Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler
Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp
Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!
Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein
Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
www.facebook.com/kulturberater.rlp
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6 Inhalt<br />
VI. Aufzeichnungspflichten 45<br />
VII. Voranmeldungen <strong>und</strong> Steuererklärungen 45<br />
C. Einkommensteuer <strong>und</strong> 47<br />
Umsatzsteuer bei <strong>Künstler</strong>n<br />
ohne Wohnsitz im Inland<br />
I. Einkommensteuer 47<br />
1. Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger Tätigkeit 47<br />
2. Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG 49<br />
II. Umsatzsteuer 53<br />
1. Übertragung der Steuerschuldnerschaft 53<br />
2. Besteuerungsverfahren 54<br />
Diese Informationsschrift stellt auf den Rechtsstand <strong>für</strong> das Kalenderjahr<br />
2016 ab. Soweit individuelle Lohnsteuerabzugsbeträge genannt<br />
sind, wurde unterstellt, dass Sozialversicherungspflicht besteht<br />
<strong>und</strong> in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Zuschlag <strong>für</strong><br />
Kinderlose zu leisten ist. Als weiterführende Hinweise zur Vertiefung<br />
sind jeweils die Rechtsquellen angegeben. Verweisungen im Text <strong>und</strong><br />
im Stichwortverzeichnis beziehen sich auf die seitlich angefügten<br />
Randnummern (RNr.).<br />
Die Inhalte dieser Publikation beziehen sich in gleichem Maße auf<br />
Frauen <strong>und</strong> Männer. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in<br />
den Texten der Einfachheit halber meist nur die männliche Form verwendet.<br />
Die weibliche Form ist selbstverständlich stets mit eingeschlossen.