Schützengilde Schönewalde Chronik
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5. Das Königsschießen<br />
Der Titel Schützenkönig stammt aus der Tradition des<br />
Bürgerschützenwesens. Zur Ermittlung eines neuen Schützenkönigs<br />
gibt es keine einheitlichen Regularien, sondern jeder Schützenverein<br />
legt diese selbst fest. Das Schießen um den Königstitel* wird<br />
in der Regel während eines Schützenfestes durchgeführt und<br />
anschließend proklamiert. Später werden Schützenkönigin und<br />
Schützenkönig von Zuhause oder einem örtlichen Gasthof samt<br />
ihrem Hofstaat abgeholt und in einem großen Umzug zum Festplatz<br />
oder zum Festzelt begleitet. Auch erfolgt oft die Proklamation<br />
des neuen Königspaares auf dem Schützenball im Rahmen des<br />
Schützenfestes. Die Feierlichkeiten des Schützenfestes können<br />
mehrere Tage andauern. In den meisten Schützenvereinen können<br />
sich alle erwachsenen männlichen Mitglieder ab 18 Jahren, seltener<br />
ab 16 Jahren, am Schießen um den Königstitel beteiligen.<br />
In immer mehr Vereinen dürfen auch Frauen als gleichberechtigte<br />
Mitglieder mitschießen.<br />
Beim Schießen wird entweder auf eine normale Zehnerringscheibe<br />
geschossen, oder es werden Schießscheiben mit Wildmotiven (Reh,<br />
Fuchs, Keiler o. ä.) verwendet. Einige Schützenvereine ermitteln<br />
ihren König auch bei einem sogenannten Vogelschießen.<br />
Beim Königsschießen werden in der Regel Luftgewehre<br />
oder Kleinkalibergewehre verwendet. Die Amtsdauer eines<br />
Schützenkönigs liegt in der Regel bei einem Jahr.<br />
Der nach den jeweiligen Regularien ermittelte beste Schütze erhält<br />
den Titel Schützenkönig. Der zweitbeste Schütze wird häufig Erster<br />
Ritter, der drittbeste Schütze Zweiter Ritter genannt. Mancherorts<br />
wird auch oder stattdessen der Schütze des schlechtesten<br />
Das Königsschießen Seite 47