Leseprobe Urteilsdienst für den Betriebsrat

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30.09.2019 Aufrufe

URTEILSDIENST n Aktuelle Rechtsprechung n Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat n Rechtssichere Interessenvertretung Ihrer Kollegen ➤ FÜR DEN BETRIEBSRAT VORWORT Leistungsbezogenes Entgelt fördert die sorgen, positiv auf die allgemeine Stimmung Außerordentliche Kündigung: Produktivität Pauschale Überstundenvergütung VERSETZUNG ARBEITSSCHUTZ ➤ TOP-DOWNLOAD ARBEITSZEIT Arbeitnehmer Flugblatt nach Bestechlich- verteilt: keine Kündigung wegen Fehlverhaltens So gelangen Sie in 7 Schritten zu MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG keitsvorwurf versetzt mehr Arbeitssicherheit Zuschuss zum Nahverkehr kann unwirksam sein SEITE 3 SEITE 4–5 Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert eine Kündigung. Bereits zuvor hatte der SEITE Arbeitgeber 7 SEITE 8 einen Kündigungsversuch unbeitgeber Deshalb ist auch das Verteilen von gegen den Arternommen. Diese Kündigung scheiterte jedoch an der fehlenden gerichteten Flugblättern mit beleidigendem Betriebsratsanhörung. Befristeter Arbeitsvertrag: Inhalt generell geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Wird das Flugblatt allerdings nur Der Arbeitnehmer war aber auch mit der erneuten Kündigung nicht an einen einzigen Betriebsangehörigen ausgehändigt, Befristet einverstanden. Beschäftigte Er wehrte sich dürfen mit einer Kündigungsschutzklage. nicht von In reicht das für eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht aus. Friederike Becker-Lerchner, gewesen zu sein. Mit seiner Klage hatte der Arbeitnehmer Erfolg. dieser gab er an, am Tag der Mahnwache mit seiner Frau zu Hause Rechtsanwältin Zulage ausgeschlossen werden und Chefredakteurin Der Fall: Ein Arbeitnehmer ist Teamleiter bei einem Paketzusteller Ihre befristet beschäftigten Keine Kündigung Kolleginnen wegen einmaliger und Kollegen Verfehlung dürfen gegenüber in Duisburg. Im September 2014 ereignete sich vor dem Betriebstor Die Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte unbefristet beschäftigten nicht benachteiligt werden. Deshalb sind sie Mitarbeiterbindung des Arbeitgebers Folgendes: – setzen Es wurden Sie Flugblätter an Betriebsangehörige jetzt in deutscher für Ihre und Kollegen türkischer einSprache verteilt. dem Beschäftigten konnte nach der Beweisaufnahme lediglich die Kündigung für unwirksam (16.11.2015, Az. 9 Sa 832/15). Denn auch nicht von einer Zulage auszuschließen, zumindest dann, wenn deren sich Auszahlung vom Dienstalter des Arbeitnehmers abhängt. So hat es der nachgewiesen werden, dass er – wenn überhaupt – ein einziges Flugblatt aus der Tasche geholt hatte. Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden. Liebe Die Flugblätter Betriebsrätin, beinhalteten lieber Betriebsrat, massive Vorwürfe gegen den Arbeitgeber wie zum Beispiel, dass er „uns wie Sklaven behandelt“ und die meisten Arbeitgeber haben spätestens jetzt Spanische Beamte erhalten Zulage als Treuebonus dass er sich einen „unternehmerfreundlichen Betriebsrat“ kauft. Zudem sei er seit 9 Jahren beanstandungsfrei im Betrieb tätig gewesen. Der Arbeitgeber hätte ihn deshalb auf jeden Fall zunächst ein großes Interesse daran, ihre Mitarbeiter Der Fall: Auslöser des Verfahrens war eine Zulage, die spanische Beamte erhielten, Auch dass er Aushilfen keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung möglichst langfristig an den Betrieb zu binden. sobald sie 6 Jahre und 7 Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Geklagt gewähre, soll Inhalt des Flugblatts gewesen sein. abmahnen müssen, so die Begründung der Richter. Schließlich sind qualifizierte Arbeitnehmer bereits hatte ein mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellter Lehrer. Die entsprechende in vielen Bereichen inzwischen rar. Zulage erhielt er nicht, obwohl er das erforderliche Dienstalter bereits erreicht hatte. Der Arbeitgeber warf dem Beschäftigten vor, diese Flugblätter im Das vorgeworfene Verhalten rechtfertige keine verhaltensbedingte Fragt Rahmen man einer Arbeitnehmer, Mahnwache was am für Duisburger ihre langjährige zu haben. Treue Deshalb ausschlaggebend kündigte er ist, das verweisen Beschäftigungsverhältnis am beitgeber auf eine Abmahnung nur in besonders schwerwiegenden Hauptbahnhof verteilt Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Schließlich darf Ihr Ar- Das mit der Angelegenheit befasste spanische Gericht wusste nicht, ob den Regelungen zur Zulage Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien der EU entgegenstehen. Es viele 12.1.2015 in erster zum Linie 30.4.2015. auf ein gutes Betriebsklima, selbstverantwortliches Handeln und eine u SEITE 2 wendete sich deshalb im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH. gewisse Flexibilität. Auch eine marktgerechte Bezahlung ist vielen wichtig. Auch befristet Beschäftigte haben einen Anspruch Letztlich wirken sich insoweit auch Extras, die mittelbar für eine finanzielle Besserstellung Friederike Becker-Lerchner, Rechtsanwältin und Chefredakteurin Die Entscheidung: Der EuGH hat nun entschieden, dass die Gehaltszulage auch befristet Beschäftigten zusteht (20.6.2019, Az. C-72/18). SEITE Kontakt: becker@mitbestimmung-heute.de 2 vorgesehenen Ziele – die Motivation und das Engagement Einzelner zu fördern – nicht erreicht aus, z. B. ein Fahrtkostenzuschuss oder ein werden. Jobticket. Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat, Kündigung Dazu wegen sollten Sie wissen, Verbreitens welche Mitbestimmungsmöglichkeiten von Davon profitiert Ihr Arbeitgeber gleich doppelt das glauben – nämlich jedenfalls auch im viele Hinblick Arbeitnehmer auf die Au- und Arbeitgeber. Wenn Sie haben und wie Sie sie am besten nutzen, damit Sie von vornherein ist günstige gerechtfertigt Bedingungen für sich und Ihre Kollegen aushan- Gerüchten ßendarstellung. eine leistungsbezogene Schließlich Vergütung tut gleichzeitig richtig eingeführt wird, kann deln. etwas das auch für tatsächlich den Umweltschutz, der Fall sein. zumindest bei Viele Arbeitnehmer kommunizieren heute via WhatsApp – auch untereinander. einem Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr Damit Sie bei Ihrer Arbeit ab sofort mehr Rechtssicherheit haben Allerdings können Arbeitgebern bei der Einführung und Modernisierung leistungsbezogener Vergütungssysteme viele Dabei sollten Sie und Ihre Kollegen allerdings in Ihrer Wortwahl und einem Jobticket. und Ihrem Arbeitgeber gegenüber im Zweifelsfall souverän argumentieren können, habe ich Ihnen auf den Seiten 4 und 5 das sehr Fehler vorsichtig unterlaufen. Ihr Arbeitgeber grundsätzlich bereit, die sein. Denn verbreiten Sie in einem Chat unzutreffende Ist Gerüchte, die geeignet sind, den Ruf Ihres Arbeitgebers oder eines Kollegen zu beeinträchtigen, riskieren Sie eine außerordentliche Kündigung. Wichtigste zum Thema und zu Ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten zusammengestellt Fahrtkosten von Ihnen und Ihren Kollegen Als Betriebsrat können Sie der einen oder anderen Auseinandersetzung vorbeugen. Denn Sie haben Mitbestimmungsrechte. zu bezuschussen, empfehle ich Ihnen, mit Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ihm eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu (LAG) Baden-Württemberg Herzliche Grüße entnehmen. Wenn Sie sie geschickt nutzen, vermeiden Sie unter Umständen, diesem Thema zu schließen. Um Sie dabei zu dass über einige Angelegenheiten Streit ausbricht oder aber die unterstützen, habe ich auf Seite 7 ein entsprechendes Muster für Sie vorbereitet. Sommerliche Grüße ➤ ➤ Arbeitnehmerin verbreitet Gerücht Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber als kaufmännische Angestellte eingestellt worden. Noch während der Probezeit erfuhr sie von einer flüchtigen Bekanntschaft, dass der ebenfalls im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigte Vater des Geschäftsführers angeblich ein verurteilter Vergewaltiger sei. ➤ Friederike Becker-Lerchner becker@mitbestimmung-heute.de Über dieses falsche Gerücht unterrichtete die Arbeitnehmerin unverzüglich eine Ihrer neuen Kolleginnen per WhatsApp. Die Kollegin wandte sich daraufhin an den Arbeitgeber und informierte ihn über den Inhalt der WhatsApp. SEITE 2 URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT 1

URTEILSDIENST<br />

n Aktuelle Rechtsprechung<br />

n Ihre Mitbestimmungsrechte als <strong>Betriebsrat</strong><br />

n Rechtssichere Interessenvertretung Ihrer Kollegen<br />

➤<br />

FÜR DEN BETRIEBSRAT<br />

VORWORT<br />

Leistungsbezogenes Entgelt fördert die<br />

sorgen, positiv auf die allgemeine Stimmung Außeror<strong>den</strong>tliche Kündigung:<br />

Produktivität<br />

Pauschale Überstun<strong>den</strong>vergütung<br />

VERSETZUNG<br />

ARBEITSSCHUTZ<br />

➤ TOP-DOWNLOAD<br />

ARBEITSZEIT<br />

Arbeitnehmer<br />

Flugblatt<br />

nach Bestechlich-<br />

verteilt: keine Kündigung wegen Fehlverhaltens<br />

So gelangen Sie in 7 Schritten zu MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG<br />

keitsvorwurf versetzt<br />

mehr Arbeitssicherheit<br />

Zuschuss zum Nahverkehr kann unwirksam sein<br />

SEITE 3<br />

SEITE 4–5<br />

Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert eine Kündigung.<br />

Bereits zuvor hatte<br />

<br />

der<br />

SEITE<br />

Arbeitgeber<br />

7<br />

SEITE 8<br />

einen Kündigungsversuch unbeitgeber<br />

Deshalb ist auch das Verteilen von gegen <strong>den</strong> Arternommen.<br />

Diese Kündigung scheiterte jedoch an der fehlen<strong>den</strong><br />

gerichteten Flugblättern mit beleidigendem <strong>Betriebsrat</strong>sanhörung.<br />

Befristeter Arbeitsvertrag:<br />

Inhalt generell geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung<br />

zu rechtfertigen. Wird das Flugblatt allerdings nur Der Arbeitnehmer war aber auch mit der erneuten Kündigung nicht<br />

an einen einzigen Betriebsangehörigen ausgehändigt, Befristet einverstan<strong>den</strong>. Beschäftigte Er wehrte sich dürfen mit einer Kündigungsschutzklage. nicht von In<br />

reicht das <strong>für</strong> eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung<br />

nicht aus. Friederike Becker-Lerchner,<br />

gewesen zu sein. Mit seiner Klage hatte der Arbeitnehmer Erfolg.<br />

dieser gab er an, am Tag der Mahnwache mit seiner Frau zu Hause<br />

Rechtsanwältin<br />

Zulage ausgeschlossen wer<strong>den</strong><br />

und Chefredakteurin<br />

Der Fall: Ein Arbeitnehmer ist Teamleiter bei einem Paketzusteller<br />

Ihre befristet beschäftigten<br />

Keine Kündigung<br />

Kolleginnen<br />

wegen einmaliger<br />

und Kollegen<br />

Verfehlung<br />

dürfen gegenüber<br />

in Duisburg. Im September 2014 ereignete sich vor dem Betriebstor Die Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte<br />

unbefristet beschäftigten nicht benachteiligt wer<strong>den</strong>. Deshalb sind sie<br />

Mitarbeiterbindung des Arbeitgebers Folgendes: – setzen Es wur<strong>den</strong> Sie Flugblätter an Betriebsangehörige<br />

jetzt in deutscher <strong>für</strong> Ihre und Kollegen türkischer einSprache verteilt.<br />

dem Beschäftigten konnte nach der Beweisaufnahme lediglich<br />

die Kündigung <strong>für</strong> unwirksam (16.11.2015, Az. 9 Sa 832/15). Denn<br />

auch nicht von einer Zulage auszuschließen, zumindest dann, wenn deren<br />

sich Auszahlung vom Dienstalter des Arbeitnehmers abhängt. So hat es der<br />

nachgewiesen wer<strong>den</strong>, dass er – wenn überhaupt – ein einziges Flugblatt<br />

aus der Tasche geholt hatte.<br />

Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschie<strong>den</strong>.<br />

Liebe Die Flugblätter Betriebsrätin, beinhalteten lieber <strong>Betriebsrat</strong>, massive Vorwürfe gegen <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

wie zum Beispiel, dass er „uns wie Sklaven behandelt“ und<br />

die meisten Arbeitgeber haben spätestens jetzt Spanische Beamte erhalten Zulage als Treuebonus<br />

dass er sich einen „unternehmerfreundlichen <strong>Betriebsrat</strong>“ kauft. Zudem sei er seit 9 Jahren beanstandungsfrei im Betrieb tätig gewesen.<br />

Der Arbeitgeber hätte ihn deshalb auf je<strong>den</strong> Fall zunächst<br />

ein großes Interesse daran, ihre Mitarbeiter Der Fall: Auslöser des Verfahrens war eine Zulage, die spanische Beamte erhielten,<br />

Auch dass er Aushilfen keinen Urlaub und keine Entgeltfortzahlung<br />

möglichst langfristig an <strong>den</strong> Betrieb zu bin<strong>den</strong>. sobald sie 6 Jahre und 7 Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Geklagt<br />

gewähre, soll Inhalt des Flugblatts gewesen sein.<br />

abmahnen müssen, so die Begründung der Richter.<br />

Schließlich sind qualifizierte Arbeitnehmer bereits<br />

hatte ein mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellter Lehrer. Die entsprechende<br />

in vielen Bereichen inzwischen rar.<br />

Zulage erhielt er nicht, obwohl er das erforderliche Dienstalter bereits erreicht hatte.<br />

Der Arbeitgeber warf dem Beschäftigten vor, diese Flugblätter im Das vorgeworfene Verhalten rechtfertige keine verhaltensbedingte<br />

Fragt Rahmen man einer Arbeitnehmer, Mahnwache was am <strong>für</strong> Duisburger ihre langjährige<br />

zu haben. Treue Deshalb ausschlaggebend kündigte er ist, das verweisen Beschäftigungsverhältnis am beitgeber auf eine Abmahnung nur in besonders schwerwiegen<strong>den</strong><br />

Hauptbahnhof verteilt Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Schließlich darf Ihr Ar-<br />

Das mit der Angelegenheit befasste spanische Gericht wusste nicht, ob <strong>den</strong> Regelungen<br />

zur Zulage Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien der EU entgegenstehen. Es<br />

viele 12.1.2015 in erster zum Linie 30.4.2015. auf ein gutes Betriebsklima,<br />

selbstverantwortliches Handeln und eine<br />

u SEITE 2<br />

wendete sich deshalb im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an <strong>den</strong> EuGH.<br />

gewisse Flexibilität. Auch eine marktgerechte<br />

Bezahlung ist vielen wichtig.<br />

Auch befristet Beschäftigte haben einen Anspruch<br />

Letztlich wirken sich insoweit auch Extras,<br />

die mittelbar <strong>für</strong> eine finanzielle Besserstellung<br />

Friederike Becker-Lerchner, Rechtsanwältin und Chefredakteurin<br />

Die Entscheidung: Der EuGH hat nun entschie<strong>den</strong>, dass die Gehaltszulage auch befristet<br />

Beschäftigten zusteht (20.6.2019, Az. C-72/18).<br />

SEITE<br />

Kontakt: becker@mitbestimmung-heute.de<br />

2<br />

vorgesehenen Ziele – die Motivation und das Engagement<br />

Einzelner zu fördern – nicht erreicht<br />

aus, z. B. ein Fahrtkostenzuschuss oder ein<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Jobticket.<br />

Liebe Betriebsrätin, lieber <strong>Betriebsrat</strong>,<br />

Kündigung<br />

Dazu<br />

wegen<br />

sollten Sie wissen,<br />

Verbreitens<br />

welche Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

von<br />

Davon profitiert Ihr Arbeitgeber gleich doppelt<br />

das glauben – nämlich je<strong>den</strong>falls auch im viele Hinblick Arbeitnehmer auf die Au-<br />

und Arbeitgeber. Wenn<br />

Sie haben und wie Sie sie am besten nutzen, damit Sie von vornherein<br />

ist günstige gerechtfertigt<br />

Bedingungen <strong>für</strong> sich und Ihre Kollegen aushan-<br />

Gerüchten<br />

ßendarstellung. eine leistungsbezogene Schließlich Vergütung tut gleichzeitig richtig eingeführt wird, kann<br />

deln.<br />

etwas das auch <strong>für</strong> tatsächlich <strong>den</strong> Umweltschutz, der Fall sein. zumindest bei Viele Arbeitnehmer kommunizieren heute via WhatsApp – auch untereinander.<br />

einem Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr<br />

Damit Sie bei Ihrer Arbeit ab sofort mehr Rechtssicherheit haben<br />

Allerdings können Arbeitgebern bei der Einführung und Modernisierung<br />

leistungsbezogener Vergütungssysteme viele<br />

Dabei sollten Sie und Ihre Kollegen allerdings in Ihrer Wortwahl<br />

und einem Jobticket.<br />

und Ihrem Arbeitgeber gegenüber im Zweifelsfall souverän argumentieren<br />

können, habe ich Ihnen auf <strong>den</strong> Seiten 4 und 5 das<br />

sehr<br />

Fehler<br />

vorsichtig<br />

unterlaufen.<br />

Ihr Arbeitgeber grundsätzlich bereit, die<br />

sein. Denn verbreiten Sie in einem Chat unzutreffende<br />

Ist<br />

Gerüchte, die geeignet sind, <strong>den</strong> Ruf Ihres Arbeitgebers oder eines Kollegen<br />

zu beeinträchtigen, riskieren Sie eine außeror<strong>den</strong>tliche Kündigung.<br />

Wichtigste zum Thema und zu Ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

zusammengestellt<br />

Fahrtkosten von Ihnen und Ihren Kollegen<br />

Als <strong>Betriebsrat</strong> können Sie der einen oder anderen Auseinandersetzung<br />

vorbeugen. Denn Sie haben Mitbestimmungsrechte.<br />

zu bezuschussen, empfehle ich Ihnen, mit<br />

Das lässt sich einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts<br />

ihm eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu<br />

(LAG) Ba<strong>den</strong>-Württemberg Herzliche Grüße entnehmen.<br />

Wenn Sie sie geschickt nutzen, vermei<strong>den</strong> Sie unter Umstän<strong>den</strong>,<br />

diesem Thema zu schließen. Um Sie dabei zu<br />

dass über einige Angelegenheiten Streit ausbricht oder aber die<br />

unterstützen, habe ich auf Seite 7 ein entsprechendes<br />

Muster <strong>für</strong> Sie vorbereitet.<br />

Sommerliche Grüße<br />

➤<br />

➤<br />

Arbeitnehmerin verbreitet Gerücht<br />

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber als kaufmännische Angestellte<br />

eingestellt wor<strong>den</strong>. Noch während der Probezeit erfuhr sie von einer flüchtigen<br />

Bekanntschaft, dass der ebenfalls im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigte Vater des<br />

Geschäftsführers angeblich ein verurteilter Vergewaltiger sei.<br />

➤<br />

Friederike Becker-Lerchner<br />

becker@mitbestimmung-heute.de<br />

Über dieses falsche Gerücht unterrichtete die Arbeitnehmerin unverzüglich eine Ihrer<br />

neuen Kolleginnen per WhatsApp. Die Kollegin wandte sich daraufhin an <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

und informierte ihn über <strong>den</strong> Inhalt der WhatsApp. SEITE 2<br />

URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT 1


SEITE 1 oben<br />

Das begründeten die Richter damit, dass es keinen sachlichen Grund<br />

gebe, Arbeitnehmern, die die erforderliche Dienstzeit vorweisen<br />

könnten, die Zulage nicht zu zahlen.<br />

Zulage wird als Treuebonus gezahlt<br />

Die Zulage werde allein deshalb gezahlt, weil die entsprechen<strong>den</strong> Beamten<br />

die erforderliche Dienstzeit zurückgelegt hätten. Es komme<br />

hingegen nicht auf die berufliche Entwicklung im konkreten Fall an.<br />

Grundsätze der Entscheidung sind übertragbar<br />

Hier ging es zwar um spanische Beamte. Die Grundsätze, die der<br />

EuGH aufgestellt hat, gelten aber auch <strong>für</strong> Ihre befristet beschäftigten<br />

Kollegen. Schließlich wer<strong>den</strong> befristet beschäftigte Arbeitnehmer<br />

im europäischen Recht durch die Richtlinie RL 1999/70/EG (vom<br />

28.6.1999) vor Benachteiligungen gegenüber unbefristet beschäftigten<br />

Arbeitnehmern geschützt. Zudem schützt die Richtlinie Ihre Kollegen<br />

davor, dass Ihr Arbeitgeber die Befristungsregeln missbräuchlich<br />

überzieht.<br />

Längere befristete Verträge setzen sachlichen Grund<br />

voraus<br />

Nach <strong>den</strong> deutschen Regeln zu befristeten Arbeitsverträgen kommt<br />

eine längerfristige Beschäftigung auf Basis eines befristeten Vertrags<br />

nur in Betracht, wenn Ihr Arbeitgeber einen sachlichen Grund vorweisen<br />

kann. Schließlich ist die befristete Beschäftigung ohne sachlichen<br />

Grund nur <strong>für</strong> maximal 2 Jahre möglich, § 14 Abs. 1 Teilzeitund<br />

Befristungsgesetz (TzBfG).<br />

Hat Ihr Arbeitgeber allerdings einen sachlichen Grund <strong>für</strong> die Befristung<br />

eines Beschäftigungsverhältnisses, gilt weder die maximale<br />

Befristungsdauer von 2 Jahren noch das Vorbeschäftigungsverbot.<br />

Das nutzen einige Arbeitgeber aus.<br />

Sie suchen immer wieder Gründe, die es ihnen ermöglichen, Arbeitnehmer<br />

ständig auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags zu beschäftigen.<br />

Was insoweit als sachlicher Grund anzusehen ist, ist klar<br />

geregelt. 7 Gründe lesen Sie in § 14 Abs. 1 TzBfG. <br />

MEIN TIPP: Versuchen Sie, die Vergabe von befristeten<br />

Verträgen im Rahmen zu halten<br />

Als <strong>Betriebsrat</strong> sollten Sie sich da<strong>für</strong> starkmachen, dass befristete<br />

Arbeitsverträge nur da eingesetzt wer<strong>den</strong>, wo sie wirklich sinnvoll sind.<br />

Denn so manch ein Arbeitgeber übertreibt es damit, sich die Flexibilität<br />

zu erhalten. Haben Sie stets im Kopf: Auch bei einer befristeten Einstellung<br />

benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Zustimmung. Prüfen Sie dann anhand<br />

der folgen<strong>den</strong> Checkliste, ob die Befristung an sich gerechtfertigt ist.<br />

Kurz-Check: Befristung in Ordnung?<br />

Prüfpunkte<br />

Es ist beabsichtigt, <strong>den</strong> Arbeitsvertrag schriftlich zu schließen.<br />

Ja<br />

❒<br />

Achtung: Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Befristung unwirksam und der Arbeitsvertrag gilt als unbefristet<br />

geschlossen.<br />

Es liegt ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG vor.<br />

Es handelt sich um eine befristete Einstellung ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Die Befristung ist auf eine Dauer<br />

von höchstens 2 Jahren ausgelegt.<br />

Es handelt sich um eine sachgrundlos befristete Einstellung eines mindestens 53 Jahre alten Arbeitnehmers, der zuvor mindestens<br />

4 Monate beschäftigungslos war. In diesem Fall kann der Vertrag auf 5 Jahre geschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Ist einer dieser 3 Punkte gegeben, wer<strong>den</strong> Sie sich nur schwer gegen eine Befristung wehren können.<br />

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premium.vnr.de<br />

❒<br />

❒<br />

❒<br />

<br />

SEITE 1 unten<br />

Daraufhin kündigte dieser das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmerin<br />

fristlos. Diese zog vor Gericht und erhob Kündigungsschutzklage.<br />

Fristlose Kündigung ist wirksam<br />

Die Entscheidung: Das Gericht hielt die außeror<strong>den</strong>tliche Kündigung<br />

nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch <strong>für</strong> wirksam (LAG Ba<strong>den</strong>-Württemberg,<br />

14.3.2019, Az. 17 Sa 52/18). Eine vorherige Abmahnung<br />

sei hier nicht erforderlich gewesen.<br />

Das begründete das Gericht wie folgt: Die Behauptung, dass der Vater<br />

des Geschäftsführers ein verurteilter Vergewaltiger sei, stelle eine<br />

strafbare üble Nachrede dar. Es handle sich um eine erhebliche Ehrverletzung.<br />

Die Voraussetzung der Verbreitung einer ehrverletzen<strong>den</strong><br />

Behauptung sei bereits gegeben, wenn die ehrenrührige Behauptung<br />

in einem vermeintlich vertraulichen Chat weitergegeben werde.<br />

Das Gericht stellte in der Entscheidung auch klar, dass die Arbeitnehmerin<br />

sich hier nicht auf ihr Grundrecht der freien Meinungsäußerung<br />

berufen könne. Es sei Arbeitnehmern zwar unbenommen,<br />

auch öffentlich Kritik zu äußern. Insoweit müsse aber der strafrechtlich<br />

gewährleistete Ehrenschutz gewährt wer<strong>den</strong>. <br />

FAZIT<br />

Keine Regel ohne Ausnahme<br />

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist umfassend. Wahrheitsoder<br />

sachwidrige Behauptungen sind allerdings nicht davon erfasst.<br />

Ich empfehle Ihnen und Ihren Kollegen, sich Ihrem Arbeitgeber<br />

gegenüber grundsätzlich loyal zu verhalten. Sie sind dazu<br />

verpflichtet. Es ist besser, wenn jeder seinem Ärger auf andere<br />

Art und Weise Luft macht als durch die Verbreitung unüberlegter<br />

Kommentare. Versuchen Sie, problematische Situationen grundsätzlich<br />

im Gespräch zu lösen. In einem solchen Gespräch dürfen<br />

Sie durchaus sachliche Kritik üben.<br />

2 URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT


Versetzung:<br />

Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nach Vorwurf der Bestechlichkeit<br />

an anderen Standort versetzen<br />

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen achten die meisten<br />

Arbeitgeber stets darauf, sich eine möglichst hohe Flexibilität<br />

zu erhalten. Deshalb regeln diejenigen, die über mehrere<br />

Standorte verfügen, in <strong>den</strong> Arbeitsverträgen meist,<br />

dass sie ihre Mitarbeiter, wenn es erforderlich ist, auch<br />

an einem anderen Standort als dem ursprünglich vorgesehenen<br />

einsetzen können. Eine solche Versetzung kann<br />

auch durch <strong>den</strong> Vorwurf der Bestechlichkeit ausgelöst und<br />

wirksam durchgesetzt wer<strong>den</strong>. Das lässt sich einer aktuellen<br />

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz<br />

entnehmen.<br />

Müllwerker arbeitet auf Wertstoffhof<br />

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war als Müllwerker bei seinem Arbeitgeber,<br />

einem Entsorgungsunternehmen, beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag<br />

beinhaltete eine Versetzungsklausel. Danach konnte der Arbeitgeber<br />

ihn an einem anderen Standort seines Unternehmens beschäftigen,<br />

wenn dies aus betrieblichen Grün<strong>den</strong> notwendig wird.<br />

Der Arbeitnehmer arbeitete auf einem Wertstoffhof. Dabei hatte er<br />

die von Unternehmen und Privatpersonen angelieferten Abfälle zu<br />

begutachten, zu wiegen und die Entsorgungsgebühren zu erheben.<br />

Arbeitgeber geht Bestechlichkeitsvorwurf nach<br />

Diesen Aufgaben kam er offensichtlich nicht ordnungsgemäß nach.<br />

Ein Kunde teilte dem Arbeitgeber mit, dass der Arbeitnehmer bestechlich<br />

sei. Der Arbeitgeber ging der Angelegenheit daraufhin nach.<br />

Er ließ am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers Observierungen durchführen.<br />

Diese bestätigten <strong>den</strong> Verdacht.<br />

Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, <strong>den</strong> Arbeitnehmer an einen<br />

anderen Standort zu versetzen. Dazu gestaltete er das Tätigkeitsprofil<br />

des Arbeitnehmers um. Die Entfernung vom Wohnort des Arbeitnehmers<br />

zum neuen Arbeitsplatz betrug etwa 56 km.<br />

Das missfiel dem Arbeitnehmer. Deshalb klagte er gegen die Versetzung<br />

vor dem Arbeitsgericht.<br />

Versetzung ist zulässig<br />

Die Entscheidung: Das Gericht urteilte in der 2. Instanz, dass die<br />

Versetzung zulässig sei. Schließlich sei sie von <strong>den</strong> arbeitsvertraglichen<br />

Regelungen gedeckt (LAG Rheinland-Pfalz, 11.4.2019,<br />

Az. 5 Sa 371/18). Der Arbeitsvertrag enthalte eine Versetzungsklausel.<br />

Diese erlaube es dem Arbeitgeber, <strong>den</strong> Arbeitnehmer trotz des<br />

ursprünglich festgelegten Arbeitsorts an einen anderen Standort zu<br />

versetzen. Denn in der entsprechen<strong>den</strong> Klausel habe sich der Arbeitgeber<br />

eine Versetzung ausdrücklich vorbehalten.<br />

Die Versetzung entspreche hier dem billigen Ermessen. Der Arbeitgeber<br />

habe ausreichende Tatsachen da<strong>für</strong> vorgetragen, die <strong>den</strong> Verdacht<br />

begründeten, dass der Arbeitnehmer seine Pflichten auf dem<br />

Wertstoffhof verletzt habe. Auch die Verlängerung des Arbeitswegs<br />

um 56 km sei dem Arbeitnehmer zumutbar.<br />

Bei Versetzungen re<strong>den</strong> Sie häufig mit<br />

Versetzungen stoßen nicht immer auf Gegenliebe. Dennoch gehören<br />

sie zum Alltag in <strong>den</strong> Betrieben. Als <strong>Betriebsrat</strong> bestimmen Sie bei<br />

personellen Angelegenheiten und damit auch bei Versetzungen in<br />

vielen Fällen mit (§ 99 Abs. 1 BetrVG), nämlich immer dann, wenn<br />

in Ihrem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.<br />

Es ist allerdings nicht immer einfach <strong>für</strong> Sie, Ihr Mitbestimmungsrecht<br />

auszuüben. Schließlich haben Sie meist andere Interessen als<br />

Ihr Arbeitgeber. Bei Versetzungen können Sie Ihre Zustimmung zu<br />

einer solchen Maßnahme allein aus <strong>den</strong> in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten<br />

Grün<strong>den</strong> verweigern.<br />

Das folgende Schreiben können Sie nutzen, wenn Sie Ihre Zustimmung<br />

verweigern wollen. <br />

Muster-Schreiben: Widerspruch gegen Versetzung<br />

An die Geschäftsleitung der … (Name des Unternehmens)<br />

Ort, Datum ...<br />

Beabsichtigte Versetzung<br />

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,<br />

am … haben Sie dem <strong>Betriebsrat</strong> mitgeteilt, dass Sie beabsichtigen, Herrn … von der Betriebsstätte … in die 30 km entfernte Niederlassung<br />

nach … zu versetzen.<br />

Der <strong>Betriebsrat</strong> hat in seiner Sitzung am … beschlossen, die Zustimmung zu verweigern. Denn mit Herrn … wurde im Arbeitsvertrag<br />

keine Versetzungsklausel vereinbart. Er kann deshalb nicht verpflichtet wer<strong>den</strong>, an dem 30 km entfernten Ort zu arbeiten.<br />

Zudem müsste Herr … durch die Versetzung erhebliche wirtschaftliche Nachteile hinnehmen, die weder aus betrieblichen noch persönlichen<br />

Grün<strong>den</strong> gerechtfertigt sind. Bei der Prüfung, ob möglicherweise ein anderer Arbeitnehmer in Betracht kommt, haben wir<br />

festgestellt, dass Frau … auch <strong>für</strong> die Besetzung der Stelle in … geeignet wäre. Sie ist bereits in einem ähnlichen Sachgebiet in der<br />

Niederlassung dort tätig.<br />

Wegen der genannten Gründe widerspricht der <strong>Betriebsrat</strong> der Versetzung.<br />

Freundliche Grüße<br />

Unterschrift <strong>Betriebsrat</strong>svorsitzende(r)<br />

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URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT 3


Arbeitsschutz – Lücken erkennen und schließen:<br />

In 7 Schritten zu mehr Arbeitssicherheit im Betrieb<br />

Der Arbeitsschutz ist rechtlich gut abgesichert. Trotzdem fehlt einigen Betriebsräten noch immer eine richtige Strategie,<br />

um das Thema im Betriebsalltag aufzugreifen und erfolgreich umzusetzen. Das ist jedoch wichtig, damit Sie Ihrem<br />

Arbeitgeber als kompetenter Gesprächspartner gegenüberstehen und wirkungsvoll Einfluss nehmen können. Wie Sie<br />

dabei Schritt <strong>für</strong> Schritt vorgehen und noch mögliche Versäumnisse ausbessern, lesen Sie in diesem Beitrag.<br />

Schritt 1: Informieren Sie sich über<br />

<strong>den</strong> Stand der Dinge<br />

Es gehört zu Ihren Aufgaben als <strong>Betriebsrat</strong><br />

festzustellen, ob die gesetzlichen Arbeitsschutz-<br />

und Unfallverhütungsvorschriften<br />

von Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>. Nur wenn Sie wirklich<br />

wissen, welche Pflichten Ihr Arbeitgeber hat<br />

und wie weit er beim Thema Arbeitssicherheit<br />

ist, können Sie Ihrer Aufgabe richtig<br />

nachkommen. Dazu müssen Sie die Ausgangsposition<br />

erfassen und eine eigene Position<br />

beziehen.<br />

Das heißt konkret: Verschaffen Sie sich zunächst<br />

einen Überblick über die <strong>für</strong> Ihren<br />

Betrieb relevanten Vorschriften. Prüfen Sie<br />

danach, wie weit Ihr Arbeitgeber bereits ist:<br />

Gibt es einen Sicherheitsbeauftragten? Einen<br />

Betriebsarzt? Ist das der Fall, dann sollten Sie<br />

unbedingt mit ihnen sprechen, um mehr über<br />

<strong>den</strong> Stand der Dinge zu erfahren. Werten Sie<br />

zudem die Unfallstatistiken und Krankenstände<br />

aus.<br />

Prüfen Sie, ob es in Ihrem Betrieb bereits einen<br />

Arbeitsschutzausschuss gibt. Falls nein,<br />

schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber die Gründung<br />

eines solchen vor.<br />

ACHTUNG<br />

Ihr Arbeitgeber muss Sie informieren<br />

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie zu unterrichten,<br />

§ 89 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz<br />

(BetrVG). Kommt er in dieser<br />

Angelegenheit nicht auf Sie zu, ergreifen<br />

Sie die Initiative!<br />

Helfen Sie Ihrem Arbeitgeber<br />

Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber auch,<br />

wenn es darum geht, alle <strong>für</strong> Ihren Betrieb<br />

wichtigen Vorschriften herauszufin<strong>den</strong>. Da<br />

auch Sie nicht alle Vorschriften kennen bzw.<br />

fin<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, lassen Sie sich am besten von<br />

<strong>den</strong> Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern<br />

helfen.<br />

Da die genannten Behör<strong>den</strong> <strong>den</strong> Betrieb später<br />

kontrollieren, können sie Ihnen genau<br />

sagen, welche Vorschriften erfüllt wer<strong>den</strong><br />

müssen. Damit nicht alle gleichzeitig aktiv<br />

wer<strong>den</strong>, sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber<br />

und je nach Vorhan<strong>den</strong>sein mit dem<br />

Sicherheitsbeauftragten abstimmen, wer sich<br />

mit <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> in Verbindung setzt. Die<br />

wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zum<br />

Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit fin<strong>den</strong><br />

Sie in der Übersicht unten.<br />

Eigene Ziele formulieren<br />

Haben Sie sich bereits ein umfassendes Bild<br />

von der Lage verschafft, formulieren Sie Ihre<br />

Ziele. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur<br />

reine Sicherheitskriterien, sondern überlegen<br />

Sie auch, was im Sinne der Gesundheitsförderung<br />

angebracht wäre. Einigen Sie sich im<br />

Anschluss mit <strong>den</strong> anderen Verantwortlichen<br />

auf ein gemeinsames Vorgehen.<br />

Schritt 2: Beteiligen Sie Ihre Kollegen<br />

Der Auftrag, <strong>den</strong> Betrieb sicher zu gestalten<br />

und Maßnahmen der Gesundheitsförderung<br />

zu etablieren, kann nur von allen Beteiligten<br />

gemeinsam aufgegriffen und umgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Das gilt vor allem <strong>für</strong> Ihre Kolleginnen<br />

und Kollegen. Sie sollten sie deshalb so frühzeitig<br />

wie möglich in die Planung und Gestaltung<br />

der Maßnahmen einbeziehen.<br />

Das heißt konkret: Bringen Sie Ihren Kolleginnen<br />

und Kollegen die Ziele und Vorgehensweise<br />

durch umfassende Information<br />

nahe. Und: Bitten Sie sie um Unterstützung<br />

bei der Verwirklichung.<br />

Einbeziehung der Kollegen zunächst<br />

absprechen<br />

Die Einbeziehung Ihrer Kolleginnen und<br />

Kollegen sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber<br />

absprechen. Denn an sich ist das<br />

seine Aufgabe. Allerdings können Sie ihm die<br />

Einbeziehung meistens mit dem Argument<br />

schmackhaft machen, dass die Kollegen die<br />

meisten Gefahren eher kennen als er oder Sie.<br />

MEIN TIPP: Verschaffen Sie sich vor<br />

Ort einen Überblick<br />

Um tatsächlich die richtigen Gegenmaßnahmen<br />

vorschlagen zu können, sollten Sie vor Ort, also<br />

direkt am Arbeitsplatz der Beschäftigten, Einblick<br />

nehmen. Machen Sie die nötigen Arbeitsplatzbegehungen.<br />

Führen Sie zusätzlich Fragebogenaktionen<br />

durch. So wer<strong>den</strong> Sie irgendwann eine<br />

Menge Informationen darüber haben, wo man<br />

etwas tun könnte bzw. muss.<br />

Wenn Sie eine Gefahr feststellen:<br />

nur mit Ihrem Arbeitgeber<br />

Stoßen Sie in diesem Zusammenhang auf<br />

eine Gefährdung, wen<strong>den</strong> Sie sich mit Ihren<br />

Erkenntnissen schnellstmöglich an Ihren Arbeitgeber.<br />

Beseitigen Sie sie nicht allein. Denn<br />

auch hier gilt: Die Beseitigung einer Gefährdung<br />

ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers. Ihre<br />

Aufgabe ist lediglich die Überwachung, dass<br />

er seinen Pflichten nachkommt. Sie können<br />

Ihren Arbeitgeber nur zum Handeln drängen<br />

bzw. im Fall eines erzwingbaren Mitbestimmungsrechts<br />

(z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG<br />

= Regelung zur Verhütung von Arbeitsunfällen)<br />

da<strong>für</strong> sorgen, dass er Abhilfe schafft.<br />

MEIN TIPP: Hier nicht selbst aktiv<br />

wer<strong>den</strong><br />

Wer<strong>den</strong> Sie bei einer Gefährdungsbeseitigung<br />

nicht selbst aktiv. Etwas anderes gilt nur, wenn<br />

eine akute Gefahr droht. Beispiel: Gefährliche<br />

Dämpfe oder Feuer breiten sich in <strong>den</strong> Produktionsräumen<br />

aus. In einem vergleichbaren Fall,<br />

also wenn eine akute Gefahr <strong>für</strong> die Gesundheit<br />

Ihrer Kollegen besteht, die sofort abgewendet<br />

wer<strong>den</strong> muss, können Sie z. B. die Weiterarbeit<br />

untersagen.<br />

Überblick: Die wichtigsten Regeln zur Arbeitssicherheit<br />

Schutzvorschrift<br />

Arbeitszeitgesetz<br />

(ArbZG)<br />

Arbeitsschutzgesetz<br />

(ArbSchG)<br />

Arbeitssicherheitsgesetz<br />

(ASiG)<br />

DOWNLOAD<br />

premium.vnr.de<br />

Inhalt<br />

Regelungen zur Arbeitszeit wie etwa zulässige Höchstarbeitszeiten,<br />

Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Pausen,<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen <strong>für</strong> Nachtarbeiter<br />

Regelungen zum technischen Arbeitsschutz wie allgemeine<br />

Grundsätze, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Übertragung<br />

von Aufgaben, Dokumentationspflichten<br />

Regelungen zur Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften <strong>für</strong><br />

Arbeitssicherheit, Sicherheitsanforderungen an Arbeitsplätze<br />

<br />

4 URTEILSDIENST FÜR DEN BETRIEBSRAT


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