02.10.2019 Aufrufe

Echtzeit-Prüfung der Umsatzsteuer-ID und Zusammenfassende Meldung (ZM) mit SAP

In Deutschland wird die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zum 01.01.2020 Pflicht Kurzfristig steht in Deutschland eine Verschärfung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 01.01.2020 an: Abweichend von der seitherigen Handhabung sind im Rahmen der kommunizierten Quick Fixes auch die formalen Voraussetzungen als Grundlage für eine Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erfüllen. Zukünftige Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung • Es muss eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Empfängers der Lieferung im anderen Mitgliedsland nachgewiesen werden. • Das liefernde Unternehmen muss monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen. Mit dem EPO UID Check werden im Zuge der Echtzeitprüfung im SAP Mehrfacheinträge bei Debitoren und Kreditoren erkannt. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass neue Kreditoren und Debitoren mit den korrekten Stammdaten angelegt werden. Neben der Umsatzsteueridentifikationsnummer hält der EPO UID Check auch weitere SAP-Stammdaten wie die Adresse auf dem neuesten Stand.

In Deutschland wird die elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zum 01.01.2020 Pflicht
Kurzfristig steht in Deutschland eine Verschärfung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 01.01.2020 an: Abweichend von der seitherigen Handhabung sind im Rahmen der kommunizierten Quick Fixes auch die formalen Voraussetzungen als Grundlage für eine Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erfüllen.
Zukünftige Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung
• Es muss eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Empfängers der Lieferung im anderen Mitgliedsland nachgewiesen werden.
• Das liefernde Unternehmen muss monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen.
Mit dem EPO UID Check werden im Zuge der Echtzeitprüfung im SAP Mehrfacheinträge bei Debitoren und Kreditoren erkannt. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass neue Kreditoren und Debitoren mit den korrekten Stammdaten angelegt werden. Neben der Umsatzsteueridentifikationsnummer hält der EPO UID Check auch weitere SAP-Stammdaten wie die Adresse auf dem neuesten Stand.

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In Deutschland wird die elektronische Über<strong>mit</strong>tlung <strong>der</strong> <strong>Zusammenfassende</strong>n <strong>Meldung</strong> (<strong>ZM</strong>) zum<br />

01.01.2020 Pflicht<br />

Kurzfristig steht in Deutschland eine Verschärfung <strong>der</strong> Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen zum 01.01.2020 an: Abweichend von <strong>der</strong> seitherigen Handhabung sind im Rahmen <strong>der</strong><br />

kommunizierten Quick Fixes auch die formalen Voraussetzungen als Gr<strong>und</strong>lage für eine Steuerbefreiung bei<br />

innergemeinschaftlichen Lieferungen zu erfüllen.<br />

Zukünftige Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung<br />

<br />

<br />

Es muss eine gültige <strong>Umsatzsteuer</strong>identifikationsnummer (U<strong>ID</strong>) des Empfängers <strong>der</strong> Lieferung im<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedsland nachgewiesen werden.<br />

Das liefernde Unternehmen muss monatlich eine <strong>Zusammenfassende</strong> <strong>Meldung</strong> (<strong>ZM</strong>) erstellen <strong>und</strong><br />

dem B<strong>und</strong>eszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Wege zur Verfügung stellen.<br />

Konsequenzen für <strong>SAP</strong>-K<strong>und</strong>en, die in Deutschland agieren<br />

<br />

Für <strong>SAP</strong>-Anwen<strong>der</strong> bedeutet dies, dass sie die U<strong>ID</strong>-Nummer elektronisch prüfen <strong>und</strong> das Prüfergebnis<br />

jeweils im <strong>SAP</strong>-System dokumentieren müssen.<br />

<br />

Darüber hinaus muss aus den <strong>SAP</strong>-Belegen heraus monatlich eine konsistente <strong>Zusammenfassende</strong><br />

<strong>Meldung</strong> (<strong>ZM</strong>) erstellt werden, die auf elektronischem Wege an das BZSt zu versenden ist.<br />

<strong>Zusammenfassende</strong> <strong>Meldung</strong> (<strong>ZM</strong>) direkt aus <strong>SAP</strong> heraus<br />

<br />

<br />

Bei <strong>SAP</strong>-Anwen<strong>der</strong>n bietet sich die Erzeugung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Versand <strong>der</strong> <strong>Zusammenfassende</strong>n <strong>Meldung</strong><br />

(<strong>ZM</strong>) aus <strong>SAP</strong> heraus an.<br />

Hierfür wird <strong>der</strong> EPO U<strong>ID</strong> Check, <strong>der</strong> ja bereits die <strong>Echtzeit</strong>prüfung <strong>der</strong> <strong>Umsatzsteuer</strong>-<br />

Identifikationsnummer <strong>und</strong> den entsprechenden Nachweis leistet, um eine zusätzliche Funktion<br />

erweitert, <strong>mit</strong> <strong>der</strong> alle K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten selektiert <strong>und</strong> die entsprechenden U<strong>ID</strong>-Nummern<br />

B&IT-Information zum EPO U<strong>ID</strong> Check / <strong>ZM</strong>-<strong>Meldung</strong> 01.10.2019 12:00 Seite 3 von 4<br />

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FN 274596v • U<strong>ID</strong>-Nr: ATU 62288134 • Landesgericht Salzburg<br />

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