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Das Kirchenbuch für die Gemeinde

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Sro<br />

W oche d es r. Sonntags nach Trinitatis<br />

sie in keinem Lünigrcich auf Lrden >o. und will Schwert, Hunger und<br />

bleiben lassen, daß sie sollen zu Schan- Pestilenz unter sie schicken, bis sie umdcn<br />

werden, zum Sprichwort, zur 8«- kommen von dem Land«, das Ich<br />

bel und zum 8>uch an allen «Orten, ihnen und ihren Vatern gegeben habe.<br />

dahin Ich sie verstoßen werd«;<br />

Ier. r4, ;—-o<br />

Gottes Gericht hebt an beim Volke Gottes. Solches Gericht<br />

ist gerechte Strafe <strong>für</strong> seine Sünde. Dabei geht das Gericht<br />

nicht an denen vorüber, denen es noch wohl ergeht. Daraus, daß es<br />

ihnen wohl ergeht, dürfen sie noch nicht entnehmen, daß Gott ihnen<br />

gnädig ist. vielmehr wird Gott gerade den Selbstsicheren schwere<br />

Not schicken, ihnen <strong>die</strong> Verheißung nehmen, <strong>die</strong> E r Seiner Lirche<br />

gegeben hat, und sie schließlich umkommen lassen. Aber <strong>die</strong>jenigen<br />

aus Seinem Volke, <strong>die</strong> sich unter Gottes Gericht willig beugen,<br />

haben <strong>die</strong> Verheißung, daß Gott ihnen gnädig sein will. M it ihnen<br />

will E r Seine Lirche weiterbauen. Sie sollen Sein Volk und Er<br />

will ihr Gott bleiben.<br />

Die ander« Lesung: Philipper -, S—-1

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