versorgungsgebiete beworben,<br />

deren Netze im Erfolgsfall durch <strong>NRM</strong> zu pachten und zu betreiben wären.<br />

Gleichzeitig birgt diese Entwicklung aber erhebliche Risiken. Bei substanziellen Verlusten von<br />

Konzessionen wird den Netzbetreibern die wirtschaftliche Basis entzogen. Zudem bergen Konzessionswechsel<br />

und damit einhergehende Netzübernahmen erhebliche Unsicherheiten, da wesentliche<br />

Parameter und Vorgehensweisen derzeit noch ungeklärt sind. So hat etwa ein neuer<br />

Netzbetreiber an den bisherigen Netzbetreiber gemäß § 46 Abs. 2 EnWG für die Überlassung<br />

der Netze eine „wirtschaftlich angemessene Vergütung“ zu zahlen; hier stehen aber oftmals die<br />

Preisregelungen der alten Konzessionsverträge („Sachzeitwert“) im Widerspruch zu den aus<br />

Regulierungssicht tragbaren Preisen auf Basis des Ertragswerts. Gleichzeitig sind Netzübergänge<br />

auch mit einem Übergang der EOG vom alten auf den neuen Netzbetreiber verbunden (vgl.<br />

§ 26 Abs. 1 ARegV). Geht nur ein Teilnetz über, so sind die bisherigen EOG des alten Netzbetreibers<br />

aufzuspalten, so dass der neue Netzbetreiber für das übernommene Teilnetz einen<br />

Teil der bisherigen EOG übernimmt (vgl. § 26 Abs. 2 ARegV). Dabei ist völlig offen, wie eine<br />

solche Aufspaltung von EOG in der Praxis erfolgen soll. Es steht zu erwarten, dass diesbezüglich<br />

erst über die Gerichte abschließende Klarheit gewonnen werden kann. Zusammenfassend<br />

besteht damit das Risiko, dass Netzbetreiber infolge zu hoher Kaufpreise und/oder zu geringer<br />

übernommener EOG neu übernommene Netze nicht wirtschaftlich betreiben können. Dies hätte<br />

negative Folgen sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Konzessionsgemeinden.<br />

Änderung der allgemeinen energiepolitischen Rahmenbedingungen<br />

Neben den bereits skizzierten gesetzlichen Änderungen etwa bei der ARegV, den Netzentgeltverordnungen<br />

bzw. der Gasnetzzugangsverordnung stellt das Energiekonzept der Bundesregierung<br />

vom 6. September 2010 die zentrale Änderung der allgemeinen energiepolitischen Rahmenbedingungen<br />

in Deutschland im Jahr 2010 dar. Maßnahmenschwerpunkte sind:<br />

� die (optimierte) Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien als eine tragende Säule<br />

der zukünftigen Energieversorgung,<br />

� die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre<br />

(Kernkraft = Brückentechnologie),


� der Ausbau der (Übertragungs-) Netzinfrastruktur,<br />

� die Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien,<br />

� der Ausbau von Speicherkapazitäten,<br />

� die energetische Gebäudesanierung (Ziel bis 2050: nahezu klimaneutrale Gebäude),<br />

� die Förderung der Elektromobilität (Ziel bis 2030: 6 Millionen Elektrofahrzeuge) und<br />

� die Ausweitung von Forschung und Entwicklung im Energiebereich.<br />

Das Energiekonzept ist seit seiner Veröffentlichung vielfach diskutiert und kritisiert worden.<br />

Für die <strong>NRM</strong> und ihre Gesellschafter sind insbesondere folgende Punkte für die zukünftige<br />

Entwicklung relevant:<br />

� Das Konzept schafft --insbesondere im Erzeugungsbereich-- keine langfristig verlässlichen<br />

Planungs- und Investitionsbedingungen. So haben verschiedene Länder Klagen vor dem<br />

Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie die gesetzliche Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke<br />

ohne Beteiligung des Bundesrats als verfassungswidrig ansehen. Des Weiteren<br />

haben die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag angekündigt, im Falle ihres Wahlsiegs<br />

bei der nächsten Bundestagswahl den erneuten Ausstieg aus der Kernenergie anzustreben.<br />

Da die Frage der Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke maßgeblich für die<br />

Verbreitung dezentraler Erzeugungsstrukturen ist, hat diese Frage mittelbar auch Einfluss auf<br />

die notwendigen Netzinfrastrukturen.<br />

� Das Vorstehende gilt umso mehr, als das Energiekonzept sich nicht (mehr) zum Ausbau der<br />

Kraft-Wärme-Kopplung und dem bisherigen Ausbauziel von 25 % bis 2020 äußert. Ein<br />

Wegfall größerer Anteile der heutigen KWK-Strukturen hätte --auch für <strong>NRM</strong>-- massive<br />

Auswirkungen auf die Lastflüsse und die Strukturen insbesondere in den Verteilnetzen.<br />

� Generell äußert sich das Konzept nur indirekt zur Notwendigkeit des Ausbaus der Verteilnetze.<br />

Die Aussagen zum Ausbau der Netzinfrastruktur beziehen sich fast ausnahmslos auf<br />

Übertragungsnetze. Dabei werden die Verteilnetze einen Großteil der Last zur Integration<br />

von erneuerbaren Energien, der Entwicklung und des Ausbaus von intelligenten Netzstrukturen<br />

(so genannte „Smart Grids“) sowie der Verbreitung der Elektromobilität zu tragen haben.<br />

� Last but not least findet sich in dem Konzept keine perspektivische Bewertung des Primärenergieträgers<br />

Erdgas. In Verbindung mit den Aussagen zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung<br />

könnte dies als Indiz dafür gewertet werden, dass die Bundesregierung diesem Energieträger<br />

zukünftig keine (wesentliche) Bedeutung mehr beimisst.


Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit dem Energiekonzept erstmals ein energiepolitisches<br />

Gesamtkonzept vorgelegt wurde, aus dem die Stoßrichtungen der zukünftigen Energiepolitik<br />

abgelesen werden können. Für die Netze ergibt sich --wie oben bereits skizziert-- zunächst<br />

einmal eine Reihe zusätzlicher Anforderungen, die die Netzbetreiber ceteris paribus wirtschaftlich<br />

belasten werden. Positiv ist, dass das Konzept etwa im Bereich intelligenter Zähler und<br />

Netze eine Konkretisierung der Anforderungen sowie die Definition von Mindeststandards und<br />

Schnittstellen vorsieht. Auch die Modernisierung des Regulierungsrahmens für den Netzausbau<br />

durch Novellierung der ARegV und der StromNEV ist eine Maßnahme, durch die heutige Probleme<br />

der Netzbetreiber im Hinblick auf den Netzausbau und die Schaffung intelligenter Strukturen<br />

hoffentlich beseitigt werden.<br />

Insgesamt ist es zum jetzigen Zeitpunkt für eine abschließende Bewertung des Konzepts aus<br />

Sicht der <strong>NRM</strong> noch zu früh. Die <strong>NRM</strong> wird die weitere Entwicklung gemeinsam mit ihren<br />

Gesellschaftern aufmerksam beobachten. Die Ziele des neuen Energiekonzepts schreiben das<br />

„Integrierte Energie- und Klimaprogramm - IEKP“ der alten Bundesregierung fort. Für das<br />

Netzgeschäft bedeutet dies vor allem im Bereich Gas mittel- und langfristig weiter sinkende<br />

Durchleitungsmengen, was den wirtschaftlichen Druck --über die ohnehin anstehenden Entgeltkürzungen<br />

im Rahmen der Anreizregulierung hinaus-- weiter erhöhen wird. Dazu kommen notwendige<br />

Investitionen, etwa in intelligente Zähler (s. o.) bzw. Netze, deren Amortisation im<br />

Rahmen der Anreizregulierung mit Fragezeichen versehen ist. Hier bleibt abzuwarten, welche<br />

Effekte die avisierte Modernisierung des Regulierungsrahmens letztlich bringt. Gleichzeitig<br />

könnten etwa durch eine optimierte Lastverteilung in intelligenten Netzen ansonsten notwendige<br />

Erweiterungsinvestitionen unterbleiben, was zur Kostenvermeidung beiträgt. Auf Grund der<br />

bereits bestehenden gesetzlichen Begünstigung erneuerbarer Energien im Wärmebereich findet<br />

in den Netzgebieten der <strong>NRM</strong> insgesamt eine Intensivierung des Wärmegeschäfts statt, an dem<br />

die <strong>NRM</strong> mit dem Neubau und dem Betrieb von Wärmenetzen beteiligt ist.<br />

Wasserkartellverfahren gegen die <strong>Main</strong>ova<br />

Am 2. Februar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Wasserpreisverfahren um<br />

den Wetzlarer Energieversorger enwag energie- und wassergesellschaft mbh (enwag) gefällt.<br />

Die enwag hatte, wie die <strong>Main</strong>ova, von der Landeskartellbehörde eine Preissenkungsverfügung<br />

erhalten und sich ebenfalls vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am <strong>Main</strong> dagegen gewehrt.<br />

Mit dem Beschluss des BGH sieht die <strong>Main</strong>ova ihre Möglichkeiten eingeschränkt, sich<br />

gegen den Vorwurf des Preismissbrauchs zu wehren. <strong>Main</strong>ova hat daher für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen<br />

im Rahmen des <strong>Jahresabschluss</strong>es 2009 entsprechende Rückstellungen<br />

gebildet und außerdem in 2010 Maßnahmen für eine langfristige Sicherung des Wassergeschäfts<br />

eingeleitet.<br />

Da eine Preissenkungsverfügung auch Auswirkungen auf die Betriebsführungsentgelte im Bereich<br />

Wasser haben dürfte, hat <strong>NRM</strong> ein entsprechendes Risiko für das Netzgebiet Frankfurt im


Rahmen des Risikomanagements inventarisiert. Da für <strong>NRM</strong> keine rückwirkenden Folgen zu<br />

erwarten sind, waren keine Rückstellungen zu bilden.<br />

Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und Entwicklung der Durchleitungsmengen<br />

Entgegen allen Erwartungen hat es in 2010 einen deutlichen Wirtschaftsaufschwung in Deutschland<br />

gegeben. Die Bundesregierung erwartet für 2010 ein Wachstum der deutschen Wirtschaft<br />

von 3,4 % und für 2011 von 1,8 %.<br />

Im Netzgebiet Frankfurt ist die Durchleitungsmenge bei Strom im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

um 4,7 % gestiegen. Der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland zeigt sich auch in dem Anstieg<br />

der Durchleitungsmengen aller Kundengruppen (Standardlastprofil und leistungsgemessene<br />

Kunden). Im Bereich Gas ist die Durchleitungsmenge um 17,8 % gestiegen. Die Entwicklung<br />

ergibt sich vor allem aus der deutlich höheren Abnahme des Kraftwerks Staudinger und der<br />

Kraftwerke der <strong>Main</strong>ova. Außerdem trug die kalte Witterung zu deutlich höheren Mengen bei.<br />

Im Netzgebiet Hanau haben sich die Durchleitungsmengen im Bereich Strom um 7,7 % erhöht.<br />

Die Entwicklung ist ebenfalls bei allen Kundengruppen zu verzeichnen, wobei insbesondere die<br />

wieder ansteigende Produktion bei drei Großkunden maßgeblichen Einfluss auf die Mengen<br />

hatte. Im Bereich Gas ergibt sich ein leichter Rückgang von 3,0 %. Ausschlaggebend dafür sind<br />

periodenfremde Effekte, nach deren Bereinigung sich ebenfalls ein Zuwachs der Durchleitungsmengen<br />

ergibt.<br />

Im Netzgebiet <strong>Main</strong>-Spessart ist die Durchleitungsmenge Gas um 8,2 % gestiegen. Die Erhöhung<br />

ergibt sich ebenfalls aus der kalten Witterung und der konjunkturellen Entwicklung.<br />

Auf Grund des erwarteten Wirtschaftswachstums auch für 2011 gehen wir im Bereich Strom<br />

--insbesondere in Frankfurt-- von weiter steigenden Mengen aus. Im Bereich Gas gehen wir --in<br />

Abhängigkeit von der Witterung-- grundsätzlich von ähnlichen Mengen wie in diesem Jahr aus.<br />

In Frankfurt werden durch eine geänderte Bilanzierung die Mengen für das Kraftwerk Staudinger<br />

entfallen, so dass sich die Menge hier verringern wird.<br />

Prognosebericht<br />

Vor dem Hintergrund der dargestellten Chancen und Risiken wird sich das Ergebnis 2011 der<br />

<strong>NRM</strong> gegenüber 2010 erwartungsgemäß wieder deutlich verschlechtern. Die Wirtschaftsplanung<br />

geht derzeit von einem Verlust im oberen einstelligen Millionenbereich aus. Hauptgründe<br />

hierfür sind der Wegfall der Einpreisung der vorgelagerten Netzkosten Strom aus 2009, die in<br />

Frankfurt im oberen einstelligen Millionenbereich und in Hanau im unteren einstelligen Millionenbereich<br />

lagen, sowie die im Hinblick auf das Fotojahr Strom in 2010 weiterhin hohe Strompacht.<br />

Für die Jahre 2012 und 2013 werden derzeit wieder positive Ergebnisse erwartet, wobei<br />

die Ergebnisverbesserung überwiegend aus einer Wiederanpassung der Pacht auf das derzeit<br />

genehmigte Niveau resultiert. Da ab 2013/2014 deutlich sinkende Effizienzwerte und dement-


sprechend deutlich sinkende EOG befürchtet werden, sinkt das Ergebnis in der Mittelfristplanung<br />

danach kontinuierlich ab.<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres<br />

Vor dem Hintergrund der Katastrophen in Japan hat die Bundesregierung am 14. März 2011 ein<br />

dreimonatiges Moratorium zur Aussetzung der Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke<br />

verkündet. Während dieser drei Monate soll die Sicherheitslage der deutschen Atomkraftwerke<br />

ergänzend gewürdigt und ggf. neu beurteilt werden. Ob und wie sich dies im Endergebnis<br />

auf die Laufzeitverlängerungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

auswirken wird, ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abschließend einschätzbar.<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Die Anreizregulierung wird die Geschäftstätigkeit der <strong>NRM</strong> und ihrer Gesellschafter auch zukünftig<br />

maßgeblich beeinflussen und so auch auf Arbeitsplätze, Einkommen und Wertschöpfung<br />

in der <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong>-Region ausstrahlen. Die Kompensation der zu erwartenden deutlichen<br />

Erlösrückgänge erfordert weiterhin eine kontinuierliche Optimierung des Netzgeschäfts. Zu den<br />

diesbezüglichen Maßnahmen zählt das in 2009 abgeschlossene Ergebnisverbesserungsprogramm,<br />

in dem für die Netzgebiete Frankfurt und Hanau umfangreiche Einzelmaßnahmen definiert<br />

wurden. Die Ergebnisverbesserungen sind nachhaltig erzielt worden und strahlen dementsprechend<br />

auch auf die Planjahre 2011 bis 2015 ab.<br />

Angesichts der Vorgaben für die Anreizregulierung hat die <strong>NRM</strong> bereits in 2007/2008 gemeinsam<br />

mit ihren Gesellschaftern eine risikoorientierte Asset-Strategie erarbeitet, die auch in 2010<br />

weiterentwickelt wurde. Ziel ist die langfristige Optimierung der Netzkosten und die Sicherung<br />

der Netzrendite. Auf Basis dieser Strategie sollen die Investitions- und Instandhaltungsbudgets<br />

unter Kosten-, Nutzen- und Risikoaspekten optimal allokiert werden. Dabei muss in Kauf genommen<br />

werden, dass die Versorgungszuverlässigkeit der Netze nicht auf dem sehr guten Niveau<br />

gehalten werden kann, das die <strong>NRM</strong> im deutschen und europäischen Vergleich innehat. Je<br />

nach endgültiger Ausgestaltung der Qualitätsregulierung wird die Asset-Strategie anzupassen<br />

sein. Eine Einschränkung der Sicherheit der Netze wird aber nicht in Kauf genommen.<br />

Nach einer umfangreichen Vorstudie wurde zudem im Sommer 2008 das Projekt „Prozess- und<br />

Auftragsmanagement - PAM“ gestartet. Basierend auf dem Konzept des Workforce Managements<br />

stellt das Projekt die Auftragsabwicklung in den Fokus und gliedert die Verantwortlichkeiten<br />

entlang dieses Prozesses neu. Dabei sollen die einzelnen Schritte der Auftragsabwicklung<br />

möglichst optimal ineinandergreifen. Die Auftragsabwicklung soll so besser, schneller und kostengünstiger<br />

werden. Als erster Schritt hierzu wurde eine neue Aufbauorganisation für die <strong>NRM</strong><br />

erarbeitet, die zum 1. Januar 2010 umgesetzt wurde. Nach der Änderung der Aufbauorganisation<br />

zum 1. Januar 2010 hat die <strong>NRM</strong> zum 1. April 2010 die Organisation durch Wegfall des<br />

Bereichs „Anlagen- und Leitungsmanagement“ weiter verschlankt. Die Bereichsleitung ist da-


mit entfallen; die übrigen Organisationseinheiten und Mitarbeiter wurden in die verbleibenden<br />

vier Bereiche der <strong>NRM</strong> integriert. Nunmehr wird mit der eigentlichen Prozessoptimierung begonnen.<br />

Die <strong>NRM</strong> rechnet mittel- und langfristig mit nachhaltigen Einsparungen aus dem Projekt<br />

in mittlerer bis höherer einstelliger Millionenhöhe.<br />

Last but not least arbeitet die <strong>NRM</strong> im Rahmen des Thüga-Verbunds zusammen mit anderen<br />

Netzbetreibern an Optimierungspotenzialen für das Netzgeschäft. Der Gesellschafter <strong>Main</strong>ova<br />

hat in 2009 zusammen mit anderen die Thüga <strong>AG</strong>, München, von E.ON <strong>AG</strong>, Düsseldorf, übernommen.<br />

Im Rahmen dieses nun rein kommunalen Stadtwerkeverbunds eröffnen sich auch für<br />

das Netzgeschäft neue Perspektiven und Potenziale, an denen die <strong>NRM</strong> partizipieren will.<br />

Sowohl das Netzgeschäft als auch die Energiewirtschaft insgesamt unterliegen zunehmend engeren<br />

regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch diese Rahmenbedingungen<br />

werden in erster Linie neue Verpflichtungen der Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen<br />

begründet, die zumeist einen erhöhten Aufwand, teilweise auch spezifische Investitionen<br />

nach sich ziehen. Hierdurch wird die wirtschaftliche Situation der Unternehmen ceteris<br />

paribus verschlechtert. Gleichzeitig bestehen weiterhin hohe Unsicherheiten, die insbesondere<br />

die Investitionstätigkeit der Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber beeinflussen werden.<br />

Positiv ist, dass etwa mit dem Energiekonzept der Bundesregierung sowie dem Eckpunktepapier<br />

des BMWi zur Novellierung des EnWG der energiepolitische Rahmen für die nächsten Jahre<br />

erkennbar wird, an dem sich die Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber orientieren können.<br />

Positiv ist weiterhin, dass sich die allgemeine konjunkturelle Lage in 2010 deutlich positiver<br />

darstellt als noch Ende 2009 erwartet. Dies nimmt etwas von dem wirtschaftlichen Druck<br />

von der Versorgungswirtschaft, bei den Netzbetreibern sind vor allem steigende Mengen zu<br />

beobachten. Ebenfalls positiv sind die Signale für eine Modernisierung des Regulierungsrahmens.<br />

Nachdem die Branche schon vor Einführung der Anreizregulierung deren investitionshemmende<br />

Wirkung beklagt hat, scheint sich nun die Erkenntnis durchzusetzen, dass die ehrgeizigen<br />

energiepolitischen Ziele nicht zuletzt nur durch einen entsprechenden Ausbau der<br />

Netzinfrastruktur umzusetzen sein werden. Es bleibt sicherlich abzuwarten, welche konkreten<br />

Modernisierungsschritte in Bezug auf die Regulierung gegangen werden.<br />

Aus Sicht der <strong>NRM</strong> bieten sich zukünftig weitere Chancen. Der anhaltende Trend zur Rekommunalisierung<br />

erlaubt eine Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten über das heutige Leistungsspektrum<br />

und Versorgungsgebiet hinaus. Hier haben sich gegenüber 2009 Ansatzpunkte konkretisiert,<br />

die jetzt von <strong>NRM</strong> und ihren Gesellschaftern gezielt verfolgt werden.<br />

Außerdem gelten die o. g. Risiken für alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen in ähnlichem<br />

Umfang. Die <strong>NRM</strong> ist auf Grund ihrer frühzeitigen Ausgründung und ihres offenen Geschäftsmodells<br />

gut darauf vorbereitet, weitere Netzgebiete aufzunehmen und so die o. g. Risiken über<br />

Wachstum und Größenvorteile zu reduzieren. Auch wenn die Gespräche mit Energieversorgungsunternehmen<br />

in der Region <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> und darüber hinaus auf Grund verschiedener ex-


terner Umstände weiterhin mit verminderter Intensität geführt werden, so ist doch davon auszugehen,<br />

dass die Anreizregulierung mittelfristig weitere Kooperationen auch in der <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong>-<br />

Region erzwingen wird. In diesem Zusammenhang sei auch die Beteiligung der <strong>Main</strong>ova an der<br />

Thüga <strong>AG</strong>, München, erwähnt, durch die ebenfalls neue Chancen auch für das Netzgeschäft der<br />

<strong>NRM</strong> erwartet werden.<br />

Ungeachtet dessen ist die <strong>NRM</strong> schon heute kompetenter Dienstleister für Endkunden und andere<br />

Energieversorgungsunternehmen (Betriebsführungen, Entstördienst/Rufbereitschaften,<br />

Bau- und Instandhaltungstätigkeiten etc.); auch dieses Dienstleistungsgeschäft wird zukünftig<br />

weiter ausgebaut.<br />

Die <strong>NRM</strong> ist eingebunden in das Risikomanagement des <strong>Main</strong>ova-Verbunds und der SWH und<br />

hat eine vollständige Risikoinventur jeweils zum 30. Juni und --auf Grund des vorgezogenen<br />

<strong>Jahresabschluss</strong>es-- zum 30. November 2010 durchgeführt. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung<br />

ist die <strong>NRM</strong> in enger Diskussion mit ihren Gesellschaftern, hier insbesondere den<br />

Bereichen Asset-Netze und Regulierungsmanagement sowie Finanzen und Controlling. Die<br />

absehbaren Risiken wurden aktuell bewertet und sind bereits in die Wirtschaftsplanung 2011 ff.<br />

eingegangen. Auf Grund der derzeitigen vertraglichen Gegebenheiten sind keine Risiken ersichtlich,<br />

die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.<br />

Insgesamt blickt die Geschäftsführung im Großen und Ganzen weiterhin optimistisch in die<br />

Zukunft und sieht --auch in einem regulierten Wettbewerbsumfeld-- die <strong>NRM</strong> gut aufgestellt.<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong>, den 15. März 2011<br />

Dr. Andreas Roß Dr. Bernhard Müller


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den <strong>Jahresabschluss</strong> --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie<br />

Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der <strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH, Frankfurt am <strong>Main</strong>, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember<br />

2010 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten<br />

zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung<br />

und die Aufstellung von <strong>Jahresabschluss</strong> und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der<br />

Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />

der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den <strong>Jahresabschluss</strong> unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die interne Rechnungslegung<br />

nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben.<br />

Wir haben unsere <strong>Jahresabschluss</strong>prüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den <strong>Jahresabschluss</strong> unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die<br />

Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung<br />

der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, <strong>Jahresabschluss</strong><br />

und Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung,<br />

die Würdigung der Gesamtdarstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es und des Lageberichts sowie<br />

die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung<br />

nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz<br />

der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung des <strong>Jahresabschluss</strong>es unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts<br />

hat zu keinen Einwendungen geführt.


Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht<br />

der <strong>Jahresabschluss</strong> den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der <strong>NRM</strong> <strong>Netzdienste</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Main</strong> GmbH. Der Lagebericht<br />

steht in Einklang mit dem <strong>Jahresabschluss</strong>, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />

der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung<br />

nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Frankfurt am <strong>Main</strong>, den 15. März 2011<br />

KPMG <strong>AG</strong><br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Hauptmann<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Galic<br />

Wirtschaftsprüfer

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