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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
www.facebook.com/kulturberater.rlp

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IV. Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften 25<br />

herrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe<br />

erreichen. Dabei ist auf die tatsächlich ausgeübte<br />

Gesamttätigkeit abzustellen.<br />

Die Vorbildung des Steuerpflichtigen, so zum Beispiel ein abgeschlossenes<br />

Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung,<br />

Presseveröffentlichungen <strong>und</strong> Kritiken in Kunstzeitschriften, die Beteiligung<br />

an Kunstausstellungen <strong>und</strong> die Mitgliedschaft in bestimmten<br />

Berufsverbänden können bei der Feststellung der <strong>Künstler</strong>eigenschaft<br />

von Bedeutung sein. Die Mitgliedschaft in einem Verband oder<br />

Berufsverband reicht aber <strong>für</strong> die Anerkennung einer künstlerischen<br />

Tätigkeit allein nicht aus.<br />

In Zweifelsfällen kann zur Feststellung der <strong>Künstler</strong>eigenschaft eine Gutachterkommission<br />

eingeschaltet werden. Solche Kommissionen sind <strong>für</strong><br />

verschiedene Sparten der Kunst eingerichtet. Die Anschriften der Kommissionen<br />

in Bayern sind in der folgenden Übersicht dargestellt:<br />

Sparte Regierungsbezirke Regierungsbezirke<br />

Oberbayern,<br />

Unterfranken,<br />

Niederbayern<br />

Mittelfranken,<br />

<strong>und</strong> Schwaben Oberfranken<br />

<strong>und</strong> Oberpfalz<br />

Malerei Gutachterkommission<br />

<strong>und</strong> Plastik <strong>für</strong> Malerei <strong>und</strong> Plastik<br />

Herrn<br />

Hermann Bigelmayr Gutachterausschuss<br />

Feichthofstraße 100 <strong>für</strong> freischaffende<br />

81247 München <strong>Künstler</strong><br />

P. A. Berufsverband<br />

Bildender <strong>Künstler</strong><br />

Kunstgewerbe Prof. Karen Pontoppidan Nürnberg e. V.<br />

<strong>und</strong> Hirtengasse 3<br />

Prof. Markus Karstieß 90443 Nürnberg<br />

an der Telefon 0911 2396884<br />

Akademie der<br />

Bildenden Künste<br />

Akademiestraße 2<br />

80799 München

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