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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
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A. Einkommensteuer<br />

I. Gr<strong>und</strong>begriffe der Einkommensteuer<br />

100<br />

Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte, die innerhalb einer von<br />

sieben im Gesetz beschriebenen Einkunftsarten anfallen.<br />

Diese Einkunftsarten sind<br />

• Einkünfte aus Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft,<br />

• Einkünfte aus Gewerbebetrieb,<br />

• Einkünfte aus selbstständiger, insbesondere freiberuflicher<br />

Arbeit,<br />

• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,<br />

• Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />

• Einkünfte aus Vermietung <strong>und</strong> Verpachtung sowie<br />

• sonstige Einkünfte.<br />

Andere Einkünfte unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Einkunftsarten<br />

werden in zwei Gruppen eingeteilt. Die ersten drei Einkunftsarten<br />

bilden die „Gewinneinkünfte“, die anderen Einkunftsarten<br />

heißen „Überschusseinkünfte“.<br />

Rechtsquelle: § 2 EStG<br />

1. Einkommensteuerpflicht<br />

101<br />

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Personen,<br />

die ihren Wohnsitz im Inland haben. Die steuerlichen Regelungen<br />

<strong>für</strong> <strong>Künstler</strong> ohne Wohnsitz im Inland sind unter Abschnitt C.<br />

zusammengefasst.<br />

Rechtsquelle: § 1 EStG

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