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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
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II. Abgrenzung der nichtselbstständigen von der selbstständigen Tätigkeit 13<br />

Bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit <strong>und</strong> nichtselbstständiger<br />

Arbeit kommt es nicht so sehr auf die formelle vertragliche<br />

Gestaltung, zum Beispiel auf die Bezeichnung als freies Mitarbeiterverhältnis,<br />

als vielmehr auf die Durchführung der getroffenen<br />

Vereinbarung an. Nachdem gerade bei <strong>Künstler</strong>n <strong>und</strong> verwandten Berufen<br />

die steuerliche Einordnung ihrer Tätigkeit nicht immer einfach<br />

ist, hat die Finanzverwaltung <strong>für</strong> das Steuerrecht im Schreiben vom<br />

5. Oktober 1990 Regelungen getroffen, um den Vollzug <strong>für</strong> die Praxis<br />

zu erleichtern. Danach gilt <strong>für</strong> die steuerrechtliche Einordnung der<br />

Tätigkeit im Allgemeinen Folgendes:<br />

1. Tätigkeit bei Theaterunternehmen<br />

Spielzeitverpflichtete <strong>Künstler</strong><br />

<strong>Künstler</strong> <strong>und</strong> Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeitoder<br />

Teilspielzeitvertrag angestellt sind, sind in den Theaterbetrieb<br />

eingegliedert <strong>und</strong> damit nichtselbstständig.<br />

106<br />

Gastspielverpflichtete <strong>Künstler</strong><br />

Bei gastspielverpflichteten <strong>Künstler</strong>n <strong>und</strong> Angehörigen von verwandten<br />

Berufen erstreckt sich der Vertrag in der Regel auf eine bestimmte<br />

Anzahl von Aufführungen. Hier gelten die folgenden Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

107<br />

• Gastspielverpflichtete Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner<br />

<strong>und</strong> Kostümbildner sind selbstständig.<br />

• Gastspielverpflichtete Dirigenten üben eine nichtselbstständige<br />

Tätigkeit aus; sie sind ausnahmsweise selbstständig, wenn sie nur<br />

<strong>für</strong> kurze Zeit einspringen.<br />

• Gastspielverpflichtete Schauspieler, Sänger, Tänzer <strong>und</strong> andere<br />

<strong>Künstler</strong> sind in den Theaterbetrieb eingegliedert <strong>und</strong> deshalb<br />

nichtselbstständig, wenn sie eine Rolle in einer Aufführung übernehmen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig eine Probenverpflichtung zur Einarbei-

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