Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler
Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp
Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!
Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein
Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
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V. Werbungskosten <strong>und</strong> Betriebsausgaben 31<br />
Bewerbungskosten<br />
Kosten <strong>für</strong> die Suche nach einer neuen Beschäftigung können — soweit<br />
sie nicht erstattet werden — als Werbungskosten geltend gemacht<br />
werden. Das sind zum Beispiel Telefonkosten, Porti, Kosten<br />
<strong>für</strong> Kopien von Zeugnissen sowie Reisekosten anlässlich einer Vorstellung.<br />
Es kommt nicht darauf an, ob die Bewerbung Erfolg hatte.<br />
126<br />
Fahrten zwischen Wohnung <strong>und</strong> Tätigkeitsstätte<br />
Handelt es sich um Wege zwischen Wohnung <strong>und</strong> erster Tätigkeitsstätte<br />
im Sinn des § 9 Abs. 4 EStG (früher: regelmäßige Arbeitsstätte),<br />
dann werden die Aufwendungen gr<strong>und</strong>sätzlich mit der gesetzlichen<br />
Entfernungspauschale abgegolten. Fahrten zur Tätigkeitsstätte, die<br />
nicht eine erste Tätigkeitsstätte ist, werden hingegen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
mit den tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.<br />
127<br />
Auswärtstätigkeit <strong>und</strong> doppelte Haushaltsführung<br />
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen<br />
seines jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend außerhalb<br />
seiner Wohnung <strong>und</strong> nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte<br />
beruflich tätig wird. Hat der Arbeitnehmer im Rahmen sei nes jeweiligen<br />
Beschäftigungsverhältnisses keine erste Tätigkeitsstätte <strong>und</strong> ist<br />
er bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit ty pischerweise nur<br />
an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig, liegt ebenfalls eine<br />
Auswärtstätigkeit vor. Die bei einer beruflichen Aus wärtstätigkeit entstandenen<br />
Fahrt- <strong>und</strong> Übernachtungskosten so wie die steuerlichen<br />
Pauschbeträge <strong>für</strong> Verpflegungsmehraufwendun gen sind Reisekosten<br />
<strong>und</strong> können, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steu erfrei erstattet<br />
werden, als Werbungskosten geltend gemacht wer den.<br />
128<br />
Für gastspielverpflichtete <strong>Künstler</strong> ist die steuerliche Behandlung<br />
von Aufwendungen in einem b<strong>und</strong>eseinheitlichen Schreiben (vgl.<br />
Fachzeitschrift „Der Betrieb“, 1990, Seite 1796) zusammengefasst:<br />
Gastspiel eines Ensembles<br />
Der <strong>Künstler</strong> ist an einer Bühne spielzeitverpflichtet, also fest angestellt.<br />
Das gesamte Ensemble der Bühne begibt sich auf eine Gastspielreise.<br />
Die Reisekosten können nach Maßgabe der <strong>für</strong> Auswärts-