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Exposè Schwanheim

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Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache<br />

se ergebenden Folgeschäden besteht keine Gewährleis-<br />

ALLGEMEINES<br />

stellt. Die sich daraus ergebenden notwendigen Schall-<br />

ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßigen<br />

tungsverpflichtung des Bauträgers. Für die erforderliche<br />

schutzmaßnahmen werden durch den Bauträger ausge-<br />

Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im<br />

Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen<br />

Der Wärmeschutznachweis des Gebäudes ist auf der<br />

führt und vom Erwerber übernommen und unterhalten.<br />

Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar.<br />

ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.<br />

Grundlage der bei Einreichung des Bauantrages gelten-<br />

Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nach-<br />

WARTUNGSVERTRÄGE<br />

den Energieeinsparverordnung (EnEV 2014, Stand Januar<br />

2016) ermittelt. Die Wärmedämmung wird nach diesen<br />

Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen<br />

der Räume wurden auf der Grundlage der Wohn-<br />

weisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des<br />

Vorgaben ausgeführt.<br />

flächenverordnung (WoFIV) ermittelt. Die angegebenen<br />

Käufers oder durch vom Käufer ermöglichte Eingriffe Dritter<br />

Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass War-<br />

Wohnflächen sind Fertigmaße.<br />

in technische Bauteile/Anlagen haben, soweit dies nicht<br />

tungsverträge bzw. -arbeiten unter anderem an folgenden,<br />

Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen<br />

durch den Bauträger autorisiert wurde.<br />

soweit vorhandenen Bauteilen, erforderlich sind und emp-<br />

nach DIN 1946-6 Kap. 4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüf-<br />

Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens<br />

fohlen werden: Hebeanlagen, Lüfter und dazugehörige<br />

tungskonzept) erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Bau-<br />

gleichwertiges Material verwendet oder werden infolge<br />

Wartungsfugen<br />

Filter, Heizungsanlagen, Aufzugsanlagen, Hauswasserwerk,<br />

beschreibung und Beurkundung der Teilungserklärung<br />

behördlicher Anordnungen oder Auflagen, Materialknapp-<br />

Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, Küchen,<br />

Wasserarmaturen und -leitungen, Rolltore (Tiefgarage),<br />

noch nicht vor. Aus dem Lüftungskonzept ergeben sich die<br />

heit oder Lieferungsänderungen Umdisponierungen not-<br />

WCs, Hauswirtschaftsräumen und Treppenhäusern sind un-<br />

Brandschutztüren, Rauchmelder, Einlaufrinnen bzw. Dach-<br />

notwendigen Zuluftöffnungen, welche als feuchtegeführte<br />

wendig, müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und<br />

vermeidbar Mikroorganismen, Schrumpfprozessen und mit<br />

rinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen, extensive Dachbe-<br />

Zuluftelemente entweder in die Rollladenkästen oder in die<br />

Verschiebung des vereinbarten Einzugstermins damit ver-<br />

diesem im weitesten Sinne vergleichbaren, weiteren Vor-<br />

grünung und Tiefgaragenboden.<br />

Außenwände eingebaut werden.<br />

bunden ist, vom Käufer anerkannt werden.<br />

gängen ausgesetzt.<br />

Tiefgarage<br />

Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen werden<br />

Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Ge-<br />

Die Wartungsfuge ist eine starke chemische und/oder phy-<br />

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist normativ für Tiefga-<br />

vom Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern vor-<br />

bäudes oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beach-<br />

sikalischen Einflüssen ausgesetzten Fuge, deren Dichtstoff<br />

ragen eine über die gesamte Lebensdauer der Tiefgarage<br />

behaltlos zu übernehmen und zu unterhalten.<br />

ten oder notwendige Änderungen vorzunehmen sind, wer-<br />

in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneu-<br />

erforderliche Wartung und Instandhaltung entsprechend<br />

den diese vom Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese<br />

ert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch<br />

dem übergebenen Wartungs- und Instandhaltungsplan<br />

In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gülti-<br />

Leistungen sind von den Eigentümern bzw. der Wohnungs-<br />

Dichtstoffe haben in ihrer Belastbarkeit Grenzen.<br />

sicherzustellen. Die dafür jährlich durchzuführende Inspek-<br />

gen Vorschriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte<br />

eigentümergemeinschaft zu übernehmen und zu unterhal-<br />

tionsbegehung erfolgt in Verantwortung der Eigentümer.<br />

der DIN 4109, Beiblatt 2, als vereinbart, auch wenn aus der<br />

ten.<br />

Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher<br />

Der dabei erstellte Inspektionsbericht ist dem Bauträger<br />

Baubeschreibung und den Plänen heraus höhere Werte<br />

um Fugen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewähr-<br />

jährlich zu übergeben. Die daraus sich ergebenden ergän-<br />

abgeleitet werden können. Bei den Bauteilanforderungen<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen<br />

leistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigun-<br />

zenden Maßnahmen werden in den ersten 5 Jahren durch<br />

gilt die DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2.<br />

vor Wand und Decke.<br />

gen hin beobachtet werden und ggf. nachgebessert oder<br />

den Bauträger umgesetzt.<br />

Bei Erstellung der Werkpläne im Maßstab 1:50 kann es sich<br />

erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder Schäden<br />

Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wird,<br />

ergeben, dass aus statischen Gründen oder wegen der<br />

an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherwei-<br />

falls notwendig, eine schalltechnische Untersuchung er-<br />

haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/Über-<br />

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