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Afrika und Orient

MEIERS WELTREISEN AFRIKA November 2019 - Oktober 2020

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SÜDLICHES AFRIKA • MIETWAGEN / MIETBEDINGUNGEN UND VERSICHERUNGEN<br />

283<br />

Gut zu Wissen<br />

Bitte lesen Sie die folgenden Erläuterungen aufmerksam durch. Sie sind<br />

Bestandteil des Mietvertrages.<br />

ÜBERNAHME<br />

Übernahme/Rückgabe Ihres Mietwagens<br />

erfolgen bei der gebuchten Station. Bei<br />

Buchung einer Stadtstation kann eine Zustellung/Abholung<br />

des Mietwagens zum/<br />

vom Hotel gegen Gebühr angefragt werden.<br />

Mit Übernahme erhalten Sie eine ca.<br />

30 min. obligatorische Sicherheitseinführung<br />

in die Fahrweise auf Namibias Straßen.<br />

Vor Ort wird eine Autorisation der<br />

Kredit karte vorgenommen. Europcar:<br />

Zusätzlich muss vor Ort das Negligence<br />

Liability Document unterschrieben werden.<br />

Dokument abrufbar per Mailabruf:<br />

dertour.afrika@dertouristik.com,<br />

Betreff: EuropcarNamibia<br />

AUSSTATTUNG<br />

Wir bestätigen Ihnen die ausgeschriebenen<br />

Kategorien, jedoch nicht bestimmte<br />

Wagentypen. Es werden immer Beispielfahrzeuge<br />

genannt. Sollte die gebuchte<br />

Kategorie nicht zur Verfügung stehen, ist<br />

der Mietwagenanbieter verpflichtet, Ihnen<br />

ohne Aufpreis ein Fahrzeug der<br />

nächsthöheren Kategorie bereit zu stellen.<br />

Eventuell höhere Benzinkosten gehen<br />

zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugtypen<br />

können während der Saison wechseln.<br />

Die gebuchten Eigenschaften (z. B.<br />

Klimaanlage) bleiben erhalten.<br />

TRACKING-SYSTEM –<br />

ERHÖHTE SICHERHEIT<br />

Fahrzeuge sind mit einem Tracking-System<br />

ausgerüstet, das in Notfällen oder bei<br />

Diebstahl Aufschluss über Fahrstrecken<br />

<strong>und</strong> Standorte geben kann. Die Vermieter<br />

können Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />

erkennen, auf Gr<strong>und</strong> dessen gegebenenfalls<br />

der Versicherungsschutz erlischt.<br />

STRASSEN- UND VERKEHRS-<br />

INFORMATIONEN<br />

Südafrika: 60 km/h innerorts, 100 km/h<br />

auf Landstraßen, 120 km/h auf Schnellstraßen<br />

<strong>und</strong> Schritttempo in den Nationalparks.<br />

Es gilt Linksverkehr mit Rechtssteuerung.<br />

Das Straßennetz ist gut ausgebaut,<br />

Nebenstraßen sind teils als Schotterpisten<br />

trotzdem gut befahrbar. Das Anlegen von<br />

Sicherheitsgurten ist Vorschrift. Tankstellen<br />

sind in den Großstädten <strong>und</strong> an großen<br />

Schnellstraßen 24 h geöffnet. Kreditkarten<br />

werden an Tankstellen teilweise akzeptiert.<br />

Missachtungen der Verkehrsordnung werden<br />

streng geahndet.<br />

Namibia: 60 km/h innerorts, 60-80 km/h<br />

auf Schotterstraßen, 120 km/h auf geteerten<br />

Straßen. Es gilt Linksverkehr mit<br />

Rechtssteuerung. In Namibia sind die<br />

Straßen größtenteils Schotterpisten, die<br />

sich bei Regen schnell zu einer matschigen<br />

Fläche mit Spurrillen verwandeln.<br />

Bitte bedenken Sie daher bei Ihrer Reiseplanung,<br />

dass Sie nicht so schnell vorankommen,<br />

wie auf den gut ausgebauten<br />

Straßen im Nachbarland Südafrika. Das<br />

Anlegen von Sicherheitsgurten ist Vorschrift.<br />

Das Tankstellennetz ist nicht so<br />

weit verzweigt, daher sollte jede Tankmöglichkeit<br />

genutzt werden. Wir empfehlen<br />

ein 2. Ersatzrad bei Buchung anzufragen.<br />

Muss ein Ersatzrad während der<br />

Anmietung zugestellt werden, fallen hierfür<br />

Gebühren pro zugestelltem Kilometer<br />

an. Generell empfehlen wir ein Fahrzeug<br />

mit höheren Radstand (SUV). Während<br />

der Regenzeit ist die Anmietung eines<br />

Allradfahrzeuges ratsam.<br />

Botswana: 60 km/h innerorts, 120 km/h<br />

auf Landstraßen <strong>und</strong> max. 40 km/h in<br />

Nationalparks <strong>und</strong> Wildreservaten. Es gilt<br />

Linksverkehr mit Rechtssteuerung. Das<br />

Straßennetz in Botswana besteht aus ca.<br />

6.000 km asphaltierten Straßen sowie<br />

10.000 km Schotterstraßen <strong>und</strong> Pisten,<br />

die in der Regenzeit sehr schlammig werden<br />

können. Für Überlandfahrten <strong>und</strong><br />

Fahrten in den Nationalparks empfiehlt<br />

sich die Anmietung eines Allradfahrzeuges.<br />

Tankstellen sind in den Städten <strong>und</strong><br />

auf den wichtigsten Fernverbindungen<br />

ausreichend vorhanden. Es ist ratsam auf<br />

längeren Etappen jede Tankmöglichkeit<br />

zu nutzen.<br />

GEBÜHREN FÜR MAUT UND<br />

GRENZÜBERSCHREITUNG<br />

Teilweise werden Mautgebühren erhoben.<br />

In der Region Gauteng (Südafrika)<br />

werden diese elektronisch mit einer Plakette<br />

im Fahrzeug (E-Tag) erfasst. Teils<br />

rechnen auch andere Regionen über das<br />

E-toll System ab. Die Abrechnung erfolgt<br />

ca. 1 Monat oder später nach Mietende<br />

über Ihre Kreditkarte. Bei Entfernung der<br />

Plakette wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

erhoben. Mautgebühren für Namibia <strong>und</strong><br />

Botswana sind an der Grenze in bar zu<br />

zahlen. Ebenso werden Gebühren bei<br />

Grenzüberschreitungen abhängig von<br />

der Länderplakette des Fahrzeuges berechnet.<br />

So kann z. B. ein in Südafrika angemietetes<br />

Auto eine Länderplakette von<br />

Namibia besitzen oder umgekehrt.<br />

FÜHRERSCHEIN<br />

Jeder Fahrer muss im Besitz des Originals<br />

seines gültigen nationalen Führerscheins<br />

der Klasse B bzw. 3 in lateinischer Schrift<br />

sein, der nicht auf Probe sein darf. Zusätzlich<br />

ist der internationale Führerschein<br />

Pflicht. Keine Akzeptanz von alten Papierführerscheinen.<br />

KAUTION<br />

Bei Fahrzeugübernahme müssen Sie eine<br />

Kaution mit einer Kreditkarte hinterlegen<br />

(akzeptierte Kreditkartenanbieter, Höhe<br />

der Kaution siehe Tabelle Seite 284).<br />

Der Mieter (= Fahrer) muss Inhaber der<br />

Kreditkarte sein. Es werden keine Prepaid-Kreditkarten/Debitcards<br />

akzeptiert.<br />

Bei der Rückzahlung gehen eventuelle<br />

Umrechnungsverluste zu Ihren Lasten.<br />

NEBENKOSTEN<br />

Eine Übersicht der möglichen Kosten, die<br />

vor Ort anfallen, finden Sie in der Tabelle<br />

Seite 284. Bei besonderen Verschmutzungen<br />

behält sich der Vermieter vor, eine<br />

Reinigungsgebühr zu erheben. Die<br />

Nebenkosten werden Ihnen nach Rückgabe<br />

des Mietwagens von Ihrer Kreditkarte<br />

abgezogen. Gebühren für Verkehrsdelikte<br />

können bis 3 Jahre nach Anmietung<br />

berechnet werden.<br />

Bitte bestehen Sie vor Ort auf die Aushändigung<br />

einer Endrechnung. Nur so<br />

können Rechnungs differenzen nach Reiseende<br />

geklärt werden.<br />

EINWEGMIETEN<br />

Die Einweggebühren für mögliche Einwegmieten<br />

finden Sie beim jeweiligen<br />

Vermieter, zahlbar vor Ort.<br />

PREISBERECHNUNG/MIETVERTRAG<br />

Den gültigen Mietvertrag schließen Sie<br />

direkt mit dem Vermieter vor Ort ab. Bei<br />

Avis <strong>und</strong> Europcar entsprechen 24 St<strong>und</strong>en<br />

1 Tag. Die Tage werden ab der bei<br />

Wagenübernahme notierten Uhrzeit berechnet.<br />

Eine Überschreitung, selbst nur<br />

bei kurzer Dauer, führt zu einer Nachbelastung<br />

einer Tagesmiete. Verlängerungen<br />

werden zu gesonderten Raten direkt<br />

vom Vermieter berechnet <strong>und</strong> sind in der<br />

Regel höher, als die hier aufgeführten<br />

Preise.<br />

MIETVERTRAG<br />

Bitte beachten Sie, dass bei Avis ein Mietvertrag<br />

auf 30 Tage begrenzt ist. Bei längeren<br />

Mieten stellt der Vermieter bei der<br />

ersten Anmietung mehrere Verträge aus.<br />

Die Vermieter stellen zunehmend auf online<br />

Mietverträge um, d.h. Sie füllen den<br />

Vertrag online vor Ort aus <strong>und</strong> erhalten<br />

eine Kopie per E-Mail. Wenn Sie einen<br />

Ausdruck wünschen, müssen Sie diesen<br />

bei Anmietung anfordern.<br />

VERSICHERUNGEN<br />

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden<br />

Ausführungen lediglich einen Auszug<br />

der Versicherungsbedingungen der einzelnen<br />

Anbieter darstellen. Vor Ort erhalten<br />

Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen<br />

ausgehändigt, die Sie mit<br />

Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag<br />

akzeptieren.<br />

Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist<br />

eine Haftpflichtversicherung für Sach<strong>und</strong><br />

Personenschäden gegenüber Dritten<br />

sowie eine Kaskoversicherung für Schäden<br />

am eigenen Mietfahrzeug. In Südafrika,<br />

Namibia, Botswana gibt es keine<br />

Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die<br />

Vermieter Avis <strong>und</strong> Europcar haben eine<br />

Haftpflichtversicherung abgeschlossen,<br />

deren Deckungssumme mindestens auf<br />

unserem Standard von EUR 2 Mio. liegt.<br />

Die gesamte Schadensabwicklung erfolgt<br />

über die Vermieter.<br />

Kaskoversicherung inklusive:<br />

Die erläuterte Haftpflichtversicherung<br />

deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.<br />

Hierfür tritt die Kaskoversicherung<br />

ein. Diese ist je nach Vermieter unterschiedlich,<br />

siehe Tabelle Seite 284. Bei allen<br />

Vermietern ist durch den jeweiligen<br />

Vermieter eine umfassende Kaskoversicherung<br />

ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall<br />

eingeschlossen. Diese Versicherung<br />

schließt darüber hinaus Schäden<br />

an Reifen, Glas <strong>und</strong> Unterboden (jedoch<br />

nicht Folgeschäden an Motor <strong>und</strong> Aggregaten<br />

<strong>und</strong> Schäden an Spezialeinrichtungen),<br />

sowie Schäden durch Sand <strong>und</strong><br />

Wasser in unbegrenzter Höhe ein.<br />

Die Schadensabwicklung erfolgt durch<br />

den Vermieter. Im Falle eines Schadens<br />

müssen vor Ort folgende Punkte unbedingt<br />

eingehalten werden:<br />

• umgehend telefonisch die Mietstation<br />

benachrichtigen<br />

• umgehend die Polizei rufen <strong>und</strong> innerhalb<br />

von 24 St<strong>und</strong>en einen Polizeibericht<br />

erstellen lassen<br />

• bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht<br />

von der Mietstation erstellen<br />

langen, die aber ggf. erst nach Ihrer<br />

Abreise erstellt werden kann<br />

Versicherungsausschlüsse:<br />

Wichtig: In folgenden Fällen erlischt der<br />

Versicherungsschutz:<br />

1. wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit<br />

am Steuer oder Bewusstseinsstörungen<br />

durch Medikamente oder Drogen<br />

vorliegen<br />

2. der Fahrzeugschlüssel verloren oder<br />

beschädigt wurde<br />

3. wenn Mietbedingungen/Mietkonditionen<br />

missachtet worden sind<br />

4. wenn Fahren auf unbefestigten Straßen<br />

den Schaden verursacht hat<br />

5. Schäden auf Gr<strong>und</strong> unsachgemäßer<br />

Handhabung des Fahrzeuges<br />

6. bei Fahren durch einen nicht im Mietvertrag<br />

eingetragenen Fahrer oder einen<br />

Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis<br />

7. wenn Privatgegenstände durch einen<br />

Unfall beschädigt, aus dem Fahrzeug<br />

gestohlen wurden oder abhandengekommen<br />

sind<br />

8. wenn das Navigationssystem aus dem<br />

Fahrzeug gestohlen bzw. beschädigt<br />

wurde<br />

9. Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten,<br />

Pannenservice, Telefon- <strong>und</strong> Handy-,<br />

Kreditkarten- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühren,<br />

Übernachtungskosten, Gutachterkosten,<br />

Folgeschäden durch unsachgemäße<br />

Behandlung (z. B. Kupplungsschäden,<br />

falsche Betankung), Schäden<br />

an Spezialeinrichtungen wie zus. Ersatzreifen,<br />

Kindersitze usw.<br />

Ergänzende Informationen siehe Tabellenuntertext<br />

auf Seite 284.<br />

UMBUCHUNG/STORNIERUNG<br />

Für Umbuchungen entstehen EUR 26 Gebühren.<br />

Änderungen der Fahrzeugkategorie<br />

oder Verlängerung der Mietdauer<br />

vor Ort sind direkt mit dem Vermieter zu<br />

örtlichen Konditionen abzuschließen.<br />

Keine Erstattung bei verspäteter Übernahme/früherer<br />

Rückgabe des Wagens.<br />

BONUSPROGRAMME<br />

Die Anrechnung von Bonus-Meilen von<br />

Fluggesellschaften ist nicht möglich. Keine<br />

Anrechnung von Bonusprogrammen<br />

der Mietwagen-Anbieter.

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