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Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH

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Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />

Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />

§ 252 (1) 3<br />

Stichtagsprinzip<br />

www.iubh-fernstudium.de<br />

§ 252 (1) 4<br />

Einzelbewertungsprinzip<br />

§ 252 (1) 2<br />

Fortführungsprinzip<br />

Die Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten<br />

(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Bewertung<br />

§ 252 (1) 6<br />

+<br />

§ 246 (3)<br />

Stetigkeit<br />

§ 252 (1) 5<br />

Periodisierung<br />

§ 252 (1) 1<br />

Bilanzidentität<br />

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />

müssen beibehalten werden. Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge des Geschäftsjahres sind<br />

unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu<br />

berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit<br />

denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.<br />

Anforderungen an eine Bilanz<br />

§ 246 (1)<br />

Vollständigkeit<br />

§ 243 (2)<br />

Klarheit<br />

Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt<br />

ist. Zudem muss er klar <strong>und</strong> übersichtlich sein.<br />

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