01.08.2019 Aufrufe

Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
www.facebook.com/kulturberater.rlp

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6 Inhalt<br />

VI. Aufzeichnungspflichten 45<br />

VII. Voranmeldungen <strong>und</strong> Steuererklärungen 45<br />

C. Einkommensteuer <strong>und</strong> 47<br />

Umsatzsteuer bei <strong>Künstler</strong>n<br />

ohne Wohnsitz im Inland<br />

I. Einkommensteuer 47<br />

1. Lohnsteuerabzug bei nichtselbstständiger Tätigkeit 47<br />

2. Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG 49<br />

II. Umsatzsteuer 53<br />

1. Übertragung der Steuerschuldnerschaft 53<br />

2. Besteuerungsverfahren 54<br />

Diese Informationsschrift stellt auf den Rechtsstand <strong>für</strong> das Kalenderjahr<br />

2016 ab. Soweit individuelle Lohnsteuerabzugsbeträge genannt<br />

sind, wurde unterstellt, dass Sozialversicherungspflicht besteht<br />

<strong>und</strong> in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Zuschlag <strong>für</strong><br />

Kinderlose zu leisten ist. Als weiterführende Hinweise zur Vertiefung<br />

sind jeweils die Rechtsquellen angegeben. Verweisungen im Text <strong>und</strong><br />

im Stichwortverzeichnis beziehen sich auf die seitlich angefügten<br />

Randnummern (RNr.).<br />

Die Inhalte dieser Publikation beziehen sich in gleichem Maße auf<br />

Frauen <strong>und</strong> Männer. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in<br />

den Texten der Einfachheit halber meist nur die männliche Form verwendet.<br />

Die weibliche Form ist selbstverständlich stets mit eingeschlossen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!