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Exposè Schwanheim

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Im Bereich von Rissen werden rissüberbrückende Banda-<br />

nativen Belägen (z.B. Rasenfugenpflaster, Rasenwaben) in-<br />

Diese erfolgt zu einem vegetationstechnisch günstigen Zeit-<br />

Auf der Gemeinschaftsfläche entlang des Zuwegs zum<br />

gen in die Flächenbeschichtung integriert.<br />

klusive erforderlicher Unterbauten, nach Vorschlag des Au-<br />

punkt. Die Anwuchspflege und dauerhafte Unterhaltung<br />

Hauseingang, sowie entlang des Zuwegs zu den Fahrrä-<br />

ßenanlagenplaners und Festlegung durch den Bauträger.<br />

der Rasenflächen wird nicht geschuldet.<br />

dern erfolgen gemäß Freiflächenplan diverse Bepflanzun-<br />

Die aufgehenden Bauteile erhalten eine Sockelschutzbe-<br />

Diese ist von der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw.<br />

gen (z.B.: in Form einer Hecke und eines Hochbeetes).<br />

schichtung, die planmäßig die Chloride von den Bauteilen<br />

Die Festlegung der Lage des Übergangs vom Pflasterbelag<br />

den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten durchzufüh-<br />

Deren Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />

fernhalten muss.<br />

der Tiefgaragenrampe zum Belag der Tiefgarage, sowie<br />

ren. Im Übrigen erfolgt die Bepflanzung, die Pflege, sowie<br />

dessen Farbe und Aussehen werden vom Bauträger fest-<br />

die laufende Bewässerung der Sondernutzungsflächen<br />

Im Bereich der Gemeinschaftsflächen wird entlang der<br />

Tiefgaragen müssen neben der jährlichen Wartung regel-<br />

gelegt.<br />

durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten, die<br />

Grundstücksgrenze sowie an den Übergängen von Ge-<br />

mäßig gereinigt werden (mindestens 4 x jährlich), um die<br />

Pflege der Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümer-<br />

meinschaftsflächen zu Sondernutzungsflächen eine Hecke<br />

Tausalzbelastung der Konstruktion möglichst zu minimieren.<br />

Innerhalb der Tiefgaragenrampe werden Entwässerungsrin-<br />

gemeinschaft.<br />

gepflanzt. Die Pflege der Hecke auf Gemeinschaftsflächen<br />

BELÜFTUNG DER TIEFGARAGE<br />

nen angeordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung durch<br />

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

Im Gemeinschaftseigentum und ggf. auf den Sondernut-<br />

ist Sache der Eigentümergemeinschaft und auf Sondernutzungsflächen<br />

Sache der Sondernutzungsberechtigten.<br />

zungsflächen werden Bäume und Sträucher nach Festle-<br />

Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natür-<br />

Die Terrassen der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit<br />

gung durch den Bauträger gepflanzt. Diese werden ggf.<br />

Die Auswahl der Hecke und Gestaltung erfolgt nach Vor-<br />

liche Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar,<br />

Betonplatten auf erforderlichen Unterbauten belegt. Even-<br />

entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung,<br />

schlag des Außenanlagenplaners und Festlegung durch<br />

setzen sich notwendige Entlüftungsschächte im Gelände<br />

tuelle Höhenunterschiede von den Terrassen auf das Gar-<br />

örtlicher Satzungen oder dem Bebauungsplan ausgeführt.<br />

den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

sichtbar ab.<br />

tengelände werden mit Böschungen, Betonleisten- oder<br />

Betonwinkelsteinen oder Natursteinblöcken ausgeglichen,<br />

Im nordöstlichen Teil des Grundstückes wird gemäß Au-<br />

Die weitere Gestaltung der Außenanlagen ist für die Ge-<br />

Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine<br />

festgelegt durch den Bauträger.<br />

ßenanlagenplan eine Spielfläche ausgewiesen. Die Be-<br />

meinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft<br />

CO-Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese<br />

stückung mit Spielgeräten, sowie deren Instandhaltung,<br />

und für die Sondernutzungsflächen Sache der Sondernut-<br />

wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen und<br />

Soweit in der Baugenehmigung besondere Anforderungen<br />

Wartung und Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />

zungsberechtigten.<br />

unterhalten.<br />

an die Art der Ausführung gestellt werden (z. B. Rasengitter,<br />

Die Spielfläche wird zur Sondernutzungsfläche SNR 1.0.04<br />

BELÄGE DER ZUFAHRT / ZUWEGUNGEN / TERRASSEN<br />

Öko-Pflaster etc.) sind diese zu beachten und gelten dann<br />

anstelle der vorstehenden Ausführung als vereinbart.<br />

hin mit einer Heckenpflanzung und einer massiven, verputzen<br />

Sichtschutzwand mit einer Mauerkronenabdeckung in<br />

Höhenunterschiede im Gelände und an den Grenzen zu<br />

den Nachbargrundstücken werden durch Böschungen<br />

Die Zufahrt zur Tiefgarage im Außenbereich, der Zuweg<br />

AUSSENANLAGE<br />

Titanzink- oder Alu-Verblechung, gemäß Freiflächenplan<br />

abgegrenzt. Die Pflanzung der Hecke, sowie die Errichtung<br />

bzw. Betonleisten- oder Betonwinkelsteine, Betonstufen<br />

oder Natursteinblöcke ausgeglichen. Insgesamt erfolgt die<br />

zum Eingang des Gebäudes, sowie der Zuweg zur notwen-<br />

der Sichtschutzwand erfolgt auf der Gemeinschaftsfläche.<br />

Ausführung der Außenanlage nach Vorschlag des Außen-<br />

digen Außentreppe und zu den Fahrrädern im Erdgeschoss<br />

Die im Freiflächenplan dargestellten Gartenflächen (Ge-<br />

Deren Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.<br />

anlagenplaners und Festlegung durch den Bauträger oder<br />

werden nach Planungsvorgaben und örtlichen Auflagen<br />

meinschafts- und Sondereigentum) werden mit geeigneter<br />

dessen Bevollmächtigten.<br />

gepflastert. Ausführung mit Betonsteinpflaster, bzw. alter-<br />

Erde eingedeckt und erhalten eine Raseneinsaat.<br />

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