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Oehme Chemie 2019 neu

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Der Umwelt und Gesundheit verpflichtet<br />

Wachsendes Sortiment umweltschonender Produkte<br />

Die Otto <strong>Oehme</strong> GmbH ist Mitglied mehrerer Forschungsgemeinschaften<br />

und Fachverbände (wie der<br />

IHO, IKW, VCI, FRT) sowie Teilnehmer am Umweltpakt<br />

Bayern. Alle Rezepturen von Reinigungs- und Pflegemitteln<br />

werden seit 1923 im eigenen Haus hergestellt.<br />

Sie sind frei von FCKW, Chlorkohlenwasserstoffen<br />

und aromatischen Lösemitteln. Um unseren<br />

ökologischen und ökonomischen Verpflichtungen<br />

nachzukommen, verwenden wir (soweit möglich)<br />

nachwachsende Rohstoffe für die Produktion.<br />

Darüber hinaus entsprechen alle Reinigungsmittel<br />

den gesetzlichen Regelungen nach EU- Zubereitungsrichtlinie<br />

1999/45/EG, dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz<br />

(WRMG 1987), dem Chemikaliengesetz<br />

(ChemG, Neufassung 2002) und der Gefahrstoffverordnung<br />

(GefstoffV). Das bedeutet, dass bei sachgemäßer<br />

Anwendung der Produkte Gefährdungen der<br />

menschlichen Gesundheit auszuschließen sind.<br />

Bei bestehenden Möglichkeiten gehen wir selbstverständlich<br />

über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und<br />

bieten unseren Kunden Produkte mit maximierter<br />

Umweltverträglichkeit, sowie Anwenderschutz an. So<br />

bieten wir z. B. Produkte nach der ECO-Labelling-Gesetzgebung<br />

EU-Umweltzeichen/Richtlinie 2005/344/<br />

EG mit der “EU-Blume” an, für die eine “Umweltverträglichkeitsprüfung”<br />

gemäß UVP-Fragebogen generell<br />

entbehrlich wird. Unsere Desinfektionsmittel<br />

sind gelistet im Verbund angewandter Hygiene (VAH,<br />

ehemalig DGHM) sowie diverse Sanitärreiniger in der<br />

RK-Liste.<br />

Darüber hinaus wird unsere Außendienst-Fahrzeugflotte<br />

sukzessive durch Elektroautos ersetzt und zukünftig<br />

mit Solarstrom von den Dächern der Produktionshallen<br />

geladen.<br />

UNTERNEHMEN<br />

Auch die konsequente Gesetzgebung der EU, insbesondere<br />

die Chemikaliengesetzgebung (REACH), die<br />

spezielle Anforderungen an den Umweltschutz sowie<br />

an den Schutz der Gesundheit des Menschen stellt,<br />

wird jederzeit eingehalten.<br />

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