Orhideal IMAGE Magazin - August 2019
Alexander Finke - ONLY INSIDE. Eine Marke der Finke Hotelconsulting GmbH, Heidrun Bauer - Massagetherapeutin uvm. Orhidea Briegel - Orhideal IMAGE Magazin - Podium der starken Marken
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© iStock/yacobchuk<br />
KOMPAKT<br />
Fahrtkostenzuschuss<br />
Höhe des Bausteins pro Monat:<br />
45 € (im Beispiel)<br />
Jährl. Einsparung des Arbeitgebers (Berechnung1): 667,32 €<br />
Jährl. Nettoplus des Arbeitnehmers (Berechnung 2): 298,68 €<br />
Pauschale Lohnsteuer: 0 %/15 % Sozialversicherung: 0 %<br />
Werterrechnung auf Basis des Beispiels auf Seite 3<br />
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein sehr interessanter Baustein,<br />
da er ein recht hohes Einsparpotential mit keinem<br />
Verwaltungsaufwand und einer hohen Akzeptanz bei<br />
den Arbeitnehmern verbindet.<br />
FAZIT<br />
Neues zum Jobticket<br />
Ab 01.01.<strong>2019</strong> sind Job-Tickets wieder steuerfrei. Bislang war das Jobticket nur dann steuerfrei,<br />
wenn die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 € nicht überschritten wurde. Dabei<br />
wurden sämtliche Sachleistungen zusammen gerechnet. Wurde der Betrag überschritten,<br />
war der gesamte Sachbezug steuerpflichtig. Das gehört nun der Vergangenheit an.<br />
Neu ab <strong>2019</strong> ist auch, dass Arbeitnehmer dieses Job-Ticket für private Fahrten nutzen können<br />
- ebenfalls steuerfrei! Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Arbeitgeber diese Leistung<br />
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren.<br />
©iStock/B&M Noskowski<br />
Aktiv Steuern / / Sonderausgabe / / Seite 7