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KAV MAGAZIN - AUSGABE 2/2019

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

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Ausgabe 02/<strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

für Junganwälte & Juniormitglieder<br />

des <strong>KAV</strong> auf Burg Schnellenberg<br />

12.–13. Juli <strong>2019</strong><br />

Revue des 12. KAT und der<br />

Mitgliederversammlung<br />

im Mai <strong>2019</strong><br />

GALA Kölner Juristen<br />

am 22. November <strong>2019</strong><br />

in der Wolkenburg<br />

JurTour – Reise in die<br />

Luxusmetropole des<br />

Orients: Dubai


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Editorial |<br />

5<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

unser 12. Kölner Anwaltstag im Mai <strong>2019</strong><br />

war ein voller Erfolg. Mit 22 Ausstellern auf<br />

der EXPO<strong>KAV</strong>, 13 bestens besuchten Fachvorträgen<br />

und einem erneuten Besucherrekord<br />

können wir auf eine Veranstaltung<br />

zurückblicken, die in Deutschland ihresgleichen<br />

sucht. Zu der sich anschließenden<br />

Mitgliederversammlung konnten wir<br />

auch dieses Jahr nicht nur viele Mitglieder<br />

unseres Vereins begrüßen, sondern auch<br />

zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Justiz,<br />

Rechtsanwaltskammer und befreundeten<br />

Vereinen. Dass nicht nur die Justiz, durch<br />

Herrn Generalstaatsanwalt Harden, und<br />

der DAV, durch seinen Vizepräsidenten<br />

Herrn Kollegen Schafhausen, ein Grußwort<br />

gesprochen haben, sondern insbesondere<br />

Herr Justizminister Biesenbach und Frau<br />

Oberbürgermeisterin Reker an unserer Mitgliederversammlung<br />

teilgenommen und<br />

gleichfalls ein Grußwort an uns gerichtet<br />

haben, ist nicht nur eine große Anerkennung<br />

unseres Vereins und seiner Arbeit,<br />

sondern zeigt, dass der Kölner Anwaltverein<br />

in Nordrhein-Westfalen und in Köln,<br />

aber auch in Berlin wahrgenommen wird.<br />

Einen ausführlichen Bericht zum 12. Kölner<br />

Anwaltstag und zu unserer Mitgliederversammlung<br />

finden Sie auf Seite acht dieses<br />

Magazins.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn<br />

es auf die Urlaubszeit zugeht und wir uns<br />

eigentlich auf entspannte Tage freuen<br />

sollten, hat mich etwas nachdenklich gemacht.<br />

Aktuell habe ich einen Beitrag vom<br />

15.04.<strong>2019</strong> in der LTO gelesen, dessen Inhalt<br />

darauf schließen ließ, dass es politische<br />

Bestrebungen gibt, unseren Berufsstand<br />

weiter in seiner Arbeit zu belasten und<br />

diese zu erschweren. Die Anwaltschaft ist<br />

als Organ der Rechtspflege einer der wesentlichen<br />

Pfeiler unseres Rechtsstaats und<br />

der einzige Garant hierfür aufseiten der<br />

Bürgerinnen und Bürger. Die Anwaltschaft<br />

diente und dient dabei schon immer auch<br />

dem Schutz der Verbraucher – auch wenn<br />

das damals noch nicht so hieß.<br />

Um diese Aufgaben zu erfüllen, gibt es das<br />

System aus RVG und Berufsrecht einerseits<br />

sowie den einzelnen Verfahrensordnungen<br />

mit ihren Regelungen zur Kostentragungspflicht<br />

andererseits. Damit bleibt unsere<br />

Dienstleistung für die Bürgerinnen und<br />

Bürger berechenbar und von gleichbleibender<br />

Qualität. Es führt zu einer Quersubventionierung<br />

und von geringen bis hin zu<br />

hohen Streitwerten können die Bürgerinnen<br />

und Bürger mit einer gleichbleibend<br />

hochwertigen Rechtsvertretung rechnen,<br />

die frei davon ist, dass die Anwaltschaft<br />

z. B. überlegen muss, welchen Prozentsatz<br />

eines Erfolgshonorars sie bekommen will.<br />

Nun gibt es – wieder einmal – Bestrebungen,<br />

zum einen das Erfolgshonorar zu erlauben<br />

und zum anderen die Möglichkeit zu eröffnen,<br />

dass Anwälte für die Vermittlung eines<br />

Mandats bezahlen.<br />

Wie soll ich mir das vorstellen? Werden<br />

wir demnächst Kunden einer Vermittlungsplattform,<br />

bei der derjenige Rechtsanwalt<br />

oder diejenige Rechtsanwältin die besten<br />

(lukrativsten) Mandate bekommt, der/die<br />

dieser Plattform am meisten bezahlt? Oder<br />

soll es Mandatemakler geben, die zwischen<br />

Anwalt und Mandant vermitteln und die<br />

von der Anwaltschaft bezahlt werden? Und<br />

sollen wir uns in gerichtlichen Verfahren<br />

demnächst beim Preis Konkurrenz machen,<br />

wer das geringste Erfolgshonorar kassiert?<br />

Soll das auch im Strafrecht, Sozialrecht<br />

und öffentlichem Recht gelten? Und was<br />

ist mit den kleinen Forderungen. Wie viel<br />

Erfolgshonorar kann ich denn dann bei<br />

der Rückforderung einer Mietkaution von<br />

1.200,00 Euro verlangen?<br />

Natürlich muss man immer über Neuerungen<br />

nachdenken. Hier aber wird an<br />

den Eckpfeilern unseres Berufsstandes und<br />

der in Deutschland hervorragend funktionierenden<br />

Rechtsberatung durch Anwälte<br />

gerüttelt. Man kann nicht allen Ernstes<br />

davon ausgehen, dass eine weitergehende<br />

marktwirtschaftliche Öffnung der Rechtsberatung<br />

diese verbessern wird. Das<br />

Gegenteil wird der Fall sein. Der Kampf um<br />

Mandate über den Preis dient den Rechtsratsuchenden<br />

nicht. Das Gegenteil ist der<br />

Fall. Die Bürgerinnen und Bürger werden<br />

bei einer Umsetzung solcher Vorhaben auf<br />

der Strecke bleiben.<br />

Hiergegen wird der Kölner Anwaltverein<br />

das in seiner Macht stehende tun.<br />

Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen schöne<br />

Ferien, die von solchen Gedanken unbelastet<br />

sein sollten. Erholen Sie sich gut,<br />

Ihr<br />

Markus Trude<br />

Vorsitzender


6 | Inhalt<br />

08<br />

Revue<br />

Foto: Matthias Drobeck<br />

12. Kölner Anwaltstag &<br />

Mitgliederversammlung<br />

im Mai <strong>2019</strong><br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Aktuelles &<br />

Wissenswertes<br />

Veranstaltungen,<br />

Termine und Hinweise<br />

08 | Revue: 12. Kölner Anwaltstag<br />

10 | Bericht: Mitgliederversammlung des<br />

<strong>KAV</strong> e. V.<br />

16 | <strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

18 | Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />

20 | Anwälte & Kunst<br />

22 | Anwälte & Kultur<br />

24 | Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

25 | Mitgliedervorteile<br />

26 | <strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

28 | <strong>KAV</strong> Service-Angebot<br />

32 | Der <strong>KAV</strong> in den sozialen Medien<br />

34 | <strong>KAV</strong> Rechtpersönlich:<br />

Interview mit Joachim Roth, Leitender<br />

Oberstaatsanwalt in Köln, und<br />

Rechtsanwalt Dr. Frank Seebode,<br />

Mitglied des Vorstands des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

36 | Stellungnahme: Der Strafrechtsausschuss<br />

des <strong>KAV</strong> e. V. lehnt das<br />

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab<br />

37 | Elektronischer Versand und<br />

elektronische Zustellung per beA<br />

am OLG Köln<br />

37 | Haftungsfalle wegen Aufbewahrungsfristen<br />

bei Gericht<br />

38 | beA–Frühjahrsputz: Automatisches<br />

Löschen von Nachrichten beginnt<br />

40 | Wie Ihnen als Anwältin / Anwalt die<br />

Kommunikation mit schwierigen<br />

Mandanten gelingt<br />

42 | Smartphone keine Gefährdung des<br />

Kindeswohls<br />

43 | Blauer Montag im Arbeitsrecht<br />

46 | JurTour – Dubai<br />

50 | Wichtige Termine<br />

51 | Sommerabschlussgala – 12. Juli <strong>2019</strong><br />

51 | Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Ausgabe 3/<strong>2019</strong><br />

52 | Gala Kölner Juristen


Inhalt |<br />

7<br />

52<br />

GALA<br />

Kölner Juristen<br />

Foto: Matthias Drobeck<br />

am 22. November <strong>2019</strong><br />

in der Wolkenburg, Köln<br />

Ausschüsse &<br />

Arbeitskreise<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Verschiedenes<br />

54 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

55 | Ausschuss Insolvenzrecht<br />

58 | Ausschuss Junge Anwälte<br />

59 | Ausschuss Steuerrecht<br />

59 | Ausschuss Versicherungsrecht<br />

60 | Fortbilden und Service genießen<br />

61 | Information zu den Seminaren<br />

62 | Übersicht der Seminare<br />

66 | <strong>KAV</strong> Seminare<br />

92 | Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2019</strong> –2020<br />

(7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

94 | Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong>–2020<br />

96 | Zusatzausbildung zum ⁄ r<br />

Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht<br />

98 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

101 | Teilnahmebedingungen Seminare<br />

05 | Editorial<br />

07 | Impressum<br />

102 | Annoncen<br />

104 | Anmeldeformular<br />

GALA Kölner Juristen<br />

106 | Anmeldeformular Seminare<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des <strong>KAV</strong>) | Redaktion:<br />

Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des <strong>KAV</strong>) Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

(Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz<br />

1, 50670 Köln | Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des <strong>KAV</strong>) | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Titelbild: Shutterstock/<br />

ASDF Media, Shutterstock/Cuby Design | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.


8 | 12. Kölner Anwaltstag<br />

<strong>KAV</strong> Intern<br />

Fotos: Matthias Drobeck<br />

REVUE<br />

12. Kölner Anwaltstag –<br />

<strong>KAV</strong> Generationen<br />

Am 08. Mai <strong>2019</strong> begrüßte der <strong>KAV</strong> über 400 interessierte Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte, die der Einladung zum 12. Kölner<br />

Anwaltstag ins Pullman Cologne Hotel gefolgt sind. In diesem Jahr<br />

stand die größte <strong>KAV</strong> Veranstaltung des Jahres ganz im Zeichen der<br />

<strong>KAV</strong> Generationen und bot traditionsgemäß ein umfangreiches sowie<br />

kostenfreies Fortbildungsprogramm mit einer angeschlossenen<br />

Fachausstellung, der .<br />

Im Rahmen dieser stets innovativen, vorrangig an Juristen<br />

gerichteten Veranstaltung, kamen die Mitglieder<br />

und Gäste des Vereins unter anderem in den Genuss<br />

verschiedener Fachvorträge. Diese wurden in Form von<br />

Seminaren und Workshops, die neue Entwicklungen<br />

in den Bereichen der Mandantenkommunikation, des<br />

Onlinemarketings, des Kanzleimanagements sowie<br />

Aktuelles zu ausgewählten Rechtsgebieten vermittelten,<br />

angeboten.<br />

Das Motto des 12. KAT „<strong>KAV</strong> Generationen“ wurde als<br />

Hommage an seine Mitglieder gewählt, die das Herzstück<br />

des Vereinslebens bilden. So bunt wie unsere<br />

Stadt und unsere Gesellschaft, so vielfältig ist auch die<br />

Struktur der Mitglieder, die dem <strong>KAV</strong> sein Leben verleihen.<br />

Vor dem Hintergrund der sich immer weiter entwickelnden<br />

Technologie und der damit verbundenen<br />

Hürden, aber auch Chancen, bot das Vortragsprogramm<br />

auch erstmals einen Elevator-Pitch, in dem gleich fünf<br />

Unternehmen in fünf knappen Vortragsminuten ihre<br />

Dienstleistungen für den Kanzleialltag vorstellten. Ein


12. Kölner Anwaltstag |<br />

9<br />

Status-quo-Vortrag zu den Entwicklungen des beA und Fortbildungen<br />

in diversen Fachgebieten ermöglichten den Teilnehmern wertvolle<br />

Informationen. Themen rund um die Bereiche Legal-Tech, Kanzleimarketing<br />

und Management wurden von den ausstellenden Unternehmen<br />

zudem in der EXPO<strong>KAV</strong> nochmals gesondert beleuchtet.<br />

Der KAT ist im Laufe der Zeit stark gewachsen und über die Grenzen<br />

von Köln hinaus bekannt geworden. Das Angebot an kostenfreien<br />

Fortbildungen und der angeschlossenen Fachausstellung wurde stets<br />

erweitert und sorgt bei Mitgliedern des Vereins, den Kooperationspartnern<br />

vor Ort, aber auch bei Gästen für Begeisterung. Neben den<br />

22 Messeständen, an denen sich die Partnerunternehmen des <strong>KAV</strong><br />

mit ihren Serviceangeboten und Technologien den Besuchern präsentierten,<br />

sorgte dieses Jahr erstmalig der „<strong>KAV</strong> VIP-Pass für Mitglieder“<br />

für Begeisterung, der ausschließlich <strong>KAV</strong> Mitgliedern zur Verfügung<br />

stand und kostenfreie Serviceleistungen rund um die Verpflegung vor<br />

Ort abdeckte. Zudem erhielten alle registrierten Mitglieder vor Ort ein<br />

persönliches Geschenk des Vereins, die neue <strong>KAV</strong> Tasche. Bei einem<br />

Coffee to go kamen die Gäste während der Pausenzeiten mit Kolleginnen<br />

und Kollegen sowie den Ansprechpartnern der ausstellenden<br />

Unternehmen in interessante Gespräche und konnten die verbundenen<br />

Vorzugskonditionen im Rahmen ihrer <strong>KAV</strong> Mitgliedschaft kennenlernen.<br />

Neben der <strong>KAV</strong> Candy-Station sorgte auch ein mobiler Eisstand,<br />

der mit freundlicher Unterstützung von Wolters Kluwer realisiert<br />

werden konnte, für kulinarische Begleitung auf dem Messerundgang.<br />

Vertreter des <strong>KAV</strong> Vorstandes und der <strong>KAV</strong> Ausschüsse und Arbeitskreise<br />

standen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.<br />

Zu den diesjährigen Ausstellern zählten die adesso insurance solutions<br />

GmbH (drebis), anwalt.de, AppelrathCüpper, Verlag C.H. Beck,<br />

RKG Autovermietung, Konica Minolta, Herrenbude, DATEV eG, DKV,<br />

Greven Medien, Hans Soldan GmbH, HDI Versicherungen, juris GmbH,<br />

RA-MICRO Köln, Rummel AG, Sack Fachmedien, OEVERMAN, Hauck &<br />

Aufhäuser Privatbankiers AG, Stein Gruppe, Wolters Kluwer, Hays<br />

Recruiting experts worldwide und Philips Diktierlösungen.<br />

Zur Tradition des KAT gehörte auch in diesem Jahr wieder das<br />

Gewinnspiel mit attraktiven Preisen, welche dank der freundlichen Unterstützung<br />

der <strong>KAV</strong> Partnerunternehmen realisiert werden konnten.<br />

Im Anschluss an den 12. Kölner Anwaltstag erfolgte die Mitgliederversammlung<br />

des <strong>KAV</strong> e. V. mit angeschlossenem Abendessen aller<br />

beteiligten Mitglieder und Gäste.<br />

Für die Teilnahme am 12. Kölner Anwaltstag bedanken wir uns bei<br />

allen Teilnehmern, Referenten und Ausstellern und freuen uns darauf,<br />

Sie alle im nächsten Jahr zum 13. KAT begrüßen zu dürfen.<br />

Fotos: Matthias Drobeck


10 | Mitgliederversammlung<br />

Fotos: Matthias Drobeck<br />

BERICHT<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung des<br />

Kölner Anwaltverein e. V. am Mittwoch,<br />

08. Mai <strong>2019</strong>, Pullman Cologne Hotel<br />

Am Mittwoch, dem 08.05.<strong>2019</strong>, fand die Ordentliche Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein<br />

e. V. (<strong>KAV</strong>) im Pullman Cologne Hotel für das Jahr <strong>2019</strong> im Anschluss an den 12. Kölner<br />

Anwaltstag statt. Es nahmen 162 Kolleginnen und Kollegen teil. Herr Kollege Markus Trude als<br />

Vorsitzender konnte viele Ehrengäste aus Politik, Justiz, Verwaltung und Anwaltschaft begrüßen.<br />

Die zugehörige Tagesordnung wurde in der Ausgabe 01/<strong>2019</strong> des <strong>KAV</strong> Magazins und damit fristgerecht<br />

bekannt gegeben. Sie beinhaltete folgende Tagesordnungspunkte:<br />

Tagesordnung<br />

1. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

2. Grußworte<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers /der Kassenprüfer<br />

6. Wahlen zum Vorstand<br />

7. Einsetzung der Ausschüsse<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

und Informationstechnologierecht<br />

8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

9. Ehrung der Jubilare<br />

10. Verschiedenes


Mitgliederversammlung |<br />

11<br />

Herr Kollege Trude eröffnete die Mitgliederversammlung<br />

um 18.27 Uhr und dankte für<br />

das zahlreiche Erscheinen. Er begrüßte dann<br />

die Ehrengäste. Zu nennen sind:<br />

Der Minister der Justiz, Peter Biesenbach;<br />

die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln,<br />

Henriette Reker;<br />

die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln,<br />

Margarete Gräfin von Schwerin; der<br />

Generalstaatsanwalt Köln, Thomas Harden;<br />

der Präsident der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, Dr. Thomas Gutknecht;<br />

der Vizepräsident des Deutschen Anwaltverein,<br />

Martin Schafhausen; der Präsident<br />

des Landgerichts Köln, Roland Ketterle;<br />

der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft<br />

Köln, Joachim Roth;<br />

der Präsident des Amtsgerichts Köln,<br />

Henning Banke; der Präsident des Landesarbeitsgerichts<br />

Köln, Dr. Jürgen vom Stein;<br />

der Präsident des Finanzgerichts Köln,<br />

Benno Scharpenberg;<br />

die Präsidentin des Verwaltungsgerichts<br />

Köln, Birgit Herkelmann-Mrowka;<br />

der Direktor des Arbeitsgerichts Köln,<br />

Dr. Dirk Gilberg.<br />

Nach der Begrüßung stellte Herr Kollege<br />

Trude fest, dass die Mitgliederversammlung<br />

ordnungsgemäß einberufen wurde. Die<br />

satzungsgemäße Vier-Wochen-Frist wurde<br />

durch Verteilung und Versendung der Einladung<br />

nebst Tagesordnung im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Ausgabe 01/<strong>2019</strong> eingehalten.<br />

Sodann wurde der seit der letzten<br />

Mitgliederversammlung im Jahre 2018<br />

verstorbenen Kolleginnen und Kollegen,<br />

die namentlich genannt wurden, mit einer<br />

Schweigeminute gedacht.<br />

Der Vorsitzende ging sodann zur Tagesordnung<br />

über:<br />

TOP 1 – Jahresbericht des<br />

Vorsitzenden<br />

Herr Kollege Trude teilte mit, dass für ihn<br />

wichtigste Thema des letzten Jahres, das<br />

sich durch alle Veranstaltungen gezogen<br />

habe, sei der demografische Wandel in<br />

der Gesellschaft. Dieser habe mittlerweile<br />

auch die Anwaltschaft erreicht. Das<br />

Durchschnittsalter in der Anwaltschaft läge<br />

bei mittlerweile über 50 Jahren. Eine Anwaltsschwemme<br />

gäbe es nicht mehr. Weil<br />

immer weniger junge Leute Jura studierten,<br />

kämen auch immer weniger junge Absolventen<br />

in unsere Kanzleien.<br />

Daraus ergebe sich, dass sich die Anwaltschaft<br />

immer neuen, großen Herausforderungen<br />

stellen müsse. Neue Arbeitszeitmodelle<br />

seien gefragt, dies bedinge auch,<br />

dass immer weniger junge Kolleginnen<br />

und Kollegen eine eigene Kanzlei anstrebten.<br />

Daraus folge, dass auch die Anwaltvereine<br />

immer weniger Mitglieder hätten.<br />

Dem müssten sich die Vereine stellen. Es<br />

sei deswegen wichtig, jedenfalls den Organisationsgrad<br />

zu halten. Natürlich müsse<br />

auch weiterhin alles dafür getan werden,<br />

um junge Kolleginnen und Kollegen für den<br />

Verein zu gewinnen.<br />

Herr Kollege Trude berichtete sodann über<br />

die Mitgliederzahlen des <strong>KAV</strong>, wonach zum<br />

31.12.2018 3.917 Kolleginnen und Kollegen<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> waren. Das waren<br />

35 Mitglieder weniger als im Jahr zuvor.<br />

Allerdings gelang es dem Kölner Anwaltsverein,<br />

bezogen auf den Tag der Mitgliederversammlung,<br />

die Mitgliederzahl um<br />

63 zu steigern, sodass der Organisationsstand<br />

nach wie vor rund 50 % beträgt. Herr<br />

Kollege Trude wies in diesem Zusammenhang<br />

darauf hin, dass es wichtig sei, das<br />

Profil des Anwaltvereins zu schärfen, um<br />

die Interessen der Anwaltschaft vertreten<br />

zu können. Er war der Auffassung, dass dies<br />

in Zukunft stärker von den Anwaltvereinen<br />

und auch vom Deutschen Anwaltverein<br />

thematisiert werden müsse.<br />

Herr Kollege Trude nannte dazu ein Beispiel:<br />

Zu Beginn des Jahres <strong>2019</strong> fand eine<br />

außerordentliche Kammerversammlung<br />

statt. Zweck der Versammlung war, die<br />

Kammermitglieder darüber entscheiden zu<br />

lassen, ob eine neue Immobilie angemietet<br />

werden sollte, deren verfügbare Fläche<br />

größer sei als diejenige der jetzt genutzten<br />

Immobilie in der Riehler Straße. Der <strong>KAV</strong><br />

hatte dazu eine Stellungnahme erarbeitet<br />

und diese per Newsletter an seine Mitglieder<br />

veröffentlicht. Dies war auf große Resonanz<br />

gestoßen. Herr Kollege Trude dankte<br />

in diesem Zusammenhang der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln für die Professionalität,<br />

mit der die RAK Köln auf die Stellungnahme<br />

reagiert hatte.<br />

Herr Kollege Trude verwies sodann auf<br />

zahlreiche Veranstaltungen, die der Kölner<br />

Anwaltverein für den anwaltlichen Nachwuchs<br />

etabliert habe. Dabei stellte er heraus,<br />

dass man in Konkurrenz zu Justiz und<br />

Verwaltung stehe, die ähnliche Nachwuchssorgen<br />

hätten. Zu nennen sind dabei die<br />

Veranstaltungen „Referendariat, und was<br />

dann?”, den Moot Court zum bürgerlichen<br />

Recht der Universität zu Köln, den der <strong>KAV</strong><br />

mit begleitet, und neue Veranstaltungen<br />

wie die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS, die unter dem<br />

Oberbegriff „Young Lawyers” eingerichtet worden<br />

seien. Herr Kollege Trude betonte, dass<br />

Referendare Juniormitglied im <strong>KAV</strong> werden<br />

könnten und auch schon einige geworden<br />

seien.<br />

Er bedankte sich für die Unterstützung bei<br />

der Mitgliederwerbung beim Ausschuss<br />

Junge Anwälte des <strong>KAV</strong>, beim Kammerpräsidenten,<br />

Herrn Kollegen Dr. Gutknecht,<br />

und bei der Richterschaft, allen voran bei<br />

der Präsidentin des OLG Köln, Gräfin von<br />

Schwerin, dem Präsidenten des LG Köln,<br />

Herrn Ketterle, sowie bei dem Präsidenten<br />

des AG Köln, Herrn Banke.<br />

Damit schloss Herr Kollege Trude seinen<br />

Jahresbericht, zu dem keine Fragen gestellt<br />

wurden.<br />

TOP 2 – Grußworte<br />

Zunächst richtete sich die Oberbürgermeisterin<br />

der Stadt Köln, Frau Henriette Reker,<br />

selbst Rechtsanwältin von Beruf, an die<br />

Mitgliederversammlung. Nach Begrüßung<br />

der Anwesenden bemerkte Frau Reker, sie<br />

komme gerne zu Mitgliederversammlungen<br />

des <strong>KAV</strong>, weil man dort immer etwas<br />

Neues lerne. Sie ging sodann auf das Motto<br />

des diesjährigen Anwaltstages ein, „<strong>KAV</strong><br />

Generationen”. Es gefiele ihr, wenn auch<br />

nicht in allen Konsequenzen, dass junge<br />

Leute wieder vermehrt auf die Straße<br />

gingen, um zu demonstrieren. In diesem<br />

Zusammenhang teilte sie mit, ihrer Ansicht<br />

nach müsse die Schule gestrafft werden,<br />

chancengerechte Bildung sei wichtig.<br />

Ebenso wichtig sei allerdings der Umweltschutz;<br />

Frau Reker verwies darauf, dass die<br />

Verkehrswende in Köln in vollem Gange<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


12 | Mitgliederversammlung<br />

Fotos: Matthias Drobeck<br />

sei. Dabei sei der Ausbau des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs wichtig. Zudem müsse<br />

man sich darauf einstellen, dass in einer<br />

Gesellschaft, in der eine längere Lebenszeit<br />

üblich würde, bessere Rahmenbedingungen<br />

für Senioren geschaffen werden müssten.<br />

Frau Reker kam sodann auf die Verwaltungsreform<br />

zu sprechen; es sei dafür zu<br />

sorgen, dass viele Leistungen, beileibe<br />

nicht alle, für den Bürger digital abrufbar<br />

sein müssten.<br />

Schließlich verwies sie auf ein Projekt Recht<br />

3.0, mit dem innerhalb der Stadtverwaltung<br />

der Stadt Köln dort tätige Juristen besser<br />

miteinander vernetzt werden sollten.<br />

Sie dankte sodann den Kolleginnen und<br />

Kollegen und schloss damit ihr Grußwort.<br />

Sodann sprach der Vizepräsident des<br />

Deutschen Anwaltvereins, Herr Kollege<br />

Martin Schafhausen. Er lobte zunächst die<br />

Durchführung des Kölner Anwaltstages als<br />

spektakulär und vertrat dazu die Auffassung,<br />

diese Leistungen des <strong>KAV</strong> müssten Vorbild<br />

nicht nur für örtliche Anwaltvereine sein.<br />

Er hob weiter hervor, dass mit Frau<br />

Edith Kindermann nunmehr eine Kollegin –<br />

zum ersten Mal in der Geschichte des Deutschen<br />

Anwaltvereins – zu dessen Präsidentin<br />

gewählt worden sei. Er teilte mit, dass<br />

Frau Kollegin Kindermann und der gesamte<br />

Vorstand des DAV sich dafür einsetzen<br />

würden, dass eine RVG-Erhöhung ohne Erhöhung<br />

der Gerichtsgebühren durchgeführt<br />

werde. Das sei eine zentrale Forderung<br />

des DAV, die immer in Gesprächen mit den<br />

politischen Gremien wiederholt werde.<br />

Bezogen auf Legal Tech vertrat Herr Kollege<br />

Schafhausen die Auffassung, dass damit<br />

keine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes<br />

verbunden sein dürfe, dessen<br />

Regelungen müssten auch gegenüber Legal-<br />

Tech-Unternehmen gelten. Der DAV trete<br />

zudem dafür ein, dass eine Änderung des<br />

anwaltlichen Gesellschaftsrechtes analog<br />

eines Vorschlages von Herrn Prof. Dr. Henssler<br />

zu diskutieren sei. Schließlich verwies<br />

Herr Kollege Schafhausen darauf, dass der<br />

DAV Interessenvertreter der Anwaltschaft<br />

sei. Er sei deren Netzwerk und deren<br />

Zukunft.<br />

Herr Kollege Schafhausen schloss seinen<br />

Vortrag mit dem Hinweis darauf, dass am<br />

8. Mai 1945 und damit vor exakt 74 Jahren<br />

der zweite Weltkrieg geendet habe. Seitdem<br />

habe es keine Kriege in Europa mehr<br />

gegeben. Dies wünsche er sich auch für die<br />

Zukunft.<br />

Zu diesem Zeitpunkt waren der Justizminister<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr<br />

Kollege Biesenbach sowie Herr Generalstaatsanwalt<br />

Harden noch nicht erschienen,<br />

sodass TOP 3 vorgezogen wurde.<br />

TOP 3 – Kassenbericht des<br />

Schatzmeisters<br />

Herr Kollege Dr. Jörg Luxem, seit 2018<br />

Schatzmeister des <strong>KAV</strong>, dankte zunächst<br />

seinem Vorgänger, Herrn Kollegen<br />

Dr. Marcus Werner, für dessen hervorragende<br />

Tätigkeit. Herr Kollege Dr. Luxem teilte<br />

mit, dass der <strong>KAV</strong> auf finanziell gesunden<br />

Füßen stehe. Er berichtete, dass 2018 das<br />

Jahresergebnis 92.000,00 Euro betragen<br />

habe. Dabei verwies er darauf, dass im<br />

vergangenen Geschäftsjahr 2018 eine<br />

Umstellung dahingehend stattgefunden<br />

habe, dass die Seminaraktivitäten der<br />

Kölner Anwaltverein Service GmbH wieder<br />

in den Verein integriert worden seien. Die<br />

rechtlichen Gegebenheiten, die früher dazu<br />

geführt hätten, die Fortbildungsaktivitäten<br />

in eine GmbH auszugliedern, seien entfallen.<br />

Zum Bericht des Schatzmeisters gab es<br />

keine Fragen.<br />

Die Kassenprüfer, Frau Kollegin<br />

Simone Staab und Herr Kollege<br />

Marcus Welp, stellten fest, dass die Kassenprüfung<br />

keinerlei Anlass zu Beanstandungen<br />

gegeben hatte und empfahlen der<br />

Mitgliederversammlung, den Vorstand zu<br />

entlasten.<br />

TOP 4 – Entlastung des<br />

Vorstandes<br />

Aus der Mitte der Versammlung heraus<br />

stellte Herr Kollege Dr. Rainer Klocke den<br />

Antrag, den Vorstand zu entlasten. Die<br />

Mitgliederversammlung entlastete den<br />

Vorstand dann einstimmig unter Enthaltung<br />

des Vorstandes.<br />

Zurück zu TOP 2 – Grußworte<br />

Zwischenzeitlich waren der Justizminister<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr


Mitgliederversammlung | 13<br />

Kollege Peter Biesenbach sowie Herr Generalstaatsanwalt<br />

Thomas Harden erschienen.<br />

Herr Kollege Trude bat zunächst Herrn<br />

Kollegen Biesenbach und sodann Herrn<br />

Harden um ihre Grußworte.<br />

Sodann teilte Herr Kollege Biesenbach mit,<br />

dass die Eingänge bei den Kammern für<br />

Handelssachen massiv rückläufig seien.<br />

Es gäbe insofern Reformbedarf, denn der<br />

Rückgang der Eingänge bei den Kammern<br />

für Handelssachen hänge auch damit<br />

zusammen, das große Wirtschaftsprozesse<br />

zunehmend bei Schiedsgerichten im<br />

Ausland verhandelt würden. Es werde diskutiert,<br />

ob die Kammern für Handelssachen<br />

aufgelöst und dafür spezialisierte Zivilkammern<br />

eingerichtet werden, die dann mit<br />

fachlich passenden Handelsrichtern besetzt<br />

werden könnten. Zudem müsse es Senate<br />

für Handelssachen bei den Oberlandesgerichten<br />

geben. Es sei auch eine Änderung<br />

des Gerichtsverfassungsgesetzes notwendig,<br />

denn es müsse ermöglicht werden,<br />

dass bestimmte Prozesse auch auf Englisch<br />

verhandelt werden könnten. Dazu gehöre,<br />

dass eine freie Gerichtswahl möglich sein<br />

müsse, damit man Commercial Courts<br />

einrichten könne. Seiner Auffassung nach<br />

sei dies wichtig, damit große internationale<br />

Wirtschaftsprozesse in Zukunft in Deutschland<br />

stattfinden könnten.<br />

Cybercrime werde weiter ausgebaut. Die<br />

Staatsanwaltschaft arbeite daran, beschleunigte<br />

Verfahren besser durchführen<br />

zu können, darüber hinaus werde nun ein<br />

Seniorendezernat eingerichtet, dass sich<br />

mit Straftaten zum Nachteil älterer Bürger<br />

beschäftige. Ein weiterer Schwerpunkt sei<br />

die Behandlung der Wirtschaftskriminalität<br />

sowie der Raubstraftaten auf der Straße.<br />

Schließlich seien vermehrt Straftaten<br />

gegenüber Polizei und Rettungsdiensten zu<br />

beobachten, denen man ebenso entgegentreten<br />

müsse wie den Raserstraftaten.<br />

Herr Harden wünschte zum Abschluss seiner<br />

Grußworte der Mitgliederversammlung<br />

einen weiteren guten Verlauf.<br />

Herr Kollege Biesenbach schilderte die<br />

Projekte des Justizministeriums Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

Er wies zunächst darauf hin, dass die Auskunftsrechte<br />

der Gerichtsvollzieher erweitert<br />

werden sollten, insbesondere bezüglich<br />

des Einsichtsrechts in das Grundbuch. Auch<br />

sollten Auskunftsrechte gegenüber den<br />

Versorgungswerken etabliert werden.<br />

Er plane eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung,<br />

jedenfalls solle dies auf<br />

der Justizministerkonferenz thematisiert<br />

werden. Alle Änderungen dienten der<br />

Beschleunigung der Verwaltungsgerichtsverfahren,<br />

insbesondere bei Großprojekten.<br />

Planfeststellungsverfahren bezüglich großer<br />

Infrastrukturmaßnahmen sollten zukünftig<br />

direkt erstinstanzlich zum Oberverwaltungsgericht<br />

gelangen. Verwaltungsgerichte<br />

sollten die Möglichkeit haben, durch die<br />

Vorgabe verbindlicher Fristen das Verfahren<br />

zu straffen. Für bestimmte Aufgaben sei es<br />

wünschenswert, spezielle Spruchkörper zu<br />

schaffen, die die Verfahren dann mit höherer<br />

Sachkompetenz bearbeiten könnten.<br />

Die Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen<br />

solle erleichtert werden.<br />

Herr Kollege Biesenbach sprach sodann<br />

Legal-Tech-Unternehmen an, die seiner<br />

Ansicht nach vom Verbraucher begrüßt<br />

würden. Soweit anwaltliche Tätigkeiten<br />

erbracht würden, müsse jedoch das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

gelten, was europarechtlich<br />

nicht unproblematisch sei. Er setze<br />

sich jedenfalls dafür ein, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

auch in Deutschland<br />

weiterhin gelte.<br />

Abschließend bedankte sich der Justizminister<br />

für den freundlichen Umgang des<br />

<strong>KAV</strong> mit dem Justizministerium und seiner<br />

Person.<br />

Die Grußworte wurden dann durch Herrn<br />

Generalstaatsanwalt Thomas Harden<br />

abgeschlossen. Herr Harden gliederte sein<br />

Grußwort in zwei Teile: Zunächst verwies er<br />

darauf, dass die Generalstaatsanwaltschaft<br />

an anwaltlichen Verfahren beim OLG Köln<br />

mitzuwirken habe und stellte die historische<br />

Entwicklung der Disziplinarstaatsanwaltschaft<br />

dar. Er halte eine Befassung der<br />

Generalstaatsanwaltschaft mit anwaltlichen<br />

Themen für richtig, weil die Staatsanwaltschaft<br />

zur Objektivität verpflichtet sei.<br />

Es gäbe keine fehlende Sachkunde, weil<br />

derartige Verfahren nur von erfahrenen<br />

Oberstaatsanwälten durchgeführt würden.<br />

Zudem wirke die Beteiligung der Generalstaatsanwaltschaft<br />

an solchen Verfahren<br />

dem Misstrauen der Bevölkerung bezüglich<br />

Verfahren unter Juristen entgegen und<br />

schließlich seien in der BRAO genügend<br />

Korrektive gegen zu hohen Einfluss der<br />

Generalstaatsanwaltschaft enthalten.<br />

Im zweiten Teil seines Grußwortes hob<br />

Herr Harden aktuelle Schwerpunkte bei<br />

der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Köln<br />

hervor. Dies sei zunächst die Bekämpfung<br />

der Clan-Kriminalität. Auch der Bereich<br />

TOP 5 – Wahl der Kassenprüfer<br />

Frau Kollegin Simone Staab und Herr<br />

Kollege Marcus Welp stellten sich erneut<br />

als Kassenprüfer zur Wahl. Sie wurden<br />

einstimmig bei eigener Enthaltung von der<br />

Mitgliederversammlung zu Kassenprüfern<br />

gewählt.<br />

TOP 6 – Wahlen zum Vorstand<br />

Zunächst verabschiedete Herr Kollege Trude<br />

die aus dem Vorstand ausscheidenden<br />

Kolleginnen und Kollegen, nämlich Frau<br />

Kollegin Elke Orban, Frau Kollegin<br />

Angelika Töpfer, Herrn Kollegen<br />

Michael Blenkle und Herrn Kollegen<br />

Jürgen Sauren. Er beschrieb zunächst die<br />

Tätigkeiten der ausscheidenden Vorstandsmitglieder<br />

und dankte ihnen für ihre Tätigkeit<br />

für Vorstand und Verein.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


14 | Mitgliederversammlung<br />

Der Verfasser stand zur Wiederwahl an, weil<br />

seine Wahlperiode abgelaufen war. Er hatte<br />

sich bereit erklärt, ein weiteres Mal für den<br />

Vorstand zu kandidieren. Mit der Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung hatte der Vorstand<br />

mitgeteilt, der Mitgliederversammlung<br />

<strong>2019</strong> den Verfasser und vier weitere<br />

Kolleginnen und Kollegen als Kandidaten<br />

für den Vorstand vorzuschlagen, die sich<br />

für eine Tätigkeit im Vorstand beworben<br />

hatten. Dies waren Frau Kollegin Dr. Luise<br />

Hauschild, Frau Kollegin Fatma Atasever,<br />

Herr Kollege Dr. Frank Seebode und Herr<br />

Kollege Prof. Dr. Ulrich Luckhaus.<br />

Die Geschäftsordnung des Vorstands erfordert,<br />

dass ein Wahlleiter von der Mitgliederversammlung<br />

gewählt wird, der selbst<br />

nicht Mitglied des Vorstandes sein darf.<br />

Herr Kollege Dr. Rainer Klocke stellte sich<br />

als Wahlleiter zur Verfügung und wurde von<br />

der Mitgliederversammlung einstimmig gewählt.<br />

Er stellte zunächst fest, dass die Formalien<br />

zur Wahl eingehalten wurden und<br />

keine Gegenvorschläge eingegangen seien.<br />

Sodann bestellte Herr Kollege Dr. Klocke<br />

zwei Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle,<br />

nämlich Frau Sonja Hafner und Frau<br />

Mandy Wolf, zu Stimmzählerinnen.<br />

Die Kandidaten stellten sich sodann der<br />

Mitgliederversammlung kurz vor und wurden<br />

nach der Vorstellung jeweils einstimmig<br />

mit eigener Enthaltung gewählt. Alle<br />

Gewählten nahmen die Wahl an.<br />

Fotos: Matthias Drobeck


Mitgliederversammlung | 15<br />

Herr Kollege Dr. Klocke wies sodann noch<br />

auf einige Veranstaltungen der Kölner<br />

juristischen Gesellschaft und auf den<br />

73. Deutschen Juristentag im September<br />

2020 hin.<br />

TOP 7 – Einsetzung der<br />

Ausschüsse Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht sowie<br />

Informationstechnologierecht<br />

Diese beiden Ausschüsse gab es zuvor<br />

nicht, es waren Arbeitskreise. Die Arbeitskreise<br />

sollten nunmehr als Ausschüsse<br />

eingesetzt werden. Die Abstimmung<br />

dazu wurde für beide Ausschüsse en bloc<br />

durchgeführt, das Ergebnis war einstimmig,<br />

sodass der Verein nunmehr über die<br />

Ausschüsse Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

sowie Informationstechnologierecht<br />

verfügt.<br />

TOP 8 – Ausschusswahlen<br />

Zunächst dankte Herr Kollege Trude den<br />

Ausschüssen und den Mitgliedern für die<br />

geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.<br />

Er schilderte die Formalien, die für die<br />

Ausschusswahl einzuhalten sind. Er schlug<br />

Herrn Kollegen Jürgen Sauren als Wahlleiter<br />

vor, der einstimmig von der Versammlung<br />

gewählt wurde. Herr Kollege Sauren<br />

ernannte Frau Sonja Hafner und Frau<br />

Mandy Wolf zu Stimmzählerinnen.<br />

Neu zu besetzen waren die Ausschüsse Betreuungsrecht,<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

Insolvenzrecht, IT-Recht, Mediation<br />

und Schlichtung und Syndikusanwälte.<br />

Die Kolleginnen und Kollegen, die sich zur<br />

Wahl gestellt hatten, erhoben sich, soweit<br />

anwesend, kurz bei der Nennung ihres<br />

Namens. Die Ausschüsse wurden sodann<br />

en bloc gewählt, dies führte zu folgenden<br />

Ergebnissen:<br />

Betreuungsrecht<br />

Nina Ahrend<br />

Christian Blume<br />

David Deutgen, LL. M.<br />

Antje Gerathewohl, LL. M.<br />

Sabine Moeller-Nietsch<br />

Ulrike Schramm<br />

Annette Sieling<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Alexander Hahn<br />

Andrea Heuser<br />

Dr. Stefan Klöckner, LL. M.<br />

Tobias Kordes, LL. M.<br />

Dr. Sebastian Korts, MBA<br />

Dr. Jörg Luxem<br />

Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn<br />

Stefan Nüsser, LL. M.<br />

Dr. Tobias Rolfes<br />

Prof. Dr. Elmar Schuhmacher<br />

Dr. Günter Seulen<br />

Alexandra Sofia Wrobel<br />

Insolvenzrecht<br />

Dorothea Basler<br />

Jana Dettmer<br />

Kai-Jens Egerlandt, LL. M.<br />

Dr. Jörg Gollnick<br />

Benno Goost<br />

Alexia Joannidis<br />

Christian Weiß<br />

Michael Wilbert<br />

Dr. Franz Zilkens, MBA<br />

IT-Recht<br />

Guido Aßhoff, LL. M.<br />

Dr. Christiane Bierekoven<br />

Dr. Thomas Engels, LL. M.<br />

Adrian Hoppe<br />

David Humborg<br />

Dr. Carsten Intveen<br />

Sascha Kremer<br />

Prof. Dr. Ulrich Luckhaus<br />

Anne Ohlen<br />

Dr. Roderic Ortner<br />

Dr. Sascha Vander, LL. M.<br />

Kjell Vogelsang<br />

Mediation und Schlichtung<br />

Dirk Burghof<br />

Doris Fricke<br />

Karl Sauer<br />

Dr. Sara Sotelo-Lubig<br />

Andrea Trude<br />

Matthias Weber<br />

Syndikusanwälte<br />

Dr. Stephanie Eggerath<br />

Ellen Eichberg<br />

Pia Gischarowski, LL. M.<br />

Stefanie Nover<br />

Susanne Prossliner<br />

Kai Recke<br />

Dr. Tobias Rolfes<br />

Boris Wein<br />

TOP 9 – Ehrung des Jubilars<br />

In diesem Jahr wurde Herr Kollege<br />

Dr. Hubert van Bühren für seine 50-jährige<br />

Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein<br />

geehrt. In seiner Laudatio verwies Herr<br />

Kollege Trude auf viele ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten, die Herr Kollege Dr. van Bühren<br />

in seiner langen bisherigen Karriere wahrgenommen<br />

habe. Darunter sei besonders<br />

hervorzuheben seine Tätigkeit als Präsident<br />

der Rechtsanwaltskammer Köln. Herr<br />

Kollege Dr. van Bühren wurde mit einer<br />

Jubiläumsurkunde und einem hochwertigen<br />

Präsentkorb geehrt.<br />

TOP 10 – Verschiedenes<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es<br />

keine Wortmeldungen mehr, sodass Herr<br />

Kollege Trude die Mitgliederversammlung<br />

um 21.02 Uhr schloss.


16 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS<br />

Das Karriereseminar für Junganwälte und Juniormitglieder des <strong>KAV</strong><br />

Burg Schnellenberg | 57439 Attendorn/Biggesee<br />

Denn auch Superhelden müssen lernen, ihre Superkräfte einzusetzen!<br />

Mit den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS für Berufseinsteiger bietet Euch der Kölner<br />

Anwaltverein die Gelegenheit, in entspannter, junger Runde wertvolle<br />

Informationen und Tipps rund um die „anwaltliche Praxis“ zu<br />

erhalten. Auf der imposanten Burg Schnellenberg, nur eine Fahrstunde<br />

von Köln entfernt, trefft Ihr auf weitere junge Kolleginnen und<br />

Kollegen sowie auf erfahrene Praktiker, die Euch wertvolle Anekdoten,<br />

Hilfestellungen und Zukunftsperspektiven für den Berufsalltag<br />

geben. Was besonders schön daran ist? Die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS sind<br />

entspannt und Ihr könnt Euch auf zwei großartige Tage in toller<br />

Gesellschaft freuen. Denn von der Anreise (wenn Ihr nicht selber<br />

fahren möchtet) bis hin zur Abreise (irgendwann geht’s auch<br />

wieder nach Hause) ist alles für Euch organisiert und im günstigen<br />

Teilnahmebeitrag von nur EUR 59,00 pro Person inbegriffen:<br />

• Organisierte An- und Abreise (auf Wunsch)<br />

• Verpflegung vor Ort<br />

• Übernachtung im Einzelzimmer des Burghotels<br />

• Vortragsprogramm<br />

• Gemeinsames Netzwerken am Abend an der Bar<br />

• Seminarunterlagen<br />

Die Themen<br />

Zivilprozesstaktik – Tipps & Tricks aus Anwaltssicht<br />

Referent: RA Markus Trude, Vorsitzender des <strong>KAV</strong> e. V., Köln<br />

Selbstvermarktung: Wie sich junge Rechtsanwälte gut verkaufen<br />

Referentin: RAin Pia Löffler, München<br />

Steuern sparen: Tipps & Tricks für selbstständige und angestellte<br />

Rechtsanwälte<br />

Referentin: RAin Roswitha Prowatke, Köln<br />

Legal Tech – Synergieeffekte für junge Rechtsanwälte<br />

Referent: RA Nico Kuhlmann, Hamburg<br />

Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


<strong>KAV</strong> Intern | 17<br />

Die Referenten<br />

RA Markus Trude<br />

Rechtsanwalt Markus Trude ist selbstständiger Rechtsanwalt in Köln<br />

und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Schwerpunkte<br />

seiner Tätigkeit sind das Staatshaftungs- und das Bergschadensrecht.<br />

Er ist ganz überwiegend forensisch tätig und war<br />

von 2004 bis 2013 Sprecher des von ihm gegründeten Ausschusses<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit dem Jahre 2013 ist er Vorstandsmitglied<br />

des <strong>KAV</strong>, dessen Vorsitzender er seit dem Jahre 2018 ist.<br />

RA Nico Kuhlmann<br />

Herr Rechtsanwalt Nico Kuhlmann ist Associate bei Hogan Lovells<br />

Int. LLP in Hamburg in der Praxisgruppe Intellectual Property, Media<br />

and Technology. Zudem ist er der Gründer des Hamburg Legal Tech<br />

Meetups, der Initiator der Women-of-LegalTech-Auszeichnung, der<br />

Veranstalter der deutschlandweiten Legal Tech Competition für<br />

Studierende und der Verfasser diverser Beiträge zum Thema Legal<br />

Tech. Hogan Lovells hat ihm deshalb im Rahmen eines weltweiten<br />

Wettbewerbs den Titel „Master of Innovation” verliehen.<br />

RAin Roswitha Prowatke, LL. M.<br />

Die Referentin, Frau Rechtsanwältin Roswitha Prowatke, LL. M.,<br />

berät und vertritt im Steuerstreit mit den Finanzbehörden und in<br />

Steuerstrafverfahren. Sie ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen.<br />

Im Jahr 2007 hat sie zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt<br />

und sich mit der Fachanwältin für Steuerrecht weiter spezialisiert.<br />

Kollegin Prowatke ist Partnerin einer auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht<br />

spezialisierten Kanzlei in Köln. Sie ist langjähriges<br />

Mitglied im Steuerausschuss des <strong>KAV</strong>, hält Vorträge und publiziert<br />

in Fachzeitschriften.<br />

RAin Pia Löffler<br />

Rechtsanwältin Pia Löffler (Wirtschaftsjur. Univ. Bayreuth)<br />

arbeitete nach dem 2. Staatsexamen drei Jahre als Juristin für die<br />

Sony Music Entertainment GmbH, bevor sie 2010 eine Einzelkanzlei<br />

für Urheberrecht gründete. 2012 war sie Syndika und Redakteurin<br />

beim Anwaltssuchdienst anwalt.de. 2013 gründete sie anwaltstexte.com<br />

und schreibt seitdem Marketingtexte für Kanzleien jeder<br />

Größe. Seit 2014 berät sie Kanzleien in Marketingfragen und<br />

gründete 2017 anwalts.marketing und unterstützt seitdem Kanzleien<br />

auch in der Umsetzung aller Marketingmaßnahmen, v. a. im<br />

Internet.<br />

Der Ablauf<br />

Freitag, 12. Juli <strong>2019</strong><br />

14.00 Uhr Ankunft und Begrüßung<br />

15.00 Uhr Erster Vortragsblock (RA Markus Trude)<br />

16.30 Uhr Kaffeepause<br />

17.00 Uhr Zweiter Vortragsblock (RAin Pia Löffler)<br />

19.00 Uhr Gemeinsames Dinner<br />

20.30 Uhr Chill-out/Networking an der Bar<br />

Übernachtung im Burghotel<br />

Samstag, 13. Juli <strong>2019</strong><br />

Bis 09.00 Uhr Frühstück<br />

09.00 Uhr Dritter Vortragsblock (RAin Roswitha Prowatke)<br />

10.30 Uhr Kaffeepause<br />

11.00 Uhr Vierter Vortragsblock (RA Nico Kuhlmann)<br />

12.30 Uhr Lunch<br />

14.00 Uhr Verabschiedung und Abreise<br />

ANMELDUNG<br />

Um an den <strong>KAV</strong>CAREERDAYS teilnehmen zu können, musst Du nur:<br />

• Mitglied im <strong>KAV</strong> e. V. sein oder schnellstmöglich werden<br />

• Dir am 12.–13. Juli <strong>2019</strong> Zeit nehmen<br />

• Dich per E-Mail, Fax oder Post anmelden<br />

Bring Deine Kolleginnen und Kollegen einfach mit<br />

Wenn Dich die <strong>KAV</strong>CAREERDAYS interessieren, dann erzähle doch<br />

Deinen jungen Kolleginnen und Kollegen davon und meldet Euch<br />

zusammen an. Es lohnt sich, denn je mehr Teilnehmer sich zusammen<br />

anmelden, desto günstiger wird der individuelle Teilnahmebeitrag<br />

für diese Veranstaltung:<br />

1 Anmeldung = € 59,00 pro Teilnehmer<br />

2 Anmeldungen = € 49,00 pro Teilnehmer<br />

3 und mehr Anmeldungen = € 39,00 pro Teilnehmer<br />

Ein entsprechendes Anmeldeformular für Eure individuelle bzw.<br />

die Anmeldung mehrerer Teilnehmer findet Ihr auf<br />

www.koelner-anwaltverein.de/kavcareerdays


18 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Die Juniormitgliedschaft des <strong>KAV</strong><br />

Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen<br />

attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame<br />

Zukunft? Wir haben da was für Dich!<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft<br />

hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wertschätzung<br />

bringen wir ihm entgegen? Wir vom <strong>KAV</strong> haben uns<br />

dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer<br />

Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern<br />

und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> vorzustellen.<br />

Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung,<br />

Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns<br />

daher sehr, Euch die neue <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft vorstellen<br />

zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen<br />

und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG<br />

Bezirks Köln, den <strong>KAV</strong> bereits vor Erlangung der Zulassung zur<br />

Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken.<br />

Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte <strong>KAV</strong><br />

Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem<br />

eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und<br />

Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.<br />

Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz<br />

besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Austausch<br />

mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutauschen<br />

und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und<br />

Kollegen zu schaffen.<br />

Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der <strong>KAV</strong> Juniormitgliedschaft<br />

beläuft sich auf 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft<br />

ist online, unter www.kav-junior.de, aber auch schriftlich per<br />

Post oder E-Mail zu beantragen.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.kav-junior.de


<strong>KAV</strong> Intern | 19<br />

WWW.ELITEANWALT.DE<br />

Ihr habt viele Gemeinsamkeiten!<br />

Lernt Euch kennen.<br />

Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt<br />

Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten<br />

und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes<br />

Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute<br />

schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von<br />

jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten<br />

wertvolle Tipps.<br />

Alles zu Deinem Match mit dem <strong>KAV</strong> erfährst Du unter<br />

www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.


20 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

A&K<br />

Anwälte & Kunst<br />

shutterstock/4th Life Photography<br />

Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst<br />

der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der<br />

Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen<br />

dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein<br />

können. Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen<br />

auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit<br />

mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen<br />

Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets<br />

attraktiven Programmen für Sie. Die bereits geplanten Termine für das Jahr <strong>2019</strong>, die bis zum Redaktionsschluss<br />

finalisiert werden konnten, finden Sie wie folgt. Weitere Termine werden in Kürze auf unserer<br />

Website www.kav.koeln vorgestellt.<br />

September <strong>2019</strong><br />

Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

Auch in <strong>2019</strong> starten die Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

(DC Open) die Saison im Kunstherbst wieder mit einem gemeinsamen<br />

Eröffnungswochenende in Düsseldorfer und Kölner<br />

Galerien. Dies wird vom 06. bis 08. September <strong>2019</strong> stattfinden.<br />

Wir freuen uns sehr, mit DC Open auch in diesem Jahr wieder<br />

einen gemeinsamen Termin realisieren zu können, bei dem die<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Veranstaltungsreihe<br />

erneut von der Kölner Kunsthistorikerin Birgit Laskowski<br />

(www.zerofold) begleitet werden. Im vergangenen Jahr führte<br />

Frau Laskowski bereits durch das Belgische Viertel und dortige<br />

ausgewählte Kunstgalerien. Auch in diesem Jahr wird die<br />

versierte Kunstvermittlerin und freie Kuratorin einen solchen<br />

„Kunstspaziergang“ in lockerer Form anbieten. Während der<br />

Eröffnungstage werden somit ein bis zwei etwa zweieinhalbstündige<br />

Kunstspaziergänge zu ausgewählten Kölner Galerien<br />

erfolgen, die in fußläufiger Nähe zueinander liegen oder auch<br />

mithilfe eines Shuttles angesteuert werden. Diese Promenaden<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


<strong>KAV</strong> Intern | 21<br />

geben Gelegenheit, die Kölner Galerienszene besser kennenzulernen,<br />

in unterhaltsamer Weise Wissenswertes über Kunst und<br />

insbesondere die traditionsreiche Rheinländische Kunstlandschaft<br />

zu erfahren und sich mit den Galeristen oder auch den<br />

Künstlern selbst auszutauschen.<br />

Nähere Informationen zu den konkreten Stationen und Terminen<br />

werden wir Ihnen im Frühsommer mitteilen. Da die<br />

Teilnehmerzahl für diese Spaziergänge limitiert ist, bitten wir<br />

im Falle Ihres Interesses vorab um eine E-Mail-Mitteilung. Gern<br />

informieren wir Sie, sobald die Details dieser Termine fixiert<br />

sind und Sie erhalten die Gelegenheit, sich direkt über den <strong>KAV</strong><br />

anzumelden.<br />

Die Personenzahl ist limitiert. Eine vorherige Anmeldung über<br />

den <strong>KAV</strong> ist aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig.<br />

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an:<br />

service@koelner-anwaltverein.de<br />

Weitere Termine folgen in Kürze.<br />

Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame<br />

Veranstaltungsreihe von:<br />

TERMIN<br />

Wird in Kürze bekanntgegeben. Weitere Infos unter<br />

www.koelner-anwaltverein.de<br />

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Termin:<br />

€ 20,00 je Veranstaltung für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

€ 30,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder<br />

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine vorherige<br />

Anmeldung bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »<br />

Wir geben<br />

Sicherheit.<br />

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22 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Anwälte & Kultur<br />

Köln ist eine ganz besondere Stadt, die ein großzügiges und abwechslungsreiches<br />

Angebot für kulturinteressierte Bürgerinnen<br />

und Bürger bietet. Mit der vor einigen Jahren gegründeten Veranstaltungsreiche<br />

Anwälte & Kunst ergänzte der Kölner Anwaltverein<br />

e. V. gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern, der<br />

Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker,<br />

diese kulturelle Vielfalt. Die anfängliche Idee einer einzelnen<br />

Veranstaltung avancierte schnell zu einer gefragten Reihe und<br />

wurde somit ein Erfolg. Über den großen Zuspruch der Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer, die gemeinsam mit uns die Welt der<br />

Kunst aus verschiedenen Blickwinkeln erkunden durften, haben<br />

wir uns bestärkt gefühlt, unser kulturelles Angebot im Rahmen<br />

Ihrer Vereinszugehörigkeit weiter auszubauen. Es ist uns daher<br />

eine besondere Freude, Ihnen ab sofort unter der Überschrift<br />

Anwälte & Kultur weitere Highlights präsentieren zu dürfen.<br />

Neben dem bestehenden Flaggschiff Anwälte & Kunst werden<br />

Sie in Zukunft auch Veranstaltungen zu den Themen Bühnen<br />

und Schauspiel, Literatur, Architektur und Kulinarik mit uns<br />

erleben dürfen.<br />

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Kultur dieser<br />

Stadt in ihrer Vielfältigkeit zu erkunden!<br />

Derzeit befinden sich noch einige Terminhighlights in Vorbereitung.<br />

Die bereits geplanten Veranstaltungen finden Sie<br />

nachfolgend.<br />

JUNI <strong>2019</strong><br />

Exklusive Baustellenführung durch das Kölner Opernhaus<br />

am 24. Juni <strong>2019</strong><br />

Zum zweiten Mal in Folge erhalten wir die Gelegenheit, im<br />

Rahmen einer exklusiven Führung hinter die Kulissen der<br />

größten und spannendsten Baustelle unserer Stadt zu blicken.<br />

Die Führung unter der Leitung des Leiters der Kommunikation<br />

der Bühnen Köln, Herrn Christopher Braun, wird am Montag, 24.<br />

Juni <strong>2019</strong> um 15.00 Uhr stattfinden. Der Treffpunkt ist das Tor 1<br />

am Offenbachplatz, direkt gegenüber des 4711-Hauses.<br />

Bitte beachten Sie vorab, dass die Führung nicht barrierefrei<br />

ist, die Teilnahme an der Führung auf eigene Gefahr erfolgt<br />

und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine persönliche<br />

Sicherheitsausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Diese umfasst<br />

Sicherheitsschuhe, Sicherheitshelm und Warnweste. Ohne diese<br />

ist eine Teilnahme an der Führung aus Sicherheitsgründen nicht<br />

möglich. Die Führung wird ca. zwei Stunden umfassen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Gruppengröße auf 20 Personen<br />

limitiert ist. Eine frühzeitige verbindliche Anmeldung wird<br />

daher empfohlen.<br />

TERMIN<br />

24. Juni <strong>2019</strong>, 15.00 Uhr, Tor 1 am Offenbachplatz, Köln<br />

JULI <strong>2019</strong><br />

Exklusive Führung durch die Synagoge Roonstraße<br />

am 11. Juli <strong>2019</strong><br />

Am Donnerstag, dem 11. Juli <strong>2019</strong>, begeben wir uns gemeinsam<br />

auf eine interessante Führung durch die Synagoge auf der<br />

Roonstraße. Das Gemeindehaus in der Roonstraße 50 ist das<br />

„Herzstück“ der Synagogen-Gemeinde. Hier befindet sich das<br />

religiöse und kulturelle Zentrum. Als liberale Synagoge wurde<br />

es Ende des 19. Jahrhunderts im neo-romanischen Stil erbaut.<br />

Eingeweiht wurde das neue Gotteshaus, das 1.400 Menschen<br />

Platz bot, am 22. März 1899. In der Reichspogromnacht brannte<br />

auch diese Synagoge aus. 1957 – 12 Jahre nach Neugründung<br />

der Gemeinde im April 1945 – beauftragte die Gemeinde den<br />

Architekten Helmut Goldschmidt mit dem Wiederaufbau. An<br />

der feierlichen Einweihung am 20. September 1959 nahm auch<br />

Bundeskanzler Konrad Adenauer, der frühere Oberbürgermeister<br />

von Köln, teil. Auf der gemeinsamen Führung, die um 16.00 Uhr<br />

beginnen wird, erhalten Sie beeindruckende Einblicke und Informationen<br />

rund um die jüdische Kirche.<br />

Für die Teilnahme an der Führung wird selbstverständlich um<br />

angemessene Bekleidung gebeten.<br />

Herren jeglichen Alters werden zudem darum gebeten, eine<br />

Kopfbedeckung mitzuführen (Mütze, Hut oder Kippa).<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir aus Sicherheitsgründen<br />

die Namen, Anschriften und Telefonnummern der angemeldeten<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Synagoge<br />

weiterleiten müssen und Sie zwingend Ihren Personalausweis<br />

am Führungstag mitbringen müssen. Aus religiösen Gründen ist<br />

es zudem nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mit in die<br />

Synagoge zu bringen.<br />

shutterstock/Kristof Lauwers<br />

TERMIN<br />

11. Juli <strong>2019</strong>, 16.00 Uhr, Synagoge Roonstraße, Köln<br />

Der Kostenbeitrag zur Teilnahme je Führungstermin:<br />

€ 15,00 je Veranstaltung für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V.<br />

€ 25,00 je Veranstaltung für Nichtmitglieder


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<strong>KAV</strong><strong>2019</strong><br />

Eine gemeinsame Veranstaltung von


24 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

Herzlich willkommen im <strong>KAV</strong><br />

Wir freuen uns, seit dem 01. Februar <strong>2019</strong> folgende Kolleginnen und Kollegen als neue<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen<br />

erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

Neue Mitglieder<br />

RA Patrick Baumfalk, Kerpen<br />

RA Tim Besgen, Köln<br />

RAin Judith Braun, Köln<br />

RA Farzan Daneshian, Köln<br />

RAin Luise Fröhlich, Köln<br />

RA Markus Gierok, Köln<br />

RA André Bernhard Gröschl, Köln<br />

RAin Anika Hellmann, Köln<br />

RA Dr. Michel Hoffman, LL. B., Köln<br />

RA Alexander Hoffmann, LL. M., Köln<br />

RAin Sabine Hoffmans, Köln<br />

RA Malte Hotes, Köln<br />

RA David Humborg, Köln<br />

RAin Aline Icha-Spratte, Köln<br />

RA André Jerschke, Köln<br />

RAin Kathrin Johann, Bonn<br />

RA Maximilian Philipp Klefenz, Köln<br />

RA Markus Kompa, Köln<br />

Klaudia Krack, Leverk. (Juniormitglied)<br />

RA Philipp Maria Kühn, Köln<br />

RA Marius Lieven, Köln<br />

RA Robert Maehl, Köln<br />

RA Henning Meier, Köln<br />

RAin Annabelle Mertes, Köln<br />

RAin Annika Mette, Köln<br />

RAin Melissa Middelhauve, Köln<br />

RA Philipp Muffert, Köln<br />

RA Dr. Lutz Nepomuck, Köln<br />

RAin Nora Nolan, Erftstadt<br />

Gianna Perino, Köln (Juniormitglied)<br />

RAin Hannah Milena Piel, Köln<br />

RAin Vera Randel, Köln<br />

RAin Elisa Roenneberg, Köln<br />

RAin Funda Seleserpe, Köln<br />

RA Maximilian Spitzhorn-Stork, Köln<br />

RAin Stefanie Stanka, Köln<br />

RA Per Kristian Stöcker, Köln<br />

RA Joscha Stothfang, Hürth<br />

Florian Tambour, Bonn (Juniormitglied)<br />

RA Viktor von Essen, Bonn<br />

RA Marc Robin Wiemert, Köln<br />

RA Sven Wilhelmy, Köln<br />

RA Yener Yendi, Köln<br />

RA Andreas Günter Zechlin, Troisdorf<br />

RA Christopher Roland Zeller, Köln<br />

RA Jan Zimmermann, Köln


<strong>KAV</strong> Intern | 25<br />

Als Mitglied des <strong>KAV</strong> genießen Sie unter anderem<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

iStock.com/PeopleImages<br />

✓Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare,<br />

Workshops, Tagungen und Großevents<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung<br />

von Fortbildungen aus dem neuen <strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei<br />

der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen<br />

<strong>KAV</strong> Fortbildungsprogramm<br />

✓ Preisvorteile für <strong>KAV</strong> Mitglieder bei der Buchung der<br />

vom <strong>KAV</strong> und der Deutschen Anwaltakademie (DAA)<br />

veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln<br />

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur<br />

Pflege von Kontakten<br />

✓ Vier Ausgaben des <strong>KAV</strong> Magazins<br />

✓ Kostenfreier Robenverleih<br />

✓ Kostenfreier Zugang zur <strong>KAV</strong> Lounge im LG Köln<br />

inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser<br />

✓ Online-Buchungsportal für Seminare –<br />

www.kav-seminare.de<br />

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und<br />

Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de<br />

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und<br />

weiteren Institutionen<br />

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz<br />

vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln<br />

✓ Vergünstigte Nutzung des <strong>KAV</strong> Kurierdienstes der<br />

<strong>KAV</strong> Service GmbH<br />

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk<br />

und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den<br />

<strong>KAV</strong> Kooperationspartnern<br />

www.koelner-anwaltverein.de/partner<br />

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets<br />

✓ Rechtsberatung in der <strong>KAV</strong> Geschäftsstelle im LG Köln<br />

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

✓ Durch die Mitgliedschaft des <strong>KAV</strong> im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

*Jungmitglieder:<br />

Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V.,<br />

deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.


26 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

<strong>KAV</strong> Partnerschaften<br />

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen<br />

für <strong>KAV</strong> Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können.<br />

Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden<br />

Unternehmen unterbreiten:<br />

Bürobedarf<br />

Hänsel


<strong>KAV</strong> Intern | 27<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich, Ihnen seinen neuen Medienpartner, den FFI Verlag, vorstellen zu dürfen. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie zudem ab sofort in unserem <strong>KAV</strong> Partnerbereich auf unserer Website<br />

unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.<br />

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>KAV</strong> Geschäftsstellen für Fragen und<br />

Anregungen rund um das Partnerangebot des <strong>KAV</strong> zur Verfügung.


28 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

FFI Verlag<br />

FFI-Verlag – kostenlose Fachinformationen<br />

für die Anwaltspraxis: Kurz. Gut. Gratis.<br />

Der <strong>KAV</strong> freut sich über die neue Partnerschaft mit dem FFI-Verlag.<br />

Der FFI-Verlag ist ein moderner Online-Fachverlag für Juristen, die<br />

Fachinformationen suchen, die nah am Kanzleialltag sind. Mit Themen<br />

wie Legal Tech, Kanzleimarketing, Abrechnung, Cyberschutz<br />

oder Recruiting informiert FFI seine Zielgruppe stets über das<br />

Aktuellste und Relevanteste aus der Welt der Anwaltskanzleien. Die<br />

Fachinformationen sind dabei nicht nur hochwertig, sondern auch<br />

auf das Wichtigste heruntergebrochen und für die Leser kostenlos –<br />

getreu dem Verlagsmotto „Kurz. Gut. Gratis.“.<br />

Wer sich gut und schnell über praktische Probleme und Sachverhalte<br />

in Rechtsanwaltskanzleien informieren will, wird im Online-<br />

Kiosk des Verlags fündig. Insbesondere die Online-Fachportale<br />

legal-tech.de, kanzleimarketing.de und MkG-online.de (Mit<br />

kollegialen Grüßen) werden in der Branche bereits rege genutzt.<br />

Legal-tech.de ist mit rund 4.000 Besuchern pro Monat (Stand: März<br />

<strong>2019</strong>) für Rechtsanwaltskanzleien die führende Website zum Thema<br />

Digitalisierung. Insbesondere kleine und mittelgroße Kanzleien<br />

erfahren hier, wie sie Legal Tech konkret nutzen können.<br />

Auf kanzleimarketing.de erfahren Rechtsanwälte und Steuerberater,<br />

wie sie zeitgemäß und effizient Mandantenakquise und Mandantenbindung<br />

betreiben können. Von Aspekten des Online-Marketings<br />

bis hin zu Methoden zur langfristigen Bindung bestehender<br />

Mandanten finden Leser hier Tipps und Erfahrungswerte von ausgesuchten<br />

Experten auf diesem Gebiet. Herausgeberin des Fachinfo-<br />

Portals ist Rechtsanwältin und Marketingexpertin Pia Löffler.<br />

Der Fachinfo-Dienst MkG (Mit kollegialen Grüßen) richtet sich mit<br />

dem MkG-Magazin und der Website mkg-online.de speziell an<br />

Juristinnen und Juristen, die sich in den ersten Berufsjahren befinden.<br />

In sechs Ausgaben pro Jahr und auch online informieren<br />

Fachautoren über typische und aktuelle Berufsthemen, wie aktuelle<br />

Rechtsprechung, Digitalisierung, Abrechnung, Datenschutz<br />

oder Karriere. Denn Jungjuristen wissen, dass es mehr braucht,<br />

als nur eine gute Ausbildung, um als Neuling zu bestehen. MkG<br />

ist hier ein praktischer und informativer Helfer.<br />

Neben regelmäßig erscheinenden Online-Publikationen veröffentlicht<br />

FFI auch monothematische Fachinfo-Broschüren,<br />

die sich in ausführlicherem Rahmen auf einen Themenbereich<br />

fokussieren. Zu den aktuellen Publikationsthemen gehören<br />

beispielsweise Recruiting in der Anwaltskanzlei, Cybersicherheit,<br />

Mandantenbindung oder die Wahl einer Anwaltskanzleisoftware<br />

sowie einer juristischen Datenbank.<br />

Weitere Fachinformations-Angebote des FFI-Verlags finden Sie<br />

auf www.ffi-verlag.de.<br />

Kontaktinformationen<br />

Freie Fachinformationen GmbH<br />

Leyboldstraße 12<br />

50354 Hürth<br />

Tel.: 02233 80 575 - 12<br />

E-Mail: info@ffi-verlag.de<br />

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

Ein wichtiger Servicebestandteil des <strong>KAV</strong> ist der Robenverleih in der<br />

Zweigstelle des <strong>KAV</strong> e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen<br />

Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden<br />

hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur<br />

Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des<br />

Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt.<br />

Die Mitglieder des <strong>KAV</strong> können sich darauf verlassen, stets dem<br />

Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen<br />

zu können.<br />

Dieses Angebot hat der <strong>KAV</strong> nunmehr für seine Mitglieder erweitert<br />

und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten<br />

im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere<br />

Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des<br />

<strong>KAV</strong> daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage<br />

eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung<br />

eine Robe leihen.<br />

Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung<br />

oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der <strong>KAV</strong><br />

bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese<br />

mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss<br />

an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.


Sprachtechnologie<br />

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Ein modernes, digitales Diktiersystem mit Spracherkennung und verschlüsselter Einbindung Ihres<br />

Handys in den Kanzlei-Workflow zur Dokumentenerstellung ist die Lösung, um Überstunden zu<br />

vermeiden. Das schafft Freiräume für stressfreies und gewinnbringendes Arbeiten und mehr Zeit für<br />

die schönen Dinge des Lebens, die sich meistens außerhalb der Kanzlei abspielen: Willkommen in<br />

Ihrem Leben ohne „keine Zeit“! Besuchen Sie uns unter philips.com/dictation<br />

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32 | <strong>KAV</strong> Intern<br />

WARUM SOCIAL MEDIA?<br />

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App<br />

ist der <strong>KAV</strong> auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei<br />

Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen<br />

YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen<br />

und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten.<br />

Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei<br />

Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden<br />

Links:<br />

Neu: Instagram<br />

Facebook<br />

Xing<br />

Twitter<br />

YouTube<br />

www.instagram.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.facebook.com/<strong>KAV</strong>erein<br />

www.xing.com/net/koelneranwaltverein<br />

www.twitter.com/koelneranwalt<br />

www.youtube.de – Kölner Anwaltverein<br />

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege,<br />

würden wir uns sehr freuen.<br />

RECHTZEITIG INFORMIERT<br />

Seit bereits zwei Jahren informiert der <strong>KAV</strong> seine Mitglieder mit<br />

seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich<br />

erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat<br />

stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten<br />

Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere<br />

Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten<br />

zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber<br />

hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen,<br />

Empfängen und Bällen ein und hält nützliche<br />

Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte<br />

Mitglieder können sich über die Website<br />

des <strong>KAV</strong> für diesen Service registrieren.<br />

DER YOUTUBE-KANAL DES <strong>KAV</strong><br />

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir<br />

Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum<br />

einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel<br />

den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte<br />

zum Deutschen Anwaltstag.<br />

Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete<br />

Angebote für <strong>KAV</strong> Mitglieder und die damit verbundenen<br />

Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor.<br />

Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir<br />

freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal<br />

auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos<br />

verpassen.<br />

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein


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34 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Aktuelles & Wissenswertes<br />

<strong>KAV</strong> RECHTPERSÖNLICH<br />

Interview mit Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln,<br />

und Rechtsanwalt Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwarteste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

J.R.: Bezogen auf meine persönliche Tätigkeit sicher die Entscheidung<br />

des BGH zur Amtsträgereigenschaft seinerzeit im Verfahren<br />

zum sog. Kölner Müllskandal – hier allerdings unerwartet.<br />

I. BERUFLICH:<br />

1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die<br />

bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen<br />

juristischen Laufbahn?<br />

F.S.: Völlig überraschend und unverständlich sind die Entscheidungen<br />

zur Zulässigkeit sog. legendierter Fahrzeugkontrollen (unwahre<br />

polizeiliche Behauptung über die Zufälligkeit einer Fahrzeugkontrolle).<br />

Zum einen wird dem Beschuldigten damit der anerkannte<br />

Strafmilderungsgrund der polizeilichen Überwachung seines Tuns<br />

genommen! Zum anderen wird so polizeiliches und staatliches<br />

Lügen legalisiert: Unerträglich, dass die Unwahrheit zur Grundlage<br />

der prozessualen Wahrheitssuche wird!


Aktuelles & Wissenswertes | 35<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

J.R.: Ich habe viel von meinen (verschiedenen) Ausbildern/Vorgesetzten<br />

gelernt und dabei stets versucht, mir das Positive abzuschauen<br />

und (selten) die von mir als negativ wahrgenommenen<br />

Dinge nicht zu übernehmen.<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

J.R.: Die Rheinische Post hat mal § 27 Abs. 6 StVO als skurril bezeichnet,<br />

dem könnte ich mich anschließen, obschon die Vorschrift<br />

wohl Sinn macht.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

J.R.: Erschließungsbeitragsrecht – wenn es denn sein müsste, würde<br />

ich aber auch versuchen, dafür mein Herz zu erwärmen.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

J.R.: Alles rund um das „digitale Leben“. Angefangen von elektronischen<br />

Akten, über Rechtsfragen, die sich aus dem zivil- und<br />

strafrechtlichen Handeln im Netz ergeben, über elektronische<br />

Gerichtssäle, über Cybercrime im engeren Sinn bis hin zur KI, die<br />

wir uns nutzbar machen müssen und gleichzeitig beherrschen<br />

sollten. In meinen Science-Fiction-Heftchen von früher ist Letzteres<br />

oft nicht gelungen.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

J.R.: Miteinander reden und versuchen, den anderen zu verstehen.<br />

Innerhalb und außerhalb der jeweiligen Berufsgruppe.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

J.R.: Das sind nur noch gut zehn Jahre. Es wird alles digitaler (s. o.),<br />

aber die Grundsätze werden sich nicht wesentlich verschieben, das<br />

haben sie sich in den letzten zehn Jahren auch nicht wesentlich –<br />

die Schwerpunkte werden möglicherweise andere sein.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

J.R.: Die Einseitigkeit der Sichtweise und es stimmt doch: Die<br />

Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt. Es wird<br />

leider nur nicht gesehen, dass Einzelfälle diesen Grundsatz nicht<br />

widerlegen.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

J.R.: Rheinischer Sauerbraten und ansonsten, das Gericht, das sich<br />

um objektive Klärung und Bewertung eines Sachverhaltes bemüht<br />

und dabei sich selbst möglichst nicht den in Vordergrund stellt.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

J.R.: In völliger Unordnung, aber die wichtigen Sachen sind (zumeist)<br />

im Geschäftsgang.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

J.R.: Ehrlich gesagt, keine Ahnung, vielleicht irgendwas mit Medien<br />

– oder wie sagen das die jungen Menschen heute?<br />

2. Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat<br />

oder den Sie bewundern?<br />

F.S.: Gerhart Baum ist seit vielen Jahrzehnten ein aufrechter, unermüdlicher<br />

und erfolgreicher Freiheitskämpfer, der nicht nur mit<br />

seinen gefürchteten Verfassungsbeschwerden viel für die Rechtsstaatlichkeit<br />

in Deutschland erreicht hat!<br />

3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste?<br />

F.S.: Ich kenne zum Glück nur verhältnismäßig wenige Gesetze.<br />

Aber dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, schräg über die Straße zu<br />

gehen, ist schon merkwürdig.<br />

Aus jüngster Vergangenheit fällt mir die DSGVO ein, die an Entfremdung<br />

vom Adressaten kaum zu überbieten ist.<br />

4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals anfreunden?<br />

F.S.: Ich habe mich früh auf das Strafrecht konzentriert. Alle anderen<br />

Rechtsgebiete haben mir in der Folgezeit die Freundschaft gekündigt.<br />

5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung<br />

nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere<br />

beschäftigen?<br />

F.S.: Alles was mit dem Internet zu tun hat. Neben der klassischen<br />

Cyberkriminalität sind das auch Datenmanipulation, fake news,<br />

verhetzende Netzinhalte etc.<br />

Daneben wird es eine immer größere Herausforderung, vor allem<br />

das Strafrecht in den Grenzen der Objektivität zu halten. Die Tendenz<br />

geht dazu, weniger die objektiv ermittelbare Tat unter Strafe<br />

zu stellen, sondern die viel schwerer oder gar nicht zu ermittelnde<br />

Gesinnung, die angeblich aus der Tat spricht.<br />

6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz<br />

oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen?<br />

F.S.: Keine Angst vor Herausforderungen haben! Man darf sich nicht<br />

überschätzen, aber viele Fälle sind erfolgversprechender als sie<br />

zunächst scheinen.<br />

Nicht nur an das schnelle Geld denken! Nachhaltiges Arbeiten<br />

nach den eigenen Prinzipien ist auf Dauer erfolgreicher und auch<br />

erfreulicher, als sich von höherem Honorar den Spaß an der Arbeit<br />

nehmen zu lassen.<br />

Nicht vorschnell urteilen! Menschen sind unglaublich unterschiedlich;<br />

sie denken, fühlen und handeln alle anders. Deswegen ist nur<br />

wenig im Wortsinn „unglaublich“.<br />

Den Ausgleich von der Arbeit nicht vergessen! Familie, Sport oder<br />

Hobbys sind auch für den beruflichen Erfolg wichtig.<br />

7. Wie arbeitet Ihr „Nachfolger“ im Jahre 2030?<br />

F.S.: Innerhalb von zehn Jahren wird sich hoffentlich nicht viel<br />

ändern. Bücher und Akten werden zwar verschwinden, jede<br />

Bewegung kann online nachverfolgt werden und das Essen wird<br />

gepostet, aber der Rest bleibt gleich.<br />

II. PERSÖNLICH:<br />

1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer<br />

Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen?<br />

F.S.: Als Strafverteidiger wird man ständig mitverurteilt. Meine<br />

Tätigkeit wird vornehmlich als Strafvereitelung und damit als<br />

nachträgliche Unterstützung der Straftat gesehen. Meist ändert<br />

sich diese Einstellung erst, wenn selbst ein Verteidiger benötigt<br />

wird. Dann ist der Rechtsstaat plötzlich der Gegner und die staatlichen<br />

Eingriffe gehen viel zu weit.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


36 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

J.R.: Das wechselt sehr stark, mal Schätzing, mal Grisham.<br />

Zuletzt war ich von einem Buch meines Namensvetters Philip<br />

Roth fasziniert.<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

J.R.: Es gibt keine Zufälle.<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist ...<br />

J.R.: ... das Streben nach gerechtem Ausgleich.<br />

2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?<br />

F.S.: Ich liebe die italienische Küche, vor allem die Vorspeisen.<br />

Im Übrigen gehe ich am liebsten in das Amts-/Landgericht Köln.<br />

3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags<br />

abends?<br />

F.S.: Wegen der hohen Aktualität vieler Mandate brauche ich diese<br />

Akten auf meinem Tisch. Er ist also immer gut gefüllt.<br />

4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den<br />

Rechtswissenschaften zugewandt hätten?<br />

F.S.: Vielleicht Arzt. Heute denke ich eher an handwerkliche Berufe,<br />

wie z. B. Schreiner.<br />

5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin?<br />

F.S.: Don Winslow<br />

6. Teilen Sie mit uns eine/Ihre Lebensweisheit?<br />

F.S.: Und immer wieder geht die Sonne auf!<br />

III. ABSCHLIESSENDE WORTE<br />

Recht ist ...<br />

F.S.: ... und bleibt von Menschen gemacht, es ist also nicht absolut,<br />

sondern beeinflussbar!<br />

STELLUNGNAHME:<br />

Der Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

lehnt das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ab<br />

Der Referentenentwurf kriminalisiert die zulässige und gebotene<br />

Berufsausübung der Anwaltschaft, baut rechtsstaatliche Verfahrensgarantien<br />

ab und verhindert eine vertrauensvolle Mandatsbearbeitung.<br />

Der Gesetzesentwurf hat den folgenden Wortlaut:<br />

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft,<br />

wer (…) die Vollziehung einer bestehenden Ausreisepflicht dadurch<br />

beeinträchtigt, dass er<br />

a) über geplante Maßnahmen zur Feststellung der Identität ausreisepflichtiger<br />

Ausländer mit dem Ziel einer Behinderung derselben<br />

informiert, oder<br />

b) ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde geplante Zeitpunkte<br />

oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht,<br />

an einen unbestimmten Personenkreis gelangen lässt oder einem<br />

ausreisepflichtigen Ausländer mitteilt.“<br />

Eine Ausnahme für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist nicht<br />

vorgesehen, wodurch anwaltlich ordnungsgemäßes und gebotenes<br />

Verhalten kriminalisiert wird.<br />

Anwältinnen und Anwälte müssen ihre Mandantschaft vollständig<br />

und umfassend über alle relevanten Sachverhalte unterrichten.<br />

Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Tatsachen handelt, die<br />

prozessuale Maßnahmen erforderlich machen.<br />

Ein Abschiebungstermin ist eine solche Tatsache:<br />

• Eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung kann gerichtlichen<br />

Rechtsschutz oder sonstige anwaltliche Tätigkeiten notwendig<br />

machen. Die Entscheidung hierüber können und müssen nur<br />

informierte Mandantinnen und Mandanten treffen. Entsprechende<br />

Informationen müssen ihnen folglich zur Verfügung gestellt<br />

werden dürfen.<br />

• Die Kommunikation zwischen Anwältinnen bzw. Anwälten und<br />

ihrer Mandantschaft muss frei sein. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

im Mandat ist sonst unmöglich.<br />

• Menschen sind im deutschen Rechtssystem Prozesssubjekte.<br />

Dass Anwältinnen und Anwälte ihrer Mandantschaft alle Tatsachen<br />

vollständig mitteilen, ist eine Selbstverständlichkeit.<br />

Genau dieses Verhalten stellt der Gesetzesentwurf unter Strafe:<br />

Wenn Anwältinnen und Anwälte ihrer Mandantschaft diese notwendigen<br />

Informationen in berufsrechtlich gebotener Weise mitteilen,<br />

machen sie sich strafbar. Den Anwälten bleibt damit nur die<br />

Wahl, mandantenwidrig zu handeln oder sich strafbar zu machen.<br />

Diese Kriminalisierung ordnungsgemäßer anwaltlicher Berufsausübung<br />

ist rechtsstaatswidrig.<br />

Anwälte garantieren eine einseitige, an den Interessen ihrer<br />

Mandantschaft orientierte Rechtsvertretung. Sie nehmen diese<br />

Interessen auch im Widerstreit mit dem Staat engagiert wahr und<br />

garantieren und ermöglichen dadurch erst, dass rechtsstaatliche<br />

Verfahrensgarantien wahrgenommen werden können.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 37<br />

Diese Aufgabe kann die Anwaltschaft nur erfüllen, wenn sie frei<br />

von staatlichen Eingriffen handeln kann. Anderenfalls können<br />

sie ihre Mandantschaft nicht dabei unterstützen, ihre legitimen<br />

Interessen effektiv durchzusetzen. Die Kriminalisierung berufsrechtlich<br />

gebotener und notwendiger anwaltlicher Tätigkeiten führt<br />

so unmittelbar zu einer Erosion des Rechtsstaates. Sie unterminiert<br />

die bürgerorientierte anwaltliche Tätigkeit.<br />

Zudem entmündigt sie die Bürger und zerstört jede vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit im Mandat.<br />

Bereits die Möglichkeit von strafbarem Verhalten schränkt die<br />

anwaltliche Berufsausübung ein, denn schon die Möglichkeit einer<br />

Straftat kann von den Ermittlungsbehörden als „Anfangsverdacht“<br />

genutzt werden, um gegen Anwälte vorzugehen:<br />

Kanzleidurchsuchungen und berufsrechtliche Einschränkungen sind<br />

nur zwei mögliche Folgen.<br />

„Alle Kollegen, die Mandate mit Abschiebungsbezug bearbeiten,<br />

müssen dann befürchten, zum Ermittlungsziel der<br />

Exekutive zu werden. Es steht zu befürchten, dass genau dies<br />

beabsichtigt ist“, so Rechtsanwalt Christian Mertens, Mitglied des<br />

Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Der Gesetzesentwurf ist der faktische Versuch, Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte einzuschüchtern. Er untergräbt die vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit zwischen Anwältinnen und Anwälten und<br />

ihrer Mandantschaft. Er nimmt jedem Bürger damit letztendlich<br />

eben jenen anwaltlichen Beistand, auf den er – gerade in existentiellen<br />

Streitfällen – angewiesen ist.<br />

Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieser Entwurf darf<br />

kein Gesetz werden.<br />

Kontakt für Rückfragen: Rechtsanwalt Daniel Wölky<br />

Sprecher des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

0221 /47 670 60 | kav@gw-strafsachen.de<br />

Elektronischer Versand und elektronische Zustellung per<br />

beA am OLG Köln<br />

In einem Schreiben vom 03. April <strong>2019</strong> informierte die Präsidentin<br />

des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, den<br />

Vorsitzenden des <strong>KAV</strong>, Herrn Kollegen Markus Trude, darüber, dass<br />

im Rahmen eines Pilotprojektes seit dem 21. Februar <strong>2019</strong> am OLG<br />

Köln der rechtsförmige elektronische Versand von Dokumenten<br />

getestet wird.<br />

Foto: OLG Köln<br />

Die Pilotierung umfasst dabei neben der formlosen elektronischen<br />

Versendung auch die elektronische Zustellung gegen elektronisches<br />

Empfangsbekenntnis.<br />

Empfangskanal auf Seite der Anwaltschaft wird hierbei das besondere<br />

elektronische Anwaltspostfach (beA) sein.<br />

Haftungsfalle: Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder<br />

wegen der Aufbewahrungsfristen bei Gericht<br />

In länger dauernden Verfahren kann es vorkommen, dass Parallelakten<br />

und die darin befindlichen Originale vernichtet werden,<br />

bevor die Hauptsache abgeschlossen ist. Aus der Anwaltschaft<br />

wurde dem Verein berichtet, dass die Akte eines selbstständigen<br />

Beweisverfahrens vernichtet wurde, als das Hauptsachverfahren<br />

noch nicht beendet war. Bei den Gerichten laufen für jede Akte<br />

eigene Aufbewahrungsfristen. Wenn diese abgelaufen sind, kann<br />

die Akte jederzeit vernichtet werden.<br />

Wir bitten unsere Mitglieder, dies zukünftig zu berücksichtigen, und<br />

bei den Gerichten eingereichte Originalunterlagen zeitnah, jedenfalls<br />

aber vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen, zurückzufordern.


38 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

beA–Frühjahrsputz: Automatisches Löschen von<br />

Nachrichten beginnt<br />

Mit dem neuen beA-Update begann im April <strong>2019</strong> das automatische<br />

Löschen von Nachrichten aus dem besonderen<br />

elektronischen Anwaltspostfach (beA). Erfahren Sie in diesem<br />

Beitrag, was es dabei zu beachten gilt.<br />

Mit dem Update auf die Version 2.1.6, das am 31. März <strong>2019</strong> installiert<br />

wurde, ist das beA auf den neuesten Stand gebracht worden.<br />

Verschiedene Fehler wurden behoben und Verbesserungen<br />

umgesetzt.<br />

Erstmals verkündete die BRAK im Februar-Heft <strong>2019</strong> des BRAK-<br />

Magazins, dass zum 01. April <strong>2019</strong> das automatische Löschen von<br />

Nachrichten (§ 27 RAVPV) startet. Mit dem Newsletter 12/<strong>2019</strong> vom<br />

28. März <strong>2019</strong> wurden diese Informationen modifiziert und finden<br />

sich nun auf der Informationsseite der BRAK auch in den „Aktuellen<br />

Meldungen“ vom 29. März <strong>2019</strong>.<br />

Gelöscht werden (nur) Nachrichten, die länger als 30 Tage im<br />

Ordner „Papierkorb“ liegen.<br />

Wurde zuerst noch kommuniziert, dass auch Nachrichten automatisiert<br />

gelöscht werden, die ungelesen in noch nicht aktivierten beA-<br />

Postfächern liegen, hat die BRAK jetzt mitgeteilt, dass Nachrichten,<br />

die in anderen Ordnern als dem Ordner „Papierkorb“ liegen, nicht<br />

automatisch gelöscht werden. Nachrichten, die bereits länger als<br />

90 Tage im beA-Postfach liegen, werden allerdings automatisch in<br />

den Ordner „Papierkorb“ verschoben und nach weiteren 30 Tagen<br />

gelöscht. Verschiebt man die Nachrichten zurück in den Ordner<br />

„Posteingang“ oder „Gesendet“ (oder in einen Unterordner), werden<br />

diese nicht gelöscht und die 90-Tages-Frist wird erneut ausgelöst.<br />

Bisher nicht geöffnete Nachrichten werden nicht automatisiert<br />

verschoben.<br />

Wichtig: Nachrichten, die automatisiert aus dem Ordner<br />

„Papierkorb“ gelöscht wurden, bleiben unwiederbringlich<br />

gelöscht.<br />

beA ist kein Archiv – Export erforderlich – Drucken genügt nicht<br />

Um die Nachrichten dauerhaft zu sichern und einen Nachweis zu<br />

führen, ist ein Export der Nachrichten zwingend notwendig. Das<br />

Ausdrucken allein genügt nicht! Hierzu ein paar Hilfestellungen:<br />

Der Export erfolgt nur aus einer geöffneten Nachricht heraus mit<br />

dem Button „Sonstige Funktionen“, „Exportieren“. Dieser befindet<br />

sich rechts oben zwischen „Kommentar erstellen“ und „Etiketten“.<br />

beA erstellt dabei eine ZIP-Datei und schlägt als Dateinamen<br />

in unserem Beispiel Nachricht 8895631 vor. Speichern Sie die<br />

ZIP-Datei komplett unter einem für Sie sinnvollen Dateinamen,<br />

z. B. Rubrum, eigenes AZ und Inhalt der Datei, ggfs. lassen Sie die<br />

Nachrichten-ID als Bestandteil des Dateinamens bestehen. Nach<br />

der ID-Nr. 8895631 können Sie im beA anhand eines Filters (Haken<br />

rechts oberhalb der Nachrichtenübersicht anklicken) suchen:<br />

In der ZIP-Datei befinden sich:<br />

• Maschinenlesbare XML-Datei, die knapp 300 Seiten umfasst.<br />

• BusinessCard: Visitenkarte des Absenders,<br />

• export: Umfasst alle notwendigen Nachweise (Absender,<br />

Empfänger, Betreff, eigenes Aktenzeichen, Aktenzeichen der<br />

Justiz, Gesendet, Empfangen, Zugegangen, Erstellt von, Letzte<br />

Änderung von, Anhänge und das Nachrichtenjournal (Zeitpunkt<br />

des Empfangs, Öffnen der Nachricht durch welchen Benutzer).<br />

• Message: Das Nachrichtenfeld sollte leer bleiben, Gerichte können<br />

softwarebedingt beim Senden keine Nachrichten eintragen.<br />

• Verification Report: Das Prüfprotokoll beinhaltet die Information,<br />

wann die Nachricht auf dem Server eingegangen ist, ob und<br />

welche Anhänge qualifiziert elektronisch signiert wurden und<br />

über welchen Übertragungsweg die Nachricht versendet wurde.<br />

Das eigentliche Dokument befindet sich in der PDF-Datei.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Aktuelles & Wissenswertes | 39<br />

Legen Sie verschiedene Ordner pro Anwalt an, z. B. beA-Eingang,<br />

beA-Ausgang, beA-Gesendet, und verschieben Sie danach die<br />

relevanten Dateien (z. B. Export und die PDF-Dokumente) in die<br />

elektronische Akte.<br />

Achtung bei Kanzleisoftware<br />

Die BRAK informiert: „Wir empfehlen dringend, Nachrichten, die<br />

über eine Kanzleisoftware an die Justiz gesendet wurden, über die<br />

beA-Webanwendung zu exportieren. Ein valider Zugangsnachweis<br />

ist mit dem im Exportcontainer enthaltenen Prüfprotokoll gewährleistet.<br />

Die Kanzleisoftwareschnittstelle wird mit der Version 2.2,<br />

die im Sommer <strong>2019</strong> zur Verfügung steht, so angepasst, dass ein<br />

Export von Nachrichten über Fachsoftware vollständig gewährleistet<br />

wird, sobald die Hersteller diese Version integriert haben.“<br />

Definieren Sie Regeln<br />

Um das beA optimal in den Kanzleiablauf zu integrieren, sind genaue<br />

Regeln für den Umgang mit dem beA-Postfach festzulegen:<br />

Die Prüfung des Übermittlungsstatus erfolgt in der gesendeten Nachricht:<br />

Rechte überprüfen<br />

Legen Sie fest (Einstellungen/Postfachverwaltung/Benutzerverwaltung),<br />

welche Rechte Mitarbeiter ebenfalls erhalten sollten:<br />

• 07 Nachricht exportieren/drucken,<br />

• 08 Nachricht organisieren (Etiketten),<br />

• 09 Nachricht in Papierkorb verschieben,<br />

• 10 Nachricht löschen,<br />

• 20 Postfach- und Nachrichtenjournal verwenden (die Journale<br />

sind ebenfalls regelmäßig zu exportieren).<br />

Informationen über das automatische Löschen<br />

Sofern die Benachrichtigungsfunktion aktiviert ist (Einstellungen/<br />

Postfachverwaltung/Eingangsbenachrichtigungen), versendet das<br />

System eine „Warnung“ an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Aus<br />

technischen Gründen erfolgen die Prozesse schrittweise, seit Mai<br />

soll dies nun regelmäßig durchgeführt werden.<br />

Ilona Cosack, Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack Fachberatung<br />

für Rechtsanwälte und Notare, berät und begleitet seit 1998<br />

Anwaltskanzleien ganzheitlich als Expertin mit dem Schwerpunkt<br />

Anwältin und Anwalt als Unternehmer. Sie ist Autorin des Praxishandbuchs<br />

Anwaltsmarketing und gibt in Fachpublikationen und<br />

als Referentin, auch für Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereine,<br />

wertvolle Hinweise zur Umsetzung in die Praxis.<br />

Quellen<br />

mkg-online.de: https://mkg-online.de/<strong>2019</strong>/04/02/bea-fruehjahrsputz-automatisches-loeschen-von-nachrichten-beginnt/PDF,<br />

MkG-Ausgabe 2/19: https://mkg-online.de/Magazine/ffi_MkG-02-<br />

<strong>2019</strong>.pdf


40 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Wie Ihnen als Anwältin /Anwalt die Kommunikation mit<br />

schwierigen Mandanten gelingt<br />

Empfinden Sie mitunter Gespräche mit schwierigen Mandanten als einen ständigen Drahtseilakt zwischen<br />

verschiedenen kommunikativen Fettnäpfchen? Erfahren Sie im Folgenden von Rechtsanwältin und Business<br />

Coach Dr. Anja Schäfer, wie Ihnen die Kommunikation mit herausfordernden Mandanten gelingt, indem<br />

Sie diese in den Mittelpunkt Ihrer Aufmerksamkeit stellen, Fragen stellen, aktiv zuhören und sich auf den<br />

Nutzen, den Ihr Gegenüber durch Sie erreichen will, fokussieren.<br />

1. Stellen Sie den Mandanten in den Mittelpunkt der<br />

Kommunikation<br />

Im heutigen Service-Zeitalter ist es wichtiger denn je, den Menschen<br />

in den Mittelpunkt der Mandatskommunikation zu stellen.<br />

Dies gilt für jeden Mandanten, unabhängig davon, ob Sie diesen<br />

leicht für sich begeistern oder er eine kommunikative Herausforderung<br />

darstellt.<br />

Voraussetzung einer erfolgreichen Mandatskommunikation ist<br />

Ihr wirkliches Interesse am einzelnen Mandanten und seinen<br />

Themen. Dies gilt besonders für die sog. schwierigen Mandanten,<br />

also Menschen, die Sie erst noch von Ihrer Expertise überzeugen<br />

müssen. Sammeln Sie alle Informationen, die Sie von bzw. über<br />

die betreffende Person und das potenzielle Mandat bekommen<br />

können, um diese später u. a. für die Präsentation Ihres Angebotes<br />

zu nutzen. Fokussieren Sie sich in jedem Gespräch auf den Nutzen<br />

und die Ziele, den Ihr (im Einzelfall auch zukünftiger) Mandant –<br />

im besten Fall mit Ihnen oder durch Sie – erreichen will.<br />

Da entgegen allgemeiner Erwartungen die allermeisten Entscheidungen<br />

emotional getroffen werden, sind Zahlen, Daten oder<br />

Fakten zu der von Ihnen angebotenen Dienstleistung zunächst<br />

zweitrangig. Der Beratungsvertrag wird zwischen Menschen abgeschlossen.<br />

Die einzige variable Komponente sind Sie als Anwalt (im<br />

Vergleich zu Ihren Mitbewerbern) und Ihre Fähigkeit, den Mandantennutzen<br />

aufzugreifen und diesen durch Ihre Kommunikation und<br />

Ihr Auftreten sowie die nachfolgende Bearbeitung des jeweiligen<br />

Mandats an Ihre Kanzlei zu binden.<br />

2. Stellen Sie Fragen<br />

Wenn Sie mit Ihrem Mandanten – vor allem, wenn dieser von<br />

unzugänglicher oder leicht aufbrausender Natur ist – ins Gespräch<br />

kommen wollen, müssen Sie dessen Neugier wecken. Dies gelingt<br />

Ihnen, wenn Sie selbst neugierig sind, und viele offene Fragen zur<br />

Person und/oder Sache stellen. Vermeiden Sie solche, die der andere<br />

nur mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Achten Sie<br />

des Weiteren darauf, dass Sie wohlwollend fragen. Häufig werden<br />

Fragen unbewusst wertend, kritisch oder belehrend formuliert, was<br />

sich nicht unbedingt förderlich auf das jeweilige Gespräch und die<br />

spätere Mandatsbeziehung auswirkt.<br />

Setzen Sie Fragen bewusst ein, um nicht nur notwendige Informationen<br />

zu erhalten, sondern auch, um das Gespräch zu führen.<br />

Lassen Sie Ihren Mandanten von sich und/oder seinen Themen erzählen.<br />

Bereits Goethe sagte wohl: „Wer nicht neugierig ist, erfährt<br />

nichts.“ Nutzen Sie die Fragestellungen daher strategisch, um vorab<br />

und im Einzelfall zu klären, was Ihr Mandant von Ihren Vorschlägen<br />

hält, oder wie gegebenenfalls die gewünschte Unterstützung aussehen<br />

soll.<br />

Dr. Anja Schäfer<br />

3. Hören Sie aktiv zu<br />

Vertiefen Sie den Kontakt zu Ihrem Gesprächspartner, indem Sie<br />

aktiv zuhören. Dies gelingt Ihnen immer dann, wenn Sie sich auf<br />

das jeweilige Gespräch fokussieren. Achten Sie darauf, dass Sie mit<br />

Ihren Gedanken nicht noch im vorherigen oder schon im nächsten<br />

Termin festhängen. Mit dem in heutigen Zeiten seltenen Gut Ihrer<br />

ungeteilten Aufmerksamkeit werden Sie auch schwierige Zeitgenossen<br />

leicht für sich einnehmen.<br />

Nutzen Sie außerdem die Momente des Zuhörens, um Ihr Gegenüber<br />

und seine Mimik, Gestik sowie Körperhaltung zu beobachten<br />

und auf diese Weise im Einzelfall für Sie wichtige Schlüsse für die<br />

weitere Zusammenarbeit zu ziehen.<br />

4. Fokussieren Sie sich auf den Nutzen für Ihren Mandanten<br />

Menschen reagieren mitunter etwas ungehalten, wenn sie das<br />

Gefühl haben, dass Sie sich als Anwalt nicht genügend für ihre<br />

Sache interessieren oder engagieren. Fokussieren Sie sich daher<br />

im Gespräch sowie später darauf, was Ihr Mandant – mit Ihnen<br />

gemeinsam oder durch Sie – erreichen will.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


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GENERATIONEN.<br />

Seit über 220 Jahren vertrauen unsere Kunden auf die exzellente Leistung unseres<br />

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Dirk Pelzer


42 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Es geht nicht darum, dass Sie ihm zeigen, dass Sie in diesem<br />

oder jenem Punkt Recht haben, oder gar Ihr ganzes Wissen zu<br />

einzelnen rechtlichen Problemen ausbreiten. Kommunizieren Sie<br />

Ihre Expertise vielmehr konkret auf den gewünschten Nutzen des<br />

Mandanten bezogen. Greifen Sie sein Ziel auf und erklären Sie ihm<br />

bei der Präsentation Ihrer Dienstleistung, was Sie ganz konkret für<br />

ihn tun können. Erzählen Sie ihm „Geschichten“, indem Sie ähnlich<br />

gelagerte Beispiele – in denen Sie bereits mit Erfolg tätig waren –<br />

erläutern. Bieten Sie dem Mandanten Alternativlösungen an, sofern<br />

Sie in der Sache wider Erwarten nicht tätig werden können oder<br />

wollen.<br />

5. Setzen Sie klar und deutlich Ihre Grenzen<br />

Durch die oben skizzierten Herangehensweisen lässt sich so<br />

manches Fettnäpfchen im Umgang mit herausfordernden Mandanten<br />

vermeiden oder umschiffen. Nicht immer gelingt es jedoch,<br />

schwierige Zeitgenossen kommunikativ „einzufangen“. Wenn<br />

einzelne trotz aller Bemühungen dennoch laut oder gar persönlich<br />

werden, setzen Sie klar und deutlich Grenzen. Lassen Sie sich nicht<br />

alles bieten. Nehmen Sie einen solchen Disput nicht persönlich,<br />

sondern seien Sie sich Folgendem bewusst: Sie entscheiden im<br />

Regelfall, ob Sie das Mandat annehmen oder ablehnen, fortsetzen<br />

oder beenden. Manchmal bedarf es jedoch einiger klarer Worte,<br />

um auch Ihren Mandanten daran zu erinnern, dass eine erfolgreiche<br />

Mandatsbeziehung nicht allein von Ihnen abhängt.<br />

Informationen zur Autorin:<br />

Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer war acht Jahre für eine große<br />

mittelständische Kanzlei in NRW auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts<br />

tätig. Heute unterstützt und berät sie von Berlin aus<br />

hauptsächlich Rechtsanwältinnen bei Fragen zur strategischen<br />

Ausrichtung, zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung,<br />

zur Kommunikation im Business sowie zum Auf- und Ausbau des<br />

eigenen Netzwerkes. www.anja-schaefer.eu<br />

Link zur Primärquelle: https://mkg-online.de/2018/12/19/kommunikation-mit-schwierigen-mandanten/<br />

Smartphone keine Gefährdung des Kindeswohls<br />

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 2018 – 2 UF 41/18<br />

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld sprach in einem Sorgerechtsstreit<br />

der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Kindesmutter<br />

wurden dazu feste Regeln aufgegeben. Sie sollte verbindliche Zeiten<br />

und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügbaren<br />

Medien (insbesondere TV, Computer, Spielkonsole, Tablet) für<br />

das achtjährige Kind festlegen. Der genaue Inhalt der Regeln sollte<br />

dem Gericht binnen zwei Monaten nach Zustellung des Beschlusses<br />

mitgeteilt werden. Der Kindesmutter wurde ferner untersagt, dem<br />

Kind ein eigenes und frei zugängliches Smartphone zur Verfügung<br />

zu stellen. Sollte das Kind anderweitig in den freien Besitz eines<br />

Smartphones oder sonstigen mobilen Smartgeräts gelangen, sollte<br />

sie es einziehen. Diese Auflagen wurden befristet, bis das Kind<br />

zwölf Jahre alt ist.<br />

Das OLG Frankfurt ist völlig anderer Meinung und hat die Auflagen<br />

insgesamt aufgehoben. Geeignete Maßnahmen zum Schutz des<br />

Kindes sind nur zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder<br />

seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet ist.<br />

Die Regelung des § 1666 BGB ist eine Ausprägung des dem Staat<br />

obliegendem Wächteramtes, das dem Schutz des Kindes bei<br />

Gefährdung seines Wohls dient. Staatliche Maßnahmen betreffen<br />

auch die Grundrechte der Eltern. Deshalb müssen hohe Anforderungen<br />

für staatliche Eingriffe in die elterliche Personensorge gelten.<br />

Der Senat widerspricht dem Amtsgericht, wonach Auflagen erforderlich<br />

sind, wenn sich im Verlauf eines Verfahrens herausstellt,<br />

dass ein Kind oder Jugendlicher Smartphones oder Tablets nutzt<br />

und dabei auch den – letztlich von den Eltern ermöglichten –<br />

Internet- oder WhatsApp-Zugang nutzt. Gleiches gilt, wenn das<br />

Kind oder der Jugendliche Zugang zu Computerspielen hat, die<br />

nicht altersgerecht sind. Ohne Vorliegen weiterer und erheblicher<br />

Anzeichen für eine konkrete Gefährdung des Kindes ist die Wahrnehmung<br />

des staatlichen Wächteramtes durch Maßnahmen des<br />

Familiengerichts nicht zulässig.<br />

Die allgemeinen Risiken der Nutzung smarter Technologien und<br />

Medien durch Minderjährige begründen nicht per se eine hinreichend<br />

konkrete Kindeswohlgefährdung. Es ist im Einzelfall zu<br />

prüfen, ob das Kindeswohl Schutzmaßnahmen durch staatliche<br />

Organe erfordert. Die Nutzung digitaler Medien muss zum Schutz<br />

von Minderjährigen gegebenenfalls pädagogisch begleitet werden.<br />

Hierbei ergeben sich jedoch individuelle Spielräume, die – solange<br />

keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt – innerhalb der<br />

jeweiligen Familien eigenverantwortlich festgelegt werden.<br />

Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die wegen der Neuartigkeit<br />

der Gefährdungen durch das Internet aktuell diskutierten<br />

Schädigungsformen im Kindesschutz nicht anders zu bewerten als<br />

die technisch seit längerer Zeit bekannten Medien. Ausgedehnte<br />

Fernsehzeiten oder das Anschauen kindergefährdender Sendungen<br />

im öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunk sollten Eltern<br />

geeignet verhindern. In gleichem Maß gilt es zu verhindern, dass<br />

Kinder sich ausschließlich von Junkfood ernähren. Eltern müssen<br />

darauf achten, dass ihre Kinder die ihrem Schutz dienenden Straßenverkehrsregeln<br />

einhalten, Körper- und Zahnhygiene betreiben,<br />

verordnete Medikamente regelmäßig einnehmen usw. In allen diesen<br />

Bereichen kann eine Vernachlässigung oder fehlende Kontrolle<br />

dazu beitragen, dass Kinder der Gefahr einer Schädigung ausgesetzt<br />

sind. Allein der Besitz eines Smartphones, Tablets, Computers<br />

oder Fernsehers mit oder ohne Internetzugang rechtfertigt indes<br />

nicht die Annahme, dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs<br />

ihr Kind schädigen.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln


Aktuelles & Wissenswertes | 43<br />

Der blaue Montag und das Krankfeiern im Arbeitsrecht<br />

1. Woher kommt der Begriff „blauer Montag – blau machen“?<br />

Der Ausdruck „blau machen“ bedeutet allgemeinsprachlich das<br />

Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne triftigen Grund. Der Begriff wird<br />

in der Bedeutung und Wertschätzung der Redewendung „Krankfeiern“<br />

gleich gesetzt. Die Bezeichnung wird auch beim Fernbleiben<br />

vom Schulunterricht verwendet.<br />

Der Ausdruck Blaumachen könnte sich aus dem Berufsbereich der<br />

Färber im Mittelalter entwickelt haben. Er bezeichnet die letzte<br />

Phase des Färbens von Tüchern. Der wichtigste Farbstoff der früheren<br />

Jahrhunderte war Indigoblau. Er war einfach herzustellen und<br />

die preiswerteste Farbe in der damaligen Zeit. Indigoblau stammt<br />

von der indischen Pflanze Indigofera tinctoria. In Mitteleuropa wurde<br />

der Farbstoff überwiegend aus dem Waid gewonnen. Indigo ist<br />

nur löslich durch Sauerstoffentzug. Die Waidblätter wurden mit einer<br />

Urinbrühe bedeckt. In der Sonne entstand durch den Gärungsprozess<br />

Alkohol. Das Tuch nahm zunächst eine gelblich-grüne Farbe<br />

an. Die Farbe Blau entwickelte sich erst im Lauf des Tages. Durch<br />

die Sonneneinstrahlung und den Luftsauerstoff oxidierte das Indigo<br />

und wurde blau. Der Sonnenlichttag war meist ein Montag. An<br />

diesem Tag ruhte die Weiterverarbeitung. Die Färber hatten nichts<br />

zu tun, sie „machten blau“ und ließen die Natur für sich arbeiten.<br />

2. Blauer Montag im Arbeitsrecht<br />

Der blaue Montag im Arbeitsrecht bedeutet das kurzzeitige Fernbleiben<br />

vom Arbeitsplatz ohne tatsächlich krank zu sein. Fehlt ein<br />

Kollege montags am Arbeitsplatz und ist er dienstags wieder da,<br />

denken sich viele, er hat blau gemacht oder krankgefeiert.<br />

Das „Krankfeiern“ ist in Deutschland keine Seltenheit. Den Unternehmen<br />

entsteht dadurch ein hoher Schaden. Rund zehn Prozent<br />

der deutschen Arbeitnehmer machen gelegentlich blau. Vielleicht<br />

liegt die Dunkelziffer sogar noch höher. Männer scheinen öfter<br />

krankzufeiern als Frauen: Fast vierzehn Prozent der Männer, aber<br />

nur knapp sechs Prozent der Frauen planen laut eigenen Aussagen<br />

zufolge schon jetzt, im nächsten Monat einen Tag blau zu machen.<br />

Manche Mitarbeiter nennen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

sogar ironisch „gelber Urlaubsschein“.<br />

Der Arbeitnehmer muss aufgrund seiner regelmäßigen Anwesenheitspflicht<br />

am Arbeitsplatz den Arbeitgeber unverzüglich über<br />

sein Fernbleiben wegen Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies hat<br />

spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag der Erkrankung<br />

zu erfolgen. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail oder Fax<br />

übermittelt werden. Der Arbeitnehmer muss keine Auskunft über<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »<br />

IN<br />

IST,<br />

WER<br />

DRIN<br />

IST ...<br />

IM<br />

<strong>KAV</strong><br />

Erfahren Sie mehr auf Seite 100


44 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

seine Beschwerden oder die Art seiner Krankheit erteilen. Dauert<br />

die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Mitarbeiter<br />

zusätzlich eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(ärztliches Attest, besser bekannt als gelber Schein<br />

oder Krankenschein) vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die<br />

Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert<br />

die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben,<br />

ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung<br />

vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk<br />

des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse<br />

unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit<br />

mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der<br />

Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.<br />

Der Arbeitnehmer ist bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland<br />

verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren<br />

voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der<br />

schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die<br />

Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die<br />

Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung sind in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

(EFZG) geregelt.<br />

Grundsätzlich ist der Krankenschein erst nach drei Tagen seit der<br />

Erkrankung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer<br />

die Vorlage eines ärztlichen Attestes schon am ersten Tag<br />

seiner Krankheit ohne weitere Begründung verlangen § 5 EFZG.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorlage eines Attestes nach drei Tagen der<br />

Erkrankung ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist.<br />

Der Arbeitgeber kann die Richtigkeit der Bescheinigung über die<br />

Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen<br />

Krankenkassen durch ein Gutachten überprüfen lassen. Liegt<br />

eine Arbeitsunfähigkeit nicht vor, kann er das Verhalten abmahnen<br />

oder das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Arbeitnehmer, die<br />

krankfeiern und sich dadurch eine Entgeltfortzahlung erschleichen,<br />

begehen einen (versuchten) Betrug zulasten des Arbeitgebers.<br />

Der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit kommt<br />

ein hoher Beweiswert zu. Die Beurteilung trifft der behandelnde<br />

Arzt. Die Grundlagen für dessen Entscheidung sind in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie<br />

geregelt. Die Richtigkeit der Bescheinigung<br />

kann nur durch unzweifelhafte tatsächliche Umstände erschüttert<br />

werden. Im Nachfolgenden sind einige typische Fälle aufgeführt:<br />

• Verweigerung der Untersuchung durch den Medizinischen Dienst.<br />

• Ankündigung des Krankfeierns nach einer Auseinandersetzung<br />

mit dem Arbeitgeber über Ablehnung des Urlaubsantrages zum<br />

gewünschten Termin.<br />

• Der Arbeitnehmer ist ständig nach dem Urlaub einige Tage<br />

krank.<br />

• Der Arbeitnehmer wird während der Erkrankung bei einer Tätigkeit<br />

beobachtet, die von einem Kranken nicht erwartet wird z. B.<br />

Arbeit auf der Baustelle des Nachbarn, übermäßiger Alkoholund<br />

Nikotingenuss auf nächtelangen Kneipenbummeln, Arbeit<br />

in der Nacht als DJ.<br />

• Rückwirkende Krankschreibung von mehr als drei Tagen.<br />

• Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorherige<br />

Untersuchung.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

PERSONEN<br />

Der <strong>KAV</strong> gedenkt der verstorbenen Kolleginnen und<br />

Kollegen<br />

In der Mitgliederversammlung des <strong>KAV</strong> am 08.05.<strong>2019</strong> wurde der nachfolgend genannten Kolleginnen und Kollegen die im Zeitraum<br />

zwischen den Mitgliederversammlungen 2018 und <strong>2019</strong> verstorben sind, gedacht.<br />

Der <strong>KAV</strong> wird diesen Kolleginnen und Kollegen stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Dr. Reinhard Birkenstock<br />

Dr. Dietmar Franz<br />

Carl Alfons Gebauer<br />

Dr. Rüdiger Holthausen<br />

Manfred Ihne<br />

Jacques Laborde<br />

Dr. Walter Mende<br />

Dr. Jürgen Mittelbach<br />

Katharina Pfeilschifter<br />

Dr. Hans Rentzsch<br />

Jürgen Röttger II<br />

Reinhard Sterner<br />

Harald Tressel<br />

Hermann-Josef Völker<br />

Hermann Oskar Wegener<br />

Hans Theo Bechem<br />

Dr. Helmut Köhler<br />

Margret Meffert<br />

Gerd Wegerhoff<br />

Eike Gustav Schulte


TECHNOLOGIE,<br />

DIE MIT IHNEN WÄCHST<br />

Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und<br />

Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware,<br />

Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services<br />

werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und<br />

skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf<br />

einem Quadratmeter – grenzenlos einfach.<br />

workplacehub.konicaminolta.de


46 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

JURTOUR<br />

DUBAI<br />

Fotos: © Dubai Tourism<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

die Vereinigten Arabischen Emirate sind<br />

seit über 20 Jahren eines der beliebtesten<br />

Reiseziele der Deutschen. Der Grund hierfür<br />

liegt auf der Hand. In kaum einem anderen<br />

Land bündeln sich die zahlreichen Möglichkeiten,<br />

Aktivitäten und Neuentwicklungen<br />

so sehr, so schnell und fortschrittlich wie<br />

hier. Dubai, die heutige Luxusmetropole<br />

des Orients, war einst ein verschlafenes<br />

Fischerdorf, in dem die Entdeckung eines<br />

enormen Ölvorkommens im Jahre 1966<br />

nach und nach für sehr viel Geld und daraus<br />

resultierende Macht sorgte. Das Emirat<br />

bekam die Aufmerksamkeit der Welt mit<br />

den ersten spektakulären Bauprojekten<br />

und avancierte sehr schnell zum Traumziel<br />

derer, die bereit waren, viel Geld zu investieren,<br />

um ihren Urlaub an einem fernen<br />

Ort der Superlative zu verbringen. Die<br />

Wüste und die Traumstrände am Jumeirah-<br />

Strand luden bereits damals zu unvergesslichen<br />

Urlaubserinnerungen ein. Mit den<br />

Jahren entstanden immer neue Projekte,<br />

die bekanntesten Hotelgruppen der Welt<br />

entdeckten schnell das enorme Potenzial<br />

dieser nicht müde werdenden Region und<br />

ließen sich sukzessive mit Prachtbauten<br />

hier nieder. Dubai wurde größer, das Angebot<br />

an Attraktionen für Groß und Klein<br />

wuchs immens und die Begeisterung der<br />

weltweiten Gäste stieg von Jahr zu Jahr.<br />

Aus dem einst verträumten Fischernest<br />

am Persischen Golf wurde das, was Dubai<br />

heute ist: Glanz, Glamour, Chic, Eleganz,<br />

Treffpunkt der Elite und Ziel für luxusaffine<br />

Reisende.<br />

Der Ursprung dieses Emirates ist in wenigen<br />

Stadtteilen noch zu erahnen. In den<br />

Vierteln Deira, Bur Dubai und Bastakia ist<br />

das ursprüngliche Dubai noch sehr schön<br />

spürbar. Bei einem Bummel über den<br />

Gewürz- oder den Gold-Souk, aber auch<br />

auf einer Creek-Überfahrt auf einer Abra,<br />

dem traditionellen Wassertaxi, wird das<br />

historische Dubai samt wuseligem Treiben,<br />

orientalischen Düften und Gerüchen erlebbar.<br />

Ein wahres Highlight! Den Kontrast<br />

hierzu bilden die modernen, funkelnden<br />

Wolkenkratzer, die pompösen Shoppingmalls<br />

und Entertainmentparks der Stadt.<br />

Diese befinden sich unter anderem in den<br />

neuen Stadtvierteln Business Bay, Downtown,<br />

Jumeirah Beach Residences, Marina<br />

und City Walk und bilden die trendigen<br />

Hotspots. Aber nicht nur Touristen wissen<br />

die Vorzüge und die Vielfältigkeit Dubais zu<br />

schätzen. Rund 85 % der heutigen Bevölkerung<br />

stammt aus dem Ausland, was dem<br />

arabischen Dubai einen bemerkenswerten<br />

internationalen Charakter vermittelt.<br />

Nach dem höchsten Gebäude der Welt,<br />

dem Burj Khalifa mit beeindruckenden 828<br />

Metern Höhe, sind die Bauherren der im<br />

Emirat ansässigen Baugesellschaft EMAAR<br />

weiter dabei, sich selbst zu übertreffen,<br />

bevor es ein anderer macht. Derzeit laufen<br />

die Arbeiten am nächsten Megaprojekt,<br />

dem Dubai Creek Tower, der an der gleichnamigen<br />

Wasserader der Stadt entsteht<br />

und die Höhe des Burj Khalifa noch einmal<br />

überbieten soll. Und es wird sich noch einiges<br />

Weitere tun. Neue Wohnkonzepte und<br />

Hotels werden bis zur EXPO im Jahr 2020<br />

vollendet und wir dürfen sicher sein, dass<br />

auch danach die Stadt, viel mehr noch das<br />

gesamte Emirat, weiter wachsen wird.<br />

Dubai ist und bleibt ein Reiseziel, welches<br />

vor Superlativen nur so strotzt. Der höchste<br />

Turm und die größte Mall der Welt prägen<br />

mit den vorgelagerten Wasserspielen der<br />

The Dubai Fountain und den faszinierenden<br />

LED-Shows auf der Fassade des Burj Khalifas<br />

am Abend das Ambiente des Zentrums<br />

von Downtown Dubai. Vor der Küste im<br />

Golf sorgt The Palm, die künstlich angelegte<br />

Palmeninsel mit zahlreichen Hotels,<br />

unter anderem dem Atlantis mit seinem<br />

angeschlossenen Wasserpark Lost Chambers,<br />

für Begeisterung und ermöglicht von<br />

nahezu jedem Punkt aus den Blick auf das<br />

einzige Sieben-Sterne-Hotel der Welt, den<br />

Burj Al Arab.<br />

Wer glaubt, dass Dubai nur aus Beton<br />

und Glas besteht, der irrt. Denn ab vom<br />

modernen Treiben finden sich auch ruhige,<br />

entlegene Highlights. Eines der größten ist<br />

die Wüste. Ob zur Jeepsafari, zum Sandborden<br />

oder einem romantischen Dinner<br />

in den Dünen, dieses Erlebnis sollte sich<br />

keiner entgehen lassen. Wer hoch hinaus<br />

will und kann, sollte eine Heißluftballonfahrt<br />

auf dem Programm haben. Aus der<br />

Vogelperspektive wird die Mischung aus


Aktuelles & Wissenswertes | 47<br />

Fotos: © Dubai Tourism<br />

ursprünglicher Schönheit und Kargheit mit<br />

der nahe gelegenen Moderne besonders<br />

einprägsam.<br />

Für Ihren Aufenthalt in Dubai haben wir<br />

Ihnen einige interessante Tipps und Hinweise<br />

zusammengestellt.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Glück bei unserem<br />

JurTour-Gewinnspiel, welches wir<br />

dank der freundlichen Unterstützung des<br />

luxuriösen Steigenberger Hotel Business<br />

Bay Dubai realisieren können.<br />

Viel Freude beim Schmökern und wie<br />

immer, eine schöne Reise!<br />

Ihr<br />

Martin V. Sampedrano Gonzalez<br />

Redakation <strong>KAV</strong> Magazin<br />

Highlights der Stadt<br />

Neos<br />

Beeindruckend! Anders kann man den Ausblick<br />

vom NEOS im The Address Downtown<br />

Hotel nicht beschreiben. Aus luftiger Höhe<br />

der 63. Etage lassen sich die faszinierenden<br />

Wasserspiele der The Dubai Fountain und<br />

die spektakulären LED-Shows des gegenüberliegenden<br />

Burj Khalifa bestaunen.<br />

In bequemen Loungesesseln oder an<br />

eleganten Bartresen lassen sich internationale<br />

Cocktails zu stimmungsvollen Beats<br />

genießen. Ein absolutes Highlight!<br />

» www.addresshotels.com/en/<br />

Zero Gravity<br />

Zero Gravity lockt mit einem großen<br />

privaten Strandbereich mit Sonnenliegen<br />

und -schirmen sowie einem Restaurant und<br />

einer Bar, die sich beide an eine weite Terrasse<br />

anschließen. Während es außen beim<br />

Blick auf die Skyline der Marina sehr gemütlich<br />

zugeht, zeigt sich das Zero Gravity<br />

innen ziemlich futuristisch. Abends finden<br />

in der Bar regelmäßig Veranstaltungen und<br />

Partys statt, bei denen auch international<br />

bekannte DJs, wie David Craig, Scott Evans<br />

und Paul van Dyk, auftreten. Beim Eintritt<br />

sind mehrere Optionen vom Tagesticket bis<br />

zum Ein- und Zwei-Wochen-Pass erhältlich.<br />

» www.0-gravity.ae<br />

Dubai Frame<br />

Der neueste Glanzpunkt in Dubais Skyline<br />

ist eine gigantische Errungenschaft der Ingenieurskunst.<br />

Der Dubai Frame im Zabeel<br />

Park wurde im Januar 2018 eröffnet und<br />

steht sowohl bei Einheimischen als auch<br />

bei Touristen ganz oben auf der Liste der<br />

Attraktionen, die es zu besuchen gilt. Das<br />

Einzigartige am Dubai Frame ist eine moderne<br />

Glasbrücke − eine Attraktion, die es<br />

in der Region so bisher noch nicht gegeben<br />

hat. Die 25 Quadratmeter große verglaste<br />

Fläche ist Bestandteil einer 93 Meter langen<br />

Brücke, die die beiden vertikalen Türme<br />

miteinander verbindet. Der durchsichtige<br />

Glasboden in 150 Metern Höhe löst beim<br />

Betreten ein berauschendes Schwindelgefühl<br />

aus. Na, schon nervös? Keine Sorge,<br />

die Glasplattform besteht aus hochwertigen<br />

Materialien und ist absolut bruchsicher.<br />

» www.thedubaiframe.com<br />

La Mer Dubai<br />

Essen, Shoppen, Spielen – unter diesem<br />

Motto steht das Mitte Oktober 2017 eröffnete<br />

Vergnügungs-Areal in direkter Strandlage<br />

La Mer Dubai. Seit der Fertigstellung sorgen<br />

mehr als 130 Geschäfte, Cafés, Shops und<br />

Strandaktivitäten für einen spannenden Tag<br />

mit Familie und Freunden. Zum Angebot<br />

von La Mer gehört auch „Hawa Hawa“ –<br />

ein Trampolin-Trend aus Japan. Zudem<br />

gibt es zahlreiche Geschäfte, die den<br />

neuesten Bikinitrend verkaufen. La Mer ist<br />

täglich von 10.00 Uhr bis Mitternacht geöffnet.<br />

Es liegt zwischen Pearl Jumeirah und<br />

Jumeirah Bay. La Mer ist Ihr Ziel, wenn Sie<br />

ein Stadthotel gebucht haben, den Strand<br />

aber nicht missen wollen.<br />

» www.lamerdubai.ae<br />

Dubai Opera<br />

Die Ende August 2016 eröffnete Dubai<br />

Opera, am Fuße des Burj Khalifa gelegen,<br />

ist ein architektonisches Meisterwerk und<br />

ein kulturelles Glanzlicht der Stadt. Das von<br />

dem dänischen Architekten Janus Rostock<br />

in Form einer traditionelle Dhow gestaltete<br />

Gebäude mit 2.000 Sitzplätzen kann<br />

multifunktional verwendet werden: Oper,<br />

Ballett, Theater, klassische Musik oder auch<br />

moderner Pop sind hier zu Gast.<br />

» www.dubaiopera.com<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


48 | Aktuelles & Wissenswertes<br />

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Dubai<br />

Anreise<br />

Foto: © Steigenberger Hotel<br />

Flug<br />

Die bequemste Anreise nach Dubai offeriert Ihnen die<br />

Fluggesellschaft Emirates. Gleich zweimal am Tag steuern<br />

die luxuriösen Flugzeuge den internationalen Flughafen von<br />

Dubai ab Düsseldorf an. Zudem bestehen Verbindungen ab<br />

Frankfurt am Main, Hamburg und München.<br />

Per Umsteigeverbindung bringen Sie fast alle bekannten<br />

Fluggesellschaften ebenso ab Köln/Bonn nach Dubai. Hierzu<br />

zählen Lufthansa, Turkish Airlines und Pegasus Airlines.<br />

Hotels<br />

Steigenberger Hotel Business Bay Dubai<br />

Das kosmopolitische 5-Sterne Steigenberger Hotel Business<br />

Bay ist das erste Steigenberger Hotel in der Region. Es<br />

präsentiert seit seiner Eröffnung die renommierte deutsche<br />

Gastfreundschaft im Emirat. Unabhängig vom Grund des Aufenthalts<br />

wird jeder Gast die zentrale Lage des Hauses an der<br />

malerischen Uferpromenade der gleichnamigen Business Bay<br />

zu schätzen wissen. Die Innenstadt von Dubai, der bekannte<br />

Burj Khalifa und der neue Dubai Water Canal befinden sich<br />

in unmittelbarer Nähe. Das Hotel bietet täglich kostenfreie<br />

Shuttleservices zur Dubai Mall und zum La Mer Beach.<br />

Die Gäste des Hauses können aus insgesamt 350 einzigartigen<br />

Zimmern und Suiten wählen, die einen atemberaubenden<br />

Blick auf den Dubai Canal, die Skyline der Stadt und den<br />

berühmten Burj Khalifa bieten. Darüber hinaus offeriert das<br />

Hotel eine elegante Club Lounge in der 19. Etage mit Blick auf<br />

den Kanal. Zudem sorgen ein Panoramapool auf dem Dach<br />

und eine Lounge mit atemberaubendem Blick auf den höchsten<br />

Turm der Welt für eine entspannte Atmosphäre.<br />

Bei einer Anwendung im preisgekrönten Spa des Hotels<br />

kommen Körper, Geist und Seele auf ihre Kosten. Ein voll<br />

ausgestattetes Fitnessstudio, ein Squashcourt, ein Friseursalon<br />

und eine Auswahl an fünf Bars und Restaurants stehen<br />

zudem zur Verfügung.<br />

Das Brothaus Bakery ist ein Bistro, das zu Dubais versteckten<br />

Juwelen und am besten gehüteten Geheimnissen zählt<br />

und somit zu einem Must-try-Ziel für Frühstücksliebhaber<br />

avancierte. Mit seinen Wurzeln in Deutschland werden im<br />

Brothaus die besten Brezeln der Stadt gebacken. Darüber<br />

hinaus bietet das Bäckerei-Bistro eine breite Auswahl weiterer<br />

Köstlichkeiten.<br />

Das „The Backyard“ ist die einzigartigste Street-Art-inspirierte<br />

und städtische Außenterrasse der Stadt. Der atemberaubende<br />

Blick auf den Dubai Water Canal mach sie zu einem der<br />

hipsten Treffpunkte Dubais.<br />

Im Bayside Restaurant & Terrace werden unterdessen frisch<br />

zubereitete internationale Gerichte serviert. Spezielle Themenabende<br />

laden dazu ein, auf der schönen Außenterrasse mit<br />

Blick auf den eleganten Kanal zu entspannen.<br />

Das Hotel wurde mit dem Green Key 2018-Zertifikat ausgezeichnet,<br />

welches ein hohes Engagement für die Umwelt und<br />

einen nachhaltigen Tourismus zertifiziert.<br />

Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und<br />

mit etwas Glück lernen Sie Dubai mit einem Aufenthalt im<br />

Steigenberger Hotel Business Bay Dubai persönlich kennen.<br />

Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 49.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

» dubai.steigenberger.com<br />

Burj Al Arab<br />

Das Burj Al Arab Hotel ist nach wie vor das bekannteste<br />

Hotel der Welt. Der weiße Turm in Form eines Dhow-Segels<br />

befindet sich auf einer kleinen künstlichen Insel vor dem<br />

Jumeirah-Strand und ragt mit 321 Metern in die Höhe. Von<br />

außen schlicht in weiß gehalten, erstreckt sich im Inneren<br />

die gewaltige Kraft aus Prunk und Glamour. Alles, was golden<br />

glänzt, ist tatsächlich aus Gold. Zimmer gibt es keine, dafür<br />

Suiten. Wer hier residieren möchte, muss tief in die Tasche<br />

greifen. Wer sich das Erlebnis Burj Al Arab aber dennoch nicht<br />

entgehen lassen will, kann bei einem reservierten Besuch<br />

zur Tea-Time oder zum Dinner in einem der Restaurants die<br />

Pracht aus 1001 Nacht zu „etwas“ günstigeren Konditionen<br />

erleben.<br />

» www.burjalarab.com<br />

Gastronomie<br />

Die Highlights der Gastronomie befinden sich in den luxuriösen<br />

Hotels und Resorts der Stadt. Zu den besten Lokalen<br />

zählen das italienische Restaurant Il Ristorante – Niko Romito<br />

im Bvlgari Hotel, das japanische Restaurant Hashi im Armani<br />

Hotel und das bekannte Fischrestaurant Pierchic.<br />

Das mehrfach ausgezeichnete Restaurant Pierchic mit hinreißendem<br />

Ausblick über den Persischen Golf bietet seinen<br />

Gästen ein Gourmet-Erlebnis über dem Wasser, denn es steht<br />

auf einem Pier mitten im Meer. Hier werden frische Seafood-<br />

Spezialitäten serviert. Gäste können unter freiem Himmel<br />

speisen und werden von eleganten Rikschas vom Pier bis vor<br />

die Tür chauffiert. Ein Spaziergang vor oder nach dem Dinner<br />

durch die beeindruckende Anlage „Madinat Jumeirah“, die<br />

einem arabischen Dorf nachempfunden wurde, rundet das<br />

Erlebnis ab.<br />

» www.bulgarihotels.com<br />

» www.armanihoteldubai.com<br />

» www.jumeirah.com


Aktuelles & Wissenswertes | 49<br />

Fotos: © Steigenberger Hotel<br />

Gewinnen Sie einen Aufenthalt im<br />

Steigenberger Hotel Business Bay Dubai<br />

Eleben Sie Dubai und residieren Sie für zwei Übernachtungen inkl. Frühstück im luxuriösen<br />

Steigenberger Hotel Business Bay.<br />

Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem<br />

Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:<br />

Wie hoch ist der<br />

Burj Khalifa?<br />

A<br />

B<br />

C<br />

758 Meter<br />

828 Meter<br />

928 Meter<br />

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails<br />

per E-Mail (red.kav-magazin@koelner-anwaltverein.de) zu<br />

und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere Dubai-<br />

Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück!<br />

Einsendeschluss ist der 01. August <strong>2019</strong>.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung<br />

des Steigenberger Hotel Business Bay Dubai bedanken wir uns recht herzlich.<br />

» dubai.steigenberger.com


50 | Termine<br />

Veranstaltungen, Termine und Hinweise<br />

Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />

TERMIN<br />

ANLASS/VERANSTALTUNG<br />

WEITERE<br />

INFORMATIONEN<br />

24.06.<strong>2019</strong><br />

Anwälte & Kultur – exklusive Baustellenführung durch<br />

das Kölner Opernhaus<br />

Seite 22<br />

11.07.<strong>2019</strong><br />

12.07.<strong>2019</strong><br />

12.–13.07.<strong>2019</strong><br />

30.08.<strong>2019</strong><br />

06.– 08.09.<strong>2019</strong><br />

18.09.<strong>2019</strong><br />

02.10.<strong>2019</strong><br />

22.11.<strong>2019</strong><br />

Anwälte & Kultur – exklusive Führung durch die<br />

Synagoge Roonstraße<br />

Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten in<br />

der Wolkenburg<br />

<strong>KAV</strong>CAREERDAYS auf Burg Schnellenberg<br />

Netzwerkveranstaltung im Plenarsaal des Oberlandesgerichts<br />

Köln<br />

Anwälte & Kunst – Düsseldorf Cologne Open Galleries<br />

Referendariat – und was dann? Thema: Syndikus<br />

Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße<br />

GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg<br />

Seite 22<br />

Seite 51<br />

Seite 16<br />

Seite 59<br />

Seite 20<br />

im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

3/<strong>2019</strong><br />

im <strong>KAV</strong> Magazin<br />

3/<strong>2019</strong><br />

Seite 52


Termine | 51<br />

Termin: 12.07.<strong>2019</strong><br />

Sommerabschlussgala<br />

der Rechtsanwaltsfachangestellten am 12. Juli <strong>2019</strong><br />

in der Wolkenburg<br />

Am Freitag, 12. Juli <strong>2019</strong> findet die Sommerabschlussgala der<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten in der Wolkenburg, Mauritiussteinweg<br />

59, 50676 Köln statt.<br />

Wir freuen uns sehr, den erfolgreichen Abschluss und den damit<br />

verbundenen Berufseinstieg der Absolventinnen und Absolventen,<br />

gemeinsam mit Ihnen, den ausbildenden Kanzleien, Familien und<br />

Freunden feiern zu können.<br />

Der Empfang beginnt um 18.30 Uhr. Zum offiziellen Part der Veranstaltung<br />

wird das kulinarische Dinner-Buffet eröffnet. Tanzbare<br />

Beats sorgen danach für eine ausgelassene Stimmung. Wir freuen<br />

uns auf Sie!<br />

Für die Absolventinnen und Absolventen ist die Teilnahme an<br />

dieser feierlichen Veranstaltung inkl. Getränken (Sektempfang,<br />

Kölsch, Wein, Softgetränke und Kaffee bis 23.30 Uhr), Speisen und<br />

Programm kostenfrei.<br />

Der Teilnahmebeitrag für weitere Gäste beläuft sich auf € 80,00<br />

inkl. MwSt. pro Person inkl. genannter Getränke (bis 23.30 Uhr),<br />

Teilnahme am mediterranen Buffet und Programm.<br />

Ab 23.30 Uhr können die Gäste bei DJ-Musik ausgelassen weiterfeiern.<br />

Getränke werden an einer eigenen Bar auf Selbstzahlerbasis<br />

angeboten.<br />

Auf der Website des <strong>KAV</strong> (www.koelner-anwaltverein.de) unter der<br />

Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ haben wir für Sie das entsprechende<br />

Anmeldeformular hinterlegt.<br />

Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen bis spätestens 06. Juli <strong>2019</strong><br />

per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Frau Mandy Wolf<br />

Reichenspergerplatz 1 Fax: 0221-28 56 02 - 21<br />

50670 Köln E-mail: wolf@koelner-anwaltverein.de<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Termin: 12.07.<strong>2019</strong><br />

Redaktionsschluss <strong>KAV</strong> Magazin Ausgabe 3/<strong>2019</strong><br />

Die Redaktion des <strong>KAV</strong> Magazins freut sich über die Einsendung<br />

interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und<br />

Berichte. Der Redaktionsschluss des <strong>KAV</strong> Magazins, Ausgabe<br />

3/<strong>2019</strong> erfolgt am 12. Juli <strong>2019</strong>.<br />

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an<br />

folgende E-Mail-Adresse: kav-magazin@koelner-anwaltverein.de<br />

Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin<br />

besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen<br />

stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an<br />

die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten<br />

Ausgabe eingehen.


GALA KÖLNER JURISTEN<br />

AM FREITAG, 22. NOVEMBER <strong>2019</strong> IN DER WOLKENBURG<br />

Am Freitag, dem 22. November <strong>2019</strong>, findet zum<br />

neunten Mal in Folge die GALA Kölner Juristen in der<br />

Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich ein in eine lange<br />

Tradition von Juristenfesten, die der Kölner Anwaltverein<br />

seit Jahren organisiert. Bis zu den 70er Jahren<br />

des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der <strong>KAV</strong> für seine<br />

Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende. Mehr<br />

und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der<br />

Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz<br />

und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der<br />

privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte<br />

sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er<br />

Jahren mit teilweise über 1.200 Gästen eine beispielslose<br />

Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre<br />

bot das Ballereignis stets dann, wenn es im<br />

historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu<br />

Köln am Reichenspergerplatz stattfand.<br />

Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele<br />

ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreundeten<br />

Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern<br />

den Einladungen. Sie kamen und kommen aus den<br />

Benelux-Ländern, Frankreich, Großbritannien und<br />

Irland, später aber auch aus Italien, Kroatien, Norwegen,<br />

Polen, Spanien und Tschechien.<br />

In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen<br />

der vergangenen acht Jahre erneut die Wolkenburg für<br />

die GALA Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle<br />

Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher<br />

Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration<br />

von außen wie auch innen erweckt bereits bei<br />

dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen<br />

nach einem exklusiven Abend.<br />

Die GALA Kölner Juristen beginnt am 22. November<br />

<strong>2019</strong> um 17.30 Uhr mit einem Empfang. Um 18.30 Uhr<br />

wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden<br />

die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano begleitet.<br />

Im Anschluss spielt um 21.00 Uhr die Band Heavens<br />

Club zum Tanz auf. Wie in den Vorjahren erwartet Sie<br />

auch in diesem Jahr ein besonderes Show-Highlight.<br />

Lassen Sie sich überraschen!<br />

Ebenso traditionell ist das Bewusstsein dafür, mit<br />

dieser Veranstaltung nicht nur einen wunderschönen,<br />

glanzvollen Abend zu schaffen, sondern auch etwas<br />

Gutes zu tun. Wie in den Vorjahren wird den Gästen<br />

der GALA Kölner Juristen daher auch in diesem Jahr<br />

eine Tombola geboten, deren Gesamterlös einer<br />

karitativen Einrichtung zugute kommt. Unter allen<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ein Tombolalos


erwerben, werden wieder sensationelle Preise, die<br />

dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketingpartner<br />

realisiert werden können, verlost.<br />

Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen<br />

Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen<br />

Gästen leicht kalkulieren.<br />

Der Galapreis von € 129,00 pro Person beinhaltet<br />

den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und<br />

ausgewählte Getränke bis 02.30 Uhr inklusive einem<br />

Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen<br />

den Ballpreis von € 69,00 pro Person einschließlich<br />

aller Programmpunkte, Getränke bis 02.30 Uhr und<br />

dem Mitternachtsimbiss. Das Interesse ist groß.<br />

Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis<br />

zum 02. November <strong>2019</strong> per Anmeldeformular (siehe<br />

Seite 104), auf dem Fax- oder Postweg möglich.<br />

Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt<br />

Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen<br />

Rechnungsnummer. Die reservierten Gala- und Ballkarten<br />

liegen am Abend des 22. November <strong>2019</strong> an<br />

der Abendkasse für Sie bereit.<br />

Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem<br />

Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im<br />

Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche<br />

GALA Kölner Juristen.<br />

Einen tollen Eindruck zum Glanz und der festlichen<br />

Atmosphäre, die diese Veranstaltung auszeichnen,<br />

erhalten Sie in unserem Video zur GALA Kölner Juristen,<br />

welches Sie auf der Startseite unserer Website<br />

www.koelner-anwaltverein.de aufrufen können.<br />

Wir freuen uns darauf, Sie am 22. November <strong>2019</strong> in<br />

der Wolkenburg begrüßen zu dürfen.<br />

Fotos: Matthias Drobeck


54 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

Die Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise informieren<br />

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Qualcomm vs. Apple und die Lücken des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess –<br />

Rettung durch das GeschGehG?<br />

In zwei Patentverletzungsverfahren nahm der US-amerikanische<br />

Halbleiterhersteller Qualcomm seinen Wettbewerber Apple vor<br />

dem Landgericht München I aufgrund einer vermeintlichen Patentverletzung<br />

in Anspruch. Konkret warf Qualcomm Apple vor, dessen<br />

patentgeschützte Lehre zur Anpassung des Stromverbrauchs von<br />

Chips zu nutzen und trug substantiiert zur vermeintlichen Ausgestaltung<br />

des Apple-Chips vor. Das Landgericht München I gab den<br />

Klagen statt und verhängte ein Verkaufsverbot für mehrere AppleiPhone-Modelle<br />

in Deutschland. Dabei warfen diese Prozesse ein<br />

Schlaglicht auf den Geheimnisschutz im Zivilverfahren.<br />

So machte die Kammer in ihren Entscheidungen (Az. 7 O 10495/17<br />

und 7 O 10496/17) deutlich, dass bis zum Schluss der mündlichen<br />

Verhandlung nicht aufgeklärt werden konnte, wie der Chip tatsächlich<br />

funktioniert, die Kammer in ihren Entscheidungen vielmehr<br />

jeweils den substantiierten Vortrag der Klageschrift zugrundezulegen<br />

hatte, der die vermeintliche Funktionsweise des Apple-Chips<br />

mittels eines reverse-engineering-Prozesses detailliert erläuterte.<br />

Da sich Apple aufgrund von Geheimhaltungsinteressen seines Chip-<br />

Zulieferers Qorvo insbesondere daran gehindert sah, Schaltpläne<br />

des Chips vorzulegen und somit substantiiert darzulegen, wie der<br />

Chip denn stattdessen funktioniert, blieb es bei einem – unzureichenden<br />

– einfachen Bestreiten der Beklagten.<br />

Dies wirft die Frage auf, welche prozessualen Möglichkeiten denn<br />

Apple überhaupt zur Seite gestanden hätten, um die Geheimhaltungsinteressen<br />

seines Lieferanten zu wahren. Als erstes kommt<br />

bei geheimhaltungsbedürftigen Themen im Zivilprozess ein Antrag<br />

auf Ausschluss der Öffentlichkeit gem. § 172 Nr. 2 GVG in den Sinn.<br />

Allerdings hätte ein solcher Antrag durch Apple aufseiten Qorvos<br />

für wenig Beruhigung gesorgt, da es Qorvo primär um den Schutz<br />

des Geheimnisses vor Qualcomm als Kläger und Wettbewerber<br />

und damit vor einer Prozesspartei selbst ging. Da Apple überdies<br />

als vermeintlicher Patentverletzer in Anspruch genommen wurde<br />

und das patentrechtliche Besichtigungsverfahren gem. § 140c PatG<br />

allein einem Patentinhaber (oder einem anderem Berechtigten),<br />

der eine Patentverletzung behauptet, Ansprüche einräumt und nicht<br />

demjenigen (Geheimnis-) Schutz gewährt, welcher sich gegen eine<br />

behauptete Patentverletzung verteidigen möchte (dazu Semrau-<br />

Brandt GRUR-Prax <strong>2019</strong>, 127ff), ist die Abwehrhaltung Qorvos durchaus<br />

nachvollziehbar: Apple konnte schlichtweg nicht sicherstellen,<br />

dass im Rahmen des Prozesses offenbarte Geschäftsgeheimnisse<br />

an den Kläger und damit an einen unmittelbaren Wettbewerber<br />

geraten würden. Insbesondere ein „in-camera“-Verfahren, im Rahmen<br />

dessen Geschäftsgeheimnisse allein dem Gericht, nicht jedoch<br />

dem Gegner offenbart werden, sieht das deutsche Recht nicht vor.<br />

Spannend ist nun die Frage, inwieweit der prozessuale Schutz von<br />

Geschäftsgeheimnissen zukünftig durch die Umsetzung der Trade-<br />

Secrets-Richtlinie (RL (EU) 2016/943) verbessert wird. Im aktuellen<br />

Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (GeschGehG)<br />

sehen die §§ 16ff. ein umfassendes Nutzungs- und Offenlegungsverbot<br />

für Verfahrensbeteiligte vor und ergänzen damit – auf den<br />

ersten Blick – das Schutzkonzept der §§ 172, 174 GVG. Allerdings bezieht<br />

sich dieser prozessuale Schutz von Geschäftsgeheimnissen in<br />

den §§ 16ff. GeschGehG ausweislich des Wortlautes des § 16 Abs.<br />

1 GeschGehG allein auf „Klagen, durch die Ansprüche nach diesem<br />

Gesetz geltend gemacht werden (Geschäftsgeheimnissachen)“.<br />

Jenseits dessen bleibt es nach der Konzeption des Entwurfes beim<br />

Schutz des GVG.<br />

Im Ergebnis droht somit durch den (zu) engen Anwendungsbereich<br />

der Vorschriften des prozessualen Geheimnisschutzes im Gesch-<br />

GehG – nach wie vor – ein allein lückenhafter Schutz von Geschäftsgeheimnissen<br />

im Zivilprozess. Die große Herausforderung wird<br />

daher sein, durch „wohldosierten“ Vortrag einerseits das Geheimnis<br />

zu wahren, andererseits die Behauptung der Gegenseite zu<br />

erschüttern.<br />

RA Dr. Markus Bagh, LL. M.<br />

FA für Gewerblichen Rechtsschutz<br />

FA für Urheber- & Medienrecht<br />

Mitglied im Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz


Ausschüsse & Arbeitskreise | 55<br />

AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT<br />

Der Ausschuss Insolvenzrecht informiert<br />

Plädoyer für effiziente Insolvenzantragsformulare<br />

Der Weg zum Insolvenzverfahren führt in der Regel über die amtlichen<br />

Antragsformulare (https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/<br />

insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php). Weitgehend<br />

unbekannt ist jedoch, dass die Formulare lediglich bei Verbraucheranträgen<br />

verpflichtend sind (§ 305 Abs. 5 InsO) und im Übrigen<br />

einen bloßen Vorschlag darstellen (Linker in: Schmidt, Hamburger<br />

Kommentar zum Insolvenzrecht (<strong>2019</strong>), § 13 InsO, Rn. 7).<br />

Sowohl bei Verbraucheranträgen wie auch bei Eigenanträgen des<br />

Schuldners im Regelverfahren sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit<br />

für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

vor, im Verordnungswege einen Formularzwang anzuordnen<br />

(§ 13 Abs. 4, § 305 Abs. 5 InsO). Von dieser Verordnungsermächtigung<br />

wurde jedoch nur für das Verbraucherverfahren Gebrauch<br />

gemacht. Ein Verordnungsentwurf für Formulare zum Eigenantrag<br />

im Regelverfahren nach § 13 InsO vom 28.02.2014 (Entwurf einer<br />

Verordnung zur Einführung eines Formulars für den Antrag des<br />

Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Änderung<br />

der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren<br />

im Internet) stieß auf zahlreiche Vorbehalte aus der Praxis<br />

und wurde daher nicht weiter verfolgt (Linker, a. a. O., Rn. 7).<br />

Die amtlichen Formulare des Ministeriums der Justiz NRW für<br />

Eigenanträge auf Eröffnung von Regelverfahren zu natürlichen<br />

und juristischen Personen sind unvollständig, widersprüchlich und<br />

unpräzise. Daher ist ein nicht beratener Schuldner/Geschäftsführer<br />

in der großen Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage, die amtlichen<br />

Formulare vollständig, korrekt und zweifelsfrei auszufüllen. Auch<br />

wenn die Beratung häufig nach außen nicht in Erscheinung tritt,<br />

kommt in der Praxis kaum ein Schuldner beim reinen Ausfüllen des<br />

Eigenantrages ohne Beratung eines spezialisierten Rechtsanwaltes<br />

oder einer Schuldnerberatungsstelle aus.<br />

beim Schuldner, da dieser nach dem aufwändigen Ausfüllen der<br />

amtlichen Formulare zahlreiche Informationen und Aufstellungen<br />

erneut und in anderer Struktur erstellen muss. Dabei muss der<br />

Schuldner davon ausgehen, dass sämtliche für die relevanten<br />

Entscheidungen benötigten Angaben bereits im Antragsformular<br />

abgefragt worden sein sollten, sodass er dem erweiterten Informationsbegehren<br />

des Sachverständigen mit Ablehnung und Misstrauen<br />

begegnet, das der Sachverständige zunächst ausräumen muss.<br />

Gleichzeitig hat der Schuldner nach Abgabe des Insolvenzantrages<br />

häufig keine externe rechtliche oder steuerliche Beratung mehr, die<br />

die begehrten Informationen für diesen einordnen und bewerten<br />

kann. Schließlich fehlt – gerade in Verfahren mit Betriebsfortführung<br />

– dem Schuldner und der Buchhaltung auch die Zeit, umfangreiche<br />

Auswertungen erneut zu erstellen.<br />

stock.adobe.com/beeboys<br />

Selbst der das schuldnerische Unternehmen betreuende Steuerberater<br />

kann den Insolvenzantrag in der Regel nicht ohne spezialisierte<br />

Hilfe ausfüllen. Diese unbefriedigende Situation wird durch die<br />

Strafbewehrung eines (für juristische Personen und Gesellschaften<br />

ohne Rechtspersönlichkeit) falsch gestellten Insolvenzantrages<br />

nach § 15a Abs. 4 Nr. 2 InsO noch verschärft.<br />

Ein praxisgerechtes Antragsformular sollte:<br />

Inhaltlich sind die Antragsformulare deutlich zu umfangreich, um<br />

der Eilbedürftigkeit des Insolvenzantrags Rechnung zu tragen.<br />

Gleichzeitig enthalten sie m. E. nicht die notwendigen Informationen,<br />

um eine Eröffnungsentscheidung allein auf den Antrag stützen<br />

zu können oder die Arbeit des vom Gericht im Antragsverfahren<br />

bestellten Sachverständigen wahrnehmbar zu erleichtern. Diese<br />

inhaltlichen Unzulänglichkeiten führen dazu, dass die Sachverständigen<br />

in der Praxis ohne Differenzierung sämtliche für das<br />

Gutachten benötigten Informationen in kanzleiinternen Formularen<br />

erneut abfragen und auf vollständige Ausfüllung dieser Formulare<br />

drängen, da sie eine konsistente Datenlage benötigen und die<br />

Informationen in der Kanzleiorganisation sinnvoll und effizient<br />

weiterverarbeitet werden sollen. Das führt zu unnötigen Friktionen<br />

1. Dem Insolvenzrichter eine Eröffnungsentscheidung und die<br />

weiteren verfahrensleitenden Entscheidungen ermöglichen<br />

2. Dem nicht extern beratenen Schuldner einen schnellen Zugang<br />

zum Insolvenz(antrags)verfahren ermöglichen<br />

3. Dem Schuldner einen verbindlichen Hinweis darauf geben, was<br />

für Unterlagen und Informationen für das Insolvenzgutachten<br />

und das eröffnete Insolvenzverfahren ergänzend benötigt<br />

werden<br />

4. Dem Sachverständigen bzw. Insolvenzverwalter Aufwand für<br />

redundante Informationsbeschaffung ersparen, um sich auf die<br />

Probleme des konkreten Falles konzentrieren zu können<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


56 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

In Einzelnen:<br />

1.<br />

Der Insolvenzantrag soll dem Insolvenzrichter/der Insolvenzrichterin<br />

die Eröffnungsentscheidung, die Auswahl eines passenden<br />

Gutachters/Insolvenzverwalters und ggf. die Besetzung eines<br />

vorläufigen Gläubigerausschusses sowie die Angemessenheit von<br />

vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ermöglichen.<br />

Für die verfahrensleitenden Entscheidungen ist ein großer Teil der<br />

in den amtlichen Antragsformularen abgefragten Informationen<br />

nicht entscheidungserheblich. Daher sollte ein Antragsformular<br />

zwischen entscheidungserheblichen und nicht entscheidungserheblichen<br />

Informationen trennen. Nicht unmittelbar entscheidungserhebliche,<br />

aber für die weitere Bearbeitung des Verfahrens<br />

benötigte Informationen sollten als sekundär gekennzeichnet und<br />

nicht als vorrangig abgefragt werden, um dem Schuldner bzw.<br />

dessen Berater eine sinnvolle Einordnung der abgefragten Informationen<br />

zu ermöglichen.<br />

Die amtlichen Antragsformulare ermöglichen nach meiner Einschätzung<br />

derzeit keine unmittelbare Eröffnungsentscheidung wegen<br />

Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO. Maßstab für die Eröffnungsentscheidung<br />

ist die freie richterliche Beweiswürdigung (§ 286<br />

ZPO i.V.m. § 4 InsO). Wesentliche für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit<br />

relevante Informationen sind in den gegenwärtigen<br />

Antragsformularen jedoch nicht enthalten.<br />

So fehlen Angaben zu verfügbarer Liquidität aus einem offenen<br />

Kontokorrentkredit oder jedwede Angabe zu Aktiva II oder Passiva II<br />

(prognostische Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb von<br />

21 Tagen nach dem Prüfungsstichtag). Sofern Kontoguthaben<br />

ausgewiesen ist, fehlt eine Information darüber, ob das Guthaben<br />

verfügbare Liquidität darstellt oder – beispielsweise aufgrund von<br />

Kontenpfändungen der Verfügungsbefugnis des Schuldners/Geschäftsführers<br />

– entzogen ist.<br />

Die derzeit verwendeten Gläubigerlisten geben keine Hinweise auf<br />

einen Fälligkeitszeitpunkt der in der Gläubigerliste ausgewiesenen<br />

Verbindlichkeiten.<br />

Die Eigenanträge der juristischen Personen werden in aller Regel<br />

nicht auf den Eröffnungsgrund der Überschuldung (§ 19 InsO)<br />

gestützt, sodass die Prüfung dieses Eröffnungstatbestandes gutachterlichen<br />

Ermittlungen vorbehalten bleiben kann und Informationen<br />

dazu im Antragsformular außer Betracht bleiben können.<br />

Im Rahmen eines Eigenantrages könnte für die freie richterliche<br />

Beweiswürdigung auch ein Geständnis des Schuldners/Geschäftsführers<br />

ausreichen, zu den in den amtlichen Antragsformularen<br />

fehlenden Informationen gibt es jedoch im Formular keine Erklärung<br />

des Schuldners/Geschäftsführers.<br />

2.<br />

Für den Schuldner und seinen allgemein anwaltlichen oder steuerlichen<br />

Berater soll das Antragsformular strukturiert und präzise<br />

Informationen abfordern ohne die in den derzeitigen Formularen<br />

vorhandenen Wiederholungen und Widersprüchlichkeiten. Bei<br />

einem Teil der derzeit abgefragten Informationen erschließt sich –<br />

auch einem anwaltlichen Berater – der unmittelbar verfahrensbezogene<br />

Sinn der erfragten Informationen nicht, was bei einem nicht<br />

beratenen Schuldner die Bereitschaft zu einem sorgfältigen Ausfüllen<br />

der aufgeführten Informationen nicht unerheblich reduziert und<br />

bei einem beratenen Schuldner zu regelmäßigen Nachfragen des<br />

steuerlichen oder anwaltlichen Beraters bei einem Fachanwalt für<br />

Insolvenzrecht führt.<br />

Schließlich weisen die ausfüllbaren amtlichen pdf-Formulare teilweise<br />

technische Mängel auf, die zusätzlichen Aufwand hervorrufen<br />

und ergänzende Anmerkungen per Hand erfordern.<br />

3.<br />

In Vorbereitung des Insolvenzantrages ist der Schuldner/Geschäftsführer<br />

häufig anwaltlich oder steuerlich beraten, sodass<br />

mit Unterstützung der Berater in dieser Phase eine sorgfältige und<br />

kompetente Vorbereitung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann.<br />

Nach Abgabe des Insolvenzantrages verfügt der Schuldner in der<br />

Regel nicht mehr über das für die Vergütung von Beratungsleistungen<br />

notwendige freie Vermögen, sodass es danach in der Mehrzahl<br />

der Fälle keine externe Beratung mehr gibt und der Schuldner/<br />

Geschäftsführer sich mit den umfangreichen Anforderungen des<br />

Sachverständigen/Insolvenzverwalters allein gelassen sieht.<br />

Ein gutes Antragsformular kann die später vom Gutachter/Insolvenzverwalter<br />

benötigten Informationen und Unterlagen ankündigen.<br />

Damit wird die Gerichtsakte von unnötigen Unterlagen<br />

entlastet und dem Schuldner/Geschäftsführer die sorgfältige und<br />

möglicherweise beratene Zusammenstellung und Bewertung der<br />

benötigten Unterlagen ermöglicht, weil der Schuldner nicht mehr<br />

auf die konkrete Anforderung des bestellten Gutachters/Insolvenzverwalters<br />

warten muss. Zusätzlich verobjektiviert das Formular die<br />

benötigten Informationen und Unterlagen und versachlicht damit<br />

die Datengrundlage des Verfahrens.<br />

4.<br />

Parallel zur besseren Vorbereitung der Unterlagen erspart der<br />

Gutachter/Insolvenzverwalter sich die Abfrage von redundanten<br />

Informationen und kann sich auf die Besonderheiten des konkreten<br />

Verfahrens konzentrieren. Damit kann er das Verfahren auch auf<br />

diese Weise effizienter gestalten und Gutachten schneller erstellen,<br />

was für die natürlichen Personen im Ergebnis zu einer zügigeren<br />

Restschuldbefreiung führt.<br />

Beispielsweise werden die für die Verfahrensbearbeitung zentralen<br />

Aufstellungen wie Gläubigerliste, Debitorenliste oder sonstige<br />

Aufstellungen regelmäßig sehr aufwändig vom Schuldner per Hand<br />

in das pdf-Formular eingetippt und liegen dann nicht in einem<br />

Format vor, das für den Gutachter/Verwalter sinnvoll zu verarbeiten<br />

oder auszuwerten ist. Die Verwendung der Formulare führt damit<br />

zu teilweise erheblicher vollkommen überflüssiger und frustrierender<br />

Doppelarbeit aufseiten sowohl des Schuldners als auch des<br />

Verwalterbüros. Verfahrensbeteiligte Eventualgläubiger sind in<br />

der Gläubigerliste regelmäßig nicht enthalten und werden in der<br />

Folge am Verfahren nicht immer beteiligt, wenn in einer Vielzahl<br />

der Fälle primär die im Eigenantrag angegebene Gläubigerliste<br />

zur Grundlage des ersten Gläubigerrundschreibens gemacht wird.<br />

Diese Redundanzen sind mit sinnvollen Regelanweisungen für das<br />

Ausfüllen der Listen leicht zu vermeiden.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Ausschüsse & Arbeitskreise | 57<br />

Fazit: Im Ergebnis sollte ein effizientes Antragsformular wie folgt<br />

gegliedert sein:<br />

A. Unmittelbar entscheidungserheblich sind:<br />

• Kontaktdaten Schuldner, Kontaktdaten Antragsteller und ggf.<br />

Nachweis der Vertretungsbefugnis durch Vollmacht bzw. Kopie<br />

Handelsregisterauszug<br />

• Sämtliche Anträge, Anregungen und Hinweise (Eröffnungsantrag,<br />

Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und Stundung der<br />

Verfahrenskosten, Antrag vorläufige Eigenverwaltung, Anregung<br />

vorläufige Insolvenzverwaltung, Anregung fakultativer vorläufiger<br />

Gläubigerausschuss, Vorschläge zur Besetzung des vorl.<br />

Gläubigerausschusses oder der Person des Insolvenzverwalters/<br />

Gutachters)<br />

• Kennzahlen nach § 22 a Abs. 1 InsO, Angaben zur örtlichen<br />

Zuständigkeit, Angaben zur Verfahrensart, Angaben zu einem<br />

Verfahrenskostenvorschuss<br />

• Liste aller verfahrensbeteiligten Gläubiger mit vollständigen<br />

Namen und Anschriften und Erklärung zur jeweiligen Fälligkeit<br />

(mit Kompatibilität zu Excel/csv-Formaten), einschl. Mitarbeiter,<br />

Sozialversicherungsträger, Behörden und Anzahlungen von<br />

Kunden<br />

• Vollständigkeitserklärung zur Gläubigerliste<br />

• Angaben zur stichtagsbezogenen Liquidität (einschließlich ggf.<br />

offenem Kontokorrentkredit) – geschäftlich und privat<br />

• Angaben zu Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb von 21<br />

Tagen nach Stichtag (Aktiva und Passiva II) bzw. Negativerklärung<br />

als Zugeständnis nach § 288 ZPO<br />

• Sonstiges privates Vermögen (Gliederung nach ForStaB)<br />

• Sonstiges geschäftliches Vermögen (Gliederung nach ForStaB<br />

bzw. § 266 HGB, einschließlich offener Stammeinlage)<br />

• Vollständigkeitserklärung zur Vermögensaufstellung<br />

• Angaben bei laufendem Geschäftsbetrieb (Art und Umfang)<br />

• Bei Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung: Vergleichsrechnung<br />

und ggf. Bescheinigung n. § 270b InsO<br />

• Betriebswirtschaftliche Unterlagen:<br />

BWA, SuSa und Jahresabschlüsse für die letzten fünf Jahre, alle<br />

bebuchten Konten mit Einzelbuchungen bzw. GdPDU-Daten<br />

• Kontoauszüge und Kassenbücher, Online-Zugänge zu den Geschäfts-<br />

und Privatkonten<br />

• Verträge in Kopie<br />

Versicherungsverträge/Bausparverträge/Darlehensverträge/Verträge<br />

zu Kreditsicherheiten/Mietverträge/Finanzierungsverträge<br />

• Aktuelle Grundbuchauszüge bei Grundeigentum<br />

• Ausgangsrechnungen und Lieferscheine/Leistungsnachweise zu<br />

den offenen Forderungen, Verträge zu laufenden Aufträgen<br />

• Inventarverzeichnis<br />

• Gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Nachweis über die Erbringung<br />

der Stammeinlage<br />

• Mitarbeiterliste, Arbeitsverträge und letzte 12 Gehaltsabrechnungen<br />

der aktuellen eigenen Mitarbeiter<br />

• Bei natürlichen Personen: laufender Arbeitsvertrag und bisherige<br />

Gehaltsabrechnungen<br />

• Erfolgreiche Zwangsvollstreckungen innerhalb von sechs Monaten<br />

vor Eingang des Insolvenzantrages<br />

• Korrespondenz (E-mail und Post) mit Banken, Steuerberater und<br />

vollstreckenden Gläubigern (Finanzamt, Sozialversicherungsträger)<br />

aus den letzten drei Jahren<br />

• Eigene Stundungsbitten (E-mail und Post) an Gläubiger<br />

Dr. Franz Zilkens<br />

Insolvenzverwalter, RA, MBA, FAInsR<br />

Mitglied des Ausschuss für Insolvenzrecht im Kölner Anwaltverein<br />

B. Mittelbar entscheidungserheblich für die die Auswahl des<br />

passenden Insolvenzverwalters sind:<br />

• Angaben zu einem eingestellten Geschäftsbetrieb, bei natürlichen<br />

Personen: Angaben zur Berufsausbildung, gegenwärtigen<br />

Tätigkeit, Arbeitgeber und Unterhaltspflichten<br />

• Kontaktdaten Steuerberater, anwaltlicher Berater, Unternehmensberater,<br />

insolvenzrechtliche Beratung<br />

• Erklärung zur Vorbefassung gelisteter Gutachter/Insolvenzverwalter<br />

• Sanierungsansätze im Insolvenzverfahren, Anforderungen an<br />

die Person des Insolvenzverwalters<br />

C. Ankündigung der vom Gutachter/Insolvenzverwalter benötigten<br />

Unterlagen und Informationen<br />

• Bei laufendem Geschäftsbetrieb: Liquiditätsplanung für acht<br />

Wochen, Aufstellung laufende Projekte, Aufstellung Kreditsicherheiten,<br />

Aufstellung erhaltene Anzahlungen<br />

• Entbindungserklärung von der Schweigepflicht für Kreditinstitute<br />

und Behörden


58 | Ausschüsse & Arbeitskreise<br />

AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE<br />

Die nächsten Termine:<br />

•04. Juli <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club 19.00 Uhr<br />

• 01. August <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club 19.00 Uhr<br />

• 05. September <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club 19.00 Uhr<br />

Young Lawyers Club!?<br />

Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen<br />

Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen<br />

Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln<br />

in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.<br />

Was Euch erwartet?<br />

Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in<br />

ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen<br />

kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren<br />

gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen<br />

besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen<br />

Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events<br />

der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden<br />

erfährst Du stets auf der Website des <strong>KAV</strong>. Noch einfacher bleibst<br />

Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses<br />

registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine E-Mail an<br />

die service@koelner-anwaltverein.de und wir leiten Dir die Infos zu.<br />

Wer darf daran teilnehmen?<br />

Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen<br />

und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu<br />

suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot<br />

des Ausschusses Junge Anwälte im <strong>KAV</strong>. Wenn Du aber noch kein<br />

Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern<br />

doch in das Angebot des Vereins einführen und<br />

überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden<br />

möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die<br />

Möglichkeit, die Mitgliedschaft im <strong>KAV</strong> für die ersten zwei Jahre<br />

nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und<br />

Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft<br />

im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim<br />

Young Lawyers Club.<br />

Ist die Teilnahme kostenfrei?<br />

Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich<br />

Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort<br />

bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung.<br />

Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten<br />

Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht.<br />

Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem<br />

steht Dir die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> jederzeit für Fragen und Anregungen<br />

zur Verfügung.<br />

• 03. Oktober <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club 19.00 Uhr<br />

• 07. November <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club 19.00 Uhr<br />

• 05. Dezember <strong>2019</strong><br />

Young Lawyers Club @ Weihnachtsmarkt<br />

19.00 Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz<br />

Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen entnehmt<br />

Ihr bitte der Website des <strong>KAV</strong> unter www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise.<br />

Wir freuen uns auf Euch!<br />

Euer Ausschuss Junge Anwälte<br />

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit<br />

sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg<br />

in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden<br />

können.<br />

Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient:<br />

im Monat Juni<br />

von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 / 50 48 55<br />

im Monat Juli<br />

von Frau Kollegin Sandra Schulte, 0800 / 77 67 658<br />

im Monat August<br />

von Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0221 / 29 42 61 20<br />

im Monat September<br />

von Herrn Kollegen Adrian Hoppe, 0221 / 99 37 25 724<br />

im Monat Oktober<br />

von Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, 0221 / 34 66 49 72<br />

im Monat November<br />

von Herrn Kollegen Stefan Schneck, 0221 / 50 48 55<br />

im Monat Dezember<br />

von Frau Kollegin Elisa Beckamp, 0211 / 95 95 85 00<br />

In dringenden Notfällen erreichen Sie die Sprecherin des<br />

Ausschusses, Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, auch<br />

mobil unter: 0176/84682317.


Ausschüsse & Arbeitskreise | 59<br />

AUSSCHUSS STEUERRECHT<br />

Kein Dienstwagen für Ehegatten als Minijobber<br />

1. Laut BFH (Urteil vom 10.10.2018, X R 44-45/17) ist es ausgeschlossen,<br />

dass der Arbeitgeber einem familienfremden Minijobber eine<br />

uneingeschränkte, selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung<br />

eines Firmenwagens für Privatfahrten gewährt.<br />

Das Finanzgericht Köln (27. September 2017, 3 K 2547/16) hatte<br />

folgenden Fall entschieden:<br />

Der Kläger beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines geringfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnisses in seinem Einzelunternehmen.<br />

Die Ehefrau wurde als Büro- und Organisationskraft und auch für<br />

Kurierfahrten zu Post, Bank, Steuerberater und Lieferung von Paketen<br />

an Kunden und für Bringen und Abholen von Waren eingestellt.<br />

Die monatliche Bruttovergütung war 400,00 €.<br />

Es war ein Kraftfahrzeugüberlassungsvertrag geschlossen, wonach<br />

der Ehefrau ein betriebliches Kraftfahrzeug überlassen wurde,<br />

welches sie auch für private Zwecke nutzen durfte. Der geldwerte<br />

Vorteil der privaten Nutzung wurde nach der Ein-Prozent-Regelung<br />

berechnet mit 385,00 € pro Monat und vom Lohn der Ehefrau<br />

abgezogen. Der Betriebsprüfer meinte, dass das Ehegattenarbeitsverhältnis<br />

nicht dem Fremdvergleich standhalten würde und daher<br />

steuerlich nicht anzuerkennen sei. Er erhöhte den Gewinn des<br />

Steuerpflichtigen um die Kosten, die für das Kraftfahrzeug angefallen<br />

waren und um den Lohnaufwand für die Ehefrau. Das Finanzgericht<br />

Köln gab der Klage des Steuerpflichtigen statt, wonach alle<br />

Kosten (Pkw und Lohnaufwand) Betriebsausgaben seien.<br />

Der BFH hat im Revisionsverfahren die Entscheidung des FG Köln<br />

aufgehoben. Der BFH meint, dass der Sachverhalt dem Fremdvergleich<br />

nicht standhält. Es sei ausgeschlossen, dass einem<br />

familienfremden Minijobber eine uneingeschränkte und selbstbeteiligungsfreie<br />

Nutzung eines Firmenfahrzeugs für Privatfahrten<br />

gewährt wird. Der Arbeitgeber sei im Regelfall nur dann bereit,<br />

dem Arbeitnehmer die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges<br />

zu gestatten, wenn die hierfür kalkulierten Kosten plus Barlohn<br />

in angemessenem Verhältnis zum Wert der Arbeitsleistung stehen,<br />

was beim Minijobber nicht der Fall sei.<br />

Von dieser Art der Gestaltung ist daher abzuraten.<br />

RA Dietmar Corts, Köln<br />

Mitglied des Ausschusses Steuerrecht im <strong>KAV</strong><br />

stock.adobe.com/Photographee.eu<br />

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT<br />

Netzwerkveranstaltung „Versicherungsrecht <strong>2019</strong>“<br />

Der Ausschuss Versicherungsrecht im <strong>KAV</strong> lädt herzlich am Freitag,<br />

den 30. August <strong>2019</strong> um 15.00 Uhr zur Netzwerkveranstaltung „Versicherungsrecht<br />

<strong>2019</strong>“ im Oberlandesgericht Köln ein.<br />

Wir freuen uns, zu dieser Veranstaltung Frau Richterin am Bundesgerichtshof<br />

Marion Harsdorf-Gebhardt als Referentin gewinnen zu<br />

können.<br />

Frau Harsdorf-Gebhardt wird in einem ca. 1,5-stündigen Vortrag die<br />

aktuelle Rechtsprechung des Versicherungssenates des Bundesgerichtshofes<br />

vorstellen. Im Anschluss daran besteht bei einem<br />

Umtrunk und einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu Gesprächen.<br />

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Plenarsaal des<br />

Oberlandesgerichts statt.<br />

Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte richten Sie<br />

aus organisatorischen Gründen Ihre Anmeldung per E-mail an:<br />

info@koelner-anwaltverein.de. Vielen Dank!<br />

RAin Simone Staab, Köln<br />

Sprecherin des Ausschusses Versicherungsrecht im <strong>KAV</strong>


60 | Seminare<br />

Fortbilden und Service genießen<br />

Ein <strong>KAV</strong> Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung.<br />

Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten<br />

an ausgewählten Standorten nicht nur interessante<br />

Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine<br />

Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie<br />

folgende Annehmlichkeiten:<br />

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Mineralwasser im Tagungsraum<br />

Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum<br />

Mehr Infos<br />

unter<br />

www.Koelner-<br />

Anwaltverein.de<br />

Kaffeepausen<br />

Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden<br />

Mittagessen<br />

Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden<br />

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort<br />

Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende<br />

Seminarbewerbung<br />

Skriptmaterial<br />

Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort<br />

Flugbuchung/Bahntickets<br />

Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre<br />

persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter<br />

essen1@tui-reisebuero.de.<br />

Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (<strong>KAV</strong>) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des <strong>KAV</strong> teilzunehmen.<br />

Mietwagenservice<br />

Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des <strong>KAV</strong> e.V. attraktive Sonderkonditionen.<br />

Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> oder online im Partnerbereich der<br />

<strong>KAV</strong> Website.<br />

Übernachtungen in Köln<br />

Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels<br />

an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser<br />

Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung.<br />

Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe,<br />

Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.<br />

Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der <strong>KAV</strong> Website: www.koelner-anwaltverein.de/partner.


Seminare | 61<br />

Information zu den Seminaren<br />

fotolia.de/Rawpixel.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten<br />

Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und<br />

Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer <strong>KAV</strong> Onlinebuchungsplattform<br />

im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im <strong>KAV</strong> Magazin, Ausgabe 1/<strong>2019</strong>, erfolgt.<br />

Wie bereits in der Ausgabe 2/2018 mitgeteilt, wird das gesamte Fortbildungsprogramm seit Beginn des Jahres vom Kölner<br />

Anwaltverein e. V. (<strong>KAV</strong>) realisiert. So profitieren Sie als Vereinsmitglied bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu<br />

Nichtmitgliedern von den <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Jungmitglieder* des <strong>KAV</strong> genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei<br />

der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil<br />

dieses Magazins befindliche Anmeldeformular buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen.<br />

Bitte beachten Sie einen technischen Hinweis. Buchungen, die nach dem 01.01.2018 über das Onlinesystem erfolgen, erfordern<br />

aufgrund eines Systemwechsels eine erneute Registrierung. Wir bitten, die damit verbundenen Umstände zu entschuldigen und<br />

danken für Ihr Verständnis.<br />

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die<br />

Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen<br />

Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: service@koelner-anwaltverein.de.<br />

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.<br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt<br />

und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


62 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

shutterstock.com/Monkey Business Images<br />

ARBEITSRECHT<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 83 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

10.12.<strong>2019</strong> S. 87 | Best of Bankrecht<br />

13.–14.03.2020 S. 90 | 10. Kölner Bankrechtstag<br />

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> S. 80 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

BETREUUNGSRECHT<br />

04.09.<strong>2019</strong> S. 68 | Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende<br />

ERBRECHT<br />

06.09.<strong>2019</strong> S. 69 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall<br />

10.09.<strong>2019</strong> S. 69 | Das notarielle Nachlassverzeichnis<br />

10.10.<strong>2019</strong> S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />

einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

07.11.<strong>2019</strong> S. 82 | Erbrecht und Grundbuch<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 63<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

11.12.<strong>2019</strong> S. 87 | Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

FAMILIENRECHT<br />

13.–14.09.<strong>2019</strong> S. 71 | Herbstseminar Familienrecht<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

03.07.<strong>2019</strong> S. 67 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen<br />

Rosenkrieg?<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 76 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

11.10.<strong>2019</strong> S. 79 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

26.06.<strong>2019</strong> S. 66 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> S. 84 | <br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> S. 72 | 9. NRW IT-Rechtstag<br />

INTERNATIONALES RECHT<br />

27.09.<strong>2019</strong> S. 76 | Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden<br />

JUNGE ANWÄLTE<br />

26.06.<strong>2019</strong> S. 66 | Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

01.07.<strong>2019</strong> S. 67 | Supervision für Mediatoren<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


64 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare – Übersicht<br />

MEDIZINRECHT<br />

19.11.<strong>2019</strong> S. 85 | Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />

29.01.2020 S. 88 | Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

30.01.2020 S. 89 | Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der Sterbebegleitung<br />

MITARBEITERSEMINAR<br />

25.09.<strong>2019</strong> S. 75 | STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 81 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

07.11.<strong>2019</strong> S. 82 | Erbrecht und Grundbuch<br />

29.–20.11.<strong>2019</strong> S. 86 | Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

SOZIALRECHT<br />

25.09.<strong>2019</strong> S. 75 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

15.11.<strong>2019</strong> S. 85 | Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen<br />

Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen<br />

SPORTRECHT<br />

13.02.2020 S. 90 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

STEUERRECHT<br />

03.07.<strong>2019</strong> S. 67 | Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im gesellschaftsrechtlichen<br />

Rosenkrieg?<br />

06.09.<strong>2019</strong> S. 69 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall<br />

24.09.<strong>2019</strong> S. 74 | Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe<br />

& Rechtsmittel<br />

08.10.<strong>2019</strong> S. 78 | Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern – Grundlagen und<br />

Gestaltungen<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 65<br />

10.10.<strong>2019</strong> S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />

einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

05.11.<strong>2019</strong> S. 81 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />

04.12.<strong>2019</strong> S. 86 | Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung von<br />

Unternehmen<br />

10.02.2020 S. 89 | Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen<br />

STRAFRECHT<br />

14.09.<strong>2019</strong> S. 72 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht<br />

10.10.<strong>2019</strong> S. 79 | Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern<br />

einschließlich Testamentsvollstreckern nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

05.11.<strong>2019</strong> S. 81 | Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln<br />

30.01.2020 S. 89 | Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der Sterbebegleitung<br />

SYNDIKUSANWÄLTE<br />

13.09.<strong>2019</strong> S. 70 | 5. Kölner Syndikus-Rechtstag<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> S. 73 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht<br />

13.02.2020 S. 90 | Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

VERKEHRSRECHT<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> S. 77 | Herbstseminar Verkehrsrecht<br />

VERSICHERUNGSRECHT<br />

08.–09.11.<strong>2019</strong> S. 82 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG<br />

11.09.<strong>2019</strong> S. 70 | Berufung im Zivilprozess<br />

30.10.<strong>2019</strong> S. 81 | Erfolgreiche Zwangsvollstreckung<br />

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare


66 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

shutterstock.com/Pressmaster<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So<br />

werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen<br />

der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten<br />

gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen<br />

aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger<br />

Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />

in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit<br />

den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />

Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt<br />

für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des <strong>KAV</strong> Ausschusses<br />

Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

REFERENT<br />

RA Christian Weil, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

DATUM: Mittwoch, 26. Juni <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):


Seminare | 67<br />

MEDIATION UND SCHLICHTUNG<br />

Supervision für Mediatoren ist Pflicht – <strong>KAV</strong> bietet sie an<br />

Bereits in dem Seminar am 9. April <strong>2019</strong> haben Interessenten die<br />

Möglichkeit, das Thema Supervision näher kennenzulernen. Bekanntlich<br />

wird durch das Mediationsgesetz in Verbindung mit der<br />

ZMediatAusbV die Supervision für MediatorInnen in der Ausbildung<br />

als auch vertiefend in der Fortbildung gefordert.<br />

Entsprechend den Supervisionsverpflichtungen können teilnehmen:<br />

Frisch ausgebildete MediatorInnen, die einen Mediationsfall<br />

durchgeführt haben, zertifizierte MediatorInnen, die ihrer Nachweispflicht<br />

für vier Einzelsupervisionen nachkommen müssen<br />

sowie natürlich auch die insoweit verpflichteten „alten Hasen“.<br />

Der <strong>KAV</strong> bietet am 17.6. und 1.7.<strong>2019</strong> in seinen Räumlichkeiten<br />

im OLG Köln ab 11.00 Uhr Supervision in Form der Einzelsupervision<br />

im 2-er Setting oder auch in der Gruppe an. Die maximale<br />

Gruppenstärke beträgt fünf Personen. Supervision im Sinne des<br />

Mediationsgesetzes ist als eine Selbstreflexion erlebter Situationen<br />

und erlebten Verhaltens der eigenen Berufstätigkeit als<br />

Mediator mit dem Ziel einer Verbesserung, eine Neuorientierung<br />

zu verstehen. Bei der geforderten Einzel-Fall-Supervision bietet es<br />

sich ohne weiteres an, den Rahmen einer Gruppe zu wählen, da<br />

der Resonanzraum einer Gruppe wesentlich größer ist. Typische<br />

Fragestellungen für eine Supervision sind: Meine Mediation war<br />

schwierig. Ich bin unsicher, ob ich alles richtig gemacht habe und<br />

was ich hätte besser machen können. Die Supervision (lateinisch<br />

Über-Blick) hat folgende Aspekte im Blick:<br />

• Wie verhalten sich die Konfliktparteien in der Mediation?<br />

• Wie verläuft das Mediationsgespräch?<br />

• Welche Rolle spielt dabei der Mediator?<br />

REFERENT<br />

RA Christoph Bubert, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung<br />

DATUM: Montag, 01. Juli <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: ab 11.00 Uhr<br />

ORT: Geschäftsstelle des <strong>KAV</strong> im OLG Köln<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 110,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />

Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im<br />

gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?<br />

Streitigkeiten kommen nicht nur in den besten Familien vor, sondern<br />

auch in den erfolgreichsten Gesellschaften. Nicht selten gehen<br />

die Ungereimtheiten so weit, dass ein „Rauswurf“ des unliebsamen<br />

Gesellschafters erwogen wird. Ist die Situation erst einmal derart<br />

festgefahren, folgt allzu oft sein Ausschluss oder die Einziehung<br />

seiner Geschäftsanteile. Obwohl einige Fragen zum Verfahren beim<br />

Gesellschafterausschluss und bei der Anteilseinziehung mittlerweile<br />

höchstrichterlich geklärt sind, verbleiben immer noch Unsicherheiten<br />

und Unwägbarkeiten. Das Seminar wird den Teilnehmern die<br />

einzelnen Schritte und Voraussetzungen erläutern, um das zwangsweise<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters herbeizuführen. Neben<br />

den Unterschieden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft<br />

werden auch die prozessualen Möglichkeiten des Betroffenen<br />

behandelt, sich gegen das Zwangsausscheiden zu wehren.<br />

Aber ist das Ausscheiden wirklich das Finale der Streitigkeit oder<br />

womöglich erst die Halbzeit? Erfahrungsgemäß kann sich der Streit<br />

durchaus bei der Abfindung fortsetzen. Ausgangspunkt dafür ist die<br />

Frage nach dem Verkehrswert der Beteiligung des ausgeschiedenen<br />

Gesellschafters. Zu deren Beantwortung stehen eine Vielzahl<br />

von Ansätzen zur Verfügung, die durch Gesetz und Rechtsprechung,<br />

aber auch durch die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden<br />

Berufsstände geprägt sind. Das Seminar wird einen Überblick über<br />

die wohl gängigsten Bewertungsverfahren geben und anhand von<br />

Fallbeispielen verdeutlichen, wie eng Steuer- und Gesellschaftsrecht<br />

an dieser Stelle miteinander verknüpft sind.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Klöckner, ist Rechtsanwalt und<br />

Partner bei einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Er ist ferner<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist v. a. umfassend<br />

in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts tätig. Herr Klöckner<br />

übernimmt bei seinen Mandanten sowohl beratende Aufgaben als<br />

auch deren Vertretung in streitigen Angelegenheiten. Neben dem<br />

klassischen Gesellschaftsrecht liegt sein Fokus auf dem Unternehmenskauf<br />

(M&A).<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


68 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Stefan Klöckner, LL. M., Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 03. Juli <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Lindner Hotel City Plaza, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

BETREUUNGSRECHT<br />

Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende<br />

In Beachtung des Rechtes auf Selbstbestimmung sowie des<br />

Rechtes auf körperliche Unversehrtheit setzt jede medizinische<br />

Heilbehandlungsmaßnahme die Einwilligung des Patienten nach<br />

angemessener Aufklärung voraus. Der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge<br />

ist sowohl für Betreuer als auch Bevollmächtigte anspruchsvoll,<br />

müssen sie doch im Falle der Einwilligungsunfähigkeit<br />

des Betreuten/Vollmachtgebers stellvertretend Entscheidungen mit<br />

bisweilen weitreichenden Konsequenzen treffen. Das Seminar behandelt<br />

die Aufgaben und Pflichten des Betreuers/des Bevollmächtigten<br />

in den medizinischen Behandlungssituationen, in denen der<br />

Betreute/der Vollmachtgeber<br />

• entscheidungsunfähig ist<br />

• schwerstkranke und sterbende Menschen vorsorgliche Willenserklärungen<br />

in gesunden Tagen getroffen haben, die lebenserhaltende<br />

Maßnahmen untersagen.<br />

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes kommt in seinem<br />

Beschluss vom 14.11.2018 zu der Entscheidung, dass der Abbruch<br />

einer lebenserhaltenden Maßnahme keiner betreuungsgerichtlichen<br />

Genehmigung nach § 1904 BGB bedarf, wenn der Betroffene<br />

einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen<br />

Patientenverfügung nach § 1901a Abs. 1 BGB niedergelegt hat.<br />

Das Seminar verschafft Klarheit zur aktuellen Rechtsprechung<br />

des BGH zur Patientenautonomie am Lebensende und behandelt<br />

wichtige Rechtsfragen zum betreuungsgerichtlichen Genehmigungserfordernis<br />

nach § 1904 BGB und der Verantwortung, denen<br />

sich Betreuer/Bevollmächtigter u. a. beim Abbruch einer lebenserhaltenden<br />

Maßnahme bzw. einem Sterbewunsch des Betroffenen<br />

zu stellen haben.<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Sybille M. Meier, ist zugleich Fachanwältin<br />

für Erbrecht und Medizinrecht und seit 1985 im Betreuungsrecht<br />

tätig. Sie ist Autorin/Mitautorin zahlreicher betreuungsrechtlicher<br />

Publikationen, unter anderem des Handbuches Deinert/<br />

Lütgens/Meier „Die Haftung des Betreuers”, und kommentierte in<br />

dem Handkommentar „Betreuungsrecht” von Prof. Dr. Jurgeleit das<br />

gesamte Aufsichts- und Haftungsrecht.<br />

REFERENTIN<br />

RAin Sybille Meier, Berlin<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Betreuungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 04. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.00 – 20.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 180,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 210,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 270,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


Seminare | 69<br />

ERBRECHT, STEUERRECHT<br />

Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall<br />

Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei<br />

der Bearbeitung von pflichtteilsrechtlichen Mandaten kommt es<br />

häufig zum Streit darüber, ob Pflegeleistungen, die ein Abkömmling<br />

gegenüber dem Erblasser erbracht hat, zugunsten dieses Abkömmlings<br />

ausgeglichen werden müssen. Das Referat ergänzt den<br />

Vortrag, den Herr Kollege Mörschner für das Deutsche Notarinstitut<br />

in Berlin gehalten hat, um die seitdem ergangenen neuen Urteile<br />

und um die aktualisierten Ansichten in der Literatur. Schwerpunkt<br />

der Ausführungen sind Gestaltungsfragen vor dem Erbfall<br />

(z. B. Pflegevertrag, Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht und<br />

letztwillige Verfügung). Zudem erfolgen Ausführungen zu Beweisfragen,<br />

zu dem taktischen Verhalten im Zivilprozess und zu den<br />

Möglichkeiten der Berechnung der geltend gemachten Ansprüche.<br />

Frau Kollegin Christ rundet den Vortrag mit steuerlichen Hinweisen<br />

zu den Fragen der Einkommenssteuer und zu der Erbschaftssteuer<br />

betreffend des Problemkreises „Pflege durch Abkömmlinge” ab.<br />

REFERENTEN<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

RA Lukke Mörschner, Leverkusen<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Erbrecht, Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Freitag, 06. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 19.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für<br />

Steuerrecht.<br />

Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für<br />

Erbrecht.<br />

Beide referieren seit Jahren zu erb- und steuerlichen Themen.<br />

ERBRECHT<br />

Das notarielle Nachlassverzeichnis<br />

In Pflichtteilsauseinandersetzungen haben Informationen über den<br />

Nachlass für den Berechtigten besondere Priorität. Vermehrt gewinnt<br />

in diesem Zusammenhang das notarielle Nachlassverzeichnis<br />

an Bedeutung. Im Fokus stehen zum Beispiel Art und Umfang der<br />

Aufklärung, die Vorlage von Belegen oder die Dauer der Errichtung.<br />

Die beiden Referenten nähern sich dem Thema aus der Sicht eines<br />

Prozessanwalts und eines Notars. Neben einer breiten Darstellung<br />

der aktuellen Rechtslage sollen praktische Ansätze entwickelt, aber<br />

auch Schwierigkeiten im Umgang miteinander diskutiert werden.<br />

Der Referent, Herr Dr. Benedikt Schmitz, ist Notar und MBL in Köln.<br />

Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Krüger, ist LL. M. und Fachanwalt<br />

für Erbrecht und Familienrecht. Herr Krüger begleitet umfassend<br />

erbrechtliche Streitigkeiten für den Bonner Prozessfinanzierer<br />

FORIS AG. Daneben veröffentlicht und referiert Herr Kollege Krüger<br />

seit Jahren zu diversen erbrechtlichen Themen. Unter anderem<br />

verantwortet er gemeinsam mit Walter Krug den Abschnitt „Die<br />

Auskunftsklage“ in dem aktuell in der 6. Auflage erschienenen<br />

Standardwerk „Das erbrechtliche Mandat“ von Kerscher/Krug/<br />

Spanke.<br />

REFERENTEN<br />

Notar Dr. Benedikt Schmitz, Köln<br />

RA Wolfgang Krüger, LL. M., Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Dienstag, 10. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


70 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT<br />

Berufung im Zivilprozess<br />

Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.<br />

Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im<br />

weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels<br />

zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die<br />

für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts von<br />

Bedeutung und daher zu beachten sind.<br />

Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender Richter<br />

am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der<br />

TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung<br />

ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr<br />

Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 11. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std.<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

REFERENT<br />

Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt<br />

SYNDIKUSANWÄLTE, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

5. Kölner Syndikus-Rechtstag <strong>2019</strong><br />

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, der Kölner Anwaltverein und der Bundesverband<br />

der Unternehmensjuristen laden zum 5. Kölner Syndikus-Rechtstag<br />

<strong>2019</strong> ein.<br />

Wir freuen uns, Ihnen aktuell ankündigen zu dürfen:<br />

„Datenschutz im Gesellschaftsrecht“<br />

RA Dr. Marcus Werner, Syndikus IHK Köln<br />

Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung bieten wir Ihnen neben<br />

Informationen insbesondere die Gelegenheit zum kollegialen Austausch<br />

auf regionaler Ebene. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmensjuristinnen<br />

und Unternehmensjuristen und behandelt<br />

Themen aus verschiedenen Bereichen des Unternehmensrechts.<br />

„Aktuelle Datenschutzfragen im Unternehmen“<br />

RA Dr. Tobias Rolfes, IHK Köln<br />

„Geldwäschegesetz“<br />

RA Markus Jentgens, RAK Köln<br />

Neben aktuellen rechts- und steuerpolitischen Inhalten wird natürlich<br />

auch das Recht der Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte<br />

ein zentrales Thema sein.<br />

„Kartellrecht: Status quo und aktuelle Entwicklungen“<br />

RA Dr. Stephan Wachs, LL. M., Deutsche Post AG, Bonn<br />

„Aktuelles aus dem Berufsrecht der Syndikusanwälte“<br />

RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 71<br />

Diese Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Eine vorherige<br />

Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift ist aus<br />

organisatorischen Gründen vonnöten.<br />

Bei der Teilnahme an dem jeweils fachlich passenden Vortrag<br />

wird je eine Stunde als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO<br />

(Handels-und Gesellschaftsrecht) anerkannt. Die hierfür vorgesehenen<br />

Teilnehmerlisten zur Dokumentation liegen am Eingang zum<br />

Vortragsraum bereit.<br />

REFERENTEN<br />

RA Dr. Marcus Werner, Syndikus IHK Köln<br />

RA Dr. Tobias Rolfes, IHK Köln<br />

RA Markus Jentgens, RAK Köln<br />

RA Dr. Stephan Wachs, LL. M., Deutsche Post AG, Bonn<br />

RA Martin W. Huff, RAK Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

Syndikusanwälte<br />

DATUM: Freitag, 13. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 – 17.00 Uhr<br />

ORT: Gothaer Versicherung, Arnoldiplatz 1, 50909 Köln<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: je 1 Std. (§ 15 FAO)<br />

Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

FAMILIENRECHT<br />

Herbstseminar Familienrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Familienrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen<br />

aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8<br />

oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende<br />

Themen dürfen wir Ihnen anbieten:<br />

Freitag, 13.09.<strong>2019</strong><br />

„Zugewinn und steuerliche Gefahren – aktuelle Entwicklung“<br />

RAin Susanne Christ, Köln<br />

„Gewinnermittlung verstehen, aber richtig!“<br />

StB Hartmut Schumacher, Dipl.-Finw., Delmenhorst<br />

„Elternunterhalt“<br />

RA und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg<br />

Samstag, 14.09.<strong>2019</strong><br />

„Versorgungsausgleich“<br />

Wilfried Hauptmann, Rentenberater, Bonn<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Familienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 13. September <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Lindner Hotel City Plaza, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

„Teilungsversteigerung im Familienrecht“<br />

Peter Mock, Dipl.-Rpfl., AG Koblenz<br />

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.


72 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

STRAFRECHT<br />

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe,<br />

in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt<br />

wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im<br />

materiellen wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt<br />

im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren<br />

Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen.<br />

Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst<br />

jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Grundsätzlich sollen die<br />

Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität<br />

höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und<br />

auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die<br />

Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die<br />

E-Mail-Adresse kanzlei@ra-sauren.de zu übermitteln sind.<br />

Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den<br />

OLG-Bezirk Köln zuständigen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher<br />

kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen<br />

der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt<br />

nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren<br />

und Aufsätzen außerordentliches Renommee. Als Referent<br />

zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen<br />

seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.<br />

ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss<br />

DATUM: Samstag, 14. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 10.00 – 14.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

REFERENT<br />

Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT<br />

9. NRW IT-Rechtstag<br />

Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft<br />

IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW<br />

IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend<br />

jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen<br />

der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit 7, 8 und 15 Std.<br />

im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch<br />

die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Wir freuen uns, Ihnen folgende<br />

Themen und Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

Donnerstag, 19.09.<strong>2019</strong><br />

„DSGVO: Wie agieren die Aufsichtsbehörden?“<br />

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit<br />

(BfDI), Bonn<br />

„Update: Blockchain“<br />

RA Julius Oberste-Dommes, LL. M., Köln<br />

„Update: Scrum und agile Programmierung“<br />

RA Philipp Kühn, Köln<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 73<br />

„Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ“<br />

RA Dr. Alexander Paradissis, Köln<br />

„Update: Fernabsatzrecht und Shoprecht“<br />

RA Dr. Carsten Föhlisch, Syndikus, Köln<br />

„davit open: aktuelle Fragen, Fälle und Erfahrungen aus dem<br />

Auditorium“<br />

RA. Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln<br />

Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“<br />

Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen bei<br />

der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />

RA David Ziegelmayer, Köln<br />

„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“<br />

RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den<br />

Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />

Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel<br />

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 15 Std.<br />

(Komplettbuchung) erteilt. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Donnerstag, 19. September <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., DO.–FR.):<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., DO.):<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

„Was ist eigentlich Software?“<br />

Dr. Oliver Stiemerling, IT-Sachverständiger, Köln<br />

URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht<br />

Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in<br />

Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar<br />

an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheberund<br />

Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit 7, 8 oder 15<br />

Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung<br />

zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />

Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung<br />

ist ab sofort möglich. Die genauen Referenten und Inhalte werden<br />

wir in Kürze bekannt geben. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende<br />

Referenten ankündigen zu dürfen:<br />

Freitag, 20.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm“<br />

Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos<br />

„Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – erste Erfahrungen<br />

bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten“<br />

RA David Ziegelmayer, Köln<br />

„Tipps und Tricks im EV-Verfahren“<br />

RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln<br />

„Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach<br />

den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes“<br />

Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel, Köln<br />

„Was ist eigentlich Software?“<br />

Dr. Oliver Stiemerling, IT-Sachverständiger, Köln<br />

Samstag, 21.09.<strong>2019</strong><br />

Vors. Richterin am OLG Köln a.D. Margarete Reske<br />

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln<br />

RA Dirk Petri, Köln<br />

RA Burkhard Renner, Köln<br />

N.N.<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 20. September <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

Samstag, 21. September <strong>2019</strong>, 09.00–17.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


74 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 460,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 535,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 685,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (8 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (7 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 220,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 255,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 325,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):<br />

STEUERRECHT<br />

Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />

Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht mit<br />

Grundkenntnissen der Finanzgerichtsordnung. Die Veranstaltung<br />

stellt ausgewählte prozessuale Fallstricke vor, geht auf Reaktionsmöglichkeiten<br />

zu gängigen prozessualen Ereignissen ein, zeigt<br />

eigene Möglichkeiten zur erfolgreichen Prozessführung auf und<br />

behandelt Rechtsbehelfe sowie Rechtsmittel während und nach<br />

dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht.<br />

REFERENT<br />

Richter am Finanzgericht Dr. Julian Schwind,<br />

LL. M., Köln<br />

Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL. M. (geb. Horst), absolvierte<br />

1999–2002 seine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung<br />

(Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Herr Dr. Schwind studierte<br />

von 2003–2011 Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls<br />

erfolgreich promovierte und einen Masterstudiengang abschloss.<br />

Von 2011–2013 war Herr Dr. Schwind bei einer Kanzlei in Bonn im<br />

Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessführung<br />

tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln, zunächst<br />

im 13. Senat (insbes. Zuständigkeit für Körperschaftsteuer) und seit<br />

2016 im 15. Senat (Bezirkszuständigkeit, insbesondere Einkommensteuer,<br />

für die Finanzämter Köln-Süd und Aachen-Kreis).<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 24. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


Seminare | 75<br />

SOZIALRECHT<br />

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG<br />

Das Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg<br />

durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des<br />

Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid<br />

Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des<br />

Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres naturgemäß<br />

intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage,<br />

alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen<br />

Stand zu bringen.<br />

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht<br />

und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni<br />

2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt.<br />

Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen<br />

Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004<br />

Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht;<br />

anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />

Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren,<br />

Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des<br />

2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben<br />

der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />

hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare,<br />

insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende,<br />

Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts<br />

sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und<br />

des Prozessrechts.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

REFERENTIN<br />

Vors. Richterin am LSG NRW<br />

Astrid Lente-Poertgen, Essen<br />

DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

MITARBEITER<br />

STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles<br />

Auftreten im Kanzleialltag<br />

Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

Die Kanzlei in der Sie arbeiten ist der Ort, an dem Sie die meiste<br />

Zeit der Woche verbringen. Mit Ihrem Engagement und Tatendrang<br />

unterstützen Sie Ihre Arbeitgeber dabei, das Tagegeschäft professionell<br />

zu meistern. Vielen Rechtsanwaltsfachangestellten ist jedoch<br />

gar nicht bewusst, wie wesentlich ihr professionelles Auftreten den<br />

Erfolg einer Kanzlei mitbeeinflussen kann. Denn in den meisten<br />

Fällen sind Sie der erste Kontakt zum Mandanten, der mit seinen<br />

Anliegen und Problemen Ihre Kanzlei aufsucht. Als erste Anlaufstelle,<br />

sei es telefonisch oder persönlich bei der Begrüßung und<br />

Betreuung in der Kanzlei, verkörpern Sie das, was Ihre Arbeitgeber<br />

bereit sind zu bieten. Dieses sollte in der Regel ein hohes Maß an<br />

Qualität sein.<br />

Wie der Telefonkontakt perfekt zu realisieren ist und ein professionelles<br />

effizientes Ferngespräch ablaufen sollte, lernen Sie in unserem<br />

Seminar „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses.“<br />

Dieses bieten wir stets zum Jahresbeginn an.<br />

In diesem Aktiv-Seminar geht es rein um die Beantwortung von<br />

Modefragen und die Umsetzung der entsprechenden Antworten.<br />

Wie bekomme ich ein professionelles Kanzleioutfit konzipiert,<br />

ohne tief dafür in die Tasche greifen zu müssen? Welche Farben<br />

sind hierfür geeignet und auf welche Details und Accessoires sollte<br />

besser verzichtet werden?<br />

Kurz, klar und definiert geht es gemeinsam mit einer Mode-Expertin<br />

des Modehauses AppelrathCüpper am Neumarkt zur Sache.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


76 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Der Spaß soll dabei nicht zu kurz kommen, denn Mode ist mehr<br />

als Uniform. Mode ist Ausdruck, Kraft und Stärke und kann so viel<br />

Gutes bewirken. Lassen Sie sich einfach inspirieren.<br />

ES LADEN EIN: <strong>KAV</strong>, AppelrathCüpper<br />

DATUM: Mittwoch, 25. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: AppelrathCüpper am Neumarkt. Treffpunkt: 3. Etage<br />

KOSTENBEITRAG: Die Teilnahme ist für angestellte Rechtsanwaltsfachangestellte,<br />

deren leitende Rechtsanwälte Mitglieder im <strong>KAV</strong><br />

sind, kostenfrei.<br />

Der Teilnahmebeitrag für externe Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

beläuft sich auf € 20,00 pro Person.<br />

Alle Teilnehmerinnen dieses Seminars erhalten im Rahmen ihrer<br />

Teilnahme am gleichen Abend einmalig 20 % Rabatt auf das Sortiment<br />

von AppelrathCüpper.<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich,<br />

Italien und den Niederlanden<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compliance/Korruptionsbekämpfung,<br />

Handels- und Vertriebsrecht und<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

Einzelne Themen:<br />

Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten<br />

(von allen Ländern behandelt)<br />

Compliance/Korruptionsbekämpfung<br />

(alle Länder bis auf Belgien)<br />

Handels- und Vertriebsrecht<br />

(alle Länder)<br />

grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung<br />

(nur Belgien)<br />

Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärkte<br />

können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem<br />

Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden<br />

Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen.<br />

Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw.<br />

anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor<br />

große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgreichen<br />

Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse<br />

Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und<br />

des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschaftsrechtlich<br />

tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine<br />

Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw.<br />

zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handelsbeziehungen<br />

erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten<br />

Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in<br />

ihren Ländern.<br />

REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor):<br />

Jörg Letschert<br />

Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses<br />

der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris<br />

und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren<br />

vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutschfranzösischen<br />

Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen<br />

des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf<br />

den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privatrechts,<br />

insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und<br />

Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen<br />

Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 77<br />

Dr. jur. Antje Luke<br />

Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frankreich<br />

und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das<br />

Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen<br />

und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von<br />

Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance<br />

spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige und internationale<br />

Unternehmen.<br />

Hans Mathijsen<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er<br />

spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />

Rechtsanwalt ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Ester Tromp<br />

Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden,<br />

mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie<br />

spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und<br />

Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts.<br />

Dr. jur. Stephan Grigolli<br />

Rechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland<br />

und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,<br />

Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand,<br />

Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins<br />

Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaatlicher<br />

Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehrsprachig<br />

aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen<br />

und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte<br />

Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compliance<br />

und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter<br />

und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer<br />

Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist er<br />

regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv.<br />

Paola della Campa<br />

Avvocato und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem<br />

Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Zulassung<br />

in Mailand und München sowie am italienischen Kassationsgerichtshof.<br />

Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV<br />

Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand-Bologna.<br />

Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht,<br />

Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht,<br />

Litigation.<br />

Tankred Thiem<br />

Rechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV<br />

Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit<br />

mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber registrierter<br />

Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz,<br />

Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüberschreitenden<br />

Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist<br />

Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Freitag, 27. September <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.30 – 20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 200,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 220,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 260,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

VERKEHRSRECHT<br />

Herbstseminar Verkehrsrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> das Herbstseminar im Verkehrsrecht<br />

ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen<br />

Themen im Verkehrsrecht. Die Teilnehmer haben wieder die<br />

Möglichkeit, 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu<br />

buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten<br />

unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort<br />

möglich. Wir freuen uns, Ihnen folgende Referenten und Themen<br />

anbieten zu können:<br />

Freitag, den 27.09.<strong>2019</strong><br />

„Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu Cannabiskonsum”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

„Abgrenzung § 24a StVG zu § 315c und § 316 StGB und die<br />

Auswirkungen im Verwaltungsrecht”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

„§§ 315d, 315f StGB in Theorie und Praxis”<br />

RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


78 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

Samstag, den 28.09.<strong>2019</strong><br />

„Update zur Höhe des Personenschadens”<br />

Vors. Richter am OLG Düsseldorf Hans-Günter Ernst<br />

„THC”<br />

Dr. Hilke Andresen-Streichert, Institut für Rechtsmedizin, Uniklinikum<br />

Köln<br />

„Möglichkeiten und Grenzen in der Unfallrekonstruktionspraxis”<br />

SV Dr. Marco Görtz, Frechen<br />

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 27. September <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 28. September <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

STEUERRECHT<br />

Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />

Grundlagen und Gestaltungen<br />

Das Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer<br />

Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder<br />

der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften<br />

in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile<br />

(und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter<br />

maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Referent<br />

erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen<br />

zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet<br />

unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten<br />

im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung<br />

auswirken (u. a. §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15a, 16 EStG; Übertragung<br />

negatives Kapitalkonto).<br />

Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt<br />

und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung<br />

aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Großkanzlei<br />

in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am<br />

Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei<br />

Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller<br />

Abbildung.<br />

REFERENT<br />

RA Alexander Pittelkow, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Dienstag, 08. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


Seminare | 79<br />

STEUERRECHT, STRAFRECHT, ERBRECHT<br />

Der faktische Geschäftsführer – Strafbarkeits- und Haftungsrisiken<br />

von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern<br />

nach §§ 35,69 ff., 370 AO<br />

Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die Haftungs- und<br />

Strafbarkeitsrisiken, denen sich Personen, die nicht zur Geschäftsführung<br />

und Vertretung einer juristischen Person berufen<br />

sind, aussetzen, wenn sie auf die Unternehmensführung Einfluss<br />

nehmen. Einhergehend damit wird die Rechtsfigur des faktischen<br />

Geschäftsführers im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht anhand<br />

der Rechtsprechung erläutert.<br />

Der Referent, Herr Kollege Thomas Wenzler, geboren am 20.07.1962<br />

in Köln, ist seit April 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Juni<br />

1996 ist Herr Wenzler Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte<br />

liegen im Steuerstrafrecht, im steuerlichen<br />

Haftungsrecht sowie Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren.<br />

Zu diesen Themen ist er zudem regelmäßig als Autor und Dozent<br />

tätig.<br />

REFERENT<br />

RA Thomas Wenzler, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, <strong>KAV</strong><br />

DATUM: 10. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: Köln Mariott Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

5. Kölner Gesellschaftsrechtstag <strong>2019</strong><br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen <strong>2019</strong> den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige<br />

Referenten und interessante Themen aus. Die aktuellen<br />

Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt<br />

gegeben.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

DATUM: Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 09.00 –16.00 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 390,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 420,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 480,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


80 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung im<br />

Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt<br />

zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten<br />

und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit,<br />

diese Veranstaltung für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des<br />

§ 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten<br />

werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende Themen dürfen<br />

wird jedoch bereits ankündigen:<br />

Freitag, den 11.10.<strong>2019</strong><br />

„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden;<br />

Abnahme des Gemeinschaftseigentums aus Sicht des Sachverständigen”<br />

SV Matthias Becker, Dipl-Ing., Königswinter<br />

„Baubetrieb in der Praxis”<br />

Volker Winterscheid, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm., Köln<br />

„Die neue BauO NRW”<br />

RA Christopher Küas, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 11. Oktober <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 12. Oktober <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Steigenberger Hotel, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

Samstag, den 12.10.<strong>2019</strong><br />

„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauvertragsrecht”<br />

RA Dr. Paul Popescu, Köln<br />

„Aktuelle Rechtsprechung und neues Bauvertragsrecht”<br />

Vors. Richter am OLG Thomas Manteufel, Köln<br />

„Aktuelles zum Architektenhaftungsrecht”<br />

RA Dr. Walter Klein, Köln<br />

Partner vor Ort:


Seminare | 81<br />

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER<br />

Erfolgreiche Zwangsvollstreckung – Erfahrungen mit der Sachaufklärung,<br />

der Forderungspfändung und den Kostengesetzen<br />

Das Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Umgang<br />

mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D.<br />

Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspflegerin<br />

Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzelnen<br />

Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher<br />

Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichtskosten<br />

und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach<br />

den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über<br />

einzelne Fragestellungen.<br />

REFERENTEN<br />

Dipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG Bergheim<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln<br />

Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D.<br />

Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach<br />

ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und<br />

Zwangsvollstreckungsrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 30. Oktober <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.30–19.00 Uhr<br />

ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

STEUERRECHT, STRAFRECHT<br />

Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes<br />

Köln<br />

Steuerfahndungsmaßnahmen waren schon in der Vergangenheit<br />

häufig mit Maßnahmen verbunden, die die Steueransprüche des<br />

Staates sichern sollen. Durch das am 01.07.2017 in Kraft getretene<br />

„Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“<br />

hat sich die Bedeutung dieses Instrumentariums verändert. Anders<br />

als im bisherigen Recht schließen Verletztenansprüche künftig die<br />

Einziehung (früher: Verfall) nicht aus. Die komplizierten Regelungen<br />

zur Rückgewinnungshilfe sind abgeschafft worden. Der<br />

Vortrag wird sich mit diesen Veränderungen befassen und die<br />

Auswirkungen für die Praxis der Steuerfahndung beleuchten. Dabei<br />

wird auch auf das Verhältnis zum dinglichen Arrest nach § 324 AO<br />

eingegangen und erörtert, welche praktischen Folgen für die Arbeit<br />

der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung die<br />

Gleichrangigkeit von dinglichem Arrest nach § 324 AO und Vermögensarrest<br />

nach der StPO hat. Anhand von praktischen Beispielen<br />

wird die Bedeutung der Vermögensabschöpfung für die Arbeit der<br />

Finanzverwaltung erläutert.<br />

Die Referentin, Frau Gabriele Jardin, ist seit 1989 in der Finanzverwaltung<br />

NRW tätig. Von 1993 bis 1999 war sie Sachgebietsleiterin<br />

in der Steuerfahndung und konnte die dort gemachten Erfahrungen<br />

als Referentin für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung von 2000<br />

bis 2003 in der OFD Rheinland gewinnbringend einsetzen. Nach<br />

Tätigkeiten in div. Festsetzungsfinanzämtern schloss sich eine<br />

Tätigkeit als Referatsleiterin in der OFD für den Bereich Außendienste<br />

und USt an. Seit 2013 ist Frau Jardin als Dienststellenleiterin<br />

zunächst im FA Köln-Mitte und dann im Strafa-FA Köln tätig.<br />

REFERENTIN<br />

Gabriele Jardin, Vorsteherin des Finanzamts<br />

für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Köln<br />

ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, Ausschuss Strafrecht<br />

DATUM: Dienstag, 05. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 60):


82 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

ERBRECHT, MIET- UND WEG- RECHT<br />

Erbrecht und Grundbuch<br />

Stirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück, wird das<br />

Grundbuch unrichtig und muss berichtigt werden. Der Vortrag stellt<br />

zunächst das Grundbuchberichtigungsverfahren anhand verschiedener<br />

Grundfälle vor. Anschließend werden die Auswirkungen<br />

der Geschäftsunfähigkeit der Vertragspartner zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten eines Übertragungsvorganges, der Testierunfähigkeit<br />

des Erblassers und von Unklarheiten über die Erbenstellung auf<br />

das Berichtigungsverfahren dargestellt. Anschließend erläutert<br />

Herr Müller-Sartori, was zu beachten ist, wenn Minderjährige (Mit-)<br />

Erben sind, der Erblasser Gesellschafter einer Grundstücks-GbR war<br />

oder Testamentsvollstreckung bzw. Vor- und Nacherbschaft angeordnet<br />

wurde und wie eine Abschichtung umgesetzt wird.<br />

Abschließend wird der Vortrag noch die Grundbuchberichtigungsklage<br />

darstellen. Der Referent wird im jeweiligen Zusammenhang<br />

auch die internationalen Bezüge erläutern.<br />

Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt<br />

in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer<br />

und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im<br />

Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und<br />

Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

REFERENT<br />

RA Patrick Müller-Sartori, Köln<br />

DATUM: Donnerstag, 07. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> den 10. Kölner Versicherungsrechtstag<br />

ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die<br />

Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu<br />

buchen. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten mit<br />

Arbeitstiteln ankündigen zu dürfen:<br />

„Reisevertragsrecht“<br />

RAin Claudia Richter, HDI Versicherung, Hannover<br />

„Versicherungsprozessrecht“<br />

Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt und<br />

RA Dr. Mathias Franzke, Wesseling<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht“<br />

Vors. Richter am OLG Düsseldorf Michael Kneist<br />

„Lebensversicherungsrecht“<br />

RA Dr. Joachim Grote, Köln<br />

Weitere Themen werden in Kürze bekannt gegeben.<br />

Etwaige Änderungen behalten wir uns vor.<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 83<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.–SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

ARBEITSRECHT<br />

Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Jahresendveranstaltung<br />

Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich<br />

die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante<br />

Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung<br />

für 7, 8 oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen.<br />

Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten und Themen bekannt<br />

geben:<br />

„Neueste Rechtsprechung des BAG”<br />

Präsident des LAG Brandenburg a. D. Dr. Friedrich Eisemann, Köln<br />

„Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG”<br />

RA Dr. Marcus Richter, Köln<br />

„Neues bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen”<br />

RA Prof. Dr. Martin Reufels, Köln<br />

Weitere Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah<br />

bekannt gegeben. Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 08. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 09. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


84 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 15.–16.<br />

November <strong>2019</strong> im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt aktuelle<br />

Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und<br />

richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich<br />

auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder<br />

Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, 7, 8 oder<br />

15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung<br />

zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen<br />

Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir freuen<br />

uns, Ihnen bereits folgende Themen und Referenten bekannt<br />

geben zu dürfen:<br />

„Richtliniengesetzgebung zum Urheberrecht in der Digitalen<br />

Informationsgesellschaft“<br />

Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn<br />

„Veranstaltungsrecht“<br />

Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen<br />

„Wettbewerbsrecht“<br />

Vors. Richter am LG a. D. Dieter Kehl, Köln<br />

„Amtliche Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im Markenrecht<br />

ab 01.05.2020“<br />

Vors. Richter am BPatG a. D. Dr. Friedrich Albrecht, Haar<br />

„Strafrechtliche Seiten des geistigen Eigentums“<br />

RA Dr. Nikolaos Gazeas, Köln<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 15. November <strong>2019</strong>, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 16. November <strong>2019</strong>, 09.00–18.30 Uhr<br />

ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/ € 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

„Presserecht“<br />

RA Lucas Brost, Köln<br />

Wir behalten uns etwaige Änderungen vor.<br />

Partner vor Ort:


Seminare | 85<br />

SOZIALRECHT<br />

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />

Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu<br />

aktuellen Gesetzesänderungen<br />

Das Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen<br />

des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten<br />

Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und<br />

stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her.<br />

Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsberatender<br />

Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrheinwestfälischen<br />

Sozialgerichtsbarkeit und seit 2013 Richterin am<br />

Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und<br />

Pflegeversicherung befassten 5. Senat.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht<br />

DATUM: Freitag, 15. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 14.00 – 18.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

REFERENTIN<br />

Richterin am LSG NRW<br />

Stefanie Hupertz, Essen<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht<br />

In der Veranstaltung sollen in erster Linie wesentliche Fragen, die<br />

durch Änderungen des SGB V aufgetreten sind, behandelt werden.<br />

Außerdem soll auf ausgewählte Entscheidungen eingegangen<br />

werden. Neben weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Zulassungsrecht<br />

sollen damit in erster Linie Fragen der Leistungsabrechnung<br />

angesprochen werden.<br />

Der Referent, Dr. Horst Bartels, ist Rechtsanwalt und seit 1992<br />

Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Dienstag, 19. November <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 18.00 – 20.00 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 60,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 70,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 90,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Horst Bartels, Justitiar d. Kassenärztl.<br />

Vereinigung, Düsseldorf


86 | Seminare<br />

<strong>KAV</strong> Seminare<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong><br />

Save the Date<br />

Wir freuen uns, Ihnen auch <strong>2019</strong> die Kölner Mietrechtstage ankündigen<br />

zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung<br />

durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie<br />

haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für 7, 8 oder<br />

15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Wir dürfen<br />

Ihnen bereits folgenden Inhalt und Referent ankündigen:<br />

„Schimmel in Wohnungen“<br />

Jochen Florczak, Dipl.-Ing., Köln<br />

Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen in Kürze<br />

bekannt.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 29. November <strong>2019</strong>, 13.00–20.30 Uhr<br />

Samstag, 30. November <strong>2019</strong>, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 650,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/ € 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT<br />

Die wichtigsten BFH- Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur<br />

Ertragsbesteuerung von Unternehmen<br />

Der BFH entscheidet zwar steuerrechtliche Fragen, wertet aber<br />

auch die den Entscheidungen zugrundeliegenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen<br />

Gestaltungen und gibt Hinweise auf richtiges<br />

Vorgehen. Daher handelt es sich nicht um ein nur auf Fachanwälte<br />

für Steuerrecht zugeschnittenes Seminar.<br />

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />

Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />

im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständiger<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses<br />

des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht<br />

und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />

§ 8 KStG in Mössner/Seeger so wieder Werke Klein/Muller/Lieber:<br />

Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungsund<br />

Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


Seminare | 87<br />

Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht,<br />

NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit<br />

einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.<br />

REFERENT<br />

RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 04. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 16.00 –20.15 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

Best of Bankrecht<br />

Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das<br />

Jahr <strong>2019</strong> die Traditionsveranstaltung „Best of Bankrecht” ankündigen<br />

zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte<br />

für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen<br />

Themen. Den vier 30 - bis 45-minütigen Referaten schließt sich<br />

in der Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert<br />

die § 15 FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Themen und<br />

Inhalte werden in Kürze bekannt gegeben.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank-und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM: Dienstag, 10. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 17.00 – 20.15 Uhr<br />

ORT: Neptunbad, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 90,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 105,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 135,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

ERBRECHT<br />

Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von<br />

Behindertentestamenten<br />

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare<br />

und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testamentsgestaltungen<br />

und hier insbesondere Behindertentestamente und<br />

ihre postmortale Umsetzung gehören.<br />

Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe<br />

Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwirkung<br />

zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und<br />

Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts<br />

bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen<br />

und – vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbesondere<br />

des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der<br />

unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können.<br />

Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebliche<br />

Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen,<br />

bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die<br />

jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten<br />

• Bestimmung der „richtigen“ Erbquote/pflichtteilsrechtliche<br />

Schranken<br />

• befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft<br />

• Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung<br />

• Klauseln bei „großen“ Vermögen<br />

• 2-Testamente-Modell<br />

• Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG)<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite »


88 | Seminare<br />

• Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall<br />

• Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behindertentestamenten<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt<br />

für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in<br />

Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erbund<br />

Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in<br />

der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der<br />

Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter<br />

Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung<br />

von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und internationalen<br />

Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist<br />

Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der<br />

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als<br />

solcher Mitherausgeber der Zeitschrift „ErbR”.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 11. Dezember <strong>2019</strong><br />

UHRZEIT: 13.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

MEDIZINRECHT<br />

Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive<br />

der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der<br />

Versicherungswirtschaft<br />

Im Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu<br />

ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das<br />

Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort<br />

gewonnenen Perspektiven referieren.<br />

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und<br />

intensive Aufklärung.<br />

REFERENTEN<br />

Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln<br />

Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn<br />

RA Bernd Schwarze, Köln<br />

RA Dr. Roland Uphoff, Bonn<br />

RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.45 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 225,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


Seminare | 89<br />

MEDIZINRECHT, STRAFRECHT<br />

Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht<br />

der Sterbebegleitung<br />

Die Referenten, Prof. Dr. Lukas Radbruch und Dr. Oliver Tolmein,<br />

gehen im Zuge dieser sehr spannenden Fortbildung auf das Recht<br />

am Ende des Lebens ein. Damit sind vor allem die aktuellen<br />

Entwicklungen im Recht der Sterbebegleitung gemeint. Unter<br />

anderem werden die Neuerungen in der Palliativmedizin, die<br />

Überlassung von Natriumpentobarbital zur Durchführung des<br />

Suizids, Cannabis als Medizin auch für SAPV-Patienten, die aktuelle<br />

Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten,<br />

die Kostenübernahme für Hospize sowie weitere<br />

Themen dieses Schwerpunktes behandelt.<br />

REFERENTEN<br />

Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen<br />

Gesellschaft für Palliativmedizin, Bonn und Direktor der Klinik für<br />

Palliativmedizin am Universitätsklinikum, Bonn<br />

RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht<br />

DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020<br />

UHRZEIT: 09.00 – 18.40 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 240,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 280,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 360,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche<br />

Fallen<br />

• Übertragung von Unternehmen<br />

• Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht<br />

• Nießbrauch<br />

• sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen<br />

Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater.<br />

Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie<br />

im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012,<br />

promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der<br />

Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständiger<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses<br />

des <strong>KAV</strong>. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht<br />

und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung<br />

§ 8 KStG in Mössner/Seeger so wieder Werke Klein/Muller/Lieber:<br />

Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungsund<br />

Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/<br />

Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht,<br />

NWB Verlag in der 4. Aufl., 2018. Zudem ist er schriftstellerisch mit<br />

einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht<br />

DATUM: Montag, 10. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 16.00 – 20.20 Uhr<br />

ORT: The Midtown Hotel, Seite 98<br />

REFERENT<br />

RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 120,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 140,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 180,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


90 | Seminare<br />

SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT<br />

Verwertungsrechte im Sportbusiness<br />

Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz.<br />

Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene<br />

Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die<br />

rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale<br />

Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung<br />

und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die<br />

Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu<br />

beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im<br />

Markt durchgesetzt werden können.<br />

Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des<br />

eSports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe<br />

zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites<br />

Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe<br />

ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im<br />

Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness – wie die<br />

FIFA als Weltverband im Fußball – juristisch beleuchtet werden.<br />

Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Medienrechtskanzlei<br />

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln<br />

und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und<br />

der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem<br />

Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort<br />

sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch<br />

aus dem aufstrebenden Bereich des eSport.<br />

ES LÄDT EIN: <strong>KAV</strong><br />

DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020<br />

UHRZEIT: 14.00 – 19.30 Uhr<br />

REFERENT<br />

RA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M., Köln<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 98<br />

KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED: € 150,00<br />

KOSTENBEITRAG MITGLIED: € 175,00<br />

KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: € 200,00<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):<br />

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT<br />

10. Kölner Bankrechtstag<br />

Save the Date<br />

Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns<br />

sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie<br />

auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn<br />

statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bankund<br />

Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet<br />

fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren.<br />

Themen und Referenten werden alsbald bekannt gegeben.<br />

ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

DATUM UND UHRZEIT:<br />

Freitag, 13. März 2020, 13.00 –20.30 Uhr<br />

Samstag, 14. März 2020, 09.00 –18.30 Uhr<br />

ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 98<br />

KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR.– SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 425,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 500,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 660,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 450,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 525,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 675,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.):<br />

FRÜHBUCHER: € 200,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 235,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 305,00 Nichtmitglied<br />

NORMALPREIS: € 210,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 245,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 315,00 Nichtmitglied<br />

KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.):<br />

FRÜHBUCHER: € 225,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 265,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 345,00 Nichtmitglied<br />

Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied <strong>KAV</strong>/€ 280,00 Mitglied <strong>KAV</strong>/<br />

€ 360,00 Nichtmitglied<br />

TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt (§ 15 FAO)<br />

ANMELDUNG: Seite 106, www.kav-seminare.de<br />

SERVICE UND KOOPERATION (Seite 60):


Köln | Am Neumarkt


92 | Seminare<br />

Frühjahrs,- Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

<strong>2019</strong> –2020 (7, 8 oder 15 Std. FAO*)<br />

Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen<br />

15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung<br />

(7 oder 8 Std.) sowie als Komplettbuchung angeboten.<br />

Herbstseminar Familienrecht 13.–14. September <strong>2019</strong><br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober <strong>2019</strong><br />

Steigenberger Hotel<br />

10. Kölner Versicherungsrechtstag des <strong>KAV</strong> 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November <strong>2019</strong><br />

NH Collection Hotel Köln Mediapark<br />

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November <strong>2019</strong><br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> 29.–30. November <strong>2019</strong><br />

Hyatt Regency Cologne Hotel<br />

10. Kölner Bankrechtstag 13.–14. März 2020<br />

MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne<br />

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und<br />

umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung),<br />

Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc.<br />

Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs- Herbst- und Jahresendveranstaltungen<br />

den <strong>KAV</strong> Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.<br />

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser<br />

Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für <strong>KAV</strong> Mitglieder,<br />

<strong>KAV</strong> Jungmitglieder und Nichtmitglieder.


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94 | Seminare<br />

Fachanwaltslehrgänge <strong>2019</strong><br />

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln<br />

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e. V. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse<br />

in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den<br />

Vereinsmitgliedern des <strong>KAV</strong> sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im<br />

Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.<br />

Kurse <strong>2019</strong>*<br />

Fachanwaltslehrgang Sportrecht<br />

(05. September <strong>2019</strong> bis 21. Dezember <strong>2019</strong>)<br />

H+ Hotel Köln-Hürth<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> e. V. Mitglieder: € 2.135,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.515,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

35. Fachanwaltslehrgang Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

(05. September <strong>2019</strong> bis 25. Januar 2020)<br />

Park Consul Hotel Köln<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> Mitglieder: € 1.865,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />

(10. Oktober <strong>2019</strong> bis 29. Februar 2020)<br />

nH Hotel Köln Altstadt<br />

Kostenbeitrag für <strong>KAV</strong> Mitglieder: € 1.995,00**<br />

Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00**<br />

Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**<br />

* Gilt für die Kurse ab <strong>2019</strong>:<br />

Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pausenerfrischungen,<br />

gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen<br />

Aufpreis von € 150,00** erhältlich.<br />

**keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)<br />

Profitieren Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied von den günstigsten<br />

Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die<br />

DeutscheAnwaltAkademie.<br />

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter<br />

www.kav-seminare.de.<br />

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den<br />

Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes<br />

Anmeldeformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses<br />

Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den<br />

günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die<br />

DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur<br />

Verfügung.


96 | Seminare<br />

Zusatzausbildung zum ⁄ r<br />

Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht<br />

RAin Carmen Grebe, Köln<br />

RAin und Mediatorin<br />

Eva Friepörtner, Köln<br />

RA Norbert Schneider,<br />

Neunkirchen-Seelscheid<br />

Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es<br />

sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen.<br />

Mit einer guten Anleitung sind viele Arbeitsschritte auch<br />

vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen<br />

zählen u. a.:<br />

• das Ausfüllen des VKH-Formulars gemeinsam mit den<br />

Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforderlichen<br />

Belege<br />

• das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsausgleich<br />

und das Übersenden der einzelnen Auskünfte<br />

an die Mandanten<br />

• das Vorbereiten und Entwerfen des<br />

Scheidungsantrages<br />

• das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das<br />

Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den<br />

Mandanten bespricht<br />

• usw.<br />

Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal<br />

über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt.<br />

Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das<br />

Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle<br />

Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu<br />

besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine<br />

sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals<br />

nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvolle<br />

Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach<br />

reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem<br />

Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses<br />

können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und<br />

zuverlässigen Ansprechpartnern für die Mandanten werden.<br />

Sachstandsanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug<br />

auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können<br />

ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden.<br />

Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten<br />

des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll<br />

es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber<br />

auch auf die sogenannten Softskills eingehen, die notwendig<br />

sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut<br />

aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließlich<br />

von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss.<br />

Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlastet.<br />

Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft<br />

immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte,<br />

können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufgefangen<br />

werden. So wird kein Mandant im Regen stehen gelassen,<br />

sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und<br />

Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht,<br />

gut aufgefangen.<br />

Die Idee ist daher, diese Zusatzausbildung in zwei Abschnitte<br />

aufzuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen<br />

stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit<br />

dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die<br />

Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwierigen<br />

Mandanten und auch die selbstständige Überwachung<br />

der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und<br />

Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die<br />

Teilnehmer selbst ausprobieren und für sich schließlich die<br />

besten Möglichkeiten mitnehmen.<br />

Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch<br />

an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Familienrechtes<br />

arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen.


Termine und Inhalte zur Zusatzausbildung:<br />

Donnerstag, 04. Juli <strong>2019</strong>, 09.00 –17.05 Uhr<br />

• Grundlagen des materiellen Rechts<br />

RAin Carmen Grebe, Köln<br />

• Büroorganisation<br />

RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln<br />

Freitag, 05. Juli <strong>2019</strong>, 09.00 –17.05 Uhr<br />

• Kostenrecht<br />

RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid<br />

• Kommunikationstraining für den Kanzleialltag<br />

RAin Carmen Grebe, Köln<br />

Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an beiden<br />

Kurseinheiten (insgesamt 14 Zeitstunden) ein entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme.<br />

Kostenbeitrag/Komplettbuchung:<br />

Mitarbeiter von <strong>KAV</strong> Mitgliedern: € 300,00<br />

Mitarbeiter externer Kanzleien: € 400,00<br />

inklusive beide Kurstermine, Mineralwasser im Raum, Frühstücks- und Kaffeepausen<br />

Veranstaltungsort:<br />

Beide Kurstermine finden in den modernen Räumlichkeiten der DESIGN OFFICES Gereon,<br />

Christophstraße 15 –17, 50670 Köln statt.<br />

Anmeldung online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf S. 106 hinterlegte<br />

Anmeldeformular.


98 | Seminare<br />

Veranstaltungsorte und Parkhinweise<br />

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik<br />

finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!<br />

TH Köln<br />

Claudiusstraße 1, 50678 Köln<br />

Parkhinweis: Es befinden sich zahlreiche<br />

öffentliche Parkplätze in der Umgebung der<br />

TH Köln.<br />

Azimut Hotel Köln City Center<br />

Hansaring 97, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhochhaus<br />

(Backsteingebäude des Hotels) ist<br />

durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das<br />

Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbstzahler)<br />

schließt um 20.00 Uhr.<br />

Neptunbad<br />

Neptunplatz 1, 50823 Köln<br />

Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über<br />

eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der<br />

Tiefgarage.<br />

Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstraße 14, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel<br />

verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler).<br />

Alternativ befindet sich das Parkhaus<br />

des Lindner City Plaza Hotels auf der<br />

Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstraße 76–80, 50668 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ<br />

befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem<br />

direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage<br />

(Selbstzahler).<br />

NH Collection Köln Mediapark<br />

Im Mediapark 8b, 50670 Köln<br />

Parkhinweis: Parkhinweis: Die kostenpflichtige<br />

Tiefgarage des Mediaparks befindet sich<br />

in unmittelbarer Nähe.<br />

Lindner Hotel City Plaza<br />

Magnusstraße 20, 50672 Köln<br />

Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage mit Zugang zum Hotel<br />

befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.<br />

Hyatt Regency Köln Hotel<br />

Kennedy-Ufer 2 a, 50679 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt<br />

über eigene Parkplätze (Selbstzahler),<br />

sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze<br />

in der Tiefgarage sind vorhanden.<br />

MGallery Hotel Mondial<br />

am Dom Cologne<br />

Kurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 Köln<br />

Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine<br />

Parkebene (Selbstzahler), die über den<br />

auf der Rückseite des Hauses befindlichen<br />

Pkw-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ befindet<br />

sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin<br />

(Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.<br />

Landgericht Köln<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der<br />

Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem<br />

Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis<br />

20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach<br />

dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten<br />

geschlossen.<br />

Steigenberger Hotel<br />

Habsburgerring 9–13, 50674 Köln<br />

Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche<br />

Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in<br />

unmittelbarer Nähe.<br />

The Midtown Hotel<br />

Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln<br />

Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage<br />

befindet sich direkt vor dem Hotel.


99<br />

Rechtsprodukte<br />

Bewertungen<br />

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profitieren?<br />

... dass Sie im Rahmen des <strong>KAV</strong> Partnerprogramms<br />

bei vielen namhaften Unternehmen<br />

zahlreiche Vorteile genießen?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> an ausgewählten<br />

Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich<br />

Mitgliedern vorbehalten sind?<br />

... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen<br />

für ein starkes Know-how sorgen und dieses<br />

gemeinsam bundesweit vertreten?<br />

... dass Sie als Mitglied des <strong>KAV</strong> das gesamte<br />

Angebot des <strong>KAV</strong> nutzen können?<br />

...dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit bequemer<br />

Kaffeelounge im LG und OLG bieten?<br />

... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen<br />

alle Vorteile aufzulisten?<br />

Schön, dass Sie ein Teil des <strong>KAV</strong> sind und falls<br />

(noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns<br />

kennenzulernen!<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

IM <strong>KAV</strong><br />

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.<br />

www.koelner-anwaltverein.de


101<br />

Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

1. Veranstalter des Fortbildungsangebots<br />

Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V.,<br />

satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden,<br />

Herrn RA Markus Trude, oder den stellv.<br />

Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus<br />

Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner<br />

Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom<br />

11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln,<br />

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln,<br />

43 VR 4781;<br />

Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr<br />

bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-<br />

Verein-e.V<br />

2. Geltungsbereich<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Fachanwaltslehrgänge nach<br />

Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.<br />

3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns<br />

zustande<br />

Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten<br />

www.koelner-anwaltverein.de oder<br />

www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V,<br />

über unsere Mitgliederzeitschrift „<strong>KAV</strong> Magazin“, über einen<br />

unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.B. über ein<br />

Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbildungsveranstaltungen<br />

anbieten, stellt dies lediglich eine<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar.<br />

Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon<br />

absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab.<br />

Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss.<br />

Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden<br />

wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail.<br />

4. Annahme der Buchung<br />

Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief,<br />

Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb<br />

von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum<br />

Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte<br />

Fortbildungsveranstaltung annehmen.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe<br />

der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht<br />

zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die<br />

Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer<br />

gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

zugerechnet werden kann.<br />

a) Widerrufsbelehrung<br />

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne<br />

Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.<br />

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag<br />

des Vertragsschlusses.<br />

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die<br />

Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Telefax: 0221/4414-57<br />

E-Mail: service@koelner-anwaltverein.de,<br />

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der<br />

Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren<br />

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.<br />

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie<br />

die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.<br />

b) Widerrufsfolgen<br />

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen<br />

alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,<br />

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der<br />

zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass<br />

Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns<br />

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt<br />

haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn<br />

Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung<br />

über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen<br />

ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir<br />

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen<br />

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit<br />

Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;<br />

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung<br />

Entgelte berechnet.<br />

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während<br />

der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie<br />

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem<br />

Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von<br />

der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses<br />

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen<br />

im Vergleich zum Gesamtumfang der im<br />

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.<br />

6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit<br />

Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung<br />

(Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen<br />

etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.<br />

Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten<br />

Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt<br />

des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der<br />

berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des<br />

Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als<br />

Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch<br />

die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen<br />

Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit<br />

einem sog. Bildungsscheck.<br />

7. Sonderkündigungsrecht<br />

a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren<br />

Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von<br />

Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In<br />

diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte<br />

Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder<br />

Zusatzausbildungen<br />

Sie können bis zu zwei Monaten vor Beginn des Fachanwaltskurses<br />

oder der Zusatzausbildung den von Ihnen<br />

gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung<br />

kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die<br />

vereinbarte Teilnahmegebühr.<br />

Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin,<br />

berechnen wir Ihnen eine Pauschale in<br />

Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale<br />

wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass<br />

uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht<br />

oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale<br />

entstanden sind.<br />

c) Form der Kündigung<br />

Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder<br />

per E-Mail erklären.<br />

8. Programmänderung und Absage von<br />

Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner<br />

Anwaltverein Service GmbH<br />

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

jeglicher Art absagen können, wenn<br />

z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch<br />

machen, informieren wir Sie von unserer Absage<br />

so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich<br />

stets online über die aktuellen Kursinformationen oder<br />

kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen<br />

absagen, erstatten wir Ihnen<br />

die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche<br />

sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder<br />

grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen<br />

Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

9. Arbeitsunterlagen<br />

Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein<br />

e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen<br />

die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung.<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein<br />

Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der<br />

jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese<br />

Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung<br />

per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen<br />

der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen<br />

Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.<br />

Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt<br />

der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen,<br />

es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V.<br />

oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig.<br />

10. Urheberrecht<br />

Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht<br />

auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden<br />

Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen.<br />

Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern<br />

der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur<br />

Verfügung.<br />

11. Datenschutz<br />

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben<br />

und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns<br />

übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B.<br />

Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur<br />

Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung.<br />

Sollten Sie Information über weitere Veranstaltungen<br />

wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung.<br />

Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer<br />

Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte<br />

mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren<br />

dürfen.<br />

12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat<br />

a) Fortbildungsveranstaltungen<br />

Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine<br />

Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme<br />

an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir<br />

Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer<br />

Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie<br />

darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung<br />

durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen.<br />

Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies<br />

setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die<br />

Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.<br />

Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet.<br />

Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als<br />

Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für<br />

Sie zuständige Rechtsanwaltskammer.<br />

b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen<br />

Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines<br />

unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbildungen,<br />

erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis<br />

Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen<br />

führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der<br />

Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein,<br />

bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen<br />

Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste<br />

zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung<br />

nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren<br />

für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt<br />

haben.<br />

13. Haftungsbegrenzung<br />

Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen richten sich nach den folgenden<br />

Bestimmungen.<br />

a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns<br />

beruhen, haften wir unbeschränkt.<br />

b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt<br />

nur bei Nichtvorhandensein der garantierten<br />

Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine<br />

Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung<br />

des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist<br />

(Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung<br />

einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das<br />

Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts<br />

sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im<br />

Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet<br />

werden muss.<br />

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-<br />

Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for<br />

the International Sale of Goods, CISG) an.<br />

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile<br />

ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.<br />

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt<br />

dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


102| Annoncen<br />

Annoncen<br />

Rechtsanwältinnen/<br />

Rechtsanwälte<br />

Erfahrener Rechtsanwalt (m/w)<br />

zur Festanstellung gesucht, in<br />

Vollzeit od. Teilzeit, mind. 1 Jahr<br />

Berufserfahrung, besondere<br />

Kenntnisse im ArbeitsR wünschenswert.<br />

Geboten wird ein<br />

modernes Arbeitsumfeld in einer<br />

wirtschaftsrechtlich ausgerichteten<br />

Kanzlei.<br />

Anfragen an: RAin Haverkamp,<br />

Tel.: 0221/9730960; E-Mail:<br />

haverkamp@ahs-kanzlei.de<br />

Mitarbeiter/<br />

Referendare<br />

Kanzleimanager (m/w/d) für<br />

CBH Rechtsanwälte PartGmbB<br />

gesucht: Aufgaben: Leitung der<br />

Verwaltung einer mittelständischen<br />

Kanzlei mit mehreren<br />

Standorten (rd. 100 Rechtsanwälte,<br />

rd. 90 nichtanwaltliche<br />

Mitarbeiter), Organisation/Optimierung<br />

kanzleiinterner Prozesse,<br />

Projektplanung u. Projektmanagement,<br />

Supplier-Relationship-<br />

Management, Software Asset<br />

Management. Profil: Erfolgreich<br />

abgeschlossenes Studium (Master<br />

of Business Administration,<br />

Wirtschaftsinformatik, BWL<br />

oder vergleichbare Qualifikation),<br />

mehrjährige (mindestens<br />

5-jährige) Berufserfahrung in der<br />

Projektplanung u. im Projektmanagement,<br />

idealerweise in einem<br />

freiberuflichen Unternehmen,<br />

Führungserfahrung, idealerweise<br />

Führungskräfteausbildung, fundierte<br />

Kenntnisse im Bereich der<br />

IT-Infrastruktur u. IT-Transformations-projekten,<br />

Erfahrung im IT-<br />

Projektmanagement u. Software<br />

Asset Management, betriebswirtschaftliches<br />

u. analytisches<br />

Denken, Kreativität u. schnelle<br />

Einarbeitung in neue Themengebiete,<br />

eigenständige, strukturierte<br />

Arbeitsweise gepaart mit Handson-Mentalität,<br />

ausgesprochene<br />

Teamfähigkeit, ausgeprägte<br />

Kommunikations-, Entscheidungsu.<br />

Durchsetzungsfähigkeit wie<br />

auch ein souveränes, verbindliches<br />

Auftreten, Flexibilität,<br />

hohe soziale Kompetenz u. die<br />

Fähigkeit zur interdisziplinären<br />

Zusammenarbeit.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Jörg Laber<br />

Tel.: 0221/9519085<br />

E-Mail: j.laber@cbh.de<br />

RA-Micro-versierte Schreibkraft<br />

gesucht von RA Norbert Bauschert,<br />

Fachanwalt für Sozial- u.<br />

FamR in Einzelkanzlei, die sich<br />

seit mehr als 40 Jahren am Ebertplatz<br />

befindet.<br />

Anfragen an:<br />

RA Norbert Bauschert<br />

Tel.: 0221/121919<br />

E-Mail: info@ra-bauschert.de<br />

Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete<br />

Kanzlei mit Fachanwaltsspezialisierungen<br />

u. bieten<br />

Referendaren die Möglichkeit,<br />

ihre Ausbildung in der Anwaltsstation<br />

sowie der Pflichtwahlstation<br />

bei uns durchzuführen mit der<br />

Möglichkeit, nach dem Assessor-<br />

Examen bei uns als Rechtsanwalt<br />

tätig zu sein. Gleichfalls bieten<br />

wir Berufsanfängern eine Anfangsstelle.<br />

Anfragen an:<br />

RAe Klocke & Linkens<br />

Tel.: 0221/9127870<br />

E-Mail: info@klocke-linkens.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

Bürogemeinschaft in zentraler<br />

Innenstadtlage (Heumarktnähe,<br />

keine Fußgängerzone) hat ab<br />

sofort einen gut geschnittenen<br />

hellen Büroraum (bei Bedarf<br />

auch zwei Räume) von ca. 20<br />

qm mit großer Fensterfläche u.<br />

Domblick zur Untervermietung<br />

an eine nette Kollegin od. einen<br />

netten Kollegen frei. Die Kanzlei<br />

nimmt die komplette dritte Etage<br />

eines Geschäftshauses mit Aufzug<br />

ein. Der repräsentative Besprechungsraum,<br />

die Teeküche, die<br />

KAT-Verkabelung/Telefonanlage<br />

u. der Aktenkeller können gerne<br />

mitbenutzt werden. Es können<br />

optional max. zwei Arbeitsplätze<br />

(möbliert od. unmöbliert) für<br />

eigene Mitarbeiterinnen eingerichtet<br />

werden. Aktuell haben wir<br />

einen familienrechtlichen Schwerpunkt.<br />

Interessierte Kolleginnen<br />

od. Kollegen können ergänzend od.<br />

gerne auch identisch tätig sein.<br />

Anfragen an:<br />

RAin Huckert, Tel.: 0221/27782753,<br />

E-Mail: info@kanzlei-huckert.de<br />

Rechtsanwalts-Bürogemeinschaft<br />

sucht weitere Kollegin/Kollegen<br />

ab Oktober <strong>2019</strong> bzw. nach<br />

Absprache. Repräsentative, große<br />

u. helle Büroräume, moderne<br />

Infrastruktur u. Pkw-Einstellplätze<br />

sind vorhanden. Die Bürogemeinschaft<br />

besteht aus vier Anwälten<br />

u. existiert seit über 20 Jahren<br />

an der Aachener Straße, Nähe<br />

Universitätsstraße mit verkehrsgünstiger<br />

Anbindung. Günstige<br />

Kostenstruktur bei gut eingearbeitetem<br />

Fachpersonal u. angenehmer<br />

kollegialer Atmosphäre<br />

werden geboten.<br />

Anfragen an:<br />

RA Zurstraßen od. RAin Dr. Beyer,<br />

Tel.: 0151/17424752,<br />

E-Mail: contact@arztundrecht.de<br />

Bürogemeinschaft in Brühl<br />

sucht zum 01.07.<strong>2019</strong> od. später<br />

Verstärkung in repräsentativer u.<br />

zentral gelegener Anwaltskanzlei.<br />

Es steht ein heller Büroraum von<br />

ca. 19 qm zur Verfügung sowie<br />

die gemeinsame Nutzung von<br />

Sekretariat, Inanspruchnahme<br />

von Sekretariatsleistungen, Empfangsbereich<br />

u. Küche. Folgende<br />

Rechtsgebiete würden unsere<br />

Kanzlei optimal ergänzen: FamR,<br />

ErbR, StrafR, Verwaltungs- od.<br />

VerkehrsR. Kollegen/innen mit<br />

anderen Schwerpunkten sind<br />

auch gerne angesprochen. Die<br />

Dezernatsverteilung ist flexibel<br />

möglich. Wir legen Wert auf eine<br />

vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

mit gegenseitiger Urlaubsvertretung<br />

u. bieten eine günstige<br />

Kostenstruktur.<br />

Anfragen an:<br />

RA Michael Pennings, Kaiserstr. 7,<br />

50321 Brühl, Tel.: 02232/567678,<br />

E-Mail: pennings@bruehleranwaltskanzlei.de<br />

Bürogemeinschaft in herausragender<br />

zentraler Innenstadtlage<br />

(Breite Straße) über den Dächern<br />

von Köln in kernsaniertem Objekt


Annoncen | 103<br />

geboten (Lichtbilder unter www.<br />

drstark.de/angebot.html). Zur<br />

Verfügung steht ein heller u. ruhiger<br />

Büroraum (bei Bedarf auch<br />

zwei Büroräume) mit einer Größe<br />

von ca. 21 qm. Gemeinsame<br />

Sekretariatsbenutzung sowie die<br />

Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen<br />

ist ebenso<br />

möglich, wie die gemeinsame<br />

Nutzung des separaten Schreibzimmers,<br />

der Küche, des Empfangsbereichs,<br />

der Dachterrasse<br />

u. des Besprechungszimmers.<br />

Gleiches gilt für die Nutzung<br />

der Bibliothek/Literatur u. der<br />

Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist<br />

hochwertig ausgestattet u. verfügt<br />

über modernste Telekommunikations-<br />

u. EDV-Einrichtungen;<br />

Pkw-Tiefgaragenstellplätze u.<br />

Archivräume im Hause optional<br />

vorhanden. Freundliches, kollegiales<br />

Miteinander ist für unsere<br />

seit nunmehr fast 20 Jahren<br />

bestehende Bürogemeinschaft<br />

ebenso selbstverständlich, wie<br />

kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen.<br />

Von Interesse wäre<br />

auch eine Übernahme/Unterstützung<br />

von Mandaten aus den<br />

Bereichen FamR, ImmobilienR u.<br />

ArbeitsR.<br />

Anfragen an:<br />

RA Dr. Stark, Tel.:0221/272470 od.<br />

0177/3579357<br />

Vermietung/<br />

Verkauf<br />

Wir suchen Nachmieter für<br />

Büroräume ab dem 01.07.<strong>2019</strong><br />

od. später im Bereich Innenstadt<br />

Nähe Zülpicher Platz, Ringlage.<br />

Angeboten werden mehrere<br />

Büroräume in unterschiedlicher<br />

Größe zwischen 18 u. 25 qm. Eine<br />

Küche zur gemeinschaftlichen<br />

Nutzung ist vorhanden, im Sekretariat<br />

können Arbeitsplätze für<br />

Sekretariatsmitarbeiter(-innen)<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Preisvorstellungen liegen bei<br />

€ 20,00/qm netto. Tiefgaragenplätze<br />

im hauseigenen Parkhaus<br />

können angemietet werden.<br />

Anfragen an: Tel.: 0172/7805483,<br />

E-Mail: info@bdsb-rae.de<br />

Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen<br />

Für Mitglieder des <strong>KAV</strong> e. V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den <strong>KAV</strong> Mitteilungen kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie<br />

deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.<br />

MANDANTEN<br />

SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG<br />

Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt<br />

mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht<br />

und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.<br />

Neben der <strong>KAV</strong> Website und dem <strong>KAV</strong> Magazin finden Sie weitere<br />

Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.<br />

Annostr. 45 50678 Köln T +49-221-94 96 93 50 www.e-mediad.de


WIR SEHEN UNS ...<br />

AM 22. NOVEMBER <strong>2019</strong><br />

IN DER WOLKENBURG KÖLN<br />

GALA<br />

KÖLNER JURISTEN<br />

Dinner & Ball € 129,-<br />

17.30 Uhr Empfang<br />

18.30 Uhr Dinner – exklusives 3-Gänge-Menü<br />

Special Guest<br />

Ball € 69,-<br />

ab 21.00 Uhr<br />

Special Guests: Heavens Club<br />

FREUEN SIE SICH AUF EINE SENSATIONELLE<br />

TOMBOLA MIT TOLLEN PREISEN FÜR EINEN<br />

GUTEN ZWECK!<br />

* inklusive Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser,<br />

Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack<br />

Jetzt Karten sichern!<br />

Limitiertes Kontingent!<br />

<strong>KAV</strong> Bestellhotline:<br />

0221/285602-13<br />

Mit freundlicher Unterstützung von:<br />

Veranstalter:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.


Verbindliche Reservierung zur<br />

GALA KÖLNER JURISTEN, 22. November <strong>2019</strong><br />

Absender und Rechnungsempfänger:<br />

Name:<br />

Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Reichenspergerplatz 1<br />

50670 Köln<br />

Vorname:<br />

Straße, Hausnr.:<br />

PLZ, Ort:<br />

Beruf:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL)<br />

Zur Gala am 22. November <strong>2019</strong>, ab 17.30 Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils € 129,- Karten für folgende<br />

Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />

Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht:<br />

insgesamt<br />

Personen<br />

BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*)<br />

Zum Ball am 22. November <strong>2019</strong>, ab 21.00 Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils € 69,- Flanierkarten für folgende<br />

Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)<br />

Name:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Personen<br />

Gäste:<br />

Gäste:<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

insgesamt<br />

Personen<br />

Personen<br />

Personen<br />

Reservierungen<br />

bis zum 02.11.<strong>2019</strong><br />

per Post, per Fax:<br />

0221/285602-21 oder<br />

in der Geschäftsstelle<br />

des <strong>KAV</strong><br />

* Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke<br />

Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/285602-21 oder per Post an die Kölner Anwaltverein e. V. (s. o.). Bei Rückfragen<br />

kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/285602-13 oder service@koelner-anwaltverein.de<br />

Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen<br />

in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung.<br />

Die Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung<br />

der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!


106<br />

Anmeldeformular für Seminare des<br />

Kölner Anwaltverein e.V.<br />

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln<br />

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle<br />

Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

26.06.<strong>2019</strong> GR1-06-19 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

01.07.<strong>2019</strong> Medi1-07-19 Supervision für Mediatoren ist Pflicht – <strong>KAV</strong> bietet sie an JM: € 70,00 / M: € 90,00 / NM: € 110,00<br />

03.07.<strong>2019</strong> GesR1-07-19 Gesellschafterausschluss und Anteilseinziehung – Finale im<br />

gesellschaftsrechtlichen Rosenkrieg?<br />

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

04.09.<strong>2019</strong> BetreuR1-09-19 Gesundheitssorge und das Recht am Lebensende JM: € 180,00 / M: € 210,00 / NM: € 270,00<br />

06.09.<strong>2019</strong> ErbR1-09-19 Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

10.09.<strong>2019</strong> ErbR2-09-19 Das notarielle Nachlassverzeichnis JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

11.09.<strong>2019</strong> ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

13.09.<strong>2019</strong> Syndikus1-09-19 5. Kölner Syndikus-Rechtstag <strong>2019</strong> Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />

13.–14.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19 Herbstseminar Familienrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

13.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

14.09.<strong>2019</strong> FamR1-09-19-2 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00/ M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

14.09.<strong>2019</strong> StrafR1-09-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum<br />

Straf- und Strafprozessrecht<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

19.–20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

19.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

20.–21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JM: € 460,00 / M: € 500,00 / NM: € 685,00<br />

20.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

21.09.<strong>2019</strong> UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00<br />

24.09.<strong>2019</strong> SteuR1-09-19 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess – Fallstricke,<br />

Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

25.09.<strong>2019</strong> SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

25.09.<strong>2019</strong> <strong>KAV</strong>1-09-19 STYLE – Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten<br />

im Kanzleialltag – Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

27.09.<strong>2019</strong> IntR1-09-19 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien<br />

und den Niederlanden<br />

Ext. Rechtsanwaltsfachangestellte: € 20,00<br />

JM: € 200,00 / M: € 220,00 / NM: € 260,00<br />

27.–28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19 Herbstseminar Verkehrsrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

27.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

28.09.<strong>2019</strong> VerkR1-09-19-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

08.10.<strong>2019</strong> SteuR1-10-19 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern –<br />

Grundlagen und Gestaltungen<br />

JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

10.10.<strong>2019</strong> SteuR2-10-19 Der faktische Geschäftsführer JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

11.10.<strong>2019</strong> GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00<br />

11.–12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >>


107<br />

*Kostenangaben: JM = Jungmitglied <strong>KAV</strong>, M = Mitglied <strong>KAV</strong>, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher<br />

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

11.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

12.10.<strong>2019</strong> BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

30.10.<strong>2019</strong> ZPO1-10-19 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied <strong>KAV</strong>: € 70,00<br />

Mitarbeiter / Nichtmitglied: € 90,00<br />

05.11.<strong>2019</strong> SteuR1-11-19 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

07.11.<strong>2019</strong> ErbR1-11-19 Erbrecht und Grundbuch JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

08.– 09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

08.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

09.11.<strong>2019</strong> ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

15.11.<strong>2019</strong> SozR1-11-19 Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen<br />

Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen<br />

Gesetzesänderungen<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

15.–16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

15.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

16.11.<strong>2019</strong> GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

19.11.<strong>2019</strong> MedR1-11-19 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00<br />

29.–30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

29.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

30.11.<strong>2019</strong> MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage <strong>2019</strong> – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

04.12.<strong>2019</strong> SteuR1-1e-19 Die wichtigsten BFH – Entscheidungen im Jahre 2018/<strong>2019</strong> zur Ertragsbesteuerung<br />

von Unternehmen<br />

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

10.12.<strong>2019</strong> BankR1-12-19 Best of Bankrecht JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00<br />

11.12.<strong>2019</strong> ErbR1-12-19 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten<br />

29.01.2020 MedR1-01-20 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten,<br />

der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft<br />

30.01.2020 MedR2-01-20 Das Recht am Ende des Lebens – aktuelle Entwicklung im Recht der<br />

Sterbebegleitung<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

10.02.2020 SteuR1-02-20 Umstrukturierungen von Unternehmen – zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00<br />

13.02.2020 SportR1-02-20 Sportmedienrecht – Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 200,00<br />

13.–14.03.2020 BankR1-03-20 10. Kölner Bankrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00<br />

JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00<br />

13.03.2020 BankR1-03-20-1 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00<br />

JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00<br />

14.03.2020 BankR1-03-20-2 10. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00<br />

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00<br />

Fortsetzung auf der nächsten Seite >><br />

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.


108<br />

Hinweise der Redaktion<br />

In dieser Ausgabe des <strong>KAV</strong> Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate.<br />

Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung<br />

auf unserer <strong>KAV</strong> Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden <strong>KAV</strong> Magazinen erfolgen.<br />

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der <strong>KAV</strong> Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als <strong>KAV</strong> Mitglied<br />

den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis.<br />

Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!<br />

Ihre Daten<br />

Fax: 0221/28 56 02 -21<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.<br />

Bitte faxen Sie<br />

alle ausgefüllten<br />

Seiten an folgende<br />

Nummer:<br />

0221/285602-21<br />

Bitte auswählen:<br />

Jungmitglied <strong>KAV</strong> Mitglied <strong>KAV</strong> Nichtmitglied<br />

Name<br />

Anschrift<br />

Gerichtsfach-Nr.:<br />

Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand)<br />

Rechnungsadresse, falls abweichend<br />

Telefon, E-Mail<br />

Köln, den<br />

Unterschrift<br />

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie<br />

eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer.<br />

Vielen Dank!


Exklusiv für<br />

Mitglieder des<br />

Kölner Anwaltverein<br />

e.V.<br />

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