05.08.2019 Aufrufe

Studium & Ausbildung Frühjahr / Sommer 2019/20

Wir verlegen das Magazin in Kooperation mit den Arbeitsämtern Bad Oldesloe, Mölln, Ratzeburg; es liegt aus in den jeweiligen Berufsinformationszentren, auf Berufsmessen, den Schulen der Region, sowie Hot Spots wie z.B. Aldi, Lidl, Edeka, Famila, Markant, McDonald's, Sparkassen, Fitness Centern uvm.

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VOr dem ausbildunGsbeGinn<br />

Was muss ich erlediGen?<br />

AUSBILDUNG<br />

Krankenversicherung, Bankkonto, Sozialversicherungsnummer?<br />

Wir zeigen dir, was du für deinen<br />

<strong>Ausbildung</strong>sstart vorbereiten musst.<br />

Bankkonto<br />

Spätestens mit <strong>Ausbildung</strong>sbeginn musst du dir ein eigenes<br />

Girokonto einrichten. In der Regel bieten Banken<br />

ein kostenloses Girokonto für Azubis an. Auszubildende<br />

unter 18 Jahren benötigen für eine Kontoeröffnung<br />

die Genehmigung der Eltern.<br />

Krankenversicherung<br />

Als Auszubildender bist du nicht mehr über deine Eltern<br />

versichert und musst deshalb eine eigene Krankenversicherung<br />

abschließen. Zu Beginn deiner <strong>Ausbildung</strong><br />

teilst du deinem <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb die Krankenkasse<br />

mit, für die du dich entschieden hast. Der Betrieb<br />

meldet dich an.<br />

ärztliche Erstuntersuchung<br />

Solltest du bei <strong>Ausbildung</strong>sbeginn noch keine 18 Jahre<br />

alt sein, brauchst du eine Bescheinigung des Hausarztes,<br />

dass du für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet<br />

bist. Bei manchen Berufen ist sogar grundsätzlich<br />

ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

Du kannst dich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat<br />

deiner <strong>Ausbildung</strong>sstelle informieren, ob und<br />

in welcher Höhe dir vermögenswirksame Leistungen<br />

zustehen.<br />

übrigens: Auch als Auszubildender kannst du dir<br />

einen Schülerausweis ausstellen lassen, mit dem du<br />

in vielen Einrichtungen Vergünstigungen erhältst.<br />

Steueridentifikationsnummer<br />

Die Lohnsteuer wird von deinem Bruttogehalt abgezogen.<br />

Das erledigt normalerweise dein Arbeitgeber für<br />

dich. Damit er das machen kann, braucht er einige Angaben<br />

von dir, darunter deine Steueridentifikationsnummer,<br />

die du vom Finanzamt erhältst und die dein<br />

ganzes Leben lang gilt. Oft ist es jedoch so, dass Auszubildende<br />

keine Lohnsteuer abführen müssen, da ihre<br />

Vergütung unter dem Grundfreibetrag von 8.8<strong>20</strong> Euro<br />

im Jahr (<strong>20</strong>17) liegt.<br />

Sozialversicherungsnummer<br />

Neben der Lohnsteuer werden vom Bruttolohn auch<br />

Abgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />

abgezogen. Dafür brauchst du eine Sozialversicherungsnummer,<br />

die auf deinem Sozialversicherungsausweis<br />

steht. Diesen bekommst du von<br />

deiner Krankenkasse.<br />

Polizeiliches Führungszeugnis<br />

Einige Betriebe verlangen von ihren Auszubildenden<br />

ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses gibt es auf<br />

Anfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.<br />

Foto: rico287/ fotolia<br />

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