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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
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VII. Einkommensteuererklärung 37<br />

VII. Einkommensteuererklärung<br />

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahrs im Veranlagungsverfahren<br />

aufgr<strong>und</strong> der Angaben in der Einkommensteuererklärung<br />

vom Finanzamt festgesetzt. Eine Einkommensteuererklärung<br />

<strong>für</strong> das Jahr 2016 muss abgegeben werden, wenn kein Arbeitslohn<br />

bezogen wurde <strong>und</strong> der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 8.652<br />

Eu ro, bei Ehegatten mehr als 17.304 Euro, betragen hat, oder wenn<br />

Arbeitslohn bezogen wurde <strong>und</strong> zum Beispiel der Steuerabzug nach<br />

Steuerklasse VI vorgenommen wurde oder die positive Summe anderer<br />

Einkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld,<br />

jeweils mehr als 410 Euro betragen hat.<br />

137<br />

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden die insgesamt<br />

bezogenen Einkünfte des Steuerpflichtigen <strong>und</strong> gegebenenfalls die<br />

seines Ehegatten zusammengerechnet. Die von den verschiedenen<br />

Arbeitgebern einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge sowie geleistete<br />

Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden auf die festgesetzte<br />

Einkommensteuer angerechnet.<br />

Es erleichtert die Erstellung der Einkommensteuererklärung, wenn<br />

bereits im laufenden Kalenderjahr Belege <strong>und</strong> Quittungen über steuerlich<br />

bedeutsame Ausgaben der jeweiligen Tätigkeit zugeordnet<br />

wer den.<br />

Die Steuererklärung kann am einfachsten mit ELSTER elektronisch<br />

über das Internet an das Finanzamt übermittelt werden. Für die elektronische<br />

Übermittlung stehen gr<strong>und</strong>sätzlich drei Möglichkeiten zur<br />

Verfügung:<br />

1. ElsterFormular, das PC-Programm der Steuerverwaltung. Dieses<br />

steht kostenlos als Download unter www.elsterformular.de oder<br />

im Finanzamt auf CD-ROM zur Verfügung.<br />

2. Kommerzielle Softwareprodukte, in denen die ELSTER-Schnittstelle<br />

zur elektronischen Datenübermittlung integriert ist.<br />

3. Das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung<br />

www.elsteronline.de; nach der Registrierung bietet<br />

es verschiedene Steuererklärungen <strong>und</strong> Meldungen an. Die se

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