19.08.2019 Aufrufe

Taxi Times DACH - Doppelausgabe Juni / Juli 2019

Eine solch starke und flächendeckende Taxi-Protestaktion hatte Deutschland noch nie erlebt. 10.000 Taxis fuhren am 10. April 2019 in Autocorsos hupend durch über 20 Städte, hielten Mahnwachen ab und riefen in Kundgebungen zur „Scheuerwehr“ auf. Taxi Times hat die Ereignisse dieses Tages nun in einer Spezialausgabe veröffentlicht.

Eine solch starke und flächendeckende Taxi-Protestaktion hatte Deutschland noch nie erlebt. 10.000 Taxis fuhren am 10. April 2019 in Autocorsos hupend durch über 20 Städte, hielten Mahnwachen ab und riefen in Kundgebungen zur „Scheuerwehr“ auf. Taxi Times hat die Ereignisse dieses Tages nun in einer Spezialausgabe veröffentlicht.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IHK<br />

VERWIRRUNG BEI DER<br />

EINZELAUFZEICHNUNG<br />

Beim IHK-<strong>Taxi</strong>tag in Regensburg lieferte ein DATEV-Mitarbeiter überraschende<br />

Interpretationen zur digitalen Aufzeichnungspflicht.<br />

Oben: Rund 25 <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

nahmen sich für das <strong>Taxi</strong>seminar<br />

der IHK Regensburg Zeit.<br />

Links: Christian Goede-Diedering<br />

deutlich bessere Aufklärung durch die Politik bzw. Gesetzgeber.<br />

Dies gilt auch für das Thema Kassen-Nachschau. Im Rahmen des<br />

Kassengesetzes darf ein Finanzbeamter seit dem 1. Januar 2018<br />

ohne vorherige Ankündigung bei einem Unternehmer auftauchen<br />

und dort die Kasse überprüfen. Das könne durchaus auch den<br />

Geldbeutel des <strong>Taxi</strong>fahrers betreffen, sagte Goede-Diedering, was<br />

ebenfalls eine völlig konträre Umsetzungsvariante zur Vorgehensweise<br />

in Niedersachsen darstellt.<br />

Dort wurde bereits letztes Jahr durch einen Mitarbeiter des<br />

dortigen Landesamtes für Steuern klargestellt, dass man bei Kassennachschauen<br />

in <strong>Taxi</strong>betrieben keine Geldbeutel der angestellten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer kontrollieren würde.<br />

Der vom IHK-Mitarbeiter Klaus Frank organisierte <strong>Taxi</strong>tag<br />

behandelte neben dem DATEV-Thema auch noch den aktuellen<br />

Stand des „Eichrechts bezogen auf Taxameter“ und „Tipps zur<br />

optimalen Unternehmens- und Fahrzeugfinanzierung“. Einen ausführlichen<br />

Bericht zu allen Vorträgen können Sie unter www.taxitimes.com<br />

nachlesen, Stichwortsuche mit „Eichhürde“. jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Christian Goede-Diedering arbeitet bei der DATEV. Die eingetragene<br />

Genossenschaft hat mehr als 40.000 Mitglieder<br />

aus dem Steuer- und Rechtsberatergewerbe und wickelt<br />

als IT-Dienstleister 1,28 Millionen Buchführungen ab. Am <strong>Taxi</strong>tag<br />

der IHK Regensburg hatte der Steuerspezialist vor rund 25 Oberpfälzer<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen einen Vortrag gehalten zum Thema<br />

„Wenn der Prüfer mitfährt – das Taxameter als Datenspeicher für<br />

den Fiskus“. Jene Daten werden für das Finanzamt auf der Rechtsgrundlage<br />

des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen<br />

Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) überprüft, wobei<br />

unter anderem auch die Bestimmungen der GoBD und der AO<br />

einfließen. Den Fokus würden Finanzämter dabei auf die Unveränderbarkeit<br />

und die Vollständigkeit der Daten richten.<br />

Das Gesetz, führt Goede-Diedering aus, schreibt vor, dass alle<br />

Unterlagen, die mittels elektronischer Registrierkassen (…) Taxametern<br />

und Wegstreckenzählern erstellt worden sind, jederzeit<br />

verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt<br />

werden müssen. Neu seit dem 1. Januar 2017 sei dabei die<br />

Einzelaufzeichnungspflicht. Für <strong>Taxi</strong>betriebe gelte dabei allerdings<br />

eine Ausnahmegenehmigung, denn anstelle der Einzelaufzeichnungen<br />

genügen auch weiterhin die Tagessummen aus einem<br />

ordnungsgemäß geführten Schichtzettel, wie es im BMF-Schreiben<br />

vom 26. November 2010 festgelegt wurde.<br />

GROSSER AUSLEGUNGSSPIELRAUM<br />

Diese von Goede-Diedering dargelegte Interpretation war durchaus<br />

überraschend, steht sie doch völlig konträr zu anderen Interpretationen,<br />

beispielsweise der Hamburger Kontroll- und Genehmigungsbehörde<br />

– was aber wiederum ein trauriger Beleg dafür ist,<br />

wie groß der Auslegungsspielraum auch im dritten Jahr des Kassengesetzes<br />

immer noch ist. Nicht nur die beim <strong>Taxi</strong>tag anwesenden<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer wünschen sich bei diesem Thema eine<br />

TAXI DOPPELAUSGABE JUNI / JULI <strong>2019</strong><br />

Die Fahrtenvermittlung, mit der<br />

Sie wirklich mehr Geld verdienen!<br />

GÜNSTIG - Kosten der Zentrale reduzieren<br />

FAIR - Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems<br />

FLEXIBEL - Aufträge telefonisch oder per App<br />

EFFEKTIV - Fahrer-App mit GPS Tracking<br />

Lassen Sie sich jetzt<br />

unverbindlich beraten!<br />

Tel.: 02403 - 5012750<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.taxikomm24.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!