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Exposé Langenselbold

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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne<br />

bzw. der Entwässerungsplanung für die Dachflächen-,<br />

Balkon- und Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen,<br />

Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür<br />

notwendig werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese<br />

sind bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich,<br />

werden sich dabei sichtbar von der Fassade abheben<br />

und sind von den Eigentümern zu übernehmen. Lage und<br />

Ausführung nach Festlegung durch den Bauträger oder<br />

dessen Bevollmächtigten.<br />

Es wird weder eine Zisterne noch eine Versickerungsanlage<br />

(z. B. eine Rigole) ausgeführt.<br />

Die Eigentümer aller Wohnungen sind berechtigt, an ihren<br />

Balkonen, Terrassen und Dachterrassen eine ausfahrbare<br />

Markise anzubringen. Die Markisen sind innerhalb der gesamten<br />

Eigentümergemeinschaft einheitlich auszuführen<br />

(Farbe des Markisenstoffes: Grauton). Die Festlegung dazu<br />

erfolgt in der ersten Eigentümerversammlung.<br />

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung<br />

nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform<br />

oder digital zur Verfügung gestellt.<br />

Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen<br />

Baubeschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung<br />

maßgebend.<br />

Jossgrund, Juni 2019<br />

Änderungen, Druckfehler vorbehalten.<br />

Rechtlich verbindlich ist die notariell beurkundete<br />

Baubeschreibung.<br />

Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen ist es freigestellt,<br />

eine Dunstabzugshaube zu montieren. Aus schallschutztechnischen<br />

Gründen und um Geruchsbelästigungen vorzubeugen,<br />

sind nur Umluft-Dunstabzugshauben zulässig.<br />

Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle Auflagen bzw.<br />

erforderlichen Maßnahmen werden vom Bauträger ausgeführt<br />

und sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen<br />

und zu unterhalten. Weiter werden die Standorte<br />

der Rauchmelder, im Rahmen der Montagevorschriften für<br />

Rauchmelder durch den Montagebetrieb festgelegt.<br />

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