Exposè Schwanheim
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Im Bereich von Rissen werden rissüberbrückende Banda-<br />
nativen Belägen (z.B. Rasenfugenpflaster, Rasenwaben) in-<br />
Diese erfolgt zu einem vegetationstechnisch günstigen Zeit-<br />
Auf der Gemeinschaftsfläche entlang des Zuwegs zum<br />
gen in die Flächenbeschichtung integriert.<br />
klusive erforderlicher Unterbauten, nach Vorschlag des Au-<br />
punkt. Die Anwuchspflege und dauerhafte Unterhaltung<br />
Hauseingang, sowie entlang des Zuwegs zu den Fahrrä-<br />
ßenanlagenplaners und Festlegung durch den Bauträger.<br />
der Rasenflächen wird nicht geschuldet.<br />
dern erfolgen gemäß Freiflächenplan diverse Bepflanzun-<br />
Die aufgehenden Bauteile erhalten eine Sockelschutzbe-<br />
Diese ist von der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw.<br />
gen (z.B.: in Form einer Hecke und eines Hochbeetes).<br />
schichtung, die planmäßig die Chloride von den Bauteilen<br />
Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag<br />
den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten durchzufüh-<br />
Deren Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />
fernhalten muss.<br />
der Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage, sowie<br />
ren. Im Übrigen erfolgt die Bepflanzung, die Pflege, sowie<br />
dessen Farbe und Aussehen werden vom Bauträger fest-<br />
die laufende Bewässerung der Sondernutzungsflächen<br />
Im Bereich der Gemeinschaftsflächen wird entlang der<br />
Tiefgaragen müssen neben der jährlichen Wartung regel-<br />
gelegt.<br />
durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten, die<br />
Grundstücksgrenze sowie an den Übergängen von Ge-<br />
mäßig gereinigt werden (mindestens 4 x jährlich), um die<br />
Pflege der Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümer-<br />
meinschaftsflächen zu Sondernutzungsflächen eine Hecke<br />
Tausalzbelastung der Konstruktion möglichst zu minimieren.<br />
Innerhalb der Tiefgaragenrampe werden Entwässerungsrin-<br />
gemeinschaft.<br />
gepflanzt. Die Pflege der Hecke auf Gemeinschaftsflächen<br />
BELÜFTUNG DER TIEFGARAGE<br />
nen angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung durch<br />
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />
Im Gemeinschaftseigentum und ggf. auf den Sondernut-<br />
ist Sache der Eigentümergemeinschaft und auf Sondernutzungsflächen<br />
Sache der Sondernutzungsberechtigten.<br />
zungsflächen werden Bäume und Sträucher nach Festle-<br />
Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natür-<br />
Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit<br />
gung durch den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf.<br />
Die Auswahl der Hecke und Gestaltung erfolgt nach Vor-<br />
liche Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar,<br />
Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten belegt. Even-<br />
entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung,<br />
schlag des Außenanlagenplaners und Festlegung durch<br />
setzen sich notwendige Entlüftungsschächte im Gelände<br />
tuelle Höhenunterschiede von den Terrassen auf das Gar-<br />
örtlicher Satzungen oder dem Bebauungsplan ausgeführt.<br />
den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />
sichtbar ab.<br />
tengelände werden mit Böschungen, Betonleisten- oder<br />
Betonwinkelsteinen oder Natursteinblöcken ausgeglichen,<br />
Im nordöstlichen Teil des Grundstückes wird gemäß Au-<br />
Die weitere Gestaltung der Außenanlagen ist für die Ge-<br />
Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine<br />
festgelegt durch den Bauträger.<br />
ßenanlagenplan eine Spielfläche ausgewiesen. Die Be-<br />
meinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft<br />
CO-Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese<br />
stückung mit Spielgeräten, sowie deren Instandhaltung,<br />
und für die Sondernutzungsflächen Sache der Sondernut-<br />
wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen und<br />
Soweit in der Baugenehmigung besondere Anforderungen<br />
Wartung und Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />
zungsberechtigten.<br />
unterhalten.<br />
an die Art der Ausführung gestellt werden (z. B. Rasengitter,<br />
Die Spielfläche wird zur Sondernutzungsfläche SNR 1.0.04<br />
BELÄGE DER ZUFAHRT / ZUWEGUNGEN / TERRASSEN<br />
Öko-Pflaster etc.) sind diese zu beachten und gelten dann<br />
anstelle der vorstehenden Ausführung als vereinbart.<br />
hin mit einer Heckenpflanzung und einer massiven, verputzen<br />
Sichtschutzwand mit einer Mauerkronenabdeckung in<br />
Höhenunterschiede im Gelände und an den Grenzen zu<br />
den Nachbargrundstücken werden durch Böschungen<br />
Die Zufahrt zur Tiefgarage im Außenbereich, der Zuweg<br />
AUSSENANLAGE<br />
Titanzink- oder Alu-Verblechung, gemäß Freiflächenplan<br />
abgegrenzt. Die Pflanzung der Hecke, sowie die Errichtung<br />
bzw. Betonleisten- oder Betonwinkelsteine, Betonstufen<br />
oder Natursteinblöcke ausgeglichen. Insgesamt erfolgt die<br />
zum Eingang des Gebäudes, sowie der Zuweg zur notwen-<br />
der Sichtschutzwand erfolgt auf der Gemeinschaftsfläche.<br />
Ausführung der Außenanlage nach Vorschlag des Außen-<br />
digen Außentreppe und zu den Fahrrädern im Erdgeschoss<br />
Die im Freiflächenplan dargestellten Gartenflächen (Ge-<br />
Deren Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />
anlagenplaners und Festlegung durch den Bauträger oder<br />
werden nach Planungsvorgaben und örtlichen Auflagen<br />
meinschafts- und Sondereigentum) werden mit geeigneter<br />
dessen Bevollmächtigten.<br />
gepflastert. Ausführung mit Betonsteinpflaster, bzw. alter-<br />
Erde eingedeckt und erhalten eine Raseneinsaat.<br />
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