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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
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46 B. Umsatzsteuer<br />

Beträgt die gesamte Steuerschuld <strong>für</strong> das vorangegangene Kalenderjahr<br />

• mehr als 7.500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum,<br />

• nicht mehr als 7.500 Euro, muss der Unternehmer nur vierteljährlich<br />

Voranmeldungen abgeben <strong>und</strong> zwar zum 10. April, 10. Juli,<br />

10. Oktober <strong>und</strong> 10. Januar jedes Jahres,<br />

• nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer<br />

von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen <strong>und</strong> Entrichtung<br />

der Vorauszahlungen befreien.<br />

Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist <strong>für</strong> die Abgabe der Voranmeldungen<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen<br />

Monat verlängern (so genannte Dauerfristverlängerung). Soweit ein<br />

Unternehmer zur Abgabe von monatlichen Voranmeldungen verpflichtet<br />

ist, muss er da<strong>für</strong> eine Sondervorauszahlung leisten.<br />

Bei Unternehmensneugründungen gilt eine besondere Regelung: In<br />

den ersten beiden Jahren ist Voranmeldungszeitraum unabhängig<br />

von den vorstehenden Grenzen der Kalendermonat.<br />

Unabhängig von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen<br />

ist eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach Ablauf des jeweiligen<br />

Kalenderjahrs beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Jahreserklärung<br />

muss der Unternehmer wie die Voranmeldung nach amtlich<br />

vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln.<br />

Auch hier kann das Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung unbilliger<br />

Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Der<br />

Unternehmer muss dann eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Vordruck abgeben <strong>und</strong> eigenhändig unterschreiben.<br />

Rechtsquelle: § 18 UStG

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