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Taxi Times DACH - Februar/März 2019

Taxi Times – DACH ist ein unabhängiges Fachmagazin speziell für die Taxibranche aus dem deutschsprachigem Raum. Taxi Times – DACH erscheint 6 x pro Jahr und greift die aktuellen Taxitrends und Neuigkeiten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie punktuell auch aus der ganzen restlichen Taxiwelt auf. Den Schwerpunkt bilden Berichte über gewerbepolitische Aktivitäten der Branchenverbände sowie über Trends und Neuigkeiten zu branchenrelevanten Produkten und Rechtsprechungen.

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FEBRUAR / MÄRZ <strong>2019</strong> 4,80 €<br />

www.taxi-times.taxi<br />

D – A – CH<br />

PROBLEME, PROTESTE, PARALLELEN<br />

BLICK ÜBER<br />

DEN TELLERRAND<br />

Hoffnung auf mehr<br />

DAS URTEIL ZU<br />

UBERBLACK<br />

Hoffnung auf Zuschuss<br />

GEFÖRDERTE<br />

E-MOBILITÄT<br />

Hoffnung auf Daten<br />

TAXIS ALS<br />

ANFÜHRER


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x<br />

taxi-deutschland.net


VERSCHIEDENE<br />

PRIORITÄTEN<br />

INHALT<br />

ILLUSTRATION: Fotolia / Andy Ilmberger, Fotolia / ii-graphics, Raufeld Medien<br />

Wenn man den Bericht<br />

über den Besuch des BZP-<br />

Vorstands bei Verkehrsminister<br />

Scheuer (Seite 4)<br />

genau analysiert, dann<br />

fällt auf, dass beide Seiten<br />

verschiedene Prioritäten<br />

gesetzt haben. Während die<br />

einen (BZP) die Gefahren<br />

einer Liberalisierung des<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ansprachen, legte<br />

der Minister seinen Schwerpunkt auf die Elektromobilität.<br />

Ja, es ist durchaus eine große Chance, wenn die Branche<br />

bei der Elektromobilität in Vorleistung geht und eine<br />

Pionierfunktion einnimmt. Auf der anderen Seite stehen dem<br />

aber eine nach wie vor mangelhafte Ladeinfrastruktur und eine<br />

überschaubare Auswahl an taxitauglichen Modellen gegenüber.<br />

Denn für den 24/7-Einsatz reicht es nicht aus, wenn ein<br />

<strong>Taxi</strong>paket entwickelt wurde. Ein Fahrzeug erweist sich vor<br />

allem im sogenannten After-Sales-Bereich als tauglich, indem<br />

beispielsweise der Händler auf Ausfälle schnell reagieren<br />

kann und werkseitig von seinem Hersteller die nötige Unterstützung<br />

bekommt. Beispielhaft für das Dilemma ist ein<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Gespräch mit einem Kia-Mitarbeiter. Man habe<br />

zwar ein <strong>Taxi</strong>paket entwickeln lassen und nehme auch an<br />

einer Wahl zum <strong>Taxi</strong> des Jahres teil, doch weitere flankierenden<br />

Maßnahmen werde es nicht geben. Dabei hätte Kia mit<br />

seinem Soul doch ein durchaus praktikables Elektro-Auto,<br />

„aber sollen wir den Städten dazu auch noch die Ladesäulen<br />

finanzieren?“, fragt der Kia-Mann.<br />

Immerhin schaffen Staat und Kommunen mit zahlreichen<br />

Förderprogrammen diverse finanzielle Anreize – auch für<br />

Inklusionstaxis, einer weiteren großen Chance für das <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Auf Seite 20 und 21 bringen wir Licht in den<br />

Förderdschungel – damit mutige <strong>Taxi</strong>unternehmer dem<br />

Wunsch des Verkehrsministers nachkommen können.<br />

Im Gegenzug sollte Herr Scheuer mit seinem federführenden<br />

Ministerium darauf einwirken, dass die geplante<br />

Novelle des PBefG nicht die Existenz einer ganzen Branche<br />

zerstört. Von einer Aufhebung der Tarif- oder dem Wegfall<br />

der Rückkehrpflicht würden nur Uber und all die anderen<br />

profitieren, die mit viel Kapital und vielen zusätzlichen<br />

Fahrzeugen dafür sorgen, dass Städte noch mehr verstopft<br />

werden. Unser Blick über den Tellerrand (ab Seite 6) in<br />

andere europäische und transatlantische Länder belegt dies<br />

ganz deutlich.<br />

Die Beratungen über das neue PBefG sind aktuell in der<br />

heißen Phase. Hoffentlich kommt diese Ausgabe nicht zu<br />

spät, um noch einmal sachlich einzuwirken.<br />

Jürgen Hartmann (Chefredakteur)<br />

PERSONEN<br />

4 BZP-Gespräch mit Andreas Sche uer<br />

ÜBER DEN TELLERRAND<br />

6 100 Jahre TLPA: US-<strong>Taxi</strong>verband im Wandel<br />

8 <strong>Taxi</strong>streik: Erfolg und Misserfolg<br />

12 Stauabgabe: New York kassiert<br />

RECHT<br />

13 Hoffnung auf mehr: Das UberPOP-Verbot<br />

TAXIZENTRALEN<br />

16 <strong>Taxi</strong> & Mietwagengenossenschaft Magdeburg e.G.<br />

wehrt sich mit Werbung<br />

ANTRIEB<br />

17 Langzeitmiete bei schlechter Bonität<br />

18 Hybrid und seine Unterschiede<br />

20 Hoffnung auf Zuschuss: Staatliche Förderungen<br />

GASTKOMMENTARE<br />

22 Hoffnung auf Daten: <strong>Taxi</strong>s als Anführer<br />

24 Alles brutalo, oder was? Persönlich unzuverlässig<br />

QUERBLICK REGIONALAUSGABEN<br />

26 Sixt und Inklusion in München und Berlin<br />

26 Impressum<br />

TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

3


PERSONEN<br />

VERKEHRSMINISTER<br />

DEMENTIERT<br />

PLÄDOYER FÜR UBER<br />

Mit einer vierköpfigen Delegation traf sich der Vorstand des BZP mit<br />

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zum Gedankenaustausch. Dabei lag<br />

Scheuers Priorität weniger auf Uber, sondern auf der Elektromobilität.<br />

Sie treffen uns heute gut gelaunt an.“<br />

Mit diesen Worten begannen die<br />

Funktionäre des Deutschen <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenverbands BZP ihr Gespräch<br />

mit Andreas Scheuer, zu dem der Bundesverkehrsminister<br />

eingeladen hatte. Grund<br />

der guten Laune: Wenige Minuten zuvor<br />

hatten an jenem 13. Dezember 2018 der<br />

Präsident Michael Müller, seine beiden<br />

Vizes Peter Zander und Hermann Waldner<br />

sowie Geschäftsführer Thomas Grätz erfahren,<br />

dass der Bundesgerichtshof BGH das<br />

Verbot der App UberBLACK (siehe Seite 13)<br />

bestätigt hatte.<br />

Scheuer jedoch hatte seine Prioritätenliste<br />

anders aufgestellt. Er wollte mit dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe zunächst über die Elektromobilität<br />

sprechen und formulierte dazu auch<br />

gleich seine Erwartungen: „Das Gewerbe<br />

sollte dringend die Chance ergreifen, eine<br />

Leuchtturmfunktion bei den alternativen<br />

Antrieben einzunehmen.“ Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

sei bei der Gewährleistung der Mobilität<br />

von sehr wichtiger Bedeutung.<br />

FINGER IN DIE WUNDE<br />

Von Präsident Müller auf die damit verbundenen<br />

Probleme hingewiesen, versprach<br />

Scheuer, sich dafür einsetzen, dass im<br />

<strong>Taxi</strong>bereich einzelne Fahrzeuge gefördert<br />

werden können. Der Verkehrsminister forderte<br />

den Verband auf, den Finger in die<br />

offene Wunde zu legen und die Probleme<br />

bei der Antragstellung auch mit Belegen<br />

vorzutragen. „Zudem sprach sich Scheuer<br />

dafür aus“, berichtet der BZP, „dass im kommenden<br />

Recht den Kommunen die Option<br />

gegeben wird, den <strong>Taxi</strong>unternehmen in den<br />

belasteten Städten technische Vorschriften<br />

für die Antriebsart vorschreiben zu können.<br />

Ebenfalls sagte er die Prüfung zu, ob<br />

nicht die Förderquote im öffentlichen Verkehr,<br />

also unter Einbeziehung der <strong>Taxi</strong>unternehmen,<br />

einheitlich festgesetzt wird.<br />

Im Moment erhalten Busse 80 Prozent<br />

der Mehrkosten zu den bisher eingesetzten<br />

Fahrzeugmodellen, <strong>Taxi</strong>s erhalten aber<br />

vergleichsweise nur geringe 40 Prozent.“<br />

Erst nach diesen Erörterungen kam das<br />

Gespräch auf Uber – angesprochen von<br />

BZP-Seite. Dabei betonte Scheuer, dass er<br />

EIN NEUES JAHR MIT VIEL MUSIK<br />

EIN NEUER MANN MIT MEHR AUSDAUER?<br />

Mit ihrer traditionellen Neujahrsgala hat<br />

sich die Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale 40100 bei<br />

ihren Stammkunden für deren Kundentreue<br />

revanchiert. Beim Konzert am<br />

4. Januar waren auch Gäste der österreichischen<br />

Bundes- und Landespolitik<br />

anwesend – ebenso wie <strong>Taxi</strong>vertreter aus<br />

Deutschland. Christian Holzhauser (links),<br />

Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong> 40100, begrüßte<br />

als Ehrengast Karoline Edtstadler, ÖVP-<br />

Staatssekretärin des Innenministeriums.<br />

Unter den 1.700 Gästen waren neben zahlreichen weiteren<br />

politischen Vertretern auch <strong>Taxi</strong>funktionäre wie Gökhan<br />

Keskin (Fachgruppenobmann für <strong>Taxi</strong> und Fiaker in Wien)<br />

und Bundes-<strong>Taxi</strong>obmann Erwin Leitner. Matthias Maedqe,<br />

Generaldelegierter der IRU aus Brüssel, vertrat die internationale<br />

Sparte der Personenbeförderungsbranche. Aus<br />

Deutschland waren der BZP-Präsident Michael Müller<br />

und der Geschäftsführer Thomas Grätz sowie zahlreiche<br />

Zentralenchefs deutscher <strong>Taxi</strong>zentralen (HansaFunk, <strong>Taxi</strong><br />

Hamburg, IsarFunk, <strong>Taxi</strong> Berlin, <strong>Taxi</strong> München eG, <strong>Taxi</strong><br />

Frankfurt) angereist. <br />

jh<br />

Jung, lächelnd, leger im Polohemd, ohne Krawatte und mit<br />

dem Mercedes-Benz-Schlüsselanhänger um den Hals präsentiert<br />

sich Tim Podszus auf dem Foto seinen neuen Kunden –<br />

all jenen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmern in Deutschland,<br />

die einen Stern auf der Kühlerhaube tragen. Der gebürtige<br />

Sachse (verheiratet, zwei Kinder) ist seit 2006 für den<br />

Daimler-Konzern tätig und wird die Leitung des <strong>Taxi</strong>-<br />

Branchenmanage ments übernehmen. Er tritt damit in die<br />

Fußstapfen von Jan Thomas, der nach nicht einmal 18 Monaten<br />

im Amt innerhalb des Konzerns eine andere Aufgabe übernommen<br />

hat. Parallel zum Personalwechsel ändern sich auch<br />

die betriebsinternen Zuständigkeiten. Die Betreuung der <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenkunden wird ab sofort direkt vom Flottenmanagement<br />

Mercedes-Benz Cars Vertrieb aus erfolgen.<br />

Es wäre schön, wenn mit Podszus, der sein Büro in Berlin hat,<br />

nun auch wieder eine längere Verweildauer auf dieser Position<br />

vorherrscht. Die „Laufzeit“ seiner Vorgänger war zuletzt<br />

immer kürzer geworden.<br />

jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> 40100, Daimler AG<br />

FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


keinesfalls die von der Presse kolportierte<br />

Aussage, er wolle Uber zulassen, so getätigt<br />

habe. Seine Aussage habe vielmehr gelautet,<br />

dass er sich neuen Anbietern nicht in<br />

den Weg stellen werde, sofern sie intelligente<br />

Konzepte für die kommende Mobilität<br />

vorlegen können.<br />

TAXI IST DIGITAL<br />

Beim damit eng zusammenhängenden<br />

Thema einer möglichen Änderung des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) konnte<br />

das BZP-Präsidium verdeutlichen, wie<br />

digital die Branche schon jetzt aufgestellt<br />

ist. „Insbesondere der Verweis auf die<br />

Vernetzung der Kern-Apps über die BZP-<br />

Schnittstelle sowie die bereits erreichte<br />

einheitliche Bestellung über die <strong>Taxi</strong>-Apps<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes in vielen europäischen<br />

Ländern und der geplante weitere internationale<br />

Ausbau wurde mit großem Interesse<br />

aufgenommen“, berichtete der BZP.<br />

Gegenüber Scheuer betonte man auch,<br />

dass man „keinerlei Vorbehalte gegen On-<br />

Demand-Konzepte habe. Man müsse und<br />

könne mit dem sehr intelligenten System<br />

der gesetzlichen Experimentierklausel<br />

überprüfen, ob sie denn der Daseinsvorsorge<br />

dienten. Wogegen man etwas habe, sei<br />

Thomas Grätz, Hermann Waldner, Michael Müller und Peter Zander vom BZP (v. l. n. r.) zu Gast<br />

bei Verkehrsminister Andreas Scheuer (Mitte).<br />

das Rosinenpicken, das Herausschneiden<br />

besonders lohnend erscheinender Teile aus<br />

dem ÖPNV-Gesamtkuchen.“ Die BZP-Vertreter<br />

brachten daraufhin den § 2, Absatz 7 des<br />

PBefG ins Gespräch, die sogenannte Experimentierklausel.<br />

Diese sei eine hervorragende<br />

Vorschrift, die auch von den Unternehmen<br />

des vertretenen Gewerbes stärker genutzt<br />

werden könne. Im ländlichen Raum sei die<br />

fehlende Einbeziehung des Gewerbes einer<br />

der großen Hindernisgründe, deshalb solle<br />

es stärker in die Nahverkehrsplanung eingebunden<br />

werden. „Den Gedanken fand Andreas<br />

Scheuer ausgesprochen interessant; er<br />

werde diesen Punkt bei einem im Frühjahr<br />

stattfindenden Kommunalgipfel einführen“,<br />

berichtet der BZP.<br />

Insgesamt zeigten sich Grätz, Müller,<br />

Waldner und Zander „sehr zufrieden<br />

da rüber, dass dem Bundesverkehrsminister<br />

die Problemlage des Gewerbes sehr<br />

am Herzen liegt und er die Bereitschaft<br />

verdeutlichte, die Branchenanliegen bei<br />

den kommenden Überlegungen insgesamt<br />

ausgleichend in die Novelle einzuarbeiten“.<br />

jh<br />

SCHEUERS FÜNF<br />

TAXI-PUNKTE<br />

Bei der aktuell<br />

laufenden <strong>Taxi</strong>-Diskussion<br />

um recht liche Anpassungen<br />

des PBefG müssten laut<br />

Bundesverkehrs minister<br />

Andreas Scheuer<br />

folgende Sachverhalte<br />

berücksichtigt werden:<br />

Hier werden Sie nicht geblendet.<br />

FOTOS: BZP, Tobias Koch / Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0<br />

1. Die Kunden entsagen sich vom eigenen<br />

Fahrzeug.<br />

2. Der Rechtsrahmen müsse ein gesundes und<br />

faires Umfeld garantieren; dies mit Standards,<br />

die zwecks Qualitätssteigerung vonseiten des<br />

Gesetzgebers gesetzt würden, denn Qualität<br />

müsse sich mehr als bisher auszahlen.<br />

3. Das Personenbeförderungsgesetz soll sich nicht<br />

verschlechtern.<br />

4. Der Gesetzgeber habe zu berücksichtigen,<br />

dass der Trend zu On-Demand in der Gesellschaft<br />

angekommen ist.<br />

5. Die Folgen des Rückzugs der Betriebe mit<br />

Großfahr zeugen aus dem ländlichen Raum sei<br />

eine Riesenchance für das <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagengewerbe.<br />

jh<br />

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TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

5


Glückwünsche zum 100-jährigen Bestehen: TLPA-Mitglieder und -Mitarbeiter feiern das 100-jährige Bestehen der Jahreskonferenz und Messe<br />

der TLPA mit einer großen Geburtstagstorte im Ausstellungsbereich.<br />

LEBENSZEICHEN<br />

EINES »90-JÄHRIGEN<br />

START-UPS«<br />

Wie sieht die <strong>Taxi</strong>branche in den USA ihre Zukunft? Der Blick auf eine<br />

Jubiläumskonferenz ist vielsagend, hoffnungsvoll und in manchen Dingen auch<br />

nachahmenswert.<br />

D<br />

as amerikanische <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

hat eine große Tradition. Das<br />

zeigt sich auch darin, dass dessen<br />

Verband, die <strong>Taxi</strong>cab Limousine and Paratransit<br />

Association (TLPA), zum Jahresende<br />

2018 bereits seine 100. Konferenz und<br />

Messe abhielt. Als Tagungsort hatte man<br />

sich für Las Vegas entschieden. Auffällig<br />

ist, dass die internationalen Bestrebungen<br />

der TLPA mit Ausnahme einer gesonderten<br />

Sitzung der Canadian <strong>Taxi</strong> Association (des<br />

kanadischen <strong>Taxi</strong>verbandes) verschwunden<br />

sind. Die Anzahl der internationalen Teilnehmer<br />

konnte problemlos an vier Händen<br />

abgezählt werden. Internationale Veranstaltungen<br />

gab es keine. Trotzdem war vieles<br />

anders bei dieser Konferenz. Was früher<br />

fünf Tage dauerte (einschließlich eines<br />

Tages für ein Golfturnier), wurde bei diesem<br />

festlichen Anlass auf drei Tage reduziert –<br />

der traditionelle Golf-Tag blieb jedoch. Die<br />

Messe war nicht so beeindruckend, wie<br />

sie früher in Las Vegas war – immer noch<br />

60 Aussteller, aber an viel kleineren Ständen,<br />

und die Konferenztage waren mit Seminaren,<br />

„Lernlaboren“ und zwei allgemeinen<br />

Veranstaltungen vollgestopft. Es fehlte die<br />

Zeit, sich mit Kollegen zu unterhalten. Aber<br />

es gab zwei fürstliche Empfänge im Messebereich,<br />

die für Gesprächsstoff sorgten.<br />

Wann immer man mit Betreibern zusammentraf,<br />

war die erste Frage: „Wie geht es<br />

Ihnen?“ Die häufigsten Antworten, meist<br />

in Kombination mit einem ernsthaften<br />

Gesichtsausdruck: „Wir halten durch“ und<br />

„Wir machen weiter – gerade so.“ Ein Betreiber<br />

von der Westküste musste seinen <strong>Taxi</strong>bestand<br />

von 400 auf 200 reduzieren. Aber<br />

im typisch fröhlichen amerikanischen Stil<br />

sah man Licht am Ende des von „blutrünstigen“<br />

Mitbewerbern wie Uber, Lyft und<br />

vielen anderen ähnlichen Transportation<br />

Network Companies (TNC) aufgebauten,<br />

dunklen Tunnels. Diese <strong>Taxi</strong>betreiber stehen<br />

nicht nur im Wettbewerb um Kunden,<br />

sondern auch – und das ist fast noch wichtiger<br />

– um die Fahrer (in den USA handelt<br />

es sich um selbstständige Betreiber, die für<br />

die Nutzung des Fahrzeugs, Versicherung<br />

und die Leistungen des <strong>Taxi</strong>unternehmens<br />

zahlen). „Wir müssen daran denken, dass<br />

FOTO: Wim Faber<br />

6 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

wir sowohl auf der Rückbank als auch auf<br />

den linken Vordersitzen Kunden haben“,<br />

so ein Betreiber.<br />

FAHRER WERBEN FAHRER<br />

Kein Wunder also, dass eine der kurzen<br />

Lernlaborveranstaltungen (Kollegen lernen<br />

von Kollegen in kurzen Präsentationen und<br />

offenen Diskussionen) der Anwerbung und<br />

Bindung von Fahrern gewidmet war. „Woher<br />

bekommen Sie Ihre Kontakte?“ „Aus den<br />

sozialen Medien.“ „Von besonderen Partys<br />

und Veranstaltungen.“ „Auf Empfehlung<br />

kommen sie zu uns für 600 Dollar oder sie<br />

bringen einen Freund mit, für 800 Dollar.“<br />

Einige Unternehmen setzen sogar Profiling<br />

ein (welche Art Person möchte ich einstellen<br />

und wo finde ich sie?) oder verwenden<br />

Geofencing-Methoden, durch die automatisch<br />

Nachrichten an Smartphones gesendet<br />

werden, die in die Nähe der Geschäftsniederlassung<br />

des Unternehmens kommen:<br />

„Suchen Sie Arbeit?“<br />

Alle Betreiber waren sich einig, dass<br />

die Registrierungs- und Schulungsverfahren<br />

so kurz und wirksam wie möglich sein<br />

sollten, mit Schwerpunkt auf Sicherheit.<br />

Ein Ratschlag lautete: „Lassen Sie Ihre örtliche<br />

Polizeidirektion mit neuen Fahrern<br />

sprechen.“<br />

Die Fahrer zu behalten, ist sogar noch<br />

wichtiger. Die Unternehmen haben Mitarbeiter,<br />

die als Mentoren agieren und die<br />

Fahrer an das Unternehmen binden sollen.<br />

Laut einer „Politik der offenen Tür“ helfen<br />

und beraten sie Fahrer und interagieren mit<br />

diesen in den sozialen Medien. Einer der<br />

Anwerber erklärte leicht zynisch: „Hol sie<br />

ins Unternehmen und überzeuge sie von<br />

dem Traum.“ Andere wiederum, so auch<br />

Carmel, ein Limousinenunternehmen in<br />

New York City, hat die Disponiersoftware<br />

angepasst, sodass Fahrer am Ende ihrer<br />

Schicht kurze Fahrten erhalten und dann<br />

einen letzten Auftrag, der sie in Richtung<br />

ihres Zuhauses bringt, wählen können.<br />

Die Diversifizierung auch tatsächlich<br />

umzusetzen, stellt viele vor eine Herausforderung.<br />

„Wir müssen mehr expandieren<br />

und neue Geschäftsmodelle aufnehmen –<br />

vom <strong>Taxi</strong> zu neuen Bereichen“, so der ehemalige<br />

Vorsitzende Bill Scalzi, Leiter von<br />

M7, einem großen <strong>Taxi</strong>unternehmen in<br />

Connecticut. „Wir brauchen neue Dienstleistungen,<br />

deshalb haben wir nun auch<br />

Busse im Angebot.“ Wie andere auch hat<br />

er mit seinen 100 durch Erdgas angetriebenen<br />

Kleinbussen in der Branche der medizinischen<br />

Transporte für Behinderte Fuß<br />

gefasst und Krankenfahrten mit in sein<br />

»Es besteht<br />

genügend<br />

Potenzial in<br />

Nischenmärkten.«<br />

Portfolio aufgenommen. „Wir haben uns<br />

mit einer Krankenwagenfirma und einem<br />

Krankenhaus zusammengetan und erledigen<br />

die Fahrten, bei denen es sich nicht um<br />

Notfälle handelt.“<br />

Ein Betreiber aus Toledo hat etwas Ähnliches<br />

vorzuweisen: „Häufig haben sich die<br />

Leute von mir abgewandt, wenn ich erzählt<br />

habe, ich sei in der <strong>Taxi</strong>branche tätig. <strong>Taxi</strong>s<br />

haben einen schlechten Ruf. Ich habe dann<br />

mein Unternehmen in B&W Transportation<br />

umfirmiert und um Busse erweitert. Das<br />

war das Beste, was ich tun konnte.“ Er<br />

betonte, wie wichtig Geschäftsbeziehungen<br />

sind und wie wertvoll (staatliche) Auftragsfahrten.<br />

„Regierungsangestellte behandeln<br />

uns sehr schlecht. Aber versuchen Sie, Aufträge<br />

an Land zu ziehen und geben Sie nicht<br />

auf. Versuchen Sie es immer wieder!“<br />

Andere wiederum betonten, dass<br />

klassische <strong>Taxi</strong>unternehmen ihre Stadt<br />

besser kennen als Uber oder Lyft: „Wir<br />

wissen genau, was unser Kunde will.“<br />

Ein Betreiber, der sich selbst als „90-jähriges<br />

Start-up“ bezeichnet, erklärte, dass<br />

es erforderlich sei, „sich um Mitarbeiter,<br />

die Fahrer, die Kunden und vor allem die<br />

Gemeinde, in der man lebt und arbeitet, zu<br />

kümmern. Man muss den Gemeinschaftssinn<br />

schärfen und spenden, vorzugsweise<br />

in Form von kostenfreien Fahrten. Das ist<br />

für eine gute Sache, die man unterstützen<br />

kann, und die Leute merken, dass es einen<br />

gibt. Und man sollte immer die neuesten<br />

Technologien verwenden.“<br />

Dieser (junge) Unternehmer hat mit<br />

100 <strong>Taxi</strong>s angefangen, in vier Jahren<br />

kamen 70 neue dazu. Er hat auch das Logo<br />

seiner Firma geändert und ein Herz hinzugefügt<br />

und ein System unter dem Namen<br />

„ OpenFleet“ ins Leben gerufen, das sowohl<br />

Fahrern als auch Kunden eine große Auswahl<br />

an Fahrzeugen in einem einzigen System<br />

anbietet. Seine Flotte hat er um<br />

elektrische Fahrzeuge erweitert, die an<br />

mobilen Ladestationen geladen werden,<br />

und hat seine E-<strong>Taxi</strong>s von kleinen Knotenpunkten<br />

aus losgeschickt. Er hat auch<br />

Erkenntnisse aus „Smart City“ eingesetzt,<br />

einem Programm, das US-amerikanische<br />

Städte auf Mobility-as-a-Service-Systeme<br />

vorbereiten soll.<br />

„Wir müssen die Vergangenheit in<br />

Ehren halten, uns aber schnell in Richtung<br />

Zukunft bewegen. Das Transportwesen<br />

hat eine leuchtende Zukunft vor sich.“ Mit<br />

diesen Worten eröffnete der CEO der TLPA,<br />

Al LaGasse, die Konferenz. „Die TLPA<br />

wird umstrukturiert und erhält ein neues<br />

Markenimage. Außerdem werden aktuell<br />

Bemühungen herkulischen Ausmaßes u<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

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BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

Fahrer des Jahres: Bei jeder Jahreskonferenz<br />

der TLPA erhalten <strong>Taxi</strong>-, Limousinen- und Paratransitfahrer<br />

eine besondere Anerkennung.<br />

zTrip des französischen öffentlichen Verkehrsunternehmens<br />

Transdev ist eines der neuartigen <strong>Taxi</strong>formate mit von TNCs<br />

inspirierten Elementen.<br />

Terry O’Toole (links) wurde als<br />

von seinem Vorgänger Mike<br />

auf sich genommen, um den Verein neu zu<br />

positionieren.“ Bei der Frühlingsversammlung<br />

nächstes Jahr soll das neue Logo des<br />

Vereins vorgestellt werden. Eine interessante<br />

Parallele zum BZP – der demnächst<br />

auch „umfirmieren“ will.<br />

NEUE VERBANDSVISION<br />

Beim Wachwechsel übergab der frühere<br />

Vorsitzende (Mike Pinckard) an den neuen<br />

(Terry O’Toole). Mit dem ehrgeizigen Projekt<br />

„FleetForward“ („Flotte voraus!“) stellte der<br />

neue Vorsitzende „die strategische Vision<br />

der TLPA für das nächste Jahrhundert“ vor,<br />

die neben der gesamten Branche auf den<br />

Verein selbst, die Mitgliedschaft und die<br />

Fahrer abzielt. Vier Ausschüsse sind eifrig<br />

dabei, den neuen Ansatz zu optimieren.<br />

Für die Branche bedeutet dies, dass die<br />

TLPA den Mitgliedern Schulungen anbietet,<br />

eine führende Rolle bei der Gestaltung<br />

der Vision und Ausrichtung der Branche<br />

spielt und durch Einbeziehung eines breiteren<br />

und diversifizierteren Querschnitts<br />

der Interessenvertreter und Vordenker der<br />

Branche zum Wachstum der TLPA beiträgt.<br />

Die aktuelle Struktur des Vereins mit der<br />

Aufteilung in <strong>Taxi</strong>s, Limousinen und den<br />

Paratransit wird verschwinden. Das Ziel<br />

der TLPA besteht darin, die Dienstleistungssicherheit,<br />

Bequemlichkeit, Zuverlässigkeit,<br />

Bezahlbarkeit, Umweltfreundlichkeit,<br />

Barrierefreiheit und die nachhaltigen Standards<br />

in der gesamten Branche zu erhöhen.<br />

Die Einhaltung der Sicherheits-, Betriebs-,<br />

Fahrzeug- und Fahrerstandards wird verbessert.<br />

Die TLPA wird auf eine branchenneutrale<br />

Regulierung setzen, die auf öffentliche<br />

Sicherheit und Verbraucherschutz abzielt,<br />

und ganz allgemein die Mobilität fördern.<br />

Der Verein beabsichtigt auch, seinen<br />

Mitgliedern bessere Leistungen anzu-<br />

AMSTERDAMER UBER-UNFÄLLE:<br />

PROTEST UND EINSICHT<br />

ARD-REPORTAGE:<br />

KLISCHEE UND BESTÄTIGUNG<br />

Zum Jahreswechsel häuften sich in Amsterdam Unfälle<br />

von Uber-Fahrern, bei denen Passanten schwer verletzt<br />

wurden bzw. sogar vier Todesfälle zu beklagen waren.<br />

Zu den schwer verletzten Opfern zählte auch ein neunjähriges<br />

Mädchen. Die niederländische Verkehrssicherheitsorganisation<br />

VNN forderte daraufhin die Sperrung der<br />

Uber-App. „Sie sind Kamikaze-Piloten“, sagt Rob Stomphorst<br />

vom VNN. Kritik kam auch von Hedy Borreman,<br />

der Chefin der größten <strong>Taxi</strong>zentrale in Amsterdam TCA<br />

(1.400 Taxen): „Wenn es bei uns vier Verkehrstote gegeben<br />

hätte, wäre ich keine Chefin der TCA mehr.“<br />

Die Politik antwortet auf die Unfälle mit einer Taskforce:<br />

Darin beratschlagen sich die Verkehrs-Stadträtin, die<br />

Amsterdamer Behörden und das Verkehrsministerium<br />

zusammen mit den <strong>Taxi</strong>unternehmen und Uber über die<br />

aktuellen <strong>Taxi</strong>- und Verkehrssicherheitsprobleme in<br />

Amsterdam.<br />

Uber selbst hat auf die Unfälle mit verschärften Zugangskriterien<br />

reagiert. Das Mindestalter für neue Uber-Fahrer<br />

wurde von 18 auf 21 Jahre erhöht. Auch müssen neue<br />

Fahrer mindestens ein Jahr eine Fahrerlaubnis haben.<br />

Fahrer, die jünger als 25 sind, werden zu einem Verkehrssicherheitstraining<br />

verpflichtet.<br />

wf<br />

Eine Stausteuer (siehe Seite 12) und die große Konkurrenz<br />

durch Uber bedroht massiv das New Yorker <strong>Taxi</strong>gewerbe.<br />

Diese Erkenntnis ist nicht neu, sie wird allerdings vom<br />

ARD-Magazin „Weltspiegel“ in einer halbstündigen Fernsehreportage<br />

eindrucksvoll bestätigt (zu finden in der ARD-<br />

Mediathek).<br />

Leider werden dabei auch die alten Klischees aus der<br />

Schublade gezogen. Als „Alt gegen Neu“, und „Tradition<br />

gegen Moderne“ bezeichnet die Autorin den „ungleichen<br />

Kampf“ um New Yorker Fahrgäste. 80.000 Mietwagen stehen<br />

13.500 Yellow Cabs gegenüber.<br />

Zugutehalten muss man der Autorin allerdings, dass man<br />

Klischees nur dann bedienen kann, wenn man sie auch<br />

vorfindet. Die Reportage zeigt die New Yorker <strong>Taxi</strong>fahrer,<br />

die – gewerkschaftlich organisiert – der Politik die Schuld<br />

geben, der <strong>Taxi</strong>kommission vorwerfen, sie solle sich schämen<br />

und den Gouverneur als „Trump von New York“ beschimpfen.<br />

Auf der Uber-Seite sieht man eine junge Frau, deren Arbeitsmotto<br />

ist, ihre Fahrgäste glücklicher aussteigen zu lassen,<br />

als sie eingestiegen sind.<br />

Allen gemeinsam ist ihre Liebe zur Stadt und die Erkenntnis,<br />

dass sich mit Personenbeförderung in New York längst keine<br />

amerikanischen Träume mehr erfüllen lassen. <br />

jh<br />

FOTOS: Wim Faber<br />

8 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

neuer TLPA-Vorsitzender<br />

Pinckard vereidigt.<br />

Mit dem Modell Fusion – sowohl bei Benzin- als auch Hybridantrieben<br />

– und den Transit Connect Kleinbussen hat Ford eine<br />

stetige, wenn auch nicht dominante Präsenz am US-<strong>Taxi</strong>markt.<br />

Mehrere <strong>Taxi</strong>betreiber sehen neue Investitionsgelegenheiten<br />

im aktuellen amerikanischen<br />

<strong>Taxi</strong>markt.<br />

FOTOS: Wim Faber<br />

bieten und hat es sich zum Ziel gesetzt,<br />

eine Branche mit einem besseren Image<br />

und verbesserter Leistung zu schaffen,<br />

in der Fahrer Erfolg haben. Professionalität<br />

heißt die Devise. Angesichts der Struktur<br />

der Branche, in der Fahrer als eigenständige<br />

Auftragnehmer früher oft wie Ware<br />

behandelt wurden, stellt der neue Schwerpunkt<br />

der TLPA auf die Fahrer eine Trendwende<br />

dar.<br />

Die TLPA arbeitet auch an ihrem nationalen<br />

Plattformprojekt, das eine App mit<br />

mehreren Anbietern bereitstellen soll. Ein<br />

wenig wie das ursprüngliche UpTop-Projekt<br />

der IRU, nur etwas abgemildert. Die Möglichkeit<br />

der Auswahl eines Anbieters (Curb)<br />

wurde in diesem „dynamischen Marktumfeld“<br />

fallen gelassen. Genauer gesagt gab<br />

es zu viele Partner im verbitterten Konkurrenzstreit.<br />

Auf der Frühlingsversammlung<br />

gibt es weitere Antworten – und das neue<br />

TLPA-Logo.<br />

Der vorherige Vorsitzende Mike<br />

Pinckard erklärte in seinem Jahresrückblick:<br />

„Wir erleben gerade die dynamischste<br />

Periode unserer Geschichte. Unsere Branche<br />

steht im Fokus der größten Investoren<br />

der Welt. Es wird fahrerlose Fahrzeuge und<br />

weitere Beeinträchtigungen in vielen Bereichen<br />

geben. Genau deshalb müssen wir<br />

unser Engagement für die Branche nochmals<br />

verdoppeln.“ Neben den beiden Motivationsrednern<br />

(es ging vor allem um die<br />

Verbesserung der Leistungen, der größten<br />

Schwäche der US-<strong>Taxi</strong>branche), erhielten<br />

erstmals auch fahrerlose und vernetzte<br />

Fahrzeuge ihre eigene Fachpräsentation.<br />

WACHSTUM DURCH ZUKAUF<br />

Der fesselndste Vortrag kam zum Schluss.<br />

In einem Abschnitt mit der Bezeichnung<br />

„Verdoppeln – optimistische Betreiber<br />

erzählen, warum sie <strong>Taxi</strong>flotten kaufen“<br />

wurden drei (junge) Betreiber – Bill George,<br />

zTrip, Kansas City, Chris Sweis, Yellow Cab,<br />

San Francisco und Will van der Linde, Old<br />

Dominion Transportation Group, Charlottesville<br />

– vom Vorsitzenden O’Toole<br />

zu ihrem Vertrauen in die <strong>Taxi</strong>branche<br />

befragt. Warum kaufen sie Unternehmen<br />

auf? „Der Mobilitätsmarkt wächst, wir<br />

sehen Potenzial für unsere Unternehmen<br />

an diesem wachsenden Markt und wir<br />

haben ein neues Modell für unsere Dienstleistungen<br />

entwickelt. Außerdem besteht<br />

genügend Potenzial in Nischenmärkten.“<br />

Warum gerade jetzt? „Es gibt viele Menschen,<br />

die Veränderungen ablehnen und<br />

ihre Unternehmen lieber verkaufen oder<br />

als Partner in unserem System weiterarbeiten.<br />

Man kann so gute Deals abschließen,<br />

und es gibt viele medizinische Fahrten, bei<br />

denen es sich nicht um Notfälle handelt –<br />

Diversifizierung ist die Lösung.“<br />

Der Umstrukturierungsprozess für die<br />

alten Unternehmen ist ziemlich brutal,<br />

darin sind sich die drei Betreiber/Investoren<br />

einig. Alte Prozesse werden optimiert,<br />

Systeme verändert, und häufig werden Mitarbeiter<br />

und viele Fahrer entlassen. Zum<br />

Beispiel: „Wir möchten die Fahrer von dem<br />

Grundsatz der Dienstleistung und einem<br />

neuen Konzept überzeugen, deshalb ersetzen<br />

wir sämtliche alten <strong>Taxi</strong>s durch Jahresmietwagen<br />

mit 45.000 Meilen auf dem<br />

Tacho, wir besorgen diese Fahrzeuge und<br />

lackieren sie in Silber. Die gelben <strong>Taxi</strong>s<br />

werden verschwinden, es kommen silberne<br />

von zTrip zusammen mit einer App.“<br />

Interessanterweise wenden einige dieser<br />

Unternehmen die „leichteren“ TNC-Vorschriften<br />

an, die Uber und Lyft vorbehalten<br />

sind; einige nutzen beide, sowohl <strong>Taxi</strong><br />

als auch TNC, je nach Gebiet. Ein wirklich<br />

fröhliches Ende einer eher mittelmäßig<br />

optimistischen Konferenz eines rüstigen<br />

Hundertjährigen. <br />

wf<br />

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BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

Blieben sechs Tage<br />

stehen und vertrieben<br />

damit Uber aus der Stadt:<br />

<strong>Taxi</strong>s in Barcelona.<br />

DES EINEN FREUD,<br />

DES ANDEREN FRUST<br />

Madrid und Barcelona sind beim Fußball und beim politischen Gehorsam nicht<br />

gerade Freunde. Die <strong>Taxi</strong>fahrer beider Städte waren sich dagegen einig –<br />

verbuchten bei ihren tagelangen <strong>Taxi</strong>streiks jedoch unterschiedliche Erfolge.<br />

Zuerst protestierten die Kollegen in<br />

Barcelona, dann die in Madrid.<br />

Beide kämpften für eine Regulierung<br />

der Mietwagen (VTCs), die Aufträge<br />

für Uber und Cabify ausführen. Schon im<br />

Juli 2018 war es zu einem landesweiten<br />

Streik gekommen, der nach Tagen ausgesetzt<br />

wurde, allerdings mit dem Vorbehalt,<br />

wieder zu streiken, wenn keine Besserung<br />

der Lage einträte. Dies war nun der Fall: Vor<br />

und während der Tourismusmesse Fitur in<br />

Madrid, zu der 250.000 Besucher erschienen,<br />

traten die <strong>Taxi</strong>fahrer in den Ausstand.<br />

Sie würden den Verdienstausfall während<br />

dieser Zeit in Kauf nehmen, sagten sie, sie<br />

seien „eh schon halb tot“.<br />

Zu den ersten <strong>Taxi</strong>streiks zum Thema<br />

Uber kam es in Spanien schon im Jahr<br />

2014. Im <strong>Februar</strong> 2015 wurde ein königliches<br />

Dekret erlassen, welches unter<br />

anderem besagte, dass keine neuen (VTC)-<br />

Mietwagen-Genehmigungen erteilt werden<br />

sollen, wenn das Verhältnis von einem<br />

VTC auf 30 <strong>Taxi</strong>s überschritten wird. Diese<br />

Bestimmung wurde bis heute mindestens<br />

zweimal in Einzelheiten abgeändert, das<br />

gesetzte Verhältnis von 1:30 wurde dabei<br />

allerdings jedes Mal wieder bekräftigt -<br />

zuletzt im September 2018 – als Konsequenz<br />

aus dem Streik der <strong>Taxi</strong>fahrer im<br />

Juli 2018; und es wurde den spanischen<br />

Regionalregierungen die Kompetenz übertragen,<br />

dieses Verhältnis entsprechend<br />

den Bedürfnissen der einzelnen Gemeinden<br />

anzupassen. Gleichzeitig wurden die<br />

Mietwagenkonzessionen auf vier Jahre<br />

befristet, sodass die Inhaber einer solchen<br />

Konzession, welche bis dahin noch<br />

für ganz Spanien galt und unbefristet war,<br />

nun gezwungen sind, sie nach Ablauf der<br />

Gültigkeit bei den regionalen Behörden<br />

neu zu beantragen.<br />

Zum Zeitpunkt der Aussetzung des<br />

Streiks Ende Juli 2018 berichtete die spanische<br />

Zeitung „El País“ von 4.308 VTCs in<br />

Madrid und 1.363 in Barcelona. Das entsprach<br />

einem Verhältnis von ca. 8:30 für<br />

Madrid und knapp 4:30 für Barcelona. In<br />

Madrid gibt es aktuell 15.576 <strong>Taxi</strong>s und<br />

6.559 Mietwagen, in Barcelona 10.991 <strong>Taxi</strong>s<br />

und 2.283 Mietwagen. Wie viele der Mietwagenkonzessionen<br />

auf Uber und Cabify<br />

entfallen, ist nicht bekannt (Quelle: El<br />

Mundo/Entwicklungsministerium).<br />

FALSCHE VERHÄLTNISSE<br />

Folglich hatte sich das Verhältnis von VTCs<br />

zu <strong>Taxi</strong>s nicht etwa der 1:30-Marke angenähert,<br />

im Gegenteil: Heute, nicht ganz ein<br />

halbes Jahr später, liegt das Verhältnis in<br />

Madrid bei 12,5:30 und in Barcelona bei<br />

6,25:30. Der Anstieg der Mietwagenzahlen<br />

lässt sich unter anderem darauf zurückführen,<br />

dass die ganze Zeit über eine Möglichkeit<br />

bestand, die Erteilung einer<br />

Konzession gerichtlich zu erstreiten.<br />

Der Streik dauerte in Barcelona sechs<br />

Tage und führte zu äußerst zufriedenstellenden<br />

Ergebnissen. Die katalanische<br />

Regionalregierung verfügte, dass die VTCs<br />

vom Kunden wenigstens 15 Minuten vor<br />

Fahrtantritt per Smartphone reserviert<br />

werden müssen. Das Rathaus in Barcelona<br />

will diese obligatorische Wartezeit demnächst<br />

sogar auf eine Stunde erhöhen. Da<br />

die neue Regelung auch gleich zum<br />

1. Fe bruar in Kraft trat, zogen sich sowohl<br />

Uber als auch Cabify postwendend aus Barcelona<br />

zurück. Diese Wartezeitregelung für<br />

die Mietwagenplattformen sei unvereinbar<br />

mit dem Geschäftsmodell, das auf möglichst<br />

schnelle Verfügbarkeit setze, hieß es<br />

aufseiten der App-Vermittler.<br />

Fortan standen jene VCT-Fahrer, die als<br />

Fahrer für Uber und Cabify seit dem 1. <strong>Februar</strong><br />

ohne Vermittlung waren, arbeitslos auf<br />

der Straße. wollen Katalonien auf 1,1 Milliarden<br />

Euro Schadenersatz verklagen.<br />

Derweil ermutigten die Erfolge aus Barcelona<br />

auch die Madrider <strong>Taxi</strong>kollegen,<br />

ihren Streik fortzusetzen. Die Forderungen<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes zur Regulierung der<br />

VCTs sahen vor, Mietwagenbestellungen<br />

nur als Vorbestellungen mit einer Mindestvorlaufzeit<br />

von einer Stunde zu erlauben,<br />

dazu das Verbot, Fahrgäste ohne Bestellung<br />

zu befördern, und drittens eine Mindesttourenlänge<br />

von fünf Kilometern.<br />

Zudem ein Verbot, sich im öffentlichen<br />

Straßenraum bereitzuhalten, und die<br />

Pflicht, nach Beendigung einer Fahrt zu<br />

einem bestimmten Parkplatz zurückzukeh-<br />

FOTO: Nissan<br />

10 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

Blieben mehr als zwei Wochen<br />

stehen, konnten aber die<br />

Politik nicht überzeugen:<br />

<strong>Taxi</strong>s in Madrid.<br />

ren. Doch anders als in Barcelona gab die<br />

Regierung in Madrid nicht nach. Der Präsident<br />

der Gemeinde Madrids, Ángel Garrido<br />

(PP), bezeichnete die Vorschläge als<br />

noch radikaler als die vorherigen. Sie hätten<br />

ausschließlich die Abschaffung der<br />

VCTs zum Ziel. Der Sprecher der Federación<br />

Profesional del <strong>Taxi</strong> de Madrid, José<br />

Miguel Fúnez, konterte darauf mit dem<br />

Vorwurf an die Landesregierung, „den <strong>Taxi</strong>sektor<br />

zu kriminalisieren (wir sind <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

und keine Terroristen!) und den Konflikt<br />

zu politisieren“.<br />

Dabei enthalten die Aussagen der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

durchaus gesellschaftspolitische<br />

(und berechtigte) Kritikpunkte: Sie sehen<br />

ihren Kampf als gesellschaftspolitisch notwendig.<br />

„Es geht hier um etwas, das über<br />

den Konflikt im <strong>Taxi</strong>gewerbe hinausgeht.<br />

(…) Das geht viel tiefer als ein Krieg zwischen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrern und Fahrdiensten. Hier<br />

geht es um Raubtierkapitalismus, die Uberisierung<br />

der Wirtschaft. Es geht um prekäre<br />

Arbeitsbedingungen. Der Kampf, den<br />

wir <strong>Taxi</strong>fahrer im Moment führen, ist der<br />

Kampf der gesamten Gesellschaft, die<br />

hochwertige öffentliche Dienstleistungen<br />

will, egal ob im Verkehr, im Gesundheitssektor<br />

oder in der Bildung.“<br />

Doch diese berechtigten Mahnungen<br />

blieben bei Garrido unerhört und mit<br />

jedem weiteren Tag des Streiks wurde es<br />

für die Madrider <strong>Taxi</strong>fahrer existenzbedrohender.<br />

Viele waren gezwungen, sich Geld<br />

zu leihen, um die mehr als zweiwöchige<br />

Arbeitsunterbrechung zu überstehen.<br />

Schließlich stimmten 54 Prozent nach<br />

mehr als zwei Wochen Streik für einen<br />

Abbruch. An der Abstimmung hatten sich<br />

7.843 von 20.961 stimmberechtigten Fahrern<br />

beteiligt. Dennoch sehen die Sprecher<br />

der <strong>Taxi</strong>verbände die Arbeitskampfmaßnahmen<br />

nicht als gescheitert.<br />

Sie sagten gegenüber spanischen Medien,<br />

die kategorische Ablehnung ihrer Forderungen<br />

durch „die korrupteste Partei<br />

Spaniens“ hätte eine Vereinigung des <strong>Taxi</strong>sektors<br />

bewirkt und ihm mehr Kraft gegeben<br />

für einen „langen Kampf“, der<br />

beibehalten würde: „Wir werden gewinnen:<br />

Es ist eine Frage der Zeit.“ jh, ys<br />

ÖSTERREICH:<br />

WARTEN AUF DIE GLEICHSTELLUNG<br />

ZÜRICH:<br />

WARTEN AUF DIE SCHLUSSABSTIMMUNG<br />

FOTO: Fotolia / Noradoa<br />

In Österreich warten die <strong>Taxi</strong>fahrer ganz gespannt auf<br />

die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums.<br />

Seit knapp einem Jahr verhandelt man bereits mit dem<br />

Minister und dessen Beamten über eine Anpassung des<br />

Gelegenheitsverkehrsgesetzes. Ende Dezember kündigte<br />

der Pressesprecher des Ministeriums ein Ergebnis für das<br />

erste Quartal <strong>2019</strong> an, doch mittlerweile rechnet man<br />

damit, dass es Sommer wird, weil Verkehrsminister Norbert<br />

Hofer (FPÖ) auf Widerstand vonseiten der ÖVP stößt.<br />

Im neuen Gesetz könnte die bisherige Unterscheidung<br />

zwischen <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen Geschichte sein. Eine solche<br />

Aufhebung der bisherigen Trennung hatten Vertreter des<br />

österreichischen <strong>Taxi</strong>gewerbes gefordert.<br />

Das würde auch bedeuten, dass für Mietwagen eine<br />

Tarifpflicht gelten solle. Martin Essl, Chef von Uber Österreich,<br />

sieht das laut einem Bericht des „Standard“ eher<br />

kontraproduktiv. Durch Fixpreise und eine reglementierte<br />

Vergabe von Fahrerlizenzen falle das Nachfrage-Element<br />

weg. Die angekündigte Reform sieht Essl als positiv an –<br />

solange sie Chancengleichheit enthalte. Es ist schon kurios,<br />

dass ausgerechnet jemand, der bisher nachweislich gegen<br />

geltendes Recht verstoßen hat, nun plötzlich Chancengleichheit<br />

fordert.<br />

jh<br />

Im Kanton Zürich soll demnächst ein neues <strong>Taxi</strong>gesetz mit<br />

dem sperrigen Namen „Gesetz über die Personenbeförderung<br />

mit <strong>Taxi</strong>s und Limousinen (PTLG)“ verabschiedet werden.<br />

Schon der Titel verrät, dass darin auch die Limousinendienste<br />

reglementiert werden, zu denen auch UberX und UberBlack<br />

zählen. Neu wird beispielsweise sein, dass sich die Fahrer<br />

beim Kanton registrieren und ihr Fahrzeug mit einer Plakette<br />

kennzeichnen müssen. Das erleichtert die Kontrollarbeit der<br />

Polizei.<br />

Die <strong>Taxi</strong>branche zeigt sich zufrieden mit der Regelung. „Die<br />

Vorlage ist ein ausgewogener Vorschlag, der für gleiche<br />

Spielregeln für alle sorgt, ohne die Wirtschaft oder deren<br />

Entwicklung zu behindern“, sagt dazu die Branchenvertretung<br />

ASTAG.<br />

Die emotional geführten Beratungen des Kantonsparlaments<br />

wurden im Dezember abgeschlossen, die Schlussabstimmung<br />

wäre für den Januar vorgesehen gewesen, verzögert sich aber<br />

auf unbestimmte Zeit. „Die zweite Lesung des <strong>Taxi</strong>gesetzes ist<br />

noch nicht terminlich festgelegt. Es steckt noch in der Beratung<br />

zwischen Redaktionskommission und Sachkommission“,<br />

verriet die Kantonsratspräsidentin Yvonne Bürgin gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Momentan ist es schwierig, abzuschätzen, wann<br />

mit der Schlussabstimmung gerechnet werden kann.“ jh<br />

TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

11


BLICK ÜBER DEN TELLERRAND<br />

»SELBSTMORDSTEUER«<br />

ZUR STAUBEKÄMPFUNG<br />

Seit Anfang <strong>Februar</strong> werden in New York Staugebühren erhoben.<br />

Sowohl <strong>Taxi</strong>- als auch Mietwagenfahrer hatten dagegen protestiert.<br />

Sie müssen die Gebühr nun auf den Fahrpreis aufschlagen.<br />

Bei jeder Fahrt mit einem <strong>Taxi</strong> oder<br />

Mietwagen (TNC), die im Gebiet<br />

von New York City im Bezirk Manhattan<br />

südlich der 96. Straße beginnt, endet<br />

oder dieses durchquert, wird eine Gebühr<br />

von 2,50 Dollar ( für <strong>Taxi</strong>) bzw. 2,75 Dollar<br />

(für TNC) fällig. Die Megacity reagiert<br />

damit auf die katastrophale Entwicklung<br />

des New Yorker Verkehrs in den letzten fünf<br />

Jahren. Zuletzt wurde im August 2018 versucht,<br />

dem wachsenden „Uber-Stau“ mit<br />

einem mindestens einjährigen Stopp von<br />

TNC-Neuzulassungen Einhalt zu gebieten.<br />

Derzeit fahren in New York rund<br />

13.500 <strong>Taxi</strong>s, 80.000 TNCs und zusätzlich<br />

noch ungefähr 5.500 Green Cabs, welche aber<br />

in der sogenannten Stauzone im CBS (Central<br />

Business District) südlich der 96. Straße in<br />

der Regel nicht verkehren dürfen.<br />

TODESSPIRALE U-BAHN<br />

Was aktuelle US-Studien (z. B. Schaller „The<br />

New Automobility“) über die Wirkungsweise<br />

der TNCs wie Uber und Lyft bereits feststellten,<br />

offenbart sich überdeutlich in der<br />

„Todesspirale“ der New Yorker U-Bahn: Wie<br />

der „Guardian“ im November 2018 berichtete,<br />

reduzierten sich die erwarteten Einnahmen<br />

der New Yorker Verkehrsbetriebe<br />

(MTA) aufgrund sinkender Fahrgastzahlen<br />

zwischen Juli und November 2018 um<br />

485 Millionen Dollar. Zudem gäbe es einen<br />

Investitionsbedarf in Höhe von ca. 40 Milliarden<br />

Dollar für ein noch aus der Zeit vor<br />

dem Zweiten Weltkrieg stammendes Signalsystem<br />

der U-Bahn. Durch den Hurrikan<br />

Sandy (2012) entstanden Schäden an der<br />

sogenannten L-Tube, einer U-Bahn Linie,<br />

die täglich 250.000 Pendler von Brooklyn<br />

nach Manhattan und wieder zurück transportiert.<br />

Die nötigen Reparaturarbeiten<br />

beginnen in diesem April.<br />

Die Zahl der Verspätungen im öffentlichen<br />

Nahverkehr habe sich verdreifacht:<br />

Im Jahr 2012 waren es noch rund 20.000<br />

monatlich, im Mai 2017 bereits 67.450. Der<br />

volkswirtschaftliche, monatliche Schaden<br />

durch verlorene Arbeitszeit gerade für<br />

weniger wohlhabende New Yorker Bürger,<br />

die auf die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

angewiesen sind, wird auf 390 Millionen<br />

Dollar jährlich beziffert.<br />

Parallel zu fehlenden Investitionen in<br />

den öffentlichen Nahverkehr und sinkenden<br />

Einnahmen aufgrund schwindender<br />

Fahrgastzahlen stiegen die Zahlen der<br />

TNCs und somit auch die derer Nutzer<br />

(Uber startete in New York im Mai 2011,<br />

Lyft im Jahr 2012). Nicht zuletzt auch<br />

Werbe aktionen für Pendler, wie beispielsweise<br />

Ubers Abo-Angebot im Sommer 2016<br />

in Manhattan mit Preisen pro Fahrt deutlich<br />

unter denen der öffentlichen Verkehrsmittel,<br />

beförderten diese Entwicklung.<br />

Von den Staugebühren, deren Erhebung<br />

eigentlich schon zu Beginn des Jahres<br />

starten sollte, fließen 50 Cent pro Fahrt<br />

in die Kassen der New Yorker Verkehrsbetriebe<br />

(MTA). So könnten jährlich 400 Millionen<br />

für den Erhalt der öffentlichen<br />

Verkehrsmittel erwirtschaftet werden. Die<br />

technische Umsetzung erfolgt mittels<br />

eines RFID-Chip-Systems namens E-Zpass.<br />

Über den Verbleib der restlichen Einnahmen<br />

wird nichts berichtet, es wird<br />

geschätzt, dass 20 bis 30 Prozent in den<br />

Aufbau, die Erhebung und Verwaltung des<br />

Mautsystems fließen.<br />

WENIGER FAHRGÄSTE?<br />

Die verspätete Einführung der Staugebühren<br />

resultiert aus einer einstweiligen Verfügung,<br />

die <strong>Taxi</strong>fahrer erwirkt haben, die<br />

diese als „Selbstmordsteuer“ bezeichneten.<br />

Sie befürchten einen Fahrgastrückgang, da<br />

der Grundpreis für eine Fahrt sich durch<br />

die Gebühr auf sechs Dollar erhöht.<br />

Ansteigen werden die Preise auch für<br />

Fahrten mit Uber oder Lyft, dort allerdings<br />

nicht alleine aufgrund der Staugebühren.<br />

Ebenfalls seit dem 1. <strong>Februar</strong> gilt ein<br />

gesetzlicher Mindestlohn von 17,22 Dollar<br />

pro Stunde für deren Fahrer. ys, ml<br />

FOTO: Pixabay<br />

12 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


RECHT<br />

UBERBLACK-VERBOT:<br />

DER ANFANG<br />

VOM ENDE?<br />

Seit Ende Januar steht schwarz auf weiß, was am 13. Dezember vom<br />

Bundesgerichtshof bereits mündlich verkündet wurde: Die App UberBlack<br />

verstößt gegen geltendes Recht. Muss nun auch UberX verboten werden?<br />

FOTO: Günni<br />

Knapp sieben Wochen waren seit der mündlichen Verkündung<br />

vom 13. Dezember vergangen, ehe der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) Ende Januar den mündlichen Taten auch schriftliche<br />

Worte folgen ließ. In der 27-seitigen Urteilsbegründung sind neben<br />

der Einstufung von Uber als Verkehrsdienstleister<br />

vor allem jene Passagen<br />

beachtenswert, in denen der App eindeutige<br />

Verstöße gegen das PBefG nachgewiesen<br />

werden. Diese könnten auch<br />

ein Verbot der Apps UberX und ähnlicher<br />

Applikationen rechtfertigen.<br />

Konkret nennt das Urteil den Paragrafen<br />

49, Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG). Hier definiert<br />

das Gesetz den „Verkehr mit Mietwagen<br />

als Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen,<br />

die nur im Ganzen<br />

zur Beförderung gemietet werden<br />

und mit denen der Unternehmer<br />

Fahrten ausführt, deren Zweck,<br />

Ziel und Ablauf der Mieter<br />

bestimmt und die nicht Verkehr<br />

mit Taxen […] sind“. Satz zwei<br />

dieses Paragrafen schreibt vor,<br />

dass mit „Mietwagen nur Beförderungsaufträge<br />

ausgeführt werden<br />

dürfen, die am Betriebssitz<br />

oder in der Wohnung des Unternehmers<br />

eingegangen sind“. Daran<br />

schließt Satz 3 an, wonach der Mietwagen<br />

nach Beendigung des Fahrtauftrags<br />

„unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren“<br />

habe, „es sei denn, er hat vor<br />

der Fahrt von seinem Betriebssitz oder<br />

der Wohnung oder während der Fahrt<br />

fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag<br />

erhalten“. In einem letzten<br />

Satz des Paragrafen 49, Abs. 4 wird<br />

eine klare Trennlinie zum <strong>Taxi</strong> gezogen:<br />

„Annahme, Vermittlung und Ausführung<br />

von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten<br />

des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen<br />

weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung<br />

mit dem Taxenverkehr zu führen.“<br />

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

der App UberBlack einen Verstoß gegen<br />

diese Regelungen vorgeworfen und per<br />

einstweiliger Verfügung verlangt, den<br />

Einsatz der App in Berlin zu unterlassen.<br />

Das Landgericht Berlin hatte der<br />

Klage am 9. <strong>Februar</strong> 2015 stattgegeben<br />

(AZ 101 O 125/14). Uber war daraufhin<br />

in Berufung gegangen und musste am<br />

11. Dezember 2015 vor dem Kammergericht<br />

(KG) eine erneute Niederlage<br />

einstecken (AZ 5U 31/15). Mit Urteil<br />

vom 13. Dezember 2018 (AZ IZR 3/18)<br />

bestätigte der Bundesgerichtshof das<br />

KG-Urteil. Das Verbot von UberBlack<br />

in Berlin ist somit rechtskräftig.<br />

Der US-Vermittler hatte die App<br />

bereits vor Jahren aus dem Programm<br />

genommen und durch<br />

UberX ersetzt, während man in<br />

München noch bis heute neben<br />

UberX auch UberBlack als teurere<br />

Variante anbietet.<br />

Letztendlich führe genau jener<br />

oben aufgeführte Paragraf 49,<br />

Absatz 4 zu einem Verbot, bestätigte<br />

der BGH vollumfänglich die Einschätzung<br />

des Kammergerichts. Mietwagen<br />

dürfen nur Beförderungsaufträge<br />

ausführen, die zuvor am Betriebssitz<br />

des Unternehmens eingegangen sind.<br />

Ein solcher Auftrag gilt nicht als am<br />

Betriebssitz eingegangen, wenn der<br />

Fahrer einen ihm unterwegs erteilten<br />

Beförderungsauftrag seiner Zentrale<br />

mitteilt und diese dann der Beförderung<br />

zustimmt. So hatte es der BGH bereits<br />

in einem Fall im Jahr 1989 bewertet. u<br />

?<br />

Wird nun die UberApp komplett verboten?<br />

TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

13


Ursprung in der Hauptstadt: Dank der Klage eines Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmens wurde nach über vierjähriger Verfahrensdauer ein wegweisendes<br />

Uber-Urteil gesprochen. Zur Erinnerung: Als damals die Klage eingereicht wurde, fand die erste <strong>Taxi</strong>demo gegen Uber statt.<br />

Die Parallelen zum aktuellen Streitfall waren offensichtlich: Uber<br />

vermittelte über seine App UberBlack Fahrtaufträge an Mietwagenunternehmen<br />

mit gültiger Mietwagenkonzession. Die bei Uber-<br />

Black eingehenden Bestellungen wurden an einen Server in den<br />

Niederlanden (wo Uber seinen Firmensitz hat) weitergeleitet. Von<br />

dort erhielt der Fahrer des freien Mietfahrzeugs, das sich zum<br />

Zeitpunkt des Auftrags am nächsten zum Fahrgast befand, den<br />

Fahrtauftrag, den er zu bestätigen hatte. Zeitgleich erfolgte per<br />

E-Mail eine Benachrichtigung an das Mietwagenunternehmen.<br />

Aufgrund dieses Ablaufs „ist die Smartphone-Applikation Uber-<br />

Black in der hier beanstandeten Version mit § 49, Abs. 4, Satz 2<br />

PBefG unvereinbar“, schreibt der BGH in seinem Urteil. „Die Bedingung,<br />

dass Mietwagen erteilte Beförderungsaufträge zunächst am<br />

Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist nicht erfüllt,<br />

wenn der Fahrer unmittelbar und gleichzeitig mit dem Betriebssitz<br />

über einen Beförderungsauftrag unterrichtet wird.“<br />

Die unmittelbare Annahme von Beförderungsaufträgen durch<br />

den Fahrer während der Fahrt sei ausschließlich <strong>Taxi</strong>s vorbehal-<br />

KEINE MOIA-GENEHMIGUNG IN BERLIN<br />

CABDO DARF SEINEN NAMEN BEHALTEN<br />

Die Berliner Verwaltung hat eine im August von der VW-<br />

Tochter Moia nach § 2 Absatz 7 beantragte Genehmigung<br />

für 1.000 Shuttle-Fahrzeuge nicht genehmigt. Die Ablehnung<br />

bestätigte ein Sprecher der Senatsverwaltung für<br />

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anfang <strong>Februar</strong> gegenüber<br />

Heise online. Begründung: In Berlin gäbe es bereits<br />

zwei Anbieter für solche Shuttledienste. Einer davon sind<br />

die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die gemeinsam mit<br />

der Daimler-Tochter Via als Joint Venture rund 100 „Berlkönige“<br />

betreiben. Ebenfalls als Sammeltouren betreibt die<br />

Bahn-Tochter CleverShuttle einen Ride-Sharing Fahrdienst<br />

mit etwa 30 Fahrzeugen.<br />

Der Senat wolle mit diesen zwei Anbietern „belastbare<br />

Erkenntnisse zu Auswirkungen auf die private Pkw-Nutzung,<br />

den öffentlichen Nahverkehr und das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

gewinnen“, sagte der Sprecher gegenüber Heise online. Die<br />

Genehmigung eines dritten Anbieters im gleichen Fahrgebiet<br />

sei „kontraproduktiv, weil sie die Ergebnisse verfälsche“.<br />

Zudem sehe das Berliner Mobilitätsgesetz vor, „dem<br />

ökologisch besonders nachhaltigen Bahn-, Bus-, Rad- und<br />

Fußverkehr den Vorrang in Verkehrsfragen“ zu geben. Aus<br />

Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes ist diese Haltung der Senatsverwaltung<br />

begrüßenswert. Allerdings muss man sich fragen,<br />

warum gerade der letzte Punkt der Begründung nicht auch<br />

auf CleverShuttle und auf Berlkönig angewendet wird. jh<br />

Der im westfälischen Dortmund agierende Personenbeförderer<br />

Cabdo darf weiterhin mit diesem Namen für eine<br />

Vermittlungs-App werben. Die <strong>Taxi</strong> Dortmund eG ist mit einer<br />

Unterlassungsklage vor dem Landgericht Dortmund (AZ 4O<br />

151/18) gescheitert. Über die Cabdo-App können sich Fahrgäste<br />

in Dortmund ein <strong>Taxi</strong> oder eine schwarze Limousine aus<br />

dem Fuhrpark der Your Driver GmbH bestellen.<br />

Die Verwendung des Begriffs Cabdo verstoße laut Ansicht<br />

der <strong>Taxi</strong> Dortmund eG gegen § 49, Absatz 5 des PBefG, weil<br />

sie zur Verwechslung mit dem <strong>Taxi</strong>verkehr führe. Dem widersprach<br />

das Gericht. Man dürfe zwar davon ausgehen, dass in<br />

Dortmund genügend Menschen den englischen Begriff „Cab“<br />

ins Deutsche („<strong>Taxi</strong>“) übersetzen können, doch sei dies die<br />

einzige Verbindung, die überhaupt zum <strong>Taxi</strong>verkehr gegeben<br />

ist, da die von Cabdo bereitgehaltenen Mietwagen den <strong>Taxi</strong>s<br />

nicht ähneln würden.<br />

Dazu komme, dass eine mögliche Beziehung zum <strong>Taxi</strong>verkehr<br />

dadurch abgeschwächt werde, „dass das Wort in Verbindung<br />

mit den weiteren Buchstaben ,do‘ gebraucht wird, daher nicht<br />

ohne Weiteres als eigenständiges Wort und damit das englische<br />

Wort für <strong>Taxi</strong> zu erkennen ist“.<br />

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Genossenschaft<br />

in Berufung geht, wolle man in einer gemeinsamen Sitzung<br />

des Vorstands mit dem Aufsichtsrat entscheiden, teilte die<br />

<strong>Taxi</strong> Dortmund eG gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> mit. <br />

jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

14 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


RECHT<br />

»UberBlack ist in der<br />

hier beanstandeten Version<br />

mit § 49, Abs. 4, Satz 2,<br />

PBefG unvereinbar.«<br />

Aus dem Urteil des BGH<br />

ten, schreibt der BGH. Das PBefG sehe dies als entscheidendes<br />

Abgrenzungsmerkmal zwischen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen.<br />

Hinsichtlich der Einschränkung, wonach Mietwagenfahrer<br />

einen Auftrag auch fernmündlich annehmen dürfen, stellt der<br />

BGH klar: „Aus dem Zusammenhang der in §49, Abs. 4 PBefG<br />

getroffenen Regelungen ergibt sich, dass es sich bei den fernmündlich<br />

während der Fahrt erhaltenen Beförderungsaufträgen<br />

im Sinne von Satz 3 dieser Bestimmung nur um solche handeln<br />

kann, die zuvor gemäß Satz 2 am Betriebssitz des Unternehmers<br />

eingegangen und dem Fahrer von dort mitgeteilt worden sind.“<br />

Erfolgreicher Kläger:<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer Richard Leipold.<br />

BGH DENKT WIE DER EUGH<br />

Neben diesen Begründungen hat der BGH auch sämtliche von Uber<br />

angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken zurückgewiesen<br />

und sich nahezu vollumfänglich sowohl der Einschätzung des<br />

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des OHG in Österreich<br />

angeschlossen. Uber hatte argumentiert, dass die Regelungen mit<br />

den europäischen Vorschriften zur Dienstleistungsfreiheit nicht<br />

vereinbar seien (u. a. mit Artikel 56, Absatz 1, AEUV). Da Artikel<br />

58 des gleichen Gesetzes Verkehrsdienstleistungen ausdrücklich<br />

ausnimmt, galt es von gerichtlicher Seite zu klären, ob Uber<br />

als Auftragsvermittler als ebensolcher Verkehrsdienstleister einzustufen<br />

sei. Denn das wiederum bedeutet, dass sich Uber nicht<br />

auf europäische Bestimmungen berufen kann, sondern in vollem<br />

Umfang der nationalen Rechtsprechung unterliegt.<br />

Der BGH räumt zwar ein, dass „ein Vermittlungsdienst, der<br />

in der Herstellung einer Verbindung zwischen einem Fahrer und<br />

einem Fahrgast besteht, grundsätzlich eine Dienstleistung darstellt,<br />

die sich von der Verkehrsdienstleistung unterscheidet, die<br />

in der körperlichen Handlung der Beförderung […] mittels eines<br />

Fahrzeugs besteht“.<br />

Jedoch sei ein Vermittlungsdienst dann als Verkehrsdienstleister<br />

einzustufen, „wenn er integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung<br />

ist, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung<br />

besteht“. Der BGH übernimmt mit dieser Einschätzung die Argumentation<br />

des EuGH. Als Anhaltspunkte für einen solchen integralen<br />

Bestandteil nennen EuGH, OHG und BGH den entscheidenden<br />

Einfluss auf die Bedingungen der Leistungserbringung (festgelegter<br />

Fahrpreis) oder einen einheitlichen Marktauftritt, indem die<br />

zur Flotte gehörenden Fahrzeuge als „Uber“ bezeichnet werden.<br />

Fazit: Auf Basis dieses Urteils hofft die <strong>Taxi</strong>branche, nun auch<br />

ein Verbot der ähnlich agierenden Apps UberX, UberVan etc. auf<br />

juristischem Weg durchsetzen zu können. Ebenso könnte der BGH-<br />

Spruch auch die Genehmigungsbehörden ermutigen, ein behördliches<br />

Verbot der App auszusprechen. Entscheidend dafür wird<br />

sein, wie man die aktuelle Vorgehensweise von Uber juristisch<br />

bewertet. Denn anders als noch bei UberBlack in Berlin hat der<br />

US-Vermittler sein Verfahren mittlerweile umgestellt und sendet<br />

Bestellungen zunächst für 30 Sekunden per E-Mail an den<br />

Betriebssitz des Mietwagenunternehmens, ehe der Auftrag in das<br />

Auto des Fahrers geschickt wird. Ob das allerdings ausreicht, um<br />

die gesetzliche Forderung (Auftragseingang am Betriebssitz) zu<br />

TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

erfüllen oder nur als Umgehung des § 49, Abs. 4 zu interpretieren<br />

ist, wird wohl abermals ein Gericht entscheiden müssen. Aktuell<br />

läuft dazu ein Verfahren in München. Als Anwältin der <strong>Taxi</strong>seite<br />

fungiert hier Alexandra Decker. Sie hatte auch im nun endgültig<br />

entschiedenen Verbot von UberBlack den klagenden Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Richard Leipold juristisch vertreten. <br />

jh<br />

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TAXIZENTRALEN + VERBÄNDE<br />

NEWSTICKER<br />

NEUER MANN IN BADEN<br />

Tobias Lang hat zum 1. Januar im<br />

Verband des Verkehrsgewerbes<br />

Baden e. V. die Geschäftsführung<br />

übernommen und trägt damit auch<br />

die Verantwortung für die Aktivitäten<br />

der Fachgruppe <strong>Taxi</strong>. Geschäftsführender<br />

Vorstand des Verbands,<br />

der sowohl die Interessen der badischen<br />

Gütertransport- als auch der<br />

Personenbeförderungsbranche vertritt,<br />

ist nach wie vor Peter Welling.<br />

Vor seiner neuen Aufgabe war Lang<br />

als Rechtsanwalt mit arbeitsrechtlichem<br />

Schwerpunkt tätig und seit<br />

2010 Projektleiter im Bereich Kraftfahrergewinnung<br />

und -ausbildung<br />

im Bildungswerk des Verkehrsgewerbes<br />

Baden GmbH. Markus<br />

Strecker, Vorgänger von Tobias Lang,<br />

wurde zum Jahreswechsel neben<br />

Peter Welling zum geschäftsführenden<br />

Vorstand der SVG Baden eG<br />

berufen.<br />

jh<br />

Tobias Lang,<br />

Ansprechpartner<br />

für <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

in Baden.<br />

SIXT KOOPERIERT MIT<br />

TAXIZENTRALEN<br />

Eine in Kürze neu erscheinende<br />

Mobilitäts-App des Unternehmens<br />

Sixt wird auch die <strong>Taxi</strong>bestellung<br />

integriert haben. Der Weltkonzern<br />

arbeitet dabei ausschließlich mit den<br />

örtlichen <strong>Taxi</strong>zentralen zusammen.<br />

Per Schnittstelle mit den beiden Systemanbietern<br />

GefoS und fms werden<br />

die Bestellungen automatisiert in das<br />

Vermittlungssystem der <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

geleitet und von dort an die angeschlossenen<br />

Fahrzeuge vermittelt.<br />

Der Kunde bezahlt bargeldlos über<br />

Sixt, die wiederum rechnen mit den<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen ab. Die Testphase<br />

wurde in München mit den dortigen<br />

Zentralen TAXI-MÜNCHEN eG und<br />

IsarFunk durchgeführt. Nach dem<br />

offiziellen Start sollen unter anderem<br />

auch <strong>Taxi</strong>zentralen in Hamburg,<br />

Berlin, Frankfurt, Köln und Amsterdam<br />

eingebunden werden. jh<br />

TAXIZENTRALE<br />

MAGDEBURG<br />

WEHRT SICH<br />

ERFOLGREICH<br />

Als mytaxi in Magdeburg startete, hat die dortige<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale weder geklagt noch gejammert.<br />

Man hat sich stattdessen auf die eigenen Stärken<br />

konzentriert und diese aktiver beworben.<br />

Eine Pressemeldung von mytaxi zu Jahresbeginn proklamierte ein großes<br />

Wachstum der App. Man habe den Umsatz europaweit um 75 Prozent<br />

gesteigert und werde auch in den Folgejahren weiter expandieren, hieß<br />

es. Dabei konzentriert sich die Daimler-Tochter bei ihren Ausweitungen nicht<br />

nur auf weitere europäische Metropolen, sondern startet nach und nach auch in<br />

mittelgroßen Städten. Seit Oktober ist man beispielsweise in Magdeburg, der<br />

Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt.<br />

Die dortige genossenschaftlich strukturierte <strong>Taxi</strong>zentrale wollte dies allerdings<br />

nicht widerstandslos hinnehmen und ergriff Gegenmaßnahmen. „Wir haben<br />

zeitgleich begonnen, unsere eigene App ‚<strong>Taxi</strong> Deutschland‘ stärker zu bewerben“,<br />

schildert Zentralenvorstand Frank Tempel gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Neben Anzeigen<br />

in der Zeitung wurden Flyer und andere Give-aways produziert, die über die<br />

Fahrer an die Kunden verteilt wurden.<br />

Dies habe sich laut Tempel auch unmittelbar bemerkbar gemacht, weil die<br />

Anzahl der App-Bestellungen spürbar zugenommen habe, auch wenn sie in Relation<br />

zur telefonischen Auftragsannahme weiterhin nur einen kleinen Bereich<br />

ausmacht.<br />

IM VERBUND VON TAXI DEUTSCHLAND<br />

<strong>Taxi</strong> Magdeburg vermittelt seine Aufträge über das GefoS-System und ist somit<br />

auch dem Verbund der App „<strong>Taxi</strong> Deutschland“ angeschlossen. „Es war wichtig,<br />

dass wir zum Start von mytaxi den Magdeburgern gleich unsere fertige App-<br />

Alternative präsentieren konnten, über die wir mittlerweile genauso bargeldlos<br />

abrechnen wie unser neuer Wettbewerber“, freut sich Tempel und hebt den klaren<br />

Vorteil bei der Verfügbarkeit hervor. „Wir vermitteln in Magdeburg an 126<br />

angeschlossene <strong>Taxi</strong>s und sind innerhalb von drei Minuten beim Kunden.“ Dass<br />

beim Mitbewerber laut Beobachtungen der Magdeburger <strong>Taxi</strong>kollegen die<br />

Anfahrtszeiten ein Vielfaches davon betragen, liege auch daran, dass nur wenige<br />

Magdeburger Kollegen mytaxi aktiv nutzen. Vielleicht eine Folge dessen, dass<br />

die Kosten pro Auftrag zu teuer seien.<br />

Tempel, der selbst drei <strong>Taxi</strong>s in Magdeburg besitzt, hat direkt verglichen:<br />

„Hätte ich bei meinen <strong>Taxi</strong>s alle Funkaufträge anstatt von unserer Zentrale von<br />

mytaxi bekommen, hätte ich dafür bei einer siebenprozentigen Vermittlungsprovision<br />

über 500 Euro pro Monat und <strong>Taxi</strong> bezahlen müssen – das Doppelte der<br />

Funkgebühren unserer Zentrale.“<br />

Für die Werbemaßnahmen habe man übrigens rund 2.000 Euro zusätzlich<br />

ausgegeben, sagt der Vorstand der Magdeburger eG. Im Vergleich zu den 7,89 Millionen<br />

Verlust, die mytaxi im Jahr 2017 machte, sind das nicht einmal die berühmten<br />

Peanuts. Diese Zahl tauchte in der oben erwähnten Pressemeldung übrigens<br />

nicht auf.<br />

jh<br />

FOTO: VV Baden e.V.<br />

16 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Bei ungünstiger Bonität<br />

kann bei einem deutschlandweit<br />

tätigen Gebrauchttaxi-<br />

Händler ein Fahrzeug auch<br />

in Langzeitmiete übernommen<br />

werden.<br />

TAXI ZUR<br />

LANGZEITMIETE<br />

Was tun, wenn die Finanzierung eines<br />

<strong>Taxi</strong>s an der nicht ausreichenden Bonität<br />

scheitert? Im Gebrauchttaxi-Sektor<br />

gibt es dazu nun eine Alternative:<br />

die Langzeitmiete.<br />

FOTO: Much<br />

Oft genügt ein kleines Versäumnis und schon hat man<br />

den berühmten Schufa-Eintrag, der die Kreditwürdigkeit<br />

massiv einschränkt. Oder man wird als Neu-Unternehmer<br />

ein Opfer der strengen Basel-II-Kriterien. Beides hat zur Folge,<br />

dass beim Kauf eines <strong>Taxi</strong>s die (Auto-)Bank kein Finanzierungsangebot<br />

abgeben kann, ganz gleich, ob es sich dabei um Neu- oder<br />

Gebrauchtfahrzeuge handelt.<br />

Bei Letzteren kommt erschwerend hinzu, dass seit der Gesetzesänderung<br />

2015 längst nicht mehr jedes private Fahrzeug nach<br />

der Umrüstung die zur Eichung notwendige Konformität erhält.<br />

Ein Problem, das dann entfällt, wenn das gebrauchte <strong>Taxi</strong> auch<br />

vorher schon als solches im Einsatz war. Damit rücken nun jene<br />

Firmen in den Fokus, die sich auf den An- und Verkauf gebrauchter<br />

<strong>Taxi</strong>s spezialisiert haben und damit in ganz Deutschland tätig sind.<br />

In Frankfurt ist das beispielsweise das Unternehmen Weingärtner,<br />

in Brandenburg das dortige <strong>Taxi</strong>-Zentrum Brandenburg (TZB),<br />

in Bad Tölz das Autohaus Much. Sascha Weingärtner kauft und<br />

verkauft ausschließlich junge und hochwertige E-Klasse-<strong>Taxi</strong>s,<br />

Rumen Jordanov vom TZB bietet beim Kauf eines gebrauchten<br />

<strong>Taxi</strong>s optional auch eine Finanzierung an, die jedoch eine gute<br />

Bonität voraussetzt.<br />

Michael Much vom Autohaus Much reagiert auf die Bonitätshürden<br />

und bietet seit Kurzem neben dem marktüblichen Leasing<br />

oder der Finanzierung eine Langzeitmiete ohne große Bonitätshürden<br />

an.<br />

Dabei können <strong>Taxi</strong>unternehmer das gebrauchte <strong>Taxi</strong> für mindestens<br />

zwölf Monate mieten, die Mietraten werden monatlich<br />

abgebucht. Als Anzahlung sind 20 Prozent des imaginären Kaufpreises<br />

als Kaution zu hinterlegen. Dieser Betrag kann auch über<br />

den Verkauf des alten <strong>Taxi</strong>s verrechnet werden.<br />

Während der Mietdauer muss das <strong>Taxi</strong> vollkaskoversichert sein,<br />

eine Kilometerbegrenzung ist nicht enthalten. Die Auswahl der<br />

Fachwerkstatt für Kundendienste und Reparaturen liegt beim<br />

Unternehmer. Damit ist der <strong>Taxi</strong>unternehmer weder an eine Werkstatt<br />

noch an den Hersteller gebunden. Er kann auch den Anbieter<br />

seiner Vollkasko-Versicherung frei wählen. Die Miet-Rate ist<br />

als Betriebsausgabe monatlich steuerlich absetzbar.<br />

„Nach Ende der Mietzeit hat der Kunde dann alle Optionen“, schildert<br />

Firmeninhaber Michael Much die weitere Vorgehensweise.<br />

„Er kann das <strong>Taxi</strong> zurückgeben, die Mietzeit um weitere zwölf Monate<br />

verlängern, das <strong>Taxi</strong> kaufen oder auf eine <strong>Taxi</strong>finanzierung<br />

umsteigen.“<br />

jh


ANTRIEB<br />

PARALLEL, SERIELL UND<br />

LEISTUNGSVERZWEIGT<br />

Hybrid ist nicht gleich Hybrid, vor allem, wenn man auf Basis<br />

der ursprünglichen Definition auch Reichweitenverlängerer und Plug-ins<br />

als solche definiert.<br />

Um die Vorteile des Hybridantriebs<br />

zu verstehen, muss man<br />

einen Blick auf seine Funktionsweise<br />

werfen. Vorausgeschickt sei aber<br />

erst mal grundsätzlich die Tatsache, dass<br />

ein Fahrzeug mit Hybridantrieb per Definition<br />

über mindestens zwei Energieumwandler<br />

samt Energiespeicher verfügt. Mit<br />

Energieumwandler sind beispielsweise<br />

Bei einem Plug-in-Hybrid sorgt die<br />

externe Stromzufuhr für eine kurzfristige<br />

Unabhängigkeit vom Verbrenner.<br />

Verbrennungsmotoren und E-Maschinen<br />

gemeint. Dabei bleibt offen, ob diese<br />

Energie-umwandler den Wagen antreiben<br />

oder ob sie, wie bei einem Elektroauto<br />

mit Reichweitenverlängerer (Range<br />

Extender), ausschließlich als Generator<br />

funktionieren, damit genug Strom für den<br />

elektrischen Antrieb vorhanden ist. Deshalb<br />

ist auch das London <strong>Taxi</strong> TX eCity<br />

antriebstechnisch gesehen ein Elektroauto,<br />

wird aber durch das Vorhandensein<br />

eines Verbrennungsmotors/Range Extenders<br />

zu einem Hybrid.<br />

TOYOTA STEHT FÜR HYBRID<br />

Doch zurück zum klassischen Hybridantrieb.<br />

Die erfolgreichsten Vertreter im<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe sind seit Jahren bei Toyota zu<br />

finden. Seit Ende letzten Jahres machen die<br />

Japaner mit einer neu aufgestellten Modellpalette<br />

klar, dass für sie der Hy bridantrieb<br />

zu einem <strong>Taxi</strong> dazugehört.<br />

Um die Funktionsweise zu erklären,<br />

muss man zwischen parallelen, seriellen<br />

und leistungsverzweigten Hybridantrieben<br />

unterscheiden. Bei einem Parallel hybrid<br />

sind beide Energieumwandler, sprich<br />

Motoren, dazu in der Lage, den Wagen aus<br />

eigener Kraft fortzubewegen. Bei einem<br />

seriellen Hybrid ist das nicht der Fall. Vielmehr<br />

liefert der eine Energieumwandler<br />

die notwendige Energie für den zweiten<br />

Energieumwandler. Dies ist beispielsweise<br />

bei einem Elektrofahrzeug mit Range<br />

Extender der Fall. Die Kraft ist also in Serie<br />

geschaltet.<br />

Moderne Hybridfahrzeuge sind aber<br />

in der Regel leistungsverzweigte Hybride,<br />

indem sie ihre Leistung sowohl parallel<br />

als auch in Serie abgeben können. Gute<br />

Beispiele dafür sind der Toyota Prius oder<br />

auch der Mitsubishi Outlander. Beide können<br />

wahlweise rein elektrisch oder mit<br />

der Kraft des Benzinmotors fahren, wobei<br />

natürlich auch alle Motoren gleichzeitig<br />

direkt das Fahrzeug antreiben. Allerdings<br />

kann der Verbrennungsmotor des Wagens<br />

auch nur dafür eingesetzt werden, die<br />

FOTOS: Toyota<br />

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ANTRIEB<br />

Einer unterstützt den anderen:<br />

Vorne Verbrenner, hinten Elektro –<br />

am Beispiel eines Toyota Prius<br />

aus dem Jahr 2007.<br />

Batterie aufzuladen,<br />

dann<br />

fungiert er quasi als<br />

Stromgenerator.<br />

In letzter Zeit ist auch immer<br />

häufiger von einem Plug-in-Hybrid die<br />

Rede. Diese Fahrzeuge zeichnen sich<br />

dadurch aus, dass sie in der Regel über<br />

eine größere Batterie verfügen und – ganz<br />

wichtig – auch von außen aufladbar sind.<br />

Plug-ins sind in der Lage, weitere Strecken<br />

rein elektrisch zurückzulegen. Sie unterscheiden<br />

sich dadurch von den klassischen<br />

Hybridfahrzeugen, deren Batterien allein<br />

durch Rekuperation aufgeladen werden.<br />

BAFA FÖRDERT PLUG-IN<br />

Nun muss man allerdings ehrlicherweise<br />

sagen, dass es sich bei den rein elektrisch<br />

zurückgelegten Strecken eines Hybrid um<br />

maximal 30 bis 60 Kilometer handelt. Diese<br />

Fahrzeuge emittieren recht wenig CO 2<br />

, was<br />

auch der Grund ist, dass es für sogenannte<br />

Plug-in-Hybride eine Förderung vom Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) in der Höhe von maximal 3.000 Euro<br />

(Hälfte Bund, Hälfte Hersteller) gibt. Aber<br />

Achtung, das BAFA fördert nur Plug-in-Hybride,<br />

wenn sie 50 g/CO 2<br />

oder weniger pro<br />

zurückgelegtem Kilometer ausstoßen.<br />

Die Fahrzeuge selbst sollen dann,<br />

laut Aussage der Hersteller, mit einem<br />

Verbrauch von rund zwei Litern Benzin<br />

auskommen. Der Haken beim Plug-in-Hybrid<br />

ist allerdings, dass dieser Wert lediglich<br />

auf den ersten 100 Kilometern erreicht werden<br />

kann – und auch das nur, wenn die Batterie<br />

vorher geladen wurde. Im <strong>Taxi</strong>betrieb<br />

wäre das Handling utopisch.<br />

Ein zweiter Haken ist, dass viele Plug-in-<br />

Hybride jetzt nach dem neuen Verbrauchszyklus<br />

WLTP gemessen werden müssen.<br />

Für einige Fahrzeuge bedeutet das zugleich<br />

den Verzicht auf die Förderung, denn Fahrzeuge,<br />

die nach NEFZ, dem alten Standard,<br />

50 g/CO 2<br />

erreicht haben, werden eventuell<br />

nicht mehr gefördert. Für den <strong>Taxi</strong>betrieb<br />

lohnt sich, wenn man die Mehrkosten<br />

gegenüber dem Nutzen einrechnet, ein<br />

Plug-in-Hybrid deshalb nur bedingt.<br />

FAZIT:<br />

Ein Hybridantrieb im <strong>Taxi</strong> macht Sinn,<br />

nicht nur wegen der Umwelt, sondern auch<br />

wegen der deutlich geringeren Betriebskosten.<br />

Ein Plug-in-Hybrid wäre dagegen dann<br />

rentabel, wenn man den Wagen auch<br />

wirklich jeden Tag auflädt und die Ersparnisse<br />

nicht von den Mehrkosten bei der<br />

Anschaffung aufgefressen werden. Und<br />

die sind nicht unerheblich: Ein normaler<br />

Prius kostet beispielsweise im Vergleich<br />

zu einem Plug-in-Hybrid über 9.000 Euro<br />

brutto weniger.<br />

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ANTRIEB<br />

WENN DER STAAT<br />

DAS TAXI MITBEZAHLT<br />

Wer sich heutzutage ein neues <strong>Taxi</strong> zulegt, sollte sich vorab sehr genau<br />

hinsichtlich der Fördermöglichkeiten informieren. Vor allem für Elektro- und<br />

Inklusionstaxis gibt es Zugaben vom Staat oder der Kommune.<br />

Bei genauer Betrachtung kommen<br />

beim Autokauf viele Fördermöglichkeiten<br />

infrage und die beginnen<br />

bereits meist im Autohaus. So bieten die<br />

meisten Hersteller, bei denen ein <strong>Taxi</strong>paket<br />

ab Werk bestellbar ist, eine Förderung in<br />

Form einer subventionierten <strong>Taxi</strong>umrüstung<br />

an. Dazu kommen dann noch bei Inzahlungnahme<br />

eines Dieselfahrzeugs mit Abgasnorm<br />

Euro 5 oder schlechter eine<br />

Umtausch- und Wechselprämie und ab und<br />

zu auch ein Hausrabatt. Doch wer sich informiert,<br />

der kann mit seinem neuen Fahrzeug<br />

noch weitere Prämien abschöpfen. In München<br />

existiert beispielsweise eine städtische<br />

Förderung für E-<strong>Taxi</strong>s, die bis zu 40 % des<br />

Fahrzeugnettopreises an den Unternehmer<br />

zurückfließen lässt. Und in Berlin kann man<br />

bis zu 15.000 Euro vom Senat für eine<br />

Umrüstung bzw. Anschaffung eines <strong>Taxi</strong>s<br />

mit Rollstuhlumbau erstattet bekommen.<br />

Beides ausschließlich für die heimischen<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe.<br />

Parallel<br />

dazu<br />

läuft in der Bundeshauptstadt<br />

bis zum<br />

31. Dezember <strong>2019</strong><br />

eine Förderung für<br />

gewerblich genutzte<br />

Elektrofahrzeuge.<br />

Die Randbedingungen<br />

des Förderprogramms<br />

„Wirtschaftsnahe Elektromobilität“<br />

sind ähn-<br />

lich wie bei der weiter unten erwähnten<br />

Förderung in Nordrhein-Westfalen, allerdings<br />

mit zwei kleinen Unterschieden. In<br />

Berlin werden mit 3.000 Euro auch Plugin-Hybride<br />

gefördert. Wer zudem noch ein<br />

Fahrzeug mit einem Diesel oder Benzinmotor<br />

mit Euro 4 oder geringer verschrottet,<br />

der kann zusätzlich 1.000 Euro Fördergeld<br />

beantragen. Kauft man ein kleines elektrisches<br />

Nutzfahrzeug ab 2,25 t zulässigem<br />

Gesamtgewicht und nimmt die Verschrottungsprämie<br />

in Anspruch, unterstützt der<br />

Berliner Senat die Anschaffung mit bis zu<br />

9.000 Euro.<br />

Das Tolle an der Berliner Förderung<br />

ist, dass eine Doppelförderung erlaubt ist,<br />

beispielsweise mit der staatlichen Förderung,<br />

die beim Kauf eines E-Fahrzeugs<br />

bzw. eines Plug-in-Hybrids vom Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) mit Beteiligung der Fahrzeughersteller<br />

gewährt wird. Dieser auch unter dem<br />

Namen Umweltprämie<br />

geführte Bonus beträgt für reine E-Fahrzeuge<br />

insgesamt 4.000 Euro bzw. für Plugin-Hybride,<br />

also Hybridfahrzeuge, die auch<br />

von außen aufzuladen sind, 3.000 Euro,<br />

wobei sich das BAFA und die Hersteller<br />

die Umweltprämie teilen.<br />

Alle erwähnten Förderungen sind natürlich<br />

an gewisse Voraussetzungen geknüpft.<br />

Und erst im Kleingedruckten ist manche<br />

Info zu finden, die den Wunschwagen durch<br />

das Förderraster fallen lässt.<br />

TESLA MODEL S IST ZU TEUER<br />

Ein interessantes Beispiel ist die BAFA-<br />

Förderung des Tesla Model S. Die E-Limousine<br />

kann seit vergangenem Jahr eichrechtlich konform<br />

vom Oldenburger Spezialisten INTAX<br />

umgerüstet werden, übrigens ohne Unterstützung<br />

des Herstellers. Der Wagen wurde<br />

zeitweise mit bis zu 4.000 Euro staatlicher<br />

E-Fahrzeug-Prämie (Bund und Hersteller)<br />

unterstützt, weil es ein Einstiegsmodell für<br />

unter 60.000 Euro netto gab. Dann wurde<br />

die Förderung ausgesetzt, da die BAFA davon<br />

ausgehen musste, dass so ein Fahrzeug nur<br />

auf dem Papier existierte und in der Realität<br />

nicht bestellbar sei. Nach einigem Hin und<br />

Her ist dieses Katz-und-Maus-Spiel<br />

nun Geschichte. Das Model S wird<br />

Der TX eCity ist Gewinner und<br />

Verlierer in Personalunion:<br />

als Inklusionstaxi anerkannt,<br />

trotz E-Antriebs aber offiziell<br />

nur ein Plug-in-Hybrid.<br />

FOTOS: Thomas Müller, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20<br />

FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Privat oder geschäftlich:<br />

Je nach Einsatzzweck<br />

gibt es unterschiedliche<br />

Förderungen.<br />

mit der günstigen 75-kWh-Batterie nicht<br />

mehr produziert.<br />

An anderer Stelle fällt der Wagen nicht<br />

durchs Raster. Ganz neu im Förderdschungel<br />

ist das Förderprogramm für Elektrofahrzeuge<br />

und Ladeinfrastruktur des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen. Die Voraussetzungen<br />

zum Erhalt der Prämie sind im Programmbereich<br />

Emissionsarme Mobilität (Info<br />

siehe Kasten) festgesetzt. Unternehmen,<br />

Gewerbetreibende, Vereine und Verbände<br />

mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen<br />

können zusätzlich zur Umweltprämie des<br />

Bundes eine weitere Kaufprämie für ein<br />

oder mehrere gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge<br />

erhalten.<br />

In Zahlen ausgedrückt werden vollelektrisch<br />

angetriebene Fahrzeuge oder Fahrzeuge<br />

mit Brennstoffzelle nochmals mit<br />

mindestens 4.000 Euro zusätzlich gefördert.<br />

Für Kleintransporter, genauer Fahrzeuge<br />

der Klasse N1 ab 2,3 t, können sogar<br />

8.000 Euro NRW-Förderung beantragt werden.<br />

Wer zudem sein Fahrzeug finanzieren<br />

möchte, dem steht die Möglichkeit offen,<br />

eine zinslose Finanzierung über die NRW.<br />

Bank in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung<br />

dafür ist allerdings eine gute Bonität.<br />

Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder<br />

für den Aufbau der Ladeinfrastruktur.<br />

FÖRDERUNG IN NRW<br />

Wer sich für die Elektromobilität interessiert,<br />

aber selbst noch unentschieden ist,<br />

der kann in Nordrhein-Westfalen, übrigens<br />

genau wie in München, eine finanzielle Beihilfe<br />

für Beratungsleistungen in Anspruch<br />

nehmen. Unternehmen, die mindestens<br />

fünf Fahrzeuge gewerblich nutzen, teilen<br />

sich in NRW die Kosten mit der Behörde.<br />

Maximal werden die Beratungsleistungen<br />

mit 15.000 Euro bezuschusst.<br />

Pech haben aber häufig diejenigen, die<br />

mit einem elektrischen London-<strong>Taxi</strong> Förderungen<br />

nutzen wollen. Der Wagen wird<br />

zwar rein elektrisch fortbewegt, verfügt<br />

aber über einen Verbrennungsmotor, der<br />

als sogenannter Range-Extender während<br />

der Fahrt die Batterie auflädt. Technisch<br />

gesehen ist dieser Wagen, obwohl nur der<br />

Elektromotor seine Kraft an die Räder<br />

abgibt, als Hybrid angesehen. Was ihm jede<br />

Förderung, die auf reine E-Fahrzeuge ausgelegt<br />

ist, verwehrt.<br />

In der Folge kann weder die E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

in München noch die zusätzliche<br />

Förderung für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen<br />

in Anspruch genommen<br />

werden. Das bislang einzige Modell des britischen<br />

Traditionsherstellers LEVC ist<br />

ohnehin ein Sonderfall, hat es doch grundsätzlich<br />

alles an Bord, was ein <strong>Taxi</strong><br />

zukunftsfähig machen soll. Neben dem<br />

E-Antrieb ist der Wagen auch mit einer Rollstuhlrampe<br />

für den Sitzendtransport oder<br />

einem Schwenksitz ausgestattet. Für Unternehmer,<br />

die sich für Inklusionstaxis stark<br />

machen, ist der Wagen sicher eine interessante<br />

Alternative.<br />

Dass der Wagen auch die Berliner Inklusionstaxiförderung<br />

in Anspruch nehmen<br />

kann, war zunächst unklar. Ist er doch nicht<br />

nach der geforderten Norm DIN 75078 zertifiziert.<br />

Auf <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Nachfrage stellte<br />

sich heraus, dass auch die europäische ISO<br />

10542, nach der der Wagen bereits zertifiziert<br />

worden ist, anerkannt wird.<br />

Förderungen, die dem <strong>Taxi</strong>gewerbe zugutekommen,<br />

gibt es auch in anderen Städten<br />

und Kommunen. In Mannheim sind 50.000<br />

Euro für die Umrüstung von Inklusionstaxis<br />

freigegeben worden. In Frankfurt, bislang<br />

eins von Deutschlands dunkelsten<br />

Gebieten in Sachen Elektromobilität, denkt<br />

man über eine Förderung von E-<strong>Taxi</strong>s nach<br />

und schlägt einen ungewöhnlichen Weg<br />

ein. Die Stadt wird ein eigenes E-<strong>Taxi</strong> kaufen<br />

und dieses leihweise interessierten<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern zur Verfügung stellen.<br />

Die Idee hinter dem Angebot: Die Unternehmer<br />

sollen die Elektromobilität selber<br />

erfahren können.<br />

SCHLAUE SPAREN EINE MENGE<br />

Wichtig für die Kaufentscheidung ist also,<br />

die Fördermöglichkeiten bereits im Vorfeld<br />

eines etwaigen Kaufes zu klären. Eine allgemeine<br />

Empfehlung kann leider nicht ausgesprochen<br />

werden, da viele Förderungen<br />

im Zusammenhang mit der Melde adresse<br />

stehen und nur regional verfügbar sind.<br />

Wer schlau kauft, kann sicher eine Menge<br />

Geld sparen und nebenbei, beispielsweise<br />

mit der Rollstuhlbeförderung, sein<br />

Geschäftsfeld erweitern. Einzig der Ruf<br />

nach E-Fahrzeugen, die als Inklusionstaxi<br />

infrage kommen, wurde bislang noch nicht<br />

erhört. Hier dürften die Autos auch gerne<br />

ein wenig größer sein, denn in NRW und<br />

Berlin kann erst ab einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht von 2,25 bzw. ab 2,3 t die<br />

maximale Fördersumme in Anspruch<br />

genommen werden. <br />

sg<br />

Eine Übersicht aller Links zu den hier<br />

aufgezählten Förderprogrammen finden Sie<br />

unter www.taxi-times.com/foerderungen<br />

TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

21


GASTKOMMENTAR<br />

Autonomes Fahren wird die<br />

Zukunft bestimmen.<br />

Das Fahrzeug wird dann als<br />

Dienstleistung angeboten. So wie<br />

das <strong>Taxi</strong> schon seit Jahrzehnten.<br />

TAXIS ALS ANFÜHRER<br />

DER TRANSPORT-REVOLUTION<br />

Das Transportmodell der Zukunft entsteht aktuell unter dem Stichwort »TaaS«.<br />

Die <strong>Taxi</strong>-Industrie könnte dabei eine führende Rolle einnehmen.<br />

Kaum eine Woche vergeht, ohne dass<br />

in den Nachrichten ein Bericht<br />

über die neuesten Entwicklungen<br />

autonomer Fahrzeuge erscheint. Die ständigen<br />

Innovationen, die von Unternehmen<br />

wie Tesla und Ford angekündigt werden,<br />

regen unsere Vorstellungskraft an, und<br />

gewähren uns einen spannenden Blick in<br />

die nicht allzu ferne Zukunft.<br />

Aber während wir darüber nachdenken,<br />

wie neue Technologien Privatfahrzeuge in<br />

den kommenden Jahren revolutionieren<br />

könnten, sollten wir uns auch fragen, was<br />

mit dem Rest der Transportindustrie passieren<br />

wird. Eine wachsende Bevölkerung<br />

trägt dazu bei, dass unsere Städte immer<br />

überfüllter und verkehrsreicher werden.<br />

Mit der Konsequenz, dass wir Zugang zu<br />

einer Vielzahl von Mobilitätsangeboten<br />

brauchen, anstatt uns auf unsere eigenen<br />

Fahrzeuge zu verlassen.<br />

Hier kommt das Konzept „Transportation<br />

as a Service“ (TaaS) zum Tragen. Das<br />

Modell umfasst alle Transportarten, die<br />

Reisenden in der Zukunft Bequemlichkeit,<br />

Flexibilität und Erschwinglichkeit anbieten.<br />

Nutzer können jederzeit auf einen<br />

zentralen Mobilitätsdienst zugreifen und<br />

Details wie Reisezeiten und Kosten ihrer<br />

Reise über eine integrierte App einsehen.<br />

Von einem automatisierten Fahrzeug zu<br />

Hause abgeholt und am Bahnhof abgesetzt<br />

werden, dann in einen Bus in der<br />

Stadt einsteigen – die vernetzten Dienste<br />

ermöglichen eine nahtlose Reise vom<br />

Anfang bis zum Ende. Das ist der Plan. Die<br />

Frage ist: Wie erreichen wir den Punkt, an<br />

dem die Zukunftsmusik wahr wird?<br />

Die ersten Schritte wurden bereits<br />

gemacht. Bis zu einem gewissen Grad<br />

sind die Grundlagen für dieses künftige<br />

„Transpor tation as a Service“-Modell<br />

Safa Alkateb<br />

bereits geschaffen. Die heutigen Mitfahrund<br />

Car-Sharing Dienste bieten der Öffentlichkeit<br />

eine bequeme und kostengünstige<br />

Alternative zum eigenen Fahrzeug. Technologie<br />

verbessert jetzt schon unsere Erfahrung<br />

bei der Planung und Durchführung<br />

dieser Reisen – in vielen Fällen können wir<br />

uns in eine App einloggen, um Fahrzeiten<br />

zu überprüfen oder herauszufinden, wo<br />

sich das nächstgelegene Fahrzeug befindet.<br />

Wir heißen diese neuen Errungenschaften<br />

in der Fortbewegung willkommen und<br />

erwarten, in der Zukunft noch mehr dieser<br />

On-Demand-Dienste zu sehen. In Berlin<br />

wurden dieses Jahr zum ersten Mal fahrerlose<br />

Busse getestet – dies unterstreicht den<br />

allmählichen Wandel, den wir in Richtung<br />

eines TaaS-Konzeptes machen. Doch müssen<br />

wir weiter an der Vernetzung von allen<br />

Arten des Transportes arbeiten, um sicherzustellen,<br />

dass der Prozess reibungslos<br />

abläuft.<br />

Als Hauptakteure im Mobilitätsraum<br />

sind <strong>Taxi</strong>unternehmen gut positioniert, um<br />

eine Transportrevolution anzuführen. Sie<br />

sind die idealen Vermittler und helfen uns,<br />

dort hinzukommen, wo wir in der Zukunft<br />

sein wollen.<br />

Damit dieses komplexe Zukunftsmodell<br />

reibungslos funktioniert, müssen alle Elemente<br />

des Transportnetzwerks zusammenkommen<br />

und im Einklang arbeiten. Es wird<br />

für den Verbraucher leichter, von A nach B<br />

zu gelangen, wenn er eine Vielzahl an<br />

Transportoptionen auf diese Weise integriert.<br />

Alles wird zentral einsehbar sein und<br />

eine gesamte Reise kann mittels einer App<br />

bezahlt werden.<br />

FOTOS: Continental, Autocab<br />

22 FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

Die gute Nachricht ist, dass die von <strong>Taxi</strong>s<br />

bereits genutzte Technologie wegweisend<br />

für ein reibungsloses Transportsystem<br />

sein kann. Mit automatisierten Buchungsund<br />

Versandsystemen können <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

mit Autovermietungen und<br />

Car-Sharing Diensten zusammenarbeiten,<br />

um Kosten und Zeit zu sparen. Abholund<br />

Bringdienste, z. B. für Urlaubs- und<br />

Geschäftsreisen sowie Mietwagenabholungen,<br />

werden durch die Zusammenarbeit<br />

dieser Transportpartner viel einfacher<br />

zu verwalten sein.<br />

Das TaaS-Netzwerk der Zukunft wird<br />

stark davon abhängen, wie Organisationen<br />

unsere Daten nutzen. Wir benötigen aktuelle<br />

Informationen zu Fahrzeugstandorten<br />

und öffentlichen Verkehrsmitteln, damit<br />

Fahrten reibungslos ablaufen können.<br />

Da rüber hinaus müssen persönliche<br />

Präferenzen zwischen Einzelpersonen und<br />

Transportanbietern kommuniziert werden,<br />

sodass ihnen die bestmögliche Option für<br />

ihre Reise angeboten wird. Wir müssen wissen,<br />

wohin die Benutzer gehen und wie oft.<br />

Daher wird der Austausch von Informationen<br />

für die Reiseplanung unerlässlich.<br />

TAXIS SIND DATENQUELLE<br />

Für intelligente Stadtplaner, welche sich<br />

auf die zukünftige Verkehrsinfrastruktur<br />

vorbereiten, sind <strong>Taxi</strong>s eine hervorragende<br />

Datenquelle mit der großen Menge an<br />

Informationen, die sie über individuelle<br />

Touren sammeln. Jeden Tag machen <strong>Taxi</strong>s<br />

Millionen von Fahrten, jede davon für den<br />

Kunden personalisiert. <strong>Taxi</strong>s sind somit<br />

TaaS-Wegbereiter der ersten Stunde –<br />

bereits seit Jahrzehnten bieten sie ,,Fahrzeug<br />

als Dienstleistung“ an. Sie waren auch<br />

die Ersten, die nachweisen konnten, wie<br />

und wann Menschen ihre täglichen Wege<br />

zur Arbeit, in den Urlaub und in ihrer Freizeit<br />

machen. Dank der <strong>Taxi</strong>s kennen wir<br />

auch die meistbenutzten Strecken in unseren<br />

Städten. Und vor allem wissen wir,<br />

wann Menschen sie benutzen und wann<br />

nicht.<br />

Diejenigen, die jetzt dafür verantwortlich<br />

sind, uns in eine ,,intelligente“,<br />

reibungslose Zukunft der Mobilität zu<br />

transportieren, würden gut daran tun, in<br />

die Fußstapfen von <strong>Taxi</strong>s zu treten. Die<br />

<strong>Taxi</strong>-Industrie ist wirklich der beste Freund,<br />

von dem die Transportinnovatoren nicht<br />

wussten, dass sie ihn haben.<br />

Safa Alkateb, Vorsitzender von Autocab<br />

»WERDEN SIE BESSER ALS MYTAXI«<br />

Der Beitrag über den zweistelligen Millionenverlust von mytaxi<br />

hat unter den <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Lesern eine kontroverse Diskussion<br />

entfacht. Dabei meldete sich auch eine <strong>Taxi</strong>kundin zu Wort.<br />

Gerne möchte ich als guter <strong>Taxi</strong>kunde hier mal kurz meine Sicht schildern. Als Fahrgast interessiert<br />

mich primär, dass eine <strong>Taxi</strong>vermittlung schnell zu erreichen ist, Aufträge präzise<br />

annimmt und sich ebenso bei notwendigen Nachfragen kümmert und gut kommuniziert.<br />

Natürlich soll das georderte <strong>Taxi</strong> pünktlich vor der Tür stehen, der Fahrer freundlich und hilfsbereit<br />

sein, die Fahrt angenehm und der StVO entsprechend verlaufen, das Ziel präzise gefunden werden und<br />

der Preis tarifgerecht erhoben und mit den gewünschten üblichen Zahlungsmitteln entrichtet werden<br />

können.<br />

Das habe ich bisher meist so erlebt. Aber ich nutze auch die mytaxi-App. Nicht, weil ich irgendjemandem<br />

misstraue, etwas missgönne o. Ä. Sondern, weil ich deren Funktionalität mag. Ich mag sehen, wo<br />

der Fahrer ist, ob er unterwegs ist. Ich mag rechtzeitig wissen, was die Fahrt kostet. Ich mag es, wenn<br />

meine Tochter mit einem Klick mir mitteilen lassen kann, dass<br />

»Apps sind<br />

heute ein<br />

Bestandteil<br />

unseres Nutzerverhaltens.«<br />

die Taxe sie gut zu Hause abge- liefert hat etc pp. Ich nutze die<br />

mytaxi-App so, wie ich heute die Apps von Post und DHL nutze<br />

für die Planung von Lieferungen. Ich nutze die Apps von Bahn,<br />

Fluglinien und Airports für Rei- sebuchungen/ -Planungen und<br />

die dazugehörige Kommunika- tion. Und vieles Weitere noch.<br />

Apps sind heute ein Bestandteil unseres Nutzerverhaltens.<br />

Und ich bin kein Computer- nerd. Ich bin 63. Wenn mytaxi<br />

so schlecht für das <strong>Taxi</strong>gewerbe ist, dann müssen Taxler und<br />

alle zu diesem Gewerbe Gehören- den etwas dagegen tun. Aber<br />

den Kampf nur mittels politischer und juristischer Mittel zu führen, geht schief, wenn dabei die Belange<br />

und das Nutzerverhalten der Kunden nicht berücksichtigt werden. Alle, die mytaxi nutzen, tun dies<br />

NICHT, um Taxlern und deren Zentralen zu schaden. Sondern weil sie einen Nutzen für sich sehen.<br />

Und das tun sie so lange, wie sich ihnen keine adäquate Alternative bietet. Und die telefonische Taxenbestellung<br />

ist heute evtl. für viele noch die erste Wahl (mit Apps hat es nicht jeder, weiß ich). Aber es<br />

werden weniger. Machen Sie, Taxler und Zentralen, sich dazu Ihre eigenen Gedanken und Lösungen.<br />

Aber berücksichtigen Sie dabei: Während Sie noch jammern über die Ungerechtigkeit der Welt, des<br />

Marktes und Ihrer Kunden, dreht sich die Welt weiter und wartet nicht auf Sie.<br />

Machen Sie mit, werden Sie besser als mytaxi.<br />

Grüße, Lucie Huber<br />

Hinweis: Der Beitrag „mytaxi verkauft Millionenverlust als Erfolg“ kann unter www.taxi-times.taxi nachgelesen<br />

werden. Stichwortsuche „Millionenverlust“<br />

23


GASTKOMMENTAR<br />

ALLES<br />

BRUTALO,<br />

ODER WAS …?<br />

Wer Fahrgästen<br />

blaue Augen schlägt,<br />

darf nicht damit<br />

rechnen, dass die<br />

Genehmigungsbehörde<br />

ein Auge<br />

zudrückt.<br />

Eine <strong>Taxi</strong>genehmigung wegen persönlicher Unzuverlässigkeit zu entziehen, ist bei<br />

schwerwiegenden Straftaten berechtigt. Bei manchen Delikten sollte man jedoch<br />

die Kirche im Dorf lassen.<br />

Schwerwiegende Straftaten führen<br />

zur Annahme der Unzuverlässigkeit<br />

des <strong>Taxi</strong>unternehmers. So<br />

jüngst das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A<br />

10357/18). Nach Ablauf der erteilten <strong>Taxi</strong>genehmigung<br />

hat die Behörde im Verfahren<br />

zur Wiedererteilung keine günstige<br />

Prognose treffen können, nachdem der<br />

Antragsteller gleich mehrere rechtskräftige<br />

Verurteilungen zu bieten hatte: Wohnungseinbruchdiebstahl,<br />

wozu das Tatfahrzeug<br />

angemietet wurde, und noch viel<br />

schlimmer: eine rechtskräftige Verurteilung<br />

wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung<br />

zum Nachteil eines Fahrgastes.<br />

KEIN SPIELRAUM<br />

Nun mag sich der betroffene Unternehmer<br />

ungerecht behandelt fühlen, aber diese<br />

Konsequenz des Urteils des OVG überrascht<br />

nicht wirklich, zumal wegen § 1<br />

Abs. 2 Nr. 1 PBZugV angesichts der Vorwürfe<br />

wenig Spielraum bestand.<br />

Denn dass solche Sachverhalte bei dem<br />

Betrieb eines <strong>Taxi</strong>unternehmens außen vor<br />

bleiben, auch wenn zwischenzeitlich etwas<br />

Zeit vergangen ist, kann nicht sein. Die<br />

Kunden vertrauen sich dem jeweiligen<br />

Unternehmer an, der zuverlässig, „verlässlich<br />

und damit modern“ die Fahrgäste<br />

befördern soll, was übrigens dem überwiegenden<br />

Teil der Branche 365 Tage im Jahr<br />

und im 24/7-Einsatz gut gelingt.<br />

Etwas kritischer sind da die teilweise in<br />

der Rechtsprechung und zunehmend in<br />

den Fokus der Behörden tretenden Mängel<br />

im Hinblick auf abgabenrechtliche Sachverhalte<br />

zu bewerten, mit denen zum Teil<br />

zu leichtfertig umgegangen wird.<br />

Wenn schon eine rechtskräftige Verurteilung<br />

gefordert ist, ist es wenig nachvollziehbar,<br />

wenn Behörden und Gerichte<br />

Verstöße gegen Ordnungsvorschriften im<br />

Rahmen der Buchhaltung als schwere<br />

abgabenrechtliche Verstöße werten, ohne<br />

dass der Unternehmer ein Bußgeld oder<br />

eine strafrechtliche Verurteilung durch die<br />

zuständige Finanzverwaltung hinnehmen<br />

musste bzw. diese im Rahmen von Prüfungen<br />

solche Verfahren nicht einleiteten. Oftmals<br />

wird da von „Kardinalpflichten“<br />

gesprochen und die Gerichte machen aus<br />

der Mücke den berühmten Elefanten. Das<br />

passt nicht ganz zusammen.<br />

Bitte nicht falsch verstehen: Damit soll<br />

Unternehmern kein Freibrief für Steuerbetrug<br />

ausgestellt werden, sondern es müssen<br />

die Relationen zurechtgerückt werden.<br />

Angriffe auf Fahrgäste, schwere Straftaten<br />

wie Steuerhinterziehung oder die<br />

oben genannten Fälle müssen die Konsequenz<br />

haben, dass der Betreffende eben<br />

nicht mehr sein Unternehmen führt. Zum<br />

Schutz der Fahrgäste, der Allgemeinheit<br />

und der ordentlich und redlich tätigen<br />

Unternehmer. Kriminelle Energie darf sich<br />

niemals lohnen.<br />

Aber zurück auf Anfang: Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

steht für seine Verlässlichkeit ein<br />

und beweist diese Tag für Tag auf unseren<br />

Straßen. Einzelfälle werden da gerne überbetont<br />

und dienen entsprechenden Protagonisten,<br />

die Digitalisierungsinteressen<br />

durchzusetzen. Und im Hinblick auf die<br />

Markteroberungsstrategien auch ganz<br />

schön brutalo …<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit<br />

Schwerpunkt Verwaltungsrecht/PBefG und<br />

fungiert als Unternehmensberater für die<br />

Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern.<br />

FOTOS: Fotolia / kopitinphoto, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

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TAXI FEBRUAR / MÄRZ / <strong>2019</strong><br />

25


QUERBLICK REGIONALAUSGABEN<br />

SIXT UND ROLLSTUHL<br />

Was haben eine neue Sixt-App und eine hohe Förderung für Inklusionstaxis<br />

gemeinsam? Beide Projekte haben Signalwirkung und werden deshalb in den<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Regionalausgaben München und Berlin thematisiert.<br />

IMPRESSUM<br />

Gemeinsam das Beste für den<br />

Kunden.“ – Mit diesem Slogan<br />

präsentieren sich rund zwei<br />

Dutzend Mitarbeiter des weltweit tätigen<br />

Leihwagen-Unternehmens Sixt auf dem<br />

Titelcover der aktuellen Regionalausgabe<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München. Es sind die<br />

Entwickler einer neuen Mobilitäts-App,<br />

mit der künftig auch <strong>Taxi</strong>s bestellt werden<br />

können, echte <strong>Taxi</strong>s in Hellelfenbein und<br />

keine Mietwagen aus der eigenen Flotte<br />

oder Fahrzeuge einzelner Kollegen.<br />

VERMITTLUNG ÜBER ZENTRALEN<br />

Die Fahrtwünsche der Sixt-Kunden werden<br />

direkt an die beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

(<strong>Taxi</strong> München eG und IsarFunk)<br />

weiter geleitet. Sie bleiben also im Kreislauf<br />

der <strong>Taxi</strong>branche oder erweitern die<br />

Kunden optionen sogar, denn viele der<br />

internationalen Sixt-Kunden würden sonst<br />

wahrscheinlich eher ein Uber-Fahrzeug als<br />

ein <strong>Taxi</strong> bestellen. München ist das Pilotprojekt<br />

dieser Kooperation und wird als<br />

klassische Win-win-Situation gesehen.<br />

Warum, beschreiben alle Beteiligten in der<br />

Münchner Regionalausgabe der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>.<br />

Zur großen Vorstellung der neuen App<br />

hat Sixt für den 28. <strong>Februar</strong> geladen. Dann<br />

sollen auch noch weitere Zentralen in<br />

Deutschland dazukommen (siehe Seite 16).<br />

Es ist ein wichtiges Signal, dass bei den<br />

weltweiten App-Lösungen nicht gegen,<br />

sondern mit den <strong>Taxi</strong>zentralen gearbeitet<br />

wird.<br />

Signale senden ist auch das Thema in<br />

der Regionalausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin.<br />

Das Land Berlin will möglichst viele <strong>Taxi</strong>s<br />

mit Rollstuhlumrüstung und ist deshalb<br />

bereit, dafür bis zu 15.000 Euro aus der<br />

Staatskasse beizusteuern. Doch noch fehlt<br />

der Wille bei den Unternehmern, erst eine<br />

Handvoll Anträge liegen bei der zuständigen<br />

Behörde vor.<br />

Wenn es bei dieser mauen Beteiligung<br />

bleiben würde, wäre dies ein denkbar<br />

schlechtes Signal an die Behörden und die<br />

Politik. Denn bei diesem Projekt geht es<br />

um weit mehr als um ein rollstuhlgeeignetes<br />

<strong>Taxi</strong>. Länder und Städte müssen bis<br />

2022 die Barrierefreiheit im ÖPNV umsetzen.<br />

Wenn sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe hier nicht<br />

als verlässlicher Partner präsentiert und<br />

profiliert, stellen eben Uber, Moia oder<br />

Berlkönig ihre Fahrzeuge bereit. „Dann<br />

hat das <strong>Taxi</strong>gewerbe aber auch keine<br />

Argumente mehr, dass Uber und Berlkönig<br />

in Berlin nichts verloren haben“, schreibt<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin in seiner aktuellen Regionalausgabe.<br />

jh<br />

Hinweis in eigener Sache: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Berlin und München erscheinen<br />

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Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />

Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Safa Alcateb (sa); Wim Faber (wf);<br />

Martin Laube (ml), Yvonne Schleicher (ys);<br />

Axel Ulmer (au)<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Martina Jacob,<br />

Iris Lutterjohann;<br />

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Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin,<br />

Telefon: +49 (0)30/ 695665936<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

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Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 € (inkl. MwSt.<br />

und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

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Bayerischen Pressegesetzes:<br />

Gesellschafter (100%) der taxi-times Verlags GmbH,<br />

München ist Jürgen Hartmann, Verleger, München<br />

26 FEBRUAR /MÄRZ / <strong>2019</strong> TAXI


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