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Das Kirchenbuch für die Gemeinde

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s;b______________ Woche des z. Sonntags nach Trinitatis<br />

er seelsorgerlich berät oder mahnt oder tröstet, ob er taust oder traut oder am<br />

Sarge spricht. Davon darf er sich durch keinen Widerspruch der Menschen abbringen<br />

lassen (Joh. 10, ir ff.; i. Thess. r, 4; Gal. i, 10). w o Verwirrung<br />

im Glauben und Unordnung im Ckristenlebcn in der <strong>Gemeinde</strong> einbrechn'<br />

wollen, da hat er dem zu wehren und den Irrenden und verführten zurecht<br />

zu helfen, soweit er vermag (Ap. Gcsch. ro, rr; Tim. 4, zd; Tit. ?, g ff.;<br />

Röm. ir, 7; Gal. S, 1). w o aber bußfertig« Herzen <strong>die</strong> Vergebung ihrer Sünden<br />

suchen, da hat er ihnen <strong>die</strong> im Sterben und Auferstehen Jesu Christi geschehen«<br />

Erlösung vollmächtig zuzusprechen (Matth. id, ig; Job. ro, rs;<br />

r. Ror. s, ro). Auf allen wegen, <strong>die</strong> Gott gibt, hat er Jungen und Alten<br />

an ihrem Glauben zu <strong>die</strong>nen und, damit er das könne, selbst anzuhalten am<br />

Umgang mit der Schrift und am Gebet, damit <strong>die</strong> Quelle und das Licht seines<br />

eigenen Lebens in dem lebendigen Gott sei (ps. 3d, 10). Bei alledem aber<br />

wird er als Christ und als Träger eines öffentlichen Amtes <strong>die</strong> Pflichten gegen<br />

Volk und Staat nicht aus dem Auge lassen.<br />

7. Der Bischof ist der „psstor psstorum", der Hirte der Hirten. Sein Pfarramt<br />

ist <strong>die</strong> ganze Landeskirche. Darum ist sein wesentlichster Auftrag, den er<br />

mit der ihm zugeordneten Rirchenbehördc wahrzunehmen hat, der, daß er<br />

über der rechten, schriftgcmäßen Verkündigung und der gewissenhaften Dienstausübung<br />

aller Pfarrer in seinem Rirchengebiet wache, daß er ein treuer Seelsorger<br />

der Seelsorger sei und ihnen beratend und wegweisend in ihrem Amte<br />

zur Seit« stehe. Mit Fleiß hat er da<strong>für</strong> zu sorgen, daß <strong>die</strong> rechten Rräfte im<br />

«Organismus der Rirche an <strong>die</strong> rechte Stelle kommen, und nicht zuletzt, daß<br />

der Nachwuchs <strong>für</strong> das Pfarramt <strong>die</strong> rechte Ausbildung und Betreuung finde.<br />

». Die <strong>Gemeinde</strong>ältesten (Rirchenvertreter) haben mit dem Pfarrer zusammen<br />

<strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong> rechte und sacbgemäße «Ordnung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

bis hin zur geschäftlichen Verwaltung mitzutragen, wenn sie ihr Amt wirklich<br />

vor Gott führen, wird es ihnen nicht um persönliche Geltung und öffentliche<br />

Ehren dabei gehen, sondern darum, daß <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> im Glauben lebendig<br />

werde und zu ihrer Aufcrbauung alles Menschenmögliche in treuem<br />

Dienst getan werde. Und sie werden zusammen mit den freiwilligen Helfern<br />

aller Art s« nach den Gaben, <strong>die</strong> ihnen Gott gegeben hat, und nach der Zeit<br />

und Rraft, <strong>die</strong> sie haben, z» jedem notwendigen Dienst in der <strong>Gemeinde</strong> zur<br />

Verfügung stehen.<br />

g. wenn so <strong>die</strong> Bischöfe mit ihren Rirchenbehördc», <strong>die</strong> Pfarrer, <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong>ältestcn<br />

und <strong>die</strong> Gemcindehelfer aller Art nach ihren Gaben und Aufgaben<br />

treu und gehorsam iin Dienste ihres Herrn Jesus Christus zusammenwirken,<br />

dann dürfen sie im getrosten vertrauen auf <strong>die</strong> Verheißungen ihres<br />

Herrn gewiß sein, daß der Dienst, der ihnen im geistlichen Amt der Rirche<br />

aufgetragen ist, recht geschieht, und daß ihre Arbeit nicht vergeblich ist in dem<br />

Herrn (z. Ror. ;s, sr).<br />

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