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Das Kirchenbuch für die Gemeinde

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Eltern- und Patenamt<br />

Sosames<br />

Abendgebet schon über der wieg« des Lindes sprechen und nicht erst<br />

warten, bis das Lindchen älter wird und nun selbst beten will. Da wächst<br />

ein Rind in das geübte Gebet hinein, da wächst es auf in der hohen Gewißheit,<br />

daß Vater und Mutter heiligen Dienst an ihm vollziehen — als Christi<br />

Stellvertreter! Es ist nicht auszusagen, was das <strong>für</strong> das Verhältnis des<br />

Lindes zu Vater und Mutter und <strong>für</strong> das weitere Verhalten des Rindes<br />

überhaupt bedeutet!<br />

r. Neben dem Elternamt steht das christliche Patenamt. In ihm wird<br />

deutlich, daß <strong>die</strong> christlich« Familie eine Zelle der christlichen <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />

Mit der Durchführung der Rindertaufe bildete sich in der Rirche <strong>die</strong>ses Amt<br />

heraus. Dir Paten sollen <strong>die</strong> christliche Erziehung des Lindes fördern helfen<br />

und im Verhinderungsfall« Elternstclle an den Lindern ausüben.<br />

Ernste Besinnung auf <strong>die</strong> Bedeutung des Patenamtes tut not! <strong>Das</strong> Patenamt<br />

wird zur Lüge gemacht, wenn Paten genannt und zugelassen werden,<br />

<strong>die</strong> sich über <strong>die</strong> christliche und kirchliche Verantwortung ihres Patenamtes<br />

hinwegsetzen oder solche gar bewußt abweisen. Blicken wir immer wieder auf<br />

den Sinn und <strong>die</strong> Entstehung des Patenamtes, damit wir aus solchen Unwahrhaftigkciten<br />

herauskommen! Neben den oben genannten pflichten hatten<br />

<strong>die</strong> Paten <strong>die</strong> Aufrichtigkeit des Taufbcwerbers beziehungsweise seiner Eltern<br />

zu bezeugen, seine Unterweisung zu überwachen und ihm später als Helfer<br />

und Vorbilder im Glauben bei treuer Fürbitte und tätiger Fürsorge zur Seite<br />

zu stehen. Findet im Patenamt <strong>die</strong> Verpflichtung und Verantwortung ihren<br />

Ausdruck, <strong>die</strong> <strong>die</strong> christlich« <strong>Gemeinde</strong> <strong>für</strong> ihre getauften Glieder trägt»<br />

dann kann auch Träger des Patenamtes nur sein, wer selber in lebendiger<br />

Verbindung mit seiner eigenen Lirchengemeinde steht.<br />

Es ist mit Dank gegen Gott zu begrüßen, wenn <strong>die</strong> Rirche dazu übergeht,<br />

über «inen der <strong>Gemeinde</strong> nicht bekannten Paten vorher den Nachweis des<br />

heimatlichen Pfarramtes zu fordern, daß der vorgeschlagene Pate ein lebendiges<br />

Glied seiner eigenen <strong>Gemeinde</strong> ist. wenn Menschen einander auch nicht ins<br />

Her; sehen können — das ist nur Gott möglich —, dann ist doch wenigstens<br />

ein Ansatz gewonnen, der Verwahrlosung des Patenamtes entgegen zu wirken.<br />

Eltern- und Patenamt stehen beide unter der ernsten Mahnung -es Lutherwortes:<br />

„An ihren Lindern können sich <strong>die</strong> Eltern (und nicht weniger<br />

<strong>die</strong> Paten!) den Himmel oder — <strong>die</strong> Hölle ver<strong>die</strong>nen!"

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