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Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig. Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar! Dr. Björn Rodday - Kulturberater - Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. C.-S.-Schmidt-Straße 9 56112 Lahnstein Tel.: 02621.62 31 5-32 Fax: 02621.62 31 5-55 rodday@kulturbuero-rlp.de www.kulturbuero-rlp.de www.facebook.com/kulturberater.rlp

Obwohl dieses Informationsheft in Bayern verfasst wurde, sind die meisten Ausführungen, Hinweise und Tipps für alle in Deutschland tätigen Künstler*innen gültig.
Aus diesem Grund stellt diese Broschüre auch für die Kulturszene in Rheinland-Pfalz eine wertvolle Unterstützung dar!

Dr. Björn Rodday
- Kulturberater -
Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
C.-S.-Schmidt-Straße 9
56112 Lahnstein

Tel.: 02621.62 31 5-32
Fax: 02621.62 31 5-55
rodday@kulturbuero-rlp.de
www.kulturbuero-rlp.de
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I. Gr<strong>und</strong>begriffe der Einkommensteuer 11<br />

Die wesentlichen Auswirkungen aus der steuerrechtlichen Zuordnung<br />

der Tätigkeit können der nachfolgenden Übersicht entnommen<br />

werden:<br />

Nichtselbstständige<br />

Arbeit<br />

Selbstständige<br />

Tätigkeit<br />

Ermittlung der Arbeitslohn aus allen Betriebseinnahmen<br />

Einkünfte Beschäftigungsver- ./. Betriebsausgaben<br />

hältnissen<br />

= Gewinn <strong>und</strong> somit<br />

./. Werbungskosten Einkünfte aus<br />

= Einkünfte aus selbstständiger<br />

nichtselbstständiger Arbeit oder<br />

Arbeit<br />

Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb<br />

Besteuerung des Lohnsteuerabzug durch Entrichtung von<br />

Einkommens den Arbeitgeber Einkommensteuerim<br />

laufenden<br />

Vorauszahlungen<br />

Kalenderjahr<br />

durch den <strong>Künstler</strong><br />

Besteuerungsverfahren<br />

nach<br />

Ablauf des<br />

Kalenderjahrs<br />

Veranlagung zur Einkommensteuer<br />

Lohnsteuer <strong>und</strong> eventuelle Vorauszahlungen<br />

werden angerechnet<br />

Umsatzsteuer nein kann anfallen<br />

Preisgelder<br />

Preisgelder <strong>für</strong> künstlerische Leistungen unterliegen der Einkommensteuer,<br />

wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes stehen.<br />

Dabei ist von den Ausschreibungsbedingungen <strong>und</strong> den der Preisverleihung<br />

zugr<strong>und</strong>e liegenden Zielen auszugehen.<br />

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