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Das Kirchenbuch für die Gemeinde

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v o m geistlichen Amt<br />

s-s<br />

in Erfüllung des «inen Auftrages und in Wahrnehmung des einen Amtes,<br />

das der Herr Seiner Rirche gegeben hat: daß durch <strong>die</strong> Bezeugung des Evangeliums<br />

in aller Welt und auf allerlei weise Menschen zu Seinen Jüngern<br />

gemacht werden. Auch <strong>die</strong> Führung der Rirchenbücher, <strong>die</strong> Einziehung der<br />

Rirchensteuern und <strong>die</strong> Erledigung aller kirchlichen Verwaltungsarbeiten darf<br />

nimmermehr ihren Zweck in sich selbst haben, auch sie steht im Dienst <strong>die</strong>ser<br />

einen großen geistlichen Aufgabe. Auch <strong>die</strong> weltlichen Dinge im Leben der<br />

kirchlichen (Organisation, <strong>die</strong> auf <strong>die</strong>ser Erde nun einmal nicht zu entbehren<br />

sind, empfangen ihr« Berechtigung und ihre Ausrichtung von dem geistlichen<br />

Amt her, das der Rirche gegeben ist.<br />

5. Wenn <strong>die</strong>ses Amt recht wahrgenommen werden soll, so muß es auf viele<br />

Personen verteilt werden. Denn es muß ja an vielen (Orten und zu ganz verschiedenen<br />

Zeiten, mit sehr verschiedenartigen Aufgaben und in mancherlei<br />

wechselnden Formen getan werden. Es gibt aber bei der Zusammenordnung<br />

der verschiedenen Arbeiter im Dienst der Rirche kein Führcrprinzip nach dem<br />

Vorbild weltlicher (Ordnungen. Denn in der Rirche Christi geht es nach Jesu<br />

Wort: „Einer ist euer Meister, Christus, ihr aber seid alle Brüder...Der<br />

Größte unter euch soll euer Diener sein" (Match, rs, r—ir). <strong>Das</strong> schließt<br />

nicht etwa aus, daß es in ihr geistliche Autorität und verantwortliche Führung<br />

gibt, aber läßt <strong>die</strong> Anwendung äußeren Zwanges und menschlicher Herrschsucht<br />

nicht zu. Bischöfe wie Pfarrer wie Rirchenälteste haben jeweils ihren<br />

verschiedenartigen Dienst zu tun nach dem Auftrag des göttlichen Herrn, vor<br />

dem sie alle in letzter Verantwortung stehen; aber sie haben ihn zu tun in<br />

den (Ordnungen, <strong>die</strong> ihre Rirche sich gegeben hat.<br />

6. Der Pfarrer ist der Hirt (Pastor) seiner <strong>Gemeinde</strong>. Er leitet sie als Prediger<br />

und Seelsorger. Rraft der Berufung, <strong>die</strong> ihm <strong>die</strong> Rirche durch <strong>die</strong> Rirchcnlcitung<br />

gibt ((Ordination), hat er das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und<br />

der Sakramentsverwaltung sowie das Amt der Schlüssel. Im Notfall kann er<br />

von Nicht-(vrdiniert«n auch in der Sakramentsverwaltung vertreten werden<br />

(;. B. Nottaufe). Er wird sein Amt nur recht wahrnehmen können,<br />

wenn er selbst von ganzem Herzen in dem Glauben lebt, den er bezeugen soll,<br />

wenn er tief und lebendig in der Schrift wurzelt, deren Botschaft er als treuer<br />

Zeuge zu verkündigen hat, und wenn er dazu auch <strong>die</strong> nötige Durchbildung,<br />

wissenschaftlich« Schulung und <strong>die</strong> sonstigen Fähigkeiten hat, <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Amt<br />

gehören. In den „Pastoralbriefen", z. B. I. Timotheus Z, i ff.; r. Timotheus<br />

r, - ff. und Titos i , 6 ff. sind den Trägern des Predigtamtes köstliche Weisungen<br />

<strong>für</strong> ihren Dienst und ihr Leben gegeben. Und im (Ordinationsgelübde<br />

verpflichtet sich der lutherische Pfarrer ausdrücklich dazu, das Wort Gottes<br />

nach Schrift und Bekenntnis lauter und rein zu lehren, <strong>die</strong> Sakramente der<br />

Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis treulich zu wahren und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> mit einem frommen und gottseligen Leben voranzugehen. An<br />

<strong>die</strong> Heilige Schrift also ist er gebunden, ob er predigt oder unterrichtet, ob

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