Schützengilde Schönewalde Chronik
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19. Satzung der <strong>Schützengilde</strong><br />
SATZUNG<br />
SCHÜTZENGILDE<br />
SCHÖNEWALDE 1844 e.V.<br />
(In der Fassung vom 16.03.2018)<br />
§ 1 Name, Sitz, Fahne und Symbol des Vereins<br />
Der Verein führt den Namen „<strong>Schützengilde</strong> <strong>Schönewalde</strong> 1844<br />
e.V.“ - nachfolgend Verein genannt – und hat seinen Sitz in 04916<br />
<strong>Schönewalde</strong>, Am Park 4 (Schützenhaus), Landkreis Elbe-Elster. Er<br />
führt eine Fahne und trägt ein Symbol. Das Symbol und die Fahne<br />
des Vereins werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Er<br />
ist in das Vereinsregister des für den Sitz des Vereins zuständigen<br />
Amtsgerichtes unter Nr. VR 3817 eingetragen.<br />
§ 2 Ziele und Aufgaben<br />
Der Verein ist eine Vereinigung auf freiwilliger Grundlage zur<br />
Förderung des sportlichen Schießens auf seiner Ebene. Er verfolgt<br />
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß dem<br />
BGB. Er will insbesondere seine Mitglieder<br />
a) durch die Pflege des Schießsports nach dem Grundsatz der<br />
Freiwilligkeit unter Ausschluss aller parteipolitischen, konfessionellen<br />
und rassistischen Gesichtspunkte sowie durch Pflege des<br />
Brauchtums freundschaftlich miteinander verbinden;<br />
Satzung der <strong>Schützengilde</strong><br />
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