allGemeine GescHäftsBedinGunGen I. Allgemeines 1. Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäfts bedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht — auch nicht stillschweigend bzw. durch unterlassenen Widerspruch — an, es sei denn, wir hätten den AGB des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkaufs oder der Lieferung der Ware zustande. 4. Alle unsere Lieferungen an den Einzelhändler erfolgen zum Zweck der Weiterlieferung an den Endverbraucher. Die Weiter liefe rung an andere Abnehmer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Ausgenommen sind Groß händler. 5. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden sowie mündliche Vereinbarungen — jedweder Art — bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. II. Preise/Ladenpreisbindung 1. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise bzw. Preislisten. 2. Der Händler verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Sam mel revers des Deutschen Musikverleger Verbands und dem Bezug der Waren, die von GERIG vorgegebenen Ladenpreise beim Weiter verkauf an Dritte ohne Ausnahme einzuhalten (Ladenpreis bindung). Für Zwischenhändler gelten die Ladenverkaufspreise als Bezugs größe zur Gewährung eines Handelsrabatts. 3. Alle Preise sind Ladenverkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer. In den Rechnungen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwert steuer sätze getrennt ausgewiesen und sind Bestandteil der Gesamt rechnung. 4. Zur Wahrung einer Handelsspanne gewährt GERIG dem Händler einen artikelbezogenen Handelsrabatt auf den Ladenverkaufspreis. 5. Die Warenlieferung erfolgt je nach Lieferumfang auf dem kosten güns tigsten Speditionsweg per Paketdienst, Post oder Spedition. Die Liefe rungs kosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden auf der Liefer rechnung als separater Posten ausgewiesen. III. Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlung des Kaufpreises hat — sofern nichts anderes vereinbart ist — spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto in bar oder aber auf unser Konto zu erfolgen. 2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt und unter Berechnung aller Einzugsspesen. Wechsel werden von GERIG nicht entgegengenommen. 3. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegen ansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegen ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. 4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig. 5. In diesem Fall berechnen wir — vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens — Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in jedem Fall jedoch mindestens 6%. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir dem Besteller Zahlungen stunden. 6. Im Falle des Verzugs sowie bei Vorliegen von Umständen, die nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kun den nach bankgemäßen Gesichtspunkten in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Set zung einer angemessenen Nachfrist hierzu vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadens ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 7. In allen Fällen, in denen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, berechnen wir — vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens — 20% des Nettokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, im Einzelfall nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. IV. Eigentumsvorbehalt 1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Be zah lung des vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. 2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Einhaltung der in §II.2. genannten Ladenpreisbindung weiterzuveräußern. Ein ord nungs gemäßer Geschäftsgang in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Bestellers die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist und die Ladenpreisbindung nicht eingehalten wird. 3. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon jetzt die hierdurch gegen Dritte erlangten Forderungen, und zwar in Höhe des Kauf preises der Vorbehaltsware, an uns ab, ohne dass es hierzu einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Auf Verlangen wird der Besteller seinem Schuldner die Abtretung bekannt geben und uns alle für die Einziehung dienlichen Auskünfte erteilen bzw. Unter lagen zugänglich machen. 4. Soweit Ware in unserem Eigentum steht, verwahrt der Besteller sie für uns und haftet für den Verlust und Verschlechterung für jeden Grad von Verschulden auf seine Erfüllungs bzw. Verrichtungs gehilfen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, tritt für den Be stel ler bereits hiermit — ohne dass es einer gesonderten Verein barung bedarf — sämtliche Schadensersatzansprüche, die diesem aus einer Beschädigung des Kauf gegen standes gegen Dritte zustehen, in Höhe des noch offenen Kaufpreises an uns ab. 5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach eigener Wahl zur Freigabe verpflichtet. 6. Bei Zugriff Dritter auf uns gehörende Waren bzw. abgetretene For derungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Zu Verpfän dun gen, Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen ist der Besteller in Bezug auf unser Eigentum bzw. unseren Eigentumsanteil bzw. die uns abgetretene Kaufpreisforderung oder den Kauf preis anteil berechtigt. 7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Sorg faltsverpflichtungen oder aber ist eine Alternative gem. Ziff. 4 und 6 erfüllt, so können wir die Weiterveräußerung der in unserem Vor behalts eigentum stehenden Ware sowie die Einzugsermächtigung in Bezug auf die uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen wider rufen. Außerdem sind wir in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen, wobei die Geltendmachung des Eigentums vorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Lager, Transport und sonstige durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. V. Lieferung und Gefahrübergang 1. Angegebene Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Her stellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist. 2. Bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Dritte (z. B. Druckerei, Buchbinder, Press werk) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängert sich die Liefer zeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. 3. Für die Überschreitung verbindlicher Lieferfristen sowie anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit bzw. Unvermögen zur Leis tung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 4. In den Fällen, in denen wir für das Überschreiten verbindlicher Liefer fristen sowie für die Unmöglichkeit bzw. das Unvermögen zur Leistungs erbringung einzustehen haben, ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns nach Fristüberschreitung schriftlich eine ange mes sene, zumindest einmonatige Nachfrist mit der ausdrücklichen Andro hung gesetzt hat, nach fruchtlosem Frist ablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten. 5. Mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, Fracht führer oder Abholer, oder beim Transport mit eigenen Beför derungs mitteln, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder aber des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. 6. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versand bereit schaft auf den Besteller über. 7. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden wir ihm ab dem siebten Tag — gerechnet vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft — die uns oder bei Dritten entstandenen Lagerkosten zum Selbst kostenpreis berechnen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach Gewäh rung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefer gegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. VI. Gewährleistung und Haftung 1. Die Lieferung von Waren erfolgt in einwandfreier Beschaffenheit. Unsere Gewähr leistungspflicht entfällt, wenn der Besteller offensichtliche oder erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren an dem von dem Besteller vorgeschriebenen Bestimmungs ort uns gegenüber schriftlich unter Beifügung des Liefer scheins rügt. Im Falle der Forderung nach schriftlicher Quit tie rung der Lieferung durch Spedition bzw. Paketdienst wird die sofor tige Mängelrüge gegenüber dem Überbringer erforderlich. 2. Dasselbe gilt bei verdeckten Mängeln, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist entdeckt werden können, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung oder aber spätestens zwei Monate nach Eintreffen der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt werden. 3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern. 4. Begründete Reklamationen werden entweder durch Ersatz liefe rung oder aber durch Gutschrift behoben. 5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz ansprüche — gleichgültig ob aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund — sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. VII. Urheber- und Zeichenrecht 1. Die Vervielfältigung der GERIGPublikationen oder nach ihnen hergestellter Fassungen und deren Verbreitung in eigenen oder fremden periodischen oder nicht periodischen Druckschriften und/oder in besonderen Verfahren wie fotomechanischem Nach druck, Fotokopie, Mikrokopie, Blin denschrift, elektronischer Daten aufzeichnung einschließlich Program mierung, Speicherung und Über tragung auf weitere Daten/Bild und/oder Tonträger und/oder audiovisueller Medien in körperlicher Form sowie in unkörperlicher Form wie z. B. OnlineSysteme ist verboten, soweit nicht § 56 UrhG einschlägig ist. 2. Dem Händler sind der Verleih und die Vermietung der von uns gelieferten Waren nicht ge stattet. 3. Auf und an den Waren unsererseits angebrachte integrierte Zei chen und Labels dürfen weder verändert noch entfernt werden. 4. Unsere Waren werden für den Vertrieb innerhalb der Bundes republik Deutschland, Österreich und der Schweiz geliefert. Der Weiterlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der EG können möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter entgegenstehen; eine Haftung für eine evtl. Inanspruchnahme der dort Berechtigten übernehmen wir nicht. Die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist nicht zulässig. VIII. Umtausch und Rückgabe 1. Der Umtausch oder die Rückgabe der bei uns bestellten Waren ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. 2. Befindet sich die von uns gelieferte Ware nicht mehr in einem wiederverkaufsfähigen Zustand, kann die von uns erteilte Zustim mung zum Umtausch bzw. zur Rückgabe jederzeit widerrufen werden. 3. Rücksendungen von Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Rücksendungen haben frei Haus ausschließlich an die Fa. Musikverlage Hans Gerig KG, Frankenforster Str. 21 25, 51427 Bergisch Gladbach, zu erfolgen. 4. Waren, die sich nicht mehr in unserem Lieferprogramm befinden, sind ausnahmslos von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen. IX. Schlussbestimmungen 1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluß des CISG Abkommens vom 1.1.1991. 2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Bergisch Gladbach, Gerichts stand — auch für Klagen im Urkunden und Wechselprozess — ist nach unserer Wahl entweder Bergisch Gladbach oder das sachlich zu ständige Gericht am Wohnsitz unseres Vertragspartners. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
MuSiKVerlaGe HanS GeriG KG Frankenforster Str. 21 - 25 i 51427 bergisch Gladbach Fon: 02204 - 20 03 0 i Fax: 02204 - 20 03 33 www.gerig.de i email: vertrieb@gerig.de