Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Buchführung und Bilanzierung I. Lehrbrief. - IUBH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Buchführung</strong><br />
Prinzipien der <strong>Bilanzierung</strong><br />
§ 252 (1) 3<br />
Stichtagsprinzip<br />
www.iubh-fernstudium.de<br />
§ 252 (1) 4<br />
Einzelbewertungsprinzip<br />
§ 252 (1) 2<br />
Fortführungsprinzip<br />
Die Vermögensgegenstände <strong>und</strong> Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten<br />
(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der Bewertung<br />
§ 252 (1) 6<br />
+<br />
§ 246 (3)<br />
Stetigkeit<br />
§ 252 (1) 5<br />
Periodisierung<br />
§ 252 (1) 1<br />
Bilanzidentität<br />
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- <strong>und</strong> <strong>Bilanzierung</strong>smethoden<br />
müssen beibehalten werden. Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge des Geschäftsjahres sind<br />
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu<br />
berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit<br />
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.<br />
Anforderungen an eine Bilanz<br />
§ 246 (1)<br />
Vollständigkeit<br />
§ 243 (2)<br />
Klarheit<br />
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt<br />
ist. Zudem muss er klar <strong>und</strong> übersichtlich sein.<br />
29