Afrika und Orient
MEIERS WELTREISEN AFRIKA November 2019 - Oktober 2020
MEIERS WELTREISEN AFRIKA
November 2019 - Oktober 2020
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SÜDLICHES AFRIKA • MIETWAGEN / MIETBEDINGUNGEN UND VERSICHERUNGEN<br />
283<br />
Gut zu Wissen<br />
Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen aufmerksam durch. Sie sind<br />
Bestandteil des Mietvertrages.<br />
ÜBERNAHME<br />
Übernahme/Rückgabe Ihres Mietwagens<br />
erfolgen bei der gebuchten Station. Bei<br />
Buchung einer Stadtstation kann eine Zustellung/Abholung<br />
des Mietwagens zum/<br />
vom Hotel gegen Gebühr angefragt werden.<br />
Mit Übernahme erhalten Sie eine ca.<br />
30 min. obligatorische Sicherheitseinführung<br />
in die Fahrweise auf Namibias Straßen.<br />
Vor Ort wird eine Autorisation der<br />
Kredit karte vorgenommen. Europcar:<br />
Zusätzlich muss vor Ort das Negligence<br />
Liability Document unterschrieben werden.<br />
Dokument abrufbar per Mailabruf:<br />
dertour.afrika@dertouristik.com,<br />
Betreff: EuropcarNamibia<br />
AUSSTATTUNG<br />
Wir bestätigen Ihnen die ausgeschriebenen<br />
Kategorien, jedoch nicht bestimmte<br />
Wagentypen. Es werden immer Beispielfahrzeuge<br />
genannt. Sollte die gebuchte<br />
Kategorie nicht zur Verfügung stehen, ist<br />
der Mietwagenanbieter verpflichtet, Ihnen<br />
ohne Aufpreis ein Fahrzeug der<br />
nächsthöheren Kategorie bereit zu stellen.<br />
Eventuell höhere Benzinkosten gehen<br />
zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugtypen<br />
können während der Saison wechseln.<br />
Die gebuchten Eigenschaften (z. B.<br />
Klimaanlage) bleiben erhalten.<br />
TRACKING-SYSTEM –<br />
ERHÖHTE SICHERHEIT<br />
Fahrzeuge sind mit einem Tracking-System<br />
ausgerüstet, das in Notfällen oder bei<br />
Diebstahl Aufschluss über Fahrstrecken<br />
<strong>und</strong> Standorte geben kann. Die Vermieter<br />
können Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />
erkennen, auf Gr<strong>und</strong> dessen gegebenenfalls<br />
der Versicherungsschutz erlischt.<br />
STRASSEN- UND VERKEHRS-<br />
INFORMATIONEN<br />
Südafrika: 60 km/h innerorts, 100 km/h<br />
auf Landstraßen, 120 km/h auf Schnellstraßen<br />
<strong>und</strong> Schritttempo in den Nationalparks.<br />
Es gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung.<br />
Das Straßennetz ist gut ausgebaut,<br />
Nebenstraßen sind teils als Schotterpisten<br />
trotzdem gut befahrbar. Das Anlegen von<br />
Sicherheitsgurten ist Vorschrift. Tankstellen<br />
sind in den Großstädten <strong>und</strong> an großen<br />
Schnellstraßen 24 h geöffnet. Kreditkarten<br />
werden an Tankstellen teilweise akzeptiert.<br />
Missachtungen der Verkehrsordnung werden<br />
streng geahndet.<br />
Namibia: 60 km/h innerorts, 60-80 km/h<br />
auf Schotterstraßen, 120 km/h auf geteerten<br />
Straßen. Es gilt Linksverkehr mit<br />
Rechtssteuerung. In Namibia sind die<br />
Straßen größtenteils Schotterpisten, die<br />
sich bei Regen schnell zu einer matschigen<br />
Fläche mit Spurrillen verwandeln.<br />
Bitte bedenken Sie daher bei Ihrer Reiseplanung,<br />
dass Sie nicht so schnell vorankommen,<br />
wie auf den gut ausgebauten<br />
Straßen im Nachbarland Südafrika. Das<br />
Anlegen von Sicherheitsgurten ist Vorschrift.<br />
Das Tankstellennetz ist nicht so<br />
weit verzweigt, daher sollte jede Tankmöglichkeit<br />
genutzt werden. Wir empfehlen<br />
ein 2. Ersatzrad bei Buchung anzufragen.<br />
Muss ein Ersatzrad während der<br />
Anmietung zugestellt werden, fallen hierfür<br />
Gebühren pro zugestelltem Kilometer<br />
an. Generell empfehlen wir ein Fahrzeug<br />
mit höheren Radstand (SUV). Während<br />
der Regenzeit ist die Anmietung eines<br />
Allradfahrzeuges ratsam.<br />
Botswana: 60 km/h innerorts, 120 km/h<br />
auf Landstraßen <strong>und</strong> max. 40 km/h in<br />
Nationalparks <strong>und</strong> Wildreservaten. Es gilt<br />
Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />
Straßennetz in Botswana besteht aus ca.<br />
6.000 km asphaltierten Straßen sowie<br />
10.000 km Schotterstraßen <strong>und</strong> Pisten,<br />
die in der Regenzeit sehr schlammig werden<br />
können. Für Überlandfahrten <strong>und</strong><br />
Fahrten in den Nationalparks empfiehlt<br />
sich die Anmietung eines Allradfahrzeuges.<br />
Tankstellen sind in den Städten <strong>und</strong><br />
auf den wichtigsten Fernverbindungen<br />
ausreichend vorhanden. Es ist ratsam auf<br />
längeren Etappen jede Tankmöglichkeit<br />
zu nutzen.<br />
GEBÜHREN FÜR MAUT UND<br />
GRENZÜBERSCHREITUNG<br />
Teilweise werden Mautgebühren erhoben.<br />
In der Region Gauteng (Südafrika)<br />
werden diese elektronisch mit einer Plakette<br />
im Fahrzeug (E-Tag) erfasst. Teils<br />
rechnen auch andere Regionen über das<br />
E-toll System ab. Die Abrechnung erfolgt<br />
ca. 1 Monat oder später nach Mietende<br />
über Ihre Kreditkarte. Bei Entfernung der<br />
Plakette wird eine Bearbeitungsgebühr<br />
erhoben. Mautgebühren für Namibia <strong>und</strong><br />
Botswana sind an der Grenze in bar zu<br />
zahlen. Ebenso werden Gebühren bei<br />
Grenzüberschreitungen abhängig von<br />
der Länderplakette des Fahrzeuges berechnet.<br />
So kann z. B. ein in Südafrika angemietetes<br />
Auto eine Länderplakette von<br />
Namibia besitzen oder umgekehrt.<br />
FÜHRERSCHEIN<br />
Jeder Fahrer muss im Besitz des Originals<br />
seines gültigen nationalen Führerscheins<br />
der Klasse B bzw. 3 in lateinischer Schrift<br />
sein, der nicht auf Probe sein darf. Zusätzlich<br />
ist der internationale Führerschein<br />
Pflicht. Keine Akzeptanz von alten Papierführerscheinen.<br />
KAUTION<br />
Bei Fahrzeugübernahme müssen Sie eine<br />
Kaution mit einer Kreditkarte hinterlegen<br />
(akzeptierte Kreditkartenanbieter, Höhe<br />
der Kaution siehe Tabelle Seite 284).<br />
Der Mieter (= Fahrer) muss Inhaber der<br />
Kreditkarte sein. Es werden keine Prepaid-Kreditkarten/Debitcards<br />
akzeptiert.<br />
Bei der Rückzahlung gehen eventuelle<br />
Umrechnungsverluste zu Ihren Lasten.<br />
NEBENKOSTEN<br />
Eine Übersicht der möglichen Kosten, die<br />
vor Ort anfallen, finden Sie in der Tabelle<br />
Seite 284. Bei besonderen Verschmutzungen<br />
behält sich der Vermieter vor, eine<br />
Reinigungsgebühr zu erheben. Die<br />
Nebenkosten werden Ihnen nach Rückgabe<br />
des Mietwagens von Ihrer Kreditkarte<br />
abgezogen. Gebühren für Verkehrsdelikte<br />
können bis 3 Jahre nach Anmietung<br />
berechnet werden.<br />
Bitte bestehen Sie vor Ort auf die Aushändigung<br />
einer Endrechnung. Nur so<br />
können Rechnungs differenzen nach Reiseende<br />
geklärt werden.<br />
EINWEGMIETEN<br />
Die Einweggebühren für mögliche Einwegmieten<br />
finden Sie beim jeweiligen<br />
Vermieter, zahlbar vor Ort.<br />
PREISBERECHNUNG/MIETVERTRAG<br />
Den gültigen Mietvertrag schließen Sie<br />
direkt mit dem Vermieter vor Ort ab. Bei<br />
Avis <strong>und</strong> Europcar entsprechen 24 St<strong>und</strong>en<br />
1 Tag. Die Tage werden ab der bei<br />
Wagenübernahme notierten Uhrzeit berechnet.<br />
Eine Überschreitung, selbst nur<br />
bei kurzer Dauer, führt zu einer Nachbelastung<br />
einer Tagesmiete. Verlängerungen<br />
werden zu gesonderten Raten direkt<br />
vom Vermieter berechnet <strong>und</strong> sind in der<br />
Regel höher, als die hier aufgeführten<br />
Preise.<br />
MIETVERTRAG<br />
Bitte beachten Sie, dass bei Avis ein Mietvertrag<br />
auf 30 Tage begrenzt ist. Bei längeren<br />
Mieten stellt der Vermieter bei der<br />
ersten Anmietung mehrere Verträge aus.<br />
Die Vermieter stellen zunehmend auf online<br />
Mietverträge um, d.h. Sie füllen den<br />
Vertrag online vor Ort aus <strong>und</strong> erhalten<br />
eine Kopie per E-Mail. Wenn Sie einen<br />
Ausdruck wünschen, müssen Sie diesen<br />
bei Anmietung anfordern.<br />
VERSICHERUNGEN<br />
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />
Ausführungen lediglich einen Auszug<br />
der Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />
Anbieter darstellen. Vor Ort erhalten<br />
Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen<br />
ausgehändigt, die Sie mit<br />
Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag<br />
akzeptieren.<br />
Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist<br />
eine Haftpflichtversicherung für Sach<strong>und</strong><br />
Personenschäden gegenüber Dritten<br />
sowie eine Kaskoversicherung für Schäden<br />
am eigenen Mietfahrzeug. In Südafrika,<br />
Namibia, Botswana gibt es keine<br />
Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die<br />
Vermieter Avis <strong>und</strong> Europcar haben eine<br />
Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />
deren Deckungssumme mindestens auf<br />
unserem Standard von EUR 2 Mio. liegt.<br />
Die gesamte Schadensabwicklung erfolgt<br />
über die Vermieter.<br />
Kaskoversicherung inklusive:<br />
Die erläuterte Haftpflichtversicherung<br />
deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.<br />
Hierfür tritt die Kaskoversicherung<br />
ein. Diese ist je nach Vermieter unterschiedlich,<br />
siehe Tabelle Seite 284. Bei allen<br />
Vermietern ist durch den jeweiligen<br />
Vermieter eine umfassende Kaskoversicherung<br />
ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall<br />
eingeschlossen. Diese Versicherung<br />
schließt darüber hinaus Schäden<br />
an Reifen, Glas <strong>und</strong> Unterboden (jedoch<br />
nicht Folgeschäden an Motor <strong>und</strong> Aggregaten<br />
<strong>und</strong> Schäden an Spezialeinrichtungen),<br />
sowie Schäden durch Sand <strong>und</strong><br />
Wasser in unbegrenzter Höhe ein.<br />
Die Schadensabwicklung erfolgt durch<br />
den Vermieter. Im Falle eines Schadens<br />
müssen vor Ort folgende Punkte unbedingt<br />
eingehalten werden:<br />
• umgehend telefonisch die Mietstation<br />
benachrichtigen<br />
• umgehend die Polizei rufen <strong>und</strong> innerhalb<br />
von 24 St<strong>und</strong>en einen Polizeibericht<br />
erstellen lassen<br />
• bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />
von der Mietstation erstellen<br />
langen, die aber ggf. erst nach Ihrer<br />
Abreise erstellt werden kann<br />
Versicherungsausschlüsse:<br />
Wichtig: In folgenden Fällen erlischt der<br />
Versicherungsschutz:<br />
1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit<br />
am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />
durch Medikamente oder Drogen<br />
vorliegen<br />
2. der Fahrzeugschlüssel verloren oder<br />
beschädigt wurde<br />
3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen<br />
missachtet worden sind<br />
4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen<br />
den Schaden verursacht hat<br />
5. Schäden auf Gr<strong>und</strong> unsachgemäßer<br />
Handhabung des Fahrzeuges<br />
6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag<br />
eingetragenen Fahrer oder einen<br />
Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis<br />
7. wenn Privatgegenstände durch einen<br />
Unfall beschädigt, aus dem Fahrzeug<br />
gestohlen wurden oder abhandengekommen<br />
sind<br />
8. wenn das Navigationssystem aus dem<br />
Fahrzeug gestohlen bzw. beschädigt<br />
wurde<br />
9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten,<br />
Pannenservice, Telefon- <strong>und</strong> Handy-,<br />
Kreditkarten- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühren,<br />
Übernachtungskosten, Gutachterkosten,<br />
Folgeschäden durch unsachgemäße<br />
Behandlung (z. B. Kupplungsschäden,<br />
falsche Betankung), Schäden<br />
an Spezialeinrichtungen wie zus. Ersatzreifen,<br />
Kindersitze usw.<br />
Ergänzende Informationen siehe Tabellenuntertext<br />
auf Seite 284.<br />
UMBUCHUNG/STORNIERUNG<br />
Für Umbuchungen entstehen EUR 26 Gebühren.<br />
Änderungen der Fahrzeugkategorie<br />
oder Verlängerung der Mietdauer<br />
vor Ort sind direkt mit dem Vermieter zu<br />
örtlichen Konditionen abzuschließen.<br />
Keine Erstattung bei verspäteter Übernahme/früherer<br />
Rückgabe des Wagens.<br />
BONUSPROGRAMME<br />
Die Anrechnung von Bonus-Meilen von<br />
Fluggesellschaften ist nicht möglich. Keine<br />
Anrechnung von Bonusprogrammen<br />
der Mietwagen-Anbieter.