KAV MAGAZIN - AUSGABE 3/2019
Ausgabe 03/2019 KAV MAGAZIN GALA KÖLNER JURISTEN AM 22. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG
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Ausgabe 03/<strong>2019</strong><br />
<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
GALA KÖLNER JURISTEN<br />
AM 22. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG
When you have to be right<br />
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Editorial |<br />
5<br />
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
die Urlaubszeit ist vorbei. Ich hoffe, Sie<br />
haben die Zeit genossen und neue Kraft<br />
gesammelt, um sich dem Alltag wieder<br />
stellen zu können. Turbulent geht es<br />
derzeit in der Welt zu. Da kann man den<br />
Urlaub gut gebrauchen – Abstand gewinnen<br />
vom Alltagstrubel, aber auch von der<br />
rasanten Entwicklung um uns herum, sei<br />
es politisch, rechtlich, gesellschaftlich<br />
oder in sonstiger Weise.<br />
Nach dem Urlaub gibt es viel zu erledigen.<br />
Der Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) hilft<br />
Ihnen dabei. Auch in der zweiten Jahreshälfte<br />
<strong>2019</strong> stehen wir Ihnen wieder mit<br />
einem umfangreichen Angebot an Fortbildungen<br />
zur Verfügung. Wenn Sie Fachanwältin<br />
oder Fachanwalt sind, bieten<br />
wir Ihnen zusätzlich zu dem ohnehin<br />
umfangreichen Fortbildungsprogramm<br />
wieder auf den Gebieten Miet- und WEG-<br />
Recht, Versicherungsrecht, Familienrecht,<br />
IT-Recht, Urheber- und Medienrecht,<br />
Verkehrsrecht, Bau-und Architektenrecht,<br />
Arbeitsrecht und auf dem Gebiet des gewerblichen<br />
Rechtsschutzes die bewährten<br />
Veranstaltungen mit insgesamt 15<br />
Fortbildungsstunden an zwei Tagen an.<br />
Dem <strong>KAV</strong> ist es wichtig, seinen Mitgliedern<br />
ein komprimiertes Programm zu<br />
bieten, das nicht zu viel von der wertvollen<br />
Arbeitszeit nimmt und zugleich<br />
hochkarätige Referenten bietet sowie<br />
interessante Themen behandelt. Hierbei<br />
ist unseren Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />
an dieser Stelle nochmals ein großer<br />
Dank auszusprechen. Durch das ehrenamtliche<br />
Engagement der Mitglieder der<br />
Ausschüsse und Arbeitskreise kann der<br />
<strong>KAV</strong> erst diese Veranstaltungen anbieten.<br />
Bei dieser Gelegenheit: Sollten Sie an der<br />
Mitarbeit in unseren Ausschüssen und<br />
Arbeitskreisen Interesse haben – melden<br />
Sie sich. Man muss nicht über langjährige<br />
Erfahrung verfügen oder eine einschlägige<br />
Fachanwaltschaft vorweisen können,<br />
um mitarbeiten zu können. Engagement<br />
und Interesse genügen völlig. Schauen<br />
Sie einmal auf unserer Website vorbei,<br />
auf der Sie alle Ausschüsse und Arbeitskreise<br />
aufgelistet finden. Vielleicht ist etwas<br />
dabei, für das Sie sich interessieren.<br />
Dass Sie nebenbei Ihr Netzwerk vergrößern<br />
und eine Menge Tipps für die Praxis<br />
bekommen, sind weitere unschätzbare<br />
Vorteile Ihrer Mitarbeit.<br />
Auch wenn es noch etwas Zeit bis<br />
zum Jahresende ist, will ich es nicht<br />
versäumen, bereits jetzt auf unsere<br />
GALA Kölner Juristen am 22. November<br />
<strong>2019</strong> hinzuweisen. Sie sind herzlich<br />
eingeladen. Genießen Sie einen schönen<br />
Abend mit Musik, Tanz und – wenn Sie<br />
bereits zum Dinner kommen – mit einem<br />
ausgezeichneten Drei-Gänge-Menü.<br />
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu<br />
dürfen.<br />
Ihr<br />
Markus Trude<br />
Vorsitzender
6 | Inhalt<br />
Foto: Matthias Drobeck<br />
<strong>KAV</strong> Intern<br />
Aktuelles &<br />
Wissenswertes<br />
Veranstaltungen,<br />
Termine und Hinweise<br />
8 | Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />
10 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />
12 | Mitgliedervorteile<br />
14 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />
16 | Der <strong>KAV</strong> in den sozialen Medien<br />
18 | Anwälte & Kunst<br />
19 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />
20 | <strong>KAV</strong> Rechtpersönlich:<br />
Interview mit Frau Kollegin<br />
Dr. Luise Hauschild, Mitglied des<br />
Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V., und dem<br />
Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln, Herrn Kollegen<br />
Dr. Thomas Gutknecht<br />
22 | Burnout des Anwalts – kein Grund<br />
für die Wiedereinsetzung<br />
23 | Was ist ein Fernabsatz-Mandat?<br />
26 | Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung<br />
28 | JurTour – Barcelona<br />
32 | Personen<br />
34 | Wichtige Termine<br />
34 | ANRISTA-Tennis-Turnier <strong>2019</strong><br />
35 | Referendariat und was dann?<br />
36 | Revue zu den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />
vom 12.–13. Juli <strong>2019</strong><br />
38 | Revue: Sommerabschlussgala der<br />
Rechtsanwaltsfachangestellten vom<br />
12. Juli <strong>2019</strong><br />
38 | Organfest <strong>2019</strong><br />
38 | Kammerversammlung <strong>2019</strong><br />
39 | Recht in Köln<br />
39 | Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag<br />
und Ordentliche Mitgliederversammlung<br />
2020<br />
39 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin 4/2020<br />
40 | GALA Kölner Juristen am<br />
22. November <strong>2019</strong> in der Wolkenburg
Inhalt |<br />
7<br />
40<br />
GALA<br />
Kölner Juristen<br />
am 22. November <strong>2019</strong><br />
in der Wolkenburg, Köln<br />
Ausschüsse &<br />
Arbeitskreise<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
Verschiedenes<br />
42 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />
43 | Ausschuss Insolvenzrecht<br />
46 | Ausschuss Junge Anwälte<br />
48 | Fortbilden und Service genießen<br />
49 | Information zu den Seminaren<br />
50 | Übersicht der Seminare<br />
54 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />
80 | Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />
<strong>2019</strong> –2020<br />
(7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />
82 | Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong>–2021<br />
in Kooperation mit der Deutschen<br />
Anwaltakademie in Köln<br />
84 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />
87 | Teilnahmebedingungen <strong>KAV</strong> e. V.<br />
05 | Editorial<br />
07 | Impressum<br />
88 | Annoncen<br />
90 | Anmeldeformular<br />
GALA Kölner Juristen<br />
92 | Anmeldeformular Seminare<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) | Redaktion:<br />
Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />
(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz<br />
1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titelbild: Adobe<br />
Stock/lauritta | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
8 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />
Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen<br />
attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame<br />
Zukunft? Wir haben da was für Dich!<br />
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Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft<br />
hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wertschätzung<br />
bringen wir ihm entgegen? Wir vom <strong>KAV</strong> haben uns<br />
dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer<br />
Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern<br />
und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> vorzustellen.<br />
Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung,<br />
Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns<br />
daher sehr, Euch die neue <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft vorstellen<br />
zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen<br />
und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG<br />
Bezirks Köln, den <strong>KAV</strong> bereits vor Erlangung der Zulassung zur<br />
Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken.<br />
Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte <strong>KAV</strong><br />
Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem<br />
eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und<br />
Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.<br />
Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz<br />
besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Austausch<br />
mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutauschen<br />
und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und<br />
Kollegen zu schaffen.<br />
Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft<br />
beläuft sich auf 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft<br />
ist online unter www.kav-junior.de, aber auch schriftlich per<br />
Post oder E-Mail zu beantragen.<br />
Wir freuen uns auf Euch!<br />
Euer Kölner Anwaltverein e. V.<br />
www.kav-junior.de
<strong>KAV</strong> Intern |<br />
9<br />
WWW.ELITEANWALT.DE<br />
Ihr habt viele Gemeinsamkeiten!<br />
Lernt Euch kennen.<br />
Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt<br />
Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten<br />
und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes<br />
Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute<br />
schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von<br />
jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten<br />
wertvolle Tipps.<br />
Alles zu Deinem Match mit dem <strong>KAV</strong> erfährst Du unter<br />
www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.
10 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />
Wir freuen uns, seit dem 01. Mai <strong>2019</strong> folgende Kolleginnen und Kollegen als neue<br />
Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen<br />
erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />
Neue Mitglieder<br />
RAin Ruth Balduin, Euskirchen<br />
RAin Dr. Carina Becker, Köln<br />
RAin Simone Beuger, Köln<br />
Calvin Bothe, Köln (Juniormitglied)<br />
RAin Maria Brunthaler, Wesseling<br />
RA Oliver Delling, Kürten<br />
RA Felix Erler, Köln<br />
Lisa Katharina Gebhart, Köln (Juniormitglied)<br />
RAin Julia Gerdes, Köln<br />
RA Skanda Gronen, Köln<br />
RA Mats Hagemann, Köln<br />
RAin Tatjana Hammer, Köln<br />
RA Jakob Simon Hansen, Köln<br />
RA Christoph Henckel, Köln<br />
RA Thomas Höller, Köln<br />
RAin Lisa Hübner, Köln<br />
RA Claude-Henrik Husemann, Köln<br />
RA Kristof Kamm, Köln<br />
RA Jan Victor Khatib, Köln<br />
RA Dr. Baran Kizil, LL. M., Köln<br />
RA Thomas Klare, Köln<br />
RA Richard Koenn, Köln<br />
RA Dr. Andreas Krebs, LL. M., Köln<br />
RA Lars Leininger, Köln<br />
RAin Sarah Alejandra Lemus Delgado, Köln<br />
RA Dr. Burkard Lensing, LL. M., Köln<br />
RAin Kathrin Lohrengel, Köln<br />
RAin Andrea May, Köln<br />
RAin Franziska Neugebauer, Köln<br />
RAin Bettina Neugebauer, Köln<br />
RAin Miryam Lisa Raasch, Köln<br />
RA Thomas Reichard, Köln<br />
RAin Jessica Katharina Robens, Köln<br />
RA Hanns Clemens Leonard Rödle, Köln<br />
RA Prof. Dr. Marco Rogert, Köln<br />
RA Yama Said, Köln<br />
Thea Schenk-Busch, Köln (Juniormitglied)<br />
RA David Scherberich, Köln<br />
RAin Sandra Michaela Schiffgen, Köln<br />
RA Thorsten Schmidt, Köln<br />
RA Dr. Arne Schmieke, Köln<br />
David Schneider, Köln (Juniormitglied)<br />
RAin Isabell Steckel, Köln<br />
RAin Kathrin Stutzinger, Köln<br />
RAin Marie Vetter, Köln<br />
RAin Anette Vorpahl, Köln
TECHNOLOGIE,<br />
DIE MIT IHNEN WÄCHST<br />
Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und<br />
Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware,<br />
Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services<br />
werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und<br />
skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf<br />
einem Quadratmeter – grenzenlos einfach.<br />
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12 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />
folgende Annehmlichkeiten:<br />
iStock.com/PeopleImages<br />
✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />
Workshops, Tagungen und Großevents<br />
✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />
von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />
✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />
der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />
<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />
✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />
vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />
veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />
✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />
✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />
Pflege von Kontakten<br />
✓ Vier Ausgaben des <strong>KAV</strong> Magazins<br />
✓ Kostenfreier Robenverleih<br />
✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />
inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />
✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />
www.kav-seminare.de<br />
✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />
Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />
✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />
weiteren Institutionen<br />
✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />
vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />
✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />
<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />
✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />
dem Versorgungswerk<br />
und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />
✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />
<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />
www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />
✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />
✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />
✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />
✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />
Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />
*Jungmitglieder:<br />
Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.,<br />
deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />
länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben.
ANWALTSZUKUNFTSKONGRESS.DE<br />
10. / 11. OKT <strong>2019</strong><br />
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Kennedy-Ufer 2 A<br />
50679 Köln<br />
TOP-REFERENTEN<br />
BEST PRACTICES<br />
FACHAUSSTELLUNG<br />
NETWORK NIGHT<br />
RECHTSBERATUNG IM DIGITALEN ZEITALTER<br />
Welche Trends prägen die Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt?<br />
Wo liegen die Chancen und die Risiken? Die Antworten auf diese und viele andere<br />
Fragen erhalten Sie auf dem Anwaltszukunftskongress.<br />
JETZT BIS 10.10.<strong>2019</strong> ANMELDEN!<br />
Nur für Mitglieder des KölnerAnwaltVerein, mit diesem Code noch einmal<br />
10 % auf den Ticket-Preis.<br />
<strong>KAV</strong><strong>2019</strong><br />
Eine gemeinsame Veranstaltung von
14 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />
Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen<br />
für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können.<br />
Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden<br />
Unternehmen unterbreiten:<br />
Bürobedarf<br />
Hänsel
<strong>KAV</strong> Intern | 15<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Website unter<br />
www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />
Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />
Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.
16 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
WARUM SOCIAL MEDIA?<br />
Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />
ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />
Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />
YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />
und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />
Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />
Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />
Links:<br />
Neu: Instagram<br />
Facebook<br />
Xing<br />
Twitter<br />
YouTube<br />
www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />
www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />
www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />
www.twitter.com/koelneranwalt<br />
www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />
Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege,<br />
würden wir uns sehr freuen.<br />
RECHTZEITIG INFORMIERT<br />
Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />
seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />
erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />
stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />
Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />
Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />
zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber<br />
hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen,<br />
Empfängen und Bällen ein und hält nützliche<br />
Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte<br />
Mitglieder können sich über die Website<br />
des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />
DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />
Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />
Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />
einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />
den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />
zum Deutschen Anwaltstag.<br />
Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete<br />
Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />
Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor.<br />
Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />
freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />
auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />
verpassen.<br />
www.youtube.com – Kölner Anwaltverein
10. OKTOBER <strong>2019</strong>, 19 UHR<br />
KÖLSCH, KÖLSCH, KÖLSCH<br />
07. NOVEMBER <strong>2019</strong>, 19 UHR<br />
GIN, GIN, GIN AND TONIC<br />
AFTERWORK LOUNGE @ LEGS11<br />
IM MGALLERY HOTEL MONDIAL AM DOM COLOGNE<br />
Diese beiden Events des Ausschusses Junge Anwälte im<br />
<strong>KAV</strong> e. V. werden etwas ganz Besonderes. Im nigelnagelneuen<br />
„LEGS11 Coffeeshop & Deli“ im MGallery Hotel<br />
Mondial am Dom begrüßt der <strong>KAV</strong> seine Junganwälte<br />
und Juniormitglieder mit freundlicher Unterstützung<br />
des <strong>KAV</strong> Marketingpartners Philips zu zwei entspannten<br />
Afterwork-Treffen.<br />
Während am 10. Oktober <strong>2019</strong> unsere Stadt, unser<br />
Kölsch und unsere regionalen Tapas dabei verlässliche<br />
Begleiter sind, dreht sich am 07. November <strong>2019</strong> alles<br />
um das Thema Gin & Tonic. Dabei steht das Netzwerken<br />
der jungen Kollegen und jenen, die es werden möchten<br />
bei beiden Terminen klar im Fokus. Die Teams von Philips<br />
und dem <strong>KAV</strong> werden zudem vor Ort für Informationen<br />
und Fragen zur Verfügung stehen.<br />
Aufgrund der gemütlichen Größe des Veranstaltungsortes<br />
und der damit verbundenen limitierten Teilnehmerzahl<br />
bitten wir alle interessierte Junganwälte und<br />
Juniormitglieder um eine kurze Vorabanmeldung per<br />
E-Mail, an: service@koelner-anwaltverein.de.<br />
Weitere Informationen erhaltet Ihr nach der Registrierung.<br />
First come, first serve!<br />
Wir freuen uns auf Euch!<br />
Euer <strong>KAV</strong> e. V.<br />
Powered by:
18 | <strong>KAV</strong> Intern<br />
A&K<br />
Anwälte & Kunst<br />
shutterstock/4th Life Photography<br />
Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der<br />
Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der Veranstaltungsreihe<br />
„Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie<br />
viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können. Dabei<br />
kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen<br />
und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit mit der Van der Grinten<br />
Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe<br />
erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets attraktiven Programmen<br />
für Sie. Die bereits geplanten Termine präsentieren wir Ihnen in Kürze auf unserer Website www.kav.koeln.<br />
Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame<br />
Veranstaltungsreihe von:
<strong>KAV</strong> Intern | 19<br />
Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />
Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />
Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />
Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />
hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />
Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />
Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />
Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />
Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />
zu können.<br />
Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />
und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />
im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />
Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />
<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />
eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />
eine Robe leihen.<br />
Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />
oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />
bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />
mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />
an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.<br />
Wir geben<br />
Sicherheit.<br />
Kunst- und Transportversicherungen: Damit Ihre Kunst überall sicher ist.<br />
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20 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
Aktuelles & Wissenswertes<br />
<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />
Interview mit Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild, Mitglied des Vorstands<br />
des <strong>KAV</strong> e. V., und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln, Herrn Kollegen Dr. Thomas Gutknecht<br />
I. BERUFLICH:<br />
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />
bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />
juristischen Laufbahn?<br />
L.H.: Die Novemberentscheidung des BGH aus dem Jahr 2003.<br />
I. BERUFLICH:<br />
1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />
bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />
juristischen Laufbahn?<br />
T.G.: Da gab es in den Jahren schon einige bemerkenswerte<br />
Entscheidungen. Aber besonders bahnbrechend und überraschend<br />
ist für mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus<br />
Oktober 2017 zur faktischen Einführung eines weiteren Geschlechts<br />
soweit nämlich gefordert wird, im Geburtsregister einen weiteren<br />
positiven Geschlechtseintrag neben männlich oder weiblich zuzulassen.<br />
Das wird perspektivisch gesehen schon eine umwälzende<br />
Wirkung auf große Teile unserer Rechtsordnung haben.
Aktuelles & Wissenswertes | 21<br />
2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />
oder den Sie bewundern?<br />
L.H.: Ruth Bader-Ginsburg.<br />
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />
L.H.: Zwar jedem bekannt und kein ganzes Gesetz, sondern nur<br />
eine einzelne Vorschrift, aber der Wortlaut des § 962 BGB bringt<br />
mich immer noch zum Lachen.<br />
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />
an-freunden?<br />
L.H.: Trotz seiner unbestreitbaren Bedeutung für unser aller Zusammenleben<br />
bin ich mit dem öffentlichen Rechte leider nie warm<br />
geworden.<br />
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonere<br />
beschäftigen?<br />
L.H.: Datenschutz.<br />
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />
L.H.: Aller Anfang ist schwer, aber durchhalten lohnt sich.<br />
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />
L.H.: Hoffentlich noch mit mir zusammen, da ich mich nicht mit 45<br />
zur Ruhe setzen möchte.<br />
II. PERSÖNLICH:<br />
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />
L.H.: Ich habe schon häufig den Satz „Du bist Anwältin? Aber du bist<br />
doch so nett!“ gehört …<br />
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />
L.H.: Aus sentimentalen Gründen das Landgericht Bonn.<br />
2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />
oder den Sie bewundern?<br />
T.G.: Größten Respekt habe ich vor Kollegen und Kolleginnen, die<br />
im sogenannten „Kampf ums Recht“ es auf sich nehmen, persönlichen<br />
Repressalien ausgesetzt zu sein, und natürlich vor solchen,<br />
die das Vertreten ihrer Meinung und den Einsatz für ihre Mandanten<br />
teilweise mit ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihrem<br />
Leben bezahlen müssen.<br />
3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />
T.G.: Es gibt sicherlich nicht wenige auf den ersten Blick „skurril“<br />
anmutende Gesetze und sonstige normative Regelungen, insbesondere<br />
wenn diese manchmal recht detailverliebt zu sein scheinen.<br />
Wenn man sich aber mit der dahinterstehenden Komplexität näher<br />
beschäftigt, fällt oftmals auf, dass etwa eine hohe, auf den ersten<br />
Blick eher belächelte, Regelungstiefe kaum zu vermeiden ist. Der<br />
Respekt vor dem Gesetzgeber gebietet mir aber auch, über Gesetze<br />
nicht das Verdikt der Skurrilität zu fällen.<br />
4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals<br />
an-freunden?<br />
T.G.: Angesichts der bereits recht vielen Jahre meiner Zugehörigkeit<br />
zur Anwaltschaft muss ich eher darüber nachdenken, mit welchem<br />
Rechtsgebiet ich mich niemals habe anfreunden können.<br />
Ich habe es aber immer so gehalten, die jeweilige Herausforderung<br />
anzunehmen und mich entsprechend einzuarbeiten, ohne hierbei<br />
unüberwindliche Abneigungen gegenüber einem Rechtsgebiet zu<br />
entwickeln.<br />
5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />
nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />
beschäftigen?<br />
T.G.: Ganz klar: Die Digitalisierung in all ihren Facetten, bis hin zur<br />
sogenannten künstlichen Intelligenz, die wohl versuchen wird,<br />
zumindest einen Teil der sogenannten Subsumtionsvorgänge an<br />
sich zu ziehen.<br />
6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />
oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />
T.G.: Keine Berührungsängste vor neuen Rechtsgebieten und Aufgaben.<br />
Und: Auch Autoritäten und Kapazitäten kochen nur mit Wasser.<br />
7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />
T.G.: Er oder Sie wird wohl auf die Papierakte verzichten müssen,<br />
dafür aber in der Lage sein, Ort und Zeit der Arbeit noch deutlich<br />
flexibler handhaben zu können, bei des Weiteren wesentlich vereinfachtem<br />
Zugriff auf jegliche Informationen.<br />
II. PERSÖNLICH:<br />
1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />
Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />
T.G.: Vorurteile habe ich nur selten erlebt. Am ehesten muss man<br />
noch den üblichen Stundensatz erläutern und das Vorurteil, man<br />
verdiene ja wohl zu viel, anhand der kanzleitypischen Kostenstruktur<br />
korrigieren.<br />
2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />
T.G.: Landgericht Passau mit Sitzungssaal, der beeindruckende historische<br />
Wandmalereien hat. Man fühlt sich hier gleich wesentlich<br />
bedeutender …<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
22 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />
abends?<br />
L.H.: Perfekt aufgeräumt, damit der Einstieg am Montagmorgen<br />
nicht so schwer fällt.<br />
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />
L.H.: Ich wäre wahrscheinlich Journalistin geworden.<br />
5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />
L.H.: Es gibt so viele gute Autoren und Autorinnen, dass ich mich da<br />
nicht festlegen kann.<br />
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />
L.H.: Sei du selbst – alle anderen gibt es schon.<br />
III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />
Recht ist …<br />
L.H.: ... der Wille zur Gerechtigkeit.<br />
3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />
abends?<br />
T.G.: Eigentlich immer ziemlich geordnet, weil ich anders nicht<br />
arbeiten kann; obwohl etwa Kollegen aus meiner Kanzlei, deren<br />
Schreibtisch – zurückhaltend ausgedrückt – immer recht unübersichtlich<br />
erscheint, mindestens genau so viel „wegschaffen“. Man<br />
kann vom Zustand des Schreibtischs nicht auf die Qualität der<br />
Sachbearbeitung schließen.<br />
4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />
Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />
T.G.: Arzt.<br />
5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />
T.G.: Kurt Tucholksy.<br />
6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />
T.G.: Weisheit ist zu viel verlangt, aber: sich selbst nicht so wichtig<br />
nehmen, anderen auch mal zuhören und Demut.<br />
III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />
Recht ist …<br />
T.G.: ... eine auch jenseits des jeweiligen geschriebenen Rechts<br />
das menschliche Zusammenleben ermöglichende und regelnde<br />
gesellschaftliche Verabredung und daher wandelbar, allerdings mit<br />
unverhandelbaren Kernbereichen.<br />
Burnout des Anwalts – kein Grund für die<br />
Wiedereinsetzung<br />
Ein plötzlich an einem Burnout erkrankter Einzelanwalt hätte zuvor<br />
allgemeine Vorkehrungen für seinen Ausfall treffen müssen, damit<br />
dass zur Wahrung von Fristen Erforderliche unternommen wird.<br />
BGH Beschluss vom 10.04.2018 – VI ZB 44/16<br />
Ein ohne eigenes Personal auf einer Nordseeinsel tätiger Einzelanwalt<br />
hatte eine Frist zur Berufungsbegründung versäumt.<br />
In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<br />
rechtfertigte er dieses Versäumnis mit einer plötzlich aufgetretenen<br />
Burnout-Erkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung sei er nicht in der<br />
Lage gewesen, die Berufungsbegründungsfrist zu beantragen. Die<br />
Symptome des Burnouts habe er zuvor nicht erkennen können.<br />
Keiner der übrigen vier Anwaltskollegen auf der Nordseeinsel sei<br />
zu seiner Vertretung bereit gewesen. Der Wiedereinsetzungsantrag<br />
hat keinen Erfolg.<br />
bestand für ihn generell dringende Veranlassung, Vorkehrungen<br />
für einen plötzlichen Ausfall zu treffen. Dass er seine Anwaltstätigkeit<br />
auf einer Insel ausübt, auf der nur wenige Anwälte tätig sind,<br />
entschuldigt ihn nicht. Eine Vertretung hätte auch ohne weiteres<br />
auf dem Festland erfolgen können.<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />
RaphaelKoh/unsplash<br />
Der Anwalt hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Wahrung<br />
von Fristen bei unvorhergesehenen Ausfällen notwendig sind.<br />
Ist ein Berufsträger als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig,<br />
muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall<br />
treffen, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten<br />
Kollegen. Der Anwalt konnte in diesem Fall nicht glaubhaft<br />
machen, dass er die zumutbare Vorsorge für einen plötzlichen<br />
Verhinderungsfall getroffen hat. Als Einzelanwalt ohne Personal
Aktuelles & Wissenswertes | 23<br />
Was ist ein Fernabsatz-Mandat?<br />
Auch Anwaltsverträge sind Verbraucherverträge und können Fernabsatzgeschäfte im Rahmen<br />
des § 312 c Abs. 1 BGB sein. Sind es Fernabsatzgeschäfte, stellt sich die Frage, ob und inwieweit<br />
sie widerrufen werden können. Diese Fragen musste das Amtsgericht Köln im Verfahren 111 C<br />
247/18 behandeln.<br />
Zum Sachverhalt: Der Kläger des Verfahrens mandatierte den<br />
Beklagten, einen Kölner Strafverteidiger, am 23.07.2018 mit<br />
der Vertretung in einem Strafverfahren, um für den Kläger als<br />
Geschädigten Akteneinsicht zu erlangen und eine Beschwerde<br />
einzureichen. Der Kläger kontaktierte den Beklagten an diesem<br />
Tag um 14.54 Uhr mit einer E-Mail des Inhaltes, er benötige<br />
schnellstmöglich eine Vertretung in einem Strafverfahren. Mit<br />
einer E-Mail um 17.43 Uhr bat der Beklagte den Kläger um Rückruf,<br />
um die Angelegenheit zu besprechen. Der Kläger nahm daraufhin<br />
telefonischen Kontakt zu dem Beklagten auf, schilderte diesem<br />
den dem Strafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und<br />
erklärte sich bereit, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis<br />
abzuschließen. Um 17.56 Uhr übersandte der Kläger dem Beklagten<br />
ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, woraufhin der<br />
Beklagte dem Kläger um 18.42 Uhr eine Vollmacht, eine Vergütungsvereinbarung,<br />
eine Vorschussrechnung und den Entwurf<br />
eines Beschwerdeschriftsatzes übermittelte. Nachdem der Kläger<br />
mit E-Mail von 19.06 Uhr die unterzeichnete Vollmacht und Vergütungsvereinbarung<br />
sowie eine Quittung der Überweisung eines<br />
Vorschusses an den Beklagten übersandte, reichte dieser die<br />
Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein, dies teilte er<br />
dem Kläger mit E-Mail von 20.26 Uhr mit.<br />
Nach Eingang der Strafakte bei dem Beklagten wandte sich dieser<br />
am 16.08.2018 zur Besprechung des weiteren Vorgehens erneut an<br />
den Kläger. Mit E-Mail vom 11.09.2018 teilte der Kläger ihm schriftlich<br />
die Beendigung des Mandates mit, woraufhin der Beklagte<br />
am 12.09.2018 eine Schlussrechnung übersandte und den Kläger<br />
zur Zahlung einer weiteren Vergütung aufforderte. Mit Schreiben<br />
vom 18.09.2018 erklärte der Kläger den Widerruf des Anwaltsvertrages.<br />
Der Kläger klagte daraufhin den gezahlten Vorschuss ein,<br />
der beklagte Anwalt erhob Widerklage wegen des offenstehenden<br />
Rechnungsbetrages.<br />
Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe aus § 312 c BGB ein Widerrufsrecht<br />
zu, da der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel<br />
– insoweit unstreitig – zustande gekommen sei.<br />
Dieses Widerrufsrecht habe er am 18.09.18 fristgerecht ausgeübt,<br />
da der Kläger unstreitig von dem Beklagten keine Widerrufsbelehrung<br />
erhalten hatte. Es handele sich um ein Fernabsatzgeschäft,<br />
da der beklagte Anwalt auf seiner Internetseite seine Telefonnummer<br />
und seine E-Mail-Adresse angegeben habe, dies sei Werbung<br />
um den Abschluss eines Fernabsatzvertrages.<br />
Der beklagte Anwalt war der Ansicht, der Vertragsschluss sei nicht<br />
im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und<br />
Dienstleistungssystems erfolgt und behauptete dazu, er werbe<br />
nicht planmäßig mit dem Angebot fernmündlicher Beratung. Bei<br />
dem Hinweis auf seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf der<br />
Kanzleiinternetseite handele es sich um eine reine Information.<br />
In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht durch Inaugenscheinnahme<br />
der Internetseite der Kanzlei des Beklagten Beweis<br />
erhoben.<br />
Das Gericht wies die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage<br />
des beklagten Anwaltes statt und führte dazu in den Gründen<br />
aus:<br />
„Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, die zulässige Widerklage<br />
ist begründet.<br />
I. Der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen<br />
Anspruch auf Zahlung von 833,00 € nebst Zinsen gegen den Beklagten,<br />
insbesondere nicht aus §§ 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1,<br />
312 c Abs. 1, 312 g Abs. 1 BGB.<br />
Nach §§ 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1 BGB sind empfangene<br />
Leistungen zurück zu gewähren, wenn einem Verbraucher durch<br />
Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und dieser seine<br />
Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Nach § 312 g Abs. 1<br />
BGB steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen<br />
zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der<br />
Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde<br />
Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und<br />
den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel<br />
verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im<br />
Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder<br />
Dienstleistungssystem erfolgt (§ 312 c Abs. 1 BGB).<br />
Vorliegend handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im<br />
Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, weil der Vertragsschluss jedenfalls<br />
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs-<br />
oder Dienstleistungssystems erfolgt ist. Ein für den Fernabsatz<br />
organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt<br />
Helloquence/unsplash<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
24 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
vor, wenn der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen,<br />
sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen<br />
hat, die notwendig sind, regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu<br />
bewältigen (BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16 -, juris Rn.<br />
19 m. w. N.). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der sachliche<br />
Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes nicht schon dann<br />
eröffnet sein, wenn der Inhaber eines Geschäftes ausnahmsweise<br />
eine telefonische Bestellung entgegennimmt und die Waren dem<br />
Kunden nicht in seinem Ladenlokal übergibt, sondern mit der<br />
Post versendet. Die Grenze zum organisierten Fernabsatzsystem<br />
soll jedoch dann überschritten sein, wenn der Inhaber eines<br />
Geschäftes Waren nicht nur gelegentlich versendet, sondern<br />
systematisch auch mit dem Angebot telefonischer Bestellung und<br />
Zusendung der Waren wirkt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.2016 – I<br />
ZR 30/15 -, juris Rn. 51). Ausreichend ist demnach die planmäßige<br />
Werbung eines Unternehmens mit dem Angebot telefonischer<br />
Bestellung und Zusendung der Ware, nicht aber, dass der Unternehmer<br />
auf seiner Homepage lediglich Informationen – etwa über<br />
seine Waren bzw. seine Dienstleistungen und seine Kontaktdaten –<br />
zur Verfügung stellt (BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16 -,<br />
juris Rn. 19). Ebenso wenig kann bei einem Rechtsanwalt ein für<br />
den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem<br />
bejahrt werden, wenn dieser lediglich die technischen Möglichkeiten<br />
zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz, etwa<br />
ein Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und<br />
Faxanschlüsse vorhält, die auch sonst zur Bewältigung des Betriebs<br />
einer Anwaltskanzlei erforderlich sind (BGH a. a. O.).<br />
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung<br />
des Gerichtes fest, dass der Beklagte schon nicht planmäßig mit<br />
dem Angebot der Mandatierung im Wege des Fernabsatzes wirbt.<br />
Auf der Website des Beklagten, die das Gericht in der mündlichen<br />
Verhandlung mit den Parteivertretern in Augenschein genommen<br />
hat, finden sich zwar unter dem Reiter „Kontakt“ die Postanschrift,<br />
Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kanzlei sowie ein Kontaktformular.<br />
Damit handelt es sich aber gerade um jede Art der Information<br />
über Kontaktdaten, die nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
noch nicht zur Begründung eines Vertragsschlusses im Fernabsatz<br />
genügen sollen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass<br />
auf einem grau hinterlegten, farblich nicht auffälligen Banner<br />
unterhalb des jeweils geöffneten Reiters die Mobilefunknummern<br />
der beiden Rechtsanwälte der Kanzlei hinterlegt sind.<br />
Ausweislich der Überschrift – „Strafverteidiger-Notruf (z. B. bei<br />
Festnahme oder Hausdurchsuchungen)“ – erfolgt diese Information<br />
nicht zur Werbung, sondern zum Zwecke der kurzfristigen Erreichbarkeit<br />
in Notfällen.<br />
Der Kläger legte dann gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht<br />
Köln ein. Die Berufung nahm der Kläger zurück, nachdem ihm<br />
das Landgericht Köln mit Hinweisbeschluss vom 26.06.<strong>2019</strong> zum<br />
Aktenzeichen 9 S 98/19 mitteilte, die Berufung sei offensichtlich<br />
unbegründet. Nach prozessualen Ausführungen zum Angriff einer<br />
Beweiswürdigung der ersten Instanz in der Berufungsinstanz teilte<br />
das Gericht mit Blick auf die hier interessierende Frage mit:<br />
„Der Angriff der Berufung, wonach bereits die gezielte Werbung<br />
auf einer Anwaltswebsite zur Aufnahme eines Fernabsatzvertrages<br />
ausreichend sei und es sich bei dem auf der Internetseite des Beklagten<br />
dargestellten Strafverteidiger-Notruf eben nicht um reine<br />
Information und die Mitteilung von Kontaktdaten, sondern um<br />
gezielte Werbung handele, ist nicht erfolgreich.“<br />
Das bedeutet nach Auffassung des Amtsgerichts Köln und des<br />
Landgerichts Köln, dass auf einer Internetseite einer Anwältin oder<br />
eines Anwaltes veröffentlichte Kontaktdaten nicht Werbung um<br />
ein Fernabsatzgeschäft sind und ein Fernabsatzgeschäft deswegen<br />
auch dann nicht anzunehmen ist, wenn gerade über diese Kontaktdaten<br />
ein Anwaltsvertrag zustande kommt. Dabei muss man sich<br />
vor Augen halten, dass nicht nur E-Mail oder sonstige digitale Kommunikation<br />
zu einem Fernabsatzgeschäft führen können, sondern<br />
auch der Abschluss eines Anwaltsvertrages per Telefon, per Telefax<br />
oder schlicht und ergreifend per Post.<br />
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die das Amtsgericht<br />
mehrfach zitiert hat, ist in NJW 2018, 690 veröffentlicht. Dort heißt<br />
es im Leitsatz 2:<br />
„Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem<br />
liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn<br />
der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum<br />
Abschluss eines Anwaltsvertrages im Fernabsatz wie Briefkästen,<br />
elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse<br />
vorhält.“<br />
Nach der derzeitigen Rechtsprechung entsteht ein Widerrufsrecht<br />
für den Mandanten daher nicht, wenn ein Mandat auf die gerade<br />
genannte Weise zustande kommt. Erforderlich ist darüber hinaus<br />
immer noch, dass in der Kanzlei ein System vorgehalten wird, was<br />
auf den Vertrieb von Fernabsatzleistungen ausgerichtet ist.<br />
RA Joachim Kleinrahm, Köln<br />
Mitglied des Vorstandes<br />
Das Amtsgericht führte dann noch zur Widerklage aus, dass der<br />
Vertrag zustande gekommen ist, die Höhe der vereinbarten Vergütung<br />
und die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung war – abgesehen<br />
von dem Problem des Fernabsatzgeschäftes – nicht streitig.
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26 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung:<br />
Bessere und auch gebührenrechtlich interessante<br />
Alternative zum Kombi-Auftrag<br />
BGH-Beschluss vom 20.09.2018, Aktenzeichen I ZB 120/17<br />
In Sachen Zwangsvollstreckung haben sich durch einen relativ neuen BGH-Beschluss neue Chancen<br />
aufgetan. Herr Harald Minisini, geprüfter Rechtsfachwirt und Experte für Forderungsmanagement<br />
erklärt, was genau das für die Kanzleipraxis bedeutet.<br />
Seit der Reform der Sachaufklärung besteht die Möglichkeit nach<br />
§ 802 l ZPO, Drittauskünfte im Rahmen des Verfahrens zur Abgabe<br />
der Vermögensauskunft einzuholen. Insoweit kann man über<br />
diesen Weg Informationen über den aktuellen Arbeitgeber, Konten,<br />
Versicherungen und Kreditverträge des Schuldners sowie Fahrzeuge<br />
in Erfahrung bringen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder<br />
der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint<br />
oder aber die in der Vermögensauskunft gemachten Angaben<br />
voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des<br />
Gläubigers führen. In der Praxis wird noch viel zu oft mit dem alten<br />
„Kombi-Auftrag“ gearbeitet: Falls der Schuldner nicht zum Termin<br />
zur Vermögensauskunft erscheint, wird ein Haftbefehl beantragt. In<br />
der Praxis hört man immer wieder, dass die Drittauskünfte zu teuer<br />
sind und deshalb nicht eingeholt werden. Das Gegenteil ist der<br />
Fall! Im Ergebnis ist sicherlich die Vollstreckung eines Haftbefehls<br />
weitaus kostenintensiver. Spätestens dann, wenn eine Wohnungsöffnung<br />
und damit entstehende Schlosserkosten anfallen. Außerdem<br />
darf nicht vergessen werden, dass der Haftbefehl nicht mehr<br />
kostenlos erteilt wird, sondern hierfür mittlerweile 20,00 € Gerichtskosten<br />
anfallen.<br />
Im Gegenzug sind die Drittauskünfte als unabhängige Behördenauskünfte<br />
zu sehen. Es besteht also nicht die Gefahr, dass die Behörde<br />
beispielsweise bewusst Konten verschweigt, was der Schuldner<br />
erfahrungsgemäß im Rahmen der Vermögensauskunft gerne tut.<br />
Von daher sollten die Drittauskünfte, vor allem die des Bundeszentralamtes<br />
für Steuern (Modul M 2), immer die erste Wahl sein.<br />
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2018 war<br />
in der Praxis lange ersehnt und ist für den Gläubiger, vor allem<br />
für den Gläubigervertreter, mehr als günstig. Der Verfasser dieses<br />
Artikels hat bereits relativ früh die Entscheidung des Landgerichts<br />
Frankfurt/Main erwirkt, welche den Bevollmächtigten vollumfänglich<br />
für den Antrag auf Einholung von Drittauskünften eine 0,3<br />
Gebühr nach Ziff. 3309 VV RVG aus der zu vollstreckenden Forderung<br />
zugebilligt hat. Im Anschluss an diese Entscheidung gab es<br />
zahlreiche Meinungen, beispielhaft Landgericht Memmingen und<br />
Amtsgericht Meißen, die dem Anwalt bzw. dem Inkassounternehmen<br />
für die Einholung von Drittauskünften überhaupt keine Gebühr<br />
zugesprochen haben, sondern sich auf den Standpunkt stellten,<br />
dass die Einholung von Drittauskünften mit der Gebühr für die<br />
Vermögensauskunft abgegolten sei.<br />
von Drittauskünften einerseits eine Gebühr in Höhe von 0,3 nach<br />
Ziff. 3309 VV RVG und andererseits aus der zu vollstreckenden<br />
Forderung entsteht, also die Streitwertbegrenzung von 2.000,00 €<br />
gerade nicht gilt.<br />
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollte die Gläubiger<br />
veranlassen, von dem oben erwähnten „Kombi-Auftrag“ abzuweichen.<br />
Die Gläubiger sollten im ersten Schritt also auf die Sachpfändung<br />
verzichten und lediglich einen Antrag auf Abgabe der<br />
Vermögensauskunft stellen. Falls der Schuldner nicht zum Termin<br />
erscheint oder aber die im Vermögensverzeichnis genannten<br />
Angaben nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers<br />
führen, sollten Drittauskünfte beantragt werden. Auf diesem Weg<br />
erhält der Gläubiger zumindest bei Einholung der Drittauskünfte<br />
die 0,3 Verfahrensgebühr ohne Streitwertbegrenzung und kann sich<br />
objektiv ein Bild machen, welche Vermögenswerte der Schuldner<br />
tatsächlich hat, ohne Gefahr zu laufen, dass der Schuldner bewusst<br />
Vermögenswerte im Rahmen der Vermögensauskunft verschweigt.<br />
Im Anschluss kann der Gläubiger sodann unmittelbar in die Forderungspfändung,<br />
also beispielsweise Lohn- und Kontenpfändung<br />
gehen, sodass er auf diesem Weg eine weitere 0,3 Verfahrensgebühr<br />
aus der zu vollstreckenden Forderung erhält.<br />
Insoweit stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes endlich<br />
klar, dass der Bevollmächtigte die Drittauskünfte nicht unentgeltlich<br />
einholen und auswerten muss.<br />
Harald Minisini<br />
Harald Minisini ist<br />
geprüfter Rechtsfachwirt<br />
und Geschäftsführer und<br />
Gesellschafter der Inkasso-<br />
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Allershausen.<br />
Er betreut im Rahmen<br />
seiner Inkassotätigkeit<br />
komplexe und schwierige<br />
Zwangsvollstreckungsmandate,<br />
vielfach auch<br />
aus Anwaltskanzleien.<br />
Erfreulicherweise hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr vollumfänglich<br />
der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main<br />
angeschlossen und klargestellt, dass für den Antrag auf Einholung<br />
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Ihren Rechtsgebieten suchen und damit gezielt auf Ihre<br />
Webseite lenken.<br />
MIT SACHLICHKEIT UND LOKALBEZUG PUNKTEN<br />
Werbung für Anwälte unterliegt besonderen<br />
Richtlinien. Oberstes Prinzip ist dabei die Sachlichkeit.<br />
Wenn Rechtsanwälte werben, müssen sie diesem<br />
Prinzip in Form, Inhalt und Platzierung entsprechen.<br />
Kommunizieren Sie klar, verständlich und stringent<br />
auf allen Kanälen – und stellen Sie den Nutzen Ihrer<br />
Services für potenzielle Mandanten in den Vordergrund.<br />
Gern machen wir eine kostenlose Analyse Ihrer Kanzlei-Webseite<br />
und wir zeigen Ihnen unverbindlich, wo Ihr Verbesserungspotential liegt.<br />
Schicken Sie uns einfach Ihren Analyse-Wunsch an marketing@greven.de unter Angabe<br />
Ihrer Homepage-Adresse. Gern sind wir auch tel. unter 0221 / 96 887 113 für Sie da.<br />
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Tel. (0221) 96 887 113<br />
marketing@greven.de<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.greven.de
28 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
JURTOUR<br />
BARCELONA<br />
ToaHeftiba/unsplash<br />
¡Benvinguts a Barcelona!<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
in den frühen 1990er Jahren überkam mich<br />
der starke Wille, meine damals in Zaragoza<br />
lebenden Großeltern in den Osterferien zu<br />
besuchen. Eine große Reise für einen gerade<br />
mal sechs Jahre alten Jungen, dem der<br />
erste Alleinflug seines Lebens bevorstand.<br />
Da zur damaligen Zeit, wie auch heute<br />
noch, der Stadtflughafen von Zaragoza<br />
aus Deutschland kaum angeflogen wurde,<br />
buchten meine Eltern für mich einen Flug<br />
nach Barcelona, wo meine Großeltern<br />
mich in den frühen Morgenstunden am<br />
Flughafen El Prat in die Arme schlossen.<br />
Gemeinsam besuchten wir meine im<br />
Zentrum lebende Großtante und ich erlebte<br />
zum ersten Mal die Metropole am Mittelmeer<br />
mit den großen Augen eines kleinen<br />
Kindes. Die Architektur der verschiedenen<br />
Gaudí-Bauwerke und der anmutige Anblick<br />
auf die wohl bekannteste Kathedrale<br />
Spaniens, die Sagrada Familia, blieben mir<br />
unter anderem bis zu meinem zweiten<br />
Besuch viele Jahre später prägend in<br />
Erinnerung. Was damals als Kleinkind für<br />
Begeisterung sorgte, steigerte sich als<br />
Erwachsener in die Höhe.<br />
Barcelona ist eine Stadt wie kaum eine<br />
andere. Lebendig, voller Atmosphäre und<br />
Kultur. Sie mischt gekonnt das, was der<br />
Großteil von uns so mag: Einen Cocktail,<br />
bestehend aus Highlights der Geschichte<br />
und Moderne mit der Annehmlichkeit,<br />
zwischen einer Stadtrundfahrt oder dem<br />
Bummel auch mal die Sonne an einem der<br />
Stadtstrände zu genießen und ein wohltuendes<br />
Bad im Mittelmeer zu genießen. Wer<br />
den Prachtboulevard „Passeig de Gràcia“<br />
entlangspaziert oder die bekannte Rambla<br />
entdeckt, sollte sich zwar jederzeit von den<br />
beeindruckenden Fassaden begeistern und<br />
von der guten Stimmung anstecken lassen,<br />
dennoch die eigene Habe stets im Auge<br />
behalten. Denn hier gastieren die wohl<br />
spitzfindigsten Langfinger Europas. Also<br />
bitte Vorsicht!<br />
Doch davon abgesehen sind diese Boulevards<br />
der Stadt besonders schön. Hierbei<br />
empfiehlt es sich, eines der traditionsreichen<br />
Cafés aufzusuchen, einen wohlschmeckenden<br />
Café con leche zu genießen<br />
und dabei die verschiedenen vielfältigen<br />
Eindrücke auf sich wirken zu lassen, bevor<br />
die Tour weitergeht. Allgegenwärtig ist<br />
Barcelonas bekanntester Sohn: Antoni<br />
Gaudí. Schräg gemauerte Stützen, naturnahe<br />
und weiche Formen sowie Motive,<br />
die die Flora und Fauna in Form und Farbe<br />
widerspiegeln, natürlich künstlerisch interpretiert,<br />
schmücken zahlreiche Bauwerke<br />
dieser, seiner Wahlheimatstadt. Geboren<br />
wurde er im Jahre 1852 in der rund 110<br />
Kilometer entfernten Stadt Reus.<br />
Die Sagrada Familia, die mich mit sechs<br />
Jahren schon sprachlos gemacht hat,<br />
schafft es auch heute immer wieder. Eine<br />
nie enden wollende Baustelle, aber mit<br />
Abstand die schönste Europas. Hier lohnt<br />
sich ein Besuch am Nachmittag, wenn die<br />
Hitze den höchsten Punkt bereits hinter<br />
sich gelassen hat und der leichte Seewind<br />
bis in die zentraleren Gefilde der Stadt<br />
Einzug hält. Erstaunliche architektonische<br />
Werke prägen auch das Viertel Eixample,<br />
was übersetzt soviel wie „Erweiterung“<br />
bedeutet. Hier sind im späten 19. und<br />
frühen 20. Jahrhundert einige der schönsten<br />
Gebäude des Landes entstanden. Und<br />
auch hier lassen sich die Spuren Gaudís<br />
wiederfinden.<br />
Wenn Ihnen die Kunst Gaudís gefällt,<br />
sollten Sie auf jedenfall auch den Park<br />
Güell besuchen. Dieser auf über 17 Hektar<br />
angelegte und zwischen den Jahren 1900
Aktuelles & Wissenswertes | 29<br />
FlorenciaPotter/unsplash<br />
bis 1914 von Gaudi erschaffene Park zählt<br />
jährlich rund drei Millionen Besucher und<br />
ist nach der Sagrada Família das zweitgrößte<br />
Highlight der Stadt. Hier befindet sich<br />
das Wohnhaus Gaudís, in dem er von 1906<br />
bis 1925, somit bis ein Jahr vor seinem Tod,<br />
lebte. Das heutige Museum beherbergt<br />
vom Künstler entworfene Möbelstücke<br />
sowie zahlreiche Zeichnungen. Seit dem<br />
Jahr 1984 gehört der Park zum UNESCO-<br />
Weltkulturerbe.<br />
Der Mercat de la Boqueria ist der Tempel<br />
der Versuchung und einer der größten<br />
ständigen Lebensmittelmärkte Europas.<br />
Hier kauft jeder ein: vom Spitzenkoch<br />
über die Hausfrau, Büroangestellte in der<br />
Mittagspause oder Touristen, die während<br />
des Bummelns durch die Straßen hier einkehren.<br />
Kein Wunder, denn ein scheinbar<br />
endloses Angebot an frischem Obst und<br />
Gemüse, frischem Fisch, Fleisch, Käse, Oliven<br />
sowie süße Verführungen wie Pralinen<br />
trumpfen hier in schöner Atmosphäre auf.<br />
Für den schnellen Hunger laden einige Tapasbars<br />
zur Stärkung ein. Nicht verpassen!<br />
In Barcelona sind Kunst, Kultur und gutes<br />
Essen fest mit dem mediterranen Lebensstil<br />
verwoben. Wer keine Lust auf eine<br />
Sightseeingtour hat, kann beim Shopping<br />
alles geben. Die Stadt ist ein Mekka<br />
zahlreicher junger, aufstrebender Designer,<br />
die ihre kreativen Kollektionen in kleinen<br />
Boutiquen präsentieren. Aber auch ein<br />
Ausflug in die Umgebung lohnt sich. Denn<br />
rings um Barcelona verteilen sich diverse<br />
malerische kleine Dörfer, grüne Weinberge<br />
und die schönsten Strände und Buchten der<br />
Costa Brava. Für mich ist diese Küste eine<br />
der schönsten, vor allem im Frühsommer<br />
oder Herbst, wenn die Temperaturen sich<br />
zwischen 20 –25 Grad eingependelt haben<br />
und der Großteil der Touristen bereits verschwunden<br />
ist.<br />
Sollten Sie es in Erwägung ziehen, diese<br />
Stadt zu bereisen, dann nehmen Sie uns<br />
mit. Schicken Sie uns eine Postkarte oder<br />
E-Mail. Wir freuen uns, wenn Sie unsere<br />
Tipps und Hinweise im Rahmen Ihrer Reise<br />
nutzen können.<br />
Bon viatge,<br />
Ihr<br />
Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />
Besuch der bekannten<br />
Sektkellerei Freixenet<br />
Ein besonders interessantes Erlebnis für<br />
Freunde des prickelnden Schaumweins ist<br />
eine Kellereibesichtigung bei Freixenet im<br />
malerischen Weinanbaugebiet Penedès,<br />
südwestlich der Stadt. Hier wird der bekannte<br />
Cava produziert und abgefüllt. Die<br />
Tour hinter die Kulissen ist abwechslungsreich<br />
und süffig. Denn eine Verkostung von<br />
zwei Cavas oder Traubensaft für Kinder ist<br />
Bestandteil der Führung.<br />
» www.freixenet.de/kontakt/kellereibesichtigung<br />
JohnCanelis/unsplash<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
30 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Barcelona<br />
Anreise<br />
Flug<br />
Vom Flughafen Köln/Bonn fliegen täglich Maschinen der Eurowings<br />
und Ryanair nach Barcelona. Ab Düsseldorf stehen Ihnen<br />
zudem Verbindungen mit den spanischen Gesellschaften<br />
Vueling und Iberia zu Verfügung. Auch die Lufthansa steuert<br />
von der Landeshauptstadt die Metropole am Mittelmeer an.<br />
Hotels<br />
The Gates Diagonal Barcelona<br />
Das The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert das<br />
moderne Hotelerlebnis von heute mit der Authentizität von<br />
Wärme und Gastfreundschaft, die der Kultur Barcelonas entspricht.<br />
Das Hotel befindet sich auf der Avinguda Diagonal,<br />
im angesagten Stadtviertel Poblenou, das liebevoll auch als<br />
das „Manchester Kataloniens” bezeichnet wird und voller,<br />
interessanter Kontraste ist. Das besondere an diesem Hotel<br />
ist zunächst die Außenfassade, die der lokale Architekt Juli<br />
Capella entworfen hat. Die überraschende Innenarchitektur<br />
kombiniert Schwarz und Weiß und empfängt die Gäste in<br />
einem Interieur voller künstlerisch inspirierter Details, in dem<br />
Eleganz, fortschrittliches Design und Trends begeistern und<br />
erfahrene, zuvorkommende Gastgeber für einen unvergesslichen<br />
Aufenthalt sorgen.<br />
Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, das Hotel<br />
ist der ideale Ausgangspunkt, um Barcelona zu erkunden und<br />
alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in nur wenigen Minuten<br />
zu erreichen. Die 240 außergewöhnlich hellen Zimmer sind<br />
mit Wengue-Holz ausgestattet und kombinieren Textilien<br />
mit warmen Farben, um einen komfortablen Aufenthalt zu<br />
gewährleisten. Sie sind für Liebhaber moderner Architektur<br />
konzipiert. Einige bieten einen spektakulären Blick auf den<br />
beeindruckenden Gloria-Turm und die Sagrada Familia. Der<br />
Biergarten, gelegen am herrlichen Torre Glories, ist die Terrasse<br />
des Hauses, auf der Sie gute Cocktails, eine sorgfältige<br />
Auswahl an Craft-Bieren und eine raffinierte Küche genießen<br />
können. Es ist der ideale Ort, um mit Freunden, Familie oder<br />
Geschäftspartnern einen entspannten Ausklang des Tages zu<br />
erleben. Die Dachterrasse des Diagonal205 ist ein weiteres<br />
Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht verpassen sollten. Genießen<br />
Sie die atemberaubende Aussicht über die Dächer der<br />
Stadt und lassen Sie sich leckere Tapas und hausgemachte<br />
Cocktails munden. Dank einer zwar lockeren aber dennoch<br />
sehr aufmerksamen Servicekultur fühlen sich Reisende in<br />
Barcelona wie zu Hause, vor allem im The Gates, wo der Gast<br />
im Mittelpunkt steht.<br />
Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und mit<br />
etwas Glück lernen sie Barcelona mit einem Aufenthalt im<br />
The Gates Hotel persönlich kennen.<br />
Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 31.<br />
Motel One Barcelona-Ciutadella<br />
Wer kennt Sie nicht? Die Motel One Häuser. Auch in Barcelona<br />
erwartet Sie eine dieser Adressen. Das Design kombiniert<br />
die typisch spanische Bauweise mit regional gefertigten<br />
Designermöbeln und natürlichen Einflüssen der umgebenden<br />
Flora und Fauna.<br />
» www.motel-one.com<br />
Für das leibliche Wohl!<br />
Restaurant Lasarte<br />
Das Restaurant Lasarte im eleganten Monument Hotel öffnete<br />
seine Türen im Januar 2006. Bereits 2017 wurde es mit<br />
drei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Es ist viel mehr als die<br />
gastronomische Vision des Küchenchefs Martín Berasategui,<br />
es ist ein wahres Erlebnis! Gemeinsam mit seinem Team<br />
schafft es der Sternekoch seine Gäste mit jedem Aroma und<br />
Geschmack zu begeistern. Nach einer kürzlich durchgeführten<br />
Komplettrenovierung ist das Restaurant nun auch optisch ein<br />
wahrer Hingucker! Licht, Stoffe und dominierendes Eichenholz<br />
verleihen in Kombination eine warme, einzigartige Note. Das<br />
Auge isst schließlich mit.<br />
» www.restaurantlasarte.com<br />
Martínez<br />
Im Restaurant Martínez auf dem Montjuïc erleben Sie mediterrane<br />
Küche bei einem wunderschönen Ausblick über die<br />
Dächer der Stadt, den Strand und das Meer. Hier genießen<br />
Sie unter anderem eine der besten Paellas der Region!<br />
» www.martinezbarcelona.com<br />
La Pepita<br />
Ob Spanien oder Katalonien, ist doch eigentlich egal, denn<br />
Tapas schmecken überall, wenn sie denn gut gemacht sind.<br />
Im La Pepita finden Sie einige der besten. Bestellen Sie einfach<br />
am Tresen, was sie am liebsten haben, und genießen<br />
Sie die trubelige Atmosphäre bei einem kühlen Bier.<br />
» www.lapepitabcn.com<br />
Café Federal<br />
Da Café Federal ist eine Homage an die kleine, gleichnamige<br />
Stadt an der Binna Burra Road, auf halbem Weg zwischen<br />
Possum Creek und Goonengerry im Norden von New South<br />
Wales, Australien. Dort gibt es nicht viel zu tun, außer<br />
zu träumen und den Regen auf ruhigen Straßen und der<br />
Telefonzelle zu beobachten. Ähnlich geht’s in Barcelona zu.<br />
Nur zum Glück mit weniger Regen! Im hauseigenen Garten<br />
oder im modern-lässigen Innenbereich lässt sich frischer Café<br />
genießen. Dazu gibt es leckere Kleinigkeiten.<br />
» www.federalcafe.es/barcelona<br />
Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />
» www.gateshotelbarcelona.com
Aktuelles & Wissenswertes | 31<br />
Gewinnen Sie einen Aufenthalt im<br />
The Gates Hotel Barcelona<br />
Eleben Sie die Hauptstadt Kataloniens und residieren Sie zunächst für eine Übernachtung inkl.<br />
Frühstück und einem Abendessen für zwei Personen im The Gates Hotel Barcelona.<br />
Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem<br />
Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:<br />
In welchem Jahr fanden die<br />
Olympischen Sommerspiele<br />
in Barcelona statt?<br />
A<br />
B<br />
C<br />
1988<br />
1992<br />
1996<br />
Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails<br />
per E-Mail (red.kav-magazin@koelner-anwaltverein.de)<br />
zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere<br />
Barcelona-Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />
Einsendeschluss ist der 01. Oktober <strong>2019</strong>.<br />
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Für die freundliche Unterstützung des The Gates Hotel Barcelona bedanken wir uns recht herzlich.<br />
» gateshotelbarcelona.com
32 | Aktuelles & Wissenswertes<br />
PERSONEN:<br />
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch verstorben<br />
Am 30.07.<strong>2019</strong> verstarb in Heilbronn<br />
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch.<br />
Herr Kollege Dr. Koch wurde in 1963 zur Rechtsanwaltschaft<br />
in Köln zugelassen und war Mitglied im Kölner Anwaltverein<br />
seit dem 01.07.1963. Dem Vorstand des Kölner Anwaltvereins<br />
gehörte er von 1970 bis 1982 an und war von 1973 bis 1982<br />
dessen Vorsitzender. Darüber hinaus war er im Vorstand der<br />
Rechtsanwaltskammer Köln seit 1971 tätig.<br />
In diese Zeit fallen seine erfolgreichen Bemühungen, die<br />
Strafrechtler in Köln, die nämlich zu dieser Zeit einen eigenen<br />
Verein neben dem Kölner Anwaltverein gründen wollten, im<br />
Kölner Anwaltverein zu halten. Herrn Kollegen Dr. Koch gelang<br />
es, durch Bildung eines eigenen Arbeitskreises (aus dem<br />
sich übrigens später die Ausschüsse des <strong>KAV</strong> auch in anderen<br />
Fachrichtungen entwickelten) die Strafrechtler davon<br />
zu überzeugen, Mitglied im Kölner Anwaltverein zu bleiben.<br />
Viele Strafverteidiger um den Kölner Rechtsanwalt Norbert<br />
Gatzweiler widmeten Dr. Ludwig Koch, dem Zivilrechtler, deshalb<br />
im Jahr 1989 eine Festschrift.<br />
Aufgrund seiner vielfältigen berufsrechtlichen (damals noch:<br />
standesrechtlichen) Interessen war Dr. Ludwig Koch auch ab<br />
1978 im Deutschen Anwaltverein tätig, auch als Schatzmeister.<br />
Dessen Präsidentschaft übernahm Herr Dr. Koch von Mai<br />
1983 bis Mai 1988.<br />
In einem in der Kölnischen Rundschau am 09.02.1988 veröffentlichten<br />
Interview sagte Herr Dr. Koch, nach Abschluss<br />
seines Amtes als DAV-Präsident, im Mai 1988 werde er sich<br />
nach 18 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit insoweit aufs Altenteil<br />
begeben.<br />
Weit gefehlt, Herr Dr. Koch!<br />
Denn er blieb danach Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses<br />
des DAV. Darüber hinaus wirkte er maßgeblich an<br />
der Gründung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität<br />
zu Köln, dem ersten seiner Art in Deutschland, mit. Ab<br />
1990 übernahm er folgerichtig den Vorsitz des Vereins zur<br />
Förderung dieses Institutes und blieb dies bis zum November<br />
2000, bis er in den Vorstand der neugegründeten Hans Soldan<br />
Stiftung wechselte.<br />
Er engagierte sich auch maßgeblich für Mediation und<br />
Streitschlichtung. Gemeinsam mit Frau Kollegin Dr. Ulrike<br />
Fischer betrieb er die Gründung des Arbeitskreises Mediation<br />
und Streitschlichtung im <strong>KAV</strong> und ließ sich zum Mediator<br />
ausbilden.<br />
Eine besondere Ehre wurde Dr. Ludwig Koch am 06.02.1999<br />
zuteil. An diesem Tag verlieh ihm nämlich die Rechtswissenschaftliche<br />
Fakultät der Universität zu Köln die Ehrendoktorwürde.<br />
Er erhielt diese außergewöhnliche Auszeichnung für<br />
seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange der deutschen<br />
Anwaltschaft, seine Bemühung um die Reform der Juristenausbildung<br />
und seine wissenschaftliche Tätigkeit, vor allem<br />
auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechtes.<br />
Für seine Verdienste verlieh ihm der Kölner Anwaltverein in<br />
2011 die Ehrenmitgliedschaft.<br />
Es gäbe noch viele Ämter, Mitgliedschaften und Ehrungen<br />
aufzuzählen, die Herr Dr. Koch in seiner beruflichen Laufbahn<br />
bekleidet bzw. genossen hat. Aber auch außerhalb seiner<br />
vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten war Herr Dr. Koch ein<br />
sehr angesehener Kollege, dem die Interessen seiner Mandantschaft<br />
am Herzen lagen. Kollegialer Umgang war ihm<br />
sehr wichtig. Dem Verfasser dieser Zeilen hat er den Einstieg<br />
in den Anwaltsberuf sehr leicht gemacht. Ein junger Anwalt<br />
kann sich keinen besseren Lehrmeister wünschen. Energisch,<br />
verlässlich, engagiert, humorvoll sind nur einige der positiven<br />
Eigenschaften, die ihm von Kollegen – zu Recht – nachgesagt<br />
werden. Aber vor allen Dingen war Herr Dr. h. c. Ludwig Koch<br />
eines: Er war Anwalt, und zwar durch und durch.<br />
Herr Dr. Koch hat nicht nur die kölner, sondern auch die deutsche<br />
Anwaltschaft geprägt. Dies wirkt heute noch nach und<br />
wird in Zukunft weiter nachwirken. Er hinterlässt eine große<br />
Lücke in unserem Berufsstand.<br />
Wir wünschen seiner Familie viel Kraft, um die Trauer zu<br />
bewältigen.<br />
Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm<br />
Mitglied des Vorstandes
KREATIV, AUTHENTISCH & UNKONVENTIONELL<br />
The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert<br />
die moderne Gastfreundschaft von heute im<br />
Einklang mit der warmen Authentizität und der<br />
Kultur Barcelonas. Das Hotel befindet sich auf<br />
der Avenida Diagonal im angesagten Stadtteil<br />
Poblenou - liebevoll auch als das "katalanische<br />
Manchester" bezeichnet – einem Viertel<br />
voller interessanter Kontraste.<br />
240 hell gehaltene Zimmer mit raumhohen<br />
Fenster, feinstem Wengeholz, edlen Textilien<br />
und in warmen Farben gestaltet schaffen eine<br />
komfortable Umgebung für Ihren Aufenthalt in<br />
dieser beeindruckenden Metropole. Viele dieser<br />
stilvollen, modernen Räume bieten auch<br />
eine beeindruckende Aussicht auf den Torre<br />
Glòries und die bekannte Sagrada Familia.<br />
Die Dachterrasse und der Swimmingpool sind<br />
ein wahres Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht<br />
verpassen sollten. Gäste des Hauses können<br />
sich in einer eleganten Atmosphäre bei einem<br />
atemberaubenden 360-Grad-Blick über die<br />
Dächer der Stadt entspannen und eine Auswahl<br />
an leckeren Tapas und Craft-Cocktails<br />
genießen.<br />
THE GATES DIAGONAL BARCELONA<br />
Avenida Diagonal, 205 · 08018 Barcelona (Spain) | +34.934.895.300<br />
Gateshotelbarcelona.com | @gatesdiagonal
34 | Termine<br />
Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />
Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />
TERMIN<br />
18.09.<strong>2019</strong><br />
27.–28.09.<strong>2019</strong><br />
02.10.<strong>2019</strong><br />
10.10.<strong>2019</strong> &<br />
07.11.<strong>2019</strong><br />
20.11.<strong>2019</strong><br />
22.11.<strong>2019</strong><br />
26.11.<strong>2019</strong><br />
06.05.2020<br />
06.05.2020<br />
17.–19.06.2020<br />
ANLASS/VERANSTALTUNG<br />
Referendariat – und was dann? Thema: Syndikus<br />
ANRISTA-Tennis-Turnier <strong>2019</strong><br />
Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße<br />
Young Lawyers Club<br />
Kammerversammlung RAK<br />
GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg<br />
Recht in Köln<br />
13. Kölner Anwaltstag<br />
Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> e. V.<br />
71. Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden<br />
WEITERE<br />
INFORMATIONEN<br />
Seite 35<br />
Seite 34<br />
Seite 38<br />
Seite 17<br />
Seite 38<br />
Seite 40<br />
Seite 39<br />
Seite 39<br />
Seite 39<br />
im <strong>KAV</strong> Magazin<br />
4 /<strong>2019</strong><br />
Termin: 27. & 28.09.<strong>2019</strong><br />
39. ANRISTA-Tennis-Turnier<br />
am 27. und 28. September <strong>2019</strong><br />
Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier findet in diesem Jahr statt am<br />
Freitag, den 27. September <strong>2019</strong> und<br />
Samstag, den 28. September <strong>2019</strong>.<br />
ToddTrapani/unsplash<br />
In diesem Jahr ist wieder Austragungsort für das ANRISTA-Tennis-Turnier der<br />
Marienburger Sportclub, Schillingsrotter Str. 99, 50996 Köln.<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und<br />
StaatsanwälteInnen des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln.<br />
Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer senden bitte eine E-Mail an<br />
info@koelner-anwaltverein.de.<br />
Gern informieren wir Sie im Anschluss über die weiteren Details. Vielen Dank!
Informationsveranstaltung<br />
Referendariat – und was dann?<br />
Termine | 35<br />
Die Tätigkeit als<br />
Rechtsanwalt im<br />
Unternehmen<br />
Mittwoch, 18.09.<strong>2019</strong><br />
Uhrzeit<br />
Ort<br />
18.00 Uhr<br />
Kantine des Landgerichts Köln<br />
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Zur besseren Planung<br />
der Veranstaltung<br />
bitten wir um vorherige<br />
elektronische Anmeldung:<br />
Begrüßung: Vizepräsidentin des Landgerichts Köln<br />
Dr. Bettina Meincke<br />
Vorsitzender des KölnerAnwaltVerein e. V.<br />
Rechtsanwalt Markus Trude<br />
Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln<br />
Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin<br />
Christine Bernard, LL.M.<br />
Referenten: Rechtsanwalt Martin W. Huff,<br />
Geschäftsführer RAK Köln<br />
„Die Zulassung als Rechtsanwalt und<br />
Syndikusrechtsanwalt“<br />
Rechtsanwalt Rainer-Karl Bock-Wehr,<br />
Leiter Kompetenzcenter Firmen,<br />
HDI Versicherung AG, Köln<br />
„Der Syndikusrechtsanwalt als ‚Schadenanwalt‘<br />
in der Versicherung“<br />
Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin<br />
Christine Bernard, LL.M., Bayer AG, Leverkusen<br />
„Der Syndikusrechtsanwalt im internationalen<br />
Unternehmen“<br />
Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt<br />
Kai Recke, eyeo GmbH, Köln<br />
„Die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt<br />
in einem Medienunternehmen“<br />
https://www.justiz-veranstaltungen.nrw.de/rwd-syndikus<br />
Im Anschluss stehen Ihnen die Referenten und weitere<br />
Gesprächspartner für Ihre Fragen zur Verfügung.<br />
Landgericht Köln · Referendarabteilung · Luxemburger Straße 101 · 50939 Köln
36 | Termine<br />
Revue: 12.-13.07.<strong>2019</strong><br />
DIE <strong>KAV</strong>CAREERDAYS <strong>2019</strong><br />
Vom 12. bis 13. Juli fanden die ersten <strong>KAV</strong>CAREERDAYS des Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) statt. In<br />
eindrucksvoller Kulisse der Burg Schnellenberg in Attendorn boten sich zwei Tage voller nützlicher<br />
Tipps und Tricks zum Berufsstart junger JuristInnen. In entspannter Runde vermittelten erfahrene<br />
ExpertInnen praxisnahe Informationen zu den Themen Prozesstaktik, Marketing, Steuern und<br />
Digitalisierung – und auch zum Netzwerken boten sich vielfältige Möglichkeiten.<br />
Tipps und Tricks<br />
für die erfolgreiche mündliche Verhandlung im Zivilprozess<br />
Im Rittersaal der Burg Schnellenberg startete das Vortragsprogramm<br />
unter dem Titel „Zivilprozesstaktik – Tipps & Tricks aus Anwaltssicht“<br />
mit RA Markus Trude. In unterhaltsamer und anschaulicher Weise<br />
klärte der Vorsitzende des <strong>KAV</strong> die TeilnehmerInnen über ihre Rechte<br />
und Pflichten als Anwalt bzw. Anwältin auf. Was abgedroschen<br />
klingt, bewies sich als elementar für eine erfolgreiche Verhandlung:<br />
Nur wer seine Stellung vor Gericht genau kenne, könne die<br />
Interessen des Mandanten selbstsicher vertreten. Der Rechtsanwalt/die<br />
Rechtsanwältin sollte sich bewusst machen, dass er/sie<br />
mit dem Richter/der Richterin auf einer Stufe steht und er dessen/<br />
deren Anweisungen und Feststellungen nicht grundsätzlich folgen<br />
muss, so Trude. Unter dem Punkt „Was tun, wenn das Gericht in<br />
der mündlichen Verhandlung nicht das tut, was man will“, fasste er<br />
wichtige rechtliche Möglichkeiten der Anwaltschaft zusammen:<br />
Beispielsweise für die Fälle, in denen das Gericht eine Beweisfrage<br />
nicht zulassen will (§ 139 ZPO), eine Äußerung nicht ins Protokoll<br />
aufnimmt (§ 160 Abs. 3 ZPO) oder einen Sachverhalt anders protokolliert<br />
als man diesen selbst verstanden hat. Hier betont Trude,<br />
dass eine Berichtigung des Protokolls jederzeit möglich ist (§ 164<br />
ZPO). Den Befangenheitsantrag sieht Trude als Ultima Ratio. Dieser<br />
muss aber sofort gestellt werden. Sobald weitere Anträge gestellt<br />
wurden, ist ein Befangenheitsantrag nicht mehr möglich (§ 43 ZPO).<br />
Laut Trude sind sich viele Anwälte ihrer Rolle und Möglichkeiten vor<br />
Gericht nicht bewusst. Prozesstaktiken werden während des Studiums<br />
und des Referendariats kaum besprochen. Dabei entscheiden<br />
diese oftmals über Erfolg oder Misserfolg vor Gericht.<br />
Kompetent auftreten auch abseits des Gerichts:<br />
Der gelungene Online-Auftritt<br />
Neben dem erfolgreichen Auftritt vor Gericht ist auch der eigene<br />
Online-Auftritt und die damit verbundene Außenwirkung als JuristIn<br />
nicht zu vernachlässigen. Rechtsanwältin und Marketing-Expertin<br />
Pia Löffler aus München stellte in ihrem Vortrag daher nützliche<br />
Marketingkanäle für JuristInnen vor. Dazu zählen:<br />
1. Ein kostenfreier Eintrag bei Google My Business,<br />
2. Anwaltssuchdienste,<br />
3. Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Kanzleiwebsite,<br />
4. Google Ads und<br />
5. Karriereplattformen wie XING und LinkedIn.<br />
Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit
Termine | 37<br />
Basis für den Erfolg bei der Nutzung dieser Marketing-Kanäle sei<br />
aber die eigene Kanzlei-Website. Denn was nütze es, wenn man<br />
potenzielle Mandanten oder Mitarbeiter auf die eigene Website<br />
lotst, diese dann aber gar nicht zu überzeugen wisse, so Löffler.<br />
Man solle genau überprüfen, ob die Website für die eigene Zielgruppe<br />
geeignet und technisch auf dem aktuellen Stand sei, sodass<br />
sie z. B. auch auf Tablets und Smartphones ohne Probleme darstellbar<br />
ist (Stichwort Responsive Design).<br />
Über den vielfältigen Input des ersten Tages konnte sich am Abend<br />
bei einem gemeinsamen Dinner in gemütlicher Runde ausgetauscht<br />
werden. Und auch die burgeigene Kegelbahn lud zu einem<br />
lockeren Kennenlernen und Netzwerken ein. Darin zeigte sich<br />
eine weitere Stärke der Veranstaltung: Anders als bei eintägigen<br />
Präsenzveranstaltungen oder dem Austausch im Internet hat man<br />
wirklich Zeit und Gelegenheit, andere BerufsstarterInnnen kennenzulernen.<br />
sinnvoll, diese abzufeiern. Denn die Auszahlung sei nicht steuerfrei,<br />
zumal es meist keine Zuschläge für Überstunden als angestellter<br />
Rechtsanwalt gebe. Das führe meist zu weniger Nettolohn für die<br />
geleisteten Überstunden. Die verkürzte Freizeit sei dabei ebenfalls<br />
nicht zu unterschätzen.<br />
Vorteile der Digitalisierung nutzen<br />
Den letzten Vortrag des Karriereseminars „LegalTech – Synergieeffekte<br />
für junge Anwälte“ lieferte Tianyu Yuan, Gründer und Geschäftsführer<br />
von LEX superior. Anschaulich widerlegte er die in der<br />
Rechtsberatungsbranche verbreitete Behauptung, dass künstliche<br />
Intelligenz (KI) den Anwalt in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten<br />
ersetzen könne. Schließlich sei KI bisher nicht mal in der Lage,<br />
einen Hund von einem Wischmopp oder einem Blaubeer-Muffin zu<br />
unterscheiden.<br />
Steuern sparen als selbstständiger und angestellter Anwalt<br />
Der zweite Seminartag startete ebenso praxisorientiert: RAin und<br />
StBin Roswitha Prowatke gab den anwesenden JunganwältInnen<br />
und ReferendarInnen Tipps und Tricks zum Steuern sparen mit<br />
auf den Weg. Dabei klärte sie darüber auf, was steuerlich bei der<br />
selbstständigen Tätigkeit zu beachten sei – sowohl bei der Kanzleigründung<br />
als auch im Kanzleialltag. Aber auch angestellte Anwälte<br />
konnten von den vorgetragenen Steuertipps, zum Beispiel bei<br />
Überstunden und durch Absetzen von Werbungskosten, profitieren.<br />
Bei der Kanzleigründung sei beispielsweise darauf zu achten, im<br />
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes keine<br />
übermotivierte, sondern vielmehr eine „pessimistische“ Schätzung<br />
bzgl. der Höhe des voraussichtlichen Gewinns abzusetzen. So drohe<br />
keine womöglich viel zu hohe und kaum bezahlbare Einkommenssteuervorauszahlung.<br />
Thematisiert wurde außerdem die Buchführungspflicht<br />
von Rechtsanwälten. Denn nicht buchführungspflichtig<br />
sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit,<br />
was auf viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zutreffen dürfe<br />
(§ 18 EStG). Darüber hinaus kommt es immer wieder zur Frage,<br />
welche Leistungen, z. B. bei grenzüberschreitenden Mandaten,<br />
umsatzsteuerpflichtig sind und welche Pflichtangaben es bei der<br />
Rechnungsstellung gibt (§ 14 a UStG).<br />
Bei angestellten Anwälten sei eine Steuererklärung oft nicht<br />
erforderlich, dennoch empfahl Prowatke die Abgabe, um erstens<br />
hohe Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung und das<br />
Versorgungswerk der Rechtsanwälte und zweitens Werbungskosten<br />
über 1.000,00 Euro absetzen zu können. Bei Überstunden, die mit<br />
dem Gehalt nicht vollumfänglich abgegolten sind, sei es außerdem<br />
Seine eigene Definition von LegalTech lautete schlicht und einfach:<br />
„Digitalisierung für Juristen“. Die Nutzung der Digitalisierung in der<br />
Rechtsbranche sei nur ein logischer Schritt, denn die wachsenden<br />
Datenmengen seien manuell gar nicht mehr alle zu bearbeiten.<br />
Der Schritt bis zum eigenen Rechtsprodukt, also spezieller Rechtsdienstleistungen<br />
zum Festpreis, sei da schon aufwendiger.<br />
Die Nutzung von Software zur Optimierung der eigenen Arbeit ist<br />
für die meisten aber ganz ohne großen Aufwand möglich, so Yuan.<br />
„Doch wie erkenne ich, welche Aufgabe automatisierbar ist?“,<br />
fragte Yuan in die Runde. „Das sind meist die, auf die ich keine Lust<br />
habe!“ Also in der Regel Standardaufgaben, die nicht besonders<br />
komplex sind und keine große Denkleistung voraussetzen.<br />
Yuan empfahl den TeilnehmerInnen, Tools und Software einfach<br />
auszuprobieren. Sei es simple Diktiersoftware wie Dragon oder<br />
Tools zur Dokumentenautomatisierung wie Lawlift. Auch vor der<br />
Entwicklung eigener Rechtsprodukte solle man laut Yuan keine<br />
Scheu haben. Generell sei es für die Weiterentwicklung von Legal-<br />
Tech aber wichtig, dass ITler und Juristen enger als bisher zusammenarbeiteten.<br />
Von erfahrenen Praktikern lernen und das berufliche Netzwerk<br />
ausbauen<br />
Beim zweitätigen Karriereseminar für junge Juristen zeigte sich, wie<br />
wichtig es ist, gerade zum Berufsstart, von der Expertise erfahrener<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu lernen. Viele Bereiche<br />
der juristischen Tätigkeit wie Marketing, Prozesstaktiken oder<br />
unternehmerisches Know-how, werden während des Studiums und<br />
Referendariats gar nicht oder nur sehr oberflächlich thematisiert.<br />
Dies machte die Themen und Auswahl der Vorträge umso spannender.<br />
Darüber hinaus ist es dem <strong>KAV</strong> gelungen, eine lockere,<br />
freundschaftliche Atmosphäre zu kreieren, die zum Kontakteknüpfen<br />
für die berufliche Zukunft anregte. Man darf sich also auf eine<br />
Wiederholung im nächsten Jahr freuen.<br />
Nadia Neuendorf, FFI Verlag
38 | Termine<br />
Revue: 12.07.<strong>2019</strong><br />
Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
Ein glanzvoller Abend in der Wolkenburg<br />
Die diesjährige Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
des Kammerbezirks Köln fand am Freitag, dem 12. Juli <strong>2019</strong>, im<br />
festlichen Ambiente der Wolkenburg zu Köln statt.<br />
Rund 280 Gäste, darunter 83 Absolventinnen und Absolventen<br />
feierten gemeinsam mit Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der<br />
Rechtsanwaltskammer Köln, des Joseph-DuMont-Berufskollegs<br />
sowie mit Freunden und Familien den erfolgreichen Abschluss der<br />
Ausbildung und den damit verbundenen Start ins weiterführende<br />
Berufsleben.<br />
Durch die freundliche Unterstützung unserer Kooperationspartner<br />
RA MICRO Köln, HDI und der DATEV eG wurde dieser feierliche<br />
Abend zu einem schönen Erlebnis für alle Beteiligten. Gleich zwei<br />
Absolventinnen durften sich zudem über den Gewinn einer Reise<br />
nach Berlin, die durch das Hause RA MICRO Köln realisiert werden<br />
konnte, sowie über ein iPad, welches von der DATEV eG zur Verfügung<br />
gestellt wurde, besonders freuen.<br />
Wir bedanken uns bei allen Gästen und Unterstützern dieser<br />
Veranstaltung.<br />
Eine Veranstaltung des Kölner Anwaltverein e. V. mit freundlicher<br />
Unterstützung von<br />
Termin: 02.10.<strong>2019</strong><br />
Organfest <strong>2019</strong><br />
Am Dienstag, dem 02. Oktober <strong>2019</strong>, findet ab 16.00 Uhr das traditionelle<br />
Organfest im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße statt.<br />
Der Eintritt ist frei. Freibier wird von 17.00 –18.00 Uhr sowie ab 19.30 Uhr<br />
ausgeschenkt. Ab 19.30 Uhr ist die Menge des Freibiers begrenzt.<br />
Feiern Sie mit allen Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen, Freunden und<br />
Bekannten rund um die Justiz das beliebte Party-Highlight der Kölner Jurisprudenz<br />
– sage und schreibe zum 31. Mal! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Termin: 20.11.<strong>2019</strong><br />
Kammerversammlung der RAK Köln<br />
Die diesjährige Kammerversammlung findet am Mittwoch, dem 20. November <strong>2019</strong>, in Bonn statt.<br />
Weitere Infos zum Ort, zu Uhrzeiten etc. erhalten Sie zeitnah online unter www.rak-koeln.de.
Termine | 39<br />
Termin: 26.11.<strong>2019</strong><br />
„Recht in Köln“<br />
Wenn der Kollege Computer mitreden will – künstliche<br />
Intelligenz, Arbeitswelt und Arbeitsrecht<br />
Systeme der künstlichen Intelligenz dringen in Arbeitsbereiche<br />
vor, die bislang Menschen vorbehalten waren. Anders als bei<br />
herkömmlichen Formen der Automatisierung gibt der Mensch den<br />
Maschinen nicht mehr jeden Programmschritt vor. Er stattet sie mit<br />
einer Software aus, damit sie selbstständig lernen, Lösungswege<br />
finden und Ziele definieren. Maschinen können Prozesse selbstständig<br />
planen, Prognosen treffen und mit Menschen interagieren.<br />
Mit der Entwicklung sich selbst optimierender Algorithmen kann<br />
die geistige Evolution des Menschen kaum mehr Schritt halten.<br />
Entscheidende Fragen sind daher: Wie wird künstliche Intelligenz<br />
das Leben der Menschen besser machen? Wie wird sie reguliert,<br />
damit sie den Menschen nicht entmündigt? Welche Regelungen<br />
müssen geschaffen werden, damit KI dem Menschen dient und<br />
nicht umgekehrt?<br />
Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der von den Kölner<br />
Justizbehörden initiierten und vom Kölner Anwaltverein e. V.<br />
geförderten Veranstaltungsreihe „Recht in Köln“ mit ausgewiesenen<br />
Fachleuten: Lothar Schröder, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Telekom AG/Mitglied der Enquete-Kommission KI des Bundestages,<br />
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Uni Köln/Mitglied des Forscherteams<br />
KI.NRW, Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Mitglied<br />
des Ethikbeirats HR-Tech, MD Markus Leßmann, Abteilungsleiter<br />
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW<br />
am 26.11.<strong>2019</strong> um 17.00 Uhr im Landesarbeitsgericht, Blumenthalstr.<br />
33, 50670 Köln diskutiert werden.<br />
Anmeldungen unter rechtinkoeln@lag-koeln.nrw.de<br />
Termin: 06.05.2020<br />
Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag und<br />
Ordentliche Mitgliederversammlung am 06. Mai 2020<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits mit dieser Ausgabe den Termin des<br />
13. Kölner Anwaltstages und der Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
am 06. Mai 2020 ankündigen zu können. Wir würden uns sehr<br />
freuen, wenn Sie diesen Termin schon heute in Ihrem Terminkalender<br />
notieren könnten.<br />
Wie immer erwartet Sie im Rahmen des KAT ein umfangreiches<br />
und interessantes, zudem kostenfreies Fortbildungsprogramm. Im<br />
Zuge der parallel stattfindenden Fachausstellung EXPO<strong>KAV</strong> erhalten<br />
Sie die Gelegenheit, die <strong>KAV</strong> Partnerunternehmen an ihren Messeständen<br />
zu besuchen, dank des <strong>KAV</strong> VIP Ausweises in den Genuss<br />
verschiedener Verpflegungsleistungen zu kommen und mit Ihren<br />
Kolleginnen und Kollegen zu netzwerken. Ab 18 Uhr findet sodann<br />
die Ordentliche Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> statt, an die sich<br />
das traditionelle Abendessen der <strong>KAV</strong> Mitglieder anschließt.<br />
Sobald das Programm der Veranstaltung finalisiert wurde werden<br />
wir Sie über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten informieren.<br />
Auch im kommenden Jahr wird dieser Tag im Pullman Cologne<br />
Hotel ausgerichtet.<br />
Wir freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />
Ihr <strong>KAV</strong> e. V.<br />
Termin: 12.07.<strong>2019</strong><br />
Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin Ausgabe 4/<strong>2019</strong><br />
Die Redaktion des <strong>KAV</strong> Magazins freut sich über die Einsendung<br />
interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte.<br />
Der Redaktionsschluss des <strong>KAV</strong> Magazins, Ausgabe 4/<strong>2019</strong>,<br />
erfolgt am 12. Oktober <strong>2019</strong>.<br />
Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende<br />
E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />
Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders<br />
gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />
stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an<br />
die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />
Ausgabe eingehen.
GALA KÖLNER JURISTEN<br />
AM FREITAG, DEM 22. NOVEMBER <strong>2019</strong>, IN DER WOLKENBURG<br />
Am Freitag, dem 22. November <strong>2019</strong>, findet zum<br />
neunten Mal in Folge die GALA Kölner Juristen in der<br />
Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich ein in eine lange<br />
Tradition von Juristenfesten, die der Kölner Anwaltverein<br />
seit Jahren organisiert. Bis zu den 1970er Jahren<br />
des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der <strong>KAV</strong> für seine<br />
Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende. Mehr<br />
und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der<br />
Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz<br />
und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der<br />
privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte<br />
sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er<br />
Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose<br />
Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre<br />
bot das Ballereignis stets dann, wenn es im<br />
historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu<br />
Köln am Reichenspergerplatz stattfand.<br />
Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele<br />
ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreundeten<br />
Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern<br />
den Einladungen. Sie kamen und kommen aus den<br />
Benelux-Ländern, Frankreich, Großbritannien und<br />
Irland, später aber auch aus Italien, Kroatien, Norwegen,<br />
Polen, Spanien und Tschechien.<br />
In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen<br />
der vergangenen acht Jahre erneut die Wolkenburg für<br />
die GALA Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle<br />
Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher<br />
Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration<br />
von außen wie auch innen erweckt bereits bei<br />
dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen<br />
nach einem exklusiven Abend.<br />
Die GALA Kölner Juristen beginnt am 22. November<br />
<strong>2019</strong> um 17.30 Uhr mit einem Empfang. Um 18.30 Uhr<br />
wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden<br />
die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano begleitet.<br />
Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band Heavens<br />
Club zum Tanz auf. Wie in den Vorjahren erwartet Sie<br />
auch in diesem Jahr ein besonderes Show-Highlight.<br />
Lassen Sie sich überraschen!<br />
Ebenso traditionell ist das Bewusstsein dafür, mit<br />
dieser Veranstaltung nicht nur einen wunderschönen<br />
glanzvollen Abend zu schaffen, sondern auch etwas<br />
Gutes zu tun. Wie in den Vorjahren wird den Gästen<br />
der GALA Kölner Juristen daher auch in diesem Jahr<br />
eine Tombola geboten, deren Gesamterlös einer<br />
karitativen Einrichtung zugute kommt. Unter allen<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ein Tombolalos
erwerben, werden wieder sensationelle Preise, die<br />
dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketingpartner<br />
realisiert werden können, verlost.<br />
Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen<br />
Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen<br />
Gästen leicht kalkulieren.<br />
Der Galapreis von € 129,00 pro Person beinhaltet<br />
den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und<br />
ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem<br />
Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen<br />
den Ballpreis von € 69,00 pro Person einschließlich<br />
aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und<br />
dem Mitternachtsimbiss. Das Interesse ist groß.<br />
Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis<br />
zum 02. November <strong>2019</strong> per Anmeldeformular (siehe<br />
Seite 90), auf dem Fax- oder Postweg möglich.<br />
Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt<br />
Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen<br />
Rechnungsnummer. Die reservierten Gala- und Ballkarten<br />
liegen am Abend des 22. November <strong>2019</strong> an<br />
der Abendkasse für Sie bereit.<br />
Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem<br />
Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im<br />
Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche<br />
GALA Kölner Juristen.<br />
Einen tollen Eindruck zum Glanz und der festlichen<br />
Atmosphäre, die diese Veranstaltung auszeichnen,<br />
erhalten Sie in unserem Video zur GALA Kölner Juristen,<br />
welches Sie auf der Startseite unserer Website<br />
www.koelner-anwaltverein.de aufrufen können.<br />
Wir freuen uns darauf, Sie am 22. November <strong>2019</strong> in<br />
der Wolkenburg begrüßen zu dürfen.<br />
Fotos: Matthias Drobeck
42 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />
Die Ausschüsse und<br />
Arbeitskreise informieren<br />
AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />
Neuerungen im Markenrecht – Rück- und Ausblick der Markenrechtsmodernisierung<br />
Am 14.01.<strong>2019</strong> ist in Deutschland das Markenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(MaMoG) mit wichtigen Neuerungen zum Markenrecht<br />
in Kraft getreten. Hierdurch wurde die EU-Markenrechtsrichtlinie<br />
2015/2436 umgesetzt. Durch das MaMoG erfolgten nicht nur Veränderungen<br />
mit klarstellendem Charakter, sondern auch einige echte<br />
Neuregelungen zur Harmonisierung mit dem Unionsmarkenrecht.<br />
Die meisten Neuerungen sind bereits am 14.01.<strong>2019</strong> in Kraft getreten;<br />
eine wichtige Weitere zum Verfalls-und Nichtigkeitsverfahren<br />
folgt am 01.05.2020.<br />
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen:<br />
Neue Markenformen<br />
Registermarken müssen nicht länger grafisch darstellbar sein.<br />
Es genügt künftig, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind.<br />
Daher können nunmehr beispielsweise auch Bewegungsmarken,<br />
geräuschhafte Klangmarken, Hologramme oder Multimediamarken<br />
in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen<br />
werden.<br />
Neue Markenkategorie der nationalen Gewährleistungsmarke<br />
Als Unions-Marke ist die Gewährleistungsmarke bereits seit dem<br />
01.10.2017 verfügbar. Seit dem 14.01.<strong>2019</strong> sind Gewährleistungsmarken<br />
auch in Deutschland eintragungsfähig. Anders als bei der<br />
Individualmarke steht bei der Gewährleistungsmarke nicht die<br />
Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund.<br />
Sie muss geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen, für die<br />
der Markeninhaber das Material, die Art und Weise der Herstellung,<br />
die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften der<br />
Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen gewährleistet, von<br />
solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung<br />
besteht. Bei der Anmeldung muss eine Gewährleistungsmarke als<br />
solche bezeichnet werden. Interessant ist eine Gewährleistungsmarke<br />
vor allem für Unternehmen, die Gütesiegel oder Prüfzeichen<br />
vergeben.<br />
Lizenzen<br />
Die grundsätzliche Lizenz- oder Veräußerungsbereitschaft kann gebührenfrei,<br />
Lizenzen können gebührenpflichtig in das Register eingetragen<br />
werden. Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz kann<br />
nunmehr selbst Klage wegen einer Markenverletzung erheben,<br />
wenn der Markeninhaber nach förmlicher Aufforderung innerhalb<br />
angemessener Frist nicht selbst klagt.<br />
Widerspruchsverfahren<br />
Bisher konnte ein Widerspruch nur aus einem Widerspruchskennzeichen<br />
erhoben werden. Nun kann der Inhaber mehrerer älterer<br />
Rechte diese mit einem einzigen Widerspruch geltend machen. Die<br />
Widerspruchsgebühr beträgt für ein Widerspruchszeichen nunmehr<br />
250,00 Euro statt bisher 120,00 Euro. Für jedes weitere Widerspruchszeichen<br />
wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro fällig.<br />
Um Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten zur Erreichung einer<br />
gütlichen Einigung zu erleichtern, wird auf deren gemeinsamen<br />
Antrag nunmehr eine Cooling-off-Frist von zunächst zwei Monaten,<br />
mit möglicher weiterer Verlängerung, gewährt.<br />
Während auf die Erhebung einer Nichtbenutzungseinrede eine<br />
Benutzung glaubhaft zu machen war, ist diese nunmehr nachzuweisen.<br />
Eidesstattliche Versicherungen bleiben zugelassen. Der<br />
nachzuweisende Benutzungszeitraum entspricht nunmehr dem<br />
des Unionsrechts und beginnt fünf Jahre vor dem Anmelde- oder<br />
Prioritätstag der angegriffenen Marke, statt fünf Jahre vor der Veröffentlichung<br />
der Eintragung. Da die zweite Nichtbenutzungseinrede<br />
mit dem sogenannten wandernden Benutzungszeitraum im<br />
Widerspruchsverfahren entfallen ist, muss der Benutzungszwang<br />
bereits vor dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag der angegriffenen<br />
Marke eingetreten sein. Die Nichtbenutzungseinrede kann im<br />
Widerspruchsverfahren daher nur noch erhoben werden, wenn<br />
die Benutzungsschonfrist vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag der<br />
angegriffenen Marke abgelaufen ist.<br />
Berechnung der Benutzungsschonfrist und der Schutzdauer<br />
Die Benutzungsschonfrist von fünf Jahren beginnt nunmehr mit Tag<br />
des Ablaufs der Widerspruchsfrist, oder – im Fall von Widersprüchen<br />
– an dem Tag, an dem das Widerspruchsverfahren beendet<br />
ist. Beginn und Ende der Benutzungsschonfrist sind nunmehr in das<br />
Register einzutragen.<br />
Der Markenschutz besteht nach wie vor für zunächst zehn Jahre<br />
und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert<br />
werden. Für alle seit dem 14.01.<strong>2019</strong> eingetragenen Marken endet<br />
die Schutzdauer einer Marke nunmehr jedoch genau zehn Jahre<br />
nach dem Anmeldetag und nicht mehr zehn Jahre zum Ende des<br />
Monats, in dem die Marke angemeldet worden ist.<br />
Amtliches Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren<br />
Am 01.05.2020 wird ein neues System für Verfalls- und Nichtigkeits-
Ausschüsse & Arbeitskreise | 43<br />
verfahren in Kraft treten. Das deutsche Patent- und Markenamt<br />
(DPMA) erhält mehr Entscheidungskompetenzen. Das DPMA wird<br />
in Verfallsverfahren, insbesondere wegen fehlender Benutzung,<br />
vollumfänglich entscheiden können. In den Nichtigkeitsverfahren<br />
vor dem DPMA können neben den absoluten Schutzhindernissen<br />
künftig auch relative Schutzhindernisse aufgrund älterer Rechte<br />
geltend gemacht werden.<br />
RAin Christina Arentz, Köln<br />
Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz<br />
AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />
Der Ausschuss Insolvenzrecht<br />
Zu Risiken und Nebenwirkungen bei verschleppter Insolvenz – zugleich Anmerkung zu BGH, Urt.<br />
v. 19.12.2017 – II ZR 88/16<br />
Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 19.12.2017 – II ZR 88/18,<br />
NJW 2018, 1089, hat im Bereich der Sanierung und Insolvenz von<br />
Unternehmen große Wellen geschlagen und zu regen Diskussionen<br />
geführt. Hierbei lag das Augenmerk meist darauf, dass der BGH in<br />
diesem Urteil der seit dem Jahr 2005 insbesondere in der vorinsolvenzlichen<br />
Beratungspraxis, aber auch in nachgelagerten Organhaftungsprozessen<br />
angewandten Bugwellentheorie eine klare<br />
Absage erteilt hat. Daneben hält der BGH aber auch prozessuale<br />
Erleichterungen für klagende Insolvenzverwalter zum Nachweis der<br />
Zahlungsunfähigkeit bereit, die von erheblicher Bedeutung für die<br />
forensische Praxis sind.<br />
Nach dem Motto „Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der<br />
Insolvenzverschleppung fragen Sie Ihren Sanierungsberater oder<br />
Prozessanwalt“ sollen beide Themenschwerpunkte in praktischer<br />
Hinsicht näher beleuchtet werden.<br />
I. Zu den Risiken …<br />
Ein zentraler Gesichtspunkt der Entscheidung des BGH vom<br />
19.12.2017 ist die Ablehnung der sog. Bugwellentheorie, deren<br />
Grundlagen bereits vor mehr als 14 Jahren geschaffen wurden.<br />
Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil vom 24.05.2005 – IX ZR<br />
123/04, NZI 2005, 547, eine Blaupause zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit<br />
i.S.d. § 17 II 1 InsO mittels einer Liquiditätsbilanz erstellt.<br />
Zum jeweiligen Stichtag – sowohl perspektivisch für die Frage der<br />
Pflicht zur Insolvenzantragstellung, als auch retrograd im Organhaftungsprozess<br />
nach der Insolvenzeröffnung – sind im Ausgangspunkt<br />
die verfügbaren liquiden Mittel wie Kassenbestand, Kontoguthaben<br />
etc. (sog. Aktiva I) zu ermitteln. Hinzuzurechnen sind außerdem<br />
nach dem BGH auch die „kurzfristig verfügbar werdenden Mittel“,<br />
also die in den kommenden drei Wochen zu erwartenden Zahlungseingänge<br />
z. B. aus Debitorenforderungen (Aktiva II). Beides ist<br />
sodann „zu den an demselben Stichtag fälligen und eingeforderten<br />
Verbindlichkeiten“ (Passiva I) in Beziehung zu setzen.<br />
Soweit die Aktiva I und die Aktiva II zusammengerechnet die<br />
Passiva I zu mindestens 90 % decken, ist man grundsätzlich nicht<br />
zahlungsunfähig. Betragen die Aktiva in Summe hingegen weniger<br />
als 90 % der Passiva I, liegt im Grundsatz eine Zahlungsunfähigkeit<br />
vor, die gemäß § 15a I InsO zur Stellung eines Insolvenzantrags<br />
führt (perspektivisch) und z. B. die Haftung des Geschäftsführers<br />
aus § 64 S. 1 GmbHG begründet (retrograd).<br />
Da nach diesen Grundsätzen zum jeweiligen Stichtag sowohl die<br />
vorhandenen liquiden Mittel (Aktiva I), als auch die in den kommenden<br />
drei Wochen zu erwartenden liquiden Mittel (Aktiva II)<br />
auf der Aktivseite herangezogen werden dürfen, um „nur“ die fälligen<br />
Verbindlichkeiten (Passiva I) zu bedienen, besteht die Gefahr<br />
einer sog. Bugwelle an Passiva, die das (insolvente) Unternehmen<br />
vor sich herschiebt. Werden nämlich die in den kommenden drei<br />
Wochen zu erwartenden Aktiva II, ihren tatsächlichen Eingang<br />
einmal vorausgesetzt, für die schon heute fälligen Passiva I eingesetzt,<br />
fehlen sie für die künftig fällig werdenden Verbindlichkeiten<br />
(Passiva II).<br />
Das wiederum ist an sich kein Problem, weil zum nächsten Stichtag –<br />
in der Regel ein Monat später – zur Deckung der dann als Passiva I<br />
zu wertenden, fälligen Verbindlichkeiten erneut nicht nur die Aktiva<br />
I, sondern auch die Aktiva II herangezogen werden dürfen. Dieses<br />
Spiel lässt sich allerdings Monat für Monat mit dem Ergebnis wiederholen,<br />
dass rechtlich keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, obwohl<br />
das Unternehmen in der Krise zu keinem Zeitpunkt in der Lage war,<br />
alle zum jeweiligen Stichtag fälligen Verbindlichkeiten mit den<br />
vorhandenen liquiden Mitteln zu bezahlen.<br />
Eine solche Bugwelle ist in der Praxis nicht selten anzutreffen. Die<br />
Geschäftsleitung insolventer Unternehmen geht nämlich angesichts<br />
des Mangels an liquiden Mitteln vielfach dazu über, mit den<br />
vorhandenen Mitteln nur die drängendsten Gläubiger sowie diejenigen<br />
zu befriedigen, für deren Forderungen die Geschäftsleitung<br />
persönlich haftet (Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Bankdarlehen etc.). Dies öffnet der Bugwelle Tür und Tor, dass so<br />
zu Lasten der übrigen Gläubiger die Insolvenzantragstellung ohne<br />
Hoffnung auf eine außergerichtliche Sanierung verschleppt wird.<br />
Aus diesen Gründen ist insbesondere in der Literatur Kritik laut geworden<br />
(vgl. die Fundstellen im Urteil des BGH vom 19.12.2017, dort<br />
in Rn. 40), welcher der BGH nun – aus guten Gründen – gefolgt ist.<br />
Es sind also im Rahmen einer Liquiditätsbilanz auf der Passivseite<br />
nicht nur die zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch –<br />
wie auf der Aktivseite – die in den kommenden drei Wochen fällig<br />
werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen.<br />
In der Sanierungsberatung und gerade in der vorinsolvenzlichen<br />
Rechtsberatung hat dies zur Konsequenz, dass früher als bisher<br />
zur Stellung eines Insolvenzantrags geraten werden muss. Für<br />
laufende und künftige Organhaftungsprozesse wiederum wird dem<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
44 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />
klagenden Insolvenzverwalter der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit<br />
mittels Liquiditätsbilanz erleichtert.<br />
Für die von der Pflicht zur Insolvenzantragstellung und von der Organhaftung<br />
wegen Insolvenzverschleppung betroffene Geschäftsleitung<br />
insolventer Unternehmen haben sich die Risiken einer<br />
Strafbarkeit nach § 15 a IV InsO und vor allem einer persönlichen<br />
Haftung z. B. aus §§ 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1 AktG damit<br />
erheblich erhöht.<br />
II. … und den Nebenwirkungen<br />
Der BGH hält allerdings in seinem Urteil vom 19.12.2017 weitere<br />
gravierende Nebenwirkungen für Geschäftsführer bereit, die in der<br />
rechtswissenschaftlichen Literatur nicht das gleiche Echo wie die<br />
Ablehnung der Bugwellentheorie hervorgerufen haben, obgleich<br />
die Praxisrelevanz nicht zu vernachlässigen ist.<br />
Insolvenzverwalter stehen bei der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen<br />
insbesondere in massearmen Verfahren immer<br />
wieder vor dem Dilemma, mit den oft nur sporadisch vorhandenen<br />
Geschäftsunterlagen des schuldnerischen Unternehmens der ihnen<br />
obliegenden Darlegungs- und Beweislast zu genügen.<br />
Teilweise mangelt es bereits an vollständigen und aussagekräftigen<br />
Belegen im Hinblick auf die im Vorfeld des Insolvenzverfahrens<br />
getätigten Zahlungen i. S. d. §§ 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1<br />
AktG (Kontoauszüge, Umsatzlisten etc.). Auch die jeweils fälligen<br />
Verbindlichkeiten zur Ermittlung von Passiva I und Passiva II lassen<br />
sich bei unzulänglicher Kreditorenbuchhaltung vielfach gar nicht<br />
ermitteln. Auch wenn eine elektronische Buchhaltung vorliegt, die<br />
alle Kreditorenverbindlichkeiten für den maßgeblichen Haftungszeitraum<br />
dem Grunde nach ausweist, ergibt sich aus dieser regelmäßig<br />
nicht die Fälligkeit der jeweiligen Verbindlichkeiten.<br />
Diese tatsächlichen Unzulänglichkeiten machen es dem Insolvenzverwalter<br />
in zahlreichen Insolvenzverfahren schwer und mitunter<br />
sogar unmöglich, die für die Insolvenzverschleppung verantwortlichen<br />
Geschäftsleiter in die gesetzlich vorgesehene Haftung zu<br />
nehmen. Letztlich haben es unredlich agierende Geschäftsführer<br />
sogar im Vorfeld der Insolvenz selbst in der Hand, die späteren<br />
Erkenntnismöglichkeiten des Insolvenzverwalters zu minimieren.<br />
Mit der Entscheidung vom 19.12.2017 erleichtert der BGH es Insolvenzverwaltern,<br />
ihrer Darlegungs- und Beweislast im Organhaftungsprozess<br />
nachzukommen.<br />
Der seinerzeit klagende Insolvenzverwalter hatte in einem<br />
Schriftsatz „die nach seiner Behauptung am Stichtag verfügbaren<br />
Mittel und fälligen Verbindlichkeiten […] in einer Liquiditätsbilanz<br />
tabellarisch unter Angabe der der elektronischen Buchhaltung der<br />
Schuldnerin hierzu entnommenen Daten (Kontoart, -nummer und<br />
-bezeichnung, Buchsaldo sowie Betrag) chronologisch nach Kontonummern<br />
aufgelistet.“<br />
Den Einwand des aus § 64 S. 1 GmbHG in Anspruch genommenen<br />
Geschäftsführers, dass sich aus der elektronischen Buchhaltung die<br />
Fälligkeit der Kreditorenverbindlichkeiten nicht ergibt, ließ der BGH<br />
nicht gelten:<br />
Im Organhaftungsprozess muss der klagende Insolvenzverwalter<br />
keine Einzelrechnungen der jeweiligen Kreditoren vorlegen, um die<br />
Fälligkeit der aus der (elektronischen) Buchhaltung entnommenen<br />
Kreditorenverbindlichkeiten schlüssig darzulegen. Bereits aufgrund<br />
der entsprechenden Einbuchung der jeweiligen Verbindlichkeit in<br />
der Buchhaltung des insolventen Unternehmens, ist von einem<br />
ersthaften Einfordern der Gläubiger auszugehen.<br />
Da der in Anspruch genommene Geschäftsführer kraft gesetzlicher<br />
Anordnung in § 41 GmbHG für eine ordnungsgemäße Buchführung<br />
der Gesellschaft verantwortlich ist, kann sich die Gesellschaft und<br />
in der Folge auch deren Insolvenzverwalter nach dem BGH darauf<br />
verlassen, dass „der Geschäftsführer die Bücher so geführt hat<br />
oder durch Angestellte hat führen lassen, dass sie ein richtiges und<br />
vollständiges Bild von allen Geschäftsvorfällen vermitteln, die im<br />
Betrieb angefallen sind.“<br />
In einem auf die (elektronische) Buchhaltung gestützten Organhaftungsprozess<br />
ist es daher die Aufgabe des beklagten Geschäftsführers,<br />
die Unrichtigkeit der Buchhaltung konkret und substantiiert<br />
zu behaupten und auch unter Beweis zu stellen. Der pauschale<br />
Hinweis des Geschäftsführers auf eine fehlerhafte Buchhaltung<br />
reicht dem BGH ausdrücklich nicht aus.<br />
Mit Bezug auf die fälligen Kreditorenverbindlichkeiten dürfte dieser<br />
Nachweis gerade bei unzureichenden Geschäftsunterlagen dem<br />
in Anspruch genommenen Geschäftsführer in der Regel äußerst<br />
schwer fallen, zumal zwischen der Fälligkeit der jeweiligen Kreditorenverbindlichkeit<br />
und dem im Organhaftungsprozess zu führenden<br />
Gegenbeweis oft Jahre liegen.<br />
Insofern wird im Hinblick auf die eingangs geschilderten tatsächlichen<br />
Unzulänglichkeiten der Geschäftsunterlagen letztlich der in<br />
Anspruch genommene Geschäftsführer an der ihm obliegenden<br />
Darlegungs- und Beweislast scheitern, auch wenn der BGH in seinem<br />
Urteil vom 19.12.2017 noch einmal ausdrücklich betont, dass<br />
der Geschäftsführer berechtigt ist, zum Zwecke der Beweisführung<br />
in die Buchhaltung der Gesellschaft Einsicht zu nehmen.<br />
Diese Nebenwirkungen des Urteils vom 19.12.2017 haben hierbei<br />
aus Sicht der Verfasser eine deutlich höhere Praxisrelevanz als die<br />
geklärte Frage der Einbeziehung von Passiva II in eine Liquiditätsbilanz.<br />
Die Praxis der Ermittlung und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen<br />
zeigt nämlich, dass in der Mehrzahl der Fälle die<br />
Zahlungsunfähigkeit – gerade vor dem Hintergrund der unzureichenden<br />
Beleglage – nicht mittels Liquiditätsbilanz, sondern als<br />
Zahlungseinstellung i. S. d. § 17 II 2 InsO im Wege einer Gesamtbetrachtung<br />
von Beweiszeichen nachgewiesen wird. Auch hier wird<br />
sich der klagende Insolvenzverwalter zur Darlegung von Fallgruppen<br />
auf die (elektronische) Buchhaltung stützen können, um z. B.<br />
ein Anwachsen von Verbindlichkeiten gegenüber dem Hauptlieferanten,<br />
eine schleppende Zahlungsweise o. ä. darzulegen. Nach<br />
den Grundsätzen des BGH in seinem Urteil vom 19.12.2017 dürfte<br />
auch hier die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zulasten des<br />
in Anspruch genommenen Geschäftsleiters eingreifen.<br />
RAin Dorothea Basler, Köln, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht<br />
RA Dr. Martin Wigand, Frankfurt am Main
Köln | Am Neumarkt
46 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />
AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />
Die nächsten Terine:<br />
• 10. Oktober <strong>2019</strong><br />
Young Lawyers Club<br />
Afterwork Lounge – powered by Philips<br />
19.00 Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom<br />
Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig:<br />
E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />
Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite 17.<br />
Young Lawyers Club!?<br />
Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />
Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />
Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />
in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />
Was erwartet Euch?<br />
Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />
ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />
kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />
gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />
besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />
Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />
der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden<br />
erfährst Du stets auf der Webseite des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst<br />
Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses<br />
registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an<br />
die service@koelner-anwaltverein.de und wir leiten Dir die Infos zu.<br />
Wer darf daran teilnehmen?<br />
Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />
und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />
suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />
des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />
Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern<br />
doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />
überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />
möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />
Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />
nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />
Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />
im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />
Young Lawyers Club.<br />
Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />
Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />
Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort<br />
bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />
Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />
Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />
Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />
steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />
zur Verfügung.<br />
• 07. November <strong>2019</strong><br />
Young Lawyers Club<br />
Afterwork Lounge – powered by Philips<br />
19.00 Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom<br />
Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig:<br />
E-Mail an: service@koelner-anwaltverein.de<br />
Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite 17.<br />
• 05. Dezember <strong>2019</strong><br />
Young Lawyers Club @ Weihnachtsmarkt<br />
19.00 Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz<br />
Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen und<br />
den jeweiligen Veranstaltungsorten entnehmt Ihr bitte der Webseite<br />
des <strong>KAV</strong>, unter www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />
Verein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />
Wir freuen uns auf Euch!<br />
Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />
Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />
sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />
in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />
betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />
können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen<br />
bedient:<br />
im Monat September<br />
von Herrn Kollegen Adrian Freidank, 0221 - 99 37 25 724<br />
im Monat Oktober<br />
von Herrn Kollegen André Jerschke, 0221 - 97 31 43 72<br />
im Monat November<br />
von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 - 50 48 55<br />
im Monat Dezember<br />
von Herrn Kollegen David Humborg, LL. M., 0221 - 97 31 43 71
Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattungen.<br />
47<br />
Audi Business<br />
Audi A4 Avant 2020:<br />
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110 kW (150 PS)<br />
Fahrzeugpreis (UPE): € 31.554,62<br />
Sonderzahlung: € 0,00<br />
Prämie des Händlers: € 4.257,46²<br />
Prämie des Herstellers: € 1.577,73²<br />
Jährliche Fahrleistung:<br />
10.000 km<br />
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36 Monate<br />
Steingruppe Preis: € 25.719,43<br />
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Die Überführungspauschale in Höhe von € 755,46, die Zulassungskosten in Höhe von € 133,61 und die Briefkosten in Höhe von € 29,– werden<br />
separat berechnet. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Angebot gilt bis zum 31.08.<strong>2019</strong> um 12 Uhr und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der<br />
Bestellung als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind),<br />
selbststän diger Freiberufler, selbststän diger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot<br />
nicht unbedingt berücksichtigt.<br />
Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.<br />
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September<br />
2018 wird der WLTP den bisherigen Fahrzyklus NEFZ ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen<br />
Kraftstoffverbrauchs- und CO 2<br />
-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend<br />
zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP- Werten<br />
abgeleitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.audi.de/wltp.<br />
2<br />
In der Leasingrate ist sowohl die Prämie des Händlers in Höhe von € 4.257,46 enthalten als auch die Prämie des Herstellers in Höhe von € 1.577,73.<br />
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Gummersbacher Straße 55, 51645 Gummersbach<br />
angebote-neuwagen@steingruppe.de, Tel.: 0 22 02/ 95 57 27-81, www.stein-gummersbach.audi
48 | Seminare<br />
Fortbilden und Service genießen<br />
Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />
Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />
an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />
Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />
Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />
folgende Annehmlichkeiten:<br />
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Mineralwasser im Tagungsraum<br />
Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum<br />
Mehr Infos<br />
unter<br />
www.Koelner-<br />
Anwaltverein.de<br />
Kaffeepausen<br />
Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden<br />
Mittagessen<br />
Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden<br />
Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort<br />
Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />
Seminarbewerbung<br />
Skriptmaterial<br />
Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />
Flugbuchung/Bahntickets<br />
Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />
Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />
persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />
essen1@tui-reisebuero.de.<br />
Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />
Mietwagenservice<br />
Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />
Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />
<strong>KAV</strong> Website.<br />
Übernachtungen in Köln<br />
Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />
an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />
Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />
Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />
Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />
Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Website: www.koelner-anwaltverein.de/partner.
Seminare | 49<br />
Information zu den Seminaren<br />
fotolia.de/Rawpixel.com<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />
vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten<br />
Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />
Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />
im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, Ausgabe 4/<strong>2019</strong>, erfolgt.<br />
Vereinsmitglieder profitieren bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen.<br />
Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle<br />
Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular<br />
buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />
Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />
Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />
Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />
Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />
*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />
und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
50 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />
shutterstock.com/Monkey Business Images<br />
ARBEITSRECHT<br />
08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 65 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />
02.04.2020 S. 78 | #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers<br />
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />
10.12.<strong>2019</strong> S. 70 | Best of Bankrecht<br />
13.–14.03.2020 S. 77 | 10. Kölner Bankrechtstag<br />
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />
11.–12.10.<strong>2019</strong> S. 61 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />
14.05.2020 S. 79 | Forum Bau- und Architektenrecht<br />
06.–07.11.2020 S. 62 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020<br />
(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
ERBRECHT<br />
10.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />
einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />
07.11.<strong>2019</strong> S. 64 | Erbrecht und Grundbuch<br />
04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />
Unternehmen<br />
29.11.–30.11.<strong>2019</strong> S. 68 | 12. Rheinisches Erbrechtsforum<br />
11.12.<strong>2019</strong> S. 71 | Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />
10.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 51<br />
EUROPARECHT<br />
27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />
12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />
Rechtsvergleich Österreich<br />
FAMILIENRECHT<br />
04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />
Unternehmen<br />
11.–12.09.2020 | <br />
Herbstseminar im Familienrecht (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
GESELLSCHAFTSRECHT<br />
27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />
11.10.<strong>2019</strong> S. 61 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />
04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />
Unternehmen<br />
11.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />
15.–16.11.<strong>2019</strong> S. 66 | <br />
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />
12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />
Rechtsvergleich Österreich<br />
17.06.2020 S. 79 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />
INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />
19.–20.09.<strong>2019</strong> S. 54 | 9. NRW IT-Rechtstag<br />
12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />
Rechtsvergleich Österreich<br />
17.–18.09.2020 S. 55 | 10. NRW IT-Rechtstag (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
INTERNATIONALES RECHT<br />
27.09.<strong>2019</strong> S. 58 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />
12.02.2020 S. 75 | Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und<br />
Rechtsvergleich Österreich<br />
JUNGE ANWÄLTE<br />
17.06.<strong>2019</strong> S. 79 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />
KANZLEIMANAGEMENT<br />
10.01.2020 S. 71 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
52 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />
MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />
02.03.2020 S. 76 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />
MEDIZINRECHT<br />
19.11.<strong>2019</strong> S. 67 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />
29.01.2020 S. 72 | Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />
der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />
30.01.2020 S. 73 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />
MITARBEITERSEMINAR<br />
25.09.<strong>2019</strong> S. 57 | STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag<br />
30.10.<strong>2019</strong> S. 63 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />
10.01.2020 S. 71 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />
MIET- UND WEG-RECHT<br />
07.11.<strong>2019</strong> S. 64 | Erbrecht und Grundbuch<br />
29.–30.11.<strong>2019</strong> S. 68 | Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />
04.02.2020 S. 73 | Gebühren im Mietrecht<br />
27.–28.11.2020 S. 68 | Kölner Mietrechtstage 2020 (bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
SOZIALRECHT<br />
25.09.<strong>2019</strong> S. 56 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />
15.11.<strong>2019</strong> S. 67 | Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen<br />
Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen<br />
SPORTRECHT<br />
13.02.2020 S. 74 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />
STEUERRECHT<br />
24.09.<strong>2019</strong> S. 56 | Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe<br />
& Rechtsmittel<br />
08.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und<br />
Gestaltungen<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 53<br />
10.10.<strong>2019</strong> S. 60 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />
einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />
05.11.<strong>2019</strong> S. 63 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />
04.12.<strong>2019</strong> S. 69 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />
Unternehmen<br />
11.02.2020 S. 74 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />
STRAFRECHT<br />
26.10.<strong>2019</strong> S. 62 | Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren<br />
05.11.<strong>2019</strong> S. 63 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />
30.01.2020 S. 73 | Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />
02.03.2020 S. 76 | Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen<br />
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />
27.–28.03.2020 S. 77 | 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 2020<br />
URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />
20.–21.09.<strong>2019</strong> S. 55 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht <strong>2019</strong><br />
13.02.2020 S. 74 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />
18.–19.09.2020 S. 56 | Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020<br />
(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
VERKEHRSRECHT<br />
27.–28.09.<strong>2019</strong> S. 59 | Herbstseminar Verkehrsrecht <strong>2019</strong><br />
25.–26.09.2020 S. 59 | Herbstseminar Verkehrsrecht 2020<br />
(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
VERSICHERUNGSRECHT<br />
08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 64 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />
30.–31.10.2020 S. 65 | 11. Kölner Versicherungsrechtstag<br />
(bereits online buchbar unter www.kav-seminare.de)<br />
ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG<br />
30.10.<strong>2019</strong> S. 63 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />
05.12.<strong>2019</strong> S. 70 | Berufung im Zivilprozess<br />
= 15 Std. FAO = Basic-Seminare
54 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
shutterstock.com/Pressmaster<br />
INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />
9. NRW IT-Rechtstag<br />
Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />
IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />
IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />
rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />
jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />
der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und<br />
15 Stunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie<br />
hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Wir freuen uns, Ihnen<br />
folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />
Donnerstag, 19.09.<strong>2019</strong><br />
„DSGVO – die Bilanz aus Behördensicht“<br />
Andreas Wigger, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz<br />
und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn<br />
„Blockchain: im Spannungsfeld von Vertragsrecht,<br />
Datenschutz und Kartellrecht“<br />
RA Roman Pusep, Köln<br />
„Agile Softwareentwicklung: Vertragsgestaltung und<br />
Praxistipps“<br />
RAin Sophie von Schenck, Hamburg<br />
„Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ“<br />
RA Dr. Alexander Paradissis, Köln<br />
„Update: E-Commerce- und Fernabsatzrecht“<br />
RA Dr. Carsten Föhlisch, Syndikus, Köln<br />
„davit open: Aktuelle Fragen, Fälle und Erfahrungen aus dem<br />
Auditorium, u. a.<br />
• Sind Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbswidrig?<br />
• Datenschutz in der Anwaltskanzlei<br />
• Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch – aktueller Stand<br />
• ePrivacyVO<br />
• Uploadfilter“<br />
RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln<br />
Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />
„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Urheber-, IT-Recht<br />
und gewerblichen Rechtschutz“<br />
Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />
„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen bei<br />
der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />
RA David Ziegelmayer, Köln<br />
„Tipps und Tricks in einstweiligen Verfügungsverfahren“<br />
RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />
„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den<br />
Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />
Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel<br />
„Was ist eigentlich Software?“<br />
IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln<br />
Etwaige Änderungen behalten wir uns vor.<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 55<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Donnerstag, 19. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />
ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., DO.–FR.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit,<br />
AKKEUR/€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., DO.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit,<br />
AKKEUR/€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., FR.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>, davit, AKKEUR/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den<br />
10. NRW IT-Rechtstag 2020 am 17. und 18. September 2020<br />
ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht<br />
Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in<br />
Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar<br />
an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheberund<br />
Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit sieben, acht<br />
oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />
Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die<br />
jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die genauen Referenten<br />
und Inhalte werden wir in Kürze bekannt geben. Wir freuen uns,<br />
Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu dürfen:<br />
Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />
„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“<br />
Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />
„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen<br />
bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />
RA David Ziegelmayer, Köln<br />
„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“<br />
RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />
„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach<br />
den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />
Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel<br />
„Was ist eigentlich Software?“<br />
IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln<br />
Samstag, 21.09.<strong>2019</strong><br />
„Providerhaftung – alles gelöst durch Art. 17 DSM-Richtlinie?“<br />
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln<br />
„Aktuelle Rechtsprechung der Instanzengerichte zum Urheberund<br />
Medienrecht, Schwerpunkt OLG Köln“<br />
Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske<br />
„Aktuelle Entwicklungen im Bild- und Fotorecht“<br />
RA Burkhard Renner, Köln<br />
„Strafrechtliche Implikationen im Urheberrecht“<br />
RA Dirk Petri, Köln<br />
„Die neue EU Online Satelliten- und Kabelrichtlinie – einige<br />
Hotspots für Sender und Verbreiter“<br />
Prof. Dr. Stefan Sporn, Köln<br />
„Influencer-Marketing“<br />
RA Prof. Jörg Fischer, Köln<br />
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />
vorbehalten. Vielen Dank!<br />
ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />
Samstag, 21. September <strong>2019</strong>, 09.00–17.30 Uhr<br />
ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />
€ 460,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 535,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 685,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (8 STD., FR.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (7 STD., SA.):<br />
€ 220,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 325,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
56 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das<br />
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020<br />
am 18. und 19. September 2020 ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
STEUERRECHT<br />
Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />
Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht mit<br />
Grundkenntnissen der Finanzgerichtsordnung. Die Veranstaltung<br />
stellt ausgewählte prozessuale Fallstricke vor, geht auf Reaktionsmöglichkeiten<br />
zu gängigen prozessualen Ereignissen ein, zeigt<br />
eigene Möglichkeiten zur erfolgreichen Prozessführung auf und<br />
behandelt Rechtsbehelfe sowie Rechtsmittel während und nach<br />
dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht.<br />
Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL. M. (geb. Horst), absolvierte von<br />
1999–2002 seine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung<br />
(Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Herr Dr. Schwind studierte<br />
von 2003–2011 Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls<br />
erfolgreich promovierte und einen Masterstudiengang abschloss.<br />
Von 2011–2013 war Herr Dr. Schwind bei einer Kanzlei in Bonn im<br />
Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessführung<br />
tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln, zunächst<br />
im 13. Senat (insbes. Zuständigkeit für Körperschaftsteuer) und seit<br />
2016 im 15. Senat (Bezirkszuständigkeit, insbesondere Einkommensteuer,<br />
für die Finanzämter Köln-Süd und Aachen-Kreis).<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />
DATUM: Dienstag, 24. September <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
REFERENT<br />
Richter am Finanzgericht Dr. Julian Schwind,<br />
LL. M., Köln<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
SOZIALRECHT<br />
Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />
Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg<br />
durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />
der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des<br />
Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid<br />
Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des<br />
Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 57<br />
naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der<br />
Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen<br />
Stand zu bringen.<br />
Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />
Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht<br />
und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni<br />
2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt.<br />
Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen<br />
Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004<br />
Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht;<br />
anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />
Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren,<br />
Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des<br />
2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für<br />
Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben<br />
der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />
hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare,<br />
insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,<br />
Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts<br />
sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und<br />
des Prozessrechts.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />
REFERENTIN<br />
Vors. Richterin am LSG NRW<br />
Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />
DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
MITARBEITER<br />
STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles<br />
Auftreten im Kanzleialltag<br />
Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
Die Kanzlei in der Sie arbeiten ist der Ort, an dem Sie die meiste<br />
Zeit der Woche verbringen. Mit Ihrem Engagement und Tatendrang<br />
unterstützen Sie Ihre Arbeitgeber dabei, das Tagegeschäft professionell<br />
zu meistern. Vielen Rechtsanwaltsfachangestellten ist jedoch<br />
gar nicht bewusst, wie wesentlich ihr professionelles Auftreten den<br />
Erfolg einer Kanzlei mitbeeinflussen kann. Denn in den meisten<br />
Fällen sind Sie der erste Kontakt zum Mandanten, der mit seinen<br />
Anliegen und Problemen Ihre Kanzlei aufsucht. Als erste Anlaufstelle,<br />
sei es telefonisch oder persönlich bei der Begrüßung und<br />
Betreuung in der Kanzlei, verkörpern Sie das, was Ihre Arbeitgeber<br />
bereit sind zu bieten. Dieses sollte in der Regel ein hohes Maß an<br />
Qualität sein.<br />
Wie der Telefonkontakt perfekt zu realisieren ist und ein professionelles<br />
effizientes Ferngespräch ablaufen sollte, lernen Sie in unserem<br />
Seminar „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses.“<br />
Dieses bieten wir stets zum Jahresbeginn an.<br />
In diesem Aktiv-Seminar geht es rein um die Beantwortung von<br />
Modefragen und die Umsetzung der entsprechenden Antworten.<br />
Wie bekomme ich ein professionelles Kanzleioutfit konzipiert,<br />
ohne tief dafür in die Tasche greifen zu müssen? Welche Farben<br />
sind hierfür geeignet und auf welche Details und Accessoires sollte<br />
besser verzichtet werden?<br />
Kurz, klar und definiert geht es gemeinsam mit einer Mode-Expertin<br />
des Modehauses AppelrathCüpper am Neumarkt zur Sache.<br />
Der Spaß soll dabei nicht zu kurz kommen, denn Mode ist mehr als<br />
eine Uniform. Mode ist Ausdruck, Kraft und Stärke und kann so viel<br />
Gutes bewirken. Lassen Sie sich einfach inspirieren.<br />
ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, AppelrathCüpper<br />
DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 17.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: AppelrathCüpper am Neumarkt. Treffpunkt: 3. Etage<br />
KOSTENBEITRAG: Die Teilnahme ist für angestellte Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />
deren leitende Rechtsanwälte Mitglieder im <strong>KAV</strong><br />
sind, kostenfrei.<br />
Der Teilnahmebeitrag für externe Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
beläuft sich auf 20,00 Euro pro Person.<br />
Alle Teilnehmerinnen dieses Seminars erhalten im Rahmen ihrer<br />
Teilnahme am gleichen Abend einmalig 20 % Rabatt auf das Sortiment<br />
von AppelrathCüpper.<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de
58 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />
Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich,<br />
Italien und den Niederlanden<br />
Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compliance/Korruptionsbekämpfung,<br />
Handels- und Vertriebsrecht und<br />
grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />
Jörg Letschert<br />
Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses<br />
der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris<br />
und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren<br />
vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutschfranzösischen<br />
Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen<br />
des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf<br />
den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privatrechts,<br />
insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und<br />
Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen<br />
Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris<br />
Einzelne Themen:<br />
Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten<br />
(von allen Ländern behandelt)<br />
Compliance/Korruptionsbekämpfung<br />
(alle Länder bis auf Belgien)<br />
Handels- und Vertriebsrecht<br />
(alle Länder)<br />
grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />
(nur Belgien)<br />
Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärkte<br />
können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem<br />
Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden<br />
Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen.<br />
Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw.<br />
anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor<br />
große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgreichen<br />
Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse<br />
Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und<br />
des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschaftsrechtlich<br />
tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine<br />
Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw.<br />
zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handelsbeziehungen<br />
erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten<br />
Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in<br />
ihren Ländern.<br />
REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor):<br />
Dr. jur. Antje Luke<br />
Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frankreich<br />
und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das<br />
Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen<br />
und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von<br />
Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance<br />
spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige und internationale<br />
Unternehmen.<br />
Hans Mathijsen<br />
Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />
mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er spricht<br />
regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwalt<br />
ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />
Ester Tromp<br />
Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />
mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie<br />
spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />
Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />
Dr. jur. Stephan Grigolli<br />
Rechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland<br />
und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,<br />
Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand,<br />
Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins<br />
Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaatlicher<br />
Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehrsprachig<br />
aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen<br />
und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte<br />
Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compliance<br />
und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter<br />
und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer<br />
Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist<br />
er regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv.<br />
Paola della Campa<br />
Avvocatessa und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem<br />
Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und<br />
Zulassung in Mailand und München sowie am italienischen Kassationsgerichtshof.<br />
Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 59<br />
Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand-<br />
Bologna. Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht,<br />
Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht,<br />
Immobilienrecht, Litigation.<br />
Tankred Thiem<br />
Rechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV<br />
Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit<br />
mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber registrierter<br />
Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz,<br />
Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüberschreitenden<br />
Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist<br />
Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen.<br />
ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />
DATUM: Freitag, 27. September <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 14.30 – 20.15 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 200,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 220,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
VERKEHRSRECHT<br />
Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />
Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />
ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />
Themen im Verkehrsrecht. Die Teilnehmer haben wieder die<br />
Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des<br />
§ 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />
Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung<br />
ist ab sofort möglich. Wir können Ihnen folgende Referenten und<br />
Themen anbieten:<br />
Freitag, den 27.09.<strong>2019</strong><br />
„Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu Cannabiskonsum”<br />
RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />
„Abgrenzung § 24 a StVG zu § 315 c und § 316 StGB und die<br />
Auswirkungen im Verwaltungsrecht”<br />
RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />
„§§ 315 d, 315 f StGB in Theorie und Praxis”<br />
RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />
Samstag, den 28.09.<strong>2019</strong><br />
„Update zur Höhe des Personenschadens”<br />
Vors. Richter am OLG Düsseldorf Hans-Günter Ernst<br />
„Cannabis aus toxikologischer Sicht: Wirkungen, Serumkonzentrationen,<br />
Medizinalcannabis”<br />
Dr. Hilke Andresen-Streichert, Institut für Rechtsmedizin, Uniklinikum<br />
Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 27. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Samstag, 28. September <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das<br />
Herbstseminar im Verkehrsrecht 2020<br />
am 25. und 26. September 2020 ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
„Möglichkeiten und Grenzen in der Unfallrekonstruktionspraxis”<br />
SV Dr. Marco Görtz, Frechen<br />
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!
60 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
STEUERRECHT<br />
Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />
Grundlagen und Gestaltungen<br />
Das Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer<br />
Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder<br />
der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften<br />
in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile<br />
(und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter<br />
maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Referent<br />
erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen<br />
zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet<br />
unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten<br />
im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung<br />
auswirken (u. a. §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 a, 16 EStG; Übertragung<br />
negatives Kapitalkonto).<br />
Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt<br />
und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung<br />
aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Großkanzlei<br />
in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am<br />
Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei<br />
Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller<br />
Abbildung.<br />
REFERENT<br />
RA Alexander Pittelkow, Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />
DATUM: Dienstag, 08. Oktober <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
STEUERRECHT, ERBRECHT<br />
Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken<br />
von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern<br />
nach §§ 35, 69 ff., 370 AO<br />
Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die Haftungs- und<br />
Strafbarkeitsrisiken, denen sich Personen, die nicht zur Geschäftsführung<br />
und Vertretung einer juristischen Person berufen<br />
sind, aussetzen, wenn sie auf die Unternehmensführung Einfluss<br />
nehmen. Einhergehend damit wird die Rechtsfigur des faktischen<br />
Geschäftsführers im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht anhand<br />
der Rechtsprechung erläutert.<br />
Der Referent, Herr Kollege Thomas Wenzler, geboren am 20.07.1962<br />
in Köln, ist seit April 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Juni<br />
1996 ist Herr Kollege Wenzler Fachanwalt für Steuerrecht. Seine<br />
Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im steuerlichen<br />
Haftungsrecht sowie in Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren.<br />
Zu diesen Themen ist er zudem regelmäßig als Autor<br />
und Dozent tätig.<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 61<br />
REFERENT<br />
RA Thomas Wenzler, Köln<br />
ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, <strong>KAV</strong><br />
DATUM: 10. Oktober <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: Köln Mariott Hotel, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
GESELLSCHAFTSRECHT<br />
5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />
Wir freuen uns, Ihnen <strong>2019</strong> den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />
ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige<br />
Referenten und interessante Themen aus. Wir freuen uns,<br />
Ihnen folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />
„Aktuelles Gesellschaftsrecht“<br />
Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität Köln<br />
„Reformvorhaben im Gesellschaftsrecht auf internationaler<br />
und nationaler Ebene“<br />
RA Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB, Köln<br />
„Rechtsanwälte im Handelsrecht“<br />
Notar Dr. Jens Fleischhauer, Köln<br />
„Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen unter erbschaftsteuerlichen<br />
Gesichtspunkten“<br />
RA Dr. Randolf Mohr, Köln<br />
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
DATUM: Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 09.00 –16.00 Uhr<br />
ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 390,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 420,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 480,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
„Geschäftsgeheimnisgesetz“<br />
RA Georg Lecheler, Köln<br />
N. N.<br />
BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />
Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />
Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />
zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten<br />
und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit,<br />
diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im<br />
Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und<br />
Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende<br />
Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen:<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
62 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
Freitag, den 11.10.<strong>2019</strong><br />
„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden;<br />
Abnahme des Gemeinschaftseigentums aus Sicht des Sachverständigen”<br />
SV Dipl-Ing. Matthias Becker, Königswinter<br />
„Baubetrieb in der Praxis”<br />
Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Volker Winterscheid, Köln<br />
„Die neue BauO NRW”<br />
RA Christopher Küas, Köln<br />
Samstag, den 12.10.<strong>2019</strong><br />
„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauvertragsrecht”<br />
RA Dr. Paul Popescu, Köln<br />
„Aktuelle Rechtsprechung und neues Bauvertragsrecht”<br />
Vors. Richter am OLG Thomas Manteufel, Köln<br />
„Aktuelles zum Architektenhaftungsrecht”<br />
RA Dr. Walter Klein, Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />
Samstag, 12. Oktober <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />
ORT: Steigenberger Hotel, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die<br />
Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020<br />
am 06. und 07. November 2020 ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
STRAFRECHT<br />
Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren<br />
Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Generalbundesanwalt<br />
Prof. Dr. Hartmut Schneider wieder bei uns begrüßen zu dürfen.<br />
In seinem sechsstündigen Vortrag referiert er zu folgenden<br />
Themen:<br />
• Begründung der Beschuldigteneigenschaft<br />
• Belehrungsverstöße nach § 136 Abs. 1 Satz 2 – 5 StPO<br />
• Verdeckte Befragung des Verdächtigen durch V-Leute und verdeckte<br />
Ermittler<br />
• Neues zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 Lit. d EMRK)<br />
REFERENT<br />
Generalbundesanwalt<br />
Prof. Dr. Hartmut Schneider, Leipzig<br />
ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />
DATUM: Samstag, 26. Oktober <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 09.00 – 14.30 Uhr<br />
ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 110,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 130,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 150,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):
Seminare | 63<br />
ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER<br />
Erfolgreiche Zwangsvollstreckung – Erfahrungen mit der Sachaufklärung,<br />
der Forderungspfändung und den Kostengesetzen<br />
Das Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Umgang<br />
mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D.<br />
Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspflegerin<br />
Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzelnen<br />
Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher<br />
Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichtskosten<br />
und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach<br />
den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über<br />
einzelne Fragestellungen.<br />
REFERENTEN<br />
Dipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG Bergheim<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />
Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D., St. Augustin<br />
Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach<br />
ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />
Zwangsvollstreckungsrecht<br />
DATUM: Mittwoch, 30. Oktober <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 16.30–19.00 Uhr<br />
ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 3 Stunden erteilt<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
STEUERRECHT, STRAFRECHT<br />
Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes<br />
Köln<br />
Steuerfahndungsmaßnahmen waren schon in der Vergangenheit<br />
häufig mit Maßnahmen verbunden, die die Steueransprüche des<br />
Staates sichern sollen. Durch das am 01.07.2017 in Kraft getretene<br />
„Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“<br />
hat sich die Bedeutung dieses Instrumentariums verändert. Anders<br />
als im bisherigen Recht schließen Verletztenansprüche künftig die<br />
Einziehung (früher: Verfall) nicht aus. Die komplizierten Regelungen<br />
zur Rückgewinnungshilfe sind abgeschafft worden. Der<br />
Vortrag wird sich mit diesen Veränderungen befassen und die<br />
Auswirkungen für die Praxis der Steuerfahndung beleuchten. Dabei<br />
wird auch auf das Verhältnis zum dinglichen Arrest nach § 324 AO<br />
eingegangen und erörtert, welche praktischen Folgen für die Arbeit<br />
der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung die<br />
Gleichrangigkeit von dinglichem Arrest nach § 324 AO und Vermögensarrest<br />
nach der StPO hat. Anhand von praktischen Beispielen<br />
wird die Bedeutung der Vermögensabschöpfung für die Arbeit der<br />
Finanzverwaltung erläutert.<br />
Die Referentin, Frau Gabriele Jardin, ist seit 1989 in der Finanzverwaltung<br />
NRW tätig. Von 1993 bis 1999 war sie Sachgebietsleiterin<br />
in der Steuerfahndung und konnte die dort gemachten Erfahrungen<br />
als Referentin für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung von 2000<br />
bis 2003 in der OFD Rheinland gewinnbringend einsetzen. Nach<br />
Tätigkeiten in div. Festsetzungsfinanzämtern schloss sich eine<br />
Tätigkeit als Referatsleiterin in der OFD für den Bereich Außendienste<br />
und USt an. Seit 2013 ist Frau Jardin als Dienststellenleiterin<br />
zunächst im FA Köln-Mitte und dann im Strafa-FA Köln tätig.<br />
REFERENTIN<br />
Gabriele Jardin, Vorsteherin des Finanzamts<br />
für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Köln<br />
ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, Strafrechtsausschuss<br />
DATUM: Dienstag, 05. November <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):
64 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
ERBRECHT, MIET- UND WEG-RECHT<br />
Erbrecht und Grundbuch<br />
Stirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück, wird das<br />
Grundbuch unrichtig und muss berichtigt werden. Der Vortrag stellt<br />
zunächst das Grundbuchberichtigungsverfahren anhand verschiedener<br />
Grundfälle vor. Anschließend werden die Auswirkungen<br />
der Geschäftsunfähigkeit der Vertragspartner zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten eines Übertragungsvorganges, der Testierunfähigkeit<br />
des Erblassers und von Unklarheiten über die Erbenstellung auf<br />
das Berichtigungsverfahren dargestellt. Anschließend erläutert<br />
Herr Müller-Sartori, was zu beachten ist, wenn Minderjährige (Mit-)<br />
Erben sind, der Erblasser Gesellschafter einer Grundstücks-GbR war<br />
oder Testamentsvollstreckung bzw. Vor- und Nacherbschaft angeordnet<br />
wurde und wie eine Abschichtung umgesetzt wird.<br />
Abschließend wird der Vortrag noch die Grundbuchberichtigungsklage<br />
darstellen. Der Referent wird im jeweiligen Zusammenhang<br />
auch die internationalen Bezüge erläutern.<br />
Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt<br />
in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer<br />
und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im<br />
Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und<br />
Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />
REFERENT<br />
RA Patrick Müller-Sartori, Köln<br />
DATUM: Donnerstag, 07. November <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
VERSICHERUNGSRECHT<br />
10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />
Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> den 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />
ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />
Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />
Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />
für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />
FAO zu buchen. Wir freuen uns, Ihnen folgende Referenten mit<br />
Arbeitstiteln ankündigen zu dürfen:<br />
Samstag, 09.11.<strong>2019</strong><br />
„Versicherungsprozessrecht“<br />
Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt und<br />
RA Dr. Mathias Franzke, Wesseling<br />
„Reisevertragsrecht“<br />
RAin Claudia Richter, HDI Versicherung, Hannover<br />
Freitag, 08.11.<strong>2019</strong><br />
„Aktuelle Entwicklungen in der D&O Versicherung“<br />
Prof. Dr. Michael Fortmann, LL. M., TH Köln<br />
„Cyberversicherung – sind sie schon infiziert? Risiken und<br />
Lösungen für die KMU und Freien Berufe!“<br />
Britta Kruse, Hannover<br />
„Lebensversicherungsrecht“<br />
RA Dr. Joachim Grote, Köln<br />
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />
„Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht“<br />
Vors. Richter am OLG Düsseldorf Michael Kneist<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 65<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />
Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />
von € 147,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />
16.10.<strong>2019</strong> unter Nennung des Stichwortes „Kölner Anwaltverein<br />
<strong>2019</strong>“ zur Verfügung.<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den<br />
11. Kölner Versicherungsrechtstag 2020<br />
am 30. und 31. Oktober 2020 ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
ARBEITSRECHT<br />
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />
Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht<br />
ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />
Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />
Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />
für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15<br />
FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten und<br />
Themen bekannt geben:<br />
Freitag, 08. November <strong>2019</strong><br />
„Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG”<br />
RA Dr. Marcus Richter, Köln<br />
„Arbeitnehmerdatenschutz und DSGVO – erste Erfahrungen mit<br />
dem neuen Recht“<br />
RA Thomas Faas, Köln<br />
„Neues bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen”<br />
RA Prof. Dr. Martin Reufels, Köln<br />
Samstag, 09. November <strong>2019</strong><br />
„Neueste Rechtsprechung des BAG”<br />
Präsident des LAG Brandenburg a. D. Dr. Friedrich Eisemann, Köln<br />
N. N.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />
von € 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />
16.10.<strong>2019</strong> unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />
Weitere Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />
gegeben. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass<br />
wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!
66 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 15.–16.<br />
November <strong>2019</strong> im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt aktuelle<br />
Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und<br />
richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich<br />
auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder<br />
Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, sieben,<br />
acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser<br />
Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />
Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />
Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten bekannt<br />
geben zu dürfen:<br />
Freitag, den 15.11.<strong>2019</strong><br />
„Wettbewerbsprozessrecht”<br />
Vors. Richter am LG Köln a. D. Dieter Kehl<br />
„Veranstaltungsrecht”<br />
Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen<br />
„Persönlichkeitsschutz im Rahmen der identifizierten<br />
Verdachtsberichterstattung”<br />
RA Dr. Lucas Brost, Köln<br />
Samstag, den 16.11.<strong>2019</strong><br />
„Amtliche Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im Markenrecht<br />
ab 01.05.2020”<br />
Vors. Ri. am BPatG a. D. Dr. Friedrich Albrecht, Haar<br />
„Medien- und Äußerungsrecht”<br />
Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 15. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Samstag, 16. November <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />
ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Dieses Jahr haben Sie am 15. November <strong>2019</strong> erstmalig die Gelegenheit,<br />
den Tag bei Fingerfood und kühlen Getränken in der<br />
Brasserie e.l.f. im Pullman Cologne Hotel gemeinsam gemütlich<br />
ausklingen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine separate<br />
Anmeldung nötig ist. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf € 31,00 pro<br />
Person. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter<br />
service@koelner-anwaltverein.de.<br />
„Das neue GeschGehG”<br />
RA Dr. Marcus Schönknecht, LL. M., Düsseldorf<br />
„Richtliniengesetzgebung zum Urheberrecht in der digitalen<br />
Informationsgesellschaft”<br />
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn<br />
„Strafrechtliche Seiten des geistigen Eigentums”<br />
RA Dr. Nikolaos Gazeas, Köln<br />
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />
Partner vor Ort:
Seminare | 67<br />
SOZIALRECHT<br />
Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />
Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu<br />
aktuellen Gesetzesänderungen<br />
Das Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen<br />
des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten<br />
Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />
stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her.<br />
Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsberatender<br />
Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrheinwestfälischen<br />
Sozialgerichtsbarkeit und seit 2013 Richterin am<br />
Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und<br />
Pflegeversicherung befassten 5. Senat.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />
DATUM: Freitag, 15. November <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 14.00 – 18.15 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
REFERENTIN<br />
Richterin am LSG NRW<br />
Stefanie Hupertz, Essen<br />
MEDIZINRECHT<br />
Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />
In der Veranstaltung sollen in erster Linie wesentliche Fragen, die<br />
durch Änderungen des SGB V aufgetreten sind, behandelt werden.<br />
Außerdem soll auf ausgewählte Entscheidungen eingegangen<br />
werden. Neben weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Zulassungsrecht<br />
sollen damit in erster Linie Fragen der Leistungsabrechnung<br />
angesprochen werden.<br />
Der Referent, Dr. Horst Bartels, ist Rechtsanwalt und seit 1992<br />
Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />
DATUM: Dienstag, 19. November <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
REFERENT<br />
RA Dr. Horst Bartels, Justitiar d. Kassenärztl.<br />
Vereinigung, Düsseldorf
68 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
MIET- UND WEG-RECHT<br />
Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />
Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />
zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />
durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie<br />
haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht<br />
oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen<br />
Ihnen bereits folgende Inhalte und Referenten ankündigen:<br />
Freitag, 29.11.2015<br />
„Abgrenzungen im WEG-Recht“<br />
RA Wilfried J. Köhler, Köln<br />
„Aktuelle Rechtsprechung im WEG-Recht – Schwerpunkt BGH“<br />
RA Thomas Brandt, Köln<br />
„Schimmel in Wohnungen“<br />
Dipl.-Ing. Jochen Florczak, Köln<br />
Samstag, 30.11.<strong>2019</strong><br />
„Rechtsfolgen bei Tod des Mieters“<br />
RA Bruno Achenbach, Aachen<br />
„Sozialer Wohnungsbau“<br />
RA Rolf Küssner, Köln<br />
Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen in Kürze<br />
bekannt.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />
Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />
€ 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
€ 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
€ 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Save the Date<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die<br />
Kölner Mietrechtstage 2020 am 27. und 28. November 2020<br />
ankündigen zu können.<br />
Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.kav-seminare.de möglich.<br />
ERBRECHT<br />
12. Rheinisches Erbrechtsforum<br />
Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwalt-<br />
Akademie in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein eine<br />
Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen und<br />
Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und<br />
Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen<br />
und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern<br />
zu erbrechtlichen Fragestellungen.<br />
Vortragsthemen sind u. a.:<br />
• Die Besonderheiten der Wechselbezüglichkeit in der Patchwork-<br />
Situation<br />
• Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht<br />
• Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument bei todesfallbedingten<br />
Unternehmenskrisen<br />
• Der deutsch-französische Erbfall<br />
• Familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen im<br />
Erbrecht<br />
• Fallstricke bei der Erbausschlagung<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 69<br />
• Ausgewählte Probleme im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht<br />
Wissenschaftliche Leitung<br />
Vorsitzender Richter am LG a. D. Walter Krug, Stuttgart<br />
Dozenten<br />
Désirée Goertz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin<br />
Prof. Dr. Christoph Karczewski, Honorarprofessor, Richter am BGH,<br />
Karlsruhe<br />
Dr. Eva Kreienberg, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht,<br />
Kaiserslautern<br />
Walter Krug, Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart<br />
Dr. Mario Nöll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter,<br />
Mannheim<br />
Reinhold Spanl, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern,<br />
Starnberg<br />
Stefan Stade, Avocat, Strasbourg/Frankreich<br />
Moderation<br />
RAin Dr. Annette Wittmütz, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht,<br />
Köln<br />
Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich<br />
das unter www.kav-seminare.de hinterlegte<br />
Anmeldeformular (siehe weitere Informationen).<br />
Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die<br />
DeutscheAnwaltAkademie (DAA).<br />
ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, DeutscheAnwaltAkademie<br />
DATUM: Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, ab 9.30 Uhr<br />
bis Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, bis 13.15 Uhr (10 Vortragsstunden)<br />
ORT: NH Hotel Köln City, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG RECHTSANWÄLTE BIS 3 JAHRE NACH ZULASSUNG/<br />
ASSESSOREN BIS 3 JAHRE NACH 2. EXAMEN/REFERENDARE:<br />
€ 395,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 475,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 535,00 zzgl. gesetzl. USt.<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 10 Std. (§ 15 FAO)<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO.<br />
In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie<br />
NH Hotel Köln Altstadt – begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar<br />
bis 1. November <strong>2019</strong> * EZ/ÜF 127,- EUR * Fon 0221 / 27 22 880<br />
STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT<br />
Die wichtigsten BFH- Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur<br />
Ertragsbesteuerung von Unternehmen<br />
Der BFH entscheidet zwar steuerrechtliche Fragen, wertet aber<br />
auch die den Entscheidungen zugrundeliegenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen<br />
Gestaltungen und gibt Hinweise auf richtiges<br />
Vorgehen. Daher handelt es sich nicht um ein nur auf Fachanwälte<br />
für Steuerrecht zugeschnittenes Seminar.<br />
Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />
Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />
im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />
promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der<br />
Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständiger<br />
Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses<br />
des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht<br />
und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />
§ 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/Muller/Lieber:<br />
Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungsund<br />
Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/<br />
Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht,<br />
NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit<br />
einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />
DATUM: Mittwoch, 04. Dezember <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
REFERENT<br />
RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
70 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT<br />
Berufung im Zivilprozess<br />
Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.<br />
Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im<br />
weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels<br />
zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die<br />
für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts<br />
von Bedeutung und daher zu beachten sind.<br />
Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender<br />
Richter am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an<br />
der TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung<br />
ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr<br />
Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.<br />
REFERENT<br />
Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt<br />
ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />
Zwangsvollstreckungsrecht<br />
DATUM: Mittwoch, 05. Dezember <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 17.00–19.00 Uhr<br />
ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />
Best of Bankrecht<br />
Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das<br />
Jahr <strong>2019</strong> die Traditionsveranstaltung „Best of Bankrecht” ankündigen<br />
zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte<br />
für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen<br />
Themen. Den vier 30 - bis 45-minütigen Referaten schließt sich in der<br />
Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die § 15<br />
FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Wir freuen uns, Ihnen<br />
bereits folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />
„Online-Banking – Missbrauch und Änderungen zum<br />
14. September <strong>2019</strong> aufgrund der PSDII (Zweite europäischen<br />
Zahlungsdiensterichtlinie)“<br />
RA Stefan Matthias Moericke, Köln<br />
„Typische Probleme beim Fahrzeug-Leasing“<br />
RAin Sabine Adam, Köln<br />
Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt.<br />
Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige<br />
Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank-und Kapitalmarktrecht<br />
DATUM: Dienstag, 10. Dezember <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />
ORT: Neptunbad, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 90,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 105,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
Seminare | 71<br />
ERBRECHT<br />
Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von<br />
Behindertentestamenten<br />
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare<br />
und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testamentsgestaltungen<br />
und hier insbesondere Behindertentestamente und<br />
ihre postmortale Umsetzung gehören.<br />
Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe<br />
Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwirkung<br />
zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und<br />
Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts<br />
bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen<br />
und – vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbesondere<br />
des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der<br />
unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können.<br />
Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebliche<br />
Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen,<br />
bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die<br />
jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen.<br />
Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt<br />
für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in<br />
Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erbund<br />
Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in<br />
der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der<br />
Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter<br />
Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung<br />
von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und internationalen<br />
Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist<br />
Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der<br />
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als<br />
solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR”.<br />
Schwerpunkte:<br />
• Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten<br />
• Bestimmung der „richtigen“ Erbquote/pflichtteilsrechtliche<br />
Schranken<br />
• befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft<br />
• Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung<br />
• Klauseln bei „großen“ Vermögen<br />
• 2-Testamente-Modell<br />
• Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)<br />
• Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall<br />
• Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behindertentestamenten<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />
DATUM: Mittwoch, 11. Dezember <strong>2019</strong><br />
UHRZEIT: 13.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
REFERENT<br />
RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 175,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITER<br />
Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses<br />
Nach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der <strong>KAV</strong> auch Anfang<br />
2020 wieder die beliebte Schulung „Der Telefonkontakt – die<br />
Visitenkarte Ihres Hauses” unter der Leitung von Frau<br />
Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie<br />
an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen<br />
der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.<br />
Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:<br />
• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden<br />
• Kundenorientiert und professionell telefonieren<br />
• Beherrschung des „Telefonknigges”<br />
• Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt<br />
Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal<br />
20 Teilnehmern.<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
72 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin<br />
für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer<br />
Geschäftspartnerin Christine Gericke, leitet sie ein Unternehmen,<br />
welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen<br />
unter anderem im Office Bereich konzentriert.<br />
Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das<br />
Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die<br />
von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie<br />
eingeführt werden.<br />
ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />
DATUM: Mittwoch, 10. Januar 2020<br />
UHRZEIT: 09.00 – 16.00 Uhr<br />
ORT: Landgericht Köln, Seite 84<br />
REFERENTIN<br />
Gerhild Voigtländer, Bad Honnef<br />
KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON <strong>KAV</strong> MITGLIEDERN: € 100,00<br />
KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: € 140,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 5,5 Stunden erteilt<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
MEDIZINRECHT<br />
Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive<br />
der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der<br />
Versicherungswirtschaft<br />
Im Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu<br />
ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das<br />
Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort<br />
gewonnenen Perspektiven referieren.<br />
Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und<br />
intensive Aufklärung.<br />
REFERENTEN<br />
Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln<br />
Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn<br />
RA Bernd Schwarze, Köln<br />
RA Dr. Roland Uphoff, Bonn<br />
RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />
DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020<br />
UHRZEIT: 14.00 – 19.45 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 140,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
Seminare | 73<br />
MEDIZINRECHT, STRAFRECHT<br />
Lebensende, Palliativversorgung und das Recht<br />
Die Palliativversorgung ist in den letzten Jahren erheblich ausgebaut<br />
worden. Gleich sind Versorgungsmängel und (leistungs-)<br />
rechtliche Lücken evident. Auch sonst sind im Bereich medizinischer<br />
Behandlungen viele rechtliche Fragen und medizinische<br />
Vorgehensweisen umstritten: Der Arzthaftungssenat des<br />
Bundesgerichtshofes hat im April entschieden, dass Weiterleben<br />
aufgrund medizinischer Behandlung kein Schaden sein kann, das<br />
Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot der<br />
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) verfassungsgemäß<br />
ist, der für das Betreuungsrecht zuständige 12. Senat<br />
des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an Vorsorgevollmachten<br />
und Patientenverfügungen konkretisiert.<br />
In der Veranstaltung wird das Leistungsrecht der SGB 5 und SGB<br />
11 zu Palliativversorgung, sowie die aktuelle Rechtsprechung der<br />
Bundesgerichte zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten<br />
und erlaubter und verbotener Sterbehilfe thematisiert und erläutert,<br />
sowie die Bedeutung dieser Instrumente in der palliativmedizinischen<br />
Versorgung und deren Sichtweise auf verschiedene<br />
Formen der Sterbehilfe erläutert.<br />
Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für<br />
Medizinrecht und Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht<br />
der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Sprecher der Sektion<br />
Rechtsberufe in der DGP. Er hat mehrere Bücher über bioethische<br />
Debatten verfasst und schreibt über Medizin und Recht für juristische<br />
Fachzeitungen, aber auch das Feuilleton der FAZ.<br />
Prof. Dr. Lukas Radbruch ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin<br />
am Universitätsklinikum Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin<br />
am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/<br />
Rhein-Sieg. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin<br />
und der International Association for Hospice and<br />
Palliative Care. Er ist Mitherausgeber der Zeitschriften Leidfaden<br />
und Der Schmerz und des Lehrbuchs für Palliativmedizin.<br />
REFERENTEN<br />
RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg<br />
Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />
DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020<br />
UHRZEIT: 09.00 – 18.40 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 160,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 180,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
MIET- UND WEG-RECHT<br />
Gebühren im Mietrecht<br />
In diesem dreistündigen Vortrag referiert<br />
Herr Kollege Norbert Schneider unter anderem über:<br />
• besondere mietrechtliche Abrechnungsprobleme<br />
• Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer<br />
• Abrechnungsprobleme bei Prozesskostenhilfe<br />
• Streitwerte und Kostenerstattung<br />
REFERENT<br />
RA Norbert Schneider, Neunkirchen<br />
Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker<br />
im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts<br />
und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem<br />
Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen<br />
RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren<br />
Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum<br />
Gebührenrecht.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />
DATUM: Donnerstag, 04. Februar 2020<br />
UHRZEIT: 18.00 – 21.20 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 80,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 100,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
74 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />
Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche<br />
Fallen<br />
• Übertragung von Unternehmen<br />
• Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht<br />
• Nießbrauch<br />
• sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen<br />
Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />
Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />
im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />
promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Kollege Dr. Hartmut Klein als<br />
selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied<br />
des Steuerrechtsausschusses des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen<br />
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />
§ 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/<br />
Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum<br />
Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag<br />
(2017), Klein/Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschaftsund<br />
Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er<br />
schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung<br />
getreten.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />
DATUM: Dienstag, 11. Februar 2020<br />
UHRZEIT: 16.00 – 20.20 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
REFERENT<br />
RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 120,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 140,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />
Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />
Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz.<br />
Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene<br />
Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die<br />
rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale<br />
Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung<br />
und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die<br />
Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu<br />
beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im<br />
Markt durchgesetzt werden können.<br />
Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des<br />
eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe<br />
zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites<br />
Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe<br />
ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im<br />
Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die<br />
FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.<br />
Herr Kollege Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Medienrechtskanzlei<br />
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln<br />
und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und<br />
der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem<br />
Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort<br />
sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch<br />
aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 75<br />
REFERENT<br />
RA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec., Köln<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 150,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 175,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />
DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020<br />
UHRZEIT: 14.00 – 19.30 Uhr<br />
Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />
von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />
15.01.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />
INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, IT-RECHT<br />
Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien<br />
zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich<br />
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-<br />
GVO) am 25.05.2016 und ihrer verbindlichen Anwendbarkeit am<br />
25.05.2018 hat sich das Datenschutzrecht aus seinem Schattendasein<br />
befreit. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung<br />
jedes Einzelnen genießt seitdem erhöhte Aufmerksamkeit nicht<br />
nur bei den Aufsichtsbehörden, die bei Zuwiderhandlung immense<br />
Bußgelder auferlegen und sonstige Sanktionsmaßnahmen ergreifen<br />
können. Auch die von der Datenschutzverletzung betroffenen<br />
Personen und per Verordnung ausdrücklich zugelassene Dritte<br />
können Rechte aus der DSGVO gegen den Verantwortlichen durchsetzen.<br />
Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die Bestimmungen der<br />
DSGVO abmahnfähig ist, wird in der Literatur heftig diskutiert. Aber<br />
auch in der Rechtsprechung gehen die Meinungen auseinander.<br />
Die Folge hiervon ist eine Unsicherheit in der Rechtspflege: Wer<br />
ist abmahnberechtigt bzw. aktivlegitimiert? Welche Sachverhalte<br />
dürfen überhaupt abgemahnt werden? Wie kann auf ein Abmahnschreiben<br />
reagiert werden?<br />
REFERENTIN<br />
RAin Funda Seleserpe, LL. M., Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Internationales Recht<br />
DATUM: 12. Februar 2020<br />
UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />
ORT: Boutique 026 Hotel Köln St. Michael, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 50,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 60,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 80,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen aus der<br />
Rechtsprechung zu datenschutzrechtlichen Abmahnungen besprochen<br />
und anwaltliche Strategien zur Abwehr solcher aufgezeigt.<br />
Abschließend wird ein kurzer Überblick über die Abmahnsituation<br />
in Österreich gegeben.<br />
Die Referentin, Frau Kollegin Funda Seleserpe, LL. M., ist Rechtsanwältin<br />
in Köln und vorwiegend in den Bereichen des Datenschutzund<br />
IT-Rechts tätig. Frau Kollegin Seleserpe ist insbesondere an<br />
den an Hochschulen und in der Forschung aufkommenden datenschutzrechtlichen<br />
Aspekten interessiert. Aufgrund ihres Lehrauftrages<br />
im Fach Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche<br />
Verwaltung NRW liegt ihr Fokus zudem auf dem bereichsspezifisch<br />
geregelten Sozialdatenschutzrecht.
76 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
MEDIATION UND SCHLICHTUNG, STRAFRECHT<br />
Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt<br />
einsetzen und nutzen<br />
Körpersprache „lesen“ zu können hat einen unbezahlbaren Vorteil<br />
in Ihrem Beruf und in schwierigen Situation, in denen Menschen<br />
aufeinandertreffen.<br />
Die Körpersprache ist Teil unseres Unbewussten, unserer Emotionen<br />
und zeigt das, was wir zu unterdrücken versuchen. Sobald<br />
Sie sich daran gewöhnt haben, auf körpersprachliche Signale zu<br />
achten, werden Ihnen diese bewusster. Sie können diese Signale<br />
dann in Ihren Beratungen und Mediationen gezielt hinterfragen.<br />
Körpersprachliche Signale verstärken die verbale Aussage, können<br />
sie bestätigen oder ihr widersprechen. Wahrgenommene Diskrepanzen<br />
zwischen verbalen und nonverbalen Aussagen geben Ihnen<br />
Anhaltspunkte, um noch einmal gezielt die Aussage zu überprüfen.<br />
Der Referent Stefan Güsgen ist seit 2011 als selbstständiger Coach<br />
und Trainer im Gesundheitswesen und in der Privatwirtschaft<br />
unterwegs.<br />
Als Betriebswirt, Sozialpädagoge, Musiktherapeut, Coach DGfC,<br />
Trainer dvct, Musiker und Deutscher Meister der Zauberkunst<br />
ist er in unterschiedlichsten Kontexten unterwegs. Bei seinen<br />
unterschiedlichen Seminarthemen ist die Körpersprache, bzw. die<br />
nonverbale Kommunikation, immer ein zentrales Thema. Frage:<br />
Können Sie Gedanken lesen? Antwort: Nein!!!! Ihre Körpersprache<br />
bietet mir nur ganz viele Informationen an! Und dann? – Stelle ich<br />
Ihnen gute Fragen!<br />
Sie haben einen doppelten Nutzen:<br />
• Sie bekommen zusätzliche Hinweise auf das emotionale Erleben<br />
Ihrer Mandanten; Sie können Mandanten und Medianten besser<br />
einschätzen.<br />
• Den Körpersprache-Code zu verstehen gibt Ihnen die Möglichkeit,<br />
sich selbst besser zu verstehen. Gesten, die wir selbst<br />
unbewusst machen, verbergen eine Nachricht über das, was wir<br />
von uns in die Welt projizieren.<br />
Inhalt:<br />
• Gezieltes Erkennen emotionaler Anteile wie Unsicherheit,<br />
Unklarheit und Widersprüche zwischen verbaler Aussage und<br />
körpersprachlichem Verhalten<br />
• Sie gestalten Raum und Territorialsituationen in Beratungen<br />
(Nähe/Distanz/Raum/Positionierung im Raum).<br />
• Sie schärfen Ihren intuitiven Aufmerksamkeitsfokus und erhalten<br />
mehr Informationen von Ihren Mandanten und Medianten.<br />
• Sie erhalten Informationen um gezielter nachfragen zu können.<br />
• Gezielte Praxisübungen zur Wahrnehmungserweiterung<br />
Der Körper führt, die Stimme folgt! Folgen Sie den Inhalten dieses<br />
Seminars und begeben Sie sich auf den Weg, neue Aspekte der<br />
Körpersprache zu erkennen und gezielt einzusetzen.<br />
REFERENT<br />
Stefan Güsgen, Köln<br />
ES LADEN EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung,<br />
Strafrechtsausschuss<br />
DATUM: 02. März 2020<br />
UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />
ORT: Boutique Hotel 026 Köln, Seite 84<br />
KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />
KOSTENBEITRAG MITGLIED <strong>KAV</strong>: € 110,00<br />
KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 120,00<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 4 Stunden erteilt<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
Seminare | 77<br />
BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />
10. Kölner Bankrechtstag<br />
Save the Date<br />
Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns<br />
sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie<br />
auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn<br />
statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bankund<br />
Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet<br />
fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren.<br />
Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen<br />
zu dürfen:<br />
Vors. Richter am BGH Werner Pamp, Bonn<br />
Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL. M., M.A., Universität Köln<br />
RA u. StB. Prof. Dr. Thomas Zacher, M.B.A., Köln<br />
Die Themen sowie weitere Referenten geben wir Ihnen zeitnah<br />
bekannt.<br />
Frühbucher<br />
Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />
wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 13. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Samstag, 14. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />
FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 660,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 675,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />
FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 305,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 315,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />
FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 345,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 360,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT<br />
2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />
Save the Date<br />
Nach der gelungenen Premiere im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />
Ihnen auch 2020 unser 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht<br />
ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung richtet sich<br />
an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits<br />
frühzeitig im neuen Jahr in ihrem Spezialgebiet fortbilden und die<br />
nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses<br />
Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht-, oder 15-Std.-Veranstaltung<br />
buchbar. Wir freuen uns sehr, Ihnen bereits folgende Referenten<br />
und Themen ankündigen zu dürfen:<br />
Die Vortragsthemen sowie weitere Referenten werden Ihnen zeitnah<br />
bekannt gegeben.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen<br />
vorbehalten. Vielen Dank!<br />
Frühbucher<br />
Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten<br />
wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an.<br />
„Haftungsbegrenzungen, Verschuldensgrad und Mitverschulden“<br />
RA Armin Walther, Köln<br />
„Lieferfristüberschreitungen im Schienengüterverkehr – Haftung<br />
und Gestaltung“<br />
RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf<br />
RA Detlef Neufang, Bonn<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
78 | Seminare<br />
<strong>KAV</strong> Seminare<br />
ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />
DATUM UND UHRZEIT:<br />
Freitag, 27. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />
Samstag, 28. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />
ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84<br />
KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />
FRÜHBUCHER: € 345,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 390,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 450,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 395,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 440,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 490,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 1 ( 7 STD., FR.):<br />
FRÜHBUCHER: € 160,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 182,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 210,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 184,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 205,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 230,00 Nichtmitglied<br />
KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />
FRÜHBUCHER: € 185,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 208,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 240,00 Nichtmitglied<br />
NORMALPREIS: € 211,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 260,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Mittagessen nur am Samstag, 28. März<br />
Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis<br />
von € 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum<br />
15.02.2020 unter Nennung des Stichwortes „<strong>KAV</strong>“ zur Verfügung.<br />
ARBEITSRECHT<br />
#MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des<br />
Arbeitgebers<br />
Das Thema ist wahrlich nicht neu, hat aber durch #MeToo medial<br />
enorme Aufmerksamkeit erfahren: Sexuelle Belästigungen kommen<br />
auch im sozialen Umfeld „Arbeitsverhältnis“ vor und stellen<br />
Personalverantwortliche und die sie beratenden Rechtsanwälte vor<br />
einige Fragen: Wo endet eine harmlose Flirterei, wo beginnt die<br />
sexuelle Belästigung? Wie geht man mit mehr oder weniger konkreten<br />
Anschuldigungen um und findet angemessene Maßnahmen<br />
zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung? Anhand konkreter<br />
Beispiele sollen in diesem Seminar Lösungsansätze und Antworten<br />
vorgestellt werden.<br />
Die Referentin, Frau Kollegin Inga Leopold, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.<br />
Sie ist bei einer großen Kanzlei in Bonn tätig und berät<br />
dort Unternehmen aller Größenordnungen, Vereine und Privatpersonen<br />
im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Bis Oktober 2018<br />
war sie Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses für Arbeitsrecht.<br />
REFERENTIN<br />
RAin Inga Leopold, Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />
DATUM: Donnerstag, 02. April 2020<br />
UHRZEIT: 18.00 –20.00 Uhr<br />
ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 84<br />
KOSTEN: € 50,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong> /€ 60,00 Mitglied <strong>KAV</strong> /<br />
€ 80,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
Seminare | 79<br />
BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />
Forum Bau- und Architektenrecht<br />
Nach der positiven Resonanz im Jahr <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr,<br />
Ihnen auch im Jahr 2020 das Forum im Bau- und Architektenrecht<br />
ankündigen zu dürfen.<br />
Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht referieren zu ausschließlich<br />
praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten.<br />
Folgende Referenten werden jeweils eine Stunde referieren:<br />
RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />
RAin Kristin Draxler, Köln<br />
RA Dr. Oliver Kerpen, Köln<br />
RA Dr. Andreas Bahner, Köln<br />
RA Florian Gutermuth, Köln<br />
ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />
DATUM: Donnerstag, 14. Mai 2020<br />
UHRZEIT: 15.00 –20.30 Uhr<br />
ORT: The Midtown Hotel, Seite 84<br />
KOSTEN: € 110,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 130,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 150,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):<br />
Die entsprechenden Vortragsthemen geben wir Ihnen zeitnah<br />
bekannt.<br />
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />
Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />
Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />
werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />
der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />
gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />
hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />
aufgezeigt.<br />
Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />
Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />
in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit<br />
den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />
Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt<br />
für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses<br />
Gewerblicher Rechtsschutz.<br />
REFERENT<br />
RA Christian Weil, Köln<br />
ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />
Ausschuss Junge Anwälte<br />
DATUM: Mittwoch, 17. Juni 2020<br />
UHRZEIT: 17.00 –19.00 Uhr<br />
ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 84<br />
KOSTEN: € 50,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 60,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />
€ 80,00 Nichtmitglied<br />
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />
ANMELDUNG: Seite 92, www.kav-seminare.de<br />
SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):
80 | Seminare<br />
Frühjahrs,- Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />
<strong>2019</strong> –2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />
Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen<br />
15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung<br />
(7 oder 8 Std.) sowie als Komplettbuchung angeboten. Neben den Veranstaltungen im Jahre <strong>2019</strong> freuen wir uns sehr, Ihnen bereits in<br />
dieser Ausgabe die Termine für 2020 mitteilen zu können. Alle 15 Std. FAO Veranstaltungen des Jahres 2020 sind bereits online, unter<br />
www.kav-seminare.de buchbar.<br />
Herbstseminar im Familienrecht 13.–14. September <strong>2019</strong><br />
Lindner Hotel City Plaza<br />
9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September <strong>2019</strong><br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September <strong>2019</strong><br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September <strong>2019</strong><br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober <strong>2019</strong><br />
Steigenberger Hotel<br />
10. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 08.–09. November <strong>2019</strong><br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November <strong>2019</strong><br />
NH Collection Hotel Köln Mediapark<br />
Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November <strong>2019</strong><br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> 29.–30. November <strong>2019</strong><br />
Hyatt Regency Cologne Hotel<br />
Termine 2020 (Eine Onlinebuchung ist unter www.kav-seminare.de bereits möglich)<br />
10. Kölner Bankrechtstag 13.–14. März 2020<br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 27.–28. März 2020<br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
Herbstseminar im Familienrecht 11.–12. September 2020<br />
NH Collection Hotel Mediapark<br />
10. NRW IT-Rechtstag 17.–18. September 2020<br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Seminare | 81<br />
Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 18.–19. September 2020<br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Herbstseminar im Verkehrsrecht 25.–26. September 2020<br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
11. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 30.–31. Oktober 2020<br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 06.–07. November 2020<br />
NH Collection Hotel Mediapark<br />
Kölner Mietrechtstage 2020 27.–28. November 2020<br />
MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />
Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und<br />
umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung),<br />
Getränke im Tagungsraum, kostenfreies W-LAN etc.<br />
Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />
den <strong>KAV</strong> Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.<br />
Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser<br />
Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder, <strong>KAV</strong><br />
Jungmitglieder und Nichtmitglieder.<br />
Männerkleidung<br />
Köln-Ehrenfeld<br />
Rothehausstr. 4<br />
50823 Köln<br />
www.herrenbude.de<br />
Öffnungszeiten<br />
Di - Fr: 14 - 19 Uhr<br />
Sa: 12 - 17 Uhr<br />
Maßtermine<br />
nach Absprache
82 | Seminare<br />
Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong>, 2020 und 2021<br />
in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />
Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e.V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in<br />
verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern<br />
des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich<br />
der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />
Kurse <strong>2019</strong><br />
35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />
(10. Oktober <strong>2019</strong> bis 29. Februar 2020)<br />
nH Hotel Köln Altstadt<br />
Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 1.995,00*<br />
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00*<br />
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />
Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und<br />
Pausenerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen<br />
einen Aufpreis von € 150,00* erhältlich.<br />
Kurse 2020*<br />
55. Fachanwaltslehrgang Bau- und<br />
Architektenrecht<br />
(13. Februar 2020 bis 20. Juni 2020)<br />
Park Consul Hotel<br />
Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />
Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />
Ratenzahlung ist möglich.<br />
60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht<br />
(24. September 2020 bis 12. Dezember 2020)<br />
The New Yorker Hotel<br />
Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />
Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />
sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />
44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht<br />
(08. Oktober 2020 bis 06. Februar 2021)<br />
Park Consul Hotel<br />
Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 2.050,00*<br />
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.365,00*<br />
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />
Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen,<br />
Ratenzahlung ist möglich.<br />
75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht<br />
(12. November 2020 bis 06. März 2021)<br />
Azimut Hotel Cologne<br />
Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e.V. Mitglieder: € 1.865,00*<br />
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00*<br />
Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00*<br />
Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen<br />
sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich.<br />
* keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />
Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />
Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />
DeutscheAnwaltAkademie.<br />
Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />
www.kav-seminare.de.<br />
In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten,<br />
Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes<br />
Anmeldeformular. Bitte nutzen Siee ausschließlich dieses<br />
Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den<br />
günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.<br />
Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />
DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />
Verfügung.
Kein Stolperstein für die Karriere<br />
Von Maren Kaup<br />
Das Staatsexamen frisch in der Tasche, liegt Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Berufswelt als<br />
unbearbeitetes Feld zu Füßen. Wo die ersten Schritte machen? In der Legal-Abteilung eines Unternehmens<br />
in einer großen Kanzlei? Oder doch besser gleich den Schritt in die Selbständigkeit wagen? In diesem Fall<br />
heißt das vorrangige Ziel natürlich zunächst: Aufträge, Mandate gewinnen. Wer aber Hals über Kopf ohne<br />
Konzept losarbeitet, dem fällt es später immer schwerer, die täglichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.<br />
Denn wenn es gut läuft, kommen zu den ersten Mandanten schnell weitere hinzu. Dann aber sind saubere<br />
Strukturen gefragt. Hand in Hand mit dem Start in die Selbständigkeit sollten daher Kanzleiorganisation und<br />
Legal Tech gehen. Dann klappt es auch mit der Karriereplanung.<br />
Der Wettbewerb ist groß und die ersten Mandanten wollen<br />
mit besonderer Mühe umhegt werden. Die junge Kanzlei<br />
parallel mit aufwändiger IT-Technik ausstatten, gar eine<br />
Schreibkraft einstellen, die sich um das Verfassen von<br />
Schriftsätzen kümmert – dafür wollen bzw. können die<br />
wenigsten viel Zeit und Geld aufwenden. In Zeiten von<br />
Digitalisierung und Cloud muss Kanzleiorganisation aber<br />
gar nicht mehr so aussehen! Es geht viel einfacher.<br />
Anzeige<br />
werden durch flexible Lastverteilung sofort bearbeitet,<br />
es entstehen keine Bearbeitungsrückstände mehr und<br />
die Korrespondenz mit den Mandaten beschleunigt sich<br />
deutlich. Philips hat den Gang in die Cloud schon vor<br />
längerem beschritten und bietet mit dem Diktiersystem<br />
SpeechLive und SpeechScribe webbasierte Dienste an, die<br />
gerade von jungen Anwältinnen und Anwälten der Digital-<br />
Native-Generation intensiv genutzt werden.<br />
Vorsicht Falle: nicht alle Arbeitsmittel<br />
sind standesrechtlich sicher<br />
Zum Beispiel mit Spracherkennung. Wer per Whatsapp täglich<br />
Sprachnotizen verfasst oder Alexa befiehlt, welche Musik<br />
zu spielen ist, der kann diese vertrauten Sozialtechniken<br />
ohne viel Mühe auf sein Berufsleben übertragen. Doch<br />
Vorsicht: Hier werden keine alltäglichen Belanglosigkeiten<br />
aufgezeichnet, sondern z. T. höchst vertrauliche Geschäftsinformationen.<br />
Diese wie bei Whatsapp & Co. auf USamerikanischen<br />
Servern abspeichern zu lassen, kann den<br />
Junganwalt rechtlich schnell in Teufels Küche bringen.<br />
Man muss also differenzieren. Philips weiß um solche<br />
technische Feinheiten und bietet modernste Technologien,<br />
mit denen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ihre<br />
Kanzleiorganisation rechtssicher gestalten können. „Den<br />
Einstieg und Aufbau ihrer Kanzlei erleichtern wir zum<br />
Beispiel durch spezielle Einstiegsangebote im Bereich der<br />
Spracherkennung“, erklärt Florian Schwiecker, Global Sales<br />
Director bei der Speech Processing Solutions Germany<br />
GmbH (SPS). Schwiecker war selbst zehn Jahre als Anwalt<br />
tätig, hat in den USA und im europäischen Ausland<br />
gearbeitet und kennt sich mit Legal Tech bestens aus.<br />
SPS entstand 2012 aus Philips Speech Processing und ist<br />
auf dem Markt für professionelle Diktiersysteme weltweit<br />
führend. „Im Unterschied zu vielen der privat genutzten<br />
Lösungen ist die Spracherkennungslösung von Philips<br />
standesrechtlich sicher und die Daten unterliegen höchsten<br />
Geheimhaltungsstufen.“<br />
Keine Bearbeitungsrückstände durch mobiles<br />
Arbeiten<br />
Zeitgemäße Texterfassung kann per Spracherkennung<br />
stattfinden oder mittels digitalem Diktat (beide Techniken<br />
lassen sich auch kombinieren). Für das digitale Diktieren<br />
ist keine eigene Schreibkraft mehr nötig: Man lädt seine<br />
Sprachdateien in die sichere Cloud und kann sie von dort<br />
beliebig verteilen, z. B. an einen webbasierten Schreibservice,<br />
wie ihn Philips mit eingeführt hat. Die Vorteile: Diktate<br />
Der virtuelle Rucksack an Unerledigtem wächst<br />
nicht mehr ins Unermessliche<br />
So wie der Verkauf stationärer PCs zurückgegangen ist,<br />
weil fast jede(r) mit dem tragbaren Notebook arbeitet, so<br />
funktioniert auch das anwaltliche Diktieren heute immer<br />
häufiger ortsungebunden – mit Hilfe mobiler Diktiergeräte<br />
oder Diktier-Apps auf dem Mobiltelefon. Von dort aus sind<br />
die Sprachdateien im Nu über die Cloud zur Transkription<br />
verschickt. Dank Digitalisierung und Cloud kann man heute<br />
also Diktate je nach Situation auf die schnellstmögliche<br />
Weise in geschriebenen Text umwandeln – ob vom Büro<br />
aus, im Home-Office oder zur Not auch mal im Urlaub.<br />
Aufgaben lassen sich sofort erledigen, der virtuelle Rucksack<br />
an Unerledigtem wächst nicht mehr ins Unermessliche.<br />
Kooperationen mit führenden<br />
Legal-Tech-Unternehmen<br />
Philips hat sich mit seiner Technologie für digitale<br />
Sprachverarbeitung voll auf die Zukunft des Anwaltsmarktes<br />
ausgerichtet. Die cloudbasierten, anwaltskonformen<br />
Lösungen unterstützen die von Berufseinsteigern geforderte<br />
Flexibilität und Mobilität. Durch offene Schnittstellen<br />
und Kooperationen mit den führenden Legal-Tech-<br />
Unternehmen sind die Philips-Lösungen vollintegrierbar<br />
in alle gängigen Soft- und Hardwareprodukte für den<br />
Anwaltsmarkt. Und sie laufen – auch nicht unwichtig –<br />
sowohl auf Windows- als auch auf Apple-Geräten.<br />
Fazit: Kanzleiorganisation ist kein verstaubter<br />
Bürokratismus mehr, sondern mit den neuen<br />
Möglichkeiten von Digitalisierung und Cloud auch<br />
für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger<br />
schnell umsetzbar. Sie sollte daher von Beginn an<br />
Bestandteil professioneller Arbeit sein, denn nur so<br />
ist ein perfekter Berufsstart in einem von starkem<br />
Wettbewerb geprägten Umfeld möglich.<br />
E-Mail: maren.kaup@speech.com ● Tel.: 030 2639595-12<br />
www.speechlive.com/kanzlei-der-zukunft
84 | Seminare<br />
Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />
Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt.<br />
In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor<br />
Ort begrüßen zu dürfen!<br />
Neptunbad<br />
Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />
Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />
eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />
Tiefgarage.<br />
Pullman Cologne Hotel<br />
Helenenstraße 14, 50667 Köln<br />
Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />
verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />
Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />
des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />
Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstraße 76–80, 50668 Köln<br />
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />
eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />
Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein<br />
Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur<br />
Hotelgarage (Selbstzahler).<br />
NH Collection Köln Mediapark<br />
Im Mediapark 8b, 50670 Köln<br />
Parkhinweis: Die kostenpflichtige Tiefgarage<br />
des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer<br />
Nähe. Sonderpreise Parken € 11,00<br />
pro Tag.<br />
Lindner Hotel City Plaza<br />
Magnusstraße 20, 50672 Köln<br />
Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />
Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />
befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />
Hyatt Regency Köln Hotel<br />
Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />
Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />
über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />
sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />
in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />
MGallery Hotel Mondial<br />
am Dom Cologne<br />
Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />
Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />
Parkebene (Selbstzahler), Pkw-Aufzug auf<br />
der Rückseite des Hauses. Alternativ befindet<br />
sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />
(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />
The Midtown Hotel<br />
Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />
Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />
befindet sich direkt vor dem Hotel.<br />
Landgericht Köln<br />
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />
Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />
Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />
20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />
dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />
geschlossen.<br />
Steigenberger Hotel<br />
Habsburgerring 9 –13, 50674 Köln<br />
Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />
Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />
unmittelbarer Nähe.<br />
Boutique Hotel 026 Köln St. Michael<br />
(Ehemaliges Hopper)<br />
Brüsseler Str. 26, 50674 Köln<br />
Das Boutique Hotel 026 verfügt über wenige<br />
Parkplätze im Innenhof. Fußläufig sowie in<br />
der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler)<br />
befinden sich weitere Parkplätze.
Anzeige<br />
INTERVIEW<br />
Fünf Fragen an Rechtsanwalt Roosbeh Karimi<br />
anwalt.de feiert seinen 15. Geburtstag. Zu diesem Anlass haben wir zehn unserer<br />
Kunden jeweils fünf Fragen über Ihre Erfahrungen mit anwalt.de gestellt.<br />
eine Bewertung nicht meinen Ansprüchen<br />
genügen, nutze ich die Antwortfunktion, um<br />
die Bewertung so freundlich und sachlich wie<br />
möglich zu kommentieren. Bisher hat aber<br />
immer alles gut geklappt.<br />
3. Seit Ende 2017 bietet anwalt.de für<br />
Mitglieder die kostenlose Vermittlung von<br />
Terminsvertretungen an. Haben Sie die<br />
Funktion schon genutzt?<br />
Roosbeh Karimi<br />
Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Verbraucherrecht in Berlin<br />
280 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4.9 von 5 Sternen<br />
1. Sie sind seit 2015 Kunde von anwalt.de.<br />
Konnten Sie Mandate über die Plattform<br />
gewinnen?<br />
Ich habe mich bereits kurz nach meiner<br />
Kanzleigründung bei anwalt.de angemeldet,<br />
was sich schnell als goldrichtige Entscheidung<br />
herausstellte. Bis heute bekomme ich über<br />
die Plattform regelmäßig neue Mandate in<br />
verschiedenen Rechtsgebieten.<br />
2. anwalt.de hat sich in Deutschland zu einer<br />
großen Anwaltsplattform für Bewertungen<br />
entwickelt. Auch Sie haben schon viele<br />
Bewertungen von Mandanten erhalten. Wie<br />
gehen Sie mit schlechten Bewertungen um?<br />
Ich lege von Beginn an größten Wert auf die<br />
transparente Darstellung der Rahmenbedingungen<br />
eines Mandats, um schlechte<br />
Bewertungen zu vermeiden. Sollte dennoch<br />
Die Terminsvertretersuche ist meine erste und<br />
bis jetzt immer erfolgreiche Anlaufstelle für<br />
meine bundesweiten Verfahren.<br />
4. Das Erfolgsgeheimnis vieler Kanzleien bei<br />
anwalt.de ist das regelmäßige Veröffentlichen<br />
von Rechtstipps. Auch Sie haben schon<br />
20 Rechtstipps verfasst. Spüren Sie hier<br />
Feedback von Rechtsratsuchenden?<br />
Natürlich, die Profilpflege, und dazu gehört<br />
das Schreiben von Rechtstipps, ist ein elementarer<br />
Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Durch die gute Reichweite der Beiträge ist ein<br />
regelmäßiges Feedback garantiert.<br />
5. Welchen Tipp würden Sie neu zugelassenen<br />
Anwälten geben, damit sie erfolgreich<br />
ins erste Anwaltsjahr starten?<br />
Mein Tipp an alle Berufseinsteiger, die sich<br />
nicht ins gemachte Nest setzen: Sucht eine<br />
Nische, zeigt potenziellen Mandanten euren<br />
Mehrwert, arbeitet digital und meldet euch bei<br />
anwalt.de an.<br />
Wir danken Ihnen herzlich für das Gespräch.<br />
anwalt.de ist Deutschlands große Rechtsberatungsplattform. Wir machen Rechtsberatung einfach<br />
und verbinden Rechtsratsuchende und Anwälte. Rechtsratsuchende nutzen die Plattform<br />
als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und Problemen. Für Anwälte ist anwalt.de ein unverzichtbarer<br />
Teil ihres Online-Marketings. Die anwalt.de services AG, gegründet 2004, beschäftigt<br />
heute 120 Mitarbeiter am Hauptsitz in Nürnberg und in Berlin.
IN<br />
Erleben Sie die<br />
zahlreichen Vorteile<br />
Ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft!<br />
IST,<br />
WER<br />
DRIN<br />
IST ...<br />
Wussten Sie eigentlich schon ...<br />
... dass Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied im direkten Vergleich<br />
zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung<br />
aus dem <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm sparen und<br />
dass unsere Jungmitglieder* davon besonders<br />
profitieren?<br />
... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />
bei vielen namhaften Unternehmen<br />
zahlreiche Vorteile genießen?<br />
... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />
Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />
Mitgliedern vorbehalten sind?<br />
... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />
für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />
gemeinsam bundesweit vertreten?<br />
... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />
Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />
... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit<br />
bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />
... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />
alle Vorteile aufzulisten?<br />
Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />
(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />
kennenzulernen!<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
IM <strong>KAV</strong><br />
Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />
www.koelner-anwaltverein.de
87<br />
Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />
1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />
Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />
satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />
Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />
Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />
Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />
Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />
11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />
eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />
43 VR 4781;<br />
Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />
bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />
E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />
Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />
Verein-e.V<br />
2. Geltungsbereich<br />
Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />
und Fachanwaltslehrgänge nach<br />
Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />
3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />
zustande<br />
Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />
www.koelner-anwaltverein.de oder<br />
www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V,<br />
über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />
unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />
Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />
anbieten, stellt dies lediglich eine<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />
Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />
absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />
Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />
Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />
wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per E-Mail.<br />
4. Annahme der Buchung<br />
Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />
Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />
von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />
Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />
Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />
5. Widerrufsrecht<br />
Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />
der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />
zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />
Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />
gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />
zugerechnet werden kann.<br />
a) Widerrufsbelehrung<br />
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />
des Vertragsschlusses.<br />
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />
Kölner AnwaltVerein e. V.<br />
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />
Telefax: 0221/4414-57<br />
E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />
die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />
b) Widerrufsfolgen<br />
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />
Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />
Entgelte berechnet.<br />
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />
der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />
im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />
6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />
Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />
e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />
(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />
etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />
Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />
Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />
des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />
berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />
Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />
Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />
die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />
Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />
einem sog. Bildungsscheck.<br />
7. Sonderkündigungsrecht<br />
a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />
Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />
Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />
diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />
Teilnahmegebühr.<br />
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />
berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />
entstanden sind.<br />
b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />
Zusatzausbildungen<br />
Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />
oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />
gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />
kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />
vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />
Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />
berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />
Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />
wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />
uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />
oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />
entstanden sind.<br />
c) Form der Kündigung<br />
Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />
per E-Mail erklären.<br />
8. Programmänderung und Absage von<br />
Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />
Anwaltverein Service GmbH<br />
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />
jeglicher Art absagen können, wenn<br />
z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />
nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />
machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />
so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />
stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />
kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />
absagen, erstatten wir Ihnen<br />
die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />
sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />
grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />
Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />
9. Arbeitsunterlagen<br />
Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />
e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />
die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.<br />
Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein<br />
Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />
jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />
Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />
per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />
der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen<br />
Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />
Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt<br />
der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />
es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />
oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig.<br />
10. Urheberrecht<br />
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />
auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />
Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />
Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />
der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />
Verfügung.<br />
11. Datenschutz<br />
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />
und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />
Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />
übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />
Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />
Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />
Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen<br />
wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />
Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />
Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />
mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />
dürfen.<br />
12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />
a) Fortbildungsveranstaltungen<br />
Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />
teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />
Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />
an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />
Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />
Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />
darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />
durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />
Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />
nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />
setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />
Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />
Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />
Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />
Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />
Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />
b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />
Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />
unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen,<br />
erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />
Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />
führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />
Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />
bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />
Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />
zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />
nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />
Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />
für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />
haben.<br />
13. Haftungsbegrenzung<br />
Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />
Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />
Bestimmungen.<br />
a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />
oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />
beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />
b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />
nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />
Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />
Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />
(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />
einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />
Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />
sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />
Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />
werden muss.<br />
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />
Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />
the International Sale of Goods, CISG) an.<br />
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />
ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />
dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
88 | Annoncen<br />
Annoncen<br />
Rechtsanwältinnen/<br />
Rechtsanwälte<br />
Wir suchen für unsere namhafte<br />
seit Jahrzehnten vorwiegend<br />
zivilrechtlich ausgerichtete<br />
Anwaltskanzlei in Bonn mit<br />
drei Berufsträgern eine(n)<br />
Nachfolger(in) für unsere nach<br />
langjähriger Zusammenarbeit<br />
Ende des Jahres ausscheidende<br />
Kollegin zur selbstständigen Bearbeitung<br />
der Bereiche VerkehrsR<br />
u. FamR. Wir sind Vertragskanzlei<br />
zahlreicher Rechtsschutzversicherer<br />
u. arbeiten in repräsentativen<br />
Kanzleiräumen mit zeitgemäßer<br />
IT (Ra-micro, Spracherkennung,<br />
Beck-Online).<br />
Anfragen schriftlich an:<br />
Chiffre <strong>KAV</strong>3/<strong>2019</strong>-01<br />
Vertraulichkeit wird zugesichert.<br />
Mitarbeiter/<br />
Referendare<br />
Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete<br />
Kanzlei mit Fachanwaltsspezialisierungen<br />
u. bieten<br />
Referendaren die Möglichkeit,<br />
ihre Ausbildung in der Anwaltsstation<br />
sowie der Pflichtwahlstation<br />
bei uns durchzuführen mit der<br />
Möglichkeit, nach dem Assessor-<br />
Examen bei uns als Rechtsanwalt<br />
tätig zu sein. Gleichfalls bieten<br />
wir Berufsanfängern eine Anfangsstelle.<br />
Anfragen an:<br />
RAe Klocke & Linkens,<br />
Tel.: 0221/9127870,<br />
E-Mail: info@klocke-linkens.de<br />
Bürogemeinschaft<br />
Bürogemeinschaft in herausragender<br />
zentraler Innenstadtlage<br />
(Breite Straße) über den Dächern<br />
von Köln in kernsaniertem Objekt<br />
geboten (Lichtbilder unter www.<br />
drstark.de/angebot.html). Zur<br />
Verfügung steht ein heller u. ruhiger<br />
Büroraum (bei Bedarf auch<br />
zwei Büroräume) mit einer Größe<br />
von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />
Sekretariatsbenutzung sowie die<br />
Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />
ist ebenso<br />
möglich, wie die gemeinsame<br />
Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />
der Küche, des Empfangsbereichs,<br />
der Dachterrasse<br />
u. des Besprechungszimmers.<br />
Gleiches gilt für die Nutzung<br />
der Bibliothek/Literatur u. der<br />
Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist<br />
hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />
über modernste Telekommunikations-<br />
u. EDV-Einrichtungen;<br />
Pkw-Tiefgaragenstellplätze u.<br />
Archivräume im Hause optional<br />
vorhanden. Freundliches, kollegiales<br />
Miteinander ist für unsere<br />
seit nunmehr fast 20 Jahren<br />
bestehende Bürogemeinschaft<br />
ebenso selbstverständlich, wie<br />
kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />
Von Interesse wäre<br />
auch eine Übernahme/Unterstützung<br />
von Mandaten aus den<br />
Bereichen FamR, ImmobilienR u.<br />
ArbeitsR.<br />
Anfragen an:<br />
RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od.<br />
0177/3579357<br />
Ab dem 01.10.<strong>2019</strong> vermiete ich<br />
in meiner Kanzlei in Köln-Porz-<br />
Zentrum 1 Büroraum. Die Kanzlei,<br />
75 qm, 5 Räume, liegt in der Fußgängerzone<br />
im Zentrum von Köln-<br />
Porz, 5 Min. vom Rhein entfernt.<br />
Die Mitnutzung des gut eingearbeiteten<br />
Personals ist möglich.<br />
Gute Verkehrsanbindung, auch<br />
an öffentliche Verkehrsmittel. In<br />
ca. 200 m Entfernung entsteht<br />
derzeit ein neuer Stadtkern mit<br />
ca. 130 Wohnungen (https://neuemitteporz.de).<br />
Die Kanzlei bietet<br />
Chancen für Berufsanfänger/innen<br />
oder Neuanfang.<br />
Anfragen an:<br />
Tel.: 0176/38381530<br />
Bürogemeinschaft in zentraler<br />
Innenstadtlage (Heumarktnähe,<br />
keine Fußgängerzone) hat ab<br />
sofort einen gut geschnittenen<br />
hellen Büroraum (bei Bedarf<br />
auch zwei Räume) von ca. 20<br />
qm mit großer Fensterfläche u.<br />
Domblick zur Untervermietung<br />
an eine nette Kollegin od. einen<br />
netten Kollegen frei. Die Kanzlei<br />
nimmt die komplette dritte Etage<br />
eines Geschäftshauses mit Aufzug<br />
ein. Der repräsentative Besprechungsraum,<br />
die Teeküche, die<br />
KAT-Verkabelung u. die Telefonanlage<br />
können gerne mitbenutzt<br />
werden. Es können optional max.<br />
zwei Arbeitsplätze (möbliert od.<br />
unmöbliert) für eigene Mitarbeiterinnen<br />
eingerichtet werden.<br />
Anfragen an:<br />
RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753,<br />
E-Mail: info@kanzlei-huckert.de<br />
Vermietung/<br />
Verkauf<br />
Wir suchen ab sofort Untermieter<br />
für freie Flächen unseres<br />
Rechtsanwaltsbüros. Die hellen u.<br />
modernen Büroräume befinden<br />
sich im Businesspark Hagen-<br />
Campus in Humboldt-Gremberg.<br />
Die Gesamtfläche beträgt ca. 146<br />
qm. Es stehen bis zu drei einzelne<br />
Büros sowie ein größerer Sekre-<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite »
Annoncen | 89<br />
tariatsraum mit Teeküche u.<br />
eigenen Toiletten zur Verfügung,<br />
die ganz od. einzeln vermietet<br />
werden können. Das Büro verfügt<br />
über eine große Terrasse sowie<br />
Parkplätze in der Tiefgarage. Die<br />
Nutzung eines Serverraums sowie<br />
die Teilung zahlreicher Ressourcen,<br />
wie Besprechungsraum,<br />
Empfang, Internet u. Telefon, sind<br />
möglich. Die Räume sind ideal<br />
für kleine Kanzleien von 1 bis 3<br />
Berufsträgern.<br />
Anfragen an:<br />
MRD Rechtsanwälte,<br />
RA Dr. Martell Rotermundt,<br />
Tel: 0221/860770, E-Mail:<br />
rotermundt@mrd-legal.de<br />
Familienrechtlich tätige Anwältin<br />
u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis<br />
sucht mittelfristig Nachfolge.<br />
Die Räumlichkeiten sind für 1-2<br />
Anwälte/Anwältinnen geeignet.<br />
Übernahme des Mandanten- u.<br />
Aktenbestandes Verhandlungssache.<br />
Es besteht die Bereitschaft<br />
zur Hilfe bei der Einarbeitung<br />
in den Aktenbestand u. bei den<br />
Bemühungen um den Erhalt des<br />
Mandantenstamms. Für die Übergangszeit<br />
kann das Mitbringen<br />
von eigenen Mandaten sinnvoll<br />
sein. Gute Vereinbarkeit von<br />
Familie u. Beruf.<br />
Anfragen schriftlich an:<br />
Chiffre <strong>KAV</strong>3/<strong>2019</strong>-02<br />
Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />
Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e.V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />
kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 %<br />
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Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt<br />
mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht<br />
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Neben der <strong>KAV</strong> Website und dem <strong>KAV</strong> Magazin finden Sie weitere<br />
Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.<br />
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AM 22. NOVEMBER <strong>2019</strong><br />
IN DER WOLKENBURG KÖLN<br />
GALA<br />
KÖLNER JURISTEN<br />
Dinner & Ball € 129,-<br />
17.30 Uhr Empfang<br />
18.30 Uhr Dinner – exklusives 3-Gänge-Menü<br />
Special Guest: Martin Sasse am Piano<br />
Ball € 69,-<br />
ab 21.00 Uhr<br />
Special Guests: Heavens Club /Druckluft<br />
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GUTEN ZWECK!<br />
* inklusive Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser,<br />
Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack<br />
Jetzt Karten sichern!<br />
Limitiertes Kontingent!<br />
<strong>KAV</strong> Bestellhotline:<br />
0221/285602-13<br />
Mit freundlicher Unterstützung von:<br />
Veranstalter:<br />
Kölner Anwaltverein e. V.
Verbindliche Reservierung zur<br />
GALA KÖLNER JURISTEN, 22. November <strong>2019</strong><br />
Absender und Rechnungsempfänger:<br />
Name:<br />
Kölner Anwaltverein e. V.<br />
Reichenspergerplatz 1<br />
50670 Köln<br />
Vorname:<br />
Straße, Hausnr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
Beruf:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)<br />
Zur Gala am 22. November <strong>2019</strong>, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils € 129,- Karten für folgende<br />
Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />
Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />
insgesamt<br />
Personen<br />
BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)<br />
Zum Ball am 22. November <strong>2019</strong>, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils € 69,- Flanierkarten für folgende<br />
Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />
Name:<br />
Personen<br />
Gäste:<br />
Personen<br />
Gäste:<br />
Personen<br />
Gäste:<br />
Personen<br />
Gäste:<br />
Gäste:<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
insgesamt<br />
Personen<br />
Personen<br />
Personen<br />
Reservierungen<br />
bis zum 02.11.<strong>2019</strong><br />
per Post, per Fax:<br />
0221/285602-21 oder<br />
in der Geschäftsstelle<br />
des <strong>KAV</strong><br />
* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke<br />
Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein e. V. (s. o.). Bei Rückfragen<br />
kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder service@koelner-anwaltverein.de<br />
Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen<br />
in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.<br />
Die Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung<br />
der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!
92<br />
Anmeldeformular für Seminare des<br />
Kölner Anwaltverein e.V.<br />
Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />
Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />
Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />
Bitte faxen Sie<br />
alle ausgefüllten<br />
Seiten an folgende<br />
Nummer:<br />
0221/285602-21<br />
*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />
Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
19.–20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
19.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
20.–21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JM: € 460,00 / M: € 500,00 / NM: € 685,00<br />
20.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00<br />
24.09.<strong>2019</strong> SteuR1-09-19 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />
Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />
JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />
25.09.<strong>2019</strong> SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />
25.09.<strong>2019</strong> <strong>KAV</strong>1-09-19 STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten<br />
im Kanzleialltag – Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
27.09.<strong>2019</strong> IntR1-09-19 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien<br />
und den Niederlanden<br />
Ext. Rechtsanwaltsfachangestellte: € 20,00<br />
JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00<br />
27.–28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19 Herbstseminar im Verkehrsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
27.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-1 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-2 Herbstseminar im Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
08.10.<strong>2019</strong> SteuR1-10-19 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />
Grundlagen und Gestaltungen<br />
JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
10.10.<strong>2019</strong> SteuR2-10-19 Der faktische Geschäftsführer JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
11.10.<strong>2019</strong> GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00<br />
11.–12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
11.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
26.10.<strong>2019</strong> SteuR1-11-19 Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />
30.10.<strong>2019</strong> ZPO1-10-19 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />
Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 90,00<br />
05.11.<strong>2019</strong> SteuR1-11-19 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
07.11.<strong>2019</strong> ErbR1-11-19 Erbrecht und Grundbuch JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
08.– 09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
08.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
08.– 09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
08.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
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Fortsetzung auf der nächsten Seite »
93<br />
*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />
Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
15.11.<strong>2019</strong> SozR1-11-19 Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />
Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen<br />
Gesetzesänderungen<br />
JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />
15.–16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
15.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
19.11.<strong>2019</strong> MedR1-11-19 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
29.–30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
29.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
04.12.<strong>2019</strong> SteuR1-1e-19 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung<br />
von Unternehmen<br />
JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />
05.12.<strong>2019</strong> ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />
10.12.<strong>2019</strong> BankR1-12-19 Best of Bankrecht JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />
11.12.<strong>2019</strong> ErbR1-12-19 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />
JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />
10.01.2020 <strong>KAV</strong>1-01-20 Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 100,00<br />
Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 140,00<br />
29.01.2020 MedR1-01-20 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />
der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />
JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />
30.01.2020 MedR2-01-20 Lebensende, Palliativversorgung und das Recht JM: € 160,00 / M: € 180,00 / NM: € 200,00<br />
04.02.2020 MietR1-02-20 Gebühren im Mietrecht JM: € 60,00 / M: € 80,00 / NM: € 100,00<br />
10.02.2020 SteuR1-02-20 Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />
12.02.2020 INTR2-09-19 Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur<br />
Abwehr u. Rechtsvergleich Österreich und Rechtsvergleich Österreich<br />
JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />
13.02.2020 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 200,00<br />
02.03.2020 Medi1-03-20 Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen<br />
und nutzen<br />
JM: € 100,00 / M: € 110,00 / NM: € 120,00<br />
13.–14.03.2020 BankR1-03-20 10. Kölner Bankrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />
JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />
13.03.2020 BankR1-03-20-1 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />
JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />
14.03.2020 BankR1-03-20-2 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />
JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />
27.–28.03.2020 TranspR1-03-20 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht JMF: € 345,00 / MF: € 390,00 / NMF: € 450,00<br />
JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00<br />
27.03.2020 TranspR1-03-20-1 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 160,00 / MF: € 182,00 / NMF: € 210,00<br />
JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00<br />
28.03.2020 TranspR1-03-20-2 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 185,00 / MF: € 208,00 / NMF: € 240,00<br />
JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00<br />
02.04.2020 ArbR1-04-20 #MeToo im Arbeitsverhältnis u. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />
14.05.2020 BauR1-05-19 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 110,00 / M: € 130,00 / NM: € 150,00<br />
17.06.2020 GR1-06-20 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 50,00 / M: € 60,00 / NM: € 80,00<br />
Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />
Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.
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Hinweise der Redaktion<br />
In dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />
Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />
auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />
den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />
Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />
Vielen Dank!<br />
Ihre Daten<br />
Fax: 0221/28 56 02 -21<br />
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Nummer:<br />
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Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />
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Köln, den<br />
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Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />
eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.<br />
Vielen Dank!
Exklusiv für<br />
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